Absenzenreglement - Alte Kantonsschule Aarau
Absenzenreglement - Alte Kantonsschule Aarau
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Reglement<br />
Absenzen- und Urlaubsreglement<br />
<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong> Herausgeber Schulleitung<br />
www.alte-kanti-aarau.ch Version Juni 2011
Absenzen- und Urlaubsreglement<br />
Inhalt<br />
INHALT ...........................................................................................................2<br />
1. ALLGEMEINES...........................................................................................3<br />
2. KONTINGENTE ..........................................................................................3<br />
3. VERSPÄTUNGEN.......................................................................................4<br />
4. KRANKHEIT UND UNFALL .......................................................................4<br />
5. ANLÄSSE ZUR LEISTUNGSBEURTEILUNG............................................4<br />
6. SPEZIELLER UNTERRICHT ......................................................................4<br />
7. ÜBERSCHREITUNG DER KONTINGENTE ...............................................5<br />
8. URLAUBE...................................................................................................5<br />
9. SPORTUNTERRICHT.................................................................................6<br />
10.PRÄSENZKONTROLLE ............................................................................6<br />
11. VOLLZUG .................................................................................................6<br />
12. INKRAFTTRETEN ....................................................................................6<br />
13. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN..............................................................6<br />
<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong><br />
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Absenzen- und Urlaubsreglement<br />
1. Allgemeines<br />
Laut § 2 der Verordnung über die Mittelschulen sind die Studierenden verpflichtet, den Unterricht<br />
in den obligatorischen Fächern, den Wahlpflichtfächern und den von ihnen gewählten Freifächern<br />
regelmässig zu besuchen.<br />
Da ein lückenloser Besuch des Unterrichts kaum verwirklicht werden kann (aus gesundheitlichen<br />
oder anderen triftigen Gründen), wird den Studierenden im Rahmen des Obligatoriums ein gewisser<br />
Freiraum gewährt (Kontingent). Jede Schülerin und jeder Schüler kann einer nach Stufen differenzierten<br />
Anzahl Lektionen fernbleiben, ohne dafür eine Entschuldigung beibringen zu müssen.<br />
Die Absenzen im Rahmen des Unterrichts der IMS an der BBB IT-School in Baden werden nach<br />
den Vorgaben dieser Schule geregelt.<br />
Diesen Kontingenten werden grundsätzlich alle Absenzen belastet, auch jene, welche z.B. infolge<br />
von Krankheit oder Unfall zwangsläufig entstehen.<br />
Eine Ausnahme bilden Absenzen, welche durch die Aushebung oder durch einen Todesfall in der<br />
Familie oder von nahen Bekannten begründet sind. Diese werden dem Absenzenkontingent nicht<br />
belastet.<br />
Der Anspruch auf die unbegründete Absenz besteht jedoch nicht bei Prüfungen und im Bereich<br />
des speziellen Unterrichts.<br />
Ueberschreitungen der Grenzen haben Disziplinarmassnahmen zur Folge, welche bis zur Wegweisung<br />
aus der Schule führen können.<br />
2. Kontingente<br />
Das Fernbleiben vom Unterricht wird mit Absenzpunkten festgehalten. Für n ohne Unterbruch versäumte<br />
Lektionen werden n + 1 Absenzpunkte angerechnet. Diese Formel stellt ein Steuerungsinstrument<br />
dar, mit welchem die Anzahl kurzer Absenzen eingeschränkt werden soll.<br />
Eine Absenz in einer Instrumentallektion wird dem Kontingent mit 3 Absenzpunkten belastet. Steht<br />
die Absenz in einer ununterbrochenen Folge von weiteren Absenzen, wird sie dem Kontingent<br />
normal mit n+1 Absenzpunkten belastet. Damit wird der Bedeutung des Einzelunterrichts Rechnung<br />
getragen.<br />
Den Studierenden stehen folgende Kontingente pro Semester zur Verfügung:<br />
Sportgymn. Gymnasium WMS IMS<br />
Schuljahr 1. 2. 1. 2. 1. 2. 1. 2.<br />
1 20 20 30 30 30 30 25 25<br />
2 20 20 30 30 30 25 25 20<br />
3 25 25 40 40 40 25 30 20<br />
4 25 25 40 25<br />
5 25 15<br />
Der laut § 38 im Schulgesetz gewährte Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal ist<br />
ebenfalls durch das Kontingent abgedeckt. Halblektionen (Instrumentalunterricht) gelten als ganze<br />
Lektionen. Die Erhöhung des Kontingents ab der 3. Klasse ist für Beanspruchungen wie Studien-<br />
und Berufsorientierung, Fahrprüfung usw. gedacht.<br />
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Absenzen- und Urlaubsreglement<br />
Das Fernbleiben von einer Lektion entbindet nicht von der Pflicht, in der folgenden Lektion des betroffenen<br />
Faches vorbereitet zu erscheinen und über den in der nicht besuchten Lektion behandelten<br />
Stoff Bescheid zu wissen.<br />
Die Schlussabrechnung der Absenzen eines Semesters erfolgt eine Woche vor Semesterschluss.<br />
Somit werden Absenzen der letzten Semesterwoche bereits dem Kontingent des nächsten Semesters<br />
angerechnet. Eine Uebertragung von nicht verbrauchten Kontingentteilen eines Semesters<br />
auf das nächste ist nicht möglich.<br />
3. Verspätungen<br />
Erscheint ein Schüler bzw. eine Schülerin mit Verspätung im Unterricht, so entscheidet die Fachlehrperson,<br />
ob die betreffende Lektion als besucht gilt.<br />
4. Krankheit und Unfall<br />
Fehlt ein Schüler bzw. eine Schülerin wegen Krankheit oder Unfall mehrere Tage, so gehen nur<br />
die ersten 10 Absenzpunkte zu Lasten des Kontingents. Bedingung ist, dass die Abteilungslehrperson<br />
bis am Ende des zweiten Tages informiert wird. Die Abteilungslehrperson kann ein Arztzeugnis<br />
verlangen.<br />
Für spezielle Fälle (z. B. längere oder chronische Erkrankungen) kann die Abteilungslehrperson<br />
eine Sonderregelung festlegen. Diese muss von den Schülerinnen bzw. den Schülern beantragt<br />
und mit einem Arztzeugnis belegt werden. Die Abteilungslehrperson informiert in diesen Fällen<br />
den zuständigen Prorektor.<br />
5. Anlässe zur Leistungsbeurteilung<br />
Die Anwesenheit bei angekündigten Anlässen zur Leistungsbeurteilung ist obligatorisch.<br />
Kann ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht an einem Leistungsbeurteilungsanlass teilnehmen, hat<br />
er bzw. sie dies mit Angabe des triftigen Grundes der Abteilungslehrperson sowie der Fachlehrperson<br />
möglichst frühzeitig mitzuteilen.<br />
Absenzen bei angekündigten Anlässen zur Leistungsbeurteilung werden dem Kontingent mit 10<br />
Absenzpunkten belastet. Ausgenommen von dieser Regelung sind die oben erwähnten Absenzen,<br />
welche rechtzeitig vor der Prüfung unter Angabe eines triftigen Grundes der Fachlehrperson<br />
bekannt gegeben worden sind; diese Absenzen werden dem Kontingent mit n+1 Punkten belastet.<br />
Verpasst ein Schüler bzw. eine Schülerin infolge von Krankheit eine oder sogar mehrere Anlässe<br />
zur Leistungsbeurteilung, werden bei Meldung gemäss Punkt 4 nur einmal 10 Absenzpunkte dem<br />
Kontingent belastet.<br />
Wird eine Prüfung verpasst, so ist sie grundsätzlich nachzuholen. Die Fachlehrperson bestimmt,<br />
zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form dies geschieht. Bleibt ein Schüler bzw. eine Schülerin<br />
ohne triftigen Grund der Nachprüfung fern, hat dies eine disziplinarische Massnahme zur Folge.<br />
6. Spezieller Unterricht<br />
Im Bereich des Speziellen Unterrichts besteht kein Anspruch auf unbegründete Absenzen.<br />
Die Definition des Speziellen Unterrichts ist der Wegleitung zu entnehmen.<br />
Es sind nur Absenzen infolge von Krankheit oder anderen triftigen Gründen zugelassen.<br />
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Absenzen- und Urlaubsreglement<br />
Absehbare Absenzen sind mit Angabe des triftigen Grundes der Fachlehrperson bzw. der Lagerleitung<br />
möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die entsprechenden Absenzpunkte werden dem Kontingent<br />
belastet.<br />
Absenzen infolge von Krankheit werden dem Kontingent mit 10 Absenzpunkten belastet. Die<br />
Fachlehrperson bzw. die Lagerleitung kann ein Arztzeugnis verlangen.<br />
Bei Absenzen ohne triftige Gründe werden alle Absenzpunkte dem Kontigent belastet und zudem<br />
entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen.<br />
Bei externen Lagern entscheidet die Lagerleitung mit dem zuständigen Prorektor über die Folgen<br />
von Absenzen.<br />
7. Überschreitung der Kontingente<br />
Überschreitet ein Schüler bzw. eine Schülerin das Kontingent, so wird er bzw. sie schriftlich auf<br />
diesen Sachverhalt und auf die abgestuften Konsequenzen von Kontingentsüberschreitungen<br />
aufmerksam gemacht. Die Anzahl Absenzpunkte, um welche das Kontingent überschritten wurde,<br />
geht zu Lasten des Kontingents des folgenden Semesters.<br />
Überschreitet ein Schüler bzw. eine Schülerin zum ersten Mal das Kontingent um mehr als 15 Absenzpunkte,<br />
so erhält er bzw. sie einen schriftlichen Verweis durch den Rektor. In der Sportabteilung<br />
des Gymnasiums und der WMS wird in diesen Fällen eine Aufhebung des Status der Leistungssportler<br />
geprüft.<br />
Wird das Kontingent zum zweiten Mal um mehr als 15 Absenzpunkte oder innerhalb eines Semesters<br />
um mehr als 30 Absenzpunkte überschritten, so erfolgt die Androhung der Wegweisung<br />
durch die Schulleitung.<br />
Die nächste Disziplinarmassnahme nach der Androhung der Wegweisung ist der Antrag an das<br />
Departement für Bildung, Kultur und Sport, den Schüler bzw. die Schülerin von der Schule zu weisen.<br />
Hat ein Schüler bzw. eine Schülerin das Kontingent im Abschlusssemester aufgebraucht, so fällt<br />
die Kontingentregelung ab sofort weg. Absenzen infolge von Krankheit oder Unfall sind ab diesem<br />
Zeitpunkt mit einem Arztzeugnis zu belegen, Absenzen wegen anderer triftiger Gründe mit<br />
einem Urlaubsgesuch beim zuständigen Prorektor zu beantragen.<br />
Alle übrigen Absenzen haben als pädagogische Massnahme eine Arbeitsleistung im Umfang der<br />
verpassten Lektionen z.B. im Bereich Haus- und Parkdienst zur Folge.<br />
Sämtliche Absenzen werden ebenfalls als Absenzpunkte weitergezählt und führen nach der Überschreitung<br />
um mehr als 15 Absenzpunkte zur entsprechenden Disziplinarmassnahme.<br />
8. Urlaube<br />
Will ein Schüler bzw. eine Schülerin aus voraussehbaren Gründen dem Unterricht fernbleiben,<br />
ohne dass diese Absenz voll zu Lasten des Kontingentes<br />
gehen soll, so hat er bzw. sie dem zuständigen Mitglied der Schulleitung rechtzeitig ein schriftliches<br />
Urlaubsgesuch mit den notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Schulleitung entscheidet<br />
über den Urlaub und die Anzahl Absenzpunkte, welche dem Kontingent angerechnet werden (in<br />
der Regel 10).<br />
Für spezielle Anlässe (Schulanlässe, Einsätze für die Schule u.ä.) kann die Schulleitung auf ein<br />
Gesuch hin einen Urlaub erteilen, ohne dass das Kontingent belastet wird.<br />
<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong><br />
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Absenzen- und Urlaubsreglement<br />
9. Sportunterricht<br />
Kann ein Schüler bzw. eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen,<br />
werden für die verpassten Lektionen Absenz-punkte berechnet.<br />
Bei Unpässlichkeiten oder Rekonvaleszenzen kann rechtzeitig vor der Lektion ein reduzierter oder<br />
alternativer Einsatz abgesprochen werden.<br />
Wer aus gesundheitlichen Gründen während längerer Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen<br />
kann, hat dies mit einem Arztzeugnis auszuweisen. Für Abwesenheiten, welche dadurch entstehen,<br />
kann bei der Abteilungslehrperson eine Absenzenpauschale gemäss Pkt. 4 dieses Reglements<br />
beantragt werden.<br />
10.Präsenzkontrolle<br />
In allen Lektionen wird eine Präsenzkontrolle geführt. Sie obliegt der jeweiligen Fachlehrperson.<br />
Die Abteilungslehrperson führt die Buchhaltung über die Absenzen der Studierenden.<br />
Am Semesterende gibt die Abteilungslehrperson den Studierenden ein Formular ab, auf welchem<br />
die Absenzen festgehalten sind.<br />
11. Vollzug<br />
Die Einzelheiten des Vollzugs sind in einer schulinternen Wegleitung geregelt.<br />
12. Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement tritt auf Beginn des ersten Semesters des Schuljahres 2010/2011 in Kraft. Es<br />
ersetzt das <strong>Absenzenreglement</strong> vom Januar 2010.<br />
13. Übergangsbestimmungen<br />
Dem überarbeiteten Absenzen- und Urlaubsreglement unterstehen sämtliche Absenzen, die nach<br />
ihrem Inkrafttreten entstehen. Das neue Reglement findet mit keiner seiner Bestimmungen rückwirkend<br />
Anwendung.<br />
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