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Absenzenreglement - Alte Kantonsschule Aarau

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Reglement<br />

Absenzen- und Urlaubsreglement<br />

<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong> Herausgeber Schulleitung<br />

www.alte-kanti-aarau.ch Version Juni 2011


Absenzen- und Urlaubsreglement<br />

Inhalt<br />

INHALT ...........................................................................................................2<br />

1. ALLGEMEINES...........................................................................................3<br />

2. KONTINGENTE ..........................................................................................3<br />

3. VERSPÄTUNGEN.......................................................................................4<br />

4. KRANKHEIT UND UNFALL .......................................................................4<br />

5. ANLÄSSE ZUR LEISTUNGSBEURTEILUNG............................................4<br />

6. SPEZIELLER UNTERRICHT ......................................................................4<br />

7. ÜBERSCHREITUNG DER KONTINGENTE ...............................................5<br />

8. URLAUBE...................................................................................................5<br />

9. SPORTUNTERRICHT.................................................................................6<br />

10.PRÄSENZKONTROLLE ............................................................................6<br />

11. VOLLZUG .................................................................................................6<br />

12. INKRAFTTRETEN ....................................................................................6<br />

13. ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN..............................................................6<br />

<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong><br />

www.alte-kanti-aarau.ch Seite 2 von 6


Absenzen- und Urlaubsreglement<br />

1. Allgemeines<br />

Laut § 2 der Verordnung über die Mittelschulen sind die Studierenden verpflichtet, den Unterricht<br />

in den obligatorischen Fächern, den Wahlpflichtfächern und den von ihnen gewählten Freifächern<br />

regelmässig zu besuchen.<br />

Da ein lückenloser Besuch des Unterrichts kaum verwirklicht werden kann (aus gesundheitlichen<br />

oder anderen triftigen Gründen), wird den Studierenden im Rahmen des Obligatoriums ein gewisser<br />

Freiraum gewährt (Kontingent). Jede Schülerin und jeder Schüler kann einer nach Stufen differenzierten<br />

Anzahl Lektionen fernbleiben, ohne dafür eine Entschuldigung beibringen zu müssen.<br />

Die Absenzen im Rahmen des Unterrichts der IMS an der BBB IT-School in Baden werden nach<br />

den Vorgaben dieser Schule geregelt.<br />

Diesen Kontingenten werden grundsätzlich alle Absenzen belastet, auch jene, welche z.B. infolge<br />

von Krankheit oder Unfall zwangsläufig entstehen.<br />

Eine Ausnahme bilden Absenzen, welche durch die Aushebung oder durch einen Todesfall in der<br />

Familie oder von nahen Bekannten begründet sind. Diese werden dem Absenzenkontingent nicht<br />

belastet.<br />

Der Anspruch auf die unbegründete Absenz besteht jedoch nicht bei Prüfungen und im Bereich<br />

des speziellen Unterrichts.<br />

Ueberschreitungen der Grenzen haben Disziplinarmassnahmen zur Folge, welche bis zur Wegweisung<br />

aus der Schule führen können.<br />

2. Kontingente<br />

Das Fernbleiben vom Unterricht wird mit Absenzpunkten festgehalten. Für n ohne Unterbruch versäumte<br />

Lektionen werden n + 1 Absenzpunkte angerechnet. Diese Formel stellt ein Steuerungsinstrument<br />

dar, mit welchem die Anzahl kurzer Absenzen eingeschränkt werden soll.<br />

Eine Absenz in einer Instrumentallektion wird dem Kontingent mit 3 Absenzpunkten belastet. Steht<br />

die Absenz in einer ununterbrochenen Folge von weiteren Absenzen, wird sie dem Kontingent<br />

normal mit n+1 Absenzpunkten belastet. Damit wird der Bedeutung des Einzelunterrichts Rechnung<br />

getragen.<br />

Den Studierenden stehen folgende Kontingente pro Semester zur Verfügung:<br />

Sportgymn. Gymnasium WMS IMS<br />

Schuljahr 1. 2. 1. 2. 1. 2. 1. 2.<br />

1 20 20 30 30 30 30 25 25<br />

2 20 20 30 30 30 25 25 20<br />

3 25 25 40 40 40 25 30 20<br />

4 25 25 40 25<br />

5 25 15<br />

Der laut § 38 im Schulgesetz gewährte Anspruch auf einen freien Schulhalbtag pro Quartal ist<br />

ebenfalls durch das Kontingent abgedeckt. Halblektionen (Instrumentalunterricht) gelten als ganze<br />

Lektionen. Die Erhöhung des Kontingents ab der 3. Klasse ist für Beanspruchungen wie Studien-<br />

und Berufsorientierung, Fahrprüfung usw. gedacht.<br />

<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong><br />

www.alte-kanti-aarau.ch Seite 3 von 6


Absenzen- und Urlaubsreglement<br />

Das Fernbleiben von einer Lektion entbindet nicht von der Pflicht, in der folgenden Lektion des betroffenen<br />

Faches vorbereitet zu erscheinen und über den in der nicht besuchten Lektion behandelten<br />

Stoff Bescheid zu wissen.<br />

Die Schlussabrechnung der Absenzen eines Semesters erfolgt eine Woche vor Semesterschluss.<br />

Somit werden Absenzen der letzten Semesterwoche bereits dem Kontingent des nächsten Semesters<br />

angerechnet. Eine Uebertragung von nicht verbrauchten Kontingentteilen eines Semesters<br />

auf das nächste ist nicht möglich.<br />

3. Verspätungen<br />

Erscheint ein Schüler bzw. eine Schülerin mit Verspätung im Unterricht, so entscheidet die Fachlehrperson,<br />

ob die betreffende Lektion als besucht gilt.<br />

4. Krankheit und Unfall<br />

Fehlt ein Schüler bzw. eine Schülerin wegen Krankheit oder Unfall mehrere Tage, so gehen nur<br />

die ersten 10 Absenzpunkte zu Lasten des Kontingents. Bedingung ist, dass die Abteilungslehrperson<br />

bis am Ende des zweiten Tages informiert wird. Die Abteilungslehrperson kann ein Arztzeugnis<br />

verlangen.<br />

Für spezielle Fälle (z. B. längere oder chronische Erkrankungen) kann die Abteilungslehrperson<br />

eine Sonderregelung festlegen. Diese muss von den Schülerinnen bzw. den Schülern beantragt<br />

und mit einem Arztzeugnis belegt werden. Die Abteilungslehrperson informiert in diesen Fällen<br />

den zuständigen Prorektor.<br />

5. Anlässe zur Leistungsbeurteilung<br />

Die Anwesenheit bei angekündigten Anlässen zur Leistungsbeurteilung ist obligatorisch.<br />

Kann ein Schüler bzw. eine Schülerin nicht an einem Leistungsbeurteilungsanlass teilnehmen, hat<br />

er bzw. sie dies mit Angabe des triftigen Grundes der Abteilungslehrperson sowie der Fachlehrperson<br />

möglichst frühzeitig mitzuteilen.<br />

Absenzen bei angekündigten Anlässen zur Leistungsbeurteilung werden dem Kontingent mit 10<br />

Absenzpunkten belastet. Ausgenommen von dieser Regelung sind die oben erwähnten Absenzen,<br />

welche rechtzeitig vor der Prüfung unter Angabe eines triftigen Grundes der Fachlehrperson<br />

bekannt gegeben worden sind; diese Absenzen werden dem Kontingent mit n+1 Punkten belastet.<br />

Verpasst ein Schüler bzw. eine Schülerin infolge von Krankheit eine oder sogar mehrere Anlässe<br />

zur Leistungsbeurteilung, werden bei Meldung gemäss Punkt 4 nur einmal 10 Absenzpunkte dem<br />

Kontingent belastet.<br />

Wird eine Prüfung verpasst, so ist sie grundsätzlich nachzuholen. Die Fachlehrperson bestimmt,<br />

zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form dies geschieht. Bleibt ein Schüler bzw. eine Schülerin<br />

ohne triftigen Grund der Nachprüfung fern, hat dies eine disziplinarische Massnahme zur Folge.<br />

6. Spezieller Unterricht<br />

Im Bereich des Speziellen Unterrichts besteht kein Anspruch auf unbegründete Absenzen.<br />

Die Definition des Speziellen Unterrichts ist der Wegleitung zu entnehmen.<br />

Es sind nur Absenzen infolge von Krankheit oder anderen triftigen Gründen zugelassen.<br />

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Absenzen- und Urlaubsreglement<br />

Absehbare Absenzen sind mit Angabe des triftigen Grundes der Fachlehrperson bzw. der Lagerleitung<br />

möglichst frühzeitig mitzuteilen. Die entsprechenden Absenzpunkte werden dem Kontingent<br />

belastet.<br />

Absenzen infolge von Krankheit werden dem Kontingent mit 10 Absenzpunkten belastet. Die<br />

Fachlehrperson bzw. die Lagerleitung kann ein Arztzeugnis verlangen.<br />

Bei Absenzen ohne triftige Gründe werden alle Absenzpunkte dem Kontigent belastet und zudem<br />

entsprechende Disziplinarmassnahmen ergriffen.<br />

Bei externen Lagern entscheidet die Lagerleitung mit dem zuständigen Prorektor über die Folgen<br />

von Absenzen.<br />

7. Überschreitung der Kontingente<br />

Überschreitet ein Schüler bzw. eine Schülerin das Kontingent, so wird er bzw. sie schriftlich auf<br />

diesen Sachverhalt und auf die abgestuften Konsequenzen von Kontingentsüberschreitungen<br />

aufmerksam gemacht. Die Anzahl Absenzpunkte, um welche das Kontingent überschritten wurde,<br />

geht zu Lasten des Kontingents des folgenden Semesters.<br />

Überschreitet ein Schüler bzw. eine Schülerin zum ersten Mal das Kontingent um mehr als 15 Absenzpunkte,<br />

so erhält er bzw. sie einen schriftlichen Verweis durch den Rektor. In der Sportabteilung<br />

des Gymnasiums und der WMS wird in diesen Fällen eine Aufhebung des Status der Leistungssportler<br />

geprüft.<br />

Wird das Kontingent zum zweiten Mal um mehr als 15 Absenzpunkte oder innerhalb eines Semesters<br />

um mehr als 30 Absenzpunkte überschritten, so erfolgt die Androhung der Wegweisung<br />

durch die Schulleitung.<br />

Die nächste Disziplinarmassnahme nach der Androhung der Wegweisung ist der Antrag an das<br />

Departement für Bildung, Kultur und Sport, den Schüler bzw. die Schülerin von der Schule zu weisen.<br />

Hat ein Schüler bzw. eine Schülerin das Kontingent im Abschlusssemester aufgebraucht, so fällt<br />

die Kontingentregelung ab sofort weg. Absenzen infolge von Krankheit oder Unfall sind ab diesem<br />

Zeitpunkt mit einem Arztzeugnis zu belegen, Absenzen wegen anderer triftiger Gründe mit<br />

einem Urlaubsgesuch beim zuständigen Prorektor zu beantragen.<br />

Alle übrigen Absenzen haben als pädagogische Massnahme eine Arbeitsleistung im Umfang der<br />

verpassten Lektionen z.B. im Bereich Haus- und Parkdienst zur Folge.<br />

Sämtliche Absenzen werden ebenfalls als Absenzpunkte weitergezählt und führen nach der Überschreitung<br />

um mehr als 15 Absenzpunkte zur entsprechenden Disziplinarmassnahme.<br />

8. Urlaube<br />

Will ein Schüler bzw. eine Schülerin aus voraussehbaren Gründen dem Unterricht fernbleiben,<br />

ohne dass diese Absenz voll zu Lasten des Kontingentes<br />

gehen soll, so hat er bzw. sie dem zuständigen Mitglied der Schulleitung rechtzeitig ein schriftliches<br />

Urlaubsgesuch mit den notwendigen Unterlagen vorzulegen. Die Schulleitung entscheidet<br />

über den Urlaub und die Anzahl Absenzpunkte, welche dem Kontingent angerechnet werden (in<br />

der Regel 10).<br />

Für spezielle Anlässe (Schulanlässe, Einsätze für die Schule u.ä.) kann die Schulleitung auf ein<br />

Gesuch hin einen Urlaub erteilen, ohne dass das Kontingent belastet wird.<br />

<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong><br />

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Absenzen- und Urlaubsreglement<br />

9. Sportunterricht<br />

Kann ein Schüler bzw. eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sportunterricht teilnehmen,<br />

werden für die verpassten Lektionen Absenz-punkte berechnet.<br />

Bei Unpässlichkeiten oder Rekonvaleszenzen kann rechtzeitig vor der Lektion ein reduzierter oder<br />

alternativer Einsatz abgesprochen werden.<br />

Wer aus gesundheitlichen Gründen während längerer Zeit nicht am Sportunterricht teilnehmen<br />

kann, hat dies mit einem Arztzeugnis auszuweisen. Für Abwesenheiten, welche dadurch entstehen,<br />

kann bei der Abteilungslehrperson eine Absenzenpauschale gemäss Pkt. 4 dieses Reglements<br />

beantragt werden.<br />

10.Präsenzkontrolle<br />

In allen Lektionen wird eine Präsenzkontrolle geführt. Sie obliegt der jeweiligen Fachlehrperson.<br />

Die Abteilungslehrperson führt die Buchhaltung über die Absenzen der Studierenden.<br />

Am Semesterende gibt die Abteilungslehrperson den Studierenden ein Formular ab, auf welchem<br />

die Absenzen festgehalten sind.<br />

11. Vollzug<br />

Die Einzelheiten des Vollzugs sind in einer schulinternen Wegleitung geregelt.<br />

12. Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement tritt auf Beginn des ersten Semesters des Schuljahres 2010/2011 in Kraft. Es<br />

ersetzt das <strong>Absenzenreglement</strong> vom Januar 2010.<br />

13. Übergangsbestimmungen<br />

Dem überarbeiteten Absenzen- und Urlaubsreglement unterstehen sämtliche Absenzen, die nach<br />

ihrem Inkrafttreten entstehen. Das neue Reglement findet mit keiner seiner Bestimmungen rückwirkend<br />

Anwendung.<br />

<strong>Alte</strong> <strong>Kantonsschule</strong> <strong>Aarau</strong> , Bahnhofstrasse 91, 5001 <strong>Aarau</strong><br />

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