Bündelung der Rheintalbahn mit der B 36 [7 - Mailänder Ingenieur ...
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<strong>Bündelung</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Rheintalbahn</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> B <strong>36</strong><br />
Die Zusammenlegung von Verkehrswegen ist ein allgemeines Gebot <strong>der</strong> Infrastrukturplanung.<br />
Der Gedanke, die Aus und Neubaustrecke <strong>mit</strong> <strong>der</strong> zu verlegenden<br />
Bundesstraße B <strong>36</strong> zu bündeln, entstand im Zuge <strong>der</strong> Raumordnungsplanung<br />
und wurde bereits im Jahre 1985 beschlossen. Die Bundesstraße wurde<br />
in neuer Trassierung im Jahr 2006 dem Verkehr übergeben. Nun wurden die<br />
Weichen für die Realisierung <strong>der</strong> ABS/NBS gestellt. Mailän<strong>der</strong> Consult begleitet<br />
die Planung <strong>der</strong> Verkehrsanlagen.<br />
Projekthistorie<br />
Erste Planungen für eine Verlegung <strong>der</strong> B <strong>36</strong><br />
wurden schon in den 70er Jahren unternommen.<br />
Bereits im Regionalplan vom Dezember 1979 war<br />
eine Ortsumgehung Durmersheim – Bietigheim<br />
ausgewiesen, für die im Januar 1984 ein Planfeststellungsverfahren<br />
eingeleitet wurde. Der im<br />
Dezember 1985 erlassene Beschluss musste aufgrund<br />
des zwischenzeitlich laufenden Raumordnungsverfahrens<br />
für die ABS/NBS Karlsruhe – Basel,<br />
im Abschnitt Karlsruhe – Ottersweier in seiner<br />
Gesamtheit überplant werden.<br />
Im Teilabschnitt Karlsruhe – Rastatt wurden hierbei<br />
sieben Trassenvarianten für die ABS/NBS untersucht,<br />
die einen Korridor zwischen den beiden vorhandenen<br />
Strecken von Karlsruhe über Ettlingen<br />
Übersichtsplan des Streckenabschnitt 1 <strong>der</strong> Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel<br />
beziehungsweise über Durmersheim nach Rastatt<br />
belegten. Im Raum Rastatt wurden auch Umfahrungslösungen<br />
in <strong>Bündelung</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> BAB A5<br />
untersucht.<br />
Im Jahre 1985 wurde dann als Ergebnis des Raum-<br />
ordnungsverfahrens die Variante über die Gemeinden<br />
Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim fest-<br />
gelegt. Dabei sollten die Trassen <strong>der</strong> zu verlegenden<br />
B <strong>36</strong> und <strong>der</strong> ABS/NBS nach raumordnerischen<br />
und landesplanerischen Gesichtspunkten in einer<br />
gemeinsamen <strong>Bündelung</strong>strasse geführt werden.<br />
Mit Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan<br />
und einer Vielzahl von Abstimmungen zwischen<br />
den Gemeinden und den Planungsträgern erging<br />
im März 1996 durch das Eisenbahnbundesamt,<br />
Außenstelle Karlsruhe <strong>der</strong> Planfeststellungsbe-
schluss für die <strong>Bündelung</strong> <strong>der</strong> ABS/NBS <strong>mit</strong> <strong>der</strong> zu<br />
verlegenden B <strong>36</strong>.<br />
Im August 2001 erfolgte <strong>der</strong> erste Spatenstich für<br />
die Verlegung <strong>der</strong> B <strong>36</strong>, die im Oktober 2006 dem<br />
Verkehr übergeben wurde. Im Zusammenhang<br />
wurden auch bereits vorgezogene Maßnahmen im<br />
späteren Trassenbereich <strong>der</strong> ABS/NBS umgesetzt.<br />
Der eigentliche Baubeginn für die ABS/NBS ist Ende<br />
2012 <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Grundwasserwanne<br />
unter <strong>der</strong> BAB A 5 und <strong>der</strong> nördlichen Grundwasserwanne<br />
für den Tunnel Rastatt geplant.<br />
Querschnittsgestaltung/Nutzung<br />
von Synergieeffekten<br />
Durch die <strong>Bündelung</strong> <strong>der</strong> Verkehrswege konnte<br />
<strong>der</strong> Flächenbedarf für beide Maßnahmen auf ein<br />
Minimum reduziert werden. Der Querschnittsgestaltung<br />
war daher beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit<br />
gewidmet.<br />
Durch das Abrücken <strong>der</strong> Trasse von <strong>der</strong> Bebauung<br />
eröffneten sich neue Möglichkeiten <strong>der</strong> Siedlungsentwicklungen<br />
für die betroffenen Gemeinden.<br />
Unter Berücksichtigung dieser neuen wie auch<br />
<strong>der</strong> vorhandenen Strukturen sowie <strong>der</strong> zahlreichen<br />
querenden Straßen, und um dem Schutzbedürfnis<br />
<strong>der</strong> Anwohner vor Lärm Rechnung zu tragen, wur-<br />
de die Gradiente abgesenkt, sodass die Bahntrasse,<br />
wie auch die neue B <strong>36</strong>, in einem Einschnitt liegt.<br />
Im Anschluss an die <strong>Bündelung</strong>strasse ist für die<br />
Bahntrasse <strong>der</strong> Neubau des Tunnels Rastatt zur<br />
Unterfahrung des Stadtgebiets Rastatt (Tunnellänge<br />
ohne Rampen 4.270 m) vorgesehen.<br />
Regelquerschnitt<br />
Fotomontage Straßenüberführung<br />
<strong>der</strong> Triftstraße über<br />
die B <strong>36</strong> und NBS<br />
Um den Flächenbedarf gering zu halten und die<br />
Investitionskosten zu minimieren, wurden für die<br />
B <strong>36</strong> und die ABS/NBS gemeinsame Entwässerungseinrichtungen<br />
in Form von Versickerbecken <strong>mit</strong><br />
vorgeschalteten Regenklärbecken geplant.
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Regelquerschnitt (Prinzip) im Bereich <strong>der</strong> Parallellage B <strong>36</strong> und NBS<br />
Vorgezogene Maßnahmen für die NBS<br />
Weil die Mittel für die Verlegung <strong>der</strong> B <strong>36</strong> bereits<br />
früher bereit standen, konnte diese in den Jahren<br />
2001 bis 2006 realisiert werden. Die Realisierung<br />
<strong>der</strong> ABS/NBS wurde aufgrund <strong>der</strong> hohen Investitionssumme<br />
für den Tunnel Rastatt zunächst<br />
zurück gestellt.<br />
Wegen bautechnischer Zusammenhänge und<br />
um zusätzliche Kosten zu vermeiden, wurden<br />
<strong>mit</strong> <strong>der</strong> B <strong>36</strong> auch nachfolgende Teilmaßnahmen<br />
<strong>der</strong> NBS als vorgezogenen Maßnahmen herge-<br />
stellt:<br />
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Erdbauarbeiten für den späteren Bahnkörper<br />
provisorische Entwässerungsanlagen im Bereich<br />
<strong>der</strong> NBS-Trasse (Bahnmulden)<br />
provisorische Durchlässe DN 700 im Bereich <strong>der</strong><br />
NBS-Trasse einschl. <strong>der</strong> Entwässerungsschächte<br />
(Schächte bahnlinks provisorisch, bahnrechts<br />
endgültig)<br />
Durchlässe DN 1000 im Bereich <strong>der</strong> B <strong>36</strong> neu<br />
Versicker- und Verdunstungsbecken<br />
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gemeinsame Kreuzungsbauwerke<br />
Herstellung bahnparalleler Wege<br />
Verlegung Leitungen Dritter<br />
In <strong>der</strong> weiteren Bauausführung sind dann <strong>der</strong> Oberbau<br />
(einschl. PSS/FSS), die technische Ausrüstung,<br />
die Schallschutzmaßnahmen sowie die Landschaftspflegerischen<br />
Begleitmaßnahmen zu realisieren.<br />
Entwässerung<br />
Die Ril 8<strong>36</strong> wurde <strong>mit</strong> Gültigkeit ab dem 01. Oktober<br />
2008 komplett neu herausgegeben. Hieraus<br />
ergaben sich folgende anzuwendende Planungsgrundsätze:<br />
Als maßgeben<strong>der</strong> Grundwasserstand für die Entscheidung<br />
über die Ausbildung beson<strong>der</strong>er Schutzmaßnahmen<br />
gegen hohe Grundwasserstände ist für<br />
die Erstellung von HGV-Strecken <strong>mit</strong> v ≥ 230 km/h<br />
<strong>der</strong> obere Bemessungswert für den 100-jährigen<br />
Grundwasserstand zu Grunde zu legen (Ril 8<strong>36</strong>.1001<br />
Abschnitt 5 (6)).<br />
Vorgezogene Maßnahmen an <strong>der</strong> NBS im<br />
<strong>Bündelung</strong>sbereich <strong>mit</strong> <strong>der</strong> B <strong>36</strong> (Verlegter<br />
Wirtschaftsweg, Voreinschnitt und Kreuzungsbauwerke)
Der für die Er<strong>mit</strong>tlung des Regenabflusses heranzuziehende<br />
Spitzenabflussbeiwert ψs ist reduziert<br />
worden (Ril 8<strong>36</strong>.4601 Bild 6), z. B. bei den Schutzschichten<br />
für<br />
Korngemisch 1: von bisher ψs = 0,6 – 0,8<br />
auf neu ψs = 0,4 – 0,6<br />
Korngemisch 2: von bisher ψs = 0,4 – 0,5<br />
auf neu ψs = 0,1 – 0,2<br />
Mit diesen neuen Abflussbeiwerten soll eine realistischere<br />
und praxisgerechtere Dimensionierung <strong>der</strong><br />
Entwässerungsanlagen möglich sein.<br />
Entwässerungssystem<br />
Das geplante Entwässerungssystem sieht mangels<br />
geeigneter Vorflutmöglichkeiten weitgehend eine<br />
Versickerung <strong>der</strong> anfallenden Wassermengen vor.<br />
Die Entwässerungssysteme für die Bereiche ABS/<br />
NBS und B <strong>36</strong> (neu) werden zunächst separat gestaltet;<br />
bei zentralen Versickeranlagen erfolgt aber<br />
eine Zusammenführung bei<strong>der</strong> Systeme durch eine<br />
gemeinsame Vorflutleitung (Querdole DN 1000)<br />
zu den Regenklärbecken und dann in die Versickerund<br />
Verdunstungsbecken.<br />
Die Bahnseitengräben sind als Versickergraben <strong>mit</strong><br />
Rigole vorgesehen. Im Abstand von 50 m werden<br />
Querschotts eingebaut, um das 20-jährige Regenereignis<br />
in den Bahnseitengräben zwischenzuspeichern<br />
und so<strong>mit</strong> dezentral versickern zu lassen.<br />
Lediglich über dieses Ereignis hinausgehende Wassermengen<br />
sollen in die Versickerbecken geleitet<br />
werden.<br />
Für die Durchlässe im Bereich <strong>der</strong> NBS ergeben sich<br />
aufgrund <strong>der</strong> Randbedingungen, wie einzuhaltende<br />
Grabensohlen <strong>der</strong> Versickergräben im Zusammenhang<br />
<strong>mit</strong> den Sohlhöhen <strong>der</strong> Versicker- und<br />
Verdunstungsbecken, geringe Überschüttungshöhen<br />
zum Teil von nur 0,8 m (Bereich Becken IV<br />
km 91,8+61) zwischen Rohrscheitel und OK Schwelle.<br />
Gemäß Ril 8<strong>36</strong>.4501 bzw. 8<strong>36</strong>.4502 soll hü mindestens<br />
1,5 m betragen.<br />
Um die statischen und dynamischen Belastungen<br />
aus dem Eisenbahnbetrieb sicher aufnehmen zu<br />
können, werden spezielle, wandverstärkte Rohre<br />
verwendet, für welche entsprechend den gegebenen<br />
Einsatzbedingungen ein statischer Nachweis<br />
erstellt wird.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> vorgezogenen Maßnahmen wurde<br />
beidseitig <strong>der</strong> NBS-Rohtrasse eine provisorische<br />
Entwässerung bestehend aus Versicker- und Entwässerungsmulden<br />
vorgesehen. Diese sind auf<br />
<strong>der</strong> „Straßenseite“ (Ostseite) über provisorische<br />
Schächte DN 1200 an die die NBS-Rohtrasse querenden<br />
provisorischen Durchlässe DN 700 sowie auf<br />
<strong>der</strong> Westseite über die Endschächte DN 1500 an<br />
die Querdolen DN 1000 (unter <strong>der</strong> B <strong>36</strong> neu) angeschlossen.<br />
Bei übergroßem Nie<strong>der</strong>schlag kann<br />
so<strong>mit</strong> ein Abfluss in die bereits im Endzustand<br />
erstellten Versicker- und Verdunstungsbecken<br />
erfolgen.<br />
Versicker- und Verdunstungsbecken <strong>mit</strong> vorgeschaltetem<br />
Regenklärbecken als gemeinsame Entwässerungseinrichtung<br />
von Straße und Bahn. Für den <strong>Bündelung</strong>sabschnitt<br />
wurden fünf solcher Becken erstellt.<br />
Die provisorischen NBS-Durchlässe DN 700 werden<br />
später ausgebaut und für den Endzustand durch<br />
neue Durchlässe DN 700 ersetzt, welche statisch<br />
ausreichend dimensioniert sind. Die Versickerbecken<br />
wurden im Zuge <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> B <strong>36</strong><br />
(neu) bereits hergestellt.<br />
Kreuzungsbauwerke<br />
Den Bereich <strong>der</strong> gebündelten Trassenführung <strong>der</strong><br />
ABS/NBS und B <strong>36</strong> kreuzen verschiedene klassifizierte<br />
Straßen, Gemeindestraßen und Wirtschaftswege.<br />
Zur Querung <strong>der</strong> künftigen Trasse wurden<br />
daher drei Eisenbahnüberführungen, sieben<br />
Straßenüberführungen sowie drei Wirtschaftswegeüberführungen<br />
als gemeinsame Kreuzungsbauwerke<br />
vorgesehen.<br />
Durch die Tieflage <strong>der</strong> ABS/NBS und die Halb-<br />
tieflage <strong>der</strong> B <strong>36</strong> ragen, unter Berücksichtigung<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Lichtraumprofile, die Kreuzungsbauwerke<br />
nur wenig aus dem Geländeniveau<br />
heraus und sind <strong>mit</strong> flachen Rampen an die vorhandenen<br />
Straßentrassen an die neue B <strong>36</strong> angebunden.<br />
177
178<br />
Nachfolgend aufgeführte Kreuzungsbauwerke<br />
wurden bereits <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> B <strong>36</strong><br />
im Zuge <strong>der</strong> vorgezogenen Erdarbeiten herge-<br />
stellt:<br />
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EÜ über B <strong>36</strong> (betrifft die verbleibende Rtb)<br />
StrÜ „Triftstraße“ über NBS und B <strong>36</strong><br />
EÜ über den För<strong>der</strong>bandstollen <strong>der</strong> Fa. Stürmlinger<br />
StrÜ „Leonhar<strong>der</strong> Weg“ über NBS und B <strong>36</strong><br />
StrÜ „L 608“ über NBS und B <strong>36</strong><br />
StrÜ „Gemeindeverbindungsstraße“ über NBS<br />
und B <strong>36</strong><br />
WiWeg-Überführung „Malscher Weg“ über NBS<br />
und B <strong>36</strong><br />
StrÜ „K 3737“ über NBS und B <strong>36</strong><br />
WiWeg-Überführung über NBS und B <strong>36</strong><br />
StrÜ „K 3718“ über NBS und B <strong>36</strong><br />
StrÜ „K 3717“ über NBS und B <strong>36</strong><br />
Mit <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> B <strong>36</strong> wurden im <strong>Bündelung</strong>sbereich<br />
neun gemeinsame Kreuzungsbauwerke über NBS und<br />
B <strong>36</strong> erstellt.<br />
Schallschutz<br />
Durch den Neubau <strong>der</strong> B <strong>36</strong> in <strong>Bündelung</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />
Bahntrasse konnte für die angrenzenden Gemeinden<br />
eine deutlich günstigere Situation im Bezug<br />
auf die Schallimmissionen erzielt werden.<br />
Die verlegte B <strong>36</strong> alleine überschreitet nach den<br />
schalltechnischen Berechnungen die zulässigen<br />
Grenzwerte <strong>der</strong> 16. BImSchV nicht, weshalb für die<br />
reine Straßenbaumaßnahme keine Schallschutzmaßnahmen<br />
errichtet worden wären.<br />
Durch die Überlagerung <strong>der</strong> Schallemissionen aus<br />
Straßen- und Schienenverkehr werden jedoch die<br />
gesetzlichen Grenzwerte überschritten. Zur Reduzierung<br />
<strong>der</strong> Geräuschpegel aus NBS und B <strong>36</strong> sind<br />
daher Schallschutzmaßnahmen sowohl an <strong>der</strong><br />
Bahntrasse, als auch an <strong>der</strong> B <strong>36</strong> erfor<strong>der</strong>lich, wo-<br />
durch die Gesamtsituation für die Anwohner günstiger<br />
wird als bei getrennter Linienführung.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> <strong>Bündelung</strong>strasse sind an <strong>der</strong><br />
Trasse <strong>der</strong> ABS/NBS im Bereich <strong>der</strong> Ortsbebauung<br />
Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim auf<br />
eine Gesamtlänge von über 8000 Metern Schallschutzwände<br />
<strong>mit</strong> einer Höhe zwischen 2 und 4 m<br />
geplant. Darüber hinaus sind entlang <strong>der</strong> B <strong>36</strong> über<br />
eine Länge von 4.000 Metern Schallschutzwände<br />
<strong>mit</strong> einer Höhe von 4 – 5 m vorgesehen.<br />
Vorschau<br />
Die Fertigstellung <strong>der</strong> NBS im Bereich <strong>der</strong> <strong>Bündelung</strong>strasse<br />
ist erst in Verbindung <strong>mit</strong> Realisierung<br />
des Tunnel Rastatt bautechnisch und wirtschaftlich<br />
sinnvoll. Nach dem <strong>der</strong>zeitigen Terminkonzept<br />
sollen, nach Unterzeichnung <strong>der</strong> Finanzierungsvereinbarung,<br />
noch in 2012 <strong>mit</strong> vorbereitenden<br />
Maßnahmen begonnen werden. Mailän<strong>der</strong> Consult<br />
erstellt <strong>der</strong>zeit die ersten Ausschreibungsunterlagen<br />
hierfür. Ab 2013 sollen dann die eigentlichen<br />
Tunnelbauarbeiten begonnen werden, für die eine<br />
Bauzeit von sechs Jahren eingeplant ist. Anschließend<br />
erfolgt <strong>der</strong> Einbau <strong>der</strong> technischen Ausrüstung<br />
und die Testphasen.<br />
Frank Mühlbeier<br />
Projektleiter<br />
Mailän<strong>der</strong> <strong>Ingenieur</strong> Consult GmbH<br />
fmuehlbeier@mic.de<br />
Summary<br />
The grouping of ABS/NBS with the soon to be<br />
installed B <strong>36</strong> is a win-win situation for all those involved.<br />
By doing so, the required land space can be<br />
reduced and the noise protection for the communities<br />
concerned optimised. Moreover, by using the<br />
shared drainage installation and flyovers the costs<br />
for both cost bearers can be kept low. Even by staggering<br />
the implementation of both measures there<br />
were no financial disadvantages for the NBS as a<br />
result of the measures which were brought forward.