Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM
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182 T. Penzel et al.<br />
kennen und beheben und muss daher permanent anwesend<br />
sein. Eine kontinuierliche UÈ berwachung der Vitalparameter<br />
erfolgt durch <strong>die</strong> Nachtwachen, sie leiten bei ZwischenfaÈllen<br />
eine adaÈquate Notfallversorgung ein. Es ist anzustreben,<br />
dass jeweils eine Nachtwache vier Patienten bei<br />
diagnostischen Messungen oder zwei Patienten unter<br />
Beatmungstherapie gleichzeitig uÈberwacht. Es ist anzustreben,<br />
dass bei SaÈuglingen und Kleinkindern eine Nachtwache<br />
maximal zwei Patienten uÈberwacht. Der aÈrztliche<br />
Dienst muss 24 Stunden pro Tag im Haus verfuÈgbar sein.<br />
Er muss bei NotfaÈllen schnell zur VerfuÈgung stehen. Das<br />
Schlaflabor sollte uÈber ein institutionell verankertes Sekretariat<br />
verfuÈgen, welches Patientenanrufe adaÈquat weiterleiten<br />
kann. Das technische und pflegerische Personal kann<br />
den Qualifikationsnachweis Somnologie fuÈr medizinische,<br />
technische und pflegerische Mitarbeiter erwerben [2].<br />
Die RaÈume muÈssen eine professionelle schlafmedizinische<br />
Diagnostik und Therapie gestatten. In einem Schlaflabor<br />
finden naÈchtliche Untersuchungen und Untersuchungen<br />
am Tage zur Objektivierung der Einschlafneigung statt.<br />
Dementsprechend muss das Schlaflabor uÈber eigene RaÈume<br />
verfuÈgen, <strong>die</strong> als EinzelplatzraÈume ausgestattet sind. Die<br />
Mess- und UntersuchungsraÈume muÈssen ausreichend groû<br />
sein (ca. 12 qm), abdunkelbar, schallabgeschirmt, beluÈftungsfaÈhig<br />
und temperierbar sein. Zur Abdunkelung reicht<br />
ein einfacher Vorhang nicht aus, um auch am Tage bei Sonnenschein<br />
das Zimmer abzudunkeln. Die Schallabschirmung<br />
sollte gewaÈhrleisten, dass waÈhrend der Ableitung im<br />
Schlaflabor ein Pegel <strong>von</strong> 40 bis 45 dB nicht uÈberschritten<br />
wird. Trittschallisolierung soll soweit gegeben sein, dass<br />
ein Einschlafen am Tage moÈglich ist. Die Temperatur im<br />
Schlaflabor soll so sein, dass auch im Sommer stoÈrungsfrei<br />
geschlafen werden kann. Gegebenenfalls ist eine Klimatisierung<br />
der RaÈume notwendig. SanitaÈre Einrichtungen sind<br />
vorzuhalten. FuÈr <strong>die</strong> GeraÈtetechnik und das UÈ berwachungspersonal<br />
muss ein separater Raum zur VerfuÈgung stehen,<br />
der ebenfalls ausreichend groû ist und ungestoÈrtes Arbeiten<br />
gewaÈhrleistet.<br />
Die Anforderungen an <strong>die</strong> polysomnographische Messtechnik<br />
ist in Empfehlungsartikeln festgehalten [3, 4, 4, 7].<br />
Dazu zaÈhlen zwei EEG-Ableitungen, zwei EOG-Ableitungen,<br />
ein EMG mentalis oder submentalis, getrennte Aufzeichnung<br />
der Atmungsbewegungen an Thorax und Abdomen,<br />
oronasaler Luftfluss, SauerstoffsaÈttigung, Schnarchen,<br />
eine EKG-Ableitung, mindestens ein tibialis EMG (in der<br />
PaÈdiatrie fakultativ). Alle heute erhaÈltlichen Polysomnographen<br />
erlauben <strong>die</strong>se Signalkonfiguration. Ein Archivsystem<br />
fuÈr alte Polysomnographien sollte den Zugriff auf zuruÈckliegende<br />
Befunde und Polysomnographien ermoÈglichen.<br />
ZusaÈtzlich muss eine VideouÈberwachung installiert sein.<br />
Die Infrarot-Videomessung ist <strong>die</strong> beste Wahl. Ein fernsteuerbares<br />
Zoom-Objektiv und ein Schwenk-Neigekopf ermoÈglichen<br />
Detail- und UÈ bersichtsaufnahmen und sind wuÈnschenswert.<br />
Eine Videoaufzeichnung muss fuÈr mindestens<br />
einen Messplatz zur VerfuÈgung stehen. Ein Sichtfenster<br />
zum Schlaflabor Messplatz ist nicht erforderlich. Eine Gegensprechanlage<br />
gewaÈhrleistet <strong>die</strong> VerstaÈndigung zwischen<br />
Patient und Nachtwache. Sie kann auûerdem zur Biosignaleichung<br />
eingesetzt werden.<br />
Je nach therapeutischer Ausrichtung des Labors wird<br />
<strong>die</strong> Aufzeichnung zusaÈtzlicher Signale erforderlich. Ein<br />
Labor welches Beatmungstherapien durchfuÈhrt, sollte <strong>die</strong><br />
OÈ sophagusdruckmessung sowie <strong>die</strong> Kapnographie vorhalten<br />
und Erfahrungen damit aufweisen. Ein internistisches<br />
Labor muss uÈber eine diskontinuierliche Blutdruckmessung<br />
verfuÈgen und sollte nichtinvasiv kontinuierlich den<br />
Blutdruck messen koÈnnen. Ein neurologisches Labor muss<br />
mehr EEG-Ableitungen aufzeichnen koÈnnen. Ein paÈdiatrisches<br />
Labor muss eine CO2 Messung durchfuÈhren koÈnnen.<br />
Dies kann mit transkutaner Blutgasmessung oder endexspiratorischer<br />
Kapnographie erfolgen. Mit der Pulsoximetrie<br />
sollte ein paÈdiatrisches Labor auch das Plethysmographiesignal<br />
aufzeichnen.<br />
Der Betrieb eines Schlaflabors mit Tages- und Nachtuntersuchungen<br />
und einer Schlafambulanz mit ambulanter<br />
FruÈhdiagnostik und Therapiekontrolluntersuchungen erfordert<br />
ausreichende Besetzung auch zur Versorgung multimorbider<br />
oder aÈngstlicher Patienten. Eine kontinuierliche<br />
NachtuÈberwachung durch geschultes Personal unter Einhaltung<br />
der gesetzlichen Ruhezeiten muss gewaÈhrleistet<br />
sein. Ein kontinuierlicher aÈrztlicher Bereitschafts<strong>die</strong>nst<br />
muss gegeben sein. Die aÈrztliche Anwesenheit bei Einstellungen<br />
auf Beatmungstherapien bis mindestens zur ersten<br />
REM-Phase muss sichergestellt sein.<br />
Kriterien fuÈr <strong>die</strong> Bewertung<br />
des ausgefuÈllten Fragebogens<br />
A) Personal<br />
1. Name des Labors<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle ist der Name des Labors und der Klinik<br />
aufzufuÈhren, in welcher sich das Schlaflabor befindet.<br />
Falls vorhanden wird <strong>die</strong> Anschrift um <strong>die</strong> emailadresse<br />
und <strong>die</strong> Internet-Homepage ergaÈnzt.<br />
2. Leitung des Labors<br />
a) Hier wird der verantwortliche Direktor der Klinik aufgefuÈhrt.<br />
Von Interesse ist, ob der Klinikdirektor Mitglied<br />
in der <strong>DGSM</strong> ist und ggf. den Qualifikationsnachweis<br />
Somnologe besitzt (optionales Kriterium).<br />
b) Hier ist der Leiter des Labors zu nennen. Die <strong>DGSM</strong><br />
legt Wert darauf, dass der Laborleiter nach MoÈglichkeit<br />
eine unbefristete Stelle besitzt. Von Laborleitern wird <strong>die</strong><br />
Mitgliedschaft in der <strong>DGSM</strong> gefordert, der Qualifikationsnachweis<br />
Somnologe soll vorliegen oder angestrebt werden.<br />
c) Falls der Laborleiter keine aÈrztliche Ausbildung hat, ist<br />
an <strong>die</strong>ser Stelle der verantwortliche Arzt zu nennen. Mitgliedschaft<br />
in der <strong>DGSM</strong> oder der Besitz des Qualifikationsnachweises<br />
Somnologie sind optional.<br />
3. Konsiliar<strong>die</strong>nste<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle soll der Nachweis erbracht werden, dass<br />
<strong>die</strong> schlafmedizinische Diagnostik interdisziplinaÈr erfolgen<br />
kann.<br />
· Entsprechend der Genese <strong>von</strong> SchlafstoÈrungen sind<br />
Konsiliar<strong>die</strong>nste aus den Bereichen Innere Medizin<br />
(Pneumologie), Neurologie, Psychiatrie und Hals-Nasen-Ohren<br />
Heilkunde gefordert.<br />
· Weiterhin sollten in EinzelfaÈllen Konsile aus den Bereichen<br />
Psychologie (neuropsychologische schlaÈfrigkeitsbezogene<br />
Diagnostik), Zahnheilkunde, Kardiologie und<br />
PaÈdiatrie erfolgen koÈnnen.<br />
· Das fuÈhren einer Schlafambulanz wird <strong>von</strong> der <strong>DGSM</strong><br />
dringend empfohlen (optionales Kriterium). Sie bietet<br />
<strong>die</strong> MoÈglichkeit der ambulanten Vordiagnostik oder der<br />
ambulanten Nachbetreuung bzw. Therapie. Damit lassen<br />
sich stationaÈre Aufnahmen reduzieren.<br />
Somnologie, 4: 181±187, 2000