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Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM

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182 T. Penzel et al.<br />

kennen und beheben und muss daher permanent anwesend<br />

sein. Eine kontinuierliche UÈ berwachung der Vitalparameter<br />

erfolgt durch <strong>die</strong> Nachtwachen, sie leiten bei ZwischenfaÈllen<br />

eine adaÈquate Notfallversorgung ein. Es ist anzustreben,<br />

dass jeweils eine Nachtwache vier Patienten bei<br />

diagnostischen Messungen oder zwei Patienten unter<br />

Beatmungstherapie gleichzeitig uÈberwacht. Es ist anzustreben,<br />

dass bei SaÈuglingen und Kleinkindern eine Nachtwache<br />

maximal zwei Patienten uÈberwacht. Der aÈrztliche<br />

Dienst muss 24 Stunden pro Tag im Haus verfuÈgbar sein.<br />

Er muss bei NotfaÈllen schnell zur VerfuÈgung stehen. Das<br />

Schlaflabor sollte uÈber ein institutionell verankertes Sekretariat<br />

verfuÈgen, welches Patientenanrufe adaÈquat weiterleiten<br />

kann. Das technische und pflegerische Personal kann<br />

den Qualifikationsnachweis Somnologie fuÈr medizinische,<br />

technische und pflegerische Mitarbeiter erwerben [2].<br />

Die RaÈume muÈssen eine professionelle schlafmedizinische<br />

Diagnostik und Therapie gestatten. In einem Schlaflabor<br />

finden naÈchtliche Untersuchungen und Untersuchungen<br />

am Tage zur Objektivierung der Einschlafneigung statt.<br />

Dementsprechend muss das Schlaflabor uÈber eigene RaÈume<br />

verfuÈgen, <strong>die</strong> als EinzelplatzraÈume ausgestattet sind. Die<br />

Mess- und UntersuchungsraÈume muÈssen ausreichend groû<br />

sein (ca. 12 qm), abdunkelbar, schallabgeschirmt, beluÈftungsfaÈhig<br />

und temperierbar sein. Zur Abdunkelung reicht<br />

ein einfacher Vorhang nicht aus, um auch am Tage bei Sonnenschein<br />

das Zimmer abzudunkeln. Die Schallabschirmung<br />

sollte gewaÈhrleisten, dass waÈhrend der Ableitung im<br />

Schlaflabor ein Pegel <strong>von</strong> 40 bis 45 dB nicht uÈberschritten<br />

wird. Trittschallisolierung soll soweit gegeben sein, dass<br />

ein Einschlafen am Tage moÈglich ist. Die Temperatur im<br />

Schlaflabor soll so sein, dass auch im Sommer stoÈrungsfrei<br />

geschlafen werden kann. Gegebenenfalls ist eine Klimatisierung<br />

der RaÈume notwendig. SanitaÈre Einrichtungen sind<br />

vorzuhalten. FuÈr <strong>die</strong> GeraÈtetechnik und das UÈ berwachungspersonal<br />

muss ein separater Raum zur VerfuÈgung stehen,<br />

der ebenfalls ausreichend groû ist und ungestoÈrtes Arbeiten<br />

gewaÈhrleistet.<br />

Die Anforderungen an <strong>die</strong> polysomnographische Messtechnik<br />

ist in Empfehlungsartikeln festgehalten [3, 4, 4, 7].<br />

Dazu zaÈhlen zwei EEG-Ableitungen, zwei EOG-Ableitungen,<br />

ein EMG mentalis oder submentalis, getrennte Aufzeichnung<br />

der Atmungsbewegungen an Thorax und Abdomen,<br />

oronasaler Luftfluss, SauerstoffsaÈttigung, Schnarchen,<br />

eine EKG-Ableitung, mindestens ein tibialis EMG (in der<br />

PaÈdiatrie fakultativ). Alle heute erhaÈltlichen Polysomnographen<br />

erlauben <strong>die</strong>se Signalkonfiguration. Ein Archivsystem<br />

fuÈr alte Polysomnographien sollte den Zugriff auf zuruÈckliegende<br />

Befunde und Polysomnographien ermoÈglichen.<br />

ZusaÈtzlich muss eine VideouÈberwachung installiert sein.<br />

Die Infrarot-Videomessung ist <strong>die</strong> beste Wahl. Ein fernsteuerbares<br />

Zoom-Objektiv und ein Schwenk-Neigekopf ermoÈglichen<br />

Detail- und UÈ bersichtsaufnahmen und sind wuÈnschenswert.<br />

Eine Videoaufzeichnung muss fuÈr mindestens<br />

einen Messplatz zur VerfuÈgung stehen. Ein Sichtfenster<br />

zum Schlaflabor Messplatz ist nicht erforderlich. Eine Gegensprechanlage<br />

gewaÈhrleistet <strong>die</strong> VerstaÈndigung zwischen<br />

Patient und Nachtwache. Sie kann auûerdem zur Biosignaleichung<br />

eingesetzt werden.<br />

Je nach therapeutischer Ausrichtung des Labors wird<br />

<strong>die</strong> Aufzeichnung zusaÈtzlicher Signale erforderlich. Ein<br />

Labor welches Beatmungstherapien durchfuÈhrt, sollte <strong>die</strong><br />

OÈ sophagusdruckmessung sowie <strong>die</strong> Kapnographie vorhalten<br />

und Erfahrungen damit aufweisen. Ein internistisches<br />

Labor muss uÈber eine diskontinuierliche Blutdruckmessung<br />

verfuÈgen und sollte nichtinvasiv kontinuierlich den<br />

Blutdruck messen koÈnnen. Ein neurologisches Labor muss<br />

mehr EEG-Ableitungen aufzeichnen koÈnnen. Ein paÈdiatrisches<br />

Labor muss eine CO2 Messung durchfuÈhren koÈnnen.<br />

Dies kann mit transkutaner Blutgasmessung oder endexspiratorischer<br />

Kapnographie erfolgen. Mit der Pulsoximetrie<br />

sollte ein paÈdiatrisches Labor auch das Plethysmographiesignal<br />

aufzeichnen.<br />

Der Betrieb eines Schlaflabors mit Tages- und Nachtuntersuchungen<br />

und einer Schlafambulanz mit ambulanter<br />

FruÈhdiagnostik und Therapiekontrolluntersuchungen erfordert<br />

ausreichende Besetzung auch zur Versorgung multimorbider<br />

oder aÈngstlicher Patienten. Eine kontinuierliche<br />

NachtuÈberwachung durch geschultes Personal unter Einhaltung<br />

der gesetzlichen Ruhezeiten muss gewaÈhrleistet<br />

sein. Ein kontinuierlicher aÈrztlicher Bereitschafts<strong>die</strong>nst<br />

muss gegeben sein. Die aÈrztliche Anwesenheit bei Einstellungen<br />

auf Beatmungstherapien bis mindestens zur ersten<br />

REM-Phase muss sichergestellt sein.<br />

Kriterien fuÈr <strong>die</strong> Bewertung<br />

des ausgefuÈllten Fragebogens<br />

A) Personal<br />

1. Name des Labors<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle ist der Name des Labors und der Klinik<br />

aufzufuÈhren, in welcher sich das Schlaflabor befindet.<br />

Falls vorhanden wird <strong>die</strong> Anschrift um <strong>die</strong> emailadresse<br />

und <strong>die</strong> Internet-Homepage ergaÈnzt.<br />

2. Leitung des Labors<br />

a) Hier wird der verantwortliche Direktor der Klinik aufgefuÈhrt.<br />

Von Interesse ist, ob der Klinikdirektor Mitglied<br />

in der <strong>DGSM</strong> ist und ggf. den Qualifikationsnachweis<br />

Somnologe besitzt (optionales Kriterium).<br />

b) Hier ist der Leiter des Labors zu nennen. Die <strong>DGSM</strong><br />

legt Wert darauf, dass der Laborleiter nach MoÈglichkeit<br />

eine unbefristete Stelle besitzt. Von Laborleitern wird <strong>die</strong><br />

Mitgliedschaft in der <strong>DGSM</strong> gefordert, der Qualifikationsnachweis<br />

Somnologe soll vorliegen oder angestrebt werden.<br />

c) Falls der Laborleiter keine aÈrztliche Ausbildung hat, ist<br />

an <strong>die</strong>ser Stelle der verantwortliche Arzt zu nennen. Mitgliedschaft<br />

in der <strong>DGSM</strong> oder der Besitz des Qualifikationsnachweises<br />

Somnologie sind optional.<br />

3. Konsiliar<strong>die</strong>nste<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle soll der Nachweis erbracht werden, dass<br />

<strong>die</strong> schlafmedizinische Diagnostik interdisziplinaÈr erfolgen<br />

kann.<br />

· Entsprechend der Genese <strong>von</strong> SchlafstoÈrungen sind<br />

Konsiliar<strong>die</strong>nste aus den Bereichen Innere Medizin<br />

(Pneumologie), Neurologie, Psychiatrie und Hals-Nasen-Ohren<br />

Heilkunde gefordert.<br />

· Weiterhin sollten in EinzelfaÈllen Konsile aus den Bereichen<br />

Psychologie (neuropsychologische schlaÈfrigkeitsbezogene<br />

Diagnostik), Zahnheilkunde, Kardiologie und<br />

PaÈdiatrie erfolgen koÈnnen.<br />

· Das fuÈhren einer Schlafambulanz wird <strong>von</strong> der <strong>DGSM</strong><br />

dringend empfohlen (optionales Kriterium). Sie bietet<br />

<strong>die</strong> MoÈglichkeit der ambulanten Vordiagnostik oder der<br />

ambulanten Nachbetreuung bzw. Therapie. Damit lassen<br />

sich stationaÈre Aufnahmen reduzieren.<br />

Somnologie, 4: 181±187, 2000

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