Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM
Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM
Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4. Mitarbeiter<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle sollte eine genaue Auflistung der im<br />
Schlaflabor beteiligten Mitarbeiter erfolgen.<br />
· Dabei sind schlafmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen<br />
<strong>von</strong> besonderem Interesse (Seit wann im Schlaflabor<br />
taÈtig? ± Prozentuale Zeit im Schlaflabor). Es sollte<br />
deutlich werden, dass durch das Personal eine uÈberdauernde<br />
schlafmedizinische Kompetenz vorhanden ist<br />
bzw. akkumulieren kann. Als nachteilig werden PersonalschluÈssel<br />
gewertet, bei denen das schlafmedizinisch<br />
verantwortliche Personal in kuÈrzeren ZeitraÈumen rotiert<br />
(z. B. Assistenzarztwechsel alle 3 Monate).<br />
· Die Nachtwachen im Schlaflabor duÈrfen keine weiteren<br />
Aufgaben, wie z. B. Nacht<strong>die</strong>nst fuÈr eine weitere Station,<br />
innehaben. Entsprechend der genannten Kriterien<br />
sollte eine Nachtwache gleichzeitig fuÈr nicht mehr als 4<br />
Patienten zustaÈndig sein. Bei aufwendigen Ableitungen<br />
ist <strong>die</strong> Anzahl der Patienten zu reduzieren. Bei Kindern<br />
sollte eine Nachtwache nicht mehr als 2 Kinder uÈberwachen.<br />
· Die aÈrztliche Versorgung waÈhrend der gesamten Nacht<br />
muss gewaÈhrleistet sein. Es genuÈgt der <strong>die</strong>nsthabende<br />
Arzt der Klinik. Er sollte jedoch uÈber schlafmedizinische<br />
Kenntnisse verfuÈgen.<br />
· Bei der Einstellung auf eine naÈchtliche Ventilationstherapie<br />
hat ein in Schlafmedizin erfahrener Arzt (nach MoÈglichkeit<br />
NUB-Kurs) bis zum Ende des ersten Schlafzyklus<br />
(NonREM-REM-Zyklus) anwesend zu sein. DruckaÈnderungen<br />
danach muÈssen unter aÈrztlicher Aufsicht<br />
erfolgen, d. h. der Arzt muss innerhalb <strong>von</strong> 10 Minuten<br />
anwesend sein.<br />
· Insgesamt sollte der StellenschluÈssel den Eindruck vermitteln,<br />
dass es sich um ein eigenstaÈndiges Schlaflabor<br />
handelt.<br />
· Schlaflaboratorien, <strong>die</strong> Teil einer Station sind, werden<br />
aufgrund der HeterogenitaÈt der TaÈtigkeiten, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem<br />
Falle <strong>von</strong> AÈ rzten und Pflegepersonal gleichzeitig<br />
erbracht werden muÈssen, den Anforderungen selten gerecht.<br />
5. Fortbildungen<br />
An <strong>die</strong>ser Stelle interessiert, inwieweit <strong>die</strong> QualitaÈt schlafmedizinischer<br />
Leistungen gewaÈhrleistet wird.<br />
· Dies betrifft insbesondere <strong>die</strong> Beteiligung an QualitaÈtssicherungsmaûnahmen<br />
der <strong>DGSM</strong>. Verantwortlich fuÈr<br />
<strong>die</strong> QualitaÈtssicherung ist der Schlaflaborleiter.<br />
· Die Schlafmedizin befindet sich aufgrund fortschreitender<br />
wissenschaftlicher Erkenntnisse in einem raschen<br />
Wandel. Aus <strong>die</strong>sem Grunde sollten fuÈr das eigene Personal<br />
regelmaÈûig Fortbildungsveranstaltungen durchgefuÈhrt<br />
oder <strong>die</strong> MoÈglichkeit zur externen Schulung gewaÈhrleistet<br />
werden. Schlafmedizinische Fortbildungsveranstaltungen<br />
fuÈr andere Kliniken oder AÈ rzte werden<br />
begruÈût (optionales Kriterium).<br />
B) Patienten/Schlafmedizinische Leistungen<br />
Die angebotenen <strong>schlafmedizinischen</strong> Leistungen geben<br />
Auskunft uÈber <strong>die</strong> InterdisziplinaritaÈt des Schlaflabors.<br />
· Insbesondere <strong>die</strong> diagnostischen Maûnahmen sollten<br />
das Labor befaÈhigen, alle nach ICSD-R bekannten<br />
SchlafstoÈrungen zu diagnostizieren.<br />
Somnologie, 4: 181±187, 2000<br />
<strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Akkreditierung</strong> <strong>von</strong> Schlaflabors 183<br />
· <strong>DGSM</strong>-akkreditierte Labore muÈssen nicht in der Lage<br />
sein das gesamte Spektrum der SchlafstoÈrungen zu behandeln.<br />
· Der diagnostische und therapeutische Prozess sollte sich<br />
oÈkonomisch darstellen und nationalen bzw. internationalen<br />
Standards entsprechen. Bei entsprechenden Schwerpunktlaboren<br />
muss sich <strong>die</strong> Therapie unmittelbar an den<br />
diagnostischen Prozess anschlieûen. Die Aufenthaltsdauer<br />
der Patienten im Labor sollte sich an den diagnostischen<br />
und therapeutischen Standards orientieren.<br />
1. Schwerpunkte in der Diagnose<br />
Die Zahlenangaben mit ICSD Nummer und ambulant/stationaÈr<br />
geben Aufschluss uÈber den Schwerpunkt des Labors,<br />
<strong>die</strong> Differentialdiagnostik und <strong>die</strong> GroÈûe gemessen am Patientenaufkommen.<br />
Die Zahlen sollten eine moÈglichst genaue<br />
Statistik wiedergeben. Indirekt kann hieruÈber auch<br />
<strong>die</strong> QualitaÈt der Differentialdiagnostik diskutiert werden.<br />
Zentral erhobene Statistiken sind besonders vorteilhaft.<br />
Die diagnostischen Methoden sollen in Verbindung mit<br />
den Indikationen aufgefuÈhrt werden, um an <strong>die</strong>ser Stelle<br />
im GespraÈch das diagnostische Prozedere zu eroÈrtern.<br />
Beim Punkt der Stufendiagnostik soll angegeben werden,<br />
ob eine Schlafambulanz mit der MoÈglichkeit der Abrechnung<br />
nach NUB besteht. Es soll weiterhin eroÈrtert werden,<br />
in welchem Rahmen ambulante Untersuchungen fuÈr das<br />
Schlaflabor durchgefuÈhrt werden und wie <strong>die</strong> UÈ bernahme<br />
in <strong>die</strong> stationaÈre Diagnostik erfolgt.<br />
Die aktuellen Wartezeiten fuÈr <strong>die</strong> ambulante und stationaÈre<br />
Diagnostik sind anzufuÈhren.<br />
2. Schwerpunkte in der Therapie<br />
Die Zahlenangaben mit ICSD Nummer und ambulant/<br />
stationaÈr geben Aufschluss uÈber den therapeutischen<br />
Schwerpunkt des Labors. Es sollten Angaben uÈber naÈchtliche<br />
Ventilationstherapie, Druckkontrollen bei naÈchtlicher<br />
Ventilationstherapie, Reevaluation schlaÈfrigkeitsbezogener<br />
EinschraÈnkungen bei Risikopatienten, Maskenadaptation<br />
am Tage, medikamentoÈse Therapie bei SBAS, intraorale<br />
Methoden bei SBAS, Lagepositionstraining bei SBAS,<br />
konservative Maûnahmen bei SBAS, medikamentoÈse Therapie<br />
der Insomnie, verhaltenstherapeutische Techniken<br />
bei Insomnien, medikamentoÈse Therapie bei PLMD, RLS,<br />
Lichttherapie, sonstige Therapien je nach Bedarf aufgenommen<br />
werden.<br />
C) GeraÈte und RaÈumlichkeiten<br />
1. Polysomnographen<br />
· Als polysomnographische Betten werden nur solche<br />
anerkannt, welche sich in Einzelzimmern befinden und<br />
bei denen das PolysomnographiegeraÈt <strong>die</strong> Aufzeichnung<br />
aller relevanten Biosignale erlaubt.<br />
· Die Aufzeichnung kann auf Papier oder digital erfolgen.<br />
· Bei digitaler Erfassung muss ein Ausschrieb auf Papier<br />
moÈglich sein. Als Mindeststandard gilt bei digitaler<br />
Aufzeichnung der Ausdruck mittels Drucker.<br />
· Digitale AufzeichnungsgeraÈte muÈssen <strong>die</strong> MoÈglichkeit<br />
zum RuÈckblaÈttern waÈhrend der Aufzeichnung gewaÈhrleisten.<br />
· Bei digitaler Aufzeichnung muÈssen <strong>die</strong> Bildschirme<br />
eine AufloÈsung besitzen, welche eine ausreichende Darstellung<br />
und Auswertung aller registrierten Biosignale<br />
erlaubt.