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Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM

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4. Mitarbeiter<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle sollte eine genaue Auflistung der im<br />

Schlaflabor beteiligten Mitarbeiter erfolgen.<br />

· Dabei sind schlafmedizinische Kenntnisse und Erfahrungen<br />

<strong>von</strong> besonderem Interesse (Seit wann im Schlaflabor<br />

taÈtig? ± Prozentuale Zeit im Schlaflabor). Es sollte<br />

deutlich werden, dass durch das Personal eine uÈberdauernde<br />

schlafmedizinische Kompetenz vorhanden ist<br />

bzw. akkumulieren kann. Als nachteilig werden PersonalschluÈssel<br />

gewertet, bei denen das schlafmedizinisch<br />

verantwortliche Personal in kuÈrzeren ZeitraÈumen rotiert<br />

(z. B. Assistenzarztwechsel alle 3 Monate).<br />

· Die Nachtwachen im Schlaflabor duÈrfen keine weiteren<br />

Aufgaben, wie z. B. Nacht<strong>die</strong>nst fuÈr eine weitere Station,<br />

innehaben. Entsprechend der genannten Kriterien<br />

sollte eine Nachtwache gleichzeitig fuÈr nicht mehr als 4<br />

Patienten zustaÈndig sein. Bei aufwendigen Ableitungen<br />

ist <strong>die</strong> Anzahl der Patienten zu reduzieren. Bei Kindern<br />

sollte eine Nachtwache nicht mehr als 2 Kinder uÈberwachen.<br />

· Die aÈrztliche Versorgung waÈhrend der gesamten Nacht<br />

muss gewaÈhrleistet sein. Es genuÈgt der <strong>die</strong>nsthabende<br />

Arzt der Klinik. Er sollte jedoch uÈber schlafmedizinische<br />

Kenntnisse verfuÈgen.<br />

· Bei der Einstellung auf eine naÈchtliche Ventilationstherapie<br />

hat ein in Schlafmedizin erfahrener Arzt (nach MoÈglichkeit<br />

NUB-Kurs) bis zum Ende des ersten Schlafzyklus<br />

(NonREM-REM-Zyklus) anwesend zu sein. DruckaÈnderungen<br />

danach muÈssen unter aÈrztlicher Aufsicht<br />

erfolgen, d. h. der Arzt muss innerhalb <strong>von</strong> 10 Minuten<br />

anwesend sein.<br />

· Insgesamt sollte der StellenschluÈssel den Eindruck vermitteln,<br />

dass es sich um ein eigenstaÈndiges Schlaflabor<br />

handelt.<br />

· Schlaflaboratorien, <strong>die</strong> Teil einer Station sind, werden<br />

aufgrund der HeterogenitaÈt der TaÈtigkeiten, <strong>die</strong> in <strong>die</strong>sem<br />

Falle <strong>von</strong> AÈ rzten und Pflegepersonal gleichzeitig<br />

erbracht werden muÈssen, den Anforderungen selten gerecht.<br />

5. Fortbildungen<br />

An <strong>die</strong>ser Stelle interessiert, inwieweit <strong>die</strong> QualitaÈt schlafmedizinischer<br />

Leistungen gewaÈhrleistet wird.<br />

· Dies betrifft insbesondere <strong>die</strong> Beteiligung an QualitaÈtssicherungsmaûnahmen<br />

der <strong>DGSM</strong>. Verantwortlich fuÈr<br />

<strong>die</strong> QualitaÈtssicherung ist der Schlaflaborleiter.<br />

· Die Schlafmedizin befindet sich aufgrund fortschreitender<br />

wissenschaftlicher Erkenntnisse in einem raschen<br />

Wandel. Aus <strong>die</strong>sem Grunde sollten fuÈr das eigene Personal<br />

regelmaÈûig Fortbildungsveranstaltungen durchgefuÈhrt<br />

oder <strong>die</strong> MoÈglichkeit zur externen Schulung gewaÈhrleistet<br />

werden. Schlafmedizinische Fortbildungsveranstaltungen<br />

fuÈr andere Kliniken oder AÈ rzte werden<br />

begruÈût (optionales Kriterium).<br />

B) Patienten/Schlafmedizinische Leistungen<br />

Die angebotenen <strong>schlafmedizinischen</strong> Leistungen geben<br />

Auskunft uÈber <strong>die</strong> InterdisziplinaritaÈt des Schlaflabors.<br />

· Insbesondere <strong>die</strong> diagnostischen Maûnahmen sollten<br />

das Labor befaÈhigen, alle nach ICSD-R bekannten<br />

SchlafstoÈrungen zu diagnostizieren.<br />

Somnologie, 4: 181±187, 2000<br />

<strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Akkreditierung</strong> <strong>von</strong> Schlaflabors 183<br />

· <strong>DGSM</strong>-akkreditierte Labore muÈssen nicht in der Lage<br />

sein das gesamte Spektrum der SchlafstoÈrungen zu behandeln.<br />

· Der diagnostische und therapeutische Prozess sollte sich<br />

oÈkonomisch darstellen und nationalen bzw. internationalen<br />

Standards entsprechen. Bei entsprechenden Schwerpunktlaboren<br />

muss sich <strong>die</strong> Therapie unmittelbar an den<br />

diagnostischen Prozess anschlieûen. Die Aufenthaltsdauer<br />

der Patienten im Labor sollte sich an den diagnostischen<br />

und therapeutischen Standards orientieren.<br />

1. Schwerpunkte in der Diagnose<br />

Die Zahlenangaben mit ICSD Nummer und ambulant/stationaÈr<br />

geben Aufschluss uÈber den Schwerpunkt des Labors,<br />

<strong>die</strong> Differentialdiagnostik und <strong>die</strong> GroÈûe gemessen am Patientenaufkommen.<br />

Die Zahlen sollten eine moÈglichst genaue<br />

Statistik wiedergeben. Indirekt kann hieruÈber auch<br />

<strong>die</strong> QualitaÈt der Differentialdiagnostik diskutiert werden.<br />

Zentral erhobene Statistiken sind besonders vorteilhaft.<br />

Die diagnostischen Methoden sollen in Verbindung mit<br />

den Indikationen aufgefuÈhrt werden, um an <strong>die</strong>ser Stelle<br />

im GespraÈch das diagnostische Prozedere zu eroÈrtern.<br />

Beim Punkt der Stufendiagnostik soll angegeben werden,<br />

ob eine Schlafambulanz mit der MoÈglichkeit der Abrechnung<br />

nach NUB besteht. Es soll weiterhin eroÈrtert werden,<br />

in welchem Rahmen ambulante Untersuchungen fuÈr das<br />

Schlaflabor durchgefuÈhrt werden und wie <strong>die</strong> UÈ bernahme<br />

in <strong>die</strong> stationaÈre Diagnostik erfolgt.<br />

Die aktuellen Wartezeiten fuÈr <strong>die</strong> ambulante und stationaÈre<br />

Diagnostik sind anzufuÈhren.<br />

2. Schwerpunkte in der Therapie<br />

Die Zahlenangaben mit ICSD Nummer und ambulant/<br />

stationaÈr geben Aufschluss uÈber den therapeutischen<br />

Schwerpunkt des Labors. Es sollten Angaben uÈber naÈchtliche<br />

Ventilationstherapie, Druckkontrollen bei naÈchtlicher<br />

Ventilationstherapie, Reevaluation schlaÈfrigkeitsbezogener<br />

EinschraÈnkungen bei Risikopatienten, Maskenadaptation<br />

am Tage, medikamentoÈse Therapie bei SBAS, intraorale<br />

Methoden bei SBAS, Lagepositionstraining bei SBAS,<br />

konservative Maûnahmen bei SBAS, medikamentoÈse Therapie<br />

der Insomnie, verhaltenstherapeutische Techniken<br />

bei Insomnien, medikamentoÈse Therapie bei PLMD, RLS,<br />

Lichttherapie, sonstige Therapien je nach Bedarf aufgenommen<br />

werden.<br />

C) GeraÈte und RaÈumlichkeiten<br />

1. Polysomnographen<br />

· Als polysomnographische Betten werden nur solche<br />

anerkannt, welche sich in Einzelzimmern befinden und<br />

bei denen das PolysomnographiegeraÈt <strong>die</strong> Aufzeichnung<br />

aller relevanten Biosignale erlaubt.<br />

· Die Aufzeichnung kann auf Papier oder digital erfolgen.<br />

· Bei digitaler Erfassung muss ein Ausschrieb auf Papier<br />

moÈglich sein. Als Mindeststandard gilt bei digitaler<br />

Aufzeichnung der Ausdruck mittels Drucker.<br />

· Digitale AufzeichnungsgeraÈte muÈssen <strong>die</strong> MoÈglichkeit<br />

zum RuÈckblaÈttern waÈhrend der Aufzeichnung gewaÈhrleisten.<br />

· Bei digitaler Aufzeichnung muÈssen <strong>die</strong> Bildschirme<br />

eine AufloÈsung besitzen, welche eine ausreichende Darstellung<br />

und Auswertung aller registrierten Biosignale<br />

erlaubt.

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