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Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM

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E) Dokumentation, Archivaufbau<br />

· Die gesamte Aufzeichnung ist fuÈr <strong>die</strong> Dauer <strong>von</strong> 10 Jahren<br />

zu archivieren.<br />

· Die SchlafstoÈrungen muÈssen nach ICSD-R [1] klassifiziert<br />

werden.<br />

· Das Ergebnis der Polysomnographie (Hypnogramm, deskriptiv-statistische<br />

Schlafkennwerte) und Befunde der<br />

Begleituntersuchungen muÈssen in der Patientenakte dokumentiert<br />

sein. Ebenso <strong>die</strong> Verlaufsdokumentation bei<br />

der Einstellung auf eine naÈchtliche Ventilationstherapie.<br />

Die Anamnese sollte strukturiert erfasst werden.<br />

· Befundberichte sollten innerhalb <strong>von</strong> 4 Wochen erstellt<br />

sein.<br />

· Ein Kurzentlassungsbericht ist notwendig.<br />

· Der ausfuÈhrliche Befundbericht muss eine Schlafanamnese<br />

und <strong>die</strong> Beschreibung <strong>von</strong> relevanten Schlafkennwerten<br />

(Schlafsta<strong>die</strong>n, Schlaflatenzen etc.) enthalten. Die<br />

alleinige Beschreibung <strong>von</strong> z. B. respiratorischen Ereignissen<br />

ist nicht ausreichend.<br />

F) Abrechnung<br />

Hier kann in KuÈrze <strong>die</strong> AbrechnungsmodalitaÈt der <strong>schlafmedizinischen</strong><br />

Leistungen aufgefuÈhrt werden. WaÈhrend<br />

der Visitation kann an <strong>die</strong>ser Stelle ein Erfahrungsaustausch<br />

stattfinden.<br />

G) Sonstiges<br />

Es wird Raum fuÈr zusaÈtzliche Anmerkungen des Labors<br />

vorgesehen. Anregungen oder Kritik kann an <strong>die</strong>ser Stelle<br />

niedergelegt werden.<br />

Kriterien fuÈr <strong>die</strong> Visitation bezuÈglich GespraÈch,<br />

RaÈume, Probemessung, Akten<br />

Vor der Visitation wird allen Laboren ein Fragebogen zugeschickt,<br />

der bei der Visitation den Kommissionsmitgliedern<br />

zur VerfuÈgung steht. Anhand <strong>die</strong>ses Fragebogens<br />

wird ein ausfuÈhrliches GespraÈch waÈhrend der Visitation<br />

stattfinden.<br />

An dem GespraÈch sollten <strong>die</strong>/der Leiter/in des Schlaflabors<br />

sowie das technische Personal teilnehmen. Wird das<br />

Labor interdisziplinaÈr betrieben, sollten <strong>die</strong> entsprechenden<br />

Fachkollegen anwesend sein. Schon vor der Visitation<br />

muss geklaÈrt werden, ob uÈberwiegend Kinder oder Erwachsene<br />

diagnostiziert und behandelt werden, da der PruÈfungskommission<br />

ggf. ein PaÈdiater angehoÈren muss.<br />

Das GespraÈch soll ausfuÈhrlich sein und dauert in der<br />

Regel mindestens eine Stunde, oft laÈnger. Es sollte in ruhiger<br />

AtmosphaÈre und ungestoÈrt stattfinden. Durch das GespraÈch<br />

koÈnnen manche Ungereimtheiten geklaÈrt, aber auch<br />

<strong>die</strong> ZuverlaÈssigkeit der Angaben abgeschaÈtzt werden. Die<br />

diagnostischen und therapeutischen AblaÈufe im Schlaflabor<br />

sind zu besprechen, insbesondere Tagesmessungen und<br />

das Prozedere einer eventuellen Beatmungseinstellung. An<br />

Fragen sollte angesprochen werden, ob <strong>die</strong> Beatmungseinstellung<br />

nachts erfolgt, <strong>die</strong> Anwesenheit des aÈrztlichen und<br />

technischen Personals, ob split-night Stu<strong>die</strong>n durchgefuÈhrt<br />

werden und das Prozedere bei kardialen und pulmonalen<br />

Risikopatienten.<br />

Bei Beginn des GespraÈches sollte darauf hingewiesen<br />

werden, dass ein Proband mit Sensoren versehen wird, um<br />

dem technischen Personal genuÈgend Zeit fuÈr <strong>die</strong> Vorbereitung<br />

zu geben. Nach dem GespraÈch sollte zunaÈchst <strong>die</strong><br />

Somnologie, 4: 181±187, 2000<br />

<strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Akkreditierung</strong> <strong>von</strong> Schlaflabors 185<br />

GuÈte der Probeableitung gepruÈft werden. Die korrekte<br />

Position und <strong>die</strong> Festigkeit der Sensoren sollte inspiziert<br />

werden. Dem technischen Personal sollte zu Beginn der<br />

Demonstration freie Hand gelassen werden, damit sie den<br />

Ablauf, wie immer durchfuÈhren. Dadurch werden Unsicherheit<br />

und Aufregung gering gehalten und andererseits<br />

Fehler im Ablauf (z. B. fehlende Biosignalkalibration) erkannt.<br />

Im UÈ berwachungsraum werden dann <strong>die</strong> Signale<br />

begutachtet. Nach der Probemessung werden alle angegebenen<br />

RaÈumlichkeiten besichtigt und auf das ErfuÈllen der<br />

Kriterien (siehe Punkt Voraussetzung) inspiziert. Anschlieûend<br />

werden bereits durchgefuÈhrte Messungen eingesehen.<br />

Diese sollten auf <strong>die</strong> QualitaÈt der Ableitung, Anzahl der<br />

KanaÈle (EMG M. tibiales), Kalibration und begleitendes<br />

Nachtprotokoll gepruÈft werden. Anhand <strong>die</strong>ser Aufzeichnungen<br />

sollten <strong>die</strong> Mitarbeiter des Schlaflabors ihre<br />

praktischen Kenntnisse der Auswertung und Bewertung<br />

demonstrieren (Erkennung der Schlafsta<strong>die</strong>n, Arousals,<br />

RhythmusstoÈrungen, Beinbewegungen, respiratorische Ereignisse).<br />

Viele Polysomnographiesysteme erlauben zu erkennen,<br />

ob <strong>die</strong> Daten ausschlieûlich automatisch ausgewertet<br />

oder per Hand korrigiert wurden.<br />

Auch <strong>die</strong> PruÈfung der beispielhaft ausgewaÈhlten FaÈlle<br />

nach Aktenlage soll gruÈndlich erfolgen. Wichtige Punkte<br />

sind <strong>die</strong> Anamnese, erkennbare differentialdiagnostische<br />

UÈ berlegungen, Erfassung <strong>von</strong> KomorbiditaÈt, Dokumentation<br />

der Polysomnographien und Begleituntersuchungen<br />

(MSLT/MWT, Epworth-Skala, weitere FrageboÈgen, konsiliarische<br />

Untersuchungen), BeruÈcksichtigung ambulanter<br />

Befunde sowie <strong>die</strong> Zusammenfassung der Ereignisse im<br />

abschlieûenden Arztbrief. Dieser sollte zeigen, dass schlafmedizinisch<br />

untersucht wurde, nicht nur ausschlieûlich<br />

Angaben zum Apnoe-Hypopnoe-Index ohne weitere Daten<br />

zum Schlaf enthalten.<br />

Bedeutung und Wertigkeit des AbschlussgespraÈches<br />

Der Inhalt des AbschlussgespraÈches einer Schlaflabor-Visitation<br />

sollte erst nach vorheriger Absprache der Kommissionsmitglieder<br />

in einer kurzen Unterredung ohne Beisein<br />

der Mitarbeiter des visitierten Schlaflabors abgestimmt<br />

werden. Danach erfolgt das AbschlussgespraÈch, an dem<br />

der Leiter des Schlaflabors sowie ggf. auch der Leiter der<br />

Abteilung/Klinik teilnehmen sollen. Der ProtokollfuÈhrer<br />

teilt dem Leiter des Schlaflabors das Ergebnis der Visitation<br />

mit. Betont werden muss, dass <strong>die</strong> Kommission nur<br />

eine Empfehlung aussprechen kann, <strong>die</strong> Entscheidung uÈber<br />

<strong>die</strong> <strong>Akkreditierung</strong> trifft der Vorstand zusammen mit dem<br />

Leiter des <strong>Akkreditierung</strong>sverfahrens der <strong>DGSM</strong>.<br />

Bei der <strong>Akkreditierung</strong>sempfehlung koÈnnen vier wesentliche<br />

FaÈlle unterschieden werden:<br />

1. Empfehlung, das Schlaflabor in der praÈsentierten<br />

Form ohne EinschraÈnkungen zu akkreditieren;<br />

2. Empfehlung, das Schlaflabor nach Behebung kleinerer<br />

MaÈngel und erfolgter schriftlicher Mitteilung der Abstellung<br />

der MaÈngel durch den Schlaflaborleiter ohne erneute<br />

Visitation zu akkreditieren;<br />

3. Empfehlung, festgestellte erhebliche MaÈngel zunaÈchst<br />

zu beheben und <strong>die</strong> Entscheidung uÈber <strong>die</strong> <strong>Akkreditierung</strong>sempfehlung<br />

erst <strong>von</strong> einer erneuten Visitation abhaÈngig<br />

zu machen.<br />

4. Keine <strong>Akkreditierung</strong><br />

Die muÈndliche Aussage des ProtokollfuÈhrers muss unbedingt<br />

mit dem Inhalt des schriftlichen Protokolls uÈbereinstimmen.<br />

Bei erheblicher Unsicherheit, sollte <strong>die</strong> Kommission<br />

vor Ort keine definitive Entscheidung treffen, sondern

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