Leitfaden fuČr die Akkreditierung von schlafmedizinischen ... - DGSM
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E) Dokumentation, Archivaufbau<br />
· Die gesamte Aufzeichnung ist fuÈr <strong>die</strong> Dauer <strong>von</strong> 10 Jahren<br />
zu archivieren.<br />
· Die SchlafstoÈrungen muÈssen nach ICSD-R [1] klassifiziert<br />
werden.<br />
· Das Ergebnis der Polysomnographie (Hypnogramm, deskriptiv-statistische<br />
Schlafkennwerte) und Befunde der<br />
Begleituntersuchungen muÈssen in der Patientenakte dokumentiert<br />
sein. Ebenso <strong>die</strong> Verlaufsdokumentation bei<br />
der Einstellung auf eine naÈchtliche Ventilationstherapie.<br />
Die Anamnese sollte strukturiert erfasst werden.<br />
· Befundberichte sollten innerhalb <strong>von</strong> 4 Wochen erstellt<br />
sein.<br />
· Ein Kurzentlassungsbericht ist notwendig.<br />
· Der ausfuÈhrliche Befundbericht muss eine Schlafanamnese<br />
und <strong>die</strong> Beschreibung <strong>von</strong> relevanten Schlafkennwerten<br />
(Schlafsta<strong>die</strong>n, Schlaflatenzen etc.) enthalten. Die<br />
alleinige Beschreibung <strong>von</strong> z. B. respiratorischen Ereignissen<br />
ist nicht ausreichend.<br />
F) Abrechnung<br />
Hier kann in KuÈrze <strong>die</strong> AbrechnungsmodalitaÈt der <strong>schlafmedizinischen</strong><br />
Leistungen aufgefuÈhrt werden. WaÈhrend<br />
der Visitation kann an <strong>die</strong>ser Stelle ein Erfahrungsaustausch<br />
stattfinden.<br />
G) Sonstiges<br />
Es wird Raum fuÈr zusaÈtzliche Anmerkungen des Labors<br />
vorgesehen. Anregungen oder Kritik kann an <strong>die</strong>ser Stelle<br />
niedergelegt werden.<br />
Kriterien fuÈr <strong>die</strong> Visitation bezuÈglich GespraÈch,<br />
RaÈume, Probemessung, Akten<br />
Vor der Visitation wird allen Laboren ein Fragebogen zugeschickt,<br />
der bei der Visitation den Kommissionsmitgliedern<br />
zur VerfuÈgung steht. Anhand <strong>die</strong>ses Fragebogens<br />
wird ein ausfuÈhrliches GespraÈch waÈhrend der Visitation<br />
stattfinden.<br />
An dem GespraÈch sollten <strong>die</strong>/der Leiter/in des Schlaflabors<br />
sowie das technische Personal teilnehmen. Wird das<br />
Labor interdisziplinaÈr betrieben, sollten <strong>die</strong> entsprechenden<br />
Fachkollegen anwesend sein. Schon vor der Visitation<br />
muss geklaÈrt werden, ob uÈberwiegend Kinder oder Erwachsene<br />
diagnostiziert und behandelt werden, da der PruÈfungskommission<br />
ggf. ein PaÈdiater angehoÈren muss.<br />
Das GespraÈch soll ausfuÈhrlich sein und dauert in der<br />
Regel mindestens eine Stunde, oft laÈnger. Es sollte in ruhiger<br />
AtmosphaÈre und ungestoÈrt stattfinden. Durch das GespraÈch<br />
koÈnnen manche Ungereimtheiten geklaÈrt, aber auch<br />
<strong>die</strong> ZuverlaÈssigkeit der Angaben abgeschaÈtzt werden. Die<br />
diagnostischen und therapeutischen AblaÈufe im Schlaflabor<br />
sind zu besprechen, insbesondere Tagesmessungen und<br />
das Prozedere einer eventuellen Beatmungseinstellung. An<br />
Fragen sollte angesprochen werden, ob <strong>die</strong> Beatmungseinstellung<br />
nachts erfolgt, <strong>die</strong> Anwesenheit des aÈrztlichen und<br />
technischen Personals, ob split-night Stu<strong>die</strong>n durchgefuÈhrt<br />
werden und das Prozedere bei kardialen und pulmonalen<br />
Risikopatienten.<br />
Bei Beginn des GespraÈches sollte darauf hingewiesen<br />
werden, dass ein Proband mit Sensoren versehen wird, um<br />
dem technischen Personal genuÈgend Zeit fuÈr <strong>die</strong> Vorbereitung<br />
zu geben. Nach dem GespraÈch sollte zunaÈchst <strong>die</strong><br />
Somnologie, 4: 181±187, 2000<br />
<strong>Leitfaden</strong> zur <strong>Akkreditierung</strong> <strong>von</strong> Schlaflabors 185<br />
GuÈte der Probeableitung gepruÈft werden. Die korrekte<br />
Position und <strong>die</strong> Festigkeit der Sensoren sollte inspiziert<br />
werden. Dem technischen Personal sollte zu Beginn der<br />
Demonstration freie Hand gelassen werden, damit sie den<br />
Ablauf, wie immer durchfuÈhren. Dadurch werden Unsicherheit<br />
und Aufregung gering gehalten und andererseits<br />
Fehler im Ablauf (z. B. fehlende Biosignalkalibration) erkannt.<br />
Im UÈ berwachungsraum werden dann <strong>die</strong> Signale<br />
begutachtet. Nach der Probemessung werden alle angegebenen<br />
RaÈumlichkeiten besichtigt und auf das ErfuÈllen der<br />
Kriterien (siehe Punkt Voraussetzung) inspiziert. Anschlieûend<br />
werden bereits durchgefuÈhrte Messungen eingesehen.<br />
Diese sollten auf <strong>die</strong> QualitaÈt der Ableitung, Anzahl der<br />
KanaÈle (EMG M. tibiales), Kalibration und begleitendes<br />
Nachtprotokoll gepruÈft werden. Anhand <strong>die</strong>ser Aufzeichnungen<br />
sollten <strong>die</strong> Mitarbeiter des Schlaflabors ihre<br />
praktischen Kenntnisse der Auswertung und Bewertung<br />
demonstrieren (Erkennung der Schlafsta<strong>die</strong>n, Arousals,<br />
RhythmusstoÈrungen, Beinbewegungen, respiratorische Ereignisse).<br />
Viele Polysomnographiesysteme erlauben zu erkennen,<br />
ob <strong>die</strong> Daten ausschlieûlich automatisch ausgewertet<br />
oder per Hand korrigiert wurden.<br />
Auch <strong>die</strong> PruÈfung der beispielhaft ausgewaÈhlten FaÈlle<br />
nach Aktenlage soll gruÈndlich erfolgen. Wichtige Punkte<br />
sind <strong>die</strong> Anamnese, erkennbare differentialdiagnostische<br />
UÈ berlegungen, Erfassung <strong>von</strong> KomorbiditaÈt, Dokumentation<br />
der Polysomnographien und Begleituntersuchungen<br />
(MSLT/MWT, Epworth-Skala, weitere FrageboÈgen, konsiliarische<br />
Untersuchungen), BeruÈcksichtigung ambulanter<br />
Befunde sowie <strong>die</strong> Zusammenfassung der Ereignisse im<br />
abschlieûenden Arztbrief. Dieser sollte zeigen, dass schlafmedizinisch<br />
untersucht wurde, nicht nur ausschlieûlich<br />
Angaben zum Apnoe-Hypopnoe-Index ohne weitere Daten<br />
zum Schlaf enthalten.<br />
Bedeutung und Wertigkeit des AbschlussgespraÈches<br />
Der Inhalt des AbschlussgespraÈches einer Schlaflabor-Visitation<br />
sollte erst nach vorheriger Absprache der Kommissionsmitglieder<br />
in einer kurzen Unterredung ohne Beisein<br />
der Mitarbeiter des visitierten Schlaflabors abgestimmt<br />
werden. Danach erfolgt das AbschlussgespraÈch, an dem<br />
der Leiter des Schlaflabors sowie ggf. auch der Leiter der<br />
Abteilung/Klinik teilnehmen sollen. Der ProtokollfuÈhrer<br />
teilt dem Leiter des Schlaflabors das Ergebnis der Visitation<br />
mit. Betont werden muss, dass <strong>die</strong> Kommission nur<br />
eine Empfehlung aussprechen kann, <strong>die</strong> Entscheidung uÈber<br />
<strong>die</strong> <strong>Akkreditierung</strong> trifft der Vorstand zusammen mit dem<br />
Leiter des <strong>Akkreditierung</strong>sverfahrens der <strong>DGSM</strong>.<br />
Bei der <strong>Akkreditierung</strong>sempfehlung koÈnnen vier wesentliche<br />
FaÈlle unterschieden werden:<br />
1. Empfehlung, das Schlaflabor in der praÈsentierten<br />
Form ohne EinschraÈnkungen zu akkreditieren;<br />
2. Empfehlung, das Schlaflabor nach Behebung kleinerer<br />
MaÈngel und erfolgter schriftlicher Mitteilung der Abstellung<br />
der MaÈngel durch den Schlaflaborleiter ohne erneute<br />
Visitation zu akkreditieren;<br />
3. Empfehlung, festgestellte erhebliche MaÈngel zunaÈchst<br />
zu beheben und <strong>die</strong> Entscheidung uÈber <strong>die</strong> <strong>Akkreditierung</strong>sempfehlung<br />
erst <strong>von</strong> einer erneuten Visitation abhaÈngig<br />
zu machen.<br />
4. Keine <strong>Akkreditierung</strong><br />
Die muÈndliche Aussage des ProtokollfuÈhrers muss unbedingt<br />
mit dem Inhalt des schriftlichen Protokolls uÈbereinstimmen.<br />
Bei erheblicher Unsicherheit, sollte <strong>die</strong> Kommission<br />
vor Ort keine definitive Entscheidung treffen, sondern