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Gräfin Catherina Bernadotte vom Rosendorf Schmitshausen ...

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Wallhalben - 17 - Ausgabe 30/2008<br />

Lockerung<br />

des Nichtraucherschutzgesetzes<br />

Am 15. Februar 2008 ist das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-<br />

Pfalz in Kraft getreten. Seitdem ist das Rauchen in Gaststätten nur<br />

noch in gekennzeichneten, abgetrennten Nebenräumen erlaubt. Für<br />

Betreiber von Einraum- Gaststätten ist diese Regelung besonders<br />

problematisch, da für sie die Einrichtung abgetrennter Raucherbereiche<br />

nicht möglich ist. In einer abschließen-den Entscheidung hat der<br />

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im September letzten Jahres<br />

festgestellt, dass das im NRSG Rheinland-Pfalz festgelegte absolute<br />

Rauchverbot in Einraum- Gaststätten mit der in der rheinland-pfälzischen<br />

Landesverfassung garantierten Berufsfreiheit und Freiheit zur<br />

wirtschaftlichen Betätigung unvereinbar ist. Schließlich wurde im Juni<br />

2009 das Gesetz dahingehend geändert, dass Gastwirte mit weniger<br />

als 75 qm Grundfläche das Rauchen wieder erlauben dürfen. Voraussetzung<br />

ist, dass sie keine oder nur einfach zubereitete Speisen anbieten<br />

und ihr Betrieb am Eingang klar als Raucher-Gaststätte gekennzeichnet<br />

ist. Zudem darf bei geschlossenen privaten<br />

Gesellschaften geraucht werden, nicht aber bei Vereins- und Betriebsfeiern.

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