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1. BA Umweltbericht - Stadt Sangerhausen

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 26<br />

„Industriepark Südharz“,<br />

<strong>1.</strong> <strong>BA</strong><br />

<strong>Umweltbericht</strong><br />

nach Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2 a Satz Nr. 2 BauGB<br />

Halle (Saale)<br />

15.02.2011


Projekt-Nr.: 09017<br />

Vorhaben:<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan<br />

Nr. 26 „Industriepark Südharz“, <strong>1.</strong><strong>BA</strong><br />

Objekt: <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan<br />

Auftraggeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>,<br />

Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen,<br />

vertreten durch Herrn Schweiger<br />

Markt 7a<br />

06526 <strong>Sangerhausen</strong><br />

Tel 03464/565-0<br />

FAX 03464/565-326<br />

e-mail bauamt@stadt.sangerhausen.de<br />

Auftragnehmer:<br />

DÄRR LANDSCHAFTSARCHITEKTEN<br />

Ernst-Grube-Str. 1<br />

06120 Halle (Saale)<br />

Tel 0345/55581-0<br />

FAX 0345/55581-30<br />

e-mail freiraum@la-daerr.de<br />

Leistung: <strong>Umweltbericht</strong> gem. § 2a BauGB<br />

(Vorentwurf)<br />

Mitarbeiter:<br />

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Döllefeld<br />

Gez.: Ines Kusenewski<br />

Halle (Saale), den 15.02.2011 Dipl.-Ing. Matthias Därr<br />

Freier Landschaftsarchitekt, BDLA<br />

2


<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Inhalt:<br />

Abkürzungsverzeichnis..............................................................................................6<br />

1 Einleitung ...........................................................................................................7<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bauleitplans ......................7<br />

<strong>1.</strong>2 Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Bauleitplan und<br />

die Art der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange...............................11<br />

2 Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten<br />

Umweltauswirkungen ......................................................................................12<br />

2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes einschließlich<br />

Umweltmerkmale, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden ..................12<br />

2.<strong>1.</strong>1 Planungsgebiet und weiterer Untersuchungsraum....................12<br />

2.<strong>1.</strong>2 Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und<br />

der Landschaftspflege .......................................................................................15<br />

2.<strong>1.</strong>2.1 Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt ..........................15<br />

2.<strong>1.</strong>2.2 Boden .......................................................................27<br />

2.<strong>1.</strong>2.3 Wasser......................................................................30<br />

2.<strong>1.</strong>2.4 Luft, Klima.................................................................33<br />

2.<strong>1.</strong>2.5 Wirkungsgefüge zwischen 2.<strong>1.</strong>2.1 und 2.<strong>1.</strong>2.2 ..........34<br />

2.<strong>1.</strong>2.6 Landschaft ................................................................34<br />

2.<strong>1.</strong>2.7 Mensch, menschliche Gesundheit.............................36<br />

2.<strong>1.</strong>2.8 Kulturgüter, sonstige Sachgüter ................................36<br />

2.<strong>1.</strong>2.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten<br />

Schutzgütern.............................................................37<br />

2.<strong>1.</strong>2.10 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

(FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete)............38<br />

2.<strong>1.</strong>2.11 Weitere Schutzgebiete..............................................38<br />

2.<strong>1.</strong>2.12 Zusammenfassende Bewertung................................38<br />

2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei<br />

Durchführung und Nichtdurchführung der Planung............................................39<br />

2.2.1 Zielkonzept zur Entwicklung von Umwelt, Natur und<br />

Landschaft (ökologische und gestalterische<br />

Gesamtkonzeption für alle Schutzgüter)....................................39<br />

2.2.<strong>1.</strong>1 Vorhabenunabhängiges Zielkonzept .........................39<br />

2.2.<strong>1.</strong>2 Vorhabenbezogenes Zielkonzept..............................39<br />

2.2.<strong>1.</strong>3 Weitere Entwicklung von Natur und Landschaft<br />

im Umfeld des Planungsgebietes..............................39<br />

2.2.2 Konfliktanalyse..........................................................................39<br />

2.2.2.1 Planungs-Prognose...................................................39<br />

2.2.2.2 Status-quo-Prognose (Null-Variante) ........................49<br />

2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich<br />

der nachteiligen Auswirkungen..........................................................................49<br />

2.3.1 Maßnahmenkonzept der Eingriffsregelung................................49<br />

2.3.<strong>1.</strong>1 Begründung grünordnerischer Festsetzungen...........49<br />

2.3.<strong>1.</strong>2 Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz.......................................51<br />

2.3.2 Maßnahmen zum Immissionsschutz .........................................55<br />

2.3.3 Sonstige Maßnahmen...............................................................55<br />

2.4 In Betracht kommende, anderweitige Planungsmöglichkeiten ................55<br />

3 Zusätzliche Angaben .......................................................................................57<br />

3.1 Merkmale der verwendeten Verfahren sowie Hinweise auf<br />

Schwierigkeiten .................................................................................................57<br />

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11-02-16-UB-<strong>1.</strong><strong>BA</strong> SGH IP Südharz-Lesefass.doc /<br />

Ernst-Grube-Straße 1, 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 55581 0, Fax: +49 345 55581 30, e-mail: freiraum@la-daerr.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

3.<strong>1.</strong>1 Methodik ...................................................................................57<br />

3.<strong>1.</strong>2 Hinweise auf Schwierigkeiten....................................................57<br />

3.<strong>1.</strong>3 Quellen .....................................................................................58<br />

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen ..............61<br />

3.2.1 Absicherung der Maßnahmen...................................................61<br />

3.2.2 Monitoringkonzept.....................................................................61<br />

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung...........................................62<br />

ERGÄNZUNGSANLAGE AUSSERHALB DES UMWELTBERICHTES .....................70<br />

Grünordnerische, textliche Zuarbeit zur Satzung des Bebauungsplanes Nr.<br />

26 „Industriepark Südharz“, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>......................................................................70<br />

Abbildungen/ Tabellen:<br />

Hinweis: Der in Textkarten bei Einblendung des <strong>1.</strong><strong>BA</strong>-Umringes dargestellte geringfügige Versatz im Bereich Gonna<br />

innerhalb seiner dort linear verlaufenden Nordseite ist zu vernachlässigen; maßgeblich und biotopwertseitig berücksichtigt<br />

wurden der Umring gemäß Abb. 4 und gemäß der Kartenanhänge im Anhang 2.<br />

Abb. 1: <strong>Sangerhausen</strong> in der Raumstruktur des Landesentwicklungsplanes Sachsen-<br />

Anhalt ................................................................................................... 7<br />

Abb. 2: <strong>Sangerhausen</strong> als „Vorrangstandort für landesbedeutsame, großflächige<br />

Industrieanlagen“ im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (blaues<br />

Kastensymbol) ............................................................................................. 7<br />

Abb. 3: Der „Vorrangstandort für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen“<br />

im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> an seinem südwestlichen<br />

<strong>Stadt</strong>rand ................................................................................................... 8<br />

Abb. 4: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des geplanten Industriegebietes (Ausschnitt/ ICL, Stand 15.Februar<br />

2011) ................................................................................................. 11<br />

Abb. 5: Lage des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) zum früheren See- bzw.<br />

Sumpfgebiet (blau: Auetonstandorte). Ausschnitt aus der „Mittelmaßstäbigen<br />

landwirtschaftlichen Standortkartierung“ (M 1:100.000/ 1979)................................. 13<br />

Abb. 6: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt einer historischen, Geologischen Karte<br />

(vor 1905, M 1:25.000/ <strong>Sangerhausen</strong>)............................................................. 14<br />

Abb. 7: Invasionsartiger Einflug des Seidenschwanz (Bombycilla garrulus) in die<br />

Hecke am Nordrand des Plangebietes (Därr LA 05.02.2009).................................. 16<br />

Abb. 8: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 2 „Faunistische<br />

Kartierung“ des Landschaftsplanes (2005)......................................................... 17<br />

Abb. 9: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) im Areal der Kernzone des<br />

Feldhamstermonitoring [Ausschnitt aus Karte A-6 Monitoringgebiet 6<br />

<strong>Sangerhausen</strong>-Martinsrieth im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz<br />

Sachsen-Anhalt (MAMMEN 2007)] .................................................................. 18<br />

Abb. 10: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) in der Feldverteilung der<br />

Untersuchungen des Feldhamsters von HEYER 2009 und 2010. ............................ 20<br />

Abb. 11: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) innerhalb der gefundenen,<br />

komplexere Winterbaue des Feldhamsters (blaue Punkte) und der<br />

Sommerbaue (schwarze Dreiecke) [Textkarte in HEYER 2009 und HEYER<br />

2010] ................................................................................................. 20<br />

Abb. 12: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Plangebietes (Strichellinie) und seine räumliche Nähe zum<br />

FFH-Gebiet Nr. 134 (rote Liniendarstellung)....................................................... 22<br />

Abb. 13: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 1 „Biotoptypen und §37-<br />

Biotope“ des Landschaftsplanes (2005) ............................................................ 24<br />

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11-02-16-UB-<strong>1.</strong><strong>BA</strong> SGH IP Südharz-Lesefass.doc /<br />

Ernst-Grube-Straße 1, 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 55581 0, Fax: +49 345 55581 30, e-mail: freiraum@la-daerr.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 14: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (rot gestrichelt) im Netz des bestehenden,<br />

überörtlichen Biotopverbundes von Sachsen-Anhalt............................................. 25<br />

Abb. 15: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (rot gestrichelt) im Netz des geplanten, überörtlichen<br />

Biotopverbundes von Sachsen-Anhalt .............................................................. 26<br />

Abb. 16: Bohrpunkte des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> in vergleichender Nebeneinanderstellung (Pfeil: OK<br />

wass.-führ. Horizont/ IGB/Fugro 2009):............................................................. 29<br />

Abb. 17: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) im Ausschnitt aus der Karte 4<br />

„Bodenschätzung“ des Landschaftsplanes (2005)................................................ 30<br />

Abb. 18: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (blau gestrichelt) innerhalb einer schematischen<br />

Darstellung der Grundwasserdynamik des Standortes (FUGRO HGN 2009) .............. 31<br />

Abb. 19: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (blau gestrichelt) innerhalb einer schematischen<br />

Darstellung des Grundwasserflurabstandes des Standortes (FUGRO HGN<br />

2009/ Angaben in m).................................................................................... 31<br />

Abb. 20: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 8 „Klima, Luft“ des<br />

Landschaftsplanes (2005) ............................................................................. 34<br />

Abb. 21: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 9 „Landschaftsbild und<br />

Erholung“ des Landschaftsplanes (2005) .......................................................... 35<br />

Abb. 22: Blick auf das Plangebiet vom Südrand der ca. 2km westnordwestlich<br />

gelegenen Ortslage Wallhausen (Visualisierung 1) .............................................. 43<br />

Abb. 23: Blick auf das Plangebiet von der ca. 1,5km westlich gelegenen<br />

Autobahnbrücke des Ortsverbindungsweges Wallhausen-Martinsrieth<br />

(Visualisierung 2) ........................................................................................ 44<br />

Abb. 24: Blick auf das Plangebiet vom ca. 2km nördlich gelegenen Butterberg im<br />

Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ (Visualisierung 3) ............................ 45<br />

Abb. 25: Blick auf das Plangebiet vom ca. 12km südwestlich gelegenen<br />

Kyffhäuserdenkmal (Visualisierung 4)............................................................... 46<br />

Abb. 26: Ausschnitt aus dem Immissionsraster Tagzeittraum (oben) und Nachtzeitraum<br />

(unten) für den Großraum des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Bebauungsplanes (Dr.<br />

Kiebs+Partner GmbH 2/2011) ....................................................................... 48<br />

Tab. 1: Biotopwertbilanz ......................................................................................... 53<br />

Tab. 2: Auszug aus Alternativprüfung des FNP............................................................. 56<br />

Abb. 27: Anlage 1 zum <strong>Umweltbericht</strong> des Flächennutzungsplanes..................................... 57<br />

Anhang:<br />

ANHANG 1:<br />

- Pflanzenliste (2 Seiten)<br />

ANHANG 2:<br />

- Karte Biotopwertermittlung Bestand (M1:5.000)<br />

- Karte Biotopwertermittlung Planung (M1:5.000)<br />

ERGÄNZUNGSANHANG AUSSERHALB DES UMWELTBERICHTES:<br />

GRÜNORDNERISCHE, TEXTLICHE ZUARBEIT ZUR SATZUNG DES<br />

BE<strong>BA</strong>UUNGSPLANES NR. 26 SANGERHAUSEN IP SÜDHARZ, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> (2 SEITEN)<br />

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11-02-16-UB-<strong>1.</strong><strong>BA</strong> SGH IP Südharz-Lesefass.doc /<br />

Ernst-Grube-Straße 1, 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 55581 0, Fax: +49 345 55581 30, e-mail: freiraum@la-daerr.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

<strong>BA</strong>B Bundesautobahn<br />

<strong>BA</strong>rtSchV Verordnung zum Schutz wildlebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung)<br />

vom 16.02.2005 (BGBl. I S. 258, 896), zul. geä. Durch Art. 22 G<br />

des Gesetzes v. 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542)<br />

BauGB Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 23.09.2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zul. geä. Durch Art. 4 des Gesetzes vom 3<strong>1.</strong>07.2009 (BGBl. I S.<br />

2585)<br />

BMZ Baumassenzahl gem. gem. § 21 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

BNatSchG Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz –<br />

BNatSchG) (BGBl. I S. 2542) v. 29.07.2009, rechtsverbindlich seit 0<strong>1.</strong>03.2010<br />

B-Plan Bebauungsplan gemäß § 9 BauGB<br />

DB Netz AG Deutsche Bahn Netz Aktiengesesellschaft<br />

DE Vorzeichnen für „Deutschland“ im Zusammenhang mit der Abkürzung der Europäischen<br />

Schutzgebietsbezeichnung für das FFH-Gebiet<br />

EU Europäische Union<br />

FFH Richtlinie 92/43/EWG des Rates v. 2<strong>1.</strong>05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume<br />

sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie), ABl. EG Nr. L 206, S. 7, zul. geä. durch Richtlinie 97/52/EG vom<br />

27.10.1997 (ABl. EG Nr. 305, S. 42)<br />

FNP Flächennutzungsplan gem. § 5 BauGB<br />

GRZ Grundflächenzahl gem. § 19 Baunutzungsverordnung (BauNVO)<br />

LAU Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 20 (5) NatSchG LSA<br />

LEP Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt, Stand Verordnungsentwurf<br />

2010<br />

LHW Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt<br />

LSA Land Sachsen-Anhalt<br />

MBl. LSA Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt<br />

NatSchG LSA Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt v. 10.12.2010 (GVBl. LSA 2010,<br />

569), gültig ab 17.12.2010<br />

NSG Naturschutzgebiet gem. § 15 NatSchG LSA<br />

OAB Obermeyer Albis Bauplan, Leipzig<br />

Rd.-Erl. MRLU Runderlass des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt des<br />

Landes Sachsen-Anhalt<br />

REP Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, genehmigt durch die<br />

oberste Planungsbehörde am 2<strong>1.</strong>04.2009<br />

RL-D/ LSA Rote Liste der Bundesrepublik Deutschland/ Sachsen-Anhalts. Hierbei bedeuten 1:<br />

= „Vom Aussterben bedroht“, 2 = Stark gefährdet“, 3 = „Gefährdet“, V = „Art der<br />

Vorwarnliste“, R = „Extrem selten mit geographischer Restriktion“.<br />

UVS Umweltverträglichkeitsstudie<br />

§ 22 Biotop besonders geschützter Biotop gemäß § 22 NatSchG LSA (§30 BNatSchG)<br />

§ 37 Biotop besonders geschützter Biotop gemäß § 37 NatSchG LSA nach älterem Gesetzesstand,<br />

hier als Zitat eines berücksichtigten Planwerkes verwendet, jetzt §22<br />

NatSchG LSA<br />

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11-02-16-UB-<strong>1.</strong><strong>BA</strong> SGH IP Südharz-Lesefass.doc /<br />

Ernst-Grube-Straße 1, 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 55581 0, Fax: +49 345 55581 30, e-mail: freiraum@la-daerr.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

1 Einleitung<br />

<strong>1.</strong>1 Kurzdarstellung des Inhalts und der Ziele des Bauleitplans<br />

Planungsgrundlagen<br />

Raumordnung:<br />

Gemäß Landesentwicklungsplan (LEP) Sachsen-Anhalt Stand 2010 1 befindet sich<br />

der Großraum des Standortes in der Achse von Europäischer Bedeutung „Rhein/<br />

Ruhrgebiet, Südwesteuropa“ und regional in der Planungsregion „Harz“ (Abb. 1).<br />

Abb. 1: <strong>Sangerhausen</strong> in der Raumstruktur des Landesentwicklungsplanes Sachsen-Anhalt<br />

Zudem bildet <strong>Sangerhausen</strong> in seiner zentralörtlichen Bedeutung eines „Mittelzentrums“<br />

einen „Vorrangstandort für landesbedeutsame, große Industrieflächen außerhalb<br />

der Oberzentren“ (Abb. 2).<br />

Abb. 2: <strong>Sangerhausen</strong> als „Vorrangstandort für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen“ im<br />

Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt (blaues Kastensymbol)<br />

1 Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt, Stand Verordnungsentwurf 2010<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Auf diesem Hintergrund ist <strong>Sangerhausen</strong> als „Vorrangstandort für landesbedeutsame,<br />

großflächige Industrieanlagen“ auch im „Regionalen Entwicklungsplan (REP) für die<br />

Planungsregion Harz“ 2 (REP, Textteil S. 20) verankert worden.<br />

Vorbereitende Bauleitplanung:<br />

Der Flächennutzungsplan (FNP), Bindeglied zwischen der regionalen Planung und<br />

der Bebauungsplanung, stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung nach den<br />

voraussehbaren Bedürfnissen der Kommune in den Grundzügen dar. Der aktuelle<br />

FNP-Vorentwurf der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> (Stand Dezember 2008/ Abb. 3) 3 stellt das<br />

Industriegebiet am Standort dieses B-Planes dar und geht nicht zuletzt im Rahmen<br />

einer Alternativprüfung darauf ein.<br />

Abb. 3: Der „Vorrangstandort für landesbedeutsame, großflächige Industrieanlagen“ im Flächennutzungsplan<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> an seinem südwestlichen <strong>Stadt</strong>rand<br />

Die Ergebnisse des als gutachterliche Stellungnahme zum FNP der <strong>Stadt</strong> in Text und<br />

Karten ebenfalls erstellten Landschaftsplanes 4 flossen in dieses Planwerk ein. Somit ist<br />

nunmehr insbesondere der <strong>Umweltbericht</strong> des B-Planes innerhalb der Begründung des<br />

FNP zu beachten. Hiernach befindet sich das geplante Industriegebiet in der südwestlichen<br />

<strong>Stadt</strong>randlage von <strong>Sangerhausen</strong> und umfasst eine Fläche von ca. 264 ha Brutto.<br />

Die Grundstücksfläche des gesamten, neu zu entwickelnden Industriegebietes beträgt<br />

danach ca. 199 ha. Das Gelände ist relativ eben; es steigt von Südwest nach<br />

Nordost um rd. 10m an (entspricht im Mittel ca. 0,5 Prozent). Derzeit sind das Plangebiet<br />

Ackerflächen der Helmeniederung. Das Gebiet wird im Osten von der Linie der DB<br />

Netz AG (<strong>Sangerhausen</strong>- Erfurt), im Norden von dem Gewerbegebiet (GE) „Helme<br />

Park“, im Westen vom Fluß Gonna und der Landesstraße L 221 und im Süden von der<br />

<strong>BA</strong>B 38 umgrenzt. Die bebaute Fläche der <strong>Stadt</strong> erweitert sich damit um ca. <strong>1.</strong>600 m in<br />

südwestliche Richtung.<br />

Dem Bebauungsplan waren ferner Voruntersuchungen vorangegangen, mit dem Ziel,<br />

evl. Ausschlusskriterien festzustellen, die eine weitere Durcharbeitung entbehrlich machen.<br />

Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie 5 in 2 Schritten erarbeitet, die jeweils mit<br />

einer Umweltprüfung begleitet wurde. Die Umweltprüfung zum Masterplan 6 sah dabei<br />

in ihrer <strong>1.</strong> Stufe eine „Voruntersuchung zur Umweltverträglichkeit“ vor, die in der<br />

Stufe 2 in Form eines „<strong>Umweltbericht</strong>es“ zum Masterplan fortgeführt wurde. In beiden<br />

Fällen wurden generelle ökologische Ausschlusskriterien nicht erkannt. Wohl aber<br />

2<br />

Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, genehmigt durch die oberste Planungsbehörde am<br />

2<strong>1.</strong>04.2009<br />

3<br />

ARGE Körber Kautz Wallraf Westermann (Dez. 2008)<br />

4<br />

Ingenieurgruppe Steinbrecher + Partner (Dez. 2005)<br />

5<br />

Obermeyer Albis-Bauplan Leipzig<br />

6<br />

Därr Landschaftsarchitekten, Halle<br />

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Ernst-Grube-Straße 1, 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 55581 0, Fax: +49 345 55581 30, e-mail: freiraum@la-daerr.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

zeigte sich, dass diesbezüglich mehrere Konflikte vorliegen, zu deren Minderung weitergehende,<br />

konkretisierende Festlegungen getroffen werden müssen.<br />

Die Prüfergebnisse des Masterplanes bilden nunmehr die wesentliche Grundlage des<br />

Bebauungsplanes. Ziel der Voruntersuchung war es zunächst, sicherzustellen, dass<br />

das Maß der baulichen Nutzung voll ausgeschöpft werden kann. Die GRZ soll dabei<br />

0,8 betragen, die BMZ entfallen und es sollte eine Bauhöhe von bis zu 40 m zulässig<br />

sein. Da die gewerblichen Betriebsarten noch nicht bestimmt werden konnten und können,<br />

war im Blick auf die Prüfpflicht und auf die Art der Prüfung somit vom schutzgutbezogen<br />

ungünstigsten Fall (worst-case-Annahme) auszugehen.<br />

Aus diesem Grunde wurde zunächst der Abstandserlass Sachsen-Anhalt (MBl. LSA S.<br />

2344) betrachtet, der je nach spezifischer, geplanter gewerblicher Betriebsart Mindestabstände<br />

zu vorhandenen Wohn-, Misch-, Kern-, Dorfgebieten von 100m, 200m, 300m,<br />

500m, 700m, <strong>1.</strong>000m und <strong>1.</strong>500m festschreibt. Unter bestimmten Bedingungen können<br />

gemäß Pkt. 2.2.2.5 des Abstandserlasses Abstände eines geplanten Industriegebietes<br />

zu vorhandenen Misch-, Kern-, Dorfgebieten enger gefasst werden (hier zutreffend:<br />

eines Mischgebietes), was in der Darstellung der Abstandszonen berücksichtigt ist<br />

(siehe Plan). Hiernach käme es im Geltungsbereich nur zu kleinen Restflächen für Betriebsarten,<br />

die einen Mindestabstand von 1500m zu Wohngebieten erfordern. Unter<br />

Berücksichtigung dessen, dass der Südwestrand des Plangebietes als neu entstehende,<br />

südwestliche Siedlungskante der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> an dieser Stelle angemessen<br />

einzugrünen ist, sind gewerbliche Nutzungen aus der Abstandsklasse <strong>1.</strong>500m nur<br />

noch in sehr geringen Flächenanteilen denkbar. Folgende Anteile an Betriebsarten<br />

wären damit in den jeweiligen Zonierungen grundsätzlich möglich:<br />

- bis <strong>1.</strong>500m: die 7 Betriebsarten der lfd. Nr. 1-7 des Abstandserlasses,<br />

- bis <strong>1.</strong>000m: die 15 Betriebsarten der lfd. Nr. 9-23 des Abstandserlasses,<br />

- bis 700m die 17 Betriebsarten der lfd. Nr. 24-41 des Abstandserlasses,<br />

- bis 500m die 41 Betriebsarten der lfd. Nr. 42-83 des Abstandserlasses,<br />

- bis 300m die 69 Betriebsarten der lfd. Nr. 84-153 des Abstandserlasses,<br />

- bis 200m die 29 Betriebsarten der lfd. Nr. 154-183 des Abstandserlasses,<br />

- bis 100m die 18 Betriebsarten der lfd. Nr. 184-202 des Abstandserlasses.<br />

Sonstige zu beachtende Plangrundlagen:<br />

Regional zu berücksichtigen sind des Weiteren der Landschaftspflegerische Begleitplan<br />

(LBP) zur <strong>BA</strong>B 38 für den Planungsabschnitt Wallhausen-<strong>Sangerhausen</strong><br />

Ost 7 , welcher im Plangebiet Teile der planfestgestellten Ausgleichs-, Ersatz und Gestaltungsmaßnahmen<br />

festlegte, die inzwischen realisiert worden sind.<br />

Weiter zu beachtende Grundlagen waren der LBP zur Ortsumgehung B80/86, die<br />

„Ökologische Verbundplanung des Landes Sachsen-Anhalt - Planung von Biotopverbundsystemen<br />

im Landkreis <strong>Sangerhausen</strong>“ im Auftrag des Ministeriums Landwirtschaft<br />

und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt 8 , der Managementplan für das<br />

südlich des Plangebietes befindliche, Europäische Natura 2000 Schutzgebiet FFH Nr.<br />

134 „Gewässersystem der Helmeniederung“ (FFH-Gebiet DE 4533-301) 9 und die seit<br />

23.03.09 rechtsverbindliche „Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat<br />

„Karstlandschaft Südharz“ v. 23.02.2009. 10<br />

Im Zusammenhang mit der Biotopverbundplanung des Landes und dem angrenzenden<br />

Natura 2000-Schutzgebiet wurden gebietsnah insbesondere das Gebiet 23 „Helmeniederung“<br />

im Süden des Plangebietes und das Gebiet 24 „Hopptal, Kirschberg und<br />

Hangkante südöstlich <strong>Sangerhausen</strong>“ beachtet. Beide stehen im Bezug zum o.g. FFH-<br />

7 Brinkschmidt, Kortemeier und Partner, Herford (Febr. 1996)<br />

8 Planungsgemeinschaft Mensch & Umwelt, Landsberg (Febr. 2005)<br />

9 Büro RANA, Halle (Saale) (Okt. 2002)<br />

10 MBl. LSA Grundausgabe Nr. 11, 19. Jg. vom 23.03.2009<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gebiet Nr. 134 und dem darin befindlichen NSG „Helmeaue bei Martinsrieth“ und bilden<br />

Korridore in Ost-West-Ausprägung bzw. ökologische Trittsteine in Richtung des<br />

östlichen Südharzgebietes. Im Zusammenhang mit der Biotopverbundplanung wurde<br />

auch das „System überregionaler Wanderverbindungen von Wildkatze und Rothirsch<br />

in der Harzregion“ (Veröff. der Nationalparkverwaltung Harz in: Unser Harz<br />

1/06, Seite 3) 11 beachtet. Zudem befindet sich das Plangebiet zwischen dem FFH –<br />

Gebiet 134 und dem ca. 5,2km nördlich hierzu befindlichen Besonderen Schutzgebiet<br />

Nr. 101 „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (FFH-<br />

Gebiet DE 4533-301). Vorgenanntes Schutzgebiet ist Teil der „Pflegezone“ innerhalb<br />

des o.g., seit 23.03.2009 rechtsverbindliche Biosphärenreservates „Karstlandschaft<br />

Südharz“ (der im Text ansonsten zitierte Status „i.G.“ bezieht sich auf Stellungnahmen<br />

aus der Zeit vor der offiziellen Schutzgebietswidmung). Die Außergrenze des Biosphärenreservates<br />

reicht mit ca.<strong>1.</strong>000 m relativ nahe an den nördlichen B-Plan-Rand heran.<br />

Die Entfernung des Plangebietes zum FFH-Gebiet beträgt dagegen nur ca. 750m. Auf<br />

Grund der relativ großen Nähe des Vorhabens zum Schutzgebiet konnten erhebliche<br />

Beeinträchtigungen auf Schutzgüter darin nicht von vorn herein ausgeschlossen werden.<br />

In diesem Falle wäre eine besonders hohe Empfindlichkeit bereits dann gegeben,<br />

wenn durch das Vorhaben Veränderungen des Grundwasserstandes oder infolge Vorfluteinleitungen<br />

aus dem Plangebiet Wasserspiegelschwankungen im FFH-Gebiet Nr.<br />

134 nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden können, da bereits dieses zu einem<br />

Verlust der Laichplätze des hier vorkommenden Bachneuauges führen kann 12 .<br />

Somit ist der Planungsraum relativ eng eingebunden in Schutzgebiete des Naturschutzrechtes,<br />

die über eine nationale Bedeutung hinausgehen (nur ca. <strong>1.</strong>000m südlich<br />

des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“ und nur ca. 750m nördlich des<br />

FFH-Gebietes Nr. 134 gelegen. Wechselbeziehungen zwischen beiden Gebieten sind<br />

somit nicht grundsätzlich auszuschließen.<br />

Auf der anderen Seite ist festzustellen, dass mit der zwischenzeitlich errichteten Autobahn<br />

eine erhebliche Landschaftsbarriere besteht. Da sich die Autobahn auf Höhe des<br />

Plangebietes des Weiteren in Dammlage befindet und teilweise auch eine Lärmschutzwand<br />

aufweist, geht die Wahrscheinlichkeit von Wechselbeziehungen für hochmobile,<br />

erdgebundene Tierarten zwischen beiden Gebieten über das Plangebiet hinweg<br />

gegen Null. Außerhalb des Plangebietes sind diese Wechselbeziehungen seit<br />

dem nur auf Brücken (Unter- oder Überquerungen) begrenzt und damit in ihrer Wahrscheinlichkeit<br />

drastisch reduziert worden. Damit besteht mit der Autobahn eine neuerliche,<br />

erhebliche Vorbelastung hinsichtlich des Aspektes der Tierwanderung. Deren<br />

Auswirkungen, insbesondere auf das FFH-Gebiet Nr. 134, sind derzeit noch nicht bekannt.<br />

Bebauungsplan<br />

Der Machbarkeitsstudie folgte eine sich direkt daran anschließende Anarbeitung des<br />

Bebauungsplanes „IP Südharz“. Dessen Flächenausdehnung deckt sich mit den<br />

Angaben des Flächennutzungsplanes (siehe Abb. 3+26). Der Scoping zur genauen<br />

Festlegung des Umfanges und des Detaillierungsgrades des <strong>Umweltbericht</strong>es zum<br />

Gesamt-B-Plan erfolgte am 10.03.2009 im Fachbereich „<strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen“<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sangerhausen</strong>.<br />

Soweit gegeben, wird nachfolgend im Sinne des §2 (4) BauGB, vorletzter Satz, eine<br />

Abschichtung angewandt, indem mit entsprechenden Querverweisen auf bereits vorliegende<br />

Ergebnisse verwiesen wird. Dieses trifft beispielsweise für die bereits erwähnte<br />

Alternativprüfung, aber auch für anderes zu. Das bedeutet, dass in diesen Fällen nur<br />

noch auf zusätzliche oder andere, erhebliche Umweltauswirkungen eingegangen wer-<br />

11 Raimer, F. (2006)<br />

12 Froelich/ Sporbeck (2001)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

den wird. Gemäß Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 10.07.2008<br />

unter Bezugnahme auf das FFH-Gebiet 134 „Gewässersystem der Helmeniederung“<br />

ist nunmehr eine FFH-Verträglichkeitsprüfung gemäß Rd.-Erl. des MRLU v. 0<strong>1.</strong>08.2001<br />

(4<strong>1.</strong>3-22002) durchzuführen und zunächst auf eine FFH-Vorprüfung zu beschränken.<br />

Des Weiteren ist im Zusammenhang mit diesem Bebauungsplan eine spezielle artenschutzrechtliche<br />

Prüfung (Artenschutzbeitrag) vorzunehmen. Die Machbarkeitsstudie<br />

berücksichtigte bereits die Möglichkeit, den Industriestandort entweder vollständig zu<br />

erschließen oder dieses durch Ausgliederung von Bauabschnitten in Segmenten zu<br />

tun. Im Laufe der weiteren Planung kam es schließlich zur Entscheidung, den „Industriepark<br />

Südharz“ als Bebauungsplan Nr. 26, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> zu entwickeln (Abb. 4).<br />

Abb. 4: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des geplanten Industriegebietes (Ausschnitt/ ICL, Stand 15.Februar 2011).<br />

Bisherige Anarbeitungen des <strong>Umweltbericht</strong>es über das Gesamtgebiet sind, soweit<br />

erforderlich, nachfolgend durch Begrenzung auf den <strong>1.</strong> Bauabschnitt überarbeitet worden<br />

bzw. betrachten von vorn herein nur den <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>.<br />

<strong>1.</strong>2 Ziele des Umweltschutzes mit Bedeutung für den Bauleitplan und die Art<br />

der Berücksichtigung der Ziele und Umweltbelange<br />

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines <strong>Umweltbericht</strong>es resultiert aus der Einführung<br />

des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau vom 24. Juni 2004 (Gesetz zur Anpassung<br />

des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien), wonach Umweltprüfungen genereller Bestandteil<br />

sowohl in der Raumordnungs-, als auch in der Bauleitplanung sind. Das Gesetz<br />

über die Umweltverträglichkeitsprüfung stellt seit dem sicher, dass zur wirksamen<br />

Umweltvorsorge bei Vorhaben, Plänen und Programmen einheitliche Grundsätze bei<br />

der Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen angewandt<br />

werden. Die Ergebnisse durchgeführter Umweltprüfungen müssen so früh wie möglich<br />

berücksichtigt werden und sind mit einem <strong>Umweltbericht</strong> darzustellen. Der <strong>Umweltbericht</strong><br />

zeigt die umweltrelevanten Auswirkungen des Vorhabens auf und beurteilt ferner<br />

die sensiblen, besonders betroffenen Schutzgüter und Wechselbeziehungen hinsichtlich<br />

ihrer Verträglichkeit. Das Ziel des <strong>Umweltbericht</strong>es ist es somit, die voraussichtli-<br />

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chen erheblichen Umwelteinwirkungen zu ermitteln, zu beschreiben, zu bewerten und<br />

aufzuzeigen, wie negative Auswirkungen vermieden werden sollen [§ 2 (4) BauGB].<br />

Auf der Ebene des B-Planes ist es das Ziel, die ökologisch und funktionell wertvollen<br />

Strukturen des Baugebietes zu schützen, sie zu entwickeln und darüber hinaus die mit<br />

den Baumaßnahmen entstehenden, unvermeidlichen Eingriffe in Boden, Natur und<br />

Landschaft durch entsprechende Kompensationsmaßnahmen wieder auszugleichen.<br />

Der den B-Plan begleitenden <strong>Umweltbericht</strong> stellt hierzu den entstehenden Ausgleichsaufwand<br />

verbindlich fest.<br />

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere die Umweltbelange nach § 1<br />

(6) Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen:<br />

„die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere<br />

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge<br />

zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,<br />

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung<br />

und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,<br />

c) umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung<br />

insgesamt,<br />

d) umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,<br />

e) die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,<br />

f) die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,<br />

g) die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des<br />

Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,<br />

h) die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung<br />

zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften<br />

festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,<br />

i) die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den<br />

Buchstaben a, c und d...“<br />

Seitens Forderung der unteren Naturschutzbehörde 13 ist hierbei ein 100%iger Ausgleich<br />

auf der Grundlage des „Bewertungsmodells Sachsen-Anhalt“ (Rd.-Erl. des MLU,<br />

MBV, MI und MW v. 16.1<strong>1.</strong>2004, zul. geä. am 24.1<strong>1.</strong>2006) herbeizuführen.<br />

Unter Bezugnahme auf § 44 BNatSchG ist im Zusammenhang mit dieser Bebauungsplanung<br />

zudem eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) bzw. ein Artenschutzbeitrag<br />

(ASB) vorzunehmen.<br />

2 Beschreibung und Bewertung der in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen<br />

2.1 Bestandsaufnahme des Umweltzustandes einschließlich Umweltmerkmale,<br />

die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden<br />

2.<strong>1.</strong>1 Planungsgebiet und weiterer Untersuchungsraum<br />

Siedlungs- und landschaftsgeschichtliche Entwicklung<br />

Näheste Siedlungsbereiche zum Plangebiet sind zunächst der nordöstlich unmittelbar<br />

angrenzende Siedlungsrand der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, die ca. 1,5km südwestlich zum<br />

Plangebiet gelegene Ortslage Martinsrieth, die ca. 2km südöstlich gelegene Ortslage<br />

Oberröblingen und das ca. 3,5km westlich gelegen Wallhausen.<br />

Das Plangebiet selbst befindet sich in einer fruchtbaren, landwirtschaftlich geprägten<br />

Ebene. Archäologisch belegen siedlungsgeschichtliche Spuren, dass große Teile die-<br />

13 Stellungnahme des Landkreises MSH v. 10.07.2008<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

ser Ebene noch vor wenigen tausend Jahren ein großer See waren. Besonders plastisch<br />

verdeutlicht dieses die „Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung“<br />

14 , deren blau gekennzeichnete wesentliche Teile dieses früheren Sees kennzeichneten<br />

(Abb. 5).<br />

Abb. 5: Lage des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) zum früheren See- bzw. Sumpfgebiet (blau:<br />

Auetonstandorte). Ausschnitt aus der „Mittelmaßstäbigen landwirtschaftlichen Standortkartierung“<br />

(M 1:100.000/ 1979)<br />

Ebenfalls markiert die Grenze der alluvialen Schuttanhäufungen in der Geologischen<br />

Karte die Grenze dieses früheren Seengebietes 15 (Abb. 7). Belegt ist auch, dass im<br />

Umfeld schon während der Jungsteinzeit (4500-1700 v.u.Z.) Besiedlungen existierten.<br />

Noch bis ins 12.Jh. n. Chr. hinein war das frühere Seegebiet auf einer zusammenhängenden<br />

Fläche von ca. 15.000 ha immer noch von Sumpfflächen, Auwäldern, Bruchwäldern<br />

und Riedflächen gekennzeichnet, die allesamt landwirtschaftlich nicht nutzbar<br />

waren. Erst auf Betreiben Kaiser Friedrichs I. Barbarossa wurden im 12. Jahrhundert<br />

von flämischen Kolonisten, die bedeutende Erfahrungen in der Melioration von Sumpfgebieten<br />

besaßen, zusammen mit Zisterziensern des nahen Klosters Walkenried Entwässerungsgräben<br />

angelegt. Erst danach wird erstmals eine landwirtschaftliche Nutzung<br />

dieser Flächen möglich. Die Ortslage Martinsrieth zeugt als ein von den Flamen<br />

gegründetes Marschhufendorf noch aus dieser Zeit. In der Folge entwickelte sich allmählich<br />

die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft heraus, die das Gebiet heute<br />

kennzeichnet und auf Grund ihrer fruchbaren Böden auch als „Goldene Aue“ bezeichnet<br />

wird. Im Gebiet entstehen zahlreiche Wirtschaftshöfe der Zistersienserklöster (sog.<br />

Grangien). Kloster Rohrbach knapp 1km südlich des Plangebietes an der Helme gelegen,<br />

zeugt als früheres Zisterzienserinnen-Kloster noch aus dieser Zeit (Abb. 7).<br />

Das nahe Planungsumfeld war sowohl vor, als auch nach der Kolonisierung der Ebene<br />

ein geschichtsträchtiger Ort. Nach dem Untergang des Reiches der Thüringer 531<br />

n.Chr. erfolgt die Aufteilung Thüringens in Einflusssphären der Franken und Sachsen.<br />

Der nur 1 km westlich des Plangebietes gelegene Sachsgraben zwischen Wallhausen<br />

und <strong>Sangerhausen</strong> (Abb. 6) gehörte dabei zu dieser Grenze. 909 n.Chr. vermählte sich<br />

in der Pfalz der nahe gelegenen Ortschaft Wallhausen (Abb. 6) Sachsenherzog Hein-<br />

14<br />

Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung, M 1:100.000, Blatt 41 Nordhausen. Akademie der Landwirtschaftswissenschaften<br />

der DDR (1979)<br />

15<br />

Geologische Karte, Blatt „<strong>Sangerhausen</strong>“ M. 1:25.000 (undatiert, um 1900)<br />

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rich mit Mathilde. Heinrich I. wird 919 zum ersten deutschen König gewählt. Der 912<br />

als Sohn von Mathilde und Heinrich in Wallhausen geborene Otto wird 936 in Aachen<br />

als Kaiser Otto I. („Otto der Große“) gekrönt. In den Jahren 1169, 1174 und 1188 hält<br />

Kaiser Friedrich I. Barbarossa Reichstage ab, zu denen auch die Pfalz des nahe gelegenen<br />

Wallhausens gehört.<br />

Abb. 6: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt einer historischen, Geologischen Karte (vor 1905, M<br />

1:25.000/ <strong>Sangerhausen</strong>).<br />

<strong>Sangerhausen</strong> findet als vermutlich fränkische Gründung von 780 bis 802 n.Chr. seine<br />

erstmalige Erwähnung im Urkundenbuch des Klosters Fulda. Urkundlich eindeutig verbrieft<br />

ist „Sangirhusen“ jedoch erst am 4. Oktober 991 in einer von Kaiser Otto III. unterzeichneten<br />

Urkunde. 1204 wird <strong>Sangerhausen</strong> in Quellen als civitas (der Ort) bezeichnet<br />

und hat spätestens zu diesem Zeitpunkt <strong>Stadt</strong>recht erlangt. Die Lage der<br />

<strong>Stadt</strong> an drei bedeutenden Handelsstraßen und fruchtbare Ackerflächen im Umfeld<br />

förderten im Laufe der nachfolgenden Jahrhunderte wesentlich die weitere Entwicklung<br />

von <strong>Stadt</strong> und Umfeld.<br />

Der Raum um <strong>Sangerhausen</strong> rechnete stets zu den „besonderen Gunstregionen des<br />

Altsiedellandes“ 16<br />

Seit dem Mittelalter waren der Silber- und Kupfer-Bergbau ein wichtiger Wirtschaftszweig,<br />

der jedoch bis zum 19. Jahrhundert wieder zurückging. Erst der Anschluss der<br />

<strong>Stadt</strong> an das Eisenbahnnetz ab dem Jahre 1866 beförderte spürbar die Entwicklung<br />

<strong>Sangerhausen</strong>s zur späteren Industriestadt. 1879/80 kam noch die Bahnstrecke nach<br />

Erfurt hinzu (Erfurt-Magdeburg), die das Plangebiet an seiner Ostseite begrenzt. 1951<br />

wird mit dem Thomas Müntzer-Schacht die Kupfererzförderung wieder aufgenommen,<br />

welche <strong>Stadt</strong> und Region bis 1990 spürbar prägen 17 . Nachhaltige Verbesserungen erfuhren<br />

<strong>Stadt</strong> und Umland schließlich mit der Freigabe des ersten Teilstückes der <strong>BA</strong>B<br />

38 ab 2000.<br />

16 Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen Anhalt im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 26 SGH IP Südharz v. 30.03.2009<br />

17 www. Karstwanderweg.de, www.wikipedia.de, Pfeiffer, A. (1999), www.sangerhausen-tourist.de,<br />

www.mansfeldsuedharz.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Gegenwärtige Flächennutzungen und anderweitige Entwicklungstendenzen<br />

Nahezu das gesamte Plangebiet ist heute von fruchtbaren, landwirtschaftlichen Nutzflächen<br />

gekennzeichnet. Nur wenige Anteile des Gebietes werden aus Wegen, Wiesensäumen,<br />

Ruderalflächen, Baumreihen und Gehölzflächen gebildet.<br />

Eigentumsverhältnisse<br />

Das Gebiet des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes befindet sich in der Gemarkung <strong>Sangerhausen</strong>,<br />

Flur 16 bis 19 sowie in der Gemarkung Oberröblingen, Flur 1 und 2. Gemäß Darstellung<br />

der Grundstücksfonds Sachsen-Anhalt GmbH v. 10.1<strong>1.</strong>2010 befindet sich das<br />

Gebiet des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Bebauungsplanes zum weit überwiegenden Teil im Eigentum der<br />

GSA bzw. der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, verbleibende Flurstücke sind Privateigentum.<br />

2.<strong>1.</strong>2 Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege<br />

2.<strong>1.</strong>2.1 Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />

Bestand<br />

Tiere<br />

Vögel:<br />

Für den Südrand des Plangebietes werden als Brutvögel Rotmilan (RL3 LSA), Wachtel,<br />

Bachstelze (RL V LSA), und Feldlerche (RL V LSA/ 70 Brutpaare) angegeben, für<br />

den äußersten Südwestrand des Plangebietes im Bereich der Gonna Buchfink, Bluthänfling<br />

(RL V LSA), Goldammer (RL V LSA), Rohrammer. Jagdflüge und Durchzüge<br />

dürften für viele weitere Vögel wahrscheinlich sein. So wird eine Sichtbeobachtung des<br />

Turmfalken angegeben. Im Übrigen wird eine höhere Eignung der im oder nahe am<br />

Gebiet vorhandenen Pyramidenpappeln (siehe Abschnitt „Pflanzen“) insbesondere für<br />

Greifvögel gesehen (Därr LA 07.07.08). Sichtbeobachtungen gelangen ferner für eine<br />

größere Gruppe des Seidenschwanz am 05.02.09 in fruchttragenden Gehölzen auf der<br />

Nordseite des 3. Darrweges (Därr LA 05.02.09/ Abb. 7). Dieses belegt, dass die Bestandsstrukturen<br />

des Plangebietes auch für Duschzügler eine anteilige Bedeutung haben.<br />

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Abb. 7: Invasionsartiger Einflug des Seidenschwanz (Bombycilla garrulus) in die Hecke am Nordrand<br />

des Plangebietes (Därr LA 05.02.2009)<br />

Die UVS zur Autobahn (BRINKSCHMIDT, KORTEMEIER & PARTNER) nennt in ihrer<br />

Karte 1a „Faunistische Funktionsräume im Nahbereich der Trassen“ für den darin einbezogenen<br />

Südrand des Plangebietes den Nachweis des Rebhuhns (RL 2 LSA). Ferner<br />

wird der Randbereich nördlich der Helme, welcher in das Plangebiet hineinragt,<br />

pauschal als „Gebiet mit großer Bedeutung für Vögel und Gewässerfauna“ bezeichnet.<br />

Im Detail kann dabei jedoch die Bedeutung für die Gewässerfauna nur auf die wenigen<br />

unmittelbaren Fließgewässer und Gräben beschränkt werden.<br />

Weitere Vogelnachweise im Plangebiet:<br />

Bussard, Baumfalke, Eulen, Fischreiher [HEYER (2008) 18 ].<br />

Der Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> nennt zwar für den Bereich der nördlichen<br />

Hecke in Ost-West-Ausrichtung des Plangebietes den Brutvogel-Nachweis des<br />

Raufußbussards (Rb/ ohne Angabe zu Lage und Häufigkeit), dieses wird jedoch durch<br />

Biosphärenreservatsverwaltung i.G. in ihrer Stellungnahme zum FNP v. 05.1<strong>1.</strong>08 für<br />

diesen Standort zurückgewiesen.<br />

Heuschrecken und Tagfalter:<br />

Der gesamte Einzugsbereich der Gonna wird gemäß Kartendarstellung des Landschaftsplanes<br />

als „bedeutsam für Heuschrecken und Tagfalter“ bezeichnet, dieses<br />

schließt jedoch die Helmeaue mit ein. Der Text weist aber darauf hin, dass die Vorkommen<br />

für Heuschrecken dabei „wenig artenreich“ sind (Helmeaue incl. Gonna und<br />

Sachsgraben 7 Arten) und für Tagfalter „mittelmäßig artenreich“ (Helmeaue incl. Hochstaudensäume<br />

26 Arten).<br />

18 Protokoll der Begehung von Flächen südwestlich <strong>Sangerhausen</strong> zur Einschätzung des Auftretens des Feldhamsters<br />

(Cricetus cricetus) in diesem Gebiet. Institut für nachhaltige Landbewirtschaftung (INL) e.V. Halle<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 8: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 2 „Faunistische Kartierung“ des Landschaftsplanes<br />

(2005)<br />

Säugetiere:<br />

Im Bereich südlich des bestehenden Gewerbegebietes Helmepark (zwischen Hagebaumarkt<br />

und Martinsrieth) sind Hamsterpopulationen registriert (Stellungnahme des<br />

Landkreises Mansfeld-Südharz v. 10.07.2008 mit Hinweis auf Datenlage des Landesamtes<br />

für Umweltschutz Halle). Die Rote Liste der Säugetiere Deutschlands führt<br />

ihn als “stark gefährdet” (Kat. 2) (BOYE et al. 1998), die Rote Liste des Landes Sachsen-Anhalt<br />

als „vom Aussterben bedroht“ (Kat. 1). Im Hinblick auf den gesetzlich geregelten<br />

Artenschutz ist der Feldhamster eine “streng geschützte Art” im Sinne von § 10<br />

Abs. 2 Nr. 11 Buchstabe a) BNatSchG, da er in Anhang IV Buchstabe a) der FFH-<br />

Richtlinie als “streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse” enthalten<br />

ist. Gleichzeitig handelt es sich um eine “besonders geschützte Art” im Sinne von §<br />

10 Abs. 2 Nr. 10 Buchstabe a) BNatSchG. Die Vorkommen sind anhand von Daten des<br />

Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom Juli 2008 (Herr Dr. Trost) mit 2<br />

direkten Fundpunkten im Gebiet näher lokalisiert. Zunächst liegt eine im Auftrag des<br />

Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in 2007 erstellte Übersichtserfassung<br />

von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt sowie die Erstellung<br />

eines Monitoringkonzeptes im Rahmen der Erfüllung der Berichtspflichten an<br />

die Europäische Union für die Säugetierart „Feldhamster“ (MAMMEN 04-2007) vor 19 .<br />

19 Mammen, K.+U. (2007): Übersichtserfassung von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Land Sachsen-Anhalt<br />

sowie die Erstellung eines Monitoringkonzeptes im Rahmen der Erfüllung der Berichtspflichten an die Europäische<br />

Union für die Säugetierart „Feldhamster. Ökotop GbR<br />

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Abb. 9: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) im Areal der Kernzone des Feldhamstermonitoring<br />

[Ausschnitt aus Karte A-6 Monitoringgebiet 6 <strong>Sangerhausen</strong>-Martinsrieth im Auftrag des<br />

Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (MAMMEN 2007)]<br />

Hierin wird herausgestellt, dass es in Sachsen-Anhalt 4 relativ klare, regionale Verbreitungszentren<br />

für den Feldhamster gibt:<br />

(1) Magdeburger Börde mit Teilen des nördlichen und nordöstlichen Harzvorlandes<br />

(2) Querfurt-Weissenfelser Platte<br />

(3) nördlicher und östlicher Saalkreis und angrenzende Teile der Landkreise Bitterfeld, Köthen, Bernburg<br />

(umfasst Teile der Landschaftseinheiten Hallesches und Köthener Ackerland)<br />

(4) südliches Harzvorland, wobei sich die Nachweise überwiegend auf den Bereich <strong>Sangerhausen</strong>-<br />

Martinsrieth beziehen. Für diesen Bereich gibt es neben Nachweisen aus den 1990er Jahren auch<br />

mehrere aktuellere Fundangaben. Weitere Fundpunkte gibt es in unmittelbarer Nähe bei Oberröblingen<br />

und Wallhausen. Südlich des Harzes existieren außer dem genannten regionalen Nachweisschwerpunkt<br />

nur aus der Mitte der 1990er Jahre einzelne Feldhamsternachweise, bei Riestedt und<br />

Einzingen im Osten sowie bei Berga, Tilleda und Bennungen im Westen.<br />

Innerhalb des Verbreitungszentrums 4 gehört der Planungsraum zum Monitoringgebiet<br />

6 <strong>Sangerhausen</strong>-Martinsrieth. Hierin befinden sich wiederum große Teile des B-<br />

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Plangebietes in der Monitoring-A-Zone und damit in dessen Kerngebiet (siehe Abb. 9).<br />

Innerhalb der A-Zone regelt das Monitoring eine feste Abfolge von Maßnahmedurchführungen.<br />

Diese sind somit auch für die Nachweisbereiche innerhalb des Plangebietes<br />

verbindlich anzuwenden.<br />

Auf Grund dieser Datenlage erfolgte durch Herr Dr. W. Heyer vom „Institut für nachhaltige<br />

Landbewirtschaftung (INL) e.V.“ in Halle (Saale) in den Jahren 2008 20 , 2009 21 und<br />

2010 22 eine gutachterliche Einschätzung zum aktuellen Tierbesatz im Plangebiet, um<br />

ein konkretes Bild der Situation zu erlangen.<br />

Zunächst kam es in 2008 zu einer Überprüfung der o.g. beiden Altfundplätze. Der Fund<br />

des Jahres 1966 (seinerzeit Fang eines einzelnen Tieres) scheidet auf Grund der inzwischen<br />

hier vorhandenen, mehrjährigen Überpflanzung mit Gehölzen (Realisierung<br />

einer Ausgleichsmaßnahme für den Bau der <strong>BA</strong>B38) als aktueller Lebensraum aus.<br />

Der zweite Fundpunkt aus dem Jahre 2006 war die Sichtbeobachtung eines einzelnen<br />

Tieres. Aktuelle Vorkommen wurden hier nicht gefunden, jedoch gaben Fraßspuren in<br />

der Nähe des Fundpunktes im Übergangsbereich zu einem Maisschlag Anzeichen für<br />

die Anwesenheit eines Tieres. In mehrstündigen Sichtbeobachtungen in der Nachtzeit<br />

des 06. und 09.08.08 gelangen jedoch keine Sichtnachweise. Das Auffinden von Hinweisen<br />

(Fraßspuren/ Bauöffnungen, die auch verlassene Baue sein können) bestätigten<br />

jedoch die grundsätzliche Existenz des Feldhamsters im Gebiet.<br />

In 2009 wurden innerhalb der Zeitspanne 29.08.-10.09 Begehungen durchgeführt. Bei<br />

dieser Aufnahme wurde nach Einzelröhren (Sommerbaue) und komplexeren Bauen,<br />

die vorrangig auf die Tätigkeit überwinternder Tiere zurückzuführen sind (Winterbaue),<br />

differenziert. Hierbei wurden im Gesamtgebiet des geplanten IP Südharz insgesamt<br />

307 Baue erfasst, von denen 109 Baue als komplexere Baue registriert wurden (Abb.<br />

10+11).<br />

Wiederholungsuntersuchungen im Frühjahr 2010 (09.04.-14.05.) sollten Unsicherheiten<br />

in der Ableitung der Individuendichte des Feldhamsters aus der aufgefundenen Anzahl<br />

der Bauten im Spätsommer 2009 erleichtern. Sie beschränkten sich daher auf den Bereich<br />

der Felder 2, 5, 6 und 7. Hierbei wurden auf einem intensiven Begehungsbereich<br />

von 57,2ha insgesamt 26 Tiere gezählt, was einer Dichte von 0,46Tiefen/ha entspricht.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Feldhamsterdichte 2009 und 2010 erheblich<br />

voneinander abweicht. Es ist davon auszugehen, dass das Verhältnis der Anzahl<br />

komplexerer Baue (meist erweiterte Überwinterungsbaue) und einfachen Bauen eher<br />

auf den tatsächlich vorhandenen Tierbesatz schließen lässt. Unter Beachtung dieses<br />

Zusammenhanges konnte somit im Spätsommer 2009 von einem Hamsterbesatz von<br />

ca. 0,82 Tieren/ ha ausgegangen werden, was bezogen auf die im Frühjahr untersuchten<br />

Felder 2, 5, 6 und 7 einer Dichte von 1,7 Tieren/ ha gleichkommt. Nach diesen Befunden<br />

sind aktuell (Frühjahr 2010) ca. 41 ha des untersuchten Raumes durch Feldhamster<br />

besiedelt. Diese konzentrieren sich danach fast ausschließlich auf den Nordostbereich,<br />

während sie im Bereich des <strong>1.</strong><strong>BA</strong> zum Nachweiszeitpunkt fast vollständig<br />

fehlen.<br />

20 Heyer, W.: Protokoll der Begehung von Flächen südwestlich <strong>Sangerhausen</strong> zur Einschätzung des Auftretens des<br />

Feldhamsters (Cricetus cricetus) in diesem Gebiet. Institut für nachhaltige Landbewirtschaftung (INL) e.V. Halle (August<br />

2008)<br />

21 Heyer, W.: Zwischenbericht 2009 zur Erfassung und Kartierung des Feldhamsterauftretens und Erstellung eines<br />

Fachberichtes als Teil des <strong>Umweltbericht</strong>es zur IP Südharz (Dezember 2009)<br />

22 Heyer, W.: Endbericht zur Erfassung und Kartierung des Feldhamsterauftretens und Erstellung eines Fachberichtes<br />

als Teil des <strong>Umweltbericht</strong>es zur IP Südharz (Juli 2010)<br />

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Abb. 10: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) in der Feldverteilung der Untersuchungen des<br />

Feldhamsters von HEYER 2009 und 2010.<br />

Abb. 11: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) innerhalb der gefundenen, komplexere Winterbaue<br />

des Feldhamsters (blaue Punkte) und der Sommerbaue (schwarze Dreiecke) [Textkarte in<br />

HEYER 2009 und HEYER 2010]<br />

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Weitere Säugetiernachweise im Plangebiet:<br />

Sichtbeobachtung Wildkaninchen Südrand Plangebiet nördlicher Autobahnrand (Därr<br />

LA 07.07.08); Beobachtung des Rotfuchs (HEYER 2008).<br />

Ferner gilt das Siedlungsgebiet östlich der Bahn gemäß Landschaftsplan SGH (2005)<br />

nach Angaben der Biosphärenreservatsverwaltung „Karstlandschaft Südharz i.G.“ aus<br />

dem Jahre 2005 als Lebensraum der Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii/ RL 3 D,<br />

Tierart nach Anh. II FFH-RL). Da Jagdflüge der Bechsteinfledermaus Entfernungen bis<br />

zu 3.800m annehmen können, 23 ist der Planungsraum dazu zu zählen. Darüber hinaus<br />

weist der Landschaftsplan SGH (2005) nach Angaben des Ing.-büros Völker, Uftrungen<br />

aus dem Jahre 1995 den Bereich der Gonna nahe der Helme explizit als Flug- bzw.<br />

Jagdgebet für Fledermäuse aus. Diese Flugbewegungen dürften sich mit dem zwischenzeitlichen<br />

Autobahnbau verändert haben, da dieser als Flug-Barriere wirkt.<br />

Gleichwohl weist der Gonna-Saum weiterhin eine hohe potentielle Eignung für Fledermäuse<br />

auf, die sich damit auch auf lineare Gehölzsäume im östlich angrenzenden<br />

Plangebiet auswirkt.<br />

Weitere, plangebietsnahe Artennachweise (RANA 2002):<br />

Ca. 750m südlich des Plangebietes grenzt das FFH-Gebiet Nr. 134 „Gewässersystem<br />

der Helmeniederung“ an das Plangebiet an (siehe Abb.12).<br />

Darin nördlich eingelagert und somit in gleicher Entfernung zum Plangebiet befindet<br />

sich das NSG Nr. 363 „Helmeaue bei Martinsrieth“. Beide Schutzgebiete erweisen sich<br />

sowohl als außerordentlich artenreich, als auch als Lebensraum für viele seltene und<br />

stark gefährdete Tierarten. Artenreich ist ferner der Sachsgraben, ein nur ca. <strong>1.</strong>000m<br />

westlicher zum Plangebiet verlaufender Zufluss zur Helmeaue, auch teilweise artenidentisch<br />

zu den Vorkommen in den Flächenschutzgebieten. Somit kann abgeleitet<br />

werden, dass auch die dazwischenliegende Gonna dieses Artenpotential aufweisen<br />

würde, wenn sie nicht so stark verschmutzt wäre, wie gegenwärtig vorhanden (Hauptvorfluter<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>). Gebietsnachweise im Gebiet Nr. 134 zeigen die<br />

nachfolgend aufgeführten, wertgebenden Arten, die damit die Vorkommen des erweiterten<br />

Süd- und Westrandes des Plangebietes kennzeichnen (wo zutreffend, mit Angabe<br />

der Nennung in den jeweiligen FFH-Anhängen):<br />

Amphibien: Knoblauchkröte (Anh. IV), Moorfrosch (RL 3 LSA) (Anh. IV), Seefrosch;<br />

Vögel: Eisvogel (RL V LSA) , Wendehals (RL V LSA), Neuntöter, Raubwürger<br />

(RL 3 LSA), Gänsesäger (RL R LSA), Gebirgsstelze, Beutelmeise, Braunkehlchen<br />

(RL 3 LSA);<br />

Fische: Barbe (Anh. V), Groppe (Westgroppe) (RL 2 LSA) (Anh. II), Bachneuauge<br />

(RL 2 LSA/ Vorkommen auch am Sachsgraben!) (Anh. II), Äsche (RL 2<br />

LSA) (Anh. V), Bitterling (RL 2 LSA) (Anh. II);<br />

Säugetiere: Fischotter (RL 1 LSA) (Anh. II+IV);<br />

Mollusken: Gemeine Flussmuschel (=Bachmuschel) (RL 1 LSA) (Anh. II+IV), Schmale<br />

Windelschnecke (RL 3 LSA) (Anh. II),<br />

Libellen: Helm-Azurjungfer (RL 1 LSA) (Anh. II), Grüne Flussjungfer (RL 2 LSA)<br />

(Anh. II);<br />

Sonstige: Edelkrebs (RL 2 LSA).<br />

23 FuE-Vorhaben „Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der<br />

FFH-VP“, S. 130<br />

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Abb. 12: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Plangebietes (Strichellinie) und seine räumliche Nähe zum FFH-Gebiet Nr. 134<br />

(rote Liniendarstellung)<br />

Durch die räumliche Nähe steht das Plangebiet auch mit diesen Schutzgebieten punktuell<br />

und partiell in Wechselbeziehung, insbesondere durch hochmobile Arten, die das<br />

Gebiet als Nahrungsraum bzw. zeitweisen Lebensraum mit nutzen, aber auch durch<br />

die hydraulische Abhängigkeit der Gewässerarten im FFH und NSG auf die Versickerungsfähigkeit<br />

von Niederschlagswässern im Plangebiet und seine Zuleitung zur Helmeaue.<br />

Zu letzterem gehört z.B. das Bachneunauge (Anh.II FFH-RL, RL 2 LSA), welches<br />

hochempfindlich auf Wasserschwankungen reagiert. Einschränkend ist zu sagen,<br />

dass sich die möglichen Wechselbeziehungen hinsichtlich des Erreichens des Plangebietes<br />

zumindest für die hochmobilen, erdgebundenen Arten nach dem Bau der Autobahn<br />

nahezu aufgehoben haben dürften.<br />

Überregionale Wanderverbindungen von Wildkatze (RL 1 LSA) (Anh. IV) und Rothirsch<br />

tangierten den westlichen Raum des Plangebietes (Ostharz-Kyffhäuser), überregionale<br />

Wanderverbindungen der Wildkatze tangieren darüber hinaus auch den südlichen<br />

Raum des Plangebietes (Kyffhäuser-Nordbereich des Großraumes Ziegelrodaer Forst)<br />

(RAIMER 2006) 24 .<br />

Die Wanderbewegungen der Wildkatze werden auch in der Stellungnahme der Biosphärenreservatsverwaltung<br />

„Karstlandschaft Südharz“ i.G. zum FNP SGH v.<br />

05.1<strong>1.</strong>2008 durch in neuerer Zeit gemachte Totfunde südlich der Helme zwischen<br />

Oberröblingen und Martinsrieth und zwischen Riethnordhausen und Hackpfüffel genannt.<br />

Obwohl diese Totfunde dabei mit der Wanderachse Harz-Kyffhäuser in Verbindung<br />

gebracht werden, deuten diese doch eher auf die Wanderachse Kyffhäuser-<br />

Großraum Ziegelrodaer Forst hin, da die v.g. Wanderachse erst frühestens 3 km westlich<br />

des Plangebietes beginnt. Zudem schafft die Autobahn inzwischen eine erhebliche<br />

24 RAIMER (2006): Veröff. der Nationalparkverwaltung Harz in: Unser Harz 1/06, Seite 3 zu überregionalen Wanderverbindungen<br />

von Wildkatze und Rothirsch im Gebiet Kyffhäuser-Nordbereich des Großraumes Ziegelrodaer Forst.<br />

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Barriere, die auf Höhe des Plangebietes zusätzlich noch in Dammlage verläuft und<br />

dabei teilweise auch noch mit einer Lärmschutzwand versehen ist.<br />

Fazit:<br />

Im Großraum des Plangebietes besteht eine prinzipiell hohe Empfindlichkeit des<br />

Schutzgutes „Tiere“ für die Tierart Feldhamster. Im Umring des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> fehlt dagegen die<br />

Art auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Erhebungen bis auf zwei Winterbau-<br />

Nachweispunkten vollständig. Vorbehaltlich des abschließenden Ergebnisses des o.g.<br />

Artenschutzbeitrages, welcher einen festgelegten Katalog von Arten abprüft, wird aus<br />

gegenwärtiger Sicht eingeschätzt, dass auf Grund der intensiven Nutzung und Strukturarmut<br />

am Standort Vorkommen und Lebensräume weiterer, wertgebender Tierarten<br />

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vernachlässigt werden können.<br />

Außerhalb dieser Nachweise wird im Plangebiet eine nur geringe Empfindlichkeit des<br />

Schutzgutes Tiere als Reproduktionslebensraum und eine mittlere Empfindlichkeit als<br />

temporärer Lebensraum (zeitweiser Aufenthalt, Gebietsdurchquerung, Nahrungsraum)<br />

festgestellt.<br />

Pflanzen<br />

Gehölze:<br />

Das Gesamtplangebiet des „IP Südharz“ ist spärlich gehölzbewachsen. Mit der Ausgliederung<br />

des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> reduziert sich dieser bereits geringe Anteil noch einmal um über<br />

die Hälfte des im Gebiet befindlichen Bestandes. Im <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> zu betrachten ist danach nur<br />

der Bewuchs entlang des südlichen, der beiden in Ost-West-Richtung führenden Wege<br />

und geringe Anteile im Gonna-Bereich. Alle Bestände sind auf Anpflanzungen zurückzuführen<br />

und fremdkulturenhaltig (neophytenhaltig), insbesondere durch Eschenblättrigem<br />

Ahorn. Gleichwohl dominieren in allen Fällen eher gebietstypische Gehölzarten.<br />

Jüngere Gehölzbestände befinden sich des Weiteren in östlicher Verlängerung des<br />

nördlichen in Ost-West-Richtung führenden Weges bis zur Bahnstrecke. Auf dieser<br />

Fläche ist eine Zunahme von Gehölzsukzession festzustellen. Jüngere Gehölzbestände<br />

sind darüber hinaus in Form von Anpflanzungen entlang der Gonna, entlang der<br />

Autobahn-Nordseite, südwestseitig entlang der Bahnstrecke und entlang des in Nord-<br />

Süd-Richtung verlaufenden Feldweges vorhanden. Diese wiederum entsprechen in<br />

stärkerem Maße der heimischen Flora.<br />

Die jüngeren Pflanzungen sind teilweise die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen.<br />

Soweit sie nicht erhalten werden können, genießen sie einen eigenen Status, da<br />

sie im Falle ihrer Überplanung erneut wieder ersetzt werden müssen.<br />

Die Obstbaumreihe entlang des nord-süd-gerichteten Feldweges wird aus Apfelbäumen<br />

gebildet.<br />

Innerhalb der Altgehölze dominieren Pyramidenpappel (insbes. Gonna), Eschenblättriger<br />

Ahorn, Mehlbeere, Roterle (Gonna), Gemeine Esche, Weide (Salix viminalis),<br />

Eberesche, Hundsrose; eher punktuell sind Traubenkirsche, Weichselkirsche, Feldahorn,<br />

Weißdorn, Hasel, Holunder, Ölweide, Bergahorn, Rosskastanie, Pfaffenhütchen,<br />

Birnbaum, Blutpflaume, Pflaume und einzelne Streuobst-Altbäume (Gonna) verbreitet.<br />

Krautige Pflanzen:<br />

Die Krautflur im Gebiet ist allesamt der Eurosibirischen, ruderalen Beifuß- und Distelgesellschaft<br />

zuzuordnen. Sie entspricht damit dem verbreiteten Krautstrukturenspektrum<br />

in Siedlungsrandnähe.<br />

Alle linearen Gehölz- und Krautsäume im Plangebiet haben eine lokale Bedeutung als<br />

Biotopverbundkorridor.<br />

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Abb. 13: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 1 „Biotoptypen und §37-Biotope“ des<br />

Landschaftsplanes (2005)<br />

Fundpunkte ausgewählter Arten/ Biotope:<br />

Daten zu Pflanzenarten, insbesondere zu geschützten Arten, liegen gemäß dem zur<br />

Verfügung stehenden Kataster im Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

nicht vor 25 .<br />

Gesetzlich geschützte Biotope gem. §22 NatSchG LSA (bzw. beim Zitat in Abb. 13<br />

nach älterem Gesetzesstand) sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die südliche der in<br />

Ost-Westausrichtung bestehenden Flurholzhecke hat einen gewissen Wert als Landschaftsgliederungselement<br />

und Lebensraum, sie erfüllt jedoch auf Grund ihrer tw. erheblichen<br />

Fremdkulturenhaltigkeit nicht ausreichend die Kriterien für einen besonders<br />

geschützten Biotop, Biotoptyp „Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch<br />

genutzter Flächen“.<br />

Forstliche Einrichtungen im Plangebiet sind mit den E+A-Flächen der DEGES (Kompensationsmaßnahmen<br />

zum Bau der <strong>BA</strong>B 38 anteilig vorhanden.<br />

Fazit:<br />

Es wird eine geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes „Pflanzen“ gesehen.<br />

Anhaltspunkte für Prüfarten von Pflanzen, welche im Rahmen des parallel durchzuführenden<br />

Artenschutzbeitrages abzuprüfen sind, gibt es keine.<br />

Biologische Vielfalt<br />

Biotopwert, Biotopverbund<br />

Die biologische Vielfalt in der Gesamtbetrachtung von Fauna und Flora ist im Plangebiet<br />

insgesamt als mittelmäßig zu bezeichnen. Die registrierten Hamstervorkommen<br />

zwischen Gewerbegebiet „Helmepark und Martinsrieth führen punktuell zu einer hohen<br />

Bedeutung des Plangebietes als Lebensraum. Darüber hinaus ist die Bedeutung des<br />

Plangebietes als Reproduktionsraum für Tierarten gering. Es hat eine mittlere Bedeu-<br />

25 Schriftl. Mittlg. LA f. Umweltsch. Sa.-Anh., Fachbereich Naturschutz, Frau Mähnert an Därr LA am 26.08.08<br />

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tung als temporärer Lebensraum für Tierarten, so als Jagd- und Wanderkorridor. Die<br />

Eignung als Durchquerungsraum ist jedoch seit der Errichtung der Autobahn (hier vorwiegend<br />

noch in Dammlage) wieder stark geschmälert worden. Sie behält eine gewisse<br />

Bedeutung dadurch, da bedeutsame Wanderkorridore prioritärer Tierarten südlich<br />

des Planungsraumes in Ost-West-Richtung (insbes. entlang der Helmeaue) und westliche<br />

des Planungsraumes (Kyffhäuser-Südharz) vorhanden sind.<br />

Die Näheste, zum Plangebiet befindliche, geplante Biotopverbundfläche bildet die „Untere<br />

Gonna“, lfd. Nr. 51 (Kurz-Code lf 34, Verbundeinheit 2.2.8). Sie mündet südseitig<br />

in das ebenfalls noch relativ nahe hierzu befindliche, in Ost-West-Ausdehnung sich<br />

erstreckende „NSG Helme bei Martinsrieth“ (mit FFH 134), lfd. Nr. 11 (Kurz-Code NSG<br />

363, Verbundeinheit 2.<strong>1.</strong>3). In gleicher Weise mündet der westlich nahe dem Plangebiet<br />

verlaufende „Sachsgraben“, lfd. Nr. 128 (Kurz-Code lf 86, Verbundeinheit lokal) an<br />

seinem Südende in die Biotopverbundfläche Nr. 11 ein (Abb. 14+15).<br />

Abb. 14: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (rot gestrichelt) im Netz des bestehenden, überörtlichen Biotopverbundes<br />

von Sachsen-Anhalt<br />

Somit sind plangebietsseitig der Süd-, insbesondere aber der Westraum von der Biotopverbundplanung<br />

her von hervorgehobener Bedeutung 26 . In die somit einzig tangierte,<br />

überörtlich bedeutsame Biotopverbundstruktur der Gonna-Aue (Nr. 51/ siehe Abb.<br />

15) wird, bis auf die Herstellung einer Straßenanbindung des Industriegebietes, nicht<br />

eingegriffen.<br />

Die UVS zur Autobahn (Brinkschmidt, Kortemeier & Partner) weist in ihrer Karte 2 „Biotopfunktion“<br />

nach ihrer 3-stufigen Bewertung den Gehölzreihen und dem Gonnaverlauf<br />

26 Ökologisches Biotopverbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt. Planung von Biotopverbundsystemen im Landkreis<br />

<strong>Sangerhausen</strong>, Februar 2005<br />

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des Plangebietes eine mittlere Wertigkeit (= „hohe Biotopfunktion“) zu. Alle übrigen<br />

Flächen sind mit der geringstwertigsten (untersten) Biotopfunktion eingestuft worden.<br />

Für das unmittelbare Plangebiet wirkt es sich mildernd aus, dass mit der bestehenden<br />

Vorbelastung (Armut an Vielfalt und Vernetzung im Gebiet) dieser Verlust nicht<br />

schwerwiegend ausfällt, da sich diesbezügliche Schwerpunkte erst randlich hierzu befinden.<br />

Abb. 15: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (rot gestrichelt) im Netz des geplanten, überörtlichen Biotopverbundes<br />

von Sachsen-Anhalt<br />

Ergebnis des „artenschutzrechtlichen Fachbeitrages“<br />

Ausdruck der biologischen Vielfalt für einen Standort bildet neben der Artenvielfalt<br />

selbst auch der Wert der dort vorkommenden Arten. Zu den wertgebenden Arten rechnen<br />

in dem Zusammenhang insbesondere die europarechtlich geschützten Arten gemäß<br />

EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung<br />

der wildlebenden Vogelarten) und gemäß FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des<br />

Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und<br />

Pflanzen), deren Schutz über § 44 BNatSchG („Vorschriften für besonders geschützte<br />

und bestimmte anderen Tier- und Pflanzenarten“) im nationalen Recht verankert wurde.<br />

Im einzelnen umfasst diese Regelung die besonders geschützten Arten [(Tier- und<br />

Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG), europäische Vogelarten,<br />

d. h. sämtliche wildlebende Vogelarten, die in EU-Mitgliedstaaten heimisch<br />

sind (Art. 1 VSchRL) und Arten der Anlage 1 Spalte 2 zu § 1 Bundesartenschutzverordnung<br />

(<strong>BA</strong>rtSchV)], streng geschützte Arten [Tier- und Pflanzenarten des Anhangs<br />

IV der FFH-Richtlinie (RL 92/43/EWG) und Arten der Anlage 1 Spalte 3 zu § 1 Bundesartenschutzverordnung<br />

(<strong>BA</strong>rtSchV)] als Teilmenge der besonders geschützten Arten,<br />

für die zusätzliche Schutzbestimmungen gelten und gemeinschaftsrechtlich geschützte<br />

Arten [Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (RL<br />

92/43/EWG) europäische Vogelarten, d. h. sämtliche wildlebende Vogelarten, die in<br />

EU-Mitgliedstaaten heimisch sind]. Der Schutz umfasst dabei das Verbot von Schädigungen<br />

der wild lebenden Tiere und ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten und erheb-<br />

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liche Störungen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-<br />

und Wanderungszeiten sowie der wild lebenden Pflanzen und ihrer Standorte. Eine<br />

erhebliche Störung danach liegt vor, wenn sich der Erhaltungszustand (EHZ) einer<br />

lokalen Population einer Art verschlechtert. Das Gesetz trifft Gültigkeitsregeln der<br />

Zugriffsverbote für zulässige Eingriffe sowie für zulässige Vorhaben nach dem Baugesetzbuch.<br />

Eine Verletzung des Schädigungsverbotes der Fortpflanzungs- und Ruhestätten<br />

tritt danach nicht ein, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen<br />

Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin<br />

erfüllt wird. Diese Prüfung wurde inzwischen in den meisten Bundesländern als „spezielle<br />

artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP), in Sachsen-Anhalt aber auch als „Artenschutzbeitrag“<br />

(ASB) begriffsbildend.<br />

Für den Maßnahmebereich erfolgte parallel zum vorliegenden <strong>Umweltbericht</strong> eine derartige<br />

Prüfung. Bedient wurde sich dabei eines abschichtenden Ablaufschematas zur<br />

Durchführung einer spezielle artenschutzrechtliche Prüfung „auf Einzelartenniveau“<br />

aus dem Freistaat Sachsen 27 , wobei die für derartige Prüfungen im Land Sachsen-<br />

Anhalt zusammengestellten Prüfarten 28 dabei zu Grunde gelegt wurden.<br />

Diese Prüfung kam danach zu dem Ergebnis, dass eine verbotstatbeständliche Betroffenheit<br />

der dabei aufgeführten Arten durch das jeweilige Projekt ausgeschlossen werden<br />

kann. Bei der Referenzart Feldhamster, für die nach letzten Zählungen im Gebeit<br />

des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> drei Winterbaue gezählt wurden, ist eine der im dazu erstellten Gutachten<br />

aufgezeigten Lösung verbindlich anzuwenden. Dieses ist im Fazit der ASB wiedergegeben.<br />

Gleiches gilt für die Sicherstellung einer Umweltbaubegleitung vor der Aufnahme<br />

von Baumaßnahmen bezüglich einzelner, weiterer schützenswerter Tierarten, deren<br />

temporärer Aufenthalt im Gebiet nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann.<br />

Zusammenfassung Biologische Vielfalt<br />

Trotz des Vorhandenseins einer wichtigen Referenzart muss die Qualität der biologischen<br />

Vielfalt am Standort des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> insgesamt als „geringwertig“ eingeschätzt werden.<br />

Gesamtbewertung Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt<br />

Dem Schutzgutaspekt „Tiere, Pflanzen, biologischen Vielfalt“ ist für den Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes insgesamt eine „mittlere Wertigkeit“ beizumessen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.2 Boden<br />

Geologie<br />

Der Standort ist gemäß Landschaftsplan (2005) der Naturräumlichen Untereinheit<br />

487.0 „Helmeniederung“ zuzuordnen. Er führt weiter dazu aus: „Die Helmeniederung<br />

ist eine breite Einsenkung tektonischen Ursprungs zwischen Harz und Kyffhäuser. Der<br />

Helmefluss wird durch zahlreiche schotterreiche Harzflüsse gespeist, die bis zu 200m<br />

mächtige Schotterschichten überlagern die eiszeitlichen Bildungen. Geschiebefreie<br />

Lehme und Lösse liegen dem Schotter auf.“<br />

Die Geologische Karte, Blatt „<strong>Sangerhausen</strong>“ M. 1:25.000 (undatiert, um 1900) ordnet<br />

die überwiegenden Flächen des Plangebietes dem „Älteren Alluviallehm (Aulehm)“ der<br />

27 www.umwelt.sachsen.de/umwelt/download/natur/Pruefschema_100319.pdf<br />

28 Landesweit erstmalig aufgestellt vom Büro RANA Halle im Auftrage des Landesbetriebes Bau Sachsen-Anhalt,<br />

Hauptniederlassung, Stand 20.1<strong>1.</strong>2006 mit Ergänzungen bis 01/2008 zur Durchführung derartiger Artenschutzprüfungen<br />

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Oberen Zechsteinformation zu. Südwestrandig geht das Gebiet in „Riethböden“ des<br />

Alluvium und Ostrandig in „Rogensteinlager“ der Unteren Buntsandsteinformation über.<br />

Randbereiche von Flächen, unter denen der Bergbau umging (Kupferbergbau), nähern<br />

sich dem nördlichen Plangebiet (Flächennutzungsplan Stand 2008). Die dabei vorhandenen,<br />

linienförmige Schächte in ca. 600 Tiefe stellen keine Gefahr für Setzungen dar<br />

(Abbausenkungen). Durch die Einstellung der Grundwasserabsenkung ist es nicht zu<br />

Auslaugungsabsenkungen gekommen. Die nivellitische Überwachung wird aller 6 Jahre<br />

bis 2017 durchgeführt. Baurelevante Senkungen sind nicht zu erwarten, da der<br />

Bergbau vor mehr als 10 Jahren eingestellt wurde (Setzungen sind max. im flächenhaften<br />

1-3cm-Bereich zu erwarten, ohne dass an der Bausubstanz Bruchkanten erkennbar<br />

wären). Jedoch ist das Gebiet problematisch für sensible Bauvorhaben (Schieflage,<br />

Neigungen, Pressungen) (Protokoll der Beratung v. 26.06.2008).<br />

Zusätzlich nahm die markscheiderische Stellungnahme der GVV v. 07.04.2009 zum<br />

Gesamtplangebiet wie folgt Stellung:<br />

„Das o. g. Planungsareal befindet sich am Rande des Einwirkungsbereichs des bis 1990 im Sangerhäuser<br />

Revier umgegangenen Kupferschieferabbaus unserer Rechtsnachfolger. Das Flöz liegt hier<br />

in Teufen zwischen 600 m und 700 m und wurde in Teilflächen bis 1970 abgebaut. Die Verwahrung<br />

der Grubenbaue erfolgte im Zeitraum 1989/1990 durch großflächige Flutung. Zukünftige bergbauliche<br />

Tätigkeiten sind aus Sicht der GVV definitiv auszuschließen. Aus der o. g. bergbaulichen Situation ergibt<br />

sich, dass die ohnehin geringen Auswirkungen der Abbautätigkeit seit Jahrzehnten abgeklungen<br />

sind. Aufgrund der geologischen und hydrologischen Situation im Sangerhäuser Revier traten im Ergebnis<br />

der Flutung der Grubenbaue großflächig geringfügige Senkungen im Zentimeterbereich auf.<br />

Diese Senkungen sind abgeklungen. Die aktuelle Senkungsmessung aus dem Jahr 2005 weist in<br />

dem in Rede stehenden Territorium keine signifikanten Bodenbewegungen aus. Eventuell zukünftig<br />

noch auftretende geringfügige Bodenbewegungen werden auf Grund der geringen Intensität ohne negative<br />

Auswirkungen auf Bauwerke bleiben.“ 29<br />

Gemäß Hydrogeologischer Karte (1984) befindet sich das Plangebiet vollständig im<br />

Bereich „großflächiger oder lokal begrenzter Auslaugungserscheinungen“ (Schäden als<br />

Folge geodynamischer Prozesse).<br />

Im Rahmen einer noch einzuholenden Stellungnahme beim LAGB wird die Salzkarstproblematik<br />

(Erdfallproblematik) noch geklärt (Protokoll der Beratung v. 26.06.2008).<br />

Boden<br />

Der Boden des Plangebietes ist überwiegend von Löß-Schwarzerden (vernässungsfreie,<br />

anhydromorphe Böden des Plateaus und der Flachhänge) gekennzeichnet. Südwestlich<br />

geht dieser in der Nähe der Gonna zunehmend in Braune Aueböden (Auelehme,<br />

-schluffe und –tone) über; ostseitig ist der Lößboden punktuell von Parabraunerde<br />

durchsetzt. Insgesamt ist die Leistungsfähigkeit aller Böden als „hoch“ einzuschätzen<br />

und die Wasserversorgung als „besonders günstig“ bis „günstig“ (Landschaftsplan<br />

2005).<br />

Die „Karte der Bodenschätzung“ des Geologischen Landesamtes (wiedergegeben im<br />

Landschaftsplan 2005) differenziert wie folgt:<br />

Acker: alle Flächen „L“ (Lehmböden)<br />

Zustandsstufe des Ackers (zwi. 1-7): überw. Flächen „1“, südlich und ostrandig tw. „2“,<br />

alle mit „großer“ Leistungsfähigkeit des Bodens<br />

(in Spanne groß-mittel-gering)<br />

Bodenausgangsgesteine: alle Flächen „Lö“ (Löß), nur südwestrandig auch<br />

„Al“ (Fluss- und Meeresablagerungen, vorwiegend<br />

Holozän/ Alluvium).<br />

29 Markscheiderische Stellungnahme der GVV v. 07.04.2009 an die SV SGH zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr.<br />

26 „Industriepark Südharz“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong><br />

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Die für den <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes Nr. 26 zutreffenden, i.d.R. bis 5m tief niedergebrachten<br />

Bohrprofile (BS) des „Hydrogeologischen Gutachtens „Industriepark Südharz“ <strong>Sangerhausen</strong><br />

v. Juni 2009 sind die Punkte 13-26 und 28-33. Sie zeichnen hinsichtlich der<br />

Bodenschichtung folgendes Bild (siehe Abb. 16/ die im Gutachten angegebenen Werte<br />

sind auf 25cm generalisiert dargestellt wiedergegeben):<br />

Auffülle Auelehm<br />

Oberboden (Kulturboden) Schwemmlöß<br />

Fluviatiler Kies Verwitterter Buntsandstein<br />

Abschwemmmassen Geschiebemergel<br />

Fluviatiler Sand<br />

13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 28 29 30 31 32 33<br />

Abb. 16: Bohrpunkte des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> in vergleichender Nebeneinanderstellung (Pfeil: OK wass.-führ. Horizont/<br />

IGB/Fugro 2009):<br />

Die „Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung“ (Nordhausen, Blatt 41/<br />

1979/ siehe A) bezeichnet die Lößbestimmten Schwarzerden (Schwarzerdestandorte)<br />

des Plangebietes als „vernässungsfrei“.<br />

Die Erosionsgefahr bei Lößböden ist generell hoch. Ausgeprägt ist diese dabei insbesondere<br />

beim Vorhandensein großer Schläge, stärkerer Neigungen oder windexponierten<br />

Lagen. Da im Plangebiet die letzteren beiden Kriterien nicht zutreffen, ist die Erosionsgefährdung<br />

dieser Böden in der Gesamtbetrachtung als nicht erheblich zu bezeichnen.<br />

Altlastenverdachtsflächen sind im Gebiet nicht vorhanden. Ein dementsprechender<br />

Plangebietseintrag in bisherigen Planwerken ist die Folge falscher Koordinaten, d.h.<br />

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OKG<br />

1m<br />

2m<br />

3m<br />

4m<br />

5m<br />

6m<br />

6,75m<br />

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die „Alte Hausmülldeponie Teichstraße“ ist unter dieser Lokalitätsangabe als solche<br />

zwar vorhanden, befindet sich aber nicht im Plangebiet (Präzisierung des Umweltamtes<br />

des Landkreises F. Hund, Juli 2008).<br />

Die Bodenwertzahl im Planungsraum wird mit 60-70 angegeben (Landschaftsplan<br />

2005), wobei sie standortkonkret im Rahmen der „Machbarkeitsstudie“ der Landgesellschaft<br />

Sachsen-Anhalt 30 zum Vorhaben auf im Mittel 89 präzisiert wird [vorherrschende<br />

Bodenart: Lehmboden, Zustandsstufe 1 (günstigster Zustand), Entstehungsart: Lößboden<br />

(Lößwindboden)<br />

Die UVS zur Autobahn (Brinkschmidt, Kortemeier & Partner) weist in ihrer Karte 3 „Bodenfunktion“<br />

den dabei einbezogenen Anteilen des Plangebietes sogar eine Acker-<br />

bzw. Grünlandzahl von >75 (hohe natürliche Ertragsfähigkeit) zu.<br />

Abb. 17: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (schwarz gestrichelt) im Ausschnitt aus der Karte 4 „Bodenschätzung“<br />

des Landschaftsplanes (2005)<br />

Die Bodenfunktion wird entlang der L 221 und entlang der <strong>BA</strong>B 38 infolge Schadstoffeintrag<br />

als gestört eingeschätzt (Landschaftsplan 2005).<br />

Fazit:<br />

Es wird eine hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes „Boden“ gesehen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.3 Wasser<br />

Grundwasser<br />

Im Plangebiet befindet sich das Grundwasser als „Ungespanntes Grundwasser im Lockergestein<br />

(Anteil bindiger Bildungen an der Versickerungszone >20%)“. Der Flurabstand<br />

des Grundwassers befindet sich im Plangebiet überwiegend in der Zone >2-5m.<br />

Im Süden geht dieser über in die Zone < 2m, im Norden in die Zone >5-10m.<br />

30 Landgesellschaft Sachsern-Anhalt, Machbarkeitsstudie zum Vorhaben (undatiert, vor 2008)<br />

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Abb. 18: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (blau gestrichelt) innerhalb einer schematischen Darstellung der<br />

Grundwasserdynamik des Standortes (FUGRO HGN 2009)<br />

Der Landschaftsplan (Stand Dez. 2005) bezeichnet die Geschütztheit des Grundwassers<br />

im Lockergestein als „mittel“ (Klasse 3 der TGL 34334/ Quelle STAU Halle, undatiert).<br />

Damit weisen gemäß Karteneintrag des Landschaftsplanes alle Teile des Plangebietes<br />

(bezogen auf den obersten Grundwasserleiter) eine mittlere Geschütztheit<br />

auf.<br />

Abb. 19: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes (blau gestrichelt) innerhalb einer schematischen Darstellung des<br />

Grundwasserflurabstandes des Standortes (FUGRO HGN 2009/ Angaben in m)<br />

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Das Plangebiet liegt in keiner Trinkwasserschutzzone (Aussage S.HUND, UA LK<br />

Mansfeld Südharz, Protokoll OAB zur Beratung vom 26.06.08).<br />

Der vermutete Grundwasserstrom reicht von NNW nach SSO (Landschaftsplan 2005).<br />

Die Hydrogeologische Karte der DDR/ (1984) gibt die Fließgeschwindigkeit des<br />

Grundwassers im Planungsraum mit > 0,25-1,0 m/d an.<br />

Entlang der L 221 und entlang der <strong>BA</strong>B 38 wird auf Grund der hohen Verkehrsbelastung<br />

der Trassen eine pauschale Belastung auf das Grundwasser nicht ausgeschlossen<br />

(Landschaftsplan 2005).<br />

Die in Abb. 19 gut visualisierte Höhe des Grundwasserstandes erklärt zugleich die dort<br />

weitestgehend fehlenden, im Teil 2.<strong>1.</strong>2.1 beschriebenen Vorkommen des Feldhamsters<br />

(siehe Abb. 10+11).<br />

Fazit:<br />

Es wird eine hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes „Grundwasser“ gesehen.<br />

Oberflächenwasser<br />

Bis auf die Gonna am Westrand des Plangebietes (eine der 4 Zuflüsse zur Helme (neben<br />

Leine, Rohne und Thyra und mit ihr ein Gewässer <strong>1.</strong> Ordnung) und dem Regenwasserbecken<br />

am Nordrand der <strong>BA</strong>B 38 befinden sich keine Oberflächengewässer im<br />

unmittelbaren Untersuchungsraum. Die beiden temporären Gräben entlang der in Ost-<br />

West-Richtung von der L 221 abzweigenden Wege (der nur kurz angeschnittene „Graben<br />

008“ im Norden und „Graben 009“ im Süden) sind nur temporär wasserführend, sie<br />

entwässern jeweils in die Gonna. Hierbei wird ein Nährstoffeintrag aus der angrenzenden<br />

intensiven Landwirtschaft in die Vorfluter gesehen. Die Altablagerung östlich des<br />

Grabens 009 wird ferner als mögliches Risiko für Oberflächengewässer gesehen<br />

(Landschaftsplan 2005). Gewässerschonstreifen sind entlang dieser temporären Gräben<br />

nicht vorhanden (Därr LA 07.07.08). Die Gewässergüte der Gonna wird nach Angaben<br />

aus 1999 als „übermäßig verschmutzt“ (Gewässergüteklasse IV) eingestuft. In<br />

2005 erfolgte keine Korrektur dieser Werte (Landschaftsplan 2005).<br />

Im <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Bebauungsplanes befinden sich keine förmlich festgesetzten Überschwemmungsgebiete.<br />

Laut Schreiben des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft<br />

(LHW/ als Unterhaltungspflichtiger des Flussbereiches <strong>Sangerhausen</strong>) an die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

<strong>Sangerhausen</strong> v. 25.06.2008 sind Teile des Gebietes nordwestlich des <strong>1.</strong><br />

<strong>BA</strong> in einem (beobachteten) Überschwemmungsgebiet der Gonna gelegen. Laut Kartenanhang<br />

dieses Schreibens betrifft es danach Teile des Nordwestrandes des Plangebietes<br />

auf einer Länge von ca. 400 m in einer mittleren Tiefe von ca. 150 m (punktuell<br />

bis zu ca. 250 m tief) östlich der Gonna auf der dortigen Ackerfläche. Dort bestünde<br />

eine potentielle Überschwemmungsfläche, die auf jahrelange Beobachtungen und<br />

Fortschreibungen beruht, jedoch noch nicht förmlich festgesetzt ist.<br />

In 2011 beginnt die Errichtung eines Umfluters westlich der Gonna 31 , welcher im zeitlichen<br />

Vorlauf zum Bebauungsplan errichtet wird und daher für den Bebauungsplan als<br />

Bestand zu werten ist. Von den dabei technisch in Frage kommenden Lösungen wurde<br />

ein Umfluter präferiert, welcher westseitig der L221 parallel zur Gonna geführt werden<br />

31 Rechtliche Zulässigkeit auf Basis Vorbescheid LK MSH vom 22.1<strong>1.</strong>2010, Planung ICL Leipzig, geplanter Baubeginn<br />

1<strong>1.</strong>03.2011<br />

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soll und unterhalb des B-Plan-Gebietes in die Gonna wieder einleitet. Mit diesem wird<br />

eine mögliche Überschwemmungsgefährdung des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> auch bei Extremhochwasser<br />

(HQ Extrem) der Gonna ausgeschlossen werden.<br />

Das LHW verweist des Weiteren auf die Sicherstellung eines Gewässerschonstreifens<br />

entlang der Gonna in einer Breite von 10m (laut Gesetz zutreffend für den gewässerabgewandten<br />

Bereich ab Böschungsoberkante) 32 .<br />

Fazit:<br />

Auf Grund der technisch abgestellten Überschwemmungsgefahr des Plangebietes des<br />

<strong>1.</strong> <strong>BA</strong> wird nach derzeitigem Erkenntnisstand eine geringe Empfindlichkeit des Schutzgutes<br />

„Oberflächenwasser“ gesehen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.4 Luft, Klima<br />

Das gesamte Plangebiet befindet sich in der „submontanen Klimastufe“. Es rechnet<br />

dabei vollständig zu den „Kaltluftentstehungsflächen der Niederungen“ [UVS zur Autobahn<br />

(Brinkschmidt, Kortemeier & Partner) „Kaltluftentstehungsflächen“ gemäß Karte 6<br />

„Klima“]. Hierbei fungiert der stadtnahe Rand der Offenböden in der Klimafunktion<br />

„Ausgleichsraum“ und der westlich daran anschließende in der Klimafunktion „Ergänzungsraum“.<br />

Die beiden Hauptstrassen L 221 und <strong>BA</strong>B38 werden als lufthygienisch<br />

belasteter Bereich bezeichnet (Landschaftsplan 2005).<br />

Der Bereich der Gonna erfüllt als Hauptvorfluter der <strong>Stadt</strong> auf Grund seiner natürlichen<br />

Tiefpunktlage die Funktion einer Kaltluftabflussbahn.<br />

Die Bedeutung des Standtortes als Kaltluftentstehungsgebiet hat keine unmittelbaren<br />

Auswirkungen auf den <strong>Stadt</strong>körper, da diese Flächen topographisch unterhalb hierzu<br />

gelegen sind, das heißt Kaltluft fließt von NO nach SW von der <strong>Stadt</strong> weg (hier vorwiegend<br />

in Richtung Autobahn, Helmeaue). Zwar entzieht die Maßnahme klimaaktive Flächen<br />

in großem Umfang, wodurch Kaltluftentstehungsflächen in großflächige Wärmeinseln<br />

verwandelt werden. Dieses wirkt sich jedoch in direkter Weise nicht nachteilig<br />

auf den Kaltluftzufluss in die <strong>Stadt</strong> aus.<br />

Weit aus kritischer sind dagegen die Auswirkungen auf den Frischlufteintrag in die<br />

<strong>Stadt</strong> durch Flurwinde! Die Hauptwindrichtung Süd-West leitet Flurwinde über das<br />

Plangebiet in Richtung <strong>Stadt</strong>mitte. In dem Maße, wie die Baukörperausrichtung und<br />

Baukörperhöhe festgelegt werden, hat die Planung einen wesentlichen Einfluss auf<br />

den Grad, in wie weit Flurwinde klimabegünstigte Luft noch in die <strong>Stadt</strong> tragen können<br />

oder nicht, weil sie entweder baukörperbedingt gebremst oder bauhöhenbedingt nach<br />

oben gelenkt werden und damit dem <strong>Stadt</strong>körper bodennah nicht mehr zur Verfügung<br />

stehen. Dieses ist noch insoweit gravierend, da die <strong>Stadt</strong> unter Inversionswetterlagen<br />

leidet! Die Gefährdung der <strong>Stadt</strong> hinsichtlich Inversionswetterlagen kann damit noch<br />

weiter zunehmen.<br />

Eine Minderung dieser Flurwindbeeinträchtigung auf den <strong>Stadt</strong>körper kann somit durch<br />

Einflussnahme auf Bauhöhe, Baukörperausrichtung und Grad der Begrünung versiegelter<br />

Flächen (Gehölzüberschirmung von Verkehrsflächen, Dachbegrünung, Fassadenbegrünung)<br />

noch wesentlich beeinflusst werden.<br />

32 Stellungnahme des LHW zum B.-Plan Nr. 26 SGH IP Südharz v. 02.04.2009<br />

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Abb. 20: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 8 „Klima, Luft“ des Landschaftsplanes<br />

(2005)<br />

Fazit:<br />

Auf Grund der Bedeutung des Plangebietes als Kaltluftentstehungsfläche und auf<br />

Grund der Bedeutung des Standortes in der Hauptwindrichtung zur <strong>Stadt</strong> wird eine<br />

hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes „Klima/ Luft“ gesehen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.5 Wirkungsgefüge zwischen 2.<strong>1.</strong>2.1 und 2.<strong>1.</strong>2.2<br />

Im Plangebiet ist davon auszugehen, dass der Versiegelungsgrad der Anlage, zusammen<br />

mit seinem Nutzungsdruck, von Anfang an kein vielfältiges Tier- und Pflanzenleben<br />

am Standort ermöglicht hat. In der Gesamtbetrachtung ist dieses Wirkungsgefüge<br />

am Standort daher als nicht ausgeprägt zu bezeichnen. Die Zeit der Brache war zu<br />

kurz, um die Situation nachhaltig verbessern zu können. Langjährige Laubstreu auf<br />

den Flächen kann die Bodenqualität der dünnen Oberbodenschicht nur lokal geringfügig<br />

verbessert haben. Aufgrund des hohen Versiegelungsgrades ist die Grundwasserneubildung<br />

entsprechend gering.<br />

2.<strong>1.</strong>2.6 Landschaft<br />

Ausgangszustand<br />

Die „Vielfalt, Eigenart, Schönheit und Eignung der Erlebnisräume für naturverträgliche<br />

und landschaftsbezogene Erholung“ wird fast vollständig als „gering“ bezeichnet.<br />

Lediglich in Teilen der Ostseite der Gonna wird diese als „mäßig“ eingestuft (Landschaftsplan<br />

2005).<br />

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Abb. 21: Der <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des B-Planes im Ausschnitt aus der Karte 9 „Landschaftsbild und Erholung“ des<br />

Landschaftsplanes (2005)<br />

Wertvolle landschaftsbildprägende Strukturen sind die wenigen Gehölzreihen und das<br />

landschaftsbildprägende Gewässer der Gonna (Landschaftsplan 2005).<br />

In gleicher Weise weist die UVS zur Autobahn (Brinkschmidt, Kortemeier & Partner) in<br />

ihrer Karte 5a „Landschaftsbild/ Landschaftsbezogene Erholung“ für den darin einbezogenen<br />

Flächenanteil des Plangebietes innerhalb der 4 stufen Biotoptyp-<br />

Erlebnisqualität „sehr hoch“, „hoch“, „mittel“ und „vorhanden“ lediglich den darin befindlichen<br />

Gehölzreihen und dem Gonnaverlauf eine „hohe Erlebnisqualität“ zu. Die übrigen<br />

Flächen dagegen werden mit der geringstmöglichen Erlebnisqualität bewertet.<br />

Es wird eingeschätzt, dass die knapp außerhalb des Plangebietes gelegenen, wenigen<br />

Altgehölzreihen das Plangebiet dabei, wenn auch begrenzt, so doch insgesamt landschaftsbildfördernd<br />

kammern. Das Landschaftsbild wird entscheidend geprägt durch<br />

die Halde im Norden der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, das Kyffhäusergebirge mit -denkmal im<br />

äußersten Westen und die mit Flurgehölzen stark gegliederten Ackerhänge im Nordwesten<br />

als Gebietskulisse (Därr LA 07.07.08).<br />

Beeinträchtigungen des „Landschaftserlebens, -bildes und der Erholungsfunktion“ werden<br />

mit den Bereichen starker Lärm- und Geruchsbelästigung entlang der Bahnstrecke,<br />

mit der <strong>BA</strong>B 38 und mit der L 221 angegeben (Landschaftsplan 2005).<br />

Die gemäß Landschaftsplan in Nord-Süd-Richtung verlaufende Elektrofreileitung als<br />

Störelement ist örtlich nicht vorhanden. Partiell ist jedoch eine Störung durch den Autobahndamm,<br />

durch die Freileitung der Bahn, durch die stadtseitig ansatzweise dort<br />

noch vorhandene Lärmschutzwand und durch die südlich der Autobahn parallel führende<br />

Elektrofreileitung gegeben (Därr LA 07.07.08).<br />

Neben der Wahrnehmung des Plangebietes von ausgewählten Punkten aus erfolgte<br />

auch eine Überprüfung der Wahrnehmung des Gebietes bei Näherung der <strong>Stadt</strong> aus<br />

westlicher Richtung über die A38 (siehe Karte im Anhang zu diesem <strong>Umweltbericht</strong>) 33 .<br />

33 Modifizierte Kartendarstellung der „Voruntersuchung zur Machbarkeitsstudie“ IP Südharz (DÄRR<br />

LANDSCHAFTSARCHITEKTEN, Juli 2008) für den <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Bebauungsplanes Nr. 26<br />

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Die Darstellung erfolgte nach Auswertung einer Fotobildabfolge bei Näherung an das<br />

Gebiet von West nach Ost. Danach ist es so, dass mehrere Brückdämme bei Wallhausen<br />

und die Lärmschutzwand südöstlich des Plangebietes eine Ansicht des Gebietes<br />

verhindern. Darüber hinaus sind durch eine geschlossene, dichte Gehölzpflanzung auf<br />

wesentlichen Teilen der Nordseite der A38 in diesem Bereich der Goldenen Aue anhaltende<br />

Direktsichten auf das Gebiet nicht mehr möglich. Maximal gelingen fragmentarische<br />

Durchblicke durch die Gehölze. Eine direkte Wahrnehmung erfolgt danach erst ab<br />

dem Autobahnanschluss <strong>Sangerhausen</strong>-West bis zum westlichen Beginn der Lärmschutzwand.<br />

Unter Berücksichtigung aller Vorbelastungen, insbesondere auch durch die Autobahn,<br />

ihre im Planungsraum teilweise vorgenommene Dammführung und durch Brückenbauwerke<br />

über die A38 wird in der Gesamtbetrachtung eine mittlere Empfindlichkeit<br />

des Schutzgutes „Landschaft“ gesehen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.7 Mensch, menschliche Gesundheit<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> leidet bei Inversionswetterlagen unter einer schlechten Luftqualität.<br />

Das führt neben einer allgemeinen Verminderung des Wohlbefindens zu einer<br />

erhöhten Belastung für Menschen mit Atemwegserkrankungen. Daher ist in der<br />

Schutzgutbetrachtung Klima und Luft darauf zu achten, dass eine weitere Verschlechterung<br />

der Situation vermieden wird.<br />

Fazit:<br />

Es wird eine hohe Empfindlichkeit des Schutzgutes „Mensch, menschliche Gesundheit“<br />

gesehen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.8 Kulturgüter, sonstige Sachgüter<br />

Das Gebiet wird gemäß Messtischblatt <strong>Sangerhausen</strong> M 1:25.000 aus dem Jahre 1905<br />

(mit Nachträgen bis 1934) in seiner Südhälfte von Südost nach Nordwest von einer<br />

untergeordneten Straße (1B-Straße, weniger fest, Mind.-nutz.-breite 4m, für Lastkraftwagen<br />

nur bedingt brauchbar) durchzogen (Verbindungsstraße Oberröblingen - Wallhausen),<br />

die es heute nicht mehr gibt.<br />

Die Flurnameneinträge in der Preuß. Generalstabskarte v. 1853 (Quelle Landesmuseum<br />

Halle) bezeichnen das Gebiet wie folgt:<br />

- Nordrand des Plangebietes: Am Martinsriether und Körnerwege“;<br />

- Südwestbereich d. Plangebietes östl. d. Gonna: „Am Schwedenstiege“;<br />

- Südrand des Plangebietes (nördlich und südlich der heutigen Autobahn): „Kurzes<br />

Rohrbacher Gewende“;<br />

- Südostecke Plangebiet: „Auf der Schart“.<br />

Die heutige Schlageinteilung der Feldwege und Hecken war zu dem Zeitpunkt bereits<br />

vorgegeben.<br />

Für das Gesamtgebiet IP Südharz nennen das Kataster des LAU Angaben zwei Bodendenkmale<br />

und der Flächennutzungsplan weitere drei archäologische Verdachtsflächen.<br />

Die UVS zur Autobahn (Brinkschmidt, Kortemeier & Partner) differenziert diese 5<br />

Fundpunkte in 4 Wüstungen und ein Bodendenkmal (Karte 5b „Wohnen und Kultur-/<br />

Sachgüter“). Die relevanten Fundbereiche und Verdachtsflächen sind für das Gesamt-<br />

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gebiet bzw. für den <strong>1.</strong><strong>BA</strong> in der Abb. 4 idealisiert durch eine rote Flächenschraffur<br />

kenntlich gemacht.<br />

Hierbei muss jedoch von einer erheblichen Mehrgröße ausgegangen werden. Die Flächen<br />

umfassen dabei Siedlungen von der Jungsteinzeit bis zum Mittelalter. Zugehörige<br />

Gräberfeld im Gebiet sind bislang aus dem Neolithikum, der nachfolgenden Bronzezeit<br />

sowie dem Mittelalter bekannt. Wenige derzeit bekannte archäologische Bodendenkmale<br />

befinden sich danach im <strong>1.</strong> Bauabschnitt. Auf Grund Hangneigung, Mikroklima,<br />

Bodengüte, Wasserhaushalt, Phänologie und analoger Gegebenheiten bestehen begründete<br />

Anhaltspunkte, dass bei Eingriffen weitere bisher unbekannte Bodendenkmale<br />

entdeckt werden. Gemäß §1 und §9 DenkmSchG LSA besteht hierfür eine „substanzielle<br />

Primärerhaltungspflicht“. Erst nach zuvor vorgenommener vorgenommener „Sekundärerhaltung“<br />

(Grabung mit fachgerechter Dokumentation) ist danach eine Überbauung<br />

möglich 34 .<br />

Daraus resultiert die Notwendigkeit der Einbeziehung des Landesamtes für Archäologie<br />

vor Beginn der Erschließungsmaßnahme.<br />

Weitere bekannte, schutzwürdige Kulturgüter wie Bau- und Kunstdenkmale oder sonstige<br />

Sachgüter sind im Gebiet nicht vorhanden.<br />

Fazit:<br />

Die Empfindlichkeit der nachgewiesenen Befunde ist als hoch einzuschätzen. Zu den<br />

Anteilen der archäologischen Bodendenkmale, die vermutet werden, können Aussagen<br />

zu ihrer Empfindlichkeit nicht getroffen werden.<br />

2.<strong>1.</strong>2.9 Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern<br />

Komplexe Wechselwirkungen bestehen zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser<br />

und Klima/ Luft hinsichtlich Grundwasserneubildungsrate und Mikroklima.<br />

Ebenso ist hervorzuheben, dass starke Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern<br />

„Pflanzen und Tiere“ sowie dem Schutzgut „Mensch“ hinsichtlich des Nutzungsdruckes<br />

und des Grades der Biotopvernetzung bestehen. Davon stark mitbeeinflusst wird noch<br />

der Aspekt „Biologische Vielfalt“, d.h. je nach Nutzungsintensität kann die erhalten<br />

bleibende „Biologische Vielfalt“ noch einmal stark eingeschränkt werden (es halten sich<br />

nur „Allerweltsarten“).<br />

Wechselbeziehungen zwischen den Schutzgütern „Pflanzen und Tiere“ sowie dem<br />

Schutzgut „Mensch“ bestehen auch dahingehend, dass der Grad des Vegetationsanteiles<br />

im Gebiet sich i.d.R. psychologisch durch seine optische Wahrnehmung entsprechend<br />

förderlich oder entgegenwirkend auf das menschliche Wohlbefinden auswirkt.<br />

Hier hinein wirken aber auch das Schutzgut „Klima/ Luft“, da ein hoher Biomasseanteil<br />

auch das Mikroklima verbessert und dieses, durch höhere Luftfeuchte und den Abbau<br />

von Temperaturspitzen, sich wiederum förderlich auf die Gesundheit des Menschen<br />

auswirkt und das Schutzgut „Landschaft“ hinsichtlich seiner Bedeutung auf das<br />

menschliche Wohlbefinden.<br />

Eng damit verbunden ist auch der Wechselwirkungskomplex zwischen den Schutzgütern<br />

„Landschaft“ und „Mensch“, da die Neubebauung eines bisher unbebauten intakten<br />

Naturraumes eine wesentliche Auswirkung auf das bisherige Landschaftsbild hat<br />

34 Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen Anhalt im Rahmen der frühzeitigen<br />

Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum B-Plan Nr. 26 SGH IP Südharz v. 30.03.2009 mit Kartenanhang<br />

v. 02.09.2008<br />

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und dieser Aspekt damit das Wohlbefinden des Menschen wesentlich mit beeinflussen<br />

wird.<br />

Des weiteren sind noch zwischen den Schutzgütern „Mensch“ und „Klima“ noch dahingehend<br />

zu erkennen, dass mit der Überbauung starke standortklimatische Veränderungen<br />

entstehen, die sich auf den bisherigen lokalklimatischen Zustand der <strong>Stadt</strong><br />

nachteilig auswirken können.<br />

2.<strong>1.</strong>2.10 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete)<br />

Das Plangebiet nähert sich ca. 750m dem FFH-Schutzgebiet Nr. 134 „Gewässersystem<br />

der Helmeniederung“. Auf Grund der geringen Entfernung stehen Schutzgebiet<br />

und Plangebiet partiell in Wechselbeziehung zueinander.<br />

Direkte Wechselbeziehungen zwischen Plangebiet und dem nähest gelegenen, ca.<br />

5,2km entfernten FFH-Gebiet Nr. 101 „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei<br />

Questenberg im Südharz“ (FFH4533301) sind nicht zu erkennen. Da sich das Plangebiet<br />

zwischen beiden FFH-Gebieten befindet, ist eine indirekte Mitbetroffenheit des<br />

Plangebietes bei Tierwanderungen/ -wechseln zwischen beiden Schutzgebieten nicht<br />

auszuschließen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.11 Weitere Schutzgebiete<br />

Schutzgebiete bzw. –objekte im Sinne des Naturschutzrechts gem. §§ 15 (1) a-f, Natura<br />

2000-Gebiete gem. §23 NatSchG LSA oder besonders geschützte Biotope gem. §22<br />

NatSchG LSA sind im Plangebiet nicht vorhanden. In gleicher Entfernung zum Plangebiet,<br />

wie das FFH 134-Gebiet, befindet sich das Naturschutzgebiet Nr. 363„Helme bei<br />

Martinsrieth“. Dieses steht damit in gleicher Weise wie das FFH 134 in partieller Wechselbeziehung<br />

zum Plangebiet.<br />

Schutzgebiete bzw. –objekte nach anderen Rechtsgrundlagen sind darüber hinaus<br />

über die bereits genannten Schutzelemente im Plangebiet nicht vorhanden oder die<br />

Näherung des Plangebietes zu diesen hat keine Auswirkungen auf die Schutzinhalte<br />

dieser Flächen.<br />

2.<strong>1.</strong>2.12 Zusammenfassende Bewertung<br />

In der Gesamtbetrachtung der Schutzgüter ist von einer mittleren Empfindlichkeit auszugehen.<br />

Generelle Ausschlusskriterien können auf der Grundlage der derzeitig vorliegenden<br />

Unterlagen und Informationen nicht erkannt werden.<br />

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2.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung<br />

und Nichtdurchführung der Planung<br />

2.2.1 Zielkonzept zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft (ökologische<br />

und gestalterische Gesamtkonzeption für alle Schutzgüter)<br />

2.2.<strong>1.</strong>1 Vorhabenunabhängiges Zielkonzept<br />

Aufgrund der starken anthropogen Überprägung des Standortes zum einen (ausgeräumte<br />

Agrarflur, sehr geringe Anteile wertvoller Wiesen- und Gehölzstrukturen) und<br />

des unmittelbaren Angrenzens des Plangebietes an den geschlossenen Siedlungsrand<br />

zum anderen (Siedlungsarrondierung) ist eine bauliche Nutzung dieser Flächen mit<br />

den Umweltzielen grundsätzlich vereinbar.<br />

2.2.<strong>1.</strong>2 Vorhabenbezogenes Zielkonzept<br />

Soweit planungsrechtlich möglich, sollen wertvolle Biotopstrukturen erhalten bleiben.<br />

Darüber hinaus sind alle Eingriffe zu 100% durch geeignete interne (und soweit nötig<br />

darüber hinaus extern zu entwickelnde) Kompensationsmaßnahmen wieder auszugleichen.<br />

Im Zuge der B-Plan-Entwicklung werden die bestehenden Anteile nicht standorttypischen<br />

Vegetationsbestände zu Gunsten einer Beförderung des Anteiles von Strukturen<br />

der potentiellen-natürlichen Vegetation des Standortes im Plangebiet minimiert.<br />

2.2.<strong>1.</strong>3 Weitere Entwicklung von Natur und Landschaft im Umfeld des Planungsgebietes<br />

Im Rahmen dieses B-Planes werden Voraussetzungen dafür geschaffen, in Grünkorridoren<br />

attraktive Nord-Süd-Wegeverbindungen von <strong>Sangerhausen</strong>-West (Helmepark)<br />

die Autobahn querend in Richtung Helmeaue das Plangebiet begleitend zu ermöglichen.<br />

2.2.2 Konfliktanalyse<br />

2.2.2.1 Planungs-Prognose<br />

Beschreibung der zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen<br />

(Eingriffe) in Natur und Landschaft - Städtebauliche Eingriffsregelung<br />

Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt<br />

Durch die Erschließung des Gebietes und die Errichtung von Neubauten kommt es zu<br />

Eingriffen in die bestehenden Gehölzstrukturen, Krautflure und Ackerlebensräume.<br />

Teile der daran gebundenen Lebensräume gehen verloren. Durch die Eingriffe werden<br />

überwiegend gering bis mäßig wertvolle Biotopstrukturen beansprucht. Der Eingriff in<br />

das Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt wird überwiegend als gering<br />

eingeschätzt. Lediglich für die Tierart Feldhamster (RL 1 LSA), für die es im Gebiet<br />

Hinweise auf Vorkommen einzelner Tiere gibt, ist im Falle ihres Nachweises ein mittelschwerer<br />

Eingriff zu verzeichnen.<br />

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Fazit:<br />

Möglichkeiten des Ausgleiches sind mit geeigneten Maßnahmen für Tiere möglich.<br />

Diese wurden im Erhebungsgutachten [HEYER (2010)] als Hinweise zum Monitoring<br />

mit zwei möglichen Managementansätzen aufgezeigt. Die Vorzugsvariante ist am<br />

Standort umzusetzen.<br />

Der Eingriff in das Schutzgut „Pflanzen“ wird als gering eingeschätzt. Möglichkeiten<br />

des Ausgleiches sind gegeben.<br />

Trotz geringer Artenvielfalt und Sekundärfunktion als Lebensraum kommt es mit der<br />

Planung zu einer Beeinträchtigung der Biodiversität am Standort (vollständige Verdrängung).<br />

Zudem kommt es mit der Überplanung auch zu einer Aufhebung der bestehenden<br />

Lebensraumvernetzung (Zerstörung bestehender Wanderkorridore).<br />

Der Eingriff in das Schutzgut „Biologische Vielfalt“ wird als gering eingeschätzt. Möglichkeiten<br />

des Ausgleiches sind gegeben.<br />

Boden<br />

Mit der großflächigen Überbauung kommt es zu einem flächenintensiven Entzug wertvoller<br />

Ackerböden mit hoher Bodenfruchtbarkeit! Dieser Eingriff ist als schwerwiegend<br />

einzuschätzen! Gleichwohl kann der Entzug dieser Ackeranteile in der Gesamtbetrachtung<br />

nicht als gefährdend auf das „Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft“ der „Goldenen<br />

Aue“ bezeichnet werden. Zudem müssen laut Bodengesetz Böden in ihrer Funktion<br />

grundsätzlich erhalten bleiben! Somit sind auch die Ackerböden des Plangebietes vollständig<br />

zu bergen und einer Wiederverwendung zuzuführen.<br />

Fazit:<br />

Auf Grund der Wiederverwendbarkeit des Bodens wird der Eingriff als mittelschwer<br />

eingeschätzt. Möglichkeiten des Ausgleiches sind gegeben.<br />

Wasser<br />

Mit der flächenintensiven Überbauung (allein mit dem <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Bebauungsplanes<br />

würde ein ca. 2km langes und ca. 1km breites Baufeld entstehen) kommt es zwangsläufig<br />

zu einem umfangreichen Entzug von Flächen zur Grundwasserneubildung. Da<br />

die Ackerflächen des Plangebietes drainiert sind, werden große Teile der Niederschlagswässer<br />

über das Drainage- und Muldensystem der Gonna zugeführt. Weitere<br />

Anteile versickern. Der Anteil, welcher im Zuge einer großflächigen Überbauung der<br />

Gonna entzogen würde, ist erheblich. Dieses wiederum hätte Auswirkungen auf den<br />

Wasserstand des abstromseitig zum B-Plan-Gebiet befindlichen, unter FFH-Schutz<br />

stehenden Gewässersystems der Helme. Eine deutliche Veränderung des Wasserstandes<br />

in der Helme könnte wiederum dazu führen, dass die im 750m südlich dazu<br />

gelegenen FFH-Gebiet 134 nachgewiesene Referenzart Bachneunauge in ihrer Existenz<br />

bedroht werden könnte (Froelich/ Sporbeck 2001). Damit sind Auswirkungen auf<br />

das Schutzgut Wasser im FFH-Gebiet 134 hinsichtlich des Wasserstandes der Kleinen<br />

Helme nicht von vorn herein auszuschließen. So baut auch der Managementplan des<br />

FFH-Gebietes Nr. 134 aus unterschiedlichen Gründen dieser Problematik vor, indem er<br />

im Teil IV „Gebietsmanagement“ (S. 234ff) die „Gewährleistung einer ökologisch begründeten<br />

Mindestwassermenge“ in den Gewässersystemen des Schutzgebietes einvernehmlich<br />

regelt.<br />

Der Gefahr möglicher Veränderungen des Wasserstandes im Schutzgebiet infolge einer<br />

Veränderung der oberlaufseitig dazu vorgenommenen Regenwassereinleitung wird<br />

jedoch vorgebeugt, wenn sichergestellt werden kann, dass sich der Status Quo des<br />

Wasserspiegels der Gonna mit der Bebauung nicht verändern wird.<br />

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Eine Anfrage der <strong>Stadt</strong>verwaltung zur Niederschlagswassereinleitung Industriepark<br />

Südharz in die Gonna ergab mit Schreiben des LHW v. 3<strong>1.</strong>08.2009 folgendes: 35<br />

<strong>1.</strong> Verwendete Daten- u. Berechnungsgrundlagen:<br />

Für den Gewässerabschnitt der Gonna, an dem die pot. Einleitstelle der N-Wässer lokalisiert werden<br />

kann (Ablauf im freien Gefälle vorausgesetzt), wurden folgende maßgebliche hydrologische Werte<br />

ermittelt:<br />

MHQ = 5,2 m3/s<br />

qHq100 = 1,0 m3/s x km2<br />

2. Berechnungsergebnis :<br />

Aus Sicht der Gewässergüte muss die hydraulische Belastbarkeit am Gewässer selbst ausgerichtet<br />

werden. Die für ein Gewässer zum Schutz der aquatischen Lebensgemeinschaft tolerierbare maximale<br />

Einleitungsmenge (Qmax) darf grundsätzlich 10% des MHQ des Gewässers an dieser Stelle nicht<br />

überschreiten. Im vorliegenden Fall würde die potentielle Einleitmenge des geplanten IP (ca. 2 m3/s)<br />

die hydraulisch maximal mögliche Einleitmenge in die Gonna (ca. 0,5 m3/s) um das Vierfache übersteigen.<br />

Das Berechnungsergebnis deckt sich mit Beobachtungen des für diesen Gonna-Abschnitt unterhaltungspflichtigen<br />

Flussbereiches <strong>Sangerhausen</strong> (LHW). Die Gonna weist danach im Hochwasserfall<br />

bereits derzeit bordvolle Abflüsse auf und befindet sich zudem im Rückstaubereich der Helme<br />

(Das Überschwemmungsgebiet der Helme reicht etwa bis zur A 38).<br />

3. Fazit:<br />

Eine Niederschlagswassereinleitung von pot. versiegelten Flächen des geplanten IP Südharz in die<br />

Gonna darf maximal 0,5 m3/s betragen. Alle darüber hinausgehenden N-Wassermengen sind zu versickern<br />

oder in Regenrückhaltebecken vorübergehend zu speichern und nach HW-Ereignissen gedrosselt<br />

ins Gewässer einzuleiten. Eine vollständige Versickerung der gesamten potentiell anfallenden<br />

N-Wassermenge stellt aus Sicht des Gewässerschutzes die Vorzugslösung dar und ist bei der<br />

Planung zu favorisieren (Nachweis zur Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten gegenüber der<br />

Genehmigungsbehörde UWB MSH erforderlich).<br />

Diese Stellungnahme zeigt somit die Niederschlagswassermenge auf, welche dem<br />

derzeitigen Gonna-Scheitel zusätzlich noch zugeführt werden dürfte. Er berücksichtigt<br />

dabei aber nicht die Anteile, welche der Gonna mit der Überbauung zuvor gleichzeitig<br />

entzogen werden.<br />

Dieses vollzieht das Hydrogeologische Gutachten zum IP Südharz 36 . Es stellt dabei<br />

heraus, welche Wassermenge der Gonna zugeführt werden müsste, um den mit der<br />

Überbauung verloren gehenden Zustrom der Gonna über Drainagen und Mulden des<br />

Plangebietes lediglich wieder auszugleichen. Es stellt hierzu in seiner Schlussfolgerung<br />

fest:<br />

„Unter Beachtung der ortskonkreten Niederschlagsbedingungen (KOSTRA-Atlas) und der 100 %-igen<br />

Versiegelung einer Fläche von 170,5 ha (Flächen GI und VY); Gewerbeflächen und angebundene<br />

Straßen) wird allein von diesem Bereich und der angebundenen Straße eine Regenwassermenge von<br />

über 22 m³/s abfließen. Nur über eine Zwischenspeicherung und eine naturnahe Regenwasserbewirtschaftung<br />

kann diese Menge so gehandhabt werden, dass u.a. keine ökologisch unverträgliche<br />

Beeinflussung der Gonna sowie der Helme zu erwarten ist. Ausgehend von den berechneten<br />

Hochwasserscheitelabflüssen der Gonna (HQ1 von 10.33 m³/s) kann nur eine Menge von ca. 1-<strong>1.</strong>5<br />

m³/s direkt in den Vorfluter eingeleitet werden. Von den nicht versiegelten Flächen wird ein<br />

Spitzenabfluss von rd. 1,5m³/s zeitverzögert der Gonna zufließen. Als Differenz zum Bestandszustand<br />

ergibt sich eine Einleitmenge von rd. 1,4m³/s., die dem Gewässersystem Gonna/ Helme zunächst<br />

entzogen werden würde.“<br />

Dieses bedeutet, dass der Gonna mit der Überbauung des IP Südharz (d.h. dem seinerzeit<br />

zu Grunde gelegte Gesamtgebiet) 1,4m³/sec. entzogen würden. Diese Menge<br />

wäre also der Gonna zuzuführen, um ihren Status Quo zu halten. Das Hydrogeol. Gutachten<br />

spricht dabei von 22m³/sec., die von den versiegelten Flächen des GI (Gesamtgebiet)<br />

abfließen werden. D.h. diese Menge müsste danach für das Gesamtgebiet zwischengespeichert<br />

und in der reduzierten Menge von max. 1,4m³/sec der Gonna zuge-<br />

35 Schreiben des LHW, Geschäftsbereich Gewässerkundlicher Landesdienst, Sachbereich Hydrologie, Sachgebiet 5.2.1<br />

v. 3<strong>1.</strong>08.2009 an die SV SGH zur Voranfrage zur Niederschlagswassereinleitung IP SH in die Gonna<br />

36 Hydrogeologische Gutachten zum <strong>Umweltbericht</strong> des Bebauungsplanes IP Südharz <strong>Sangerhausen</strong>. Ingenieurbüro für<br />

Geologie und Baugrund Dipl.-Geol. Hans-Andreas Häcker in Zus. m. FUGRO-HGN GmbH Nordhausen (24.06.2009)<br />

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führt werden. Der reduzierte Flächenanteil des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> verändert diese Niederschlagswassermengen<br />

danach wie folgt:<br />

Gesamt: 170,5ha GI+VY entspr. 22m³/sec. entspr. 1,4m³/sec. Gonnazuführung;<br />

<strong>1.</strong> <strong>BA</strong>: 112,8 ha GI+VY entspr. 14,5m³/sec. entspr. 0,9m³/sec. Gonnazuführung.<br />

0,9m³/sec. sind nunmehr im Zusammenhang mit der erforderlichen Wassereinleitung in<br />

die Gonna zu berücksichtigen, um ihren Status Quo (ohne <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des IP Südharz) zu<br />

sichern.<br />

Zum dritten weisen Teile des Plangebietes einen hohen Grundwasserstand auf, welcher<br />

im Falle einer Bebauung erhöhte Anforderungen an die Gründung stellt. In diesem<br />

Falle sollen Geländeanhebungen vorgenommen werden.<br />

Fazit:<br />

Durch den Eingriff kommt es zu einem dauerhaften Entzug versickerungsfähiger Böden.<br />

Zudem besteht eine Gefahr der Überschwemmung von Teilen des Plangebietes<br />

bei gleichzeitiger Problematik des Bauens im grundwassernahen Bereich. Damit<br />

kommt es mit der Überbauung zu Eingriffen in das Schutzgut Wasser, die als „schwer“<br />

einzuschätzen sind. Mit den v.g., erhöhten Aufwendungen sind Möglichkeiten der Konfliktminderung<br />

und des Ausgleiches gegeben.<br />

Luft, Klima<br />

Lärm-, Staub- und olfaktorische Emissionen werden mit Einhaltung der Abstände des<br />

Abstandserlasses bereits auf ein umweltverträgliches Maß reduziert.<br />

Die schalltechnischen Untersuchungen werden separat beauftragt und sind nicht Bestandteil<br />

dieser Voruntersuchung.<br />

Fazit:<br />

Unter Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen durch Autobahndamm und<br />

Brückendämme sowie der tieferen Lage des Plangebietes gegenüber dem <strong>Stadt</strong>körper<br />

ist auch angesichts der enormen Kaltluftbedeutung des Standortes in der Gesamtbetrachtung<br />

der Eingriff auf das Schutzgut „Klima/ Luft“ des Plangebietes als „mittelschwer<br />

einzuschätzen. Möglichkeiten der Konfliktminderung sind mit erhöhten Aufwendungen<br />

gegeben.<br />

Landschaft<br />

Die bisher bestehende Gebietskulisse wird mit dem Vorhaben auf Grund der Flächen-<br />

und Höhendimension einer bis zu 40m hohen Bebauung erheblich verändert. Dieses<br />

gilt für das Landschaftsbild von der <strong>Stadt</strong> über das Plangebiet in Richtung Kyffhäuser,<br />

vermehrt aber aus westliche Richtung aus der Aue über das Plangebiet in Richtung<br />

<strong>Stadt</strong> sowie von den Hängen nordwestlich der <strong>Stadt</strong> auf das Plangebiet.<br />

Zu diesen Zwecken wurde eine Visualisierung erstellt, welche von ausgewählten Punkten<br />

Blicke auf das Plangebiet aufzeigen. Sie differenzieren in „Standort ohne Maßnahme“<br />

(Status Quo), „Standort bei Maßnahmedurchführung ohne landschaftsbildverbessernde<br />

Maßnahmen“ und „Standort bei Maßnahmedurchführung mit landschaftsbildverbessernden<br />

Maßnahmen“. Alle Sichtbeziehungen wurden dabei so realitätsnah wie<br />

möglich dargestellt, d.h. in der Wahrnehmungstiefe aufbereitet, wie es das menschliche<br />

Auge sieht. Konfliktmindernd ist hierbei noch darauf hinzuweisen, dass allen<br />

Visualisierungen eine worst-case-Annahme zugrunde liegt, also die Annahme des<br />

größtmöglich eintretenden Negativ-Falles sowohl hinsichtlich einer Höhenausnutzung,<br />

als auch hinsichtlich einer Nichtgliederung der Fassade.<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 22: Blick auf das Plangebiet vom Südrand der ca. 2km<br />

westnordwestlich gelegenen Ortslage Wallhausen (Visualisierung 1)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Abb. 23: Blick auf das Plangebiet von der ca. 1,5km westlich gelegenen<br />

Autobahnbrücke des Ortsverbindungsweges Wallhausen-Martinsrieth<br />

(Visualisierung 2)<br />

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Abb. 24: Blick auf das Plangebiet<br />

vom ca. 2km nördlich gelegenen<br />

Butterberg im Biosphärenreservat<br />

„Karstlandschaft Südharz“<br />

(Visualisierung 3)<br />

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Abb. 25: Blick auf das Plangebiet<br />

vom ca. 12km südwestlich gelegenen<br />

Kyffhäuserdenkmal (Visualisierung 4)<br />

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Um einen direkten Blick von der <strong>Stadt</strong> auf das künftige Industriegebiet zu vermeiden,<br />

ist zwischen <strong>Stadt</strong> und Industriegebiet ein 60m breiter Wall geplant, der bei Anwendung<br />

einer Böschungsneigung von 1:3 bis zu 8 m hoch entwickelt werden kann und die<br />

Wirkhöhe der darauf liegenden, dichter Gehölzpflanzung noch steigert. Hiernach wird<br />

von denjenigen Standorten, die im <strong>Stadt</strong>gebiet so hoch gelegen sind, dass sie über<br />

diesen Grünstreifen hinweg sehen können, ein Blick über das Industriegebiet auf die<br />

Goldene Aue und somit auch auf den Kyffhäuser erhalten bleiben. Nur aus den tiefer<br />

gelegenen Randlagen der <strong>Stadt</strong> wird mit der Bebauung der bisherige Blick in das Umland<br />

verhindert und künftig mit Flurholz begrenzt.<br />

Kritischer dagegen sind die Blickbeziehungen aus der Aue auf das Plangebiet. Blick 1<br />

und 2 der Visualisierung zeigen diesen Konflikt auf. Noch deutlicher wirkt der Konflikt<br />

jedoch von den nordseitig der <strong>Stadt</strong> gelegenen Hängen (Visualisierung 3).<br />

Innerhalb aller gemachten Visualisierungen ist der Blick vom Kyffhäuser auf das Plangebiet<br />

schließlich (Visualisierung 4) am wenigsten konfliktträchtig.<br />

Fazit:<br />

Das Plangebiet ist ein wenig gegliedertes, ebenes landwirtschaftliches Gebiet. Der<br />

Wert des Landschaftsbildes hat sich mit der Errichtung der Autobahn, die sich im Planungsraum<br />

in Dammführung befindet und tw. Lärmschutzwände aufweist sowie mit<br />

dazu gehörenden Brückenbauwerken verschlechtert.<br />

Die vorgenommenen Visualisierungen zeigen auf, dass alle Landschaftsbildkonflikte<br />

mit begleitenden Maßnahmen erheblich gemindert werden können. Am deutlichsten<br />

zeigt dieses die landschaftsbildverbessernden Maßnahmen im Blick 3 der Visualisierung<br />

auf.<br />

Der Eingriff wird als mittelmäßig eingeschätzt. Möglichkeiten der Konfliktminderung<br />

sind mit erhöhten Aufwendungen gegeben.<br />

Mensch<br />

Ein Schallgutachten vom 1<strong>1.</strong> Februar 2011 37 stellt bei Anwendung der Geräuschkontigentierung<br />

nach DIN 45691 heraus, dass mit der im B-Plan hierzu getroffenen Festsetzung<br />

die zulässigen Grenzwerte im Bezug auf schutzbedürftige Bereiche außerhalb<br />

des B-Planes (WR, WA, MI und GE) tags wie nachts eingehalten werden. Auf Grund<br />

einer Zweiteilung des GI staffelt sich dabei die Emissionskontigente wie folgt:<br />

Teilfläche GI <strong>1.</strong>1: LEK tags 65, LEK nachts 50; Teilfläche GI <strong>1.</strong>2: LEK tags 58, LEK nachts 43.<br />

Die nachfolgende Darstellung zeigt den für den <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> relevanten Ausschnitt der für das<br />

Gesamtvorhaben IP Südharz vorgenommenen Visualisierung der Gesamtimmission<br />

auf Basis der Emissionskontigente und der Vorbelastung unter ausschließlicher Berücksichtigung<br />

der geometrischen Ausbreitungsdämpfung.<br />

37 Dr. Kiebs + Partner GmbH, Ingenieurbüro für Umweltschutz. Gutachten Nr. 5040211 (2011)<br />

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Abb. 26: Ausschnitt aus dem Immissionsraster Tagzeittraum (oben) und Nachtzeitraum (unten) für den<br />

Großraum des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> des Bebauungsplanes (Dr. Kiebs + Partner GmbH, 2/2011)<br />

Die Schutzbedürftigkeit der östlich angrenzenden Kleingartenanlage wird dabei mit 55<br />

dB (A) am Tage wie in der Nacht beurteilt. Das Gutachten stellt des Weiteren fest, dass<br />

eine Schutzpflanzung zwischen GI und Bahnstrecke und eine Verwallung jeweils eine<br />

zusätzliche Pegelminderung zur Folge haben könnte [bei einer Wuchshöhe der Bepflanzung<br />

von 10-15m ca. 5-10 dB (A)]. Beide Faktoren sind hierbei nicht mit berücksichtigt<br />

worden. Dem höheren Faktor liegt jedoch zu Grunde, dass dabei auch im Winter<br />

belaubte Gehölze zur Anwendung kommen müssten, was hier ausgeschlossen<br />

werden muss. Dennoch wird es mit der geplanten Anwendung eines breiten Pflanzstreifens<br />

sommergrüner Waldbäume und einer Verwallung definitiv zu einer anteiligen<br />

Pegelminderung kommen.<br />

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Eine unmittelbare Beeinträchtigung auf das Schutzgut „Mensch“ und auf die menschliche<br />

Gesundheit wird mit der Umsetzung des Industriegebietes nicht gesehen. Indirekte<br />

Beeinträchtigungen entstehen aber im Wirkungszusammenhang mit den Schutzgütern<br />

Klima/ Luft und Landschaftsbild. Diese Schutzgutbeeinträchtigungen werden in den<br />

entsprechenden Gliederungspunkten behandelt.<br />

Im Rahmen der Abstandsregelung LSA sind Lärm-, Staub- und Abgasemissionen möglich.<br />

Da zum Bearbeitungszeitpunkt keine konkreten Ansiedler bekannt sind, ist es offen,<br />

in wie weit diese tatsächlich auftreten werden.<br />

Fazit:<br />

Die vorliegenden Beeinträchtigungen wiegen aus dem derzeitigen Erkenntnisstand<br />

nicht so schwer, als dass sie ein Ausschlusskriterium darstellen würden. Der Eingriff ist<br />

als „hoch“ zu bezeichnen, Möglichkeiten des Ausgleiches werden gesehen.<br />

Kulturgüter und sonstige Sachgüter<br />

Da es sich derzeit um archäologische Verdachtsflächen handelt, zu deren Empfindlichkeit<br />

keine Aussagen vorliegen, kann die Schwere des Eingriffs derzeit nicht bewertet<br />

werden. Möglichkeiten des Ausgleiches sind nicht gegeben.<br />

Zusammenfassung<br />

Im Rahmen der mittleren Schutzgutbeeinträchtigungen erweisen sich die Eingriffe in<br />

die Schutzgüter „Tiere“ (im Gebiet mögliche Vorkommen von Tieren der RL 1 „Vom<br />

Aussterben bedroht“/ Hamster), „Wasser“ (zwingende Vermeidung von Grundwasserschwankungen<br />

in der Helmeaue), „Landschaftsbild“ (<strong>Stadt</strong>silhouette) und „Klima“ (beeinträchtigte<br />

<strong>Stadt</strong>belüftung) als am Schwerwiegendsten.<br />

2.2.2.2 Status-quo-Prognose (Null-Variante)<br />

Mit der Belassung des Ist-Zustandes würde weiterhin eine wenig gegliederte, bonitär<br />

hochwertige Ackerfläche den Südwestrand des <strong>Stadt</strong>gebietes kennzeichnen. Innerhalb<br />

der ackerbaulich nicht genutzten Flächen würde sich dabei der Anteil nichteinheimscher<br />

Gehölze, welche sich gegenwärtig im Gebiet in der Ausbreitung befinden, auf<br />

Grund ihrer allgemein größeren Ausbreitungstendenz noch weiter erhöhen.<br />

2.3 Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der<br />

nachteiligen Auswirkungen<br />

2.3.1 Maßnahmenkonzept der Eingriffsregelung<br />

2.3.<strong>1.</strong>1 Begründung grünordnerischer Festsetzungen<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

Das ökologische Zielkonzept im Plangebiet (grünordnerische Festsetzung) geht von<br />

einer zwingenden Beibehaltung des Status Quo hinsichtlich des Niederschlagswassers<br />

im Gebiet aus. Das bedeutet, dass nach Überbauung des Gebietes die ehemals über<br />

Bodenpassage und Drainagen dem Gonna-Vorfluter zugeführten Wassermengen aus<br />

dem Gebiet gesammelt, rückgehalten und in der Menge der Gonna zugeführt werden,<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

welche benötigt werden, dass ihr bisher vorhandener Wasserspiegel wieder hergestellt<br />

wird.<br />

Die von Bebauung und technischer Funktion freien, öffentlichen Randflächen des<br />

stadt- und autobahnseitigen Industriegebietes werden als „Fläche für Wald“ mit einem<br />

hohen Naturnäheanspruch entwickelt. Dieses bedeutet zum einen eine darin ausschließliche<br />

Verwendung von Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation des<br />

Standortes bei gleichzeitiger Verwendung ausschließlich autochthonen Saatgutes bei<br />

den hierfür relevanten Waldbaumarten. Dieser Funktionsbereich wird dabei in einen<br />

naturnah strauchgeprägten, nutzholzfreien Waldmantel und in einen Waldkern, in welchem<br />

eine wirtschaftliche Waldnutzung langfristig nicht ausgeschlossen werden soll,<br />

gegliedert. Der Waldmantel sichert dabei einen funktionell dauerhaften Sockelbestand<br />

an Waldstruktur auch im Falle nutzungsbedingter Eingriffe in den Waldkern. Erstes Ziel<br />

der hohen Naturnähe ist es, den Anteil extensiv zu leistender Maßnahmen weitestgehend<br />

zu vermeiden. Zweites Ziel einer hohen Naturnähe ist es, im Gebiet der sonst<br />

fortschreitenden, starken Florenverfremdung im Plangebiet entgegenzuwirken, welche<br />

wiederum gravierende Auswirkungen auf das damit verbundene Faunaspektrum hätte.<br />

Drittes Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines wirksamen Effektes der Landschaftsbildverbesserung,<br />

um negative Auswirkungen einer bis zu 40m hoch möglichen<br />

Industriebebauung stadtseitig zu minimieren.<br />

Durch Eingliederung eines 60m breiten Walles zwischen <strong>Stadt</strong>gebiet und Industriegebiet,<br />

der bei einer Böschungsneigung von 1:3 eine Höhenentwicklung von bis zu 8m<br />

möglich macht, wird der mit der Waldentwicklung bereits vollzogene Effekt einer landschaftsbildverbessernden<br />

Abschirmung der bis zu 40m hoch zulässigen Bebauung des<br />

Industriegebietes wirksam gesteigert.<br />

Der ökologische Effekt, der mit der großflächigen Etablierung von Gehölzstrukturen<br />

durch Wald erzielt wird, wird durch die Festsetzung naturnaher Baum-Strauchecken<br />

noch weiter ausgebaut.<br />

Dagegen wird in den anthropogen am stärksten beeinflussten Siedlungsbereichen der<br />

Bauflächen auf eine Bindung an die potentiell-natürliche Vegetation des Standortes<br />

verzichtet, da sie hier ökologisch nicht durchsetzbar ist.<br />

Die Pflanzenliste (Anlage der Begründung zur Satzung) umfasst daher die allermeisten<br />

standortheimischen Gehölzarten mit einer Standorteignung im B-Plan. Da die<br />

Pflanzenliste auch als Empfehlung für Gehölzpflanzungen in den Bauflächen gilt, sind<br />

zur besseren Berücksichtigung des Nachbarschaftsrechtes Sa.-Anh. deren<br />

Regelwuchshöhen mit aufgeführt, aus der dann die zulässige Nähe zur<br />

Grundstücksgrenze abgeleitet werden kann.<br />

Mittels Zuordnungsfestsetzungen wird die Kompensation der im Plangebiet befindlichen<br />

Anteile planfestgestellter Maßnahmen der DEGES durch spezielle Zuordnungsfestsetzungen<br />

in der Weise geregelt, dass diese im Plangebiet 1:1 ersetzt werden. Da<br />

es sich um eine ehemalige Reihe von Hochstamm-Obstbäumen handelt, wird diese<br />

einem Waldriegel vorgelagert, wodurch der Krautsaumanteil des Waldmantels damit<br />

faktisch noch verbreitert wird.<br />

Für die Biotopwertanteile, welche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht<br />

kompensiert werden können, erfolgt mittels einer weiteren Zuordnungsfestsetzung eine<br />

Anrechung an ein dementsprechend erforderliches Punktevolumen an einem vorhandenen<br />

Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>.<br />

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Ohne technische Maßnahmen wäre eine Veränderung des Wasserstandes in der Gonna<br />

wahrscheinlich und damit verbunden auch eine Veränderung des Wasserstandes in<br />

der Helmeaue. Mit dieser Wasserschwankung könnten erhebliche Beeinträchtigungen<br />

der darin befindlichen, nach FFH-Richtlinie besonders geschützten, aquatischen Organismen<br />

nicht ausgeschlossen werden. Eine planungsrechliche Festsetzung sichert<br />

daher, dass es mit der Errichtung des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> nicht zu einem Eingriff in den Status Quo<br />

des Wasserstandes der Gonna kommt.<br />

Ein Großteil der fast 40.000 Insektenarten Mitteleuropas ist nachtaktiv. Da Leuchten für<br />

viele Insekten zu Todesfallen werden, wird die Auswahl der Außenleuchten zu deren<br />

Schutz auf bestimmte Leuchtenarten begrenzt. Zugleich ist diese Maßnahme ein Beitrag<br />

zur anteiligen Verringerung des Effektes der Lichtverschmutzung.<br />

Eine Umweltbaubegleitung stellt sicher, dass rechtzeitig vor Aufnahme von Baumaßnahmen<br />

alle damit verbundenen Artenschutzauflagen vollständig eingehalten werden.<br />

Dieses schließt insbesondere die zu dem Zeitpunkt im <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> angetroffenen Individuen<br />

des Feldhamsters und ihre Umsiedlung in geeignete Lebensräume ein, sollten anderweitige<br />

Lösungen zu ihrer Aussiedlung aus dem <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> zu dem Zeitpunkt nicht angewandt<br />

oder möglich geworden sein. Dieses schließt ferner Maßnahmen zur Sicherstellung<br />

des Schutzes bestimmter Arten sein, soweit es im Zuge von Baumfällungsmaßnahmen<br />

entlang des 3. Darrweges erforderlich werden könnte.<br />

Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

Die geforderte Baumdichte entlang von Straßen im Bereich der Flächen für Versogungsanlagen<br />

sichert einen wichtigen Anteil zur Verbesserung der mit dem ruhenden<br />

Verkehr verbundenen Negativwirkungen (Staubbelastung, Aufheizung der Fahrzeuge<br />

u.a.) in den Bereichen, wo diese Funktion nicht durch einen Waldsaum erfüllt werden<br />

kann.<br />

Bindungen für Bepflanzungen<br />

Die Erhaltung wertvoller Gehölzbestände bzw. die dauerhafte Erhaltung vorzunehmender<br />

Pflanzungen ist ein grundlegendes Ziel dieser Planung. Die Festlegung der Ersatzvornahme<br />

durch die Beschränkung auf Gehölzarten der natürlichen Vegetation stellt<br />

sicher, dass die höhere ökologische Vielfalt in naturnahen Beständen auch langfristig<br />

erhalten bleibt.<br />

2.3.<strong>1.</strong>2 Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanz<br />

Bewertungsmodell<br />

Der zu erbringende 100%ige Ausgleich des Eingriffes in Natur und Landschaft ist auf<br />

der Grundlage des „Bewertungsmodells Sachsen-Anhalt“ 38 herbeizuführen. Auf dieser<br />

Basis erfolgt nachfolgend eine Gegenüberstellung aller Flächen des B-Planes zum<br />

Zeitpunkt der Bestandserfassung und zum Zeitpunkt der Bebauungsplanung. Je nach<br />

Planungsschärfe (oder fehlender Planungsschärfe) wird ein dementsprechend denkba-<br />

38 Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell Sachsen-<br />

Anhalt). Gem. Rd.-Erl. Des MLU, MBV, MI und MW vom 16.1<strong>1.</strong>2004 – 42.2-22302/2. MBl. LSA Nr. 53/2004 vom<br />

27.12.2004<br />

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rer (maximal zulässiger) Biotopwertminderungsfall zu Grunde gelegt (worst-case-Fall).<br />

In diesem Falle geht der vorliegende Biotopwertansatz davon aus, dass innerhalb des<br />

Plangebietes („interner Ausgleich“) die Möglichkeiten zur Erzielung hoher Biotopwertpunkte<br />

weitestgehend ausgeschöpft werden. Damit sind Spielräume zur Steigerung<br />

des Biotopwertes auf den „internen Ausgleichsflächen“ (= Grünanteile im Gebiet) durch<br />

höherwertige Biotope nicht mehr vorhanden.<br />

Die beiden Betrachtungsebenen Bestandszustand und Planungszustand werden im<br />

Anhang zu diesem <strong>Umweltbericht</strong> unter Verwendung eines Rot-Grün-Spektrums für<br />

einen minimalsten und maximalsten Biotop- bzw. Planwert visualisiert dargestellt.<br />

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Tab. 1: Biotopwertbilanz<br />

Biot.-Typ Fläche (m²)<br />

BESTAND:<br />

Biot.-<br />

Wert<br />

Plan-<br />

Wert Punkte<br />

HGA jüng. Anpfl. (um 2 Biot.w.p. gemind.) 2.492 20 15 49.840<br />

FBH Begradigter Bach m. naturnahen Elementen 2.099 18 15 37782<br />

HHB Strauch-Baumhecke aus überw. heim. Art. 4.374 18 14 78732<br />

HYB Gebüsch, stickst.-r. ruderal, überw. Heim. 4.820 15 11 72.300<br />

URA ruderale Krautsäume<br />

Obstbaumreihe (gem. Bewert.-modell um 2<br />

17.766 14 13 248.724<br />

HRA Punkte gemindert) 3.486 12 7 4<strong>1.</strong>832<br />

FGK Graben mit artenarmer Vegetation 732 10 9 7320<br />

VWA Schotterwege 9.199 6 6 55.194<br />

AI. intensiv genutzte Ackerfläche <strong>1.</strong>447.977 5 5 7.239.885<br />

VSB Vollversiegelte Straße 4.473 0 0 0<br />

Gesamt: <strong>1.</strong>497.418 7.83<strong>1.</strong>609<br />

PLANUNG:<br />

WRB*<br />

dauerh. nutzh.-freier, waldkernangelag., ca.<br />

10m br., strauchgepr. Streif. (Waldmantel) in der<br />

Qualität eines "Labkr.-Eich.-Hainb.-w." (WCC*)<br />

(Teil d. "Flä. f. Wald")<br />

"Mischbest. Laubh. nur heim. Art." (Teil d. "Flä.<br />

45.355 23 20 907.100<br />

XQV<br />

f. Wald") 175.430 23 16 2.806.880<br />

HHB Strauch-Baumhecke überw. heim. Arten 25.403 20 16 406.448<br />

HSA Streuobstwiese (Zuordn.-fests. m3-Z) 8.372 22 15 125.580<br />

FBH Begrad. Bach m. naturn. Elem. (Best.-erhalt)<br />

jüngere Anpflanzung (gem. Bewert.-modell um 2<br />

<strong>1.</strong>132 18 15 20376<br />

HGA Punkte gemindert) (Bestandserhalt) 635 20 15 12.700<br />

URA ruderale Krautsäume (Bestandserhalt) 4.143 14 13 58.002<br />

URA ruderale Krautsäume (Planung auf Leit.-recht)<br />

Wiesenbankett auf Leit.-korr. im Str.-bereich<br />

(hier nur in pausch., rechn. Berücks. als Teil von<br />

<strong>1.</strong>336 14 13 17.368<br />

GSB<br />

VY.)<br />

66.710<br />

m² "Sonst. Verk.-anlagen (Vollversieg.)" abzügl.<br />

17.763 7 7 124.340<br />

VY.<br />

Scherrasen auf Leit.-korr.<br />

<strong>1.</strong>06<strong>1.</strong>264<br />

m² GI-Gesamt (m²) in den Teilen:<br />

Max. zuläss. Überbau.-anteil im GI<br />

48.947 0 0 0<br />

BI.<br />

(Vollversiegelung/ GRZ=0,8)<br />

Verbleib. Anteil nicht überb. Grundst.-fl. im GI<br />

(Diff.-anteil zu 1,0=0,2) in Form des Biot.-types<br />

849.011 0 0 0<br />

PYY<br />

"Sonst. Grünanlage, nicht parkartig"<br />

107.638<br />

m² "Flä. f. Versorg.-anl.", Zw.-bestimm. "Reg.-w.rückhaltung",<br />

in den Teilen:<br />

212.253 10 7 <strong>1.</strong>485.770<br />

BE. ca. 65% Techn. Ver- + Ents.-anl. (incl. Weg)<br />

129<br />

69.965 0 0 0<br />

HRB<br />

Stk. Einzelb. (überw. heim.) a 20m² Kro.-flä. pro<br />

Bemess.-baum straßens. d. Flä.f.Vers.-anl. auf<br />

rd. 900 lfd.m u. 7m mittl. Pfl.-abst.<br />

Sonst. Flä.-ant. d. "Flä. f. Vers.-anl.", hier:<br />

general. Biot.-typ "So. Grünanl., n. parkart."<br />

2.571 16 9 23.143<br />

PYY<br />

abzügl. darin befindl. Bäume 35.102 7 7 245.713<br />

Gesamt: <strong>1.</strong>497.418 6.233.420<br />

Bilanz: -<strong>1.</strong>598.189<br />

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Anmerkung:<br />

*) Die Begrenzung des Biotoptyps „Waldränder“ auf bestehende Wälder wird hier dahingehend modifiziert, da der neu zu entwickelnde<br />

Waldsaum in der Artenzusammensetzung dem Saum eines Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes (WCC) entsprechen soll, welcher<br />

ebenfalls den Planwert 20 hat.<br />

Fazit:<br />

in Ergebnis der E+A-Bilanz zum <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> ergibt sich ein Biotopwert-Defizit. Dieses ist<br />

durch extern durchzuführende Maßnahmen zu kompensieren.<br />

Gleichzeitig ist die separate Ablöse planfestgestellter, im Geltungsbereich des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong><br />

des B-Planes befindlicher Anteile von Kompensationsmaßnahmen der DEGES, welche<br />

überplant werden, sicherzustellen (8m breiter Wildkrautsaum mit Gehölzen und Obstbaumreihe).<br />

Soweit diese Maßnahmen nicht im Plangebiet neu ausgewiesen werden<br />

können, erfordert ihre Wiederherstellung eine Zuordnungsfestsetzung für ihre dann<br />

externe Wiederherstellung.<br />

Schutzgutbezogene Bilanzierung:<br />

Schutzgut Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt<br />

Die Eingriffe in das Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften werden durch erhebliche<br />

Neuentwicklungen von Pflanzmaßnahmen mit einem hohen Naturnähefaktor im<br />

Plangebiet im Rahmen des Biotopwertmodells Sachsen-Anhalt ausgeglichen. Der für<br />

die Tierart Feldhamster (RL 1 LSA) mittelschwere Eingriff ist durch geeignete Maßnahmen<br />

des Ausgleiches an diesen Tieren (z.B. Umsetzen in geeignete, neue Lebensräume)<br />

herzustellen.<br />

Schutzgut Boden<br />

Der Ausgleich ist durch eine DIN-gerecht sicherzustellende Wieder- bzw. Weiterverwendung<br />

des belebten Oberbodens (Kulturbodens) herzustellen.<br />

Schutzgut Wasser<br />

Durch eine zwingende Beibehaltung des Status Quo hinsichtlich des Umganges mit<br />

Niederschlagswassers im Gebiet sind die Eingriffe in dieses Schutzgut wieder herzustellen.<br />

Das bedeutet, dass die ehemals über Drainagen dem Gonna-Vorfluter zugeführten<br />

Wassermengen weiterhin der Gonna zuzuführen sind.<br />

Schutzgut Klima/ Luft:<br />

Durch den höheren Anteil an Biomasse durch Gehölze gegenüber dem Ausgangszustand<br />

und die Möglichkeit zur Errichtung von Gründächern werden Klima begünstigende<br />

Flächen geschaffen und der Eingriff damit in angemessener Weise minimiert.<br />

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild/ Erholungseignung:<br />

Das Plangebiet erhält mit der Planung eine west- süd- und ostgerichtete geschlossene,<br />

intensive Gehölzeingrünung bei stadtseitig zusätzlicher Berücksichtigung einer 60m<br />

breiten Verwallung, der bei Anwendung einer Böschungsneigung von 1:3 max. bis zu<br />

8m hoch zu entwickeln ist.<br />

Mensch<br />

Die im Rahmen der Abstandsregelung LSA zulässigen Emissionen werden durch umfangreiche<br />

Abgrünungen zum östlichen Siedlungsgebiet hin zusätzliche gemindert.<br />

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Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:<br />

Vor Überbauung ist eine umfangreiche Maßnahmedokumentation der angetroffenen<br />

Befunde sicherzustellen.<br />

Zusammenfassende Einschätzung:<br />

In der Gesamtbetrachtung können die Eingriffe mit den festgesetzten Vermeidungs-<br />

und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden, auch wenn nicht alle beeinträchtigten<br />

Teilfunktionen der Schutzgüter ersetzt werden können.<br />

2.3.2 Maßnahmen zum Immissionsschutz<br />

Schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftschadstoffe aus den im B-Plan ausgewiesenen<br />

Nutzungen sind auf Grund fehlender Angaben zu konkreten Ansiedlern nicht<br />

bekannt. Weitergehende schädliche Umwelteinwirkungen, wie etwa durch Kfz-Verkehr,<br />

sind nach allgemeiner Erfahrung nicht zu erwarten.<br />

2.3.3 Sonstige Maßnahmen<br />

Erneuerbare Energien/ Energieeinsparung<br />

Im o.g. Vorhaben ist der Neubau von Gebäuden vorgesehen. Für die geplanten Um-<br />

und Neubauten sind die Maßgaben der aktuellen Energieeinsparverordnung einzuhalten<br />

und moderne Techniken für die Heizungs- und Warmwasserbereitstellung einzusetzen.<br />

Die zusätzliche Nutzung erneuerbaren Energien, z.B. durch Erdwärme (Einbringung<br />

von Erdsonden als geschlossenes System) ist bei Kenntnis der geologischen Situation<br />

und Durchführung von Bohrproben zur Untergrundanalyse sehr sinnvoll. Zusätzliche<br />

solare Gewinne durch Fotovoltaikanlagen in Form von kombinierten Flachdachbahnen<br />

sind auf den flach geneigten Dächern ebenfalls möglich und beeinträchtigen das Gesamterscheinungsbild<br />

oder sonstige Schutzgüter nicht.<br />

Neubauten im Plangebiet können allein durch ihre Ausrichtung, mit großen Glasflächen<br />

nach Süden, zusätzliche solare Gewinne verbuchen. In Kombination mit modernen<br />

massiven Wandbaustoffen, Gas-Brennwerttechnik und der möglichen Erdwärmesonden<br />

oder Fotovoltaikanlagen aus Flachdachbahnen, könnten hier die Anforderungen<br />

an die Energieeinsparverordnung weit übertroffen werden. Im Gesamtgefüge lassen<br />

sich die gesetzlichen Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung erfüllen und ermöglichen<br />

damit ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Planungskonzept.<br />

2.4 In Betracht kommende, anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan (Arbeitsgemeinschaft Kautz, Körber,<br />

Wallraf, Westermann), Stand Dezember 2008 vollzieht die Alternativprüfung zu diesem<br />

Standort. Deren Inhalt wird nachfolgend (kursiv) nachrichtlich wiedergegeben:<br />

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Zur geplanten lagemäßigen Einordnung des Industrieparks „Südharz“ wurde eine Gegenüberstellung<br />

zu den Vor- und Nachteilen erarbeitet, welche sich wie folgt darstellt:<br />

Tab. 2: Auszug aus Alternativprüfung des FNP<br />

Vorteile Nachteile<br />

• Zusammenhängender großer Standort, um • Hohe Ackerwertzahl des Bodens<br />

20-100ha Flächen anbieten zu können; • Nähe zu Schutzgebieten, insbesondere<br />

zum NSG „Helmeniederung“<br />

• Autobahnabfahrt <strong>BA</strong>B 38 als Anbindung<br />

unmittelbar gegeben; Nähe zur zukünftigen<br />

<strong>BA</strong>B 71;<br />

• Bahnlinie begrenzt östlich das Gebiet, Anbindung<br />

durch Gleisanschluss realisierbar;<br />

• Anbindung an bereits vorhandene Gewerbestandorte<br />

am westlichen <strong>Stadt</strong>rand;<br />

• Außerhalb von Schutzzonen nach dem<br />

Wasser- und Naturschutzrecht; Größtenteils<br />

außerhalb von Altbergbaustandorten;<br />

• Günstige topographische Lage;<br />

• Schaffung von Arbeitsstandorten und damit<br />

Arbeits- und Ausbildungsplätze<br />

• Beeinflussung des Landschaftsbildes<br />

• Maßnahmen zum Klimaschutz – Sicherung<br />

der Frischluftzufuhr für das <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

und Schall-schutzmaßnahmen erforderlich;<br />

• Maßnahmen zur Verhinderung der<br />

Grundwasserabsenkung notwendig;<br />

• erheblicher Eingriff in Natur und Landschaft,<br />

derzeitige Verfügbarkeit von Ausgleichs-<br />

u- Ersatzmaßnahmen ist gering<br />

Bei der Beurteilung von Alternativstandorten sind folgende Hauptkriterien zugrunde zu legen:<br />

• Fläche von über 200 Hektar<br />

• Günstige verkehrstechnische Erschließung (u.a. Autobahn- und Schienenanschluss);<br />

• Außerhalb von Schutzgebieten;<br />

• In der Gemarkung von <strong>Sangerhausen</strong> gelegen (Industrieansiedlung im Mittelzentrum)<br />

Bei der Untersuchung von Alternativstandorten entfallen die Gebiete nördlich der Ortslage von<br />

<strong>Sangerhausen</strong>, die sich im LSG „Harz“ sowie im Einzugsgebiet des FFH Gipskarstlandschaft Questenberg<br />

und in den Trinkwasserschutzzonen befinden. Östlich der Ortslage befindet sich ebenfalls<br />

ein Trinkwasserschutzgebiet, so dass diese Flächen nicht für eine Industrieansiedlung in<br />

Anspruch genommen werden können (siehe Anlage – Beschränkungen für großflächige Industrieansiedlungen).<br />

Alternativstandorte südlich der A 38 entfallen auf Grund der geringen Flächengrößen<br />

(maximal ca. 73 Hektar), was für eine großflächige Industrieansiedlung zu gering ist und<br />

sie würden unmittelbar an das FFH- Gebiet Helmeniederung angrenzen. Die südöstlich der Ortslage<br />

von <strong>Sangerhausen</strong> gelegenen Flächen weisen teilweise extreme Geländeunterschiede auf,<br />

würden unmittelbar an das NSG „Kirchberg und Handkante“ grenzen sowie im Einzugsbereich<br />

des FFH Gebietes „Der Hagen und Othaler Holz“ (nördlich von Beyernaumburg) liegen. In der<br />

Kernstadt von <strong>Sangerhausen</strong> stehen keine großen Gewerbeflächen für großflächige Industrieansiedlungen<br />

zur Verfügung. Die größte zusammenhängende Fläche besteht derzeitig an der<br />

MAFA mit ca. 6Hektar. Diese Größenordnung erfüllt nicht die Anforderungen für eine großflächige<br />

Industrieansiedlung. Andere geeignete Flächen (mit den o. g. Standortanforderungen) stehen in<br />

der benötigten Größe und Sied-lungsnähe nicht zur Verfügung, so dass Standortalternativen nicht<br />

in Betracht gezogen werden können (siehe Anlage zum <strong>Umweltbericht</strong>).<br />

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Abb. 27: Anlage 1 zum <strong>Umweltbericht</strong> des Flächennutzungsplanes<br />

3 Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Merkmale der verwendeten Verfahren sowie Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

3.<strong>1.</strong>1 Methodik<br />

Im B-Plan-Verfahren wurde am 10.03.2009 eine frühzeitige Festlegung des Untersuchungsrahmens<br />

unter Behördenbeteiligung (Scoping) durchgeführt. Dabei wurden die<br />

in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

über die Planung unterrichtet und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen<br />

Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufgefordert. Für die Behörden<br />

besteht eine Mitwirkungspflicht zur Ermittlung der Umweltauswirkungen.<br />

Bei der verbal-argumentativen Bewertung dieses <strong>Umweltbericht</strong>es wird eine dreistufige<br />

Bewertung (hoch – mittel – gering) zugrunde gelegt.<br />

Zur Ermittlung des Kompensationsumfanges im Rahmen des zu erstellenden B-Planes<br />

zum „Industriepark Südharz“ ist landeseinheitlich das „Bewertungsmodell Sachsen-<br />

Anhalt“ anzuwenden. Hierbei ist ein 100%iger Ausgleich herbeizuführen.<br />

3.<strong>1.</strong>2 Hinweise auf Schwierigkeiten<br />

Im Zuge der Bearbeitung ergaben sich keine nennenswerten Schwierigkeiten.<br />

Die vorliegenden Ergebnisse des <strong>Umweltbericht</strong>es entsprechen der gegenwärtig möglichen<br />

Planungsschärfe.<br />

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3.<strong>1.</strong>3 Quellen<br />

Aktennotiz ICL über Tel. m. GSA am 23.03.2010<br />

Angaben der Biosphärenreservatsverwaltung „Karstlandschaft Südharz i.G.“ aus dem Jahre 2005<br />

Angaben des Ing.-büros Völker, Uftrungen aus dem Jahre 1995<br />

Aussage S.HUND, UA LK Mansfeld Südharz, im Protokoll OAB zur Beratung vom 26.06.08<br />

Aussage des STAU Halle zur Geschütztheit des Grundwassers im Plangebiet (wiedergegeben im LAPLA<br />

2005)<br />

Bundeswildwegeplan (www.nabu.de, Stand Juli 2009)<br />

Dr. Kiebs + Partner GmbH, Ingenieurbüro für Umweltschutz. Gutachten Nr. 5040211 (2/2011)<br />

Empfehlungen zum Ackerwildkrautschutz auf Schutzäckern. Stand Dezember 2007.<br />

Entwurf zum B-Plan Vorentwurf IP Südharz, Obermeyer Albis-Bauplan NL Leipzig, Stand 10/2008<br />

Faunistische Sonderunteruntersuchung zum Feldhamster (Cricetus cricetus) zum LBP der <strong>BA</strong>B A 38 Göttingen<br />

- Halle / Leipzig Abschnitt östl. AS Eisleben bis westl. AS Schafstädt / Steuden (L 177), VKE 4616<br />

(in Arbeitsgemeinschaft mit Büro Lederer) (Bearbeitung: 2002)<br />

Festlegungen des Abstandserlasses (RdErl. MU vom 26.08.1993, veröffentlicht im MBL LSA Nr. 67 /1993<br />

ab S.2344<br />

Feststellung zur Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie – GIRL- in der Fassung<br />

vom 29.02.2008 und einer Ergänzung vom 10.09.2008 mit Begründung und Auslegungshinweisen in<br />

der Fassung vom 29.02.2008. Zweite ergänzte und aktualisierte Fassung.<br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Vorentwurf (Arbeitsgemeinschaft Kautz, Körber, Wallraf,<br />

Westermann), <strong>Umweltbericht</strong> und Kartendarstellung, Stand Dezember 2008<br />

FNP SGH v. 05.1<strong>1.</strong>2008<br />

Froelich/ Sporbeck (2001) zu den Lebensraumbedingungen des Bachneunauges<br />

FuE-Vorhaben „Fachinformationssystem und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im<br />

Rahmen der FFH-VP“, S. 130<br />

Geologische Karte, Blatt „<strong>Sangerhausen</strong>“ M. 1:25.000 (undatiert, um 1900)<br />

Heyer (2008): Protokoll der Begehung von Flächen südwestlich <strong>Sangerhausen</strong> zur Einschätzung des<br />

Auftretens des Feldhamsters (Cricetus cricetus) in diesem Gebiet. Dr. habil. W. Heyer, Institut für nachhaltige<br />

Landbewirtschaftung (INL) e.V. Halle<br />

Heyer (2009): Zwischenbericht zur Abstimmung der Planfortschreibung zur Erfassung und Kartierung vdes<br />

Feldhamsterauftretens und Erstellung eines Fachbewrichtes aus Teil des <strong>Umweltbericht</strong>es zum IP Südharz.<br />

Dr. habil. W. Heyer, Institut für nachhaltige Landbewirtschaftung (INL) e.V. 12.12.2009<br />

Heyer (2010): Endbericht zur Erfassung und Kartierung des Feldhamsterauftretens und Erstellung eines<br />

Fachberichtes als Teil des <strong>Umweltbericht</strong>es zum IP Südharz im Auftrag des Referates Wirtschaftsförderung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>. Dr. habil. W. Heyer, Institut für nachhaltige Landbewirtschaftung (INL) e.V.<br />

(Stand 07.07.2010).<br />

Hydrogeologische Gutachten zum <strong>Umweltbericht</strong> des Bebauungsplanes IP Südharz <strong>Sangerhausen</strong>. Ingenieurbüro<br />

für Geologie und Baugrund Dipl.-Geol. Hans-Andreas Häcker in Zus. m. FUGRO-HGN GmbH<br />

Nordhausen (24.06.2009)<br />

Hydrogeologische Karte der DDR/ (1984)<br />

ICL, Leipzig, 05/2009 Anarbeitung des Bebauungsplanes „IP Südharz“<br />

Karte der Bodenschätzung des Geologischen Landesamtes (wiedergegeben im LAPLA 2005)<br />

Kataster des LAU zu Bodendenkmalangaben im Plangebiet<br />

Kataster im Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Schriftl. Mittlg. LA f. Umweltsch. Sa.-Anh.,<br />

Fachbereich Naturschutz, Frau Mähnert an Därr LA am 26.08.08<br />

Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt, Stand Verordnungsentwurf 2010<br />

Landgesellschaft Sachsen-Anhalt, Machbarkeitsstudie zum Vorhaben (undatiert, vor 2008)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Landschaftspflegerischer Begleitplan zur <strong>BA</strong>B 38 für den Planungsabschnitt Wallhausen-<strong>Sangerhausen</strong><br />

Ost. Brinkschmidt, Kortemeier und Partner, Herford (Febr. 1996)<br />

Landschaftsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> als gutachterliche Stellungnahme zum Flächennutzungsplan.<br />

Ingenieurgruppe Steinbrecher + Partner (Dez. 2005)<br />

LBP zur Ortsumgehung B80/86<br />

Machbarkeitsstudie/ Masterplan für den Industriepark Südharz, Obermeyer Albis-Bauplan GmbH, NL<br />

Leipzig (2008), Stufen 1+2<br />

Mammen, K.; Mammen, U. (2003): Möglichkeiten und Grenzen der Umsiedlung von Feldhamstern (Cricetus<br />

cricetus) in: Methoden feldökologischer Säugetierforschung 2 (2003) 461-470<br />

Mammen, K.+U. (2007): Übersichtserfassung von Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie im Land<br />

Sachsen-Anhalt sowie Erstellung eines Monitoringkonzeptes im Rahmen der Erfüllung der Berichtspflichten<br />

an die Europäische Union für die Säugetierart „Feldhamster. Karte A-6 Monitoringgebiet 6 <strong>Sangerhausen</strong>-Martinsrieth<br />

im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Ökotop GbR<br />

Managementplan für das südlich des Plangebietes befindliche, Europäische Natura 2000 Schutzgebiet<br />

FFH Gebiet DE 4533-301 (FFH Nr. 134) „Gewässersystem der Helmeniederung“. Büro RANA, Halle (Saale)<br />

(Okt. 2002)<br />

Markscheiderische Stellungnahme der GVV v. 07.04.2009 an die SV SGH zum Vorentwurf des Bebauungsplanes<br />

Nr. 26 „Industriepark Südharz“ der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong><br />

MBl. LSA Grundausgabe Nr. 11, 19. Jg. vom 23.03.2009<br />

Messtischblatt <strong>Sangerhausen</strong> M 1:25.000 aus dem Jahre 1905 (mit Nachträgen bis 1934)<br />

Mittelmaßstäbige landwirtschaftliche Standortkartierung, M 1:100.000, Blatt 41 Nordhausen. Akademie der<br />

Landwirtschaftswissenschaften der DDR (1979)<br />

Ökologische Verbundplanung des Landes Sachsen-Anhalt - Planung von Biotopverbundsystemen im<br />

Landkreis <strong>Sangerhausen</strong> im Auftrag des Ministeriums Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-<br />

Anhalt. Planungsgemeinschaft Mensch & Umwelt, Landsberg (Febr. 2005)<br />

Ökologisches Biotopverbundsystem des Landes Sachsen-Anhalt. Planung von Biotopverbundsystemen im<br />

Landkreis <strong>Sangerhausen</strong>, Februar 2005)<br />

Planfestgestellte Maßnahmen der DEGES (Kompensationsmaßnahmen zum Bau der <strong>BA</strong>B 38) und der<br />

TLG im Plangebiet<br />

Planungsgemeinschaft Mensch & Umwelt, Landsberg (Febr. 2005)<br />

Preuß. Generalstabskarte v. 1853 (Quelle Landesmuseum Halle)<br />

Protokoll ICL Ingenieur Consult zum B-Plan IP Südharz SGH v. 13.03.2009.<br />

RAIMER (2006): Veröff. der Nationalparkverwaltung Harz in: Unser Harz 1/06, Seite 3 zu überregionalen<br />

Wanderverbindungen von Wildkatze und Rothirsch im Gebiet Kyffhäuser-Nordbereich des Großraumes<br />

Ziegelrodaer Forst.<br />

Rechtsverbindliche „Allgemeinverfügung über die Erklärung zum Biosphärenreservat „Karstlandschaft<br />

Südharz“ v. 23.02.2009 MBl. LSA Grundausgabe Nr. 11, 19. Jg. vom 23.03.2009<br />

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz, genehmigt durch die oberste Planungsbehörde<br />

am 2<strong>1.</strong>04.2009<br />

Richtlinie über die Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Land Sachsen-Anhalt (Bewertungsmodell<br />

Sachsen-Anhalt). Gem. Rd.-Erl. Des MLU, MBV, MI und MW vom 16.1<strong>1.</strong>2004 – 42.2-22302/2. MBl. LSA<br />

Nr. 53/2004 vom 27.12.2004<br />

Schalltechnische Voruntersuchung „Industriepark Südharz“. Obermeyer Planen + Beraten GmbH, Institut<br />

für Umweltschutz und Bauphysik (18.09.2008) im Auftrag der Obermeyer Albis-Bauplan GmbH.<br />

Schreiben der GVV, Markscheiderische Stellungnahme v. 07.04.2009 an die SV SGH zum Vorentwurf des<br />

B-Planes Nr. 26 IP Südharz der <strong>Stadt</strong> SGH<br />

Schreiben der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz v. 02.04.2009 an das Bauamt SGH zur Frühz.<br />

Beteiligung der zum IP Südharz<br />

Schreiben des LA für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt v. 30.03.2009 an die SV SGH zur<br />

Frühz. Beteiligung der Behörden zum Vorentwurf des B-Planes IP Südharz<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Schreiben des LA für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt v. 14.04.2009 an die SV SGH zum Vorentwurf<br />

des B-Planes IP Südharz<br />

Schreiben des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW/ als Unterhaltungspflichtiger<br />

des Flussbereiches <strong>Sangerhausen</strong>) an die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sangerhausen</strong> v. 25.06.2008<br />

Schreiben des LHW, Geschäftsbereich Betrieb und Unterhaltung, Flussbereich SGH v. 02.04.2009 an die<br />

SV SGH zum Vorentwurf des B-Planes IP Südharz<br />

Schreiben des LHW, Geschäftsbereich Gewässerkundlicher Landesdienst, Sachbereich Hydrologie,<br />

Sachgebiet 5.2.1 Bemessungsgrundlagen an Därr Landschaftsarchitekten vom 30.03.2009 zu Hydrologischen<br />

Angaben zur Gonna südwestlich von <strong>Sangerhausen</strong><br />

Schreiben des LHW, Geschäftsbereich Gewässerkundlicher Landesdienst, Sachbereich Hydrologie,<br />

Sachgebiet 5.2.1 v. 3<strong>1.</strong>08.2009 an die SV SGH zur Voranfrage zur Niederschlagswassereinleitung IP SH<br />

in die Gonna<br />

Schreiben des LK MSH v. 27.03.2009 an die SV SGH zum Vorentwurf des B-Planes IP Südharz<br />

Schreiben des LVA, Ref. Raumordnung, Landesentwicklung v. 08.04.2009 an die SV SGH zum Vorentwurf<br />

des B-Planes Nr. 26 IP Südharz der <strong>Stadt</strong> SGH<br />

Schreiben des Unterhaltungsverbandes „Helme“ v. 24.03.2009 an das Bauamt SGH zum IP Südharz<br />

Schreiben v. ICL v. 06.0<strong>1.</strong>2010 an die SV SGH zur Bauflächenausweisung IP Südharz<br />

Schriftl. Mittlg. LA f. Umweltsch. Sa.-Anh., Fachbereich Naturschutz, Frau Mähnert an Därr LA am<br />

26.08.08<br />

Scoping zum Umfang und Detaillierungsgrad des <strong>Umweltbericht</strong>es zum B-Plan vom 10.03.2009 im Bauamt<br />

der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Sangerhausen</strong><br />

Sichtbeobachtungen Därr LA am 05.02.09<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Industriepark „Südharz“, Umweltprüfung zum Masterplan. Stufe 1: „Voruntersuchung<br />

zur Umweltverträglichkeit“. Därr Landschaftsarchitekten 07/2008<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Industriepark „Südharz“, Umweltprüfung zum Masterplan. Stufe 2: „<strong>Umweltbericht</strong>“.<br />

Därr Landschaftsarchitekten 09/2008<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Industriepark Südharz, Fachbeitrag zur Durchführung einer Natura-2000-Vorprüfung<br />

(FFH-Vorprüfung). Därr Landschaftsarchitekten Juni 2010.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, IP Südharz, „Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan“ und „Begründung zum<br />

Bebauungsplan, Vorentwurf“. Büro ICL Leipzig, Stand 03/2009.<br />

Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet, Gebietsnummer 45-301, Landesinterne Nummer 0134 „Gewässersystem<br />

der Helmeniederung“, letzte Aktualisierung März 2004<br />

Stellungnahme des Landkreises Mansfeld-Südharz v. 10.07.2008<br />

Trassenfindung Hochwasserschutz „Industriepark Südharz“ <strong>Sangerhausen</strong>. Variantendiskussion (Zwischenbericht).<br />

ICL, Juni 2010.<br />

<strong>Umweltbericht</strong> zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> (Arbeitsgemeinschaft Kautz, Körber,<br />

Wallraf, Westermann), Stand August 2008<br />

UVS zur <strong>BA</strong>B 38 (Brinkschmidt, Kortemeier & Partner, Herford, Febr. 1996)<br />

Vorbescheid LK MSH vom 22.1<strong>1.</strong>2010, Planung ICL Leipzig, geplanter Baubeginn 1<strong>1.</strong>03.2011<br />

www. Karstwanderweg.de, www.wikipedia.de, Pfeiffer, A. (1999), www.sangerhausen-tourist.de,<br />

www.mansfeldsuedharz.de<br />

Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung –<br />

12.BimSchV (neugefasst durch Bek. V. 08.06.2005 I 1598)<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

3.2 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen<br />

3.2.1 Absicherung der Maßnahmen<br />

Die Herstellung der öffentlichen Erschließungs- und Grünanlagen erfolgt im Auftrag der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>. Die Absicherung der grünordnerischen Ausgleichsmaßnahmen<br />

erfolgt im Rahmen der Festsetzungen des B-Planes.<br />

3.2.2 Monitoringkonzept<br />

Die Vollzugskontrolle festzusetzender Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minderung<br />

und zum Ausgleich der Auswirkungen auf Natur und Landschaft und die Überwachungen<br />

der Auswirkungen der Eingriffe bilden einen wichtigen Kernbestandteil des Monitoring.<br />

Der Monitoringzeitraum umfasst einen Zyklus von 5 Jahren. Spätestens 5 Jahre<br />

nach Verfahrensbeginn soll die Kontrolle einsetzen, mindestens jedoch, sobald 50%<br />

des Baugebietes besiedelt sind. Damit wird sichergestellt, dass möglicherweise auftretende<br />

Probleme erkannt werden können, dass aber auch sich daraus ergebende, notwendigen<br />

Konsequenzen für künftige Planungen gezogen werden können, mit dem<br />

Ziel, erheblich nachteilige Umweltfolgen zu vermeiden.<br />

Die Kontrolle im Rahmen des <strong>Umweltbericht</strong>es umfasst nach vorliegendem Bebauungsplan<br />

die Einhaltung der grünordnerisch relevanten Festsetzungen hinsichtlich der<br />

Regenwasserrückhaltung, hinsichtlich des Flächenanteiles und des Zustandes der<br />

Baumpflanzungen in den Bauflächen sowie hinsichtlich der Gehölzpflanzungen und<br />

Anssaaten in den öffentlichen Bereichen hinsichtlich Lageentsprechung, Vollständigkeit,<br />

Einhaltung der Pflanzqualität und Anwachserfolg.<br />

Alle Behörden und Ämter sind darüber hinaus verpflichtet, der Gemeinde (in dem Falle<br />

dem Fachdienst <strong>Stadt</strong>planung) gegenüber Meldung zu machen, sollten diesbezüglich<br />

Änderungen oder Abweichungen festgestellt werden.<br />

Der Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> bleibt als planende<br />

Stelle (bzw. in der Funktion der Wahrnehmung seiner Planungshoheit) für das<br />

Monitoring verantwortlich. Der Fachbereich sammelt alle von anderen Behörden,<br />

Fachbereichen und Bürgern hierzu eingehenden oder vorliegenden Informationen und<br />

fasst diese in der Verfahrensakte in einem Monitoringdokument zusammen, welches<br />

auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.<br />

Hiermit wird sichergestellt, dass möglicherweise auftretende Probleme erkannt werden<br />

können, dass aber auch daraus sich ergebende, notwendige Konsequenzen für künftige<br />

Planungen gezogen werden können mit dem Ziel, erheblich nachteilige Umweltfolgen<br />

zu vermeiden.<br />

Durch den Landreis MSH, Untere Naturschutzbehörde sind im Rahmen ihres diesbezüglich<br />

geführten Katasters der Kompensationsmaßnahmen gezielte Kontrollen vorzunehmen.<br />

Hierbei kann bei Verstößen gegen die Festsetzungen die Maßnahmedurchsetzung<br />

in Verbindung mit dem Bauordnungsamt veranlasst oder ggf. auf Kosten des<br />

Verantwortlichen eine Ersatzvornahme durchgeführt werden. Kontrollen erfolgen dabei<br />

im Hinblick auf Fristeinhaltung des Maßnahmevollzugs, der Vollständigkeit, der fachlichen<br />

Qualität der Umsetzung sowie im Hinblick auf deren ökologische Wirksamkeit.<br />

Weitere, umweltbezogene Maßnahmeauflagen werden durch dieselben Stellen sowie<br />

durch weitere, fachlich zuständige unterer Behörden auf ihre Einhaltung hin kontrolliert.<br />

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Ernst-Grube-Straße 1, 06120 Halle (Saale) Tel.: +49 345 55581 0, Fax: +49 345 55581 30, e-mail: freiraum@la-daerr.de<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Die Auswirkungen des Eingriffs sind durch die entsprechenden Fachbereiche (Bauamt,<br />

Bauordnung, Denkmalschutz, Umwelt) zu überwachen. Teile dieser Erfassungen erfolgen<br />

durch ohnehin durchzuführende Messungen und Erhebungen, wie Verkehrszählungen,<br />

Luftgütemessungen, Biotopkartierungen, Luftbildflüge u.a., welche im Rahmen<br />

regelmäßig durchzuführender Umweltdatenermittlungen und Berichterstattungen vorgenommen<br />

werden. Zugleich wird damit auch eine Betrachtung des planerischen Umfeldes<br />

sichergestellt. Standen starke Unsicherheiten bei den Prognosen zu erwarten<br />

oder war eine grenzwertnahe Betroffenheit zu erwarten, können nun gezielt Einzelüberprüfungen<br />

vorgenommen werden. Ebenso werden wichtige Hinweise auch durch<br />

Anregungen oder Beschwerden von Bürgern geliefert. Spätestens 5 Jahre nach Verfahrensbeginn<br />

soll die Kontrolle einsetzen.<br />

Der Fachbereich <strong>Stadt</strong>entwicklung und Bauen der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> bleibt als planende<br />

Stelle (bzw. in der Funktion der Wahrnehmung seiner Planungshoheit) für das<br />

Monitoring verantwortlich. Der Fachbereich sammelt alle von anderen Behörden,<br />

Fachbereichen und Bürgern hierzu eingehenden oder vorliegenden Informationen und<br />

fasst diese in der Verfahrensakte in einem Monitoringdokument zusammen, welches<br />

auch der Öffentlichkeit zur Verfügung steht.<br />

Hiermit wird sichergestellt, dass möglicherweise auftretende Probleme erkannt werden<br />

können, dass aber auch sich daraus ergebende, notwendigen Konsequenzen für künftige<br />

Planungen gezogen werden können, mit dem Ziel, erheblich nachteilige Umweltfolgen<br />

zu vermeiden.<br />

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Ein generelles Hauptziel der Grünordnung ist es, ein hohes Maß an ökologischer Qualität<br />

im Plangebiet sicherzustellen. In den anthropogen am stärksten beeinflussten<br />

Siedlungsbereichen der Bauflächen ist dieses ökologisch nicht durchsetzbar. Daher<br />

wird diese Zielsetzung außerhalb der Gonna, wo die Bestandsstrukturen nicht verändert<br />

werden sollen, auf allen nicht bebauten, öffentlichen Bereichen des <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> umgesetzt.<br />

Die Festsetzung grünordnerisch relevanter Maßnahmen verfolgt gem. § 1<br />

NatSchGLSA folgende, grundlegende Ziele:<br />

- Schutz, Pflege und Entwicklung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

- Nutzbarkeit der Naturgüter,<br />

- Schutz und Erhalt der Pflanzen und Tierwelt und<br />

- Sicherung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.<br />

Für das Bearbeitungsgebiet leiten sich daraus Ziele ab, wie die Verbesserung des<br />

Landschaftsbildes, Erhaltung ökologisch wertvoller Strukturen, Absichern von Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen und Aufnehmen von Erholungsfunktionen für tägliche<br />

Nutzung (hier: gewerbenaher Freiraum).<br />

Die Ziele des Umweltschutzes, welche städtebaulich und ausgleichsrelevant zu regeln<br />

sind, werden durch grünordnerische, planungsrechtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

in Text und Karte gesichert.<br />

Zu ihnen gehören Pflanzmaßnahmen, die sich im <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> fast ausschließlich auf eine<br />

Etablierung biotopwertseitig hochwertiger Flächengehölzstrukturen, wie Flächen für<br />

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<strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>, Bebauungsplan Nr. 26 Industriepark Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong>/ <strong>Umweltbericht</strong><br />

Wald und Baum-Strauchhecken erstrecken. Im Bereich der Haupterschließungsstraße<br />

werden diese Flächenstrukturen noch durch Einzelbaumpflanzungen ergänzt.<br />

Eine zwischen <strong>Stadt</strong>gebiet und Industriegebiet vorgehaltene Verwallung im Bereich der<br />

darin vorgesehenen Pflanzmaßnahmen soll unterstützend sicherstellen, dass die bis<br />

40m hoch mögliche Bebauung des Industriegebietes keine gravierenden Beeinträchtigungen<br />

des Landschaftsbildes zur Folge hat.<br />

Trotz hoher Biotopwertqualität im Plangebiet wird der Biotopwert des Ausgangszustandes<br />

mit den Maßnahmen im Plangebiet nicht ausgeglichen. Für diese Biotopwertanteile<br />

erfolgt mittels Zuordnungsfestsetzung eine Anrechung an ein dementsprechend erforderliches<br />

Punktevolumen an einem vorhandenen Ökokonto der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong>.<br />

Planungsrechtlich gesichert werden ferner eine Wiederherstellung planfestgestellter<br />

Maßnahmen der DEGES im Plangebiet, eine Festsetzung zur Wasserhaltung im Gebiet,<br />

um den Status Quo des Wasserstandes der Gonna nicht zu verändern und damit<br />

verbundene, mögliche Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes südlich des B-<br />

Planes von vorn herein auszuschließen und eine Festsetzung, um Beeinträchtigungen<br />

im Bereich des Artenschutzes zu minimieren.<br />

Der <strong>Umweltbericht</strong> zum Bebauungsplan IP Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> vollzieht eine Bewertung<br />

aller darin abzuprüfenden Schutzgüter und ermittelt daraufhin ihre Eingriffserheblichkeit.<br />

Im Fazit ist dabei festzustellen, dass es im Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

zu keinerlei erheblichen Beeinträchtigungen relevanter Schutzgüter kommt. Einige Eingriffe<br />

sind mittelschwer, weitergehende Eingriff sind von geringer Schwere. Bei einer<br />

kritischen Beurteilung der Schutzgutbeeinträchtigungen kommt es dabei insbesondere<br />

zu Eingriffen in die Schutzgüter:<br />

� Tiere (Vorkommen von Tieren der RL 1 „Vom Aussterben bedroht“ – Feldhamster);<br />

� Wasser (zwingende Vermeidung von Grundwasserschwankungen in der Gonna<br />

und damit in der Helmeaue);<br />

� Landschaftsbild (Beeinflussung der <strong>Stadt</strong>silhouette aus den Blickrichtungen Nord,<br />

West und Südwest);<br />

� Klima (Beeinträchtigung der <strong>Stadt</strong>belüftung)<br />

� Boden (großflächiger Entzug landwirtschaftlich wertvoller Böden).<br />

Generelle Ausschlusskriterien auf eines der Schutzgüter sind im Gebiet nicht vorhanden.<br />

Mit der Umsetzung machbarer komplexer wirksamer Gegenmaßnahmen ist die<br />

Begrenzung nachteiliger Auswirkungen auf die beeinträchtigten Naturraumschutzgüter<br />

sichergestellt.<br />

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11-02-16-UB-<strong>1.</strong><strong>BA</strong> SGH IP Südharz-Lesefass.doc /<br />

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Anhang 1<br />

Pflanzenliste


Pflanzenliste<br />

Als Leitarten für Gehölzpflanzungen im B-Plan-Gebiet gelten die nachfolgend genannten<br />

Gehölzarten. Hierbei ist zu unterscheiden in eine ausschließliche Bindung an den<br />

genannten Artenkatalog (öffentliche Grünflächen, Flächen für Wald) und in eine Orientierung<br />

darauf (sonstige Pflanzungen). Die Pflanzenlisten beinhalten bodenständige,<br />

heimische Gehölzarten des Hauptstandortes (potentielle natürliche Vegetation) sowie<br />

zusätzlich auch und punktuell weitere, für Mitteldeutschland typische Gehölze.<br />

Für die Flächen des Plangebietes zu bevorzugende Gehölzarten<br />

¤ Bäume und Großsträucher:<br />

• Einzelbäume:<br />

vorwiegend trockener Standort: Acer campestre (Feldahorn/ 15m), Carpinus betulus (Hainbuche/<br />

20m), Quercus petraea (Traubeneiche/ 30m), Sorbus torminalis (Elsbeere/ 20m), Tilia cordata (Winterlinde/<br />

25m);<br />

vorwiegend frischer bis feuchter Standort: Fagus sylvatica (Rotbuche/ 30m), Populus tremula (Zitterpappel/<br />

20m), Prunus avium (Vogelkirsche/ 20m), Prunus padus (Traubenkirsche/ 15m), Pyrus<br />

communis (Holzbirne/ 10m), Quercus robur (Stieleiche/ 35m), Tilia platyphyllos (Sommerlinde/ 35m),<br />

Ulmus laevis (Flatterulme/ 25m);<br />

• kleinkronige Bäume:<br />

vorwiegend trockener Standort: Prunus mahaleb (Steinweichsel/ 6m), Crataegus monogyna (Eingriffliger<br />

Weißdorn/ 6m), Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn/ 6m);<br />

vorwiegend frischer bis feuchter Standort: Malus sylvestris (Holzapfel/ 5m);<br />

• baumartige Großsträucher:<br />

vorwiegend trockener Standort: Cornus mas (Kornelkirsche/ 7m), Cornus sanguinea (Blutroter Hartriegel/<br />

4m), Corylus avellana (Haselnuß/ 5m), Crataegus monogyna (Eingriffliger Weißdorn/ 6m),<br />

Crataegus laevigata (Zweigriffliger Weißdorn/ 6m); Rhamnus catharticus (Echter Kreuzdorn, Purgier-<br />

Kreuzdorn/ 6m), Rosa rubiginosa (Schottische Zaunrose), Viburnum lantana (Wolliger Schneeball/<br />

3,5m);<br />

vorwiegend frischer bis feuchter Standort: Malus sylvestris (Holzapfel/ 5m), Prunus spinosa (Schlehe/<br />

3m).<br />

¤ Füllsträucher:<br />

vorwiegend trockener Standort: Berberis vulgaris (Sauerdorn/ 3m), Cerasus fruticosa (Steppenkirsche/<br />

2m), Cotoneaster integerrimus (Gemeine Zwerg- oder Felsenmispel/ 1,5m), Ligustrum vulgare<br />

(Liguster/ 5m), Lonicera xylosteum (Rote Heckenkirsche/ 3m), Ribes uva-crispa (Stachelbeere/<br />

1,5m), Rosa agrestis (Ackerrose/ 2,5m), Rosa canina (Hundsrose/ 3m), Rosa corymbifera (Heckenrose/<br />

2,5m), Rosa elliptica (Keilblättrige Rose/ 1,5m), Rosa glauca (Hechtrose/ 3m), Rosa jundzillii<br />

(Rundblättrige Rose/ 2m), Rosa majalis (Mai- od. Zimtrose/ 1,5m), Rosa tomentella (Stumpfblättrige<br />

Rose, Flaumrose/ 2m), Rosa villosa (Apfelrose/ 2m), Rubus armeniacus = R. fruticosus (Gartenbrombeere/<br />

3m), Rubus grabowskii (Straußbrombeere/ 2m), Rubus lacineatus (Geschlitztblättrige<br />

Brombeere), Rubus radula (Raspelbeere/ 2m), Rubus sulcatus (Furchenbrombeere/ 3m);<br />

vorwiegend frischer bis feuchter Standort: Ribes alpinum (Alpenjohannisbeere/ 2m), Ribes nigrum<br />

(Schwarze Johannisbeere/ 2m), Ribes uva-crispa (Stachelbeere/ 1,5m), Salix purpurea „Gracilis“<br />

(Zwergpurpurweide/ 2m), Viburnum opulus (Gemeiner Schneeball/ 4m);<br />

¤ Kleinsträucher:<br />

vorwiegend trockener Standort: Rosa arvensis (Kriechende Rose/ 0,5m), Rosa gallica (Essigrose/<br />

1m), Rubus plicatus (Faltenblättrige Brombeere/ 1,5m);<br />

vorwiegend frischer bis feuchter Standort: Rubus idaeus (Himbeere/ 2m);<br />

¤ Hecken:<br />

Zu den besonders geeigneten Gehölzen für geschnittene Hecken gehören insbesondere<br />

Carpinus betulus (Hainbuche) und Acer campestre (Feldahorn). Für freiwachsen-


de Hecken sind, vorbehaltlich ihrer spezifischen Besonnungseignung, im wesentlichen<br />

alle der o.g. Straucharten geeignet.<br />

¤ Verkehrsgrün - Unterpflanzung der Baumscheiben:<br />

Berberis buxifolia “Nana” (Buchsbaumblättr. Berberitze), Hedera helix (Efeu), H. helix<br />

“Hibernica” (Irischer Efeu), Hypericum calycinum (Johanniskraut), Lonicera nitida “Maigrün”,<br />

L. pileata (Heckenkirschen), sowie, für den hier anstehenden, eher frischeren<br />

Standort, auch: Euonymus fortunei radicans (Spindelstrauch), Pachysandra terminalis<br />

(Ysander), Prunus laurocerasus “Mount Vernon” (bodendeck. Loorbeerkirsche), Vinca<br />

minor (Immergrün).<br />

Eingeschränkte Verwendung von Gehölzarten<br />

Zahlreiche nichteinheimische Gehölze erreichen, trotz ähnlicher Standortverträglichkeit,<br />

nicht die oben beschriebene, ökologische Qualität des Standortes und zählen aus<br />

diesem Grunde auch nicht zum empfohlenen Leitartenspektrum. Viele von ihnen weisen<br />

jedoch einen wesentlich höheren Zierwert, als heimische Gehölze, auf, z.B. durch<br />

besonders attraktive Blüte, Fruchtschmuck oder Herbstfärbung. Zu diesen Gehölzen<br />

gehören z.B die nachfolgend genannten, kleinkronigen Bäume (jeweils mit Angabe des<br />

besonderen Zierwertes):<br />

Cercidiphyllum japonicum (Kuchenbaum/ 8-10m/ Herbstfärbung, Laubduft), Cercis<br />

siliquastrum (Judasbaum, purpurrosablühend/ 3,5-6m/ frühe attraktive Blüte), Cornus<br />

florida (Blumenhartriegel, weißblühend/ 4-6m/ frühe überreiche Blüte, Herbstfärbung),<br />

Crataegus "Carrierei" (Apfeldorn/ 7m/ Fruchtschmuck), Magnolia x loebneri "Merill"<br />

(Magnolie, weißblühend/ 5-7m/ frühe, überreiche Blüte), Malus- Hybr. (Zierapfel), z.B.<br />

Malus- Hybr. "Evereste" (rosaweißblühend/ 4-6m/ frühe, überreiche Blüte), Malus-<br />

Hybr. "Liset" (blaurotblühend/ 5-7m/ frühe, überreiche Blüte), Prunus-Hybr. (Zierkirsche),<br />

z.B. Prunus „Accolade" (rosablühend/ 5-7m/ frühe, überreiche Blüte), Prunus<br />

subhirtella "Fukubana" (hellrosablühend/ 4-6m/ frühe, überreiche Blüte), Prunus yedoensis<br />

(Tokyo-Kirsche, weißblühend/ 5-10m/ frühe, überreiche Blüte).<br />

Zu vermeidende Verwendung von Gehölzen<br />

Acer platanoides (Spitzahorn), Rubus caesius (Kratzbeere): Diese Arten sollen in flächiger<br />

Verwendung nicht gepflanzt werden, da sie in der Region in Mischpflanzungen<br />

ein zu starkes Konkurrenzverhalten entwickeln und/oder weil eine hohe Wahrscheinlichkeit<br />

besteht, dass sie auf Grund ihrer überdurchschnittlich hohen Ausbreitungstendenz<br />

durch Einwehung oder Vogelverbreitung ohnehin einwandern werden.<br />

Acer pseudo-platanus (Bergahorn): Diese Art sollte innerhalb der Gattung Ahorn wegen<br />

ihrer besonderen Anfälligkeit auf die „Rußrindenkrankheit“ nicht gepflanzt werden,<br />

die zum Totalausfall des Baumes führt.<br />

Fraxinus excelsior (Gemeine Esche): Diese Art sollte wegen ihrer Anfälligkeit auf das<br />

„Eschentriebsterben“ nicht gepflanzt werden, die zum Totalausfall des Baumes führt.<br />

Ulmus minor (Feldulme): Diese Art innerhalb der Gattung Ulme sollte wegen ihrer besonderen<br />

Anfälligkeit auf die „Holländische Ulmenkrankheit“ nicht gepflanzt werden,<br />

die zum Totalausfall des Baumes führt.<br />

Daphne mezereum (Seidelbast/ 1,2m), Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen/ 6m).<br />

Bei beiden heimischen Charakterstraucharten ist auf Grund ihrer Giftigkeit zu prüfen,<br />

ob sie ohne Gefährdung Dritter (insbesondere Kinder) gepflanzt werden können.<br />

Aus ökologischen Gründen wird ferner empfohlen, auf eine Verwendung von Koniferen<br />

zu verzichten.


Anhang 2<br />

Karte zur Biotopwertermittlung<br />

-Bestand-<br />

(im Original M 1:5.000)<br />

Karte zur Biotopwertermittlung<br />

-Planung-<br />

(im Original M1:5.000)


ERGÄNZUNGSANLAGE AUSSERHALB DES UMWELTBERICHTES<br />

Grünordnerische, textliche Zuarbeit zur Satzung des Bebauungsplanes Nr. 26<br />

„Industriepark Südharz“, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong><br />

<strong>1.</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB):<br />

(1) Maßnahme m1: Kompensationsmaßnahme „naturnaher Waldmantel“<br />

Der durch Planeintrag gekennzeichnete Bereich ist dauerhaft nutzholzfrei und artenreich unter<br />

ausschließlicher Verwendung von Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation des<br />

Standortes in der Ausprägung eines Labkraut-Eichen-Hainbuchenwaldes mit einem Strauchanteil<br />

von mind. 80% Deckungsgrad zu entwickeln.<br />

(2) Maßnahme m2: Kompensationsmaßnahme „naturnaher Waldkern“<br />

Der durch Planeintrag gekennzeichnete Bereich ist artenreich unter ausschließlicher Verwendung<br />

von Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation des Standortes bei gleichzeitiger<br />

Verwendung ausschließlich autochthonen Saatgutes bei den hierfür relevanten Waldbaumarten.<br />

zu entwickeln. Zur landschaftsbildseitigen Vermittlung der Höhendifferenz zwischen <strong>Stadt</strong>gebiet<br />

und Industriegebiet ist dabei zusätzlich eine 60 m breite Verwallung zu entwickeln, die<br />

mit einer Böschungsneigung von 1:3 maximal 8m hoch auszubilden ist.<br />

(3) Maßnahme m3-Z: Zuordnungsfestsetzung strukturgleiche Wiederherstellung der infolge<br />

Überplanung des im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens Wallhausen (A38) planfestgestellten<br />

Kompensationsanteiles Entwurfsnummer 504 „Reihenpflanzung von 89 regionaltypischen<br />

Obstbaum-Kultursorten in Hochstammanzucht“, wiesenunterstanden“.<br />

(4) Maßnahme m4-Z: Zuordnungsfestsetzung externe Kompensation.<br />

Zur naturschutzrechtlichen Kompensation der im B-Plan Nr. 26, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> entstehenden Eingriffe<br />

sind über die im räumlichen Geltungsbereich des B-Planes erfolgenden Maßnahmen hinaus<br />

<strong>1.</strong>598.189 nach Biotopwertbilanz Sachsen-Anhalt ermittelte Biotopwertpunkte aus dem Ökokonto<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Sangerhausen</strong> anzurechnen.<br />

(5) Maßnahme m5: Kompensationsmaßnahme „Baum-Strauchhecke“<br />

Der durch Planeintrag gekennzeichnete Bereich ist artenreich unter ausschließlicher Verwendung<br />

von Gehölzarten der potentiellen natürlichen Vegetation des Standortes als Baum-<br />

Strauchhecke zu entwickeln.<br />

6) Sicherung Status Quo Gonnaabfluss<br />

Aus den Rückhaltemengen des auf den versiegelten Flächen des IP Südharz, <strong>1.</strong> <strong>BA</strong> anfallenden<br />

Niederschlagswassers ist der Gonna mit 0,9m³/sec der Wasseranteil wieder zuzuführen,<br />

welcher erforderlich ist, um den mit der Überbauung der Drainagen verloren gehenden Anteil<br />

am gegenwärtig natürlichen Niederschlagswasserzufluss der Gonna aus dem Plangebiet wieder<br />

auszugleichen.<br />

(7) Insektenfreundliche Leuchten<br />

Bei der Errichtung von Laternen zur Außen- und Straßenbeleuchtung sind zum Schutz nachtaktiver<br />

Insektenarten nur Quecksilber-Hochdrucklampen mit Filtern für den Spektralbereich unter<br />

450 nm, Natrium-Niederdrucklampen mit gelber Strahlung v. ca. 580 nm oder Natrium-<br />

Hochdrucklampen mit verbreitertem Spektrum und weißgelbem Licht, zulässig.<br />

(8) Umweltbaubegleitung<br />

Die im Artenschutzbeitrag zusammengefassten Erfordernisse zum Artenschutz für den <strong>1.</strong> <strong>BA</strong><br />

des Bebauungsplanes sind im Rahmen einer entsprechenden Umweltbaubegleitung zu sichern.


2. Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr.<br />

25a BauGB):<br />

(1) Straßenbegleitgrün:<br />

Innerhalb der Fläche für Versorgungsanlagen ist jeweils straßenbegleitend eine Laubbaumreihe<br />

in der Mindest-Pflanzqualität: Hochstamm, 3xv., 16-18 cm mit einem durchschnittlichen Abstand<br />

in der Reihe von mind. 7m zu pflanzen.<br />

3. Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen und von Gewässern (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauBG):<br />

(1) Erhaltungsmaßnahme „Gehölzbestände“.<br />

Alle festgesetzten Gehölzpflanzungen und alle Bestandsfestsetzungen sind zu erhalten, dauerhaft<br />

zu pflegen und bei Abgängigkeit mit einheimischen Laubgehölzarten zu ersetzen.

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