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Personalwirtschaft und Ausbildungswesen - Plantyn

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Arndt Beiderwieden, Christoph Stickdorn<br />

<strong>Personalwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Ausbildungswesen</strong><br />

Ein kompetenzorientiertes Informations- <strong>und</strong> Arbeitsbuch<br />

9. Aufl age<br />

Bestellnummer 1680


Haben Sie Anregungen oder Kritikpunkte zu diesem Produkt?<br />

Dann senden Sie eine E-Mail an 1680_009@bv-1.de.<br />

Autoren <strong>und</strong> Verlag freuen sich auf Ihre Rückmeldung.<br />

Bildquellenverzeichnis:<br />

MEV Verlag GmbH, Augsburg 12 (2x), 18, 31, 33, 35, 37, 39, 41<br />

www.bildungsverlag1.de<br />

Bildungsverlag EINS GmbH<br />

Hansestraße 115, 51149 Köln<br />

ISBN 978-3-8237-1680-8<br />

© Copyright 2012: Bildungsverlag EINS GmbH, Köln<br />

Das Werk <strong>und</strong> seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf der vorherigen<br />

schriftlichen Einwilligung des Verlages.<br />

Hinweis zu § 52a UrhG: Weder das Werk noch seine Teile dürfen ohne eine solche Einwilligung eingescannt <strong>und</strong> in ein Netzwerk eingestellt werden.<br />

Dies gilt auch für Intranets von Schulen <strong>und</strong> sonstigen Bildungseinrichtungen.


Vorwort<br />

Liebe Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler,<br />

der Erfolg eines Unternehmens steht <strong>und</strong> fällt mit den Menschen, die darin arbeiten <strong>und</strong> häufig einen großen<br />

Teil ihres Lebens dort verbringen. Die <strong>Personalwirtschaft</strong> hat die Aufgabe, sich um alle Angelegenheiten r<strong>und</strong><br />

um die Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter eines Unternehmens zu kümmern, sodass der Betrieb seine Ziele erreichen<br />

kann. Das bedeutet, dass die <strong>Personalwirtschaft</strong> die Interessen des Betriebes <strong>und</strong> die Interessen der<br />

Mitarbeiter/-innen in Ausgleich bringen muss.<br />

<strong>Personalwirtschaft</strong> ist ein vielfältiges Aufgabengebiet mit völlig unterschiedlichen Teilbereichen, welche für<br />

viele von Ihnen etwas bereithält, beispielsweise alle Fragen um die Einschätzung <strong>und</strong> Einstellung von Bewerberinnen<br />

<strong>und</strong> Bewerbern für psychologisch Interessierte, die Entlohnung von Mitarbeiter/-innen für Fre<strong>und</strong>e<br />

der Zahlen <strong>und</strong> das Arbeitsrecht für diejenigen, die sich für juristische Fragen erwärmen können.<br />

Doch wie sieht der Alltag in so einer Personalabteilung aus?<br />

Dieses Buch nimmt Sie in einem virtuellen Unternehmen (Großhandelsunternehmen DECKER GmbH) mit auf<br />

die Reise durch alle wichtigen Teilgebiete des <strong>Ausbildungswesen</strong>s <strong>und</strong> der <strong>Personalwirtschaft</strong> aus Sicht der<br />

verantwortlichen Mitarbeiter/-innen. Dabei werden Sie immer wieder mit realistischen Problemen <strong>und</strong> Aufgaben<br />

konfrontiert, von denen einige – wie in der Praxis – im Team bearbeitet werden. Sie arbeiten mit den gleichen<br />

Materialien (z. B. Bewerbungsunterlagen, Formulare, Gesetze, Verträge) wie die Mitarbeiter/-innen in realen<br />

Betrieben.<br />

Einige von Ihnen werden später einmal in einer Personalabteilung arbeiten, doch jeder von Ihnen kann in wenigen<br />

Monaten eine Vorstellung davon haben, wie diese Arbeit aussieht.<br />

Und nun viel Erfolg!<br />

Die Autoren<br />

3


Inhaltsverzeichnis<br />

Der rote Faden: Übersicht <strong>und</strong> Zeitplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

A Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1 Erarbeitungsaufgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1.1 Verfassen eines Antwortbriefes an einen französischen Brieffre<strong>und</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

1.2 Prüfen eines Berufsausbildungsvertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10<br />

1.3 Bearbeiten von Fällen zum Berufsbildungsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

1.4 Bearbeiten von Fällen zum Jugendarbeitsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

2 Berufsausbildung kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

B Ausgangsfall zur Personalplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.1 Erk<strong>und</strong>en des Unternehmens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18<br />

1.2 Vervollständigen des Organigramms der Decker GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

1.3 Analysieren <strong>und</strong> Lösen eines Personalproblems . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22<br />

2 Personalplanung kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

C Personalbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

1.1 Gegenüberstellen von interner <strong>und</strong> externer Personalbeschaffung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26<br />

1.2 Verfassen einer Stellenanzeige . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

1.3 Analysieren <strong>und</strong> Beurteilen von Bewerbungsunterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

1.4 Führen von Vorstellungsgesprächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

2 Personalbeschaffung kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

D Personaleinstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

1.1 Vorbereiten eines Arbeitsvertrags mit Tarifbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

1.2 Erarbeiten einer Übersicht zum Arbeitsvertrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

1.3 Analysieren eines Arbeitsvertrags ohne Tarifbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

1.4 Vergleichen der Arbeitsbedingungen mit <strong>und</strong> ohne Tarifbindung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

1.5 Anlegen eines Personalstammblatts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

2 Personaleinstellung kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

1.1 Entwickeln der Struktur einer Gehaltsabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

E Personalentlohnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

1.1 Entwickeln der Struktur einer Gehaltsabrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62<br />

1.2 Erstellen von Gehaltsabrechnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66<br />

1.3 Erstellen der Gehaltsliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

1.4 Ausfüllen der Lohnsteueranmeldung für das Finanzamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75<br />

1.5 Ausfüllen des Beitragsnachweises für die Sozialversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76<br />

1.6 Buchen der Gehälter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77<br />

2 Personalentlohnung kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80<br />

F Personalfreisetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

1.1 Überprüfen der Kündigung einer Mitarbeiterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82<br />

1.2 Erarbeiten eines Prüfschemas zum Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

1.3 Bearbeiten von Fällen zum Kündigungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89<br />

2 Personalfreisetzung kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

4


G Arbeitszeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

1.1 Unterscheiden von einfachem <strong>und</strong> qualifiziertem Arbeitszeugnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91<br />

1.2 Beurteilen eines Arbeitszeugnisses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 92<br />

1.3 Übersetzen von Redewendungen eines verbreiteten Zeugniscodes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93<br />

2 Arbeitszeugnis kompakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95<br />

H Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />

5


2 Berufsausbildung kompakt<br />

Arbeitsauftrag:<br />

Ergänzen Sie die folgenden Lückentexte.<br />

16<br />

Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)<br />

Ausbildungsvertrag<br />

Der Ausbildungsvertrag muss schriftlich sein <strong>und</strong> enthält in jedem Fall die _________________________<br />

____________ <strong>und</strong> das Ziel der Ausbildung sowie Angaben zu deren Beginn <strong>und</strong> _______. Außerdem<br />

muss der Vertrag die Dauer der ____________, der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit sowie des<br />

__________ enthalten. Darüber hinaus sind die Zahlung <strong>und</strong> die ________________________ ___________<br />

Angaben über Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Arbeitsstätte sowie die Voraussetzungen, unter<br />

denen der Vertrag ______________________ werden kann, erforderliche Bestandteile des Ausbildungsvertrages.<br />

Pflichten des Ausbildenden<br />

Der Ausbildende verpflichtet sich,<br />

• dafür zu sorgen, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der vorgesehenen<br />

______________________________ erreichen kann,<br />

• selbst auszubilden oder _________________________________________________________________,<br />

• die erforderlichen _____________________________ kostenlos bereitzustellen,<br />

• den Auszubildenden zum _____________________________________ <strong>und</strong> zum Führen der Berichtshefte<br />

anzuhalten,<br />

• den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule, zu ______________________________________<br />

____________________________________________________ sowie zu Prüfungen freizustellen,<br />

• dem Auszubildenden ein Zeugnis mit Angaben über Art, Dauer <strong>und</strong> Ziel der Ausbildung sowie über<br />

erworbene Kenntnisse <strong>und</strong> Fertigkeiten <strong>und</strong> auf Verlangen auch über __________________________,<br />

______________________ <strong>und</strong> besondere fachliche Fähigkeiten auszustellen,<br />

• dem Auszubildenden nur solche Verrichtungen zu übertragen, die dem Ausbildungszweck dienen<br />

<strong>und</strong> ___________________________________________________________________________________.<br />

Pflichten des Auszubildenden<br />

Der Auszubildende verpflichtet sich,<br />

• sich zu bemühen, das _____________________________________ zu erreichen,<br />

• seine Aufgaben sorgfältig auszuführen <strong>und</strong> die Betriebsmittel ________________________________<br />

______________________________,<br />

• am __________________________________________, sonstigen Ausbildungsmaßnahmen <strong>und</strong> Prüfungen<br />

teilzunehmen,<br />

• im Rahmen der Berufsausbildung den Weisungen von Weisungsberechtigten zu folgen,<br />

• die ___________________________________________ zu beachten,<br />

• über __________________________________________________________________________________<br />

Stillschweigen zu bewahren.<br />

Die Probezeit dauert mindestens _______________, höchstens aber ____________ Monate.<br />

Kündigung<br />

Die Kündigung nach der Probezeit muss schriftlich erfolgen <strong>und</strong> den _____________________________<br />

enthalten. Für Auszubildende gilt:<br />

• Während __________________________ ist die Kündigung beidseitig fristlos <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>los möglich.<br />

• Nach der Probezeit ist eine Kündigung nur möglich, wenn<br />

– diese im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt oder<br />

– ein ____________________________ vorliegt 1 oder<br />

– ____________________________________________ aufgegeben wird.<br />

1 Dann ist gemäß § 626 BGB keine Kündigungsfrist nötig. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt vor, wenn die Weiterbeschäftigung für eine der beiden<br />

Seiten nicht zumutbar ist. Beispiele: Tätlichkeiten, Diebstahl, Nichtzahlung der Ausbildungsvergütung.


�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG)<br />

Alle Auszubildenden, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes.<br />

Arbeitszeit für Jugendliche<br />

• Die Arbeitszeit für Jugendliche beträgt maximal ______________ pro Woche <strong>und</strong> täglich höchs tens<br />

_____________, bei verkürzter Arbeitszeit an anderen Werktagen _____________________ St<strong>und</strong>en.<br />

In bestimmten Ausnahmefällen sind Schichtzeiten bis zu elf St<strong>und</strong>en zulässig.<br />

• Jugendliche dürfen zwar gr<strong>und</strong>sätzlich nur an ______________________ in der Woche beschäftigt<br />

werden, jedoch sieht das Gesetz zahlreiche Ausnahmen vor (z. B. für Bäckereien).<br />

Ruhepausen<br />

• Ruhepausen sind Arbeitsunterbrechungen von mindestens ___________________.<br />

• Bei viereinhalb bis sechs St<strong>und</strong>en täglicher Arbeitszeit haben Jugendliche Anspruch auf<br />

mindestens ________________, bei über sechs St<strong>und</strong>en auf mindestens ________________ Ruhepause.<br />

• Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens _________<br />

_______________ nach Beginn <strong>und</strong> spätestens _________________ vor Ende der Arbeitszeit.<br />

Freizeit- <strong>und</strong> Nachtruheanspruch<br />

• Die Beschäftigung von Jugendlichen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit darf nicht vor<br />

Ablauf einer ununterbrochenen Frist von mindestens ________________ fortgesetzt werden.<br />

• Zwischen ________________________ <strong>und</strong> __________________________ haben Jugendliche einen<br />

An spruch auf „Nachtruhe“ (Beschäftigungsverbot). Aber auch hier sieht das Gesetz zahlreiche<br />

Aus nahmen vor (z. B. Gastronomie, Landwirtschaft).<br />

Bezahlter Urlaub<br />

Der Arbeitgeber hat dem Jugendlichen bezahlten Erholungsurlaub zu gewähren. Der Jugendliche hat<br />

Anspruch auf mindestens<br />

• __________________, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,<br />

• __________________, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,<br />

• __________________, wenn er zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.<br />

Berufsschule, Prüfung<br />

Der Arbeitgeber muss den Auszubildenden zum Berufsschulbesuch ______________. Er darf den Auszubildenden<br />

nicht beschäftigen<br />

• _________________________________________ Unterricht,<br />

• an einem Berufsschultag mit mehr als ________ Unterrichtsst<strong>und</strong>en (von mindestens 45 Minuten),<br />

aber nur __________ in der Woche,<br />

• in Berufsschulwochen mit planmäßigem Berufsschulunterricht von mindestens ___________<br />

_____________, verteilt auf mindestens _________ Tage.<br />

Auf die Arbeitszeit werden angerechnet:<br />

• Berufsschultage mit mehr als fünf Unterrichtsst<strong>und</strong>en mit __________________,<br />

• Berufsschulwochen (wie beschrieben) mit __________________,<br />

• im Übrigen die Unterrichtszeit __________________________ Pausen.<br />

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber den Jugendlichen für die Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen<br />

<strong>und</strong> ______________ sowie am Tag vor der __________________________________ freizustellen.<br />

17


Infotext: Rechtliche Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses<br />

In Einzelarbeitsverträgen werden die Arbeitsbedingungen zwischen dem einzelnen Arbeitgeber <strong>und</strong> dem<br />

einzelnen Arbeitnehmer vereinbart. Sie können formlos (auch mündlich) abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber<br />

muss jedoch die wichtigsten Vereinbarungen innerhalb von 4 Wochen nach Arbeitsbeginn schriftlich<br />

niederlegen <strong>und</strong> dem Arbeitnehmer aushändigen. 1 Die Gültigkeit eines mündlichen Arbeits vertrags hängt<br />

aber nicht davon ab.<br />

Auch wenn in Deutschland jeder vertraglich vereinbaren kann, was <strong>und</strong> wie er will (Prinzip der Vertragsfreiheit),<br />

so sind doch jedem Arbeitsvertrag gewisse Grenzen gesetzt durch:<br />

1. Arbeitsgesetze<br />

2. Tarifverträge<br />

3. Betriebsvereinbarungen<br />

Zu 1.: Arbeitsgesetze<br />

Es gibt zahlreiche Arbeitsgesetze, welche dem Arbeitnehmer in den verschiedensten Bereichen Mindestrechte<br />

sichern (z. B. Arbeitszeitgesetz, B<strong>und</strong>esurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz),<br />

die nicht unterschritten werden dürfen.<br />

Zu 2.: Tarifverträge<br />

Anders als Einzelarbeitsverträge sind Tarifverträge Verträge zwischen Tarifparteien – das sind einzelne<br />

oder in Verbänden zusammengeschlossene Arbeitgeber einerseits <strong>und</strong> Gewerkschaften andererseits. Diese<br />

Tarifverträge regeln die Personalentlohnung sowie die allgemeinen Arbeitsbedingungen <strong>und</strong> sollen den<br />

Arbeitnehmer besserstellen, als es die Arbeitsgesetze vorsehen. Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten Tarifverträge für alle<br />

Mitglieder einer Tarifpartei, in der Praxis gelten diese Verträge aber auch für viele nicht organisierte Arbeitnehmer.<br />

2<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich haben alle Tarifverträge einen ähnlichen Aufbau. Am Beispiel des Tarifvertrags zwischen der<br />

Gewerkschaft „Handel, Banken <strong>und</strong> Versicherungen“ einerseits <strong>und</strong> den in der „Tarifgemeinschaft des<br />

Groß- <strong>und</strong> Außenhandels in Nordrhein-Westfalen zusammengeschlossenen Verbänden“ andererseits soll<br />

dieser Aufbau verdeutlicht werden:<br />

• Entgeltrahmenabkommen: Die unterschiedlichen Tätigkeiten, die in einem Betrieb anfallen, sind in<br />

diesen Verträgen je nach Anspruchsniveau der Tätigkeit in Lohn- oder Gehaltsgruppen (I, II, III usw.)<br />

eingeteilt. Der Sinn dieses Rahmenvertrags ist die einheitliche Vergütung aller Tätigkeiten mit gleichem<br />

Anforderungsprofil.<br />

• Entgelttarifvertrag: Er enthält die konkreten Löhne <strong>und</strong> Gehälter der jeweiligen Lohn-/Gehalts gruppen,<br />

die der Arbeitgeber mindestens zahlen muss. Außerdem finden wir hier die Regelungen zum Urlaubsgeld<br />

<strong>und</strong> zu den Sonderzahlungen.<br />

• Manteltarifvertrag: Dieser enthält allgemeine Arbeitsbedingungen (wie z. B. Arbeitszeit <strong>und</strong> Urlaubsdauer).<br />

• Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen: Der Arbeitnehmer erhält gewöhnlich neben seinem<br />

Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber noch einen „Arbeitgeberanteil zu vermögenswirksamen Leistungen“.<br />

Die Höhe dieses Arbeitgeberanteils wird in diesem Tarifvertrag bestimmt.<br />

Zu 3.: Betriebsvereinbarungen<br />

In jedem einzelnen Unternehmen kann nun noch einmal die Unternehmensleitung mit dem Betriebsrat (das<br />

sind die Interessenvertreter der Arbeitnehmer des einzelnen Betriebs) eine sogenannte Betriebsver<br />

einbarung treffen – Voraussetzung ist natürlich, dass in dem Unternehmen ein Betriebsrat besteht.<br />

Gegenstand dieser Betriebsvereinbarungen sind betriebsinterne Regelungen wie z. B. Raucherregelungen,<br />

Arbeitszeiten, soziale Maßnahmen <strong>und</strong> Maßnahmen zur Unfallverhütung, die aber dem Tarifvertrag sowie<br />

Arbeitsgesetzen nicht entgegenstehen dürfen.<br />

1 Dazu gehören z. B. Ort der Arbeitsstätte, Beginn (<strong>und</strong> ggf. Ende) des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten usw. (Nachweisgesetz).<br />

2 Siehe dazu auch „Allgemeinverbindlichkeit“ von Tarifverträgen auf Seite 60.<br />

53


1.2 Erarbeiten einer Übersicht zum Arbeitsvertrag<br />

Arbeitsauftrag:<br />

Ergänzen Sie mithilfe des Infotextes auf Seite 53 die folgende Übersicht.<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

54<br />

•<br />

•<br />

Mögliche Inhalte des Einzelarbeitsvertrags<br />

zwischen <strong>und</strong><br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

Entgeltrahmenabkommen<br />

... muss mindestens so arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich sein wie ...<br />

Entgelttarifvertrag<br />

Tarifvertrag<br />

zwischen<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

•<br />

einerseits <strong>und</strong><br />

andererseits<br />

... können noch einmal unterteilt sein in:<br />

Manteltarifvertrag<br />

enthält: enthält: enthält: enthält:<br />

1 Vermögenswirksame Leistungen<br />

Tarifvertrag<br />

über<br />

VL 1<br />

... müssen mindestens so arbeitnehmerfre<strong>und</strong>lich sein wie ...<br />

Arbeitsgesetze<br />

•<br />

•<br />

Betriebsvereinbarung<br />

zwischen<br />

enthält:<br />

<strong>und</strong>


1.3 Analysieren eines Arbeitsvertrags ohne Tarifbindung<br />

Anders als die DECKER GmbH schließt die Schulze Immobilien KG Anstellungsverträge ohne Tarifbindung ab,<br />

weil sie keiner Tarifpartei angehört. Die Angestellte Stefanie Stahl erhält folgenden Anstellungsvertrag:<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Anstellungsvertrag<br />

Zwischen Herrn/Frau __________________________________________________<br />

Stefanie Stahl, Hansaring 242, 50125 Köln<br />

<strong>und</strong> _____________________________________________________<br />

Schulze Immobilien KG, Talweg 12, 50552 Köln<br />

wird nachstehender Anstellungsvertrag geschlossen:<br />

I. Einstellungstermin <strong>und</strong> Aufgabenbereich<br />

(1) Herr/Frau __________________________ Stahl nimmt am ___________________ 1. August 20.. die<br />

Tätigkeit als _______________________________________ kaufmännische Sachbearbeiterin auf.<br />

(2) Die ersten __________ 3 Monate werden als Probezeit vereinbart. Innerhalb der Probezeit<br />

kann der Anstellungsvertrag mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines<br />

Monats gekündigt werden.<br />

II. Vergütung<br />

Das monatlich nachträglich zu zahlende Gehalt beträgt brutto ______________ 1.540,00 EUR.<br />

III. Schlussbestimmungen<br />

Im Übrigen richten sich die Vertragsbedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.<br />

_______________________<br />

Köln, 20..-05-06<br />

Ort, Datum<br />

Schulze Immobilien KG<br />

________________________________ Herbert Schulze __________________________<br />

Stefanie Stahl<br />

Arbeitgeber Arbeitnehmer<br />

Beantworten Sie folgende Fragen mithilfe des Infotextes auf Seite 53:<br />

1. Ist ein so kurzer Arbeitsvertrag formal zulässig?<br />

2. Wo sind die Arbeitsbedingungen geregelt, die nicht im Vertrag stehen?<br />

3. Warum ist es sinnvoll, einen ausführlichen Arbeitsvertrag aufzusetzen?<br />

55


F Personalfreisetzung<br />

1 Praxisfall „Decker GmbH“<br />

1.1 Überprüfen der Kündigung einer Mitarbeiterin<br />

Frau Kremer ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern <strong>und</strong> seit acht Jahren bei der DECKER GmbH als<br />

Sachbearbeiterin in der Einkaufsabteilung beschäftigt. Am 25. März erhält sie folgendes Schreiben ihres<br />

Arbeitgebers:<br />

�<br />

82<br />

Sehr geehrte Frau Kremer,<br />

leider müssen wir Ihr Arbeitsverhältnis zum 30. Juni beenden.<br />

Die Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen, doch der anhaltende<br />

Umsatzrückgang der letzten beiden Jahre zwingt<br />

uns, eine der vier Sachbearbeiterstellen in der Einkaufsabteilung<br />

aufzulösen.<br />

Der Betriebsrat ist am 23. März informiert worden.<br />

Für Ihren weiteren beruflichen Werdegang wünschen wir Ihnen<br />

alles Gute.<br />

Frau Kremer ist bestürzt: Als Mutter von zwei Kindern hat sie hohe monatliche Belastungen, die einige andere<br />

Mitarbeiter, welche Jahre nach ihr in das Unternehmen gekommen sind, nicht tragen müssen. Dabei denkt sie<br />

vor allem an Frau Lampe, die erst seit Juni des Vorjahres bei der DECKER GmbH arbeitet <strong>und</strong> im Büro des<br />

Lagers tätig ist. Frau Lampe ist 16 Jahre jünger als Frau Kremer <strong>und</strong> hat keine Kinder. Frau Kremer hat Frau<br />

Lampe schon mehrfach im Urlaub vertreten <strong>und</strong> wäre bereit, auch ihren Arbeitsplatz zu übernehmen.<br />

Von Frau Schramm erfährt Frau Kremer am Telefon, dass der Betriebsrat der Kündigung mit der Begründung<br />

widersprochen hat, bei der Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmerin seien soziale Gründe nicht ausreichend<br />

berücksichtigt worden.<br />

Mit der Begründung, ihre Kündigung verstoße gegen das Kündigungsschutzgesetz, erhebt Frau Kremer am<br />

17. April Klage beim Arbeitsgericht.<br />

Arbeitsauftrag:<br />

Beantworten Sie folgende Fragen. Nehmen Sie dazu den nachfolgenden Infotext (Seite 84) zu Hilfe.<br />

1. Ist ein Kündigungsschreiben in dieser Form rechtlich möglich?


2. Handelt es sich um eine ordentliche oder um eine außerordentliche Kündigung? Begründen Sie Ihre Antwort.<br />

�<br />

3. Hat die DECKER GmbH die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten?<br />

�<br />

4. Welche rechtliche Konsequenz zieht der Widerspruch des Betriebsrates in diesem Falle nach sich?<br />

�<br />

5. Ist die Kündigung sozial gerechtfertigt im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz?<br />

�<br />

6. Erhebt Frau Kremer rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht? Prüfen Sie die damit verb<strong>und</strong>enen rechtlichen<br />

Konsequenzen.<br />

�<br />

83


Infotext: Kündigung <strong>und</strong> Kündigungsschutz<br />

Definition: Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder<br />

Arbeitgebers, durch die das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll.<br />

Zugang der Kündigung: Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn der Empfänger unter normalen Verhältnissen<br />

von ihr Kenntnis nehmen kann (z. B. übliche Briefkastenleerung, Postfachleerung, Aushändigung<br />

des Kündigungsschreibens).<br />

1 bzw. das Abwarten der Kündigungsfrist<br />

2 Anders als im Strafrecht reicht im Arbeitsrecht der begründete Verdacht.<br />

84<br />

Form: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).<br />

Inhalt: Der Inhalt muss deutlich <strong>und</strong> zweifelsfrei sein, muss aber nicht die Wörter „Kündigung“ oder „kündigen“<br />

enthalten.<br />

Arten: Es ist zwischen „außerordentlichen“ <strong>und</strong> „ordentlichen“ Kündigungen zu unterscheiden:<br />

1 Außerordentliche (fristlose) Kündigung<br />

1.1 Was ist eine außerordentliche Kündigung?<br />

Die außerordentliche Kündigung setzt eine grobe schuldhafte Pflichtverletzung voraus <strong>und</strong> kann nur ausgesprochen<br />

werden, wenn ein wichtiger Gr<strong>und</strong> (§ 626 BGB) vorliegt, sodass eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses<br />

1 dem Kündigenden bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht weiter zugemutet<br />

werden kann. Sie ist in der Regel fristlos.<br />

Wichtige Gründe können z. B. sein:<br />

• für den Arbeitgeber: Diebstahl 2 , beharrliche Arbeitsverweigerung, Tätlichkeiten, dauerndes<br />

Zuspätkommen, mangelhafte Leistung, Urk<strong>und</strong>enfälschung, Betrug<br />

• für den Arbeitnehmer: Nichtzahlung des Lohns, Tätlichkeiten, Nötigung zu Gesetzesverstößen<br />

durch den Arbeitgeber<br />

Ob die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen, muss stets im Einzelfall geprüft<br />

werden.<br />

1.2 Schutz des Arbeitnehmers vor einer außerordentlichen Kündigung<br />

Wenn dem Arbeitnehmer Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit seinem Arbeitsverhalten vorzuwerfen<br />

sind, ist die Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung mindestens eine vergebliche Abmahnung<br />

des Arbeitgebers. Liegt jedoch ein grober Vertrauensbruch vor (z. B. Missbrauch einer Vollmacht), ist keine<br />

Abmahnung erforderlich. Eine außerordentliche Kündigung ist fristlos, d. h., es wird keine Kündigungsfrist<br />

eingeräumt. Die Kündigung muss aber zwei Wochen nach Kenntniserlangung des Kündigungsgr<strong>und</strong>es ausgesprochen<br />

werden.<br />

Wie auch bei der ordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung gehört werden<br />

(§ 102 BetrVG). Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung kann der Betriebsrat einer außerordentlichen<br />

Kündigung jedoch nicht widersprechen, sondern hier nur Bedenken gegen die Kündigung äußern.<br />

Letztlich bleibt dem Arbeitnehmer bis maximal drei Wochen nach Zugang der Kündigung die Möglichkeit<br />

der Klageeinreichung beim Arbeitsgericht.

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