1. Protokoll HFA 20.06.2011 - Hochtaunuskreis
1. Protokoll HFA 20.06.2011 - Hochtaunuskreis
1. Protokoll HFA 20.06.2011 - Hochtaunuskreis
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Der Vorsitzende des Haupt- und<br />
Finanzausschusses<br />
_________________________________________________________<br />
BESCHLUSSPROTOKOLL<br />
der <strong>1.</strong> Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es in der X. Wahlzeit<br />
am Montag, den <strong>20.06.2011</strong>, im Landratsamt Bad Homburg v. d. Höhe.<br />
Sitzungsdauer 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr<br />
A. Anwesend<br />
Vorsitzender<br />
Karl Heinz Krug<br />
CDU<br />
Dr. Nicole Demme<br />
Karen Löw<br />
Katja Metz<br />
Roland Seel<br />
Gregor Sommer<br />
Mathias Völlger<br />
Dorothee Woschnagg<br />
SPD<br />
Aribert Oehm<br />
Astrid Schatta<br />
Dr. Stefan Wetzel<br />
GRÜNE<br />
Jutta Bruns<br />
Norman Dießner<br />
Carsten Filges<br />
Dr. Sebastian Schaub<br />
FDP<br />
Dr. Frank Blechschmidt<br />
FWG<br />
Hellwig Herber
Kreisausschuss<br />
Ulrich Krebs<br />
Dr. Wolfgang Müsse<br />
Uwe Kraft<br />
Matthias Bergmeier<br />
Rudolf Kretzschmar<br />
Hans Leimeister<br />
Hadmut Lindenblatt<br />
Hermann Maier<br />
Oscar Müller<br />
Dr. Regina Sell<br />
Bert Worbs<br />
Schriftführerin<br />
Annette Goy<br />
Kreistagsvorsitzende und Stellvertreter/innen<br />
Manfred Gönsch<br />
Karin Birk-Lemper<br />
Käthe Springer<br />
Verwaltung<br />
Michael Frauenstein<br />
2
B. Eröffnung<br />
3<br />
Der Kreistagsvorsitzende Manfred Gönsch eröffnet die <strong>1.</strong> Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es in der X. Wahlzeit. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest,<br />
dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.<br />
C. Abwicklung der Tagesordnung<br />
TOP Bezeichnung/Beschlusstext Vorlagen-Nr.<br />
<strong>1.</strong><br />
Mitteilungen<br />
Herr Landrat Ulrich Krebs teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung abgesetzt<br />
wird.<br />
Der Kreistagsvorsitzende Manfred Gönsch teilt mit, dass der Kreistag am 30.05.2011 beschlossen<br />
hat, folgende Ausschüsse zu bilden:<br />
<strong>1.</strong> Haupt- und Finanzausschuss<br />
2. Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Freizeit<br />
3. Ausschuss für Bau, Planung, Verkehr und Umwelt<br />
4. Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration<br />
Die Sitzverteilung für den Haupt- und Finanzausschuss wurde wie folgt festgelegt:<br />
- 7 Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion<br />
- 4 Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion<br />
- 4 Mitglieder der Kreistagsfraktion GRÜNE<br />
- 1 Mitglieder der FDP-Kreistagsfraktion<br />
- 1 Mitglied der FWG-Kreistagsfraktion<br />
2. Wahl des/der Vorsitzenden<br />
Es wird vereinbart, die Wahl per Akklamation durchzuführen.<br />
Auf Vorschlag von Herrn Sommer wird Herr Krug einstimmig bei einer Enthaltung zum Vorsitzenden<br />
des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.<br />
Der Gewählte nimmt die Wahl an.<br />
Der Vorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung.<br />
3. Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
Es wird vereinbart, die Wahl per Akklamation durchzuführen.<br />
Auf Vorschlag von Herrn Dr. Wetzel wird Frau Dr. Demme einstimmig bei einer Enthaltung zur<br />
stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.<br />
Die Gewählte nimmt die Wahl an.
4. Wahl der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführer<br />
Es wird vereinbart, die Wahlen per Akklamation durchzuführen.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt einstimmig Frau Annette Goy zu seiner Schriftführerin.<br />
Die Gewählte nimmt die Wahl an.<br />
4<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss wählt einstimmig Herrn Michael Frauenstein und Herrn Andreas<br />
Moskwa zu seinen stellvertretenden Schriftführern.<br />
Die Gewählten nehmen die Wahl an.<br />
5. Zustimmung zur Veräußerung durch die Hochtaunus-Kliniken gGmbH<br />
von einem Geschäftsanteil an der Radiologisches Zentrum Taunus<br />
GmbH<br />
Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.<br />
2011/0079/KA<br />
6. Auftragsvergaben über 5.000,00 € im 4. Quartal 2010 IX-KA-1082<br />
Herr Landrat Ulrich Krebs beantwortet die Fragen der Abgeordneten.<br />
Zu lfd. Nummer 16 aus der Zusammenstellung des Fachbereiches Einkauf wird auf Nachfrage<br />
von Herrn Filges nach dem Umfang des Mietvertrages des Farbproduktionskopiersystems mit<br />
dem <strong>Protokoll</strong> wie folgt geantwortet:<br />
„Beim Beschaffungsvorgang „Anmietung eines Farbkopiersystems für die Hausdruckerei“ handelt<br />
es sich um einen Full-Service-Vertrag, der sämtliche Verbrauchs- und Verschleißteile des<br />
Kopiergerätes umfasst (insbesondere die Tonerpatronen und Heftklammern) sowie ein monatliches<br />
Freikopiervolumen von 10.000 Exemplaren (SW) und 60.000 Exemplaren (Farbe) – jeweils<br />
DIN A 4 - beinhaltet.<br />
Hiervon ausgenommen ist das Kopierpapier, das separat angeschafft wird.“<br />
Entsprechend der Bitte von Herrn Filges wird ergänzend zu den Begründungen zur Sanierung<br />
der Altkönigschule, laufender Nummer 6 aus der Zusammenstellung des Fachbereiches Hochbau<br />
folgendes erläutert:<br />
„Im Zuge des Planungsprozesses zur Sanierung der Altkönigschule wurde zwischen den Planungsbeteiligten<br />
und dem Kreis vereinbart, dass den Bietern bzw. dem potentiellen Auftragnehmer<br />
eine vollständige Ausführungsplanung gemäß Leistungsphase 5 HOAI zur Verfügung gestellt<br />
wird und somit der Auftragnehmer keine eigenen Ausführungsplanungen ergänzend erbringen<br />
muss. Dies wurde in den übergeordneten Vertragsbedingungen der Ausschreibung – die vom<br />
Auftraggeber bzw. dem Architekten verfasst werden, so festgelegt.<br />
Vor dem Hintergrund der im zu sanierenden Gebäude vorhandenen Asbestbelastung vorwiegend<br />
im Bereich oberhalb der abgehängten Decken waren während der Planungsphase die Unterdecken<br />
abgeklebt und konnten – um Asbestkontaminationen in den noch genutzten Räumen zu<br />
vermeiden – nicht geöffnet werden. Daher war es dem beauftragten Fachplaner für die Haus-
technik ohne Einsicht in den Zwischendeckenbereich, in dem der Großteil der gebäudetechnischen<br />
Anlagen installiert wird, nicht möglich, vorab eine vollständige Ausführungsplanung zu<br />
erstellen. Diese konnte vielmehr erst während der Arbeitsausführung nach erfolgter Asbestentfernung<br />
vervollständigt werden. Daher wurden im Vertragsverhältnis mit dem Planer zunächst<br />
auch nur 15/18 der vollständigen Leistung der Ausführungsplanung beauftragt.<br />
5<br />
Aus vorgenannten Gründen hat der Fachplaner in die von ihm formulierten gewerkspezifischen<br />
Vertragsbedingungen eine Passage aufgenommen, die zum Inhalt hatte, dass seitens des Auftragnehmers<br />
eine „Fortschreibung der vorläufigen Ausführungsplanung“ zu erfolgen habe und<br />
dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen sei. Nach dieser Formulierung hätte<br />
der Auftragnehmer also Teile der Ausführungsplanung (den gegenüber der den Ausschreibungsunterlagen<br />
beigefügten Ausführungsplanung bis zu einer vollständigen Planung noch fehlenden<br />
Teil) erbringen müssen. Nach den internen Planungsabsprachen war allerdings vorgesehen,<br />
dass die Vervollständigung durch den vom Kreis beauftragten Fachplaner erfolgen sollte.<br />
Der Fachplaner hat die von ihm in den Ausschreibungstext eingefügte Passage zur Ausführungsplanung<br />
nicht explizit mit den anderen Planungsbeteiligten kommuniziert und auch bei der Kontrolle<br />
der äußerst umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurde dies nicht erkannt. Dadurch<br />
lag ein Widerspruch innerhalb der Ausschreibung vor (einerseits wurde eine vollständige Ausführungsplanung<br />
zugesagt; andererseits war von einer Fortschreibung der Ausführungsplanung<br />
durch den Auftragnehmer die Rede), der von einem Bieter durch Frage aufgeklärt und vom Auftraggeber<br />
gegenüber allen Bietern entsprechend der getroffenen Planungsabsprache dahingehend<br />
beantwortet wurde, dass dem Auftragnehmer eine vollständige Ausführungsplanung zur<br />
Verfügung gestellt werde und keine ergänzenden Ausführungsplanungen zu erstellen wären.<br />
Entsprechend dieser Auskunft wurden durch die Bieter auch keine Ausführungsplanungen im<br />
Angebot einkalkuliert.<br />
Während der Bauausführung ergaben sich aus der zunächst unvollständigen Ausführungsplanung<br />
und des für eine Vervollständigung benötigten Zeitrahmens immer wieder heftige „Reibereien“<br />
und Auseinandersetzungen mit dem Auftragnehmer, die dieser dazu nutzte, Behinderungen<br />
im Bauablauf zu rügen und Verzögerungskosten anzudrohen. Um die Prozesse zu beschleunigen<br />
und gegenüber dem Auftragnehmer die Behinderungstatbestände zu beseitigen, wurde entschieden,<br />
diesem die Vervollständigung der Ausführungsplanung für die Haustechnik nachträglich zu<br />
beauftragen. Dadurch entfällt die Ausweitung der Planungsleistung gegenüber dem Fachplaner<br />
des Kreises, sodass sich aus diesem Grund in der Gesamtschau keine Mehrkosten ergeben.“<br />
Die Zusammenstellungen der Fachbereiche Einkauf, Informations- und Technologieservice,<br />
Schule und Hochbau über die Vergabe von Aufträgen über 5.000,00 € im 4. Quartal 2010 werden<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
7. Auftragsvergaben über 5.000,00 € im <strong>1.</strong> Quartal 2011 2011/0070/KA<br />
Die Zusammenstellungen der Fachbereiche Einkauf und Hochbau über die Vergabe von Aufträgen<br />
über 5.000,00 € im <strong>1.</strong> Quartal 2011 werden zur Kenntnis genommen.<br />
8. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des<br />
Haushaltsjahres 2008<br />
2011/0022/KA<br />
Herr Buhlmann, Fachbereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen, beantwortet die Fragen der<br />
Abgeordneten.
Auf Anfrage von Herrn Herber wird die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung<br />
2008 dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt.<br />
Frau Bruns beantragt die getrennte Abstimmung über die Absätze 2 und 3 des Beschlusstenors<br />
der Vorlage.<br />
Die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres<br />
2008 (Anlagen 1 bis 3) wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Haupt und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung der GRÜNE:<br />
„Die in Anlage 2 enthaltenen Mehrausgaben werden vom Kreisausschuss beschlossen.“<br />
Der Haupt und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung von GRÜNE und FWG:<br />
„Die in Anlage 3 enthaltenen Mehrausgaben werden vom Kreistag beschlossen.“<br />
9. Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 114g HGO;<br />
Rückzahlung der unterschlagenen Gelder an den Bund sowie Entscheidung<br />
zur Klageerhebung<br />
6<br />
2011/0033/KA<br />
Herr Landrat Krebs teilt mit, dass zusätzlich zu dem in der Vorlage genannten Betrag des Bundesministerium<br />
für Arbeit und Soziales Zinsen i. H. v. 2.343,85 € in Rechnung gestellt wurden.<br />
Der Beschlusstenor ist entsprechend zu ändern und der Gesamtbetrag zu erhöhen.<br />
Herr Landrat Ulrich Krebs, Herr Dr. Simon, Fachbereichsleiter Rechtsservice und Herr Buhlmann,<br />
Fachbereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen, beantworten die Fragen der Abgeordneten.<br />
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Blechschmidt wird das Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit<br />
und Soziales vom 24.0<strong>1.</strong>2011 dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt.<br />
Die Frage von Herrn Herber nach einer Selbstbeteiligung bei der Eigenschadenversicherung wird<br />
mit dem <strong>Protokoll</strong> wie folgt beantwortet:<br />
„Gemäß dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag beträgt die Selbstbeteiligung 10% des ermittelten<br />
Schadens, mindestens 25,00 €, höchstens <strong>1.</strong>000,00 €.“<br />
Es wird insbesondere darüber diskutiert, ob und zu welchem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung<br />
des Bundesministeriums nachgekommen werden soll und ob es besser sei, sich verklagen zu<br />
lassen. Herr Dr. Simon weist darauf hin, dass der Bund angekündigt habe, den Kreis aus dem<br />
automatisierten Zahlungsverfahren auszuschließen, wenn nicht gezahlt würde. Vor diesem Hintergrund<br />
habe man sich in Abstimmung mit der Versicherung entschieden, unter Vorbehalt zu<br />
zahlen und den Betrag auf dem Klageweg zurückzufordern.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja: CDU (7), SPD (4)<br />
Nein: GRÜNE (4)<br />
Enthaltung: FDP (1), FWG (1)
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:<br />
7<br />
„Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bund die Rückzahlung der beim <strong>Hochtaunuskreis</strong><br />
unterschlagenen Gelder in Höhe von 557.106,48 EUR abzüglich von bisher weitergeleiteten Einnahmen<br />
in Höhe von 56.282,98 EUR, also 500.823,50 EUR, zuzüglich Zinsen in Höhe von<br />
2.343,85 EUR, also einen Gesamtbetrag von 503.167,35 EUR verlangt hat.<br />
Zur Erfüllung dieser Zahlungsaufforderung werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von<br />
503.167,35 EUR beschlossen. Die Mehraufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar.<br />
Im Falle der Realisierung erfolgt die Deckung durch den Schadenersatzanspruch gegenüber der<br />
Verursacherin sowie weiter durch eine Erstattung der Eigenschadenversicherung des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es<br />
in einer Teilhöhe von 250.000,00 EUR.<br />
Weiter wird gem. § 30 Ziff. 15 HKO beschlossen, vom Bund im Wege der Klage die Rückzahlung<br />
des erstatteten Betrages zu verlangen.“<br />
10. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bereichen SGB II,<br />
SGB XII, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:<br />
2011/0077/KA<br />
„<strong>1.</strong> Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich SGB II, SGB XII und AsylbLG die Aufgaben<br />
des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es um das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011<br />
durch die gesetzliche Änderung zum 0<strong>1.</strong>04.2011 erweitert wurden.<br />
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Bereichen Wohngeld und Kinderzuschlag rückwirkend<br />
zum 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011 durch eine Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für<br />
die Gewährung der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes zum 0<strong>1.</strong>06.2011<br />
neue Aufgaben auf den <strong>Hochtaunuskreis</strong> übertragen werden sollen.<br />
3. Es werden außerplanmäßige Aufwendungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes<br />
gemäß § 114 g HGO genehmigt.<br />
Die Mehraufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar. Sie werden durch Mehrerträge<br />
durch die Bundesbeteiligung in voller Höhe gedeckt.“<br />
1<strong>1.</strong> Hochtaunus-Kliniken gGmbH<br />
Zustimmung zur Gewährung von Erbbaurechten auf den im Eigentum<br />
der Kliniken stehenden Grundstücken<br />
2011/0078/KA<br />
Herr Landrat Ulrich Krebs und Frau Benter, Fachbereich Beteiligungsmanagement, beantworten<br />
die Fragen der Abgeordneten zu den geplanten Einrichtungen. Fragen bezüglich der Vertragsausgestaltung<br />
beantwortet Herr Dr. Simon. Er weist darauf hin, dass der Vertrag als Muster für<br />
die weiteren Verträge dienen könne und solle und dass der Kreistag lediglich bei Belastung der<br />
Grundstücke der Hochtaunus-Kliniken gGmbH, hier der Eintragung von Erbbaurechten auf den<br />
Grundstücken, entscheidungsbefugt sei.
Abstimmungsergebnis:<br />
Ja: CDU (7), SPD (4),<br />
Nein: --<br />
Enthaltung: GRÜNE (4),FDP (1), FWG (1)<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:<br />
8<br />
„Der <strong>Hochtaunuskreis</strong> stimmt zu, dass die Hochtaunus-Kliniken gGmbH an den in ihrem Eigentum<br />
stehenden Grundstücken, die sie für die Entwicklung der ergänzenden Einrichtungen an den<br />
Standorten Bad Homburg und Usingen erworben hat, für die nachfolgenden aufgeführten Nutzungen<br />
entsprechend dem beigefügten beispielhaften Erbbaurechtsvertrag (Anlage 1) Erbbaurechte<br />
einräumen darf:<br />
- Dialyse<br />
- Ärztehaus<br />
- Parkhaus<br />
- Rettungswache<br />
- Nahwärmeeinrichtung<br />
- Labor<br />
- Stationäre und ambulante Gesundheitseinrichtungen<br />
- Tagesklinik“<br />
12. Änderung der Zahlungsmodalitäten für die Investitionspauschale bei der<br />
Inbetriebnahme einer dritten Betreuungsgruppe im Betreuungzentrum an<br />
der Kronthal-Schule zum <strong>1.</strong>8.2011<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:<br />
2011/0081/KA<br />
„Es wird beschlossen, dass die Fälligkeit der Raten der Investitionspauschale für die Einrichtung<br />
einer dritten hortähnlichen Betreuungsgruppe im Betreuungszentrum an der Kronthal-Schule wie<br />
folgt festgelegt wird:<br />
15.02.2012 100.000 €<br />
15.02.2013 100.000 €<br />
15.02.2014 100.000 €<br />
15.02.2015 100.000 €<br />
15.02.2016 100.000 €“<br />
13. Änderung der Zahlungsmodalitäten für die Investitionspauschalen bei<br />
der Inbetriebnahme von weiteren Betreuungsgruppen in<br />
Betreuungzentren an Oberurseler Grundschulen zum <strong>1.</strong>8.2011<br />
2011/0082/KA<br />
Auf Nachfrage von Herrn Herber wird dem <strong>Protokoll</strong> eine Aufstellung aller Betreuungszentren des<br />
<strong>Hochtaunuskreis</strong>es mit den jeweiligen Zahlungsmodalitäten beigefügt.<br />
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:<br />
„Es wird beschlossen, dass die Zahlung von Investitionspauschalen für die Inbetriebnahme von<br />
jeweils einer dritten hortähnlichen Betreuungsgruppe im Betreuungszentrum an der Grundschule
Stierstadt und der Burgwiesenschule sowie zwei Gruppen an der Grundschule „Mitte“ erst wie<br />
folgt fällig werden:<br />
Grundschule „Mitte“ 2 Gruppen à 500.000 Euro zum 3<strong>1.</strong>3.2012<br />
Grundschule Stierstadt 1 Gruppe à 500.000 Euro zum 3<strong>1.</strong>3.2013<br />
Burgwiesenschule 1 Gruppe à 500.000 Euro zum 3<strong>1.</strong>3.2014.“<br />
14. Verschiedenes<br />
9<br />
Herr Landrat Ulrich Krebs teilt mit, dass folgende Unterlagen dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt<br />
werden<br />
Vermerk über die erfolgte Kreditaufnahme und Umschuldung<br />
Haushaltsbericht für das <strong>1.</strong> Quartal 2011 für den Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Herr Krug teilt mit, dass die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.09.2011<br />
stattfindet. Er dankt allen Anwesenden für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.<br />
gez. Karl Heinz Krug gez. Manfred Gönsch gez. Annette Goy<br />
Vorsitzender<br />
Kreistagsvorsitzender Schriftführerin