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1. Protokoll HFA 20.06.2011 - Hochtaunuskreis

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Der Vorsitzende des Haupt- und<br />

Finanzausschusses<br />

_________________________________________________________<br />

BESCHLUSSPROTOKOLL<br />

der <strong>1.</strong> Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es in der X. Wahlzeit<br />

am Montag, den <strong>20.06.2011</strong>, im Landratsamt Bad Homburg v. d. Höhe.<br />

Sitzungsdauer 15:45 Uhr bis 16:45 Uhr<br />

A. Anwesend<br />

Vorsitzender<br />

Karl Heinz Krug<br />

CDU<br />

Dr. Nicole Demme<br />

Karen Löw<br />

Katja Metz<br />

Roland Seel<br />

Gregor Sommer<br />

Mathias Völlger<br />

Dorothee Woschnagg<br />

SPD<br />

Aribert Oehm<br />

Astrid Schatta<br />

Dr. Stefan Wetzel<br />

GRÜNE<br />

Jutta Bruns<br />

Norman Dießner<br />

Carsten Filges<br />

Dr. Sebastian Schaub<br />

FDP<br />

Dr. Frank Blechschmidt<br />

FWG<br />

Hellwig Herber


Kreisausschuss<br />

Ulrich Krebs<br />

Dr. Wolfgang Müsse<br />

Uwe Kraft<br />

Matthias Bergmeier<br />

Rudolf Kretzschmar<br />

Hans Leimeister<br />

Hadmut Lindenblatt<br />

Hermann Maier<br />

Oscar Müller<br />

Dr. Regina Sell<br />

Bert Worbs<br />

Schriftführerin<br />

Annette Goy<br />

Kreistagsvorsitzende und Stellvertreter/innen<br />

Manfred Gönsch<br />

Karin Birk-Lemper<br />

Käthe Springer<br />

Verwaltung<br />

Michael Frauenstein<br />

2


B. Eröffnung<br />

3<br />

Der Kreistagsvorsitzende Manfred Gönsch eröffnet die <strong>1.</strong> Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es in der X. Wahlzeit. Er begrüßt die Anwesenden und stellt fest,<br />

dass ordnungsgemäß und fristgerecht eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.<br />

C. Abwicklung der Tagesordnung<br />

TOP Bezeichnung/Beschlusstext Vorlagen-Nr.<br />

<strong>1.</strong><br />

Mitteilungen<br />

Herr Landrat Ulrich Krebs teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 5 von der Tagesordnung abgesetzt<br />

wird.<br />

Der Kreistagsvorsitzende Manfred Gönsch teilt mit, dass der Kreistag am 30.05.2011 beschlossen<br />

hat, folgende Ausschüsse zu bilden:<br />

<strong>1.</strong> Haupt- und Finanzausschuss<br />

2. Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Freizeit<br />

3. Ausschuss für Bau, Planung, Verkehr und Umwelt<br />

4. Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration<br />

Die Sitzverteilung für den Haupt- und Finanzausschuss wurde wie folgt festgelegt:<br />

- 7 Mitglieder der CDU-Kreistagsfraktion<br />

- 4 Mitglieder der SPD-Kreistagsfraktion<br />

- 4 Mitglieder der Kreistagsfraktion GRÜNE<br />

- 1 Mitglieder der FDP-Kreistagsfraktion<br />

- 1 Mitglied der FWG-Kreistagsfraktion<br />

2. Wahl des/der Vorsitzenden<br />

Es wird vereinbart, die Wahl per Akklamation durchzuführen.<br />

Auf Vorschlag von Herrn Sommer wird Herr Krug einstimmig bei einer Enthaltung zum Vorsitzenden<br />

des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.<br />

Der Gewählte nimmt die Wahl an.<br />

Der Vorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung.<br />

3. Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden<br />

Es wird vereinbart, die Wahl per Akklamation durchzuführen.<br />

Auf Vorschlag von Herrn Dr. Wetzel wird Frau Dr. Demme einstimmig bei einer Enthaltung zur<br />

stellvertretenden Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses gewählt.<br />

Die Gewählte nimmt die Wahl an.


4. Wahl der Schriftführerin und der stellvertretenden Schriftführer<br />

Es wird vereinbart, die Wahlen per Akklamation durchzuführen.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt einstimmig Frau Annette Goy zu seiner Schriftführerin.<br />

Die Gewählte nimmt die Wahl an.<br />

4<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt einstimmig Herrn Michael Frauenstein und Herrn Andreas<br />

Moskwa zu seinen stellvertretenden Schriftführern.<br />

Die Gewählten nehmen die Wahl an.<br />

5. Zustimmung zur Veräußerung durch die Hochtaunus-Kliniken gGmbH<br />

von einem Geschäftsanteil an der Radiologisches Zentrum Taunus<br />

GmbH<br />

Die Vorlage wird von der Tagesordnung abgesetzt.<br />

2011/0079/KA<br />

6. Auftragsvergaben über 5.000,00 € im 4. Quartal 2010 IX-KA-1082<br />

Herr Landrat Ulrich Krebs beantwortet die Fragen der Abgeordneten.<br />

Zu lfd. Nummer 16 aus der Zusammenstellung des Fachbereiches Einkauf wird auf Nachfrage<br />

von Herrn Filges nach dem Umfang des Mietvertrages des Farbproduktionskopiersystems mit<br />

dem <strong>Protokoll</strong> wie folgt geantwortet:<br />

„Beim Beschaffungsvorgang „Anmietung eines Farbkopiersystems für die Hausdruckerei“ handelt<br />

es sich um einen Full-Service-Vertrag, der sämtliche Verbrauchs- und Verschleißteile des<br />

Kopiergerätes umfasst (insbesondere die Tonerpatronen und Heftklammern) sowie ein monatliches<br />

Freikopiervolumen von 10.000 Exemplaren (SW) und 60.000 Exemplaren (Farbe) – jeweils<br />

DIN A 4 - beinhaltet.<br />

Hiervon ausgenommen ist das Kopierpapier, das separat angeschafft wird.“<br />

Entsprechend der Bitte von Herrn Filges wird ergänzend zu den Begründungen zur Sanierung<br />

der Altkönigschule, laufender Nummer 6 aus der Zusammenstellung des Fachbereiches Hochbau<br />

folgendes erläutert:<br />

„Im Zuge des Planungsprozesses zur Sanierung der Altkönigschule wurde zwischen den Planungsbeteiligten<br />

und dem Kreis vereinbart, dass den Bietern bzw. dem potentiellen Auftragnehmer<br />

eine vollständige Ausführungsplanung gemäß Leistungsphase 5 HOAI zur Verfügung gestellt<br />

wird und somit der Auftragnehmer keine eigenen Ausführungsplanungen ergänzend erbringen<br />

muss. Dies wurde in den übergeordneten Vertragsbedingungen der Ausschreibung – die vom<br />

Auftraggeber bzw. dem Architekten verfasst werden, so festgelegt.<br />

Vor dem Hintergrund der im zu sanierenden Gebäude vorhandenen Asbestbelastung vorwiegend<br />

im Bereich oberhalb der abgehängten Decken waren während der Planungsphase die Unterdecken<br />

abgeklebt und konnten – um Asbestkontaminationen in den noch genutzten Räumen zu<br />

vermeiden – nicht geöffnet werden. Daher war es dem beauftragten Fachplaner für die Haus-


technik ohne Einsicht in den Zwischendeckenbereich, in dem der Großteil der gebäudetechnischen<br />

Anlagen installiert wird, nicht möglich, vorab eine vollständige Ausführungsplanung zu<br />

erstellen. Diese konnte vielmehr erst während der Arbeitsausführung nach erfolgter Asbestentfernung<br />

vervollständigt werden. Daher wurden im Vertragsverhältnis mit dem Planer zunächst<br />

auch nur 15/18 der vollständigen Leistung der Ausführungsplanung beauftragt.<br />

5<br />

Aus vorgenannten Gründen hat der Fachplaner in die von ihm formulierten gewerkspezifischen<br />

Vertragsbedingungen eine Passage aufgenommen, die zum Inhalt hatte, dass seitens des Auftragnehmers<br />

eine „Fortschreibung der vorläufigen Ausführungsplanung“ zu erfolgen habe und<br />

dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen sei. Nach dieser Formulierung hätte<br />

der Auftragnehmer also Teile der Ausführungsplanung (den gegenüber der den Ausschreibungsunterlagen<br />

beigefügten Ausführungsplanung bis zu einer vollständigen Planung noch fehlenden<br />

Teil) erbringen müssen. Nach den internen Planungsabsprachen war allerdings vorgesehen,<br />

dass die Vervollständigung durch den vom Kreis beauftragten Fachplaner erfolgen sollte.<br />

Der Fachplaner hat die von ihm in den Ausschreibungstext eingefügte Passage zur Ausführungsplanung<br />

nicht explizit mit den anderen Planungsbeteiligten kommuniziert und auch bei der Kontrolle<br />

der äußerst umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurde dies nicht erkannt. Dadurch<br />

lag ein Widerspruch innerhalb der Ausschreibung vor (einerseits wurde eine vollständige Ausführungsplanung<br />

zugesagt; andererseits war von einer Fortschreibung der Ausführungsplanung<br />

durch den Auftragnehmer die Rede), der von einem Bieter durch Frage aufgeklärt und vom Auftraggeber<br />

gegenüber allen Bietern entsprechend der getroffenen Planungsabsprache dahingehend<br />

beantwortet wurde, dass dem Auftragnehmer eine vollständige Ausführungsplanung zur<br />

Verfügung gestellt werde und keine ergänzenden Ausführungsplanungen zu erstellen wären.<br />

Entsprechend dieser Auskunft wurden durch die Bieter auch keine Ausführungsplanungen im<br />

Angebot einkalkuliert.<br />

Während der Bauausführung ergaben sich aus der zunächst unvollständigen Ausführungsplanung<br />

und des für eine Vervollständigung benötigten Zeitrahmens immer wieder heftige „Reibereien“<br />

und Auseinandersetzungen mit dem Auftragnehmer, die dieser dazu nutzte, Behinderungen<br />

im Bauablauf zu rügen und Verzögerungskosten anzudrohen. Um die Prozesse zu beschleunigen<br />

und gegenüber dem Auftragnehmer die Behinderungstatbestände zu beseitigen, wurde entschieden,<br />

diesem die Vervollständigung der Ausführungsplanung für die Haustechnik nachträglich zu<br />

beauftragen. Dadurch entfällt die Ausweitung der Planungsleistung gegenüber dem Fachplaner<br />

des Kreises, sodass sich aus diesem Grund in der Gesamtschau keine Mehrkosten ergeben.“<br />

Die Zusammenstellungen der Fachbereiche Einkauf, Informations- und Technologieservice,<br />

Schule und Hochbau über die Vergabe von Aufträgen über 5.000,00 € im 4. Quartal 2010 werden<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

7. Auftragsvergaben über 5.000,00 € im <strong>1.</strong> Quartal 2011 2011/0070/KA<br />

Die Zusammenstellungen der Fachbereiche Einkauf und Hochbau über die Vergabe von Aufträgen<br />

über 5.000,00 € im <strong>1.</strong> Quartal 2011 werden zur Kenntnis genommen.<br />

8. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen des<br />

Haushaltsjahres 2008<br />

2011/0022/KA<br />

Herr Buhlmann, Fachbereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen, beantwortet die Fragen der<br />

Abgeordneten.


Auf Anfrage von Herrn Herber wird die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und Gesamtfinanzrechnung<br />

2008 dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt.<br />

Frau Bruns beantragt die getrennte Abstimmung über die Absätze 2 und 3 des Beschlusstenors<br />

der Vorlage.<br />

Die Aufstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres<br />

2008 (Anlagen 1 bis 3) wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Haupt und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung der GRÜNE:<br />

„Die in Anlage 2 enthaltenen Mehrausgaben werden vom Kreisausschuss beschlossen.“<br />

Der Haupt und Finanzausschuss beschließt einstimmig bei Enthaltung von GRÜNE und FWG:<br />

„Die in Anlage 3 enthaltenen Mehrausgaben werden vom Kreistag beschlossen.“<br />

9. Bewilligung von außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 114g HGO;<br />

Rückzahlung der unterschlagenen Gelder an den Bund sowie Entscheidung<br />

zur Klageerhebung<br />

6<br />

2011/0033/KA<br />

Herr Landrat Krebs teilt mit, dass zusätzlich zu dem in der Vorlage genannten Betrag des Bundesministerium<br />

für Arbeit und Soziales Zinsen i. H. v. 2.343,85 € in Rechnung gestellt wurden.<br />

Der Beschlusstenor ist entsprechend zu ändern und der Gesamtbetrag zu erhöhen.<br />

Herr Landrat Ulrich Krebs, Herr Dr. Simon, Fachbereichsleiter Rechtsservice und Herr Buhlmann,<br />

Fachbereichsleiter Finanz- und Rechnungswesen, beantworten die Fragen der Abgeordneten.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Blechschmidt wird das Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit<br />

und Soziales vom 24.0<strong>1.</strong>2011 dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt.<br />

Die Frage von Herrn Herber nach einer Selbstbeteiligung bei der Eigenschadenversicherung wird<br />

mit dem <strong>Protokoll</strong> wie folgt beantwortet:<br />

„Gemäß dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag beträgt die Selbstbeteiligung 10% des ermittelten<br />

Schadens, mindestens 25,00 €, höchstens <strong>1.</strong>000,00 €.“<br />

Es wird insbesondere darüber diskutiert, ob und zu welchem Zeitpunkt der Zahlungsaufforderung<br />

des Bundesministeriums nachgekommen werden soll und ob es besser sei, sich verklagen zu<br />

lassen. Herr Dr. Simon weist darauf hin, dass der Bund angekündigt habe, den Kreis aus dem<br />

automatisierten Zahlungsverfahren auszuschließen, wenn nicht gezahlt würde. Vor diesem Hintergrund<br />

habe man sich in Abstimmung mit der Versicherung entschieden, unter Vorbehalt zu<br />

zahlen und den Betrag auf dem Klageweg zurückzufordern.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: CDU (7), SPD (4)<br />

Nein: GRÜNE (4)<br />

Enthaltung: FDP (1), FWG (1)


Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:<br />

7<br />

„Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Bund die Rückzahlung der beim <strong>Hochtaunuskreis</strong><br />

unterschlagenen Gelder in Höhe von 557.106,48 EUR abzüglich von bisher weitergeleiteten Einnahmen<br />

in Höhe von 56.282,98 EUR, also 500.823,50 EUR, zuzüglich Zinsen in Höhe von<br />

2.343,85 EUR, also einen Gesamtbetrag von 503.167,35 EUR verlangt hat.<br />

Zur Erfüllung dieser Zahlungsaufforderung werden außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von<br />

503.167,35 EUR beschlossen. Die Mehraufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar.<br />

Im Falle der Realisierung erfolgt die Deckung durch den Schadenersatzanspruch gegenüber der<br />

Verursacherin sowie weiter durch eine Erstattung der Eigenschadenversicherung des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es<br />

in einer Teilhöhe von 250.000,00 EUR.<br />

Weiter wird gem. § 30 Ziff. 15 HKO beschlossen, vom Bund im Wege der Klage die Rückzahlung<br />

des erstatteten Betrages zu verlangen.“<br />

10. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den Bereichen SGB II,<br />

SGB XII, AsylbLG, Wohngeld und Kinderzuschlag<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:<br />

2011/0077/KA<br />

„<strong>1.</strong> Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Bereich SGB II, SGB XII und AsylbLG die Aufgaben<br />

des <strong>Hochtaunuskreis</strong>es um das Bildungs- und Teilhabepaket rückwirkend zum 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011<br />

durch die gesetzliche Änderung zum 0<strong>1.</strong>04.2011 erweitert wurden.<br />

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass in den Bereichen Wohngeld und Kinderzuschlag rückwirkend<br />

zum 0<strong>1.</strong>0<strong>1.</strong>2011 durch eine Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde für<br />

die Gewährung der Leistungen nach § 6b des Bundeskindergeldgesetzes zum 0<strong>1.</strong>06.2011<br />

neue Aufgaben auf den <strong>Hochtaunuskreis</strong> übertragen werden sollen.<br />

3. Es werden außerplanmäßige Aufwendungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes<br />

gemäß § 114 g HGO genehmigt.<br />

Die Mehraufwendungen sind unvorhergesehen und unabweisbar. Sie werden durch Mehrerträge<br />

durch die Bundesbeteiligung in voller Höhe gedeckt.“<br />

1<strong>1.</strong> Hochtaunus-Kliniken gGmbH<br />

Zustimmung zur Gewährung von Erbbaurechten auf den im Eigentum<br />

der Kliniken stehenden Grundstücken<br />

2011/0078/KA<br />

Herr Landrat Ulrich Krebs und Frau Benter, Fachbereich Beteiligungsmanagement, beantworten<br />

die Fragen der Abgeordneten zu den geplanten Einrichtungen. Fragen bezüglich der Vertragsausgestaltung<br />

beantwortet Herr Dr. Simon. Er weist darauf hin, dass der Vertrag als Muster für<br />

die weiteren Verträge dienen könne und solle und dass der Kreistag lediglich bei Belastung der<br />

Grundstücke der Hochtaunus-Kliniken gGmbH, hier der Eintragung von Erbbaurechten auf den<br />

Grundstücken, entscheidungsbefugt sei.


Abstimmungsergebnis:<br />

Ja: CDU (7), SPD (4),<br />

Nein: --<br />

Enthaltung: GRÜNE (4),FDP (1), FWG (1)<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:<br />

8<br />

„Der <strong>Hochtaunuskreis</strong> stimmt zu, dass die Hochtaunus-Kliniken gGmbH an den in ihrem Eigentum<br />

stehenden Grundstücken, die sie für die Entwicklung der ergänzenden Einrichtungen an den<br />

Standorten Bad Homburg und Usingen erworben hat, für die nachfolgenden aufgeführten Nutzungen<br />

entsprechend dem beigefügten beispielhaften Erbbaurechtsvertrag (Anlage 1) Erbbaurechte<br />

einräumen darf:<br />

- Dialyse<br />

- Ärztehaus<br />

- Parkhaus<br />

- Rettungswache<br />

- Nahwärmeeinrichtung<br />

- Labor<br />

- Stationäre und ambulante Gesundheitseinrichtungen<br />

- Tagesklinik“<br />

12. Änderung der Zahlungsmodalitäten für die Investitionspauschale bei der<br />

Inbetriebnahme einer dritten Betreuungsgruppe im Betreuungzentrum an<br />

der Kronthal-Schule zum <strong>1.</strong>8.2011<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:<br />

2011/0081/KA<br />

„Es wird beschlossen, dass die Fälligkeit der Raten der Investitionspauschale für die Einrichtung<br />

einer dritten hortähnlichen Betreuungsgruppe im Betreuungszentrum an der Kronthal-Schule wie<br />

folgt festgelegt wird:<br />

15.02.2012 100.000 €<br />

15.02.2013 100.000 €<br />

15.02.2014 100.000 €<br />

15.02.2015 100.000 €<br />

15.02.2016 100.000 €“<br />

13. Änderung der Zahlungsmodalitäten für die Investitionspauschalen bei<br />

der Inbetriebnahme von weiteren Betreuungsgruppen in<br />

Betreuungzentren an Oberurseler Grundschulen zum <strong>1.</strong>8.2011<br />

2011/0082/KA<br />

Auf Nachfrage von Herrn Herber wird dem <strong>Protokoll</strong> eine Aufstellung aller Betreuungszentren des<br />

<strong>Hochtaunuskreis</strong>es mit den jeweiligen Zahlungsmodalitäten beigefügt.<br />

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt einstimmig:<br />

„Es wird beschlossen, dass die Zahlung von Investitionspauschalen für die Inbetriebnahme von<br />

jeweils einer dritten hortähnlichen Betreuungsgruppe im Betreuungszentrum an der Grundschule


Stierstadt und der Burgwiesenschule sowie zwei Gruppen an der Grundschule „Mitte“ erst wie<br />

folgt fällig werden:<br />

Grundschule „Mitte“ 2 Gruppen à 500.000 Euro zum 3<strong>1.</strong>3.2012<br />

Grundschule Stierstadt 1 Gruppe à 500.000 Euro zum 3<strong>1.</strong>3.2013<br />

Burgwiesenschule 1 Gruppe à 500.000 Euro zum 3<strong>1.</strong>3.2014.“<br />

14. Verschiedenes<br />

9<br />

Herr Landrat Ulrich Krebs teilt mit, dass folgende Unterlagen dem <strong>Protokoll</strong> als Anlage beigefügt<br />

werden<br />

Vermerk über die erfolgte Kreditaufnahme und Umschuldung<br />

Haushaltsbericht für das <strong>1.</strong> Quartal 2011 für den Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Herr Krug teilt mit, dass die nächste Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.09.2011<br />

stattfindet. Er dankt allen Anwesenden für ihre Mitarbeit und schließt die Sitzung.<br />

gez. Karl Heinz Krug gez. Manfred Gönsch gez. Annette Goy<br />

Vorsitzender<br />

Kreistagsvorsitzender Schriftführerin

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