PROTOKOLL Delegiertenversammlung ... - Pro Prättigau
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<strong>Delegiertenversammlung</strong> <strong>Pro</strong> <strong>Prättigau</strong> Nr. 02/12 vom 15.11.2012 Seite 6<br />
Diskussion<br />
Zum Umgang mit geschützten Ortsteilen meint Christian Kasper, Luzein, es sei<br />
entscheidend, dass die Gemeinden ihren Handlungsspielraum hätten, so wie das<br />
vorgesehen sei. Christoph Zindel bestätigt dies und regt an, diese Frage in den<br />
Gemeinden wirklich auch aktiv anzugehen.<br />
Marianne Flury, Fideris, möchte wissen, wie die Gemeinden im Zusammenhang mit den<br />
Folgen der Zweitwohnungsinitiative die Anzahl oder die Fläche der Zweitwohnungen<br />
überprüfen sollen und was der Zweck einer solchen Empfehlung sei. Laut Christoph<br />
Zindel beruhen die aktuell im Umlauf befindlichen Werte des Bundes einfach auf dem<br />
Gebäuderegister. Da könne es bei Gemeinden, welche sich um den Grenzwert von<br />
20 <strong>Pro</strong>zent bewegten, zu Verschiebungen kommen.<br />
Christoph Zindel verweist zudem auf die Abstimmung über das neue<br />
Raumplanungsgesetz des Bundes am 3. März 2013, das eine deutliche Verschärfung<br />
der übergeordneten Bestimmungen vorsieht. Es sei gerade auch vor diesem Hintergrund<br />
sinnvoll, wenn die Region mit dem RRIP ihre Position bestimme.<br />
Daniel Wegmüller, Klosters-Serneus, berichtet von Erfahrungen mit der<br />
Flächenkontingentierung für Zweitwohnungen in Klosters. Genaue Zahlen zu erheben,<br />
sei ein Fass ohne Boden. Man wisse zwar Bescheid über die Anzahl Tiere auf jeder Alp,<br />
aber man habe keine verlässlichen Angaben über Zweitwohnungen. Er könne aber<br />
verstehen, wenn man den RRIP, auch wenn es ein zahnloses Papier sei, quasi als<br />
Schutz gegen das verabschiede, was da noch komme und könne das so auch<br />
unterstützen.<br />
Urban Mathis, Jenaz, erkundigt sich, was passiere, wenn der Kanton in der<br />
Genehmigung einen wesentlichen Punkt wie die möglichen Einzonungen von<br />
1500 Quadratmeter streiche. Ob dann zum Beispiel die Gemeinden noch einmal<br />
einbezogen würden. Laut Christoph Zindel ist das nicht üblich; man könne allenfalls noch<br />
reagieren, bevor die Regierung beschliesse, wenn man Kenntnis vom Beschlusstext<br />
habe. Im Fall der möglichen Einzonungen sieht er aber gute Chancen, dass das so auch<br />
bewilligt wird.<br />
Im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen weist Marianne Flury, Fideris, darauf hin, dass<br />
das Thema „Regionaler Gewerbepark“ in Fideris vielleicht doch wieder ein Thema<br />
werden könnte. Christoph Zindel erklärt, dass man sich diesbezüglich mit dem RRIP<br />
nichts verbaue. Wie jeder Richtplan könne auch dieser fortgeschrieben werden.<br />
Abschliessend stellt Hans Peter Kocher eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem<br />
RRIP „Siedlung und Ausstattung“ fest und äussert auch Verständnis dafür. Er stellt aber<br />
auch fest, dass der RRIP möglichst viele Kompetenzen bei den Gemeinden belasse.<br />
Beschluss:<br />
Der Regionale Richtplan „Siedlung und Ausstattung“ wird von den Delegierten einstimmig (35<br />
Ja) zuhanden der Bündner Regierung verabschiedet.