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PROTOKOLL Delegiertenversammlung ... - Pro Prättigau

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<strong>Delegiertenversammlung</strong> <strong>Pro</strong> <strong>Prättigau</strong> Nr. 02/12 vom 15.11.2012 Seite 6<br />

Diskussion<br />

Zum Umgang mit geschützten Ortsteilen meint Christian Kasper, Luzein, es sei<br />

entscheidend, dass die Gemeinden ihren Handlungsspielraum hätten, so wie das<br />

vorgesehen sei. Christoph Zindel bestätigt dies und regt an, diese Frage in den<br />

Gemeinden wirklich auch aktiv anzugehen.<br />

Marianne Flury, Fideris, möchte wissen, wie die Gemeinden im Zusammenhang mit den<br />

Folgen der Zweitwohnungsinitiative die Anzahl oder die Fläche der Zweitwohnungen<br />

überprüfen sollen und was der Zweck einer solchen Empfehlung sei. Laut Christoph<br />

Zindel beruhen die aktuell im Umlauf befindlichen Werte des Bundes einfach auf dem<br />

Gebäuderegister. Da könne es bei Gemeinden, welche sich um den Grenzwert von<br />

20 <strong>Pro</strong>zent bewegten, zu Verschiebungen kommen.<br />

Christoph Zindel verweist zudem auf die Abstimmung über das neue<br />

Raumplanungsgesetz des Bundes am 3. März 2013, das eine deutliche Verschärfung<br />

der übergeordneten Bestimmungen vorsieht. Es sei gerade auch vor diesem Hintergrund<br />

sinnvoll, wenn die Region mit dem RRIP ihre Position bestimme.<br />

Daniel Wegmüller, Klosters-Serneus, berichtet von Erfahrungen mit der<br />

Flächenkontingentierung für Zweitwohnungen in Klosters. Genaue Zahlen zu erheben,<br />

sei ein Fass ohne Boden. Man wisse zwar Bescheid über die Anzahl Tiere auf jeder Alp,<br />

aber man habe keine verlässlichen Angaben über Zweitwohnungen. Er könne aber<br />

verstehen, wenn man den RRIP, auch wenn es ein zahnloses Papier sei, quasi als<br />

Schutz gegen das verabschiede, was da noch komme und könne das so auch<br />

unterstützen.<br />

Urban Mathis, Jenaz, erkundigt sich, was passiere, wenn der Kanton in der<br />

Genehmigung einen wesentlichen Punkt wie die möglichen Einzonungen von<br />

1500 Quadratmeter streiche. Ob dann zum Beispiel die Gemeinden noch einmal<br />

einbezogen würden. Laut Christoph Zindel ist das nicht üblich; man könne allenfalls noch<br />

reagieren, bevor die Regierung beschliesse, wenn man Kenntnis vom Beschlusstext<br />

habe. Im Fall der möglichen Einzonungen sieht er aber gute Chancen, dass das so auch<br />

bewilligt wird.<br />

Im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen weist Marianne Flury, Fideris, darauf hin, dass<br />

das Thema „Regionaler Gewerbepark“ in Fideris vielleicht doch wieder ein Thema<br />

werden könnte. Christoph Zindel erklärt, dass man sich diesbezüglich mit dem RRIP<br />

nichts verbaue. Wie jeder Richtplan könne auch dieser fortgeschrieben werden.<br />

Abschliessend stellt Hans Peter Kocher eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dem<br />

RRIP „Siedlung und Ausstattung“ fest und äussert auch Verständnis dafür. Er stellt aber<br />

auch fest, dass der RRIP möglichst viele Kompetenzen bei den Gemeinden belasse.<br />

Beschluss:<br />

Der Regionale Richtplan „Siedlung und Ausstattung“ wird von den Delegierten einstimmig (35<br />

Ja) zuhanden der Bündner Regierung verabschiedet.

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