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) Zentrale Kläranlage<br />
Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Planungsbüro Wipfler,<br />
Pfaffenhofen.<br />
Diskussion, Anmerkungen und Fragen:<br />
- Es sollte die Dachform des Betriebs- und Lagergebäudes hingehend zu<br />
einem Pultdach überdacht werden<br />
- Der alte Tropfkörper wird abgebaut<br />
- Altes Regenüberlaufbecken muss eventuell überarbeitet werden<br />
- Haftungsfragen gegenüber dem Planungsbüro werden angesprochen<br />
- Eine Baukostenverfolgung wird angesprochen<br />
- Der Standort einer Stationärenschlammpressung wird erläutert<br />
- Betriebskosteneinsparpotential durch den stufenweisen Ausbau des<br />
Belebungsbeckens wird erläutert<br />
Beschluss:<br />
Der vorgestellten Entwurfsplanungen (bis auf eine evtl. Tektur der Dachform)<br />
wird zugestimmt und soll in dieser Fassung der Genehmigungsbehörde<br />
(Landratsamt Pfaffenhofen) vorgelegt werden. Gleichzeitig sollen die<br />
Ausschreibungsunterlangen vorbereitet und mit dem Kommunalunternehmen<br />
abgestimmt werden.<br />
Abstimmungsergebnis: 13 : 4<br />
Auf eigenen Wunsch wird festgehalten, dass die Mitglieder der UB-Fraktion,<br />
Frau Annette Schütz-Finkenzeller, Herr Stefan Maurer, Herr Hans-Jürgen<br />
Bartl und Herr Georg Kirmayr gegen diesen Beschlussvorschlag gestimmt<br />
haben.<br />
201.Erlaß einer Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 36<br />
„Steinleiten IV“ (Aufstellungsbeschluß)<br />
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 „Steinleiten IV“<br />
Gerolsbach einschl. Begründung, beide jeweils i. d. Fassung vom 25.11.2008<br />
und am 02.12.2008 in Kraft getreten, aufzuheben und beauftragt die<br />
Verwaltung, das entsprechende Verfahren einzuleiten und durchzuführen.<br />
Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />
Herr Stefan Maurer war wegen persönlicher Beteiligung von der<br />
Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />
202.Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Steinleiten V“<br />
(Aufstellungsbeschluß)<br />
Für das Gebiet „Steinleiten V“ Gerolsbach, das wie folgt umgrenzt ist:<br />
im Nordosten: Fl.Nr. 221<br />
im Südosten: Fl.Nr. 226<br />
im Südwesten: Fl.Nr. 245/25 und Fl.Nr. 218/T<br />
im Nordwesten: Fl.Nr. 219/T und Fl.Nr. 220/T<br />
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