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25.10.2010

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) Zentrale Kläranlage<br />

Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Planungsbüro Wipfler,<br />

Pfaffenhofen.<br />

Diskussion, Anmerkungen und Fragen:<br />

- Es sollte die Dachform des Betriebs- und Lagergebäudes hingehend zu<br />

einem Pultdach überdacht werden<br />

- Der alte Tropfkörper wird abgebaut<br />

- Altes Regenüberlaufbecken muss eventuell überarbeitet werden<br />

- Haftungsfragen gegenüber dem Planungsbüro werden angesprochen<br />

- Eine Baukostenverfolgung wird angesprochen<br />

- Der Standort einer Stationärenschlammpressung wird erläutert<br />

- Betriebskosteneinsparpotential durch den stufenweisen Ausbau des<br />

Belebungsbeckens wird erläutert<br />

Beschluss:<br />

Der vorgestellten Entwurfsplanungen (bis auf eine evtl. Tektur der Dachform)<br />

wird zugestimmt und soll in dieser Fassung der Genehmigungsbehörde<br />

(Landratsamt Pfaffenhofen) vorgelegt werden. Gleichzeitig sollen die<br />

Ausschreibungsunterlangen vorbereitet und mit dem Kommunalunternehmen<br />

abgestimmt werden.<br />

Abstimmungsergebnis: 13 : 4<br />

Auf eigenen Wunsch wird festgehalten, dass die Mitglieder der UB-Fraktion,<br />

Frau Annette Schütz-Finkenzeller, Herr Stefan Maurer, Herr Hans-Jürgen<br />

Bartl und Herr Georg Kirmayr gegen diesen Beschlussvorschlag gestimmt<br />

haben.<br />

201.Erlaß einer Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 36<br />

„Steinleiten IV“ (Aufstellungsbeschluß)<br />

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Nr. 36 „Steinleiten IV“<br />

Gerolsbach einschl. Begründung, beide jeweils i. d. Fassung vom 25.11.2008<br />

und am 02.12.2008 in Kraft getreten, aufzuheben und beauftragt die<br />

Verwaltung, das entsprechende Verfahren einzuleiten und durchzuführen.<br />

Abstimmungsergebnis: 16 : 0<br />

Herr Stefan Maurer war wegen persönlicher Beteiligung von der<br />

Beschlussfassung ausgeschlossen.<br />

202.Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Steinleiten V“<br />

(Aufstellungsbeschluß)<br />

Für das Gebiet „Steinleiten V“ Gerolsbach, das wie folgt umgrenzt ist:<br />

im Nordosten: Fl.Nr. 221<br />

im Südosten: Fl.Nr. 226<br />

im Südwesten: Fl.Nr. 245/25 und Fl.Nr. 218/T<br />

im Nordwesten: Fl.Nr. 219/T und Fl.Nr. 220/T<br />

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