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der erforderlichen Schalldämmmaße ist vom verantwortlichen<br />
Planer der Schallpegelbereich III (Tabelle 8 der DIN 4109)<br />
anzusetzen. Die Aufenthalts- und Schlafräume sind nach<br />
Möglichkeit nicht in Richtung Südwesten zu orientieren.“<br />
3. Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />
Zur Satzung ist eine Begründung auszuarbeiten. In der<br />
Begründung sind Eingriffsregelung und Relevanzprüfung zur<br />
SaP (spezielle Artenschutzprüfung) abzuarbeiten.<br />
Gehölzbestand ist im Planungsgebiet nicht vorhanden. Zur<br />
Sicherung der Ortsrandeingrünung ist ein<br />
Freiflächengestaltungsplan vorzulegen (siehe Ziff. 1)<br />
4. Beurteilung aus Sicht der Kreisstraßenbauverwaltung<br />
Keine Einwände, die Auflagen aus der Stellungnahme zum<br />
Vorbescheid (10.03.09) sind zu beachten.<br />
5. Beurteilung aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes<br />
Keine Einwände<br />
d) Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, vom24.06.09<br />
Keine Einwände<br />
e) Staatl. Bauamt Ingolstadt, vom 13.08.09<br />
Die Ausbauverbotszone ist bereits berücksichtigt und liegt<br />
außerhalb des Geltungsbereiches.<br />
Ab einem Abstand von 10 m zum Fahrbahnrand kann die Fläche in<br />
Absprache mit dem Staatl. Bauamt zur Eingrünung herangezogen<br />
werden.<br />
f) Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München, vom<br />
3.9.09<br />
Keine Einwände<br />
g) E.ON Bayern AG, Pfaffenhofen a.d.Ilm, vom 17.08.09<br />
Keine Einwände<br />
2. Satzungsbeschluß:<br />
Der in der Anlage zu dieser Niederschrift aufgeführte Satzungstext zur<br />
Aufstellung der Ortsabrundungssatzung für Fl.Nr. 196 der Gemarkung<br />
Strobenried (Innenbereichssatzung Nr. 2 „Strobenried) in der Fassung vom<br />
<strong>25.10.2010</strong> einschließlich des zugehörigen Planes in der Fassung vom<br />
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