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25.10.2010

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der erforderlichen Schalldämmmaße ist vom verantwortlichen<br />

Planer der Schallpegelbereich III (Tabelle 8 der DIN 4109)<br />

anzusetzen. Die Aufenthalts- und Schlafräume sind nach<br />

Möglichkeit nicht in Richtung Südwesten zu orientieren.“<br />

3. Naturschutzrechtliche Beurteilung<br />

Zur Satzung ist eine Begründung auszuarbeiten. In der<br />

Begründung sind Eingriffsregelung und Relevanzprüfung zur<br />

SaP (spezielle Artenschutzprüfung) abzuarbeiten.<br />

Gehölzbestand ist im Planungsgebiet nicht vorhanden. Zur<br />

Sicherung der Ortsrandeingrünung ist ein<br />

Freiflächengestaltungsplan vorzulegen (siehe Ziff. 1)<br />

4. Beurteilung aus Sicht der Kreisstraßenbauverwaltung<br />

Keine Einwände, die Auflagen aus der Stellungnahme zum<br />

Vorbescheid (10.03.09) sind zu beachten.<br />

5. Beurteilung aus Sicht des Abfallwirtschaftsbetriebes<br />

Keine Einwände<br />

d) Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt, vom24.06.09<br />

Keine Einwände<br />

e) Staatl. Bauamt Ingolstadt, vom 13.08.09<br />

Die Ausbauverbotszone ist bereits berücksichtigt und liegt<br />

außerhalb des Geltungsbereiches.<br />

Ab einem Abstand von 10 m zum Fahrbahnrand kann die Fläche in<br />

Absprache mit dem Staatl. Bauamt zur Eingrünung herangezogen<br />

werden.<br />

f) Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München, vom<br />

3.9.09<br />

Keine Einwände<br />

g) E.ON Bayern AG, Pfaffenhofen a.d.Ilm, vom 17.08.09<br />

Keine Einwände<br />

2. Satzungsbeschluß:<br />

Der in der Anlage zu dieser Niederschrift aufgeführte Satzungstext zur<br />

Aufstellung der Ortsabrundungssatzung für Fl.Nr. 196 der Gemarkung<br />

Strobenried (Innenbereichssatzung Nr. 2 „Strobenried) in der Fassung vom<br />

<strong>25.10.2010</strong> einschließlich des zugehörigen Planes in der Fassung vom<br />

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