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Stiftung Diakonat Bethesda Konsolidierte ... - Bethesda-Spital Basel

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1.5. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze orientieren sich an historischen Anschaffungs- oder Herstellkosten.<br />

Es gilt der Grundsatz der Einzelbewertung der Aktiven und Passiven. Die vorliegende konsolidierte Jahresrechnung wird nach<br />

den in Swiss GAAP FER aufgeführten Grundlagen - Fortführung, wirtschaftliche Betrachtungsweise, zeitliche<br />

Abgrenzung, Vorsichtsprinzip und Bruttoprinzip - aufgestellt.<br />

Flüssige Mittel<br />

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Postcheck- und Bankguthaben sowie Transferkonten zum Nominalwert.<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen<br />

Die Bilanzierung erfolgt zum Nominalwert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendigen Wertberichtigungen.<br />

Einzelwertberichtigungen von Forderungen über CHF 5'000.-- werden erfolgswirksam erfasst, wenn objektive Hinweise<br />

vorliegen, dass Forderungen nicht vollständig einbringlich sind. Auf dem verbleibenden Bestand werden<br />

betriebswirtschaftlich notwendige Wertberichtigungen auf Forderungen, die länger als 120 Tage verfallen sind, zu 100%<br />

gebildet.<br />

Nicht abgerechnete Leistungen<br />

Die Bewertung der erbrachten aber noch nicht fakturierten Leistungen erfolgt grundsätzlich zum Wert des erwarteten<br />

Erlöses; d.h. zum Fakturabetrag.<br />

Vorräte<br />

Die Bewertung der Vorräte (Heizöl) erfolgt zu durchschnittlichen Anschaffungskosten (Einstandspreis). Eine Wertberichtigung wird<br />

gebildet, falls der Ölpreis zum Bilanzstichtag tiefer ist, als der nach der oben beschriebenen Methode errechnete Inventarwert.<br />

Die Bewertung von Medikamenten und Verbrauchsmaterial erfolgt zu Anschaffungskosten (Bruttopreis abzgl. Rabatte und Skonti).<br />

Die Wertberichtigung für Ladenhüter der im System geführten Lager werden anhand der Lagerreichweitenanalyse festgelegt. Die<br />

Lagerreichweite ist der Quotient des vorhandenen bzw. durchschnittlichen Lagerbestandes und dem durchschnittlichen Verbrauch pro<br />

Periode.<br />

Finanzanlagen<br />

Die Finanzanlagen beinhalten zinslose Arbeitgeberbeitragsreserven zum Nominalwert, nicht konsolidierte Beteiligungen,<br />

die gemäss den Konsolidierungsgrundsätzen bewertet werden sowie zu Anschaffungskosten bilanzierte, langfristig<br />

gehaltene Wertschriften und Darlehen an Dritte.<br />

Sachanlagen<br />

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellkosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen bilanziert.<br />

Die Aktivierungsuntergrenze liegt bei TCHF 10. Anlagen unter diesem Wert werden nicht bilanziert, sondern direkt im Aufwand<br />

"nicht aktivierbare Anlagen" verbucht. Die Abschreibungen erfolgen linear nach der vorgegebenen Nutzungsdauer.<br />

Die Nutzungsdauer der Sachanlagen der <strong>Bethesda</strong> <strong>Spital</strong> AG richtet sich grundsätzlich nach den Branchenvorschriften von REKOLE®.<br />

- Gebäude (Rohbau) 33 bis max 75 Jahre<br />

- Gebäude (Einrichtungen) 15 bis max 30 Jahre<br />

- Gebäude (Projekt- und Planungskosten) 5 Jahre<br />

- Gebäude (Sachanlagen im Bau) keine Abschreibung<br />

- Anlagespezifische Installationen 20 Jahre<br />

- Mobiliar und Einrichtungen 10 Jahre<br />

- Medizinische Apparate, Geräte und Instrumente 8 Jahre<br />

- Büromaschinen und Kommunikationssysteme 5 Jahre<br />

- Fahrzeuge 5 Jahre<br />

- Werkzeuge und Geräte 5 Jahre<br />

- Hardware (Server, PC, Drucker, Netzwerkkomponenten) 4 Jahre<br />

Die Wertberichtigung für Sachanlagen in Bau (Projekt- und Planungskosten) wird erst bei Nutzung vorgenommen.<br />

Unbebaute Grundstücke werden nicht wertberichtigt.<br />

Im Rahmen der Umstellung auf Swiss GAAP FER wurden die Liegenschaften und die Grundstücke mittels externen Gutachten<br />

neu bewertet.

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