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EBM - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

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07310 III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen<br />

7.3 Diagnostische und therapeutische Gebührenordnungspositionen<br />

07310 Zusatzpauschale Behandlung und ggf. Diagnostik von Erkrankung(en)<br />

des Stütz- und Bewegungsapparates (angeboren, traumatisch, posttraumatisch,<br />

perioperativ) , entzündlicher(n) Erkrankung(en) des Stützund<br />

Bewegungsapparates, Skelettanomalie(n) bei Neugeborenen,<br />

Säuglingen, Kleinkindern und Kindern<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

176<br />

– Funktionsdiagnostik (ggf. segmental) und Differentialdiagnostik,<br />

– Dokumentation von Bewegungseinschränkungen (z. B. nach der<br />

Neutral-Null-Methode),<br />

– Weiterführende neurologische Diagnostik,<br />

– Mindestens 3 Arzt-Patienten-Kontakte im Behandlungsfall,<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

– Anlage und/oder Wiederanlage eines immobilisierenden Verbandes<br />

unter Einschluss mindestens eines großen Gelenkes und/oder<br />

Frakturen,<br />

– Anlage und/oder Wiederanlage eines Schienenverbandes,<br />

– Anlage und/oder Wiederanlage einer Orthese,<br />

– Mobilisation(en) nach Funktionsdiagnostik,<br />

– Anleitung zur Durchführung von Bewegungsübungen,<br />

– Durchführung einer Thromboseprophylaxe,<br />

– Gelenkpunktion(en) und/oder intraarticuläre Injektionen,<br />

einmal im Behandlungsfall<br />

Die Gebührenordnungsposition 07310 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

02300 bis 02302 und 02511 berechnungsfähig.<br />

Die Gebührenordnungsposition 07310 ist am Behandlungstag nicht<br />

neben den Gebührenordnungspositionen 31614 bis 31621 berechnungsfähig.<br />

Die Gebührenordnungsposition 07310 ist im Behandlungsfall nicht neben<br />

den Gebührenordnungspositionen 02311, 02312, 02340, 02341,<br />

02350, 02360, 07311, 07320, 07330, 07340, 07345 und 18310 berechnungsfähig.<br />

Die Gebührenordnungsposition 07310 ist im Zeitraum von 21 Tagen<br />

nach Erbringung einer Leistung des Abschnitts 31.2 nicht neben den<br />

Gebührenordnungspositionen 31601, 31602 und 31608 bis 31637 berechnungsfähig.<br />

21,38 €<br />

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