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EBM - Kassenärztliche Vereinigung Thüringen

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17361–17371 III Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen<br />

17361 Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 17310 oder 17311 für<br />

die sequentielle Aufnahmetechnik<br />

Die Gebührenordnungsposition 17361 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

17320, 17321, 17332, 17333, 17340, 17341,<br />

17350, 17351, 17360, 17362, 17363 und 17370 bis 17373 berechnungsfähig.<br />

17362 Zuschlag für die Einkopf-Single-Photonen-Emissions-Computertomographie<br />

(SPECT)<br />

Die Gebührenordnungsposition 17362 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

17320, 17321, 17340, 17341, 17350, 17351,<br />

17361 und 17363 berechnungsfähig.<br />

17363 Zuschlag für die Zwei- oder Mehrkopf-Single-Photonen-Emissions-<br />

Computertomographie (SPECT)<br />

Die Gebührenordnungsposition 17363 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

17320, 17321, 17340, 17341, 17350, 17351 und<br />

17360 bis 17362 berechnungsfähig.<br />

17370 Radiojodtherapie von Schilddrüsenerkrankungen, einschl. der erforderlichen<br />

Kontrollmessungen<br />

Die Gebührenordnungsposition 17370 ist nur bei kurativ-stationärer<br />

(belegärztlicher) Behandlung berechnungsfähig.<br />

Die Gebührenordnungsposition 17370 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

17310, 17320 und 17361 berechnungsfähig.<br />

17371 Zusatzpauschale Radiosynoviorthese an einem kleinen Gelenk oder<br />

Anwendung von offenen Radionukliden in vorgeformten Körperhöhlen<br />

Obligater Leistungsinhalt<br />

324<br />

– Radiosynoviorthese an einem kleinen Gelenk (mit Ausnahme der in<br />

der Gebührenordnungsposition 17373 genannten Gelenke)<br />

oder<br />

– Anwendung von offenen Radionukliden in vorgeformten Körperhöhlen,<br />

– Dokumentation(en),<br />

Fakultativer Leistungsinhalt<br />

– Gelenkpunktion(en) (Nr. 02341),<br />

– Kontrolle der Nadellage mittels bildgebender Verfahren,<br />

– Szintigraphische Kontrollmessung(en),<br />

höchstens viermal am Behandlungstag<br />

Wird die Gebührenordnungsposition 17373 an demselben Behandlungstag<br />

einmal/zweimal berechnet, reduziert sich die Berechnungsfähigkeit<br />

der Gebührenordnungsposition 17371 dementsprechend auf<br />

höchstens dreimal/zweimal je Behandlungstag.<br />

Die Gebührenordnungsposition 17371 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen<br />

02341, 17310, 17361, 34235 und 34236 berechnungsfähig.<br />

15,95 €<br />

455 Punkte<br />

66,59 €<br />

1900 Punkte<br />

103,57 €<br />

2955 Punkte<br />

56,60 €<br />

1615 Punkte<br />

28,04 €<br />

800 Punkte

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