Amts - Amt Dömitz-Malliß
Amts - Amt Dömitz-Malliß
Amts - Amt Dömitz-Malliß
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05. Jahrgang Freitag, den 05. September 2008 Nr. 09<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>-<br />
KURIER<br />
<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> mit den Gemeinden<br />
Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, <strong>Malliß</strong>, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt <strong>Dömitz</strong>.
2 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Telefonverzeichnis<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
Goethestraße 21<br />
19303 <strong>Dömitz</strong><br />
zentrale Einwahl: 038758/316-0<br />
Fax: 038758/316-55<br />
Fax Bauamt: 038758/316-56<br />
E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de<br />
Web: www.amtdoemitz-malliss.de<br />
Frau Weber Leitende Verwaltungsbeamtin 316-30 weber@amtdoemitz-malliss.de<br />
Frau Hinz Sekretariat 316-31<br />
Frau Schult Leiterin Hauptamt 316-40 schult@amtdoemitz-malliss.de<br />
Frau Dahl Versicherungen, Kultur, Wahlen 316-44<br />
Frau Pilat Personalamt 316-43<br />
Frau Bielke Schulen, Museen, Biliotheken 316-45<br />
Frau Niemann Jugendpflegerin, Kindertagesstätten 316-46<br />
Frau Gundske Leiterin Kämmerei 316-25 gundske@amtdoemitz-malliss.de<br />
Frau Scheper Steuern 316-21<br />
Frau Johnke Steuern 316-53<br />
Frau Görs Kasse 316-52<br />
Frau Geufke Kasse 316-22<br />
Frau Hogh-Predatsch Kasse 316-26<br />
Herr Pflügel Außendienstvollstreckung 316-23<br />
Frau Paulini Kosten- und Leistungsrechnung 316-28<br />
Frau Harnack Liegenschaften 316-28<br />
Herr Morawetz Anlagenbuchhaltung 316-32<br />
Herr Schult Leiter Ordnungsamt 316-34 rschult@amtdoemitz-malliss.de<br />
Frau Ankert Wohngeld 316-13<br />
Frau Wilke Einwohnermeldeamt 316-14<br />
Frau Giencke Einwohnermeldeamt 316-15<br />
Frau Hoedt Standesamt 316-24<br />
Herr Weyer Allg. Ordnungsamt/Gewerbe 316-27<br />
Herr Schulz Fischerei/Feuerwehr/Jagd 316-16<br />
Frau Ehbrecht Leiterin Bauamt 316-60 ehbrecht@amtdoemitz-malliss.de<br />
Herr Bade Baudurchführung 316-61<br />
Herr Frenz Baudurchführung 316-62<br />
Frau Tripschu Beitragserhebung, Bauantragsverfahren 316-64<br />
Herr Graaf Baumschutz, Friedhofsverwaltung 316-63<br />
Frau Didrich Baumschutz, Friedhofsverwaltung 316-66<br />
Frau Naumann Gebäudemanagement 316-65<br />
Das Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> befindet sich in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Slüterplatz 6.<br />
Sprechzeiten der Bürgermeister des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
Gemeinde/ Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort<br />
Stadt<br />
_____________________________________________________<br />
Telefon<br />
Stadt <strong>Dömitz</strong> Frau Vollbrecht dienstags<br />
038758/22112 von 15.00 - 17.30 Uhr<br />
im Rathaus<br />
Ortsteil Frau Vollbrecht Nach telefonischer<br />
Rüterberg Vereinbarung unter<br />
Ortsteil Heidhof 038758/316-0 oder<br />
Ortsteil Polz 038758/22435<br />
Gemeinde Frau Drewes 1. und 3. Donnerstag<br />
Vielank 038759/20221 im Monat von<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
im Gemeindebüro<br />
Ortsteil Frau Drewes 2. Donnerstag im<br />
Woosmer Monat von<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
in der Feuerwehr<br />
Ortsteil Frau Drewes 4. Donnerstag im<br />
Tewswoos Monat von<br />
15.00 - 18.00 Uhr<br />
in der Feuerwehr<br />
Gemeinde/ Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort<br />
Stadt Telefon<br />
_____________________________________________________<br />
Gemeinde Herr Thees dienstags<br />
Neu Kaliß 038758/22237 von 16.00 - 18.00 Uhr<br />
im Kulturraum (ehem.<br />
LTA)<br />
Gemeinde Herr Hahn dienstags<br />
<strong>Malliß</strong> 038750/20432 von 16.00 - 18.00 Uhr<br />
im Gemeindebüro in<br />
der FFw<br />
Gemeinde Herr Heike dienstags<br />
Malk Göhren 038755/20333 von 17.00 - 19.00 Uhr<br />
im Gemeindehaus<br />
Gemeinde Herr Schranck nach Vereinbarung<br />
Grebs- 038750/20091<br />
Niendorf<br />
Gemeinde Herr Pagung nach Vereinbarung<br />
Karenz 038750/20617
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 3<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute<br />
übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen<br />
Stadt <strong>Dömitz</strong><br />
Frau Hedwig Trojahn am 05.09. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Helmut Hinrichs am 06.09. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Erna Unglaube am 07.09. zum 88. Geburtstag<br />
Frau Irmgard Struve am 08.09. zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Klaus Kistner am 09.09. zum 72. Geburtstag<br />
Frau Maria Schuldt am 09.09. zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Anton Wedig am 09.09. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Christel Awe am 14.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Anne-Marie Brockmöller am 14.09. zum 93. Geburtstag<br />
Frau Lilly Anacker am 15.09. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Ingeborg Ranner am 15.09. zum 81. Geburtstag<br />
Frau Frieda Eder am 16.09. zum 88. Geburtstag<br />
Herrn Edmund Gebert am 17.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Frieda Roock am 22.09. zum 77. Geburtstag<br />
Frau Irene Harnack am 24.09. zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Josef Damro am 25.09. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Elvira Kusack am 25.09. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Marianne Stecker am 25.09. zum 74. Geburtstag<br />
Frau Irene Wegner am 26.09. zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Hans Völkel am 28.09. zum 90. Geburtstag<br />
Herrn Franz Meyer am 29.09. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Gerda Reitzig am 01.10. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Betty Schult am 02.10. zum 87. Geburtstag<br />
Frau Grete Vonsien am 02.10. zum 72. Geburtstag<br />
Ortsteil Groß Schmölen<br />
Herrn Willi Talg am 15.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Edelgard Werner am 21.09. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Ester Böckmann am 28.09. zum 89. Geburtstag<br />
Ortsteil Klein Schmölen<br />
Herrn Heinz Wolff am 15.09. zum 84. Geburtstag<br />
Ortsteil Polz<br />
Frau Inge Kolberg am 06.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Mariechen Malchow am 15.09. zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Walter Löscher am 21.09. zum 74. Geburtstag<br />
Frau Emma Kälke am 28.09. zum 83. Geburtstag<br />
Ortsteil Rüterberg<br />
Herrn Albert Wehring am 07.09. zum 83. Geburtstag<br />
Herrn Otto Martens am 09.09. zum 73. Geburtstag<br />
Ortsteil Heidhof<br />
Frau Helga Maiwald am 08.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Helga Jahnke am 18.09. zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Karl-August Tügel am 24.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Ella Gurk am 28.09. zum 86. Geburtstag<br />
Grebs-Niendorf<br />
Ortsteil Grebs<br />
Frau Ursula Bogner am 16.09. zum 72. Geburtstag<br />
Ortsteil Niendorf an der Rögnitz<br />
Herrn Willi Drögemüller am 08.09. zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Felix Mau am 20.09. zum 75. Geburtstag<br />
Ortsteil Schlesin<br />
Frau Inge Jauert am 17.09. zum 75. Geburtstag<br />
Karenz<br />
Frau Wilma Schade am 06.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Erna Haevelmann am 29.09. zum 88. Geburtstag<br />
Malk Göhren<br />
Herrn Karl-Heinz Ganzel am 05.09. zum 84. Geburtstag<br />
Frau Irmgard Rodhorst am 07.09. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Anita Ganzel am 08.09. zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Ewald Fricke am 21.09. zum 89. Geburtstag<br />
Frau Inge Schuldt am 23.09. zum 72. Geburtstag<br />
Frau Ilse Fehrmann am 29.09. zum 72. Geburtstag<br />
Ortsteil Neu Göhren<br />
Herrn Dietrich Borck am 25.09. zum 75. Geburtstag<br />
<strong>Malliß</strong><br />
Frau Gunhilde Gundlach am 06.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Erika Frahm am 14.09. zum 78. Geburtstag<br />
Frau Renate Bohr am 17.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Hannelore Jakob am 20.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Elfriede Dittrich am 28.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Ingeburg Kühne am 30.09. zum 83. Geburtstag<br />
Frau Erika Görs am 02.10. zum 83. Geburtstag<br />
Ortsteil Conow<br />
Herrn Siegfried Köhn am 17.09. zum 87. Geburtstag<br />
Herrn Reinhard Wolf am 24.09. zum 77. Geburtstag<br />
Herrn Heinrich Möller am 29.09. zum 71. Geburtstag<br />
Neu Kaliß<br />
Herrn Hans Führ am 05.09. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Werner Michaelis am 05.09. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Jenny Horn am 07.09. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Else Zimmermann am 09.09. zum 73. Geburtstag<br />
Herrn Gerhard Flemming am 12.09. zum 79. Geburtstag<br />
Frau Inge Lüning am 18.09. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Zimmermann am 20.09. zum 78. Geburtstag<br />
Frau Lieselotte Wilbat am 22.09. zum 76. Geburtstag<br />
Herrnn Werner Horn am 25.09. zum 76. Geburtstag<br />
Herrn Harald Reusch am 27.09. zum 71. Geburtstag<br />
Ortsteil Heiddorf<br />
Frau Erna Stropp am 05.09. zum 80. Geburtstag<br />
Herrn Heinz Thiel am 07.09. zum 72. Geburtstag<br />
Frau Ilse Quenzel am 08.09. zum 87. Geburtstag<br />
Frau Maria Grolik am 12.09. zum 77. Geburtstag<br />
Frau Vera Gebert am 14.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Annelies Brodowski am 19.09. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Klara Altmüller am 20.09. zum 91. Geburtstag<br />
Frau Theresia Lembke am 23.09. zum 72. Geburtstag<br />
Herrn Werner Grandt am 24.09. zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Friedrich Zergänge am 24.09. zum 73. Geburtstag<br />
Ortsteil Kaliß<br />
Herrn Kurt Hofmann am 24.09. zum 78. Geburtstag<br />
Vielank<br />
Frau Ruth Krüger am 08.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Loni Saß am 11.09. zum 77. Geburtstag<br />
Herrn August Prillwitz am 13.09. zum 73. Geburtstag<br />
Frau Ilse Meinke am 16.09. zum 86. Geburtstag
4 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Ortsteil Alt Jabel<br />
Herrn Hans Henning am 12.09. zum 70. Geburtstag<br />
Frau Elvira Stehr am 21.09. zum 75. Geburtstag<br />
Ortsteil Laupin<br />
Frau Frieda Warnke am 10.09. zum 75. Geburtstag<br />
Frau Lisa Mierow am 13.09. zum 76. Geburtstag<br />
Ortsteil Tewswoos<br />
Frau Minna Friel am 05.09. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Renate List am 07.09. zum 71. Geburtstag<br />
Frau Ursula Meyer am 14.09. zum 80. Geburtstag<br />
Frau Anni Lomnitzky am 15.09. zum 76. Geburtstag<br />
Frau Lisa Meyer am 23.09. zum 71. Geburtstag<br />
Herrn Kurt Tiedemann am 26.09. zum 79. Geburtstag<br />
Herrn Bruno Busacker am 01.10. zum 71. Geburtstag<br />
Ortsteil Woosmer<br />
Frau Hermine Winter am 12.09. zum 82. Geburtstag<br />
Foto: Bilderbox<br />
Sprechzeiten<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung<br />
Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr<br />
von 13.00 - 17.30 Uhr<br />
Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr<br />
von 13.00 - 15.30 Uhr<br />
Polizeistationen/Wasserschutzpolizei<br />
Polizeistation <strong>Dömitz</strong><br />
Polizeioberkommissar Herr Zeidler<br />
Hafenplatz 1<br />
Tel.: 038758/22045<br />
Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />
Sprechstunde <strong>Malliß</strong><br />
Polizeihauptmeister Saffan<br />
Feuerwehr <strong>Malliß</strong>, Schulstraße<br />
Tel. 038750/20432<br />
jeden Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />
Sprechstunde Neu Kaliß<br />
Polizeihauptmeister Saffan<br />
Neu Kaliß, Alter Postweg 90<br />
Tel. 038758/22237<br />
jeden Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 15.00 - 18.00 Uhr<br />
Wasserschutzpolizei<br />
Polizeioberkommissar Herr Hinz<br />
Hafenplatz 1<br />
Tel.: 038758/22164<br />
Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Bibliotheken<br />
<strong>Dömitz</strong><br />
Slüterplatz 6<br />
Tel.: 038758/22025<br />
Herzlichen<br />
Glückwunsch<br />
Im Kreise ihrer Lieben feierte<br />
Frau Olga Jeewe aus Vielank ihren<br />
101. Geburtstag.<br />
Neben dem Bürgermeister der Gemeinde,<br />
Christel Drewes, überbrachte auch Landrat<br />
Rolf Christiansen der Jubilarin die herzlichsten<br />
Glückwünsche.<br />
Montag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Dienstag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />
Mittwoch von 14.00 - 17.45 Uhr<br />
von 15.00 - 16.00 Uhr Lesestunde<br />
Freitag von 08.00 - 10.00 Uhr<br />
von 14.00 - 17.45 Uhr<br />
<strong>Malliß</strong><br />
Ludwigsluster Straße 2<br />
Tel.: 038750/20448<br />
Montag von 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag von 13.30 - 18.00 Uhr<br />
Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr<br />
von 12.00 - 17.00 Uhr<br />
außerdem:<br />
Dienstag von 11.00 - 13.00 Uhrim Hort <strong>Malliß</strong><br />
Schiedsstelle<br />
Frau Dr. Schult Tel.: 038750/20831<br />
Termine nach Absprache<br />
Notrufnummern und Notdienste<br />
Feuerwehr und Rettungsdienst .....................................................112<br />
Polizei............................................................................................110<br />
Krankentransporte ...................................................... 0385/5000217<br />
Integrierte Leitstelle Westmecklenburg...........................0385/50000<br />
E-Mail..................................................................ilwm@schwerin.de<br />
<strong>Amt</strong> für Rettungsdienst, Brand- und<br />
Katastrophenschutz Stadt Schwerin..................................0385/5000<br />
Fax ...............................................................................0385/5000220<br />
Postanschrift Graf-York-Straße 21<br />
19061 Schwerin
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 5<br />
Informationen/Aktuelles<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>Kurier II. Halbjahr 2008<br />
Redaktionsschluss Erscheinen<br />
________________________________________________________<br />
22. September 2008 04. Oktober 2008<br />
27. Oktober 2008 07. November 2008<br />
24. November 2008 05. Dezember 2008<br />
Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihr Manuskript und senden dieses gerne<br />
auch per Mail an: schuIt@amtdoemtiz-malIiss.de<br />
Bitte beachten Sie, dass keine Fotos ohne Hinweis auf den Fotogtafen<br />
mehr veröffentlicht werden.<br />
Nachruf!<br />
Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied von<br />
unserem ehemaligen Kollegen<br />
Herrn Udo Witte<br />
der im Alter von 66 Jahren verstorben ist.<br />
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.<br />
Burkhard Thees Sigrun Teichmann<br />
Bürgermeister Schulleiter<br />
Neu Kaliß, im August 2008<br />
Nachruf!<br />
Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied von<br />
Herrn Willi Werner<br />
der im Alter von 58 Jahren verstorben ist.<br />
Der Verstorbene war seit 2004 Mitglied der Gemeindevertretung<br />
und stellvertretender Bürgermeister.<br />
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />
Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.<br />
Burkhard Thees<br />
Bürgermeister<br />
Neu Kaliß, im August 2008<br />
Informationsblatt<br />
Änderungen beim Wohngeld ab 2009<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
am 1. Januar 2009 tritt ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Hiermit informieren<br />
wir Sie über die wichtigsten Änderungen.<br />
Erhöhung des Wohngeldes<br />
• Die Bezugsfertigkeit des Hauses hat keinen Einfluss mehr auf die<br />
Höhe des Wohngeldes.<br />
• Die Höchstbeträge, welche die maximal zuschussfähige Miete<br />
oder Belastung festlegen, werden um 10 % erhöht.<br />
• Das nach einer Formel berechnete Wohngeld wird um 8 % erhöht.<br />
• In die Wohngeldberechnung fließt ein Betrag für Heizkosten ein.<br />
Dieser Betrag richtet sich nach der Haushaltsgröße und ist unabhängig<br />
von Ihren tatsächlichen Heizkosten.<br />
Bitte beachten Sie, dass Ihre Gemeinde ggf. eine neue Mietenstufe zugeordnet<br />
wird. Dadurch kann die Wohngelderhöhung für Sie eventuell<br />
höher oder niedriger ausfallen als oben dargestellt. Auch aufgrund der<br />
weiteren Gesetzesänderungen oder Änderungen in Ihren persönlichen<br />
und wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt sich möglichenweise nicht in<br />
jedem Fall ein höheres Wohngeld.<br />
Wann erhalten Sie die Wohngelderhöhung?<br />
Erst-/Neuantrag<br />
Wenn Sie zum 1. Januar 2009 oder später einen Erst- bzw. Neuantrag<br />
stellen, erhalten Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab<br />
dem Antragsmonat automatisch das höhere Wohngeld.<br />
Weitergewährungsantrag<br />
Wenn Ihr Bewilligungsbescheid am 31. Dezember 2008 ausläuft und Sie<br />
rechtzeitig einen Weitergewährungsantrag stellen, erhalten Sie mit dem<br />
neuen Bescheid ab 1. Januar 2009 automatisch das höhere Wohngeld.<br />
laufender Wohngeldbezug<br />
Wenn Ihr Wohngeld in das Jahr 2009 hinein bewilligt wurde, erhalten<br />
Sie automatisch nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums<br />
rückwirkend vom 1. Januar 2009 an das höhere Wohngeld. Sie müssen<br />
hierfür keinen Antrag stellen. Ihre Wohngeldstelle wird Sie nach<br />
Ablauf des Bewilligungszeitraums um Auskunft über Ihre tatsächlichen<br />
persönlichen Verhältnisse in der Zeit ab dem 1. Januar 2009<br />
bitten und Ihnen anschließend die Differenz des erhöhten zum bereits<br />
ausgezahlten Wohngeld überweisen.<br />
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie durch das<br />
Stellen eines Erhöhungsantrages auch schon vor Auslaufen Ihres Bewilligungsbescheides<br />
das höhere Wohngeld erhalten. Hierfür muss<br />
sich jedoch bei gleichbleibenden persönlichen und wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen die zuschussfähige Miete oder Belastung (ohne Heizkostenbetrag)<br />
allein durch die angehobenen Höchstbeträge um mehr als<br />
15 % erhöhen. Sinnvoll ist der Erhöhungsantrag deswegen hauptsächlich<br />
für Bewohner von Wohnungen mit vergleichsweise hohen Mieten<br />
(z. B. im sanierten Altbau).<br />
Wenn der Erhöhungsantrag abgelehnt wird, erhalten Sie das höhere Wohngeld<br />
(ebenfalls) rückwirkend nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.<br />
Bitte beachten Sie, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, wenn<br />
Sie keinen Erhöhungsantrag stellen.<br />
Wichtige inhaltliche Änderungen<br />
Haushaltszugehörigkeit nicht verheirateter Paare<br />
Nicht verheiratete Paare bilden künftig einen Haushalt und erhalten<br />
ein gemeinsames Wohngeld, wenn sie einander in einer sogenannten<br />
Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft verbunden sind. Ist dies<br />
nicht der Fall, wird das Wohngeld auch weiterhin getrennt berechnet.<br />
Die bisher in diesem Zusammenhang vorgenommene Vergleichsberechnung<br />
wird jedoch nicht mehr durchgeführt.<br />
Gesamtschuldnerische Haftung<br />
Zu Unrecht geleistetes Wohngeld kann künftig nicht nur vom Antragsteller<br />
sondern von allen volljährigen und bei der Berechnung des<br />
Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitgliedern zurückgefordert<br />
werden.
6 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Verringerung/Wegfall des Wohngeldes, Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides<br />
Die Regelungen zur Verringerung bzw. zum Wegfall des Wohngeldes<br />
und zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides haben sich geändert.<br />
Für Sie ergeben sich hierdurch neue Mitteilungspflichten.<br />
Die neuen Regelungen und Mitteilungspflichten sind in Ihrem Wohngeldbescheid<br />
ab 2009 enthalten. Bitte lesen Sie Ihren Wohngeldbescheid<br />
aufmerksam durch.<br />
Es wird um Verständnis gebeten, dass sich aufgrund des zum Jahreswechsel<br />
erwarteten erhöhten Antragsaufkommens längere Bearbeitungszeiten<br />
ergeben können. Für weitergehende Informationen zum<br />
neuen Wohngeldgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Ihre Wohngeldstelle<br />
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,<br />
die Gemeinde Vielank lädt zum diesjährigen <strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest des <strong>Amt</strong>es<br />
<strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> in der Zeit vom 19. - 21. September 2008 ein. An diesen<br />
Tagen wollen wir für eine gute Ernte danken, die Mühe und Arbeit,<br />
um diese Ernte einzufahren, vergessen und gemeinsam feiern. Ich<br />
lade alle Einwohner unseres <strong>Amt</strong>es dazu recht herzlich ein. Beteiligen<br />
Sie sich am großen Ernteumzug, ob als Fußgruppe oder mit einem<br />
Erntewagen. Aufrufen möchte ich auch zum Binden einer Erntekrone.<br />
Die schönsten Erntekronen werden prämiert.<br />
Ich rufe alle Vielanker dazu auf, die Vorgärten, Höfe, Eingänge und<br />
Straßen zu schmücken. Unterstützen Sie uns bitte dabei, dass dieses<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest ein voller Erfolg wird. Ich hoffe auf ein vergnügliches<br />
Wochenende mit einem zünftigen Erntefest.<br />
Christel Drewes<br />
Bürgermeisterin der Gemeinde Vielank<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
in der Gemeinde Vielank vom 19.09. bis 21.09.2008<br />
Freitag, 19.09.2008<br />
14.00 Uhr Beginn - Auftaktveranstaltung für Senioren mit einer<br />
Modenschau der GLP mbH; der Tewswooser Seniorentanzgruppe<br />
und den Störtalern Musikanten<br />
Einritt: 5,00 €<br />
Kaffee und Kuchen im Eintritt enthalten<br />
18.00 Uhr Ende<br />
Samstag, 20.09.2008<br />
ab<br />
13.00 Uhr Eintreffen der Erntewagen auf dem Stellplatz am<br />
Sportplatz<br />
14.00 Uhr Abfahrt des Umzuges durch folgende Straßen<br />
• Festplatz Sportplatz Vielank<br />
• Straße der Jugend<br />
• Friedensstraße<br />
• Lindenplatz<br />
• Straße der Freundschaft<br />
• Feldstraße<br />
• Straße der Jugend und zurück zum<br />
Festplatz<br />
16.00 Uhr Ankunft auf dem Festplatz<br />
16 - 19 Uhr Begrüßung der Teilnehmer im Festzelt mit anschließender<br />
Platzmusik, Bull-Riding und Kinderschminken<br />
Eintreffen der Erntekronen und Bewertung durch eine<br />
sachkundige Jury<br />
20.00 Uhr Tanz unter der Erntekrone mit der Live-Band „Wendy´s<br />
Five“<br />
Eintritt: 5,00 €<br />
Sonntag, 21.09.2008<br />
10.00 Uhr Erntedankgottesdienst im Festzelt<br />
10.30 Uhr musikalisch unterhaltsamer Frühschoppen mit den <strong>Dömitz</strong>er<br />
Elbmusikanten<br />
10.50 Uhr Einlage des Faslamclub Woosmer<br />
11.20 Uhr Einlage der Line Dance Gruppe Neu Jabel<br />
11.45 Uhr Prämierung der besten Erntekrone<br />
13.00 Uhr Ende<br />
Tourismusbroschüre<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
Im Oktober 2008 soll eine Nachauflage des Faltblattes „Tourismusbroschüre<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>“ erscheinen.<br />
Dem Touristen geben wir hiermit Gelegenheit, sich über Unterkünfte,<br />
Gaststätten, Restaurants, Cafés und Freizeitmöglichkeiten<br />
zu informieren.<br />
Auf diesem Wege erhalten Anbieter, die nicht gesondert angeschrieben<br />
wurden, die Möglichkeit, sich in der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung<br />
<strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> unter Tel.: 038758/31644 über die entsprechenden<br />
Konditionen zu informieren, um sich ggf. für ein Inserat zu entscheiden.<br />
Als letzten Termin für Anfragen haben wir uns den 19. September<br />
2008 notiert. (as)<br />
Mitteilung an die<br />
Steuerpflichtigen der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />
Aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wurden<br />
in den Monaten März/April 2008 Änderungsbescheide erlassen.<br />
Diese Bescheide beinhalten nur die Änderungen der zu zahlenden Beträge<br />
für die Grundsteuer B.<br />
Alle anderen Abgaben sind auf der Grundlage des Jahresbescheides zu<br />
den dort ausgewiesenen Fälligkeiten zu entrichten.<br />
Wir bitten um Beachtung und gegebenenfalls sofortige Nachzahlung<br />
der fehlenden Beiträge zum Wasser- u. Bodenverband und Straßenreinigungsgebühren<br />
zum 15.08.2008<br />
Für Nachfragen steht die Unterzeichnerin unter Tel. 038758/31652 zur<br />
Verfügung.<br />
Görs<br />
Leiterin der Kasse<br />
Verbrennen von Gartenabfällen<br />
Gemäß Pflanzenabfallverordnung Mecklenburg-Vorpommern dürfen<br />
pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken<br />
anfallen, vom 01. bis 31. März und vom 01. bis 31. Oktober<br />
jeweils werktags während maximal zwei Stunden täglich in der Zeit<br />
von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr verbrannt werden.
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 7<br />
Den Vorrang vor einer Verbrennung, bei welcher es sich um eine Ausnahmeregelung<br />
handelt, hat jedoch die Kompostierung. Nur wenn diese<br />
nicht möglich oder nicht zumutbar ist, darf von der Ausnahmeregelung<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Dabei sind die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu beachten.<br />
Außerdem ist darauf zu achten, dass die zur Verbrennung vorgesehenen<br />
Pflanzenabfälle erst unmittelbar vor der Verbrennung aufgeschichtet<br />
bzw. umgeschichtet werden, um Kleintiere nicht zu gefährden. Das<br />
Mitverbrennen anderer Abfälle (z. B. Altöl, Altreifen, Bauabfälle,<br />
Sperrmüll usw.) ist strengstens untersagt!<br />
Sofern eine Selbstkompostierung nicht möglich ist. können die Gartenabfälle<br />
innerhalb des <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches auch bei folgenden Annahmestellen<br />
abgeliefert werden:<br />
• Baumschule Indorf, Heiddorfer Chaussee 1 A, <strong>Dömitz</strong> in Richtung<br />
Ortsteil Heidhof (von Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 17.00<br />
Uhr. Samstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr)<br />
• Werkstoffhof <strong>Malliß</strong>, Ludwigsluster Straße 15. <strong>Malliß</strong> (jeden<br />
Samstag in den geraden Kalenderwochen des Jahres von 08.00<br />
Uhr bis 12.00 Uhr).<br />
Informationen zu weiteren Grünschnittannahmestellen können dem<br />
aktuellen Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust entnommen<br />
oder telefonisch unter der Rufnummer 03874/624-2799 beim Fachdienst<br />
Abfallwirtschaft des Landkreises Ludwigslust erfragt werden.<br />
Das Verbrennen der Gartenabfälle außerhalb der o. g. Zeiträume und<br />
das Mitverbrennen anderer Abfälle erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit<br />
und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet<br />
werden. Gleiches gilt für das Ablagern der Abfälle außerhalb der eingerichteten<br />
Annahmestellen.<br />
Wir bitten alle Bürger um unbedingte Beachtung!<br />
Ihr Ordnungsamt<br />
Sammelplätze<br />
für Laub und Grasschnitt<br />
in der Gemeinde Neu Kaliß<br />
Die beiden zentralen Sammelplätze für Laub und Grasschnitt in der<br />
Gemeinde Neu Kaliß<br />
• beim ehemaligen LTA in Neu Kaliß (Alter Postweg) und<br />
• beim Tennisplatz im Ortsteil Heiddorf (Werner-Seelenbinder-<br />
Straße)<br />
haben neue Öffnungszeiten.<br />
Sie sind weiterhin wöchentlich jeweils am Freitag von 12.00 Uhr bis<br />
18.00 Uhr geöffnet. Samstags wurde die Öffnungszeit nunmehr bis<br />
16.00 Uhr verlängert. Öffnungsbeginn am Sonnabend bleibt 09.00 Uhr.<br />
Es können nur Grasschnitt bzw. Laub abgegeben werden. Andersartige<br />
Abfälle werden nicht angenommen! Die Ablagerung von Grasschnitt<br />
und Laub außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist nicht zulässig!<br />
Im Hinblick auf den bevorstehenden Herbstschnitt bietet die Gemeinde<br />
Neu Kaliß ihren Einwohnern in diesem Jahr jedoch die Möglichkeit,<br />
den Baumschnitt auf einer separaten Sammelstelle beim Reitplatz<br />
im Ortsteil Heiddorf (Werner-Seelenbinder-Straße) abzugeben. Dies<br />
ist befristet in der Zeit vom 15.09. bis 26.10.2008 möglich. Die Gemeinde<br />
hofft, dadurch im Monat Oktober die Rauchbelästigung durch<br />
das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren.<br />
Wertstoffhof <strong>Malliß</strong><br />
Der Wertstoffhof in <strong>Malliß</strong> ist immer am Sonnabend in den geraden<br />
Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
geöffnet.<br />
Im Monat September 2008 können Sie Ihre Abfälle demnach am<br />
• 06.09.2008 (36. Kalenderwoche) sowie<br />
• 20.09.2008 (38. Kalenderwoche)<br />
und im Monat Oktober 2008 am<br />
• 04.10.2008 (40. Kalenderwoche) sowie<br />
• 18.10.2008 (42. Kalenderwoche) im Wertstoffhof abliefern.<br />
Nach der Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme<br />
des Wertstoffhofes sind nunmehr folgende Entgelte für<br />
die Abfallannahme zu zahlen:<br />
Abfallart Abnahmeentgelt je<br />
Menge<br />
________________________________________________________<br />
- Altholz 6,00 €/0,5 cbm<br />
- Altfenster 8,00 €/0.5 cbm<br />
- Bauschutt (sauber) 10,00 € /0,5 cbm<br />
- Baumischabfall<br />
(nicht sortierfähig) 20,00 € /0,5 cbm<br />
- Restabfall 20,00 € /0,5 cbm<br />
Dabei darf sauberer Bauschutt nur Ziegel- oder Betonbruch, Dachpfannen,<br />
Keramik, Fliesen und Tonrohre enthalten. Sind dem Bauschutt<br />
Teile von Gasbeton, Ytong, Sauerkrautplatten, Holz, Plastik, Rigips,<br />
Fermazell usw. beigemischt, gilt er als verunreinigt.<br />
Das Mindestentgelt für Mindermengen bei sortierten entgeltpflichtigen<br />
Abfälle beträgt 6,00 € und bei nicht sortierfähigen Abfällen werden<br />
10,00 € fällig.<br />
Garten- und Parkabfall (Grünschnitt) sowie Schrott werden weiter entgeltfrei<br />
angenommen.<br />
Nicht aufgeführte Abfallarten können nicht im Wertstoffhof abgegeben<br />
werden. Hier gelten die im Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust<br />
genannten Regelungen.<br />
Sprechstunde<br />
des Bürgermeisters entfällt<br />
Am Dienstag, dem 09. September 2008, findet in der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />
keine Sprechstunde des Bürgermeisters statt.<br />
Sie erreichen den Bürgermeister wieder zur bekannten Sprechzeit<br />
am Dienstag, dem 16. September 2008.<br />
Straßensperrungen<br />
zum Treffen am Reuterstein<br />
Kaliß - Aus Anlass des Reutersteintreffens am Sonntag, den 07. September<br />
2008 ist die Kreisstraße 45 zwischen Kaliß und Neu Göhren in<br />
der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung erfolgt<br />
über die Bundesstraße 191 - Kaliß, Heiddorf, Malk Göhren und Göhren.<br />
Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird aufgestellt.
8 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Vorankündigung<br />
„Mit Herzblut bei der Sache“<br />
Umfrage zum Vereinsleben im <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich <strong>Dömitz</strong>-Malliss<br />
Vereine prägen das Gemeinschaftsleben, leisten wertvolle Jugendarbeit,<br />
tragen zur Freizeitgestaltung bei, prägen das soziale<br />
Miteinander und schaffen kulturelle, sportliche oder auch musikalische<br />
Angebote.<br />
Die Brandbreite des Vereinswesen unseres <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches soll im<br />
Rahmen der Beteiligung an einem Bundesprogramm an einem<br />
„Vereinstag“ am 6. Dezember 2008 öffentlich aufgezeigt werden<br />
und die Möglichkeit des Austausches untereinander bieten.<br />
Dazu wird in der Oktober-Ausgabe des <strong><strong>Amt</strong>s</strong>Kuriers eine amtsweite<br />
Umfrage durchgeführt.<br />
Um ein möglichst repräsentatives Ergebnis zu erzielen, bitten wir<br />
alle Bürgerinnen und Bürger (Schulklassen und Vereine werden<br />
gesondert befragt) sich zu beteiligen.<br />
Es gibt tolle Preise zu gewinnen, die am Vereinstag verlost werden.<br />
Freiwillige Helfer melden sich bitte bei der Projektleitung.<br />
Mit den gewonnenen Informationen soll das Vereinsleben des<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches etwas genauer betrachtet werden, um dessen Vielfalt<br />
darzustellen sowie dessen Bedeutung und Wahrnehmung<br />
durch die BevöIkerung, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen.<br />
Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Vielfalt tut gut“<br />
Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gefördert. Projektleitung:<br />
M. Friemann-Jennert; Tel.: 038758/22025<br />
Neues aus dem Museumsshop<br />
für Puzzlefreunde oder auch als Geschenk<br />
Die gesamte Festungsanlage kann man seit kurzem durch ein Puzzle<br />
vor seinen Augen entstehen lassen. Wer genug Interesse und Geduld<br />
hat, die 1.000 Teile zusammenzufinden, wird mit einem Luftbild der<br />
Festung belohnt.<br />
Die Herstellung wurde durch den Förderkreis der Festung ermöglicht<br />
und ist im Museum <strong>Dömitz</strong> für 12,90 € zu erwerben.<br />
Mit dem Erlös aus dem Verkauf unterstützt der Förderkreis weiterhin<br />
das Museum <strong>Dömitz</strong> z. B. bei Ankäufen von Museumsstücken, Einrichtungsinventar<br />
und Restaurierungsmaßnahmen.<br />
Betreutes Wohnen am Marktplatz<br />
in Neu Kaliß<br />
Die Gemeinde plant zusammen mit einem Investor eine weitere Wohnanlage<br />
für „Betreutes Wohnen“ am Marktplatz Neu Kaliß in ruhiger<br />
zentraler Lage zu errichten.An diesem Standort befinden sich zahlreiche<br />
Einkaufsmöglichkeiten, so z. B.<br />
- Drogeriemarkt,<br />
- Geschenkartikel,<br />
- Bäckerei und<br />
- Lebensmittelmarkt.<br />
Des Weiteren finden Sie dort<br />
- eine Sparkasse,<br />
- einen Frisör,<br />
- einen Kosmetik- und Fußpflegesalon,<br />
- eine Arztpraxis,<br />
- einen Pflegedienst sowie<br />
- eine Ergotherapie.<br />
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an:<br />
Tel.: 038758/22237 (nur Dienstag in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr)<br />
Tel.: 038758/31640<br />
Bundestagsabgeordneter<br />
Hans-Joachim Hacker macht<br />
auf das Aufstiegsstipendium<br />
für Berufstätige aufmerksam<br />
Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung<br />
sollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer<br />
Ausbildung verbessern und Frauen und Männern, die in Ausbildung<br />
und Beruf besonderes Talent bewiesen haben, einen zusätzlichen<br />
Anreiz zur Aufnahme eines Studiums geben.<br />
„Diese Initiative bündelt alle Maßnahmen der Bundesregierung, die<br />
den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung über den gesamten Lebensweg<br />
eröffnen, und fördert gezielt Begabungen und Leistungen in<br />
Schule, Beruf und Studium“, so MdB Hacker.<br />
Antragsberechtigt für ein Aufstiegsstipendium sind Frauen und Männer,<br />
die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung,<br />
durch die Anerkennung einer besonderen fachlichen<br />
Begabung oder durch eine berufliche Fortbildung erworben haben.<br />
Weil die Stipendiatinnen und Stipendiaten oftmals bereits im Berufsleben<br />
etabliert sind und eine Familie gegründet haben, erfolgt die Förderung<br />
mit Blick auf diese besondere Lebenssituation als Pauschale und<br />
damit einkommensunabhängig.<br />
Die Geförderten im Vollzeitstudium erhalten ein monatliches Stipendium<br />
von 650,00 Euro sowie 80,00 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine<br />
Betreuungspauschale für Kinder gewährt, die das zehnte Lebensjahr<br />
noch nicht vollendet haben.<br />
Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang<br />
erhalten jährlich 1.700,00 Euro für Maßnahmekosten.<br />
Bis Ende 2009 sollen insgesamt tausend Stipendiatinnen und Stipendiaten<br />
aufgenommen werden. Interessenten können sich seit Ende Juli<br />
für ein Stipendium bewerben. Weitere Informationen dazu finden interessierte<br />
Frauen und Männer auf der Homepage www.aufstiegdurch-bildung.info.<br />
Mit der Umsetzung des Stipendienprogramms ist<br />
die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SSB) beauftragt.
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 9<br />
Jungjägerausbildung<br />
im Landkreis Ludwigslust<br />
Der Kreisverband Ludwigslust bildet in diesem Jahr Jungjäger und<br />
Jungjägerinnen aus. Dieser Lehrgang umfasst sowohl theoretischen als<br />
auch praktischen Unterricht. Umfangreiches Wissen wird zum Beispiel<br />
in folgenden Themengebieten vermittelt:<br />
- Ökologie und Naturschutz<br />
- Wildkunde, Tierarten und Wildbiologie<br />
- Jagdbetrieb und Jagdrecht<br />
- Jagdliches Brauchtum<br />
- Wildbretbehandlung und -hygiene<br />
- Waffenrecht und Waffenkunde<br />
- Jagdhundewesen<br />
In der praktischen Ausbildung wird sich unter anderem mit dem Bau<br />
von Reviereinrichtungen befasst, Hegemaßnahmen (z. B. Anlage und<br />
Pflege von Hecken, Sollen, Wildäckern, Nisthilfen) werden durchgeführt,<br />
die praktische Schießausbildung und die Waffenhandhabung erfolgen<br />
auf dem Schießplatz und am Jagdbetrieb wird teilgenommen.<br />
Ein umfangreiches Programm ist durch jeden künftigen Jungjäger zu<br />
absolvieren.<br />
Auch in diesem Jahr sollen interessierte Frauen und Männer gewonnen<br />
werden.<br />
Haben Sie Fragen zur Ausbildung? Sie erreichen den Ausbildungsleiter<br />
Herrn Hellwig unter den Telefonnummern 0174/9154606 oder<br />
0385/588-6226.<br />
Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke<br />
<strong>Dömitz</strong>, Groß Schmölen,<br />
Heidhof, Kaliß, Klein Schmölen,<br />
Neu Kaliß, Polz, Rüterberg, 08.09.08, 22.09.08<br />
Alt Jabel, Hohen Woos, Laupin,<br />
Neu Jabel, Schlonsberge, Tewswoos,<br />
Woosmer, Woosmerhof 09.09.08, 23.09.08<br />
Vielank 10.09.08, 24.09.08<br />
Bockup, Conow, Grebs, Heiddorf,<br />
Karenz, Liepe, Malk Göhren, <strong>Malliß</strong>,<br />
<strong>Malliß</strong>-Kammerun, Menkendorf,<br />
Neu Göhren, Niendorf, Probst Woos,<br />
Raddenfort, Schlesin/Schlesin Hof 16.09.08, 30.09.08<br />
<strong>Malliß</strong> Schleuse 25.09.08<br />
Buchtipp der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong>:<br />
„Gwendolin und das Reich Jenseits<br />
des Fassbaren“<br />
Diesmal möchte ich ein Kinderbuch vorstellen und dies aus besonderem<br />
Grund. Die Autorin wohnt in Polz, feiert in diesem Monat Geburtstag<br />
und heißt Anja Lüth. In der kleinen vorpommerschen Stadt<br />
Grimmen sitzen Dustin und Gwendolin beim Computerspiel. Gwendolin<br />
scheitert am dritten Level, und aus Wut wirft er ein Buch<br />
- das Buch der Phantasie - in die Ecke. Alle Buchstaben und Bilder<br />
fallen heraus und der schwarze Zauberer Isoman erscheint, um seine<br />
Macht zu verkünden. Die Fantasiewesen des Buches werden ins Reich<br />
Jenseits des Fassbaren verbannt, ausser Kasmotan. Der Schreck sitzt<br />
den beiden Jungen im Nacken, als sich der Himmel verfärbt, ein Dröhnen<br />
durch die Luft hallt und vor ihnen kurz eine gewaltige Gestalt aus<br />
dem Nebel erscheint - der schwarze Zauberer aus dem Buch. Als sie<br />
sich das Buch ansehen, ist es leer. Bis auf einen farbigen Fleck ist da<br />
nichts mehr. Eine Stimme, die von dem Fleck zu kommen scheint, fordert<br />
sie auf, ihr aus dem Buch zu helfen.<br />
Kasmotan, der Wächter des Zauberes Tesamur erklärt den Jungen, was<br />
passiert ist, und nur Gwendolin kann die Machtergreifung des Bösen<br />
beenden. Gemeinsam machen sich die Drei nun auf den Weg über das<br />
Tal der Traurigen, den Pfad der Sesimuren, das Reich der Schattenkreaturen<br />
... um ins Reich Jsomans zu gelangen.<br />
Am Ende werden Gwendolin und Dustin so in die Welt der Phantasie<br />
eingetaucht sein, dass sie selbst kaum glauben können, ihre Abenteuer<br />
wirklich erlebt zu haben. Wer gern Fantasy-Geschichten liest, dem<br />
wird das 70 Seiten umfassende Bändchen gefallen, das ein wenig an<br />
Herr der Ringe, Prinzessin Fantaghiro und Harry Potter erinnert. Anja<br />
Lüth hat nicht nur eine märchenhafte Geschichte für Kinder geschrieben.<br />
Sie hat sie auch selbst illustriert. Die erste Auflage ist 2006 im<br />
Wieden-Verlag Crivitz mit der ISBN 3981049357 erschienen<br />
Ihre<br />
Maika Friemann-Jennert<br />
Foto: Bibliothek<br />
Erika von Hornsteins Bücher<br />
<strong>Dömitz</strong>: Am Tag der Namensgebung der Neu Kalisser Grundschule<br />
kam es zu einem intensiven Gespräch zwischen Familienmitgliedern<br />
der Familie Bausch und der <strong>Dömitz</strong>er Stadtbibliothekarin. An dessen<br />
Ende versprach Dr. Thomas Bausch, der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong> die<br />
Bücher seiner Mutter Erika von Hornstein zu Verfügung zu stellen.<br />
Das hat er in den vergangenen Tagen getan, verbunden mit dem<br />
Wunsch, dass sie noch viele Leser finden mögen. Neben dem „gestohlenen<br />
Phönix“ sind nun auch „Adieu Potsdam“, „Staatsfeinde: sieben<br />
Prozesse in der DDR“, „Die deutsche Not“ und „So blau ist der Himmel“<br />
in der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong> vorrätig.<br />
Foto: Bibliothek
10 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Liebe zum Beruf und zur Familie<br />
in Einklang gebracht<br />
Neu Kalißerin gründet kleines Unternehmen<br />
Seit vielen Jahren arbeitet Babett Neumann im Floristikbereich. Nun<br />
hat sie den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt, ihren Traum verwirklicht<br />
und einen eigenen Blumenladen in Neu Kaliß eröffnet.<br />
Ein Wegweiser an der Hauptstraße zeigt in die Bahnhofstraße 7. Vor<br />
dem Haus lehnt am Eingang des idyllischen Anwesens ein dekorativ<br />
gestaltetes nostalgisches Fahrrad. Noch einige Schritte, vorbei an liebevoll<br />
platzierten Accessoires und Pflanzen, führen direkt in Babett<br />
Neumanns Blumenladen. Von 1991 - 93 schulte sie zur Floristin um<br />
und arbeitete seit dieser Zeit in diesem Bereich.<br />
Durch die Leidenschaft zum Beruf und zur Natur entflammte die Idee,<br />
ein kleines Unternehmen zu gründen, und diese setzte sie jetzt um.<br />
Auf ihrem Grundstück entstand somit ihr eigenes Blumengeschäft.<br />
Pünktlich zur Eröffnung fanden sich viele Gratulanten ein, um einen<br />
Blick in das neue Geschäft zu werfen und ihr alles Gute für die Zukunft<br />
zu wünschen.<br />
„Ich freue mich, dass meine Idee eine positive Resonanz findet“, freut<br />
sich Babett Neumann. Sie mag die Arbeit mit Blumen und Pflanzen<br />
und lässt in ihrem kleinen Blumenladen ihrer Kreativität freien Lauf.<br />
Besonderes Augenmerk legt die erfahrene Floristin auf die Verwendung<br />
von Naturmaterialien, wie zum Beispiel Holz als Beiwerk. Der<br />
Umwelt zuliebe verzichtet sie gerne auf Folien.<br />
„Ich bin glücklich, denn ich habe mir selbst einen Arbeitsplatz geschaffen“,<br />
erzählt Babett Neumann stolz. Und nun genießt sie die Vorzüge,<br />
die ihre neu errungene Selbstständigkeit mit sich bringt.<br />
Einen Nachmittag in der Woche nimmt sie sich frei. Dafür hat die<br />
Mutter von drei Kindern den Dienstag vorgesehen, den sie dann mit<br />
der Familie verbringt. Und was wünscht sich die junge Existenzgründerin<br />
für die Zukunft? „Ich wünsche mir, immer ein kreatives Händchen<br />
zu haben, viel zu tun und ein Lächeln für meine Kunden im Gesicht.“<br />
Neben zahlreichen Gratulanten überbrachte auch der der Bürgermeister<br />
der Gemeinde, Burkhard Thees, die herzlichsten Glückwünsche.<br />
Anja Lüth<br />
Wir stellen ein zum sofortigen Beginn<br />
und auf geringfügiger Basis,<br />
einen engagierten und qualifizierten Mitarbeiter ,<br />
der sich im Umgang mit den Pferden auskennt<br />
und Freude hat, mit Kindern zu arbeiten.<br />
Bewerbung unter Tel. 0173/2 01 87 45<br />
Besteht Interesse<br />
an einer ehrenamtlichen Tätigkeit<br />
im Regionalmuseum in Kaliß<br />
...und haben Sie Lust und Interesse am Organisieren, Gestalten<br />
und Entwickeln von Ideen?<br />
Dann melden Sie sich bitte jeweils am Dienstag, in der Zeit von<br />
16.00 - 18.00 Uhr unter Tel.: 038758/22237 oder in der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung,<br />
Frau Schult unter Tel.: 038758/31640.<br />
Vorgesehen ist es, einen Museumsbeirat zu gründen.<br />
Dieser soll dann, in Absprache mit dem Bürgermeister bzw. der<br />
Gemeindevertretung, u. a.<br />
- eine Homepage für das Museum gestalten,<br />
- die Betreuung der Öffnungszeiten organisieren bzw. übernehmen,<br />
- Führungen nach entsprechender vorheriger Anmeldung<br />
vornehmen,<br />
- Ausstellungen organisieren und gemeinsam mit den<br />
Ausstellern betreuen<br />
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben rufen Sie gerne an.<br />
(as)<br />
Impressum<br />
Herausgeber des <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,<br />
Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-30,<br />
www.wittich.de, e-mail: info@wittich-sietow.de<br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />
Der Verlagsleiter unter Anschrift des Verlages,<br />
Postbezug: Preis von 1,44 €.<br />
Verantwortlich für das <strong><strong>Amt</strong>s</strong>blatt:<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>.<br />
Der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>vorsteher<br />
Foto Elbbrücke/Titel: Stadt <strong>Dömitz</strong>, Foto Reuterstein/Titel:<br />
H.-J. Bötefür. Unverlangt eingesandtes<br />
Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt.<br />
Vertrieb:<br />
TNT-Post<br />
Mühlenweg 1<br />
18198 Stäbelow
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 11<br />
Verabschiedung im<br />
„Regenbogenland“<br />
Nach langjähriger Leitungstätigkeit in der DRK, Soziale Betreuungsgesellschaft<br />
Ludwigslust mbH Kita „Regenbogenland“ <strong>Dömitz</strong> geht<br />
Frau Lübbe in die Passivphase der Altersteilzeit. Am 25. Juli 2008, ihrem<br />
letzten offiziellen Arbeitstag, gab es eine große Veranstaltung, um<br />
sie gebührend zu verabschieden. Viele Gäste aus der Geschäftsleitung,<br />
der Stadt, dem Fachdienst Jugend, Leiterinnen anderer Kitas, Kooperationspartner<br />
ect. waren erschienen, um ihr zu danken oder ihr persönliche<br />
Wünsche zu übermitteln.<br />
Für die kulturelle Umrahmung hatten sich die Kinder der Kita ein kleines<br />
Programm überlegt, das sie eigens für ihre Leiterin darboten.<br />
Mit einem gemeinsam kreierten Geschenk - einem Mobile - bedankten<br />
sich die Schmetterlinge, Spatzen, Marienkäfer und Bienchen bei Frau<br />
Lübbe.<br />
Die Kinder des Hortes hatten im Vorfeld eine ganz eigene Initiative<br />
umgesetzt.<br />
Sie hatten zum Abschied für Frau Lübbe ein Musical einstudiert. Die<br />
Vorstellung war mehr als gelungen und rührte emotional an.<br />
Wir wünschen auf diesem Wege Frau Lübbe noch mal alles erdenklich<br />
Gute für den hoffentlich ruhigeren Lebensabschnitt!!!<br />
Das „Regenbogenteam“<br />
Foto: Diehn<br />
Kinder- und Jugendarbeit<br />
Vernissage im Kindergarten??<br />
Ja, sie haben richtig gelesen.<br />
Im DRK, Soziale Betreuungsgesellschaft Ludwigslust mbH Kindergarten<br />
„Regenbogenland“ <strong>Dömitz</strong> fand eine Vernissage statt.<br />
„Was ist das?“ fragten sich im Vorfeld alle Spatzen. Dank Ute Stender,<br />
Leiterin des Glasprojektes „Klangbilder zur Musik: Die Moldau von<br />
Smetana oder anderes Klangvolles“, klärte sich das Bild einer Vernissage<br />
recht schnell auf. In den Monaten Mai - Juli 2008 brachte Ute<br />
Stender den Kindern das Musikstück „Die Moldau“ näher. Sie machte<br />
auf Besonderheiten, z. B. die Quelle am Anfang des Stückes, die wogenden<br />
Wellen oder den Übergang zum Meer aufmerksam. Die Kinder<br />
verfolgten voll Spannung die Musik und gingen teilweise im Rhythmus<br />
mit (das geschmeidige Schaukeln des Bootes auf den Wellen).<br />
Nach dem intensiven Reinhören in das Musikstück brachten die Spatzen<br />
Ihre Vorstellungen zunächst aufs Papier. Dabei entstanden wundervolle<br />
Werke vom Flusslauf bis hin zum Feuerwerk. Die kleinen<br />
Künstler zeigten sich ideenreich. Ihre Fantasie half ihnen ebenfalls<br />
beim Gestalten der Glasplatten<br />
- einmal die Uferlandschaft<br />
und einmal die<br />
Wasserlandschaft darzustellen.<br />
Ute Stender zeigte den<br />
Spatzen, wie man verschiedene<br />
Motive ins Glas ritzen<br />
kann und fertigte aus großen<br />
Glastafeln kleine Mosaiken<br />
an. Diese Mosaiken<br />
wurden dann dem kindlichen<br />
Auge gefallend aufgeklebt.<br />
So entstanden tolle,<br />
bunte Platten, die in nächster<br />
Zeit zu einer Lampe zusammengefügt<br />
werden. Besondere<br />
Gestaltungsvielfalt<br />
zeigte sich bei den Glasfischen.<br />
Jedes Kind gab seinem das persönliche Aussehen. Individuelle<br />
und farbenfrohe Fische entstanden auf diese Weise.<br />
Die Spatzen bauten alle Werke in Kooperation mit Ute Stender im<br />
hauseigenen Sportraum auf. Einladungen an Eltern, Kitaleitung, Erzieherinnen,<br />
Hausmeister und Bewohner der Seniorenwohnanlage wurden<br />
verteilt. Dann fand endlich die Vernissage, die Eröffnung unserer<br />
Ausstellung „Klangbilder zur Musik“ statt. Für die Gäste gab es Getränke<br />
sowie ein Begrüßungsgeschenk. Die Künstler gaben noch eine<br />
Gesangseinlage dazu, und Ute Stender erklärte dem Publikum Sinn<br />
und Inhalt der Ausstellung.<br />
Hurra wir haben Ferien,<br />
so sagten wir, die Hortkinder der DRK-Kita „Zwergenland“<br />
Tewswoos. Endlich war es so weit und für die ersten zwei Ferienwochen<br />
und die letzte Woche stand ein tolles Programm auf dem Plan.<br />
Wir hatten uns viel vorgenommen.<br />
So gab es in der ersten Woche einen Lieblingsspielzeugtag, Lagerfeuer<br />
mit Knüppelkuchen und Grillwurst, einen Kegel- und einen „Alles auf<br />
Räder“-tag. Highlight dieser Woche war die tolle Fahrt in den Wildpark<br />
Lüneburger Heide mit den anderen Kindern des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>.<br />
Auf dem Spielplatz Lüneburger Heide Foto: Horst Tewswoos<br />
Dort gab es über 1000 Tiere zu sehen, viele Spielplätze luden zum Toben<br />
ein und in den Streichelgehegen konnten die Ziegen, Schafe und<br />
das Damwild begrüßt werden. (In der zweiten Woche gab es einen<br />
Filz- und Experimentiertag, eine Fahrradtour ins Blaue, einen Besuch<br />
bei der örtlichen Feuerwehr und einem Angeltag mit Picknick.
12 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Höhepunkt dieser Woche war der Besuch auf dem Elefantenhof in<br />
Platschow. Hier gab es ein großes Kinderfest mit Zirkusvorstellung.<br />
Einige unserer Hortkinder übten auch etwas ein und durften mitmachen.<br />
Besonders beeindruckend war die Nähe zu den riesigen Elefanten.<br />
Für die dritte und letzte Woche hieß es Sportwettkämpfe, Schnipseljagd<br />
mit Schatzsuche, Fahrrad- und Inlinertag, Würfelspiele,<br />
Mixgetränke und Obstspieße. Hier nicht zu vergessen, die übliche<br />
Fahrt ins Kino nach Salzwedel mit anschließendem Besuch bei Mc<br />
Donalds. Schade, dass die Ferien so schnell vorbei sind.<br />
Auf diesem Wege noch einmal vielen Dank an alle, die uns diese tollen<br />
Ferientage ermöglichten.<br />
Die Hortkinder<br />
Neues aus dem „Kinderland“ Karenz<br />
„Zählen macht Spaß, wir zählen Dies und Das ...!<br />
Dass man mit Zahlen, Mengen, Größen und Formen Spaß haben kann,<br />
entdecken die Kinder der Käfergruppe in einem Zahlenprojekt. Mit<br />
den Zahlen 1 bis 5 gingen die Kinder auf Entdeckungsreise und begleiteten<br />
den Zählmeister Zahlobert mit seinen Freunden bei spannenden<br />
Abenteuern. Lieder, Kreis- und Bewegungsspiele lockerten auf,<br />
Silbenklatschen bereicherte die Freude am Umgang mit Zahlen. Bedanken<br />
möchten sich die Kinder bei Frau Kruse, die das Zahlenprojekt<br />
mit Buch- und Bildmaterial vielseitig unterstützt hat. Übrigens, selbst<br />
gebackene Zahlenkekse sind lecker!<br />
Bild und Text B. Holter<br />
Ein toller Nachmittag<br />
Am 5. Juli 2008 fand in der Kindertagesstätte „Kinderland Karenz“<br />
e. V. ein Oma-Opa-Tag statt. Die rund 36 Kinder und 6 Erzieherinnen<br />
hatten sich lange und mit viel Fleiß darauf vorbereitet. Das Echo auf<br />
die mit großem Eifer gebastelten Einladungen für die Großeltern war<br />
dann auch zu sehen. Viele folgten der Einladung, und so waren die<br />
Plätze alle besetzt.<br />
Voller Spannung verfolgten die Gäste das Programm. Die Kindergruppen,<br />
angefangen von der Sonnengruppe, der Käfergruppe, der Bärchengruppe<br />
bis hin zur Blumengruppe, trugen mit viel Freude und<br />
großem Stolz ihre Lieder, Gedichte und Tänze vor. Interessant war es,<br />
zu sehen und zu hören, was die Kinder schon alles konnten. Die Omis<br />
wurden von der Blumen- und Bärchengruppe mit dem Lied „Meine<br />
Omi“ besungen. Das „Elefantenballett“ und der Tanz „Ich bin die kleine<br />
Hexe“, dargestellt von der Käfergruppe, fanden großen Beifall.<br />
Auch die plattdeutsche Sprache wird in der Kindertagesstätte gefördert,<br />
und die ersten Früchte konnte man hier hören und sehen. Auch<br />
die liebevoll aufgesagten Gedichte und gesungenen Lieder der anderen<br />
Gruppen wurden mit großem Beifall belohnt. Nach dieser großen Anstrengung<br />
waren erst einmal alle Kinder geschafft und brauchten eine<br />
Pause. Deshalb ging es für alle zur eingedeckten Kaffeetafel auf den<br />
Spielplatz. Dort fanden alle Großen und Kleinen schnell einen Platz,<br />
und es wurde tüchtig geschmaust, denn der viele Kuchen musste ja alle<br />
werden. Viele Muttis hatten Kuchen bebacken, und der schmeckte<br />
allen Gästen besonders gut. Aber das war noch nicht alles. Die Kinder<br />
Überreichten ihren Omis und Opis liebevoll gebastelte Blumen mit ihrem<br />
Bildnis drauf. Darüber freuten sieb alle Großeltern besonders.<br />
Nachdem sich alle sattgegessen hatten, konnten die Kinder endlich<br />
spielen. Es wurden viele Dinge zur Freude der Kinder angeboten. Der<br />
Renner war natürlich das Schminken. Das war für alle ein toller Nachmittag,<br />
und alle freuen sich schon auf den nächsten Oma-Opa-Tag.<br />
Ein herzliches Dankeschön gilt den Erzieherinnen für ihr großes Engagement<br />
bei der Erziehung und Förderung unserer Kinder. Auch sei hier<br />
all denen herzlich gedankt, für ihre große Hilfe und Unterstützung bei<br />
der Vorbereitung und Durchführung dieses gelungenen Nachmittages.<br />
Foto und Text: Christin Kruse<br />
Gelungenes Projekt<br />
Die Grundschule <strong>Malliß</strong> nahm an einem Wettbewerb des Schulmilchversorgers<br />
„Joe Clever“ teil und wurde mit einem tollen Projekttag<br />
rund um die Papierherstellung am 30. Mai 2008 belohnt.<br />
Dazu sammelten alle Klassen ihre Tetra-Packs, säuberten sie und<br />
schnitten diese nach einer Vorgabe entsprechend zu. Während die<br />
Klassen 1 und 2 an diesem Vormittag einen Vortrag über die Papierherstellung<br />
und die Wichtigkeit des Recyclings erhielten, wurde ihnen<br />
auch auf anschauliche Weise gezeigt, wie aus ihren zerschnittenen Tetra-Packs<br />
handgeschöpftes Papier entsteht.<br />
In den Klassen 3 und 4 wurden dazu vielfaltige Arbeitsblätter und Geschichten<br />
bearbeitet, in denen die Schüler und Schülerinnen erfuhren,<br />
worauf vor langer Zeit geschrieben wurde, welche Arten der Papierherstellung<br />
es gab und gibt bzw. wozu handgeschöpftes Papier ver-
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 13<br />
wendet werden kann. Dann ging es in den Klassen selbst ans Werk.<br />
Nachdem die 5 Arbeitsschritte demonstriert wurden, hatten die Kinder<br />
nun die Aufgabe, selbst ein Blatt Papier zu schöpfen. Die 3. Klasse<br />
schuf sich ihre Blätter in Partnerarbeit und die 4. Klasse durfte schon<br />
allein arbeiten. Allen Kindern ist es gelungen, Papier zu recyceln, zu<br />
bearbeiten und zu schöpfen. Der Lohn war das selbst gefertigte dekorative<br />
Papier sowie der „Joe Clever“-Anstecker für die geleistete Anstrengung.<br />
Die Schüler und Schülerinnen der Grundschule <strong>Malliß</strong> bedanken sich<br />
für einen gelungenen Vormittag.<br />
Text und Foto: K. Pflügel<br />
Rüstzeug für gute Arbeit<br />
mit Kindern<br />
An zwei Sonnabenden drückten die Erzieherinnen der VS-Kita Neu<br />
Kaliß wieder mal „die Schulbank“, um nötiges Rüstzeug für eine gute<br />
Arbeit mit den Kindern zu erwerben. Mit Referentinnen aus Berlin<br />
(Institut für frühkindliche Bildung und Erziehung) wurde aktuellen<br />
Fragen nachgegangen. So lauteten die Themen:<br />
- Wie entsteht Lernmotivation?<br />
- Welche entwicklungspsychologischen<br />
Besonderheiten sind bei den Kindern vor dem<br />
Schuleintritt zu beachten?<br />
- Wie lernen Kinder (das Lernen)?<br />
- Wie gestalten wir Beobachtung und Analyse,<br />
um dem Kind helfen und die Eltern richtig beraten zu können?<br />
Spaß und Freude für Erzieher und Kinder stehen bei uns im Vordergrund.<br />
Wie das Foto beweist. Auch während der Fachdiskussion kam<br />
das Lachen nicht zu kurz. Unsere offene Gruppenarbeit bietet beste<br />
Möglichkeiten sich auszuprobieren. Das spielerische Lernen liegt uns<br />
am Herzen. Deshalb suchen wir nach immer neuen Möglichkeiten,<br />
den Kindern interessante Angebote zu machen.<br />
Team der Kita Neu Kaliß<br />
Sommerfest und Abschiedsschmerz<br />
im Zwergenland<br />
Ein schönes Sommerfest hatten Kinder, Erzieher und einige Muttis in<br />
der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Tewswoos vorbereitet. Die<br />
Kinder hatten den gesamten Außenbereich liebevoll geschmückt, aber<br />
als ob Petrus wusste das hier auch Abschied genommen werden sollte,<br />
öffnete er alle Himmelsschleusen. Nun musste kurzerhand in die Turnhalle<br />
ausgewichen werden und es wurde doch noch ein schöner Nachmittag.<br />
„Seit Anfang des Jahres läuft in der Kita das Projekt „Brauchtum<br />
- für Kinder“, und ein Brauch hier ist es auch das Kindergartenund<br />
Hortjahr fröhlich ausklingen zu lassen, was wir in diesem Jahr mit<br />
Eltern und Großeltern zusammen feiern wollen“, so Leiterin der Kita,<br />
Marita Ahlgrimm. Aber wie schon erwähnt, musste auch Abschied genommen<br />
werden. 4 Hortkinder kommen in die 5. Klasse und verlassen<br />
somit den Hort, und 8 Vorschulkinder verlassen die Kita, weil sie nun<br />
in die Schule gehen dürfen. Nach einem tollen Kinderprogramm mit<br />
Soloballett von Kathleen Forsch, Kindertanzgruppen, Linedancers und<br />
den Trompetensolisten Hinrich Tuttas und Anton Keller, sangen Kinder,<br />
Eltern und Erzieher gemeinsam. Danach bedankten sich die Vorschulkinder<br />
mit einem kleinen Präsent bei den Erziehern. Dieses Fest<br />
wurde auch als Anlass genommen sich von Carmen Lübbert, die seit<br />
43 Jahren als Erzieherin tätig war und seit 8 Jahren die Geschicke der<br />
beiden DRK-Einrichtungen <strong>Dömitz</strong> und Tewswoos leitete, und nun in<br />
den wohlverdienten Ruhestand geht, zu verabschieden. Nach den ganzen<br />
Verabschiedungen hatte Petrus dann auch genug Tränen vergossen,<br />
und es konnte doch noch nach draußen gehen, wo allerlei Kurzweil<br />
auf die Kinder wartete. Ein Dankeschön der Kinder und Erzieher<br />
ging an das engagierte Elternaktiv für das Kuchenbufett, an Bernd<br />
Niebelschütz von der Naturwacht, der mit den Kindern Stockbrot zubereitete,<br />
an das Brauhaus für die Limo, an Irmgard Wolf, die seit 1,5<br />
Jahren die Linedancers betreut, an Uwe Jennert, für viele Sponsortätigkeiten<br />
und an Andreas Menzel, der mit Technik aushalf und der sich<br />
bereit erklärte die Hüpfburg wegen des schlechten Welters am anderen<br />
Tag noch mal aufzubauen. Da die Kinder von Sylvia Lemke und Kathrin<br />
Mehrwald zu denen gehören, die jetzt in die Schule gehen, mussten<br />
sich die Erzieher schweren Herzens auch von diesen beiden sehr<br />
aktiven Elternaktivmitgliedern verabschieden. Zum Abschluß gab es<br />
für alle noch eine Überraschung. Klaus Dieter Kühnel ließ zur Begeisterung<br />
aller, 78 weiße Tauben in den Himmel aufsteigen. Für die Vorschulkinder<br />
gibt es noch eine Fahrt zum Schloß Ludwigslust um den<br />
Schloßgeist zu suchen, und ein mit den Hortkindern gemeinsamer Besuch<br />
auf dem Elefantenhof Platschow.<br />
Text und Foto: Uwe Losch<br />
Zur Überraschung aller ließ Klaus Dieter Kühnel (rechts im Bild),<br />
78 weiße Tauben gen Himmel steigen<br />
Drusenhorster Haustiertag<br />
Bereits zum 7. Mal findet im Rahmen der Festwoche des<br />
Zebef e. V. im Naturerlebniszentrum Drusenhorst am Sonntag, dem<br />
14. September der Haustiertag statt.<br />
In der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Türen<br />
der Umweltbildungsstätte und des Jugendgästehauses für interessierte<br />
Besucher geöffnet. Der Tag wird von einem bunten Programm<br />
begleitet.<br />
Es gibt wieder viele Tiere zum Anschauen und zum Streicheln. Darunter<br />
sind Pferde, Schafe, Schweinchen, Frettchen, Kaninchen, Meerschweinchen<br />
und viele mehr. Wie immer kommen der Ludwigsluster<br />
Heimtiergarten mit dem Naturmobil, sowie ein Imker.
14 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Mit der Gemeinnützigen Ludwigsluster Projektgesellschaft (GLP)<br />
kann man schöne Dinge aus Naturmaterialien basteln. Außerdem werden<br />
alte Handwerkstechniken, wie z. B. das Spinnen gezeigt. Eine<br />
Hüpfburg, Wettmelken am Gummieuter sowie eine Umwelttombola<br />
sind weitere Höhepunkte.<br />
Wer einmal eine Brieftaube aus der Hand fliegen lassen möchte, ist<br />
auf dem Haustiertag genau richtig. Des Weiteren werden Mal- und<br />
Bastelmöglichkeiten, Spiele sowie Knüppelkuchen am Lagerfeuer angeboten.<br />
Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffe und<br />
Kuchen und frisch geräucherte Forellen. Das Naturerlebniszentrum<br />
Drusenhorst liegt 400 m außerhalb von Ludwigslust an der B5 Richtung<br />
Kummer auf der linken Seite im Wald.<br />
Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Naturerlebniszentrums gerne<br />
unter Tel. 03874/666362 zur Verfügung.<br />
Text und Foto: Jana Pagel, Zebef e. V.<br />
Kirchennachrichten<br />
September 2008<br />
Sonntag: 7. September<br />
10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> evang. Gottesdienst Bibelabende<br />
in Polz „Seid bereit!“<br />
8. - 10. September<br />
19.30 Uhr Kapelle<br />
Mittwoch: 10. September<br />
14.00 Uhr Polz Frauentreff<br />
Sonntag: 14. September<br />
10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> evang. Gottesdienst<br />
Die Kirchgemeinde Rosche (Niedersachsen) besucht<br />
<strong>Dömitz</strong> und hält den Gottesdienst.<br />
Sonntag: 21. September<br />
10.00 Uhr Vielank Gottesdienst zum <strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest <strong>Dömitz</strong>, kein<br />
Gottesdienst Johanneskirche<br />
Sonnabend: 27. September<br />
15.00 Uhr Heidhof Bibelstunde b. Frau Jungbloot<br />
Sonntag: 28. September<br />
8.30 Uhr Polz Gottesdienst<br />
Mittwoch: 1. Oktober<br />
15.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gemeindenachmittag/Senioren evang. Pfarrhaus<br />
Sonntag: 5. Oktober<br />
10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Johanneskirche Erntedankgottesdienst anschließend<br />
Kirchschoppen auf dem Kirchplatz<br />
Evang.-luth. Kirchgemeinde <strong>Dömitz</strong><br />
Montag: <strong>Dömitz</strong><br />
14.30 Uhr Christenlehre Gruppe 1<br />
15.30 Uhr Christenlehre Gruppe 2<br />
19.30 Uhr Chorprobe Pfarrhaus <strong>Dömitz</strong><br />
Dienstag: Polz<br />
15.00 Uhr Christenlehre Gruppe 1<br />
16.00 Uhr Christenlehre Gruppe 2<br />
Freitag, 5.9.<br />
12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Krankenrunde<br />
<strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />
Sonnabend, 6.9.<br />
10.00 Uhr Neu Kaliß Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />
15.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gottesdienst - 8. Jahrestag der Weihe der<br />
katholischen Kirche, anschließend Gemeindefest- Bus<br />
holt ab<br />
Ehrenamtlicher Betreuer gesucht<br />
Im Oktober 2008 soll eine Nachauflage des Faltblattes „Tourismusbroschüre<br />
<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>“ erscheinen.<br />
Dem Touristen geben wir hiermit Gelegenheit, sich über Unterkünfte,<br />
Gaststätten, Restaurants, Cafes und Freizeitmöglichkeiten<br />
zu informieren. Auf diesem Wege erhalten Anbieter, die nicht gesondert<br />
angeschrieben wurden, die Möglichkeit, sich in der<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> unter Tel.: 038758/31644 über<br />
die entsprechenden Konditionen zu informieren, um sich ggf. für<br />
ein Inserat zu entscheiden.<br />
Als letzten Termin für Anfragen haben wir uns den 19. September<br />
2008 notiert.(as)<br />
Kirchliche Nachrichten<br />
Sonntag, 7.9.<br />
10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gottesdienst<br />
10.00 Uhr Conow Gottesdienst<br />
10.00 Uhr Eldena Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />
10.00 Uhr Woosmer Gottesdienst<br />
Neu Kaliß kein Gottesdienst (Reutersleintreffen)<br />
Dienstag, 9.9.<br />
08.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> Seniorenrunde kath. Gemeinde- Bus holt ab<br />
14.45 Uhr Tewswoos Christenlehre<br />
19.30 Uhr Eldena Kirchgemeinderatssitzung<br />
Neu Kaliß Christenlehrebeginn<br />
Mittwoch, 10.9.<br />
14.10 Uhr Alt Jabel Christenlehre<br />
16.00 Uhr Alt Jabel Konfirmandenunterricht<br />
19.30 Uhr Conow gottesdienstliches Singen<br />
Donnerstag, 11.9.<br />
14.30 Uhr Glaisin Frauenkreis<br />
14.30 Uhr Gorlosen Klönstunde<br />
17.00 Uhr Krohn Bibelkreis<br />
19.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> Frauenkreis kath. Gemeinde<br />
Freitag, 12.9.<br />
19.00 Uhr Alt Jabel Kirchgemeinderat<br />
12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />
Krankenrunde Groß und Klein Schmölen - kath. Gemeinde<br />
Neu Kaliß kein Seniorennachmittag (dafür 19. Sept.)<br />
Sonnabend, 13.9.<br />
19.00 Uhr Conow Begegnungsabend zur goldenen Konfirmation<br />
11.00 Uhr Neu Kaliß Taufgottesdienst (mit erneuerter Taufschale)<br />
18.00 Uhr Neu Kaliß Begegnungsabend der Goldenen Konfirmanden<br />
Sonntag, 14.9.<br />
9.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> kath. Gottesdienst - Bus fährt<br />
10.00 Uhr Alt Jabel Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />
10.00 Uhr Conow Gottesdienst zur goldenen Konfirmation<br />
10.00 Uhr Eldena Gottesdienst<br />
10.00 Uhr Neu Kaliß Festgottesdienst zur Goldenen Konfirmation<br />
(Konfirm.-Jahrgänge 1957/1958) Anschließend<br />
Mittag, Programm und Kaffee im „Kalisser Eck“<br />
14.00 Uhr Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />
17.00 Uhr Eldena Konzert für Gesang, Orgel und Trompete<br />
Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird um Spenden gebeten.<br />
Dienstag, 16.9.<br />
19.30 Uhr Eldena Konfirmanden-Elternabend<br />
Mittwoch, 17.9.<br />
19.30 Uhr Conow Bibelkreis<br />
Neu Kaliß keine Christenlehre (Treffen Nordkirche)
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 15<br />
Donnerstag, 18.9.<br />
14.30 Uhr Liepe Bibelkreis<br />
19.00 Uhr Eldena Frauenkreis<br />
Freilag, 19.9.<br />
14.30 Uhr Neu Kaliß Seniorennachmittag<br />
12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />
Sonnabend, 20.9.<br />
09.00 Uhr Eldena Konfirmandentag<br />
17.30 Uhr Niendorf Gottesdienst<br />
Sonntag, 21.9.<br />
10.00 Uhr Conow Gottesdienst<br />
10.00 Uhr Glaisin Kulturscheune Plattdeutscher Erntedank- Gottesdienst,<br />
anschl. Eintopfessen<br />
10.00 Uhr Vielank Ökumenischer Erntedankgottesdienst zum<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest - gemeinsamer Gottesdienst der Alt Jabeler,<br />
Neu Kalißer und <strong>Dömitz</strong>er Kirchgemeinden<br />
Montag, 22.9.<br />
13.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> offener Arbeitseinsatz- Treffpunkt kath. Kirche<br />
Dienstag, 23.9.<br />
09.00 Uhr Eldena Frauenfrühstück<br />
Mittwoch, 24.9.<br />
09.00 Uhr Neu Kaliß Frauenfrühstück 60+<br />
14.30 Uhr Eldena Seniorennachmittag<br />
19.30 Uhr Eldena Männerkreis<br />
Donnerstag, 25.9.<br />
09.00 Uhr Eldena Bibelgesprächskreis<br />
14.00 Uhr Conow Seniorenkreis<br />
14.30 Uhr Malk-Göhren Frauenkreis<br />
Freitag, 24.9.<br />
12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />
Sonnabend, 27.9.<br />
15.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Benefizveranstaltung der kath. Gemeinde für<br />
bedürftige Mitbürger und Kinder in unserer Region -<br />
Eventhalle am Hafen<br />
15.00 Uhr Heidhof Hausbibelkreis<br />
Sonntag, 28.9.<br />
08.30 Uhr Polz Gottesdienst<br />
09.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> kath. Gottesdienst - Bus fährt<br />
10.00 Uhr Alt Jabel Taufgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
10.00 Uhr Conow Gottesdienst<br />
10.00 Uhr Eldena Gottesdienst mit Kindergottesdienst<br />
10.00 Uhr Kaliß Gottesdienst<br />
Donnerstag, 2.10.<br />
14.30 Uhr Krohn Bibelkreis<br />
19.00 Uhr Bresegard Frauenkreis<br />
Sonnabend, 4.10.<br />
09.00 Uhr Eldena Schmücken der Kirche zum Erntedankfest<br />
Sonntag, 5.10.<br />
09.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> kath. Gottesdienst - Bus holt ab<br />
10.00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst am Erntedankfest mit Kindergottesdienst<br />
10.00 Uhr Conow Gottesdienst am Erntedankfest<br />
10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gottesdienst am Erntedankfest<br />
10.00 Uhr Eldena Gottesdienst am Erntedankfest<br />
14.00 Uhr Gorlosen Gottesdienst am Erntedankfest<br />
10.00 Uhr Neu Kaliß Familiengottesdienst „Unser tägliches Brot gib<br />
uns heute“ (mit Unterstützung von unseren beiden Bäckern)<br />
Kirchgemeinde Neu Kaliß<br />
Familien:<br />
Christenlehrestart am Samstag, den 9. September mit Schulbeginngottesdienst<br />
In der Woche darauf kommen alle Gruppen zu den bekannten Zeiten<br />
1. Klasse trifft sich nach Absprache<br />
Dienstag 15.30 Uhr 3. und 4. Klasse<br />
16.30 Uhr Konfirmanden<br />
Mittwoch 16.30 Uhr 6. Klasse<br />
17.30 Uhr 7.Klasse (Vorkonfirmanden)<br />
(Mittwoch 17.9. nicht)<br />
Donnerstag 14.30 Uhr 5. Klasse<br />
(wenn eine Gruppe gar nicht kann, bitte zwischendurch kommen)<br />
Sonntag 5. Oktober Erntedankfamiliengottesdienst „unser tägliches<br />
Brot“ - Für das Frauenfrühstück „60+“ am letzten Mittwoch des Monats<br />
bitte anmelden, wenn sie neu dazukommen oder abmelden, wenn<br />
sie sich eingetragen haben und nicht können unter Telefon 26247<br />
- Seniorennachmittag ausnahmsweise am 3. Freitag (19.8.)<br />
Kirchgemeinde Gorlosen Eldena<br />
Posaunenchor: Mittwoch um 19 Uhr<br />
Kirchenchor: Montag um 19 Uhr<br />
Christenlehre, Flötenkreise und Konfirmandengruppen beginnen nach<br />
den Sommerferien. Die Termine werden zum Schulbeginn bekannt gegeben.<br />
Anmeldung zum Konfirmandenunterricht<br />
Im September beginnt der Konfirmandenunterricht für die 7. Klasse<br />
zur Vorbereitung auf die Konfirmation im Jahr 2010. Die Eltern werden<br />
gebeten, ihre Kinder anzumelden.<br />
Jugendliche, die noch nicht getauft sind, sind herzlich eingeladen, den<br />
Konfirmandenunterricht kennen zu lernen. Informationen gibt es im<br />
Pfarramt bei Pastorin Kiesow.<br />
Einladung zur Taufe<br />
Eltern, die ihr Kind taufen lassen möchten, sind herzlich eingeladen,<br />
sich bei Pastorin Kiesow zu melden.<br />
Das Bibelwort für den September<br />
Gott spricht; Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu<br />
mir gezogen aus lauter Güte.<br />
Jeremia 31 Vers 3<br />
Kirchgemeinde Eldena<br />
Pastorin Anja Kiesow<br />
Altonaer Straße 7<br />
19294 Eldena<br />
Tel. 038755/20404<br />
Wohnung zu vermieten<br />
Neu Kaliß, Zentrum, 68 qm, 3-Raum, Bad, Abstellraum,<br />
1. OG, Garage möglich.<br />
Interesse? Weitere Rückfragen unter 038758/26575
16 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Gibt es einen Jubilar<br />
stellt sich ein die Gratulantenschar.<br />
Herzliche Glückwünsche zum 35-jährigen Bestehen der Blaskapelle<br />
„<strong>Dömitz</strong>er Elbmusikanten“.<br />
Dieses ist immer auch ein Anlass in die Vergangenheit zu schauen.<br />
Auf viel Erlebtes, die schönen Erfolge während der zurückliegenden<br />
Jahre und dem Beginn. Werner Jonasson wollte immer musizieren. Er<br />
tat dieses schon während seiner Lehrzeit mit einer selbstgebauten<br />
E-Gitarre (sie existiert noch heute) in einer kleinen Band. Einige Zeit<br />
nach dem Beginn seiner Tätigkeit im damaligen KEB <strong>Dömitz</strong> kam<br />
ihm die Idee, einen Spielmannszug ins Leben zu rufen. Geworden ist<br />
es dann eine Blaskapelle. Gäbe es sie ohne ihn? Als Gründer wurde er<br />
für viele Jahre der organisatorische Leiter. Es musste jemand gefunden<br />
werden, der die musikalische Ausbildung übernahm. Dafür konnte<br />
Stradi Schulz gewonnen werden. Der damals schon 63-Jährige war<br />
immer noch mit seiner eigenen Tanzkapelle aktiv und betreute die<br />
Kaarßener Blaskapelle. Den Betriebsleiter des KEB <strong>Dömitz</strong> mit im<br />
Boot zu haben, war natürlich von Vorteil, denn man benötigte ja zum<br />
Beispiel finanzielle Mittel zur Beschaffung von Instrumenten und so<br />
weiter. Heinz-Günter Beher war von der Idee einer Betriebsblaskapelle<br />
so begeistert, dass er selbst mittun wollte. Im wahrsten Sinne des Wortes<br />
von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, hatte er mit viel Ehrgeiz<br />
und privaten Unterrichtsstunden bei Rudolf Neumann den Kampf<br />
gegen die große Tuba gewonnen, die sich dann harmonisch in das<br />
Klangbild einfügte. Jedes Mitglied übte fleißig und Stradi legte den<br />
Grundstein für ein Repertoire, das die Fans der Blasmusik begeisterte<br />
und noch heute begeistert. Nachdem seine Kraft nicht mehr ausreichte,<br />
übernahm Wilfried Prüser die musikalische Leitung.<br />
Als Kopf der „<strong>Dömitz</strong>er Elbmusikanten“ ist er sehr gern auch Ansprechpartner<br />
für Interessierte, die ihr musikalisches Talent in eine<br />
Formation einbringen möchten. Möge die Blaskapelle weiterhin viele<br />
Erfolge feiern und mit Freude und Spaß zum Mitmachen animieren.<br />
Text und Foto: Margit Jonasson<br />
Qigong und Tai-Chi in <strong>Dömitz</strong><br />
Dieser Vhs-Kurs vermittelt traditionelle chinesische Körper- und Meditationsübungen.<br />
Sie wirken in erster Linie auf unser Energiesystem.<br />
Fließende Bewegungsformen und Entspannungsübungen/Meditationen<br />
bewirken eine körperliche und geistige Zentrierung und bessere Beweglichkeit.<br />
Die Übungen können von Menschen jeder Altersstufe erlernt<br />
und ausgeübt werden.<br />
Der Kurs läuft ab 12.09. 14-täglich jeweils freitags um 18.00 Uhr in<br />
der Turnhalle der Grundschule <strong>Dömitz</strong>.<br />
Anmeldungen nimmt die Vhs unter Angabe der Kursnummer 376 telefonisch<br />
unter 03874/6241118 bzw. 6241134 entgegen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch Teilnehmer des Frühjahrskurses<br />
erneut anmelden müssen, da der Kurs sonst nicht zustande<br />
kommt.<br />
Veranstaltungen<br />
2. Country & Linedancefest<br />
war in Rüterberg ein schöner Erfolg<br />
Nun macht sich Rüterberg auch durch Country & Linedance einen<br />
starken Namen.<br />
Im August wehten nicht nur die M-V-Fahnen und die eigenen Dorfrepubliksfahnen<br />
an den Masten, sondern reichlich buntes Fahnenspiel<br />
aus den Staaten und Kanada - Sterne und Streifen in allen Größenordnungen,<br />
Cowboy-Garderobe komplett und viele andere typische Erkennungsstücke<br />
ließen vom 15. bis 17. August das Programm zu einem<br />
bunten Erlebnis werden. Ein Ausflug fast vor der Haustür in eine<br />
andere Welt, von der nicht nur Kinder träumen. Mit den Gruppen<br />
Southern Company und Little Rainbow war im Festzelt eine Art Kostümparty<br />
zu erleben.<br />
Die ersten Country & Linedance-Freunde hatten schon rechtzeitig in Rüterberg<br />
alle möglichen Parkplätze für ihre Wohnmobile belegt und verwandelten<br />
sich mit der Garderobe und weiterer Ausstattung in Bürger,<br />
die noch vor ein paar Jahren nur mit Sonder-Sonderpassierschein in den<br />
Ort gelangt wären, aber nur vielleicht oder eher gar nicht.<br />
Rüterberg macht mal wieder seiner Mitteilung alle Ehre, zu lesen an den<br />
Resten der Grenzzaunanlage - RÜTERBERG grüßt alle Menschen der<br />
Welt -.<br />
Hier beim Linedance-Workshop, Vorsicht das Linedace-Fieber steckt<br />
an. Für eine charakteristische Ausstattung waren Spezialhändler auf<br />
dem Festplatz.<br />
Von Kopf bis Fuß und gediegene Kleinigkeiten zur Ausstattung, alles<br />
zu haben.<br />
Die Preise dafür erstaunlich freundlich ... Im nächsten Jahr gibt es das<br />
3. Country & Linedancefest im Gelände der Elbklause Rüterberg ... also<br />
mal vormerken. Am 22. November diesen Jahres wird im Kulturhaus<br />
<strong>Dömitz</strong> ab 20.00 Uhr Country & Linedance angeboten. Linedance-Workshop<br />
fehlt auch dabei nicht.<br />
Diese Garderobe wie auf dem Foto ist nicht Pflicht, aber extra schön.<br />
Wer hat denn noch seinen Petticoat zu Hause?<br />
Der Körper ist ehrlich!<br />
Haben Sie auch Lust, Ihren privaten und beruflichen Alltag leichter,<br />
lebensfroher und kraftvoller zu gestalten, um eigene Ziele wieder klarer<br />
zu erkennen?<br />
Wer ständig unter Strom steht durch Lärm, Hektik und Leistungsdruck<br />
erlebt, wie der Körper immer deutlichere Signale sendet, um Erholungsphasen<br />
einzufordern.
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 17<br />
Mit einfachen und lösungsorientierten Übungen aus NLP (Neurolinguistisches<br />
Programmieren) können Sie wieder<br />
- Zugang zur inneren Kraftquelle finden<br />
- sich eigene Ressourcen zugänglich machen<br />
- den Körper neu wahrnehmen<br />
- leichter Entscheidungen treffen<br />
- dem Körper wieder Ruhe und Gelassenheit schenken<br />
- eigene Ziele verwirklichen<br />
- gesund werden/bleiben<br />
- miteinander Spaß haben<br />
Der Kurs läuft unter Leitung von Cathrin Wegner am 13.09. von 09.00<br />
- 15.00 Uhr an der Vhs Ludwigslust mit der Kurs-Nummer 379.<br />
Anmeldungen unter 03874/6241118 bzw. 6241134<br />
Vhs-Kurs: Holzbearbeitung<br />
für Heimwerker<br />
Dieses Kursangebot wendet sich an Heimwerker und Hobbybastler, an<br />
Frauen und Männer gleichermaßen. Unter fachkundiger Anleitung<br />
werden mit den typischen Handwerkzeugen eines Tischlers nützliche<br />
Gegenstände hergestellt. Nachdem sich die Teilnehmer mit den Werkzeugen<br />
vertraut gemacht haben, lernen sie Holzeigenschaften kennen<br />
und fertigen einfache Werkstücke an. So dürfte es künftig ein Leichtes<br />
sein, Rahmen, Ständer, Regale etc. selbst herzustellen. Der Kurs (08-<br />
271) findet vom 27.09. bis 06.12. immer samstags 14-täglich in der<br />
Tischlerei der Beruflichen Schule Ludwigslust (Techentiner Straße 1)<br />
unter Leitung von Achim Reuschel statt. Anmeldungen und Rückfragen<br />
richten Sie bitte an die Vhs (Tel.: 03874/624118 bzw. 6241134.)<br />
Veranstaltungen in den Monaten<br />
September und Oktober 2008<br />
Auch im Jahr 2008 haben Sie wieder die Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen<br />
Ihrer Region bei uns anzuzeigen. Sie werden dann auf<br />
der Internetseite des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> sowie im <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier veröffentlicht.<br />
Für den Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen trägt in jedem<br />
Fall der Veranstalter die Verantwortung. Das <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />
übernimmt keine Haftung bei nicht stattfindenden Veranstaltungen.<br />
Aus diesem Grund bitten wir um rechtzeitige Mitteilung über den<br />
Ausfall oder die Verschiebung von Veranstaltungsterminen.<br />
05. September - 05. Oktober 2008<br />
Tanz - Party - Gesellschaftliches<br />
05.09.2008<br />
20.00 Uhr Manfred Müller sorgt mit seinem Schifferklavier für<br />
handgemachte Musik im Vielanker Brauhaus<br />
06.09.2008<br />
14 - 17 Uhr Markttag auf dem Töpferhof in Hohenwoos<br />
07.09.2008<br />
10.00 Uhr Treffen am Reuterstein in der Kalißer Heide zwischen<br />
Kaliß und Neu Göhren<br />
07.09.2008<br />
11.00 Uhr Sonntagsfrühschoppen im Biergarten des Vielanker<br />
Brauhauses mit den bekannten Störtaler Musikanten<br />
13.09.2008<br />
Rentnernachmittag im Dorfgemeinschaftshaus in Neu<br />
Jabel<br />
18.09.2008<br />
Tag des offenen Denkmals auf der Festung <strong>Dömitz</strong><br />
19.09. - 21.09.2008<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> in Vielank<br />
20.09.2008<br />
20.00 Uhr Manfred Müller sorgt mit seinem Schifferklavier für<br />
handgemachte Musik im Vielanker Brauhaus<br />
27.09.2008<br />
10 - 17 Uhr Herbstmarkt mit Unterhaltungsprogramm auf dem<br />
Rathausplatz in <strong>Dömitz</strong><br />
27.09.2008<br />
19.00 Uhr Kameradschaftsabend der Freiwilligen Feuerwehr Neu<br />
Jabel im Dorfgemeinschaftshaus<br />
27.09.2008<br />
20.00 Uhr Oktoberfest im Vielanker Brauhaus<br />
01.10.2008<br />
19.30 Uhr Kitsch, Kram oder Kunst? - ein unterhaltsamer Abend<br />
mit der Betrachtung manch überkommener rätselhafter<br />
Stücke im Pulverkeller der Festung <strong>Dömitz</strong><br />
02.10.2008<br />
17.00 Uhr Lampionfahrt (Abpaddeln) mit dem Motoryachtclub<br />
und dem <strong>Dömitz</strong>er Kanu Verein an der <strong>Dömitz</strong>er<br />
Schleuse<br />
02.10.2008<br />
19.00 Uhr Fackel- und Laternenumzug in Tewswoos<br />
03.10.2008<br />
20.00 Uhr Manfred Müller sorgt mit seinem Schifferklavier für<br />
handgemachte Musik im Vielanker Brauhaus<br />
04.10.2008<br />
Fackelumzug in Heidhof und Neu Jabel<br />
04.10.2008<br />
Herbstfeuer in Groß Schmölen<br />
04.10.2008<br />
19.00 Uhr Oktoberfeuer in Klein Schmölen<br />
04.10.2008<br />
20.00 Uhr Oktoberfest im Vielanker Brauhaus<br />
05.10.2008<br />
14.00 Uhr Drachenfest der Stadt <strong>Dömitz</strong> auf dem Parkplatz vor<br />
der Festung<br />
Vorträge - Vorlesungen - Seminare - Versammlungen<br />
10.09.2008<br />
15.00 Uhr Gesprächsrunde des Seniorenverbandes BRH <strong>Dömitz</strong><br />
zum Thema: Die Polizei und ihre Gewerkschaft - Arbeit<br />
im Bereich des Polizeireviers Ludwigslust in der<br />
Gaststätte „Zur Torbrücke“ in <strong>Dömitz</strong><br />
10.09.2008<br />
17.00 Uhr Plattdeutscher Abend „Plattdütsch tau’n Hoegen un<br />
Besinnen“ im Pulverkeller der Festung <strong>Dömitz</strong> mit den<br />
„Doemser Plattsnackers un Frünn’“ e. V.<br />
11.09.2008<br />
14.00 Uhr Versammlung des Sozialverbandcs Deutschland Ortsverband<br />
<strong>Dömitz</strong><br />
Sport - Wanderungen - Touren - Natur<br />
06.09.2008 offenes Volleyballturnier der Freiwilligen Feuerwehr<br />
Heidhof Rüterberg<br />
07.09.2008<br />
10.00 Uhr Sonntagsschießen des Schützen Vereins „Blau-Gelb“<br />
Vielank e. V. für Mitglieder und Gäste beim Schießstand<br />
in Vielank<br />
13.09.2008<br />
13.00 Uhr Seniorenangeln des Angelvereins Röcknitztal<br />
Tewswoos e. V. am Karpfenteich<br />
26.09.2008 Fahrerstammtisch des Reit- und Fahrvereins Karenz e. V.<br />
27.09.2008 Hubertusjagd mit dem Reit- und Fahrverein Karenz e. V.<br />
Ausstellungen<br />
19.07. - 21.09.2008<br />
Ausstellung in der Turmgalerie der Festung <strong>Dömitz</strong>:<br />
„Erinnerung an den ehemaligen <strong>Dömitz</strong>er Hans Otto<br />
Sachs (1912 - 2001)“<br />
27.09. - 23.11.2008<br />
Ausstellung in der Turmgalerie der Festung <strong>Dömitz</strong>:<br />
„Fotografie, Drucke, Skulpturen“ von Carola Lantermann<br />
aus Wietzin<br />
Hinweis<br />
Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders<br />
des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> für das Jahr 2008 monatlich.<br />
In der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> kann der Veranstaltungskalender<br />
für das gesamte Jahr eingesehen und bei Bedarf kopiert<br />
werden. Er kann aber auch unter der Internetadresse www.amtdoemitz-malliss.de<br />
eingesehen werden.
18 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Autokino<br />
auf dem ehemaligen Sportplatz <strong>Dömitz</strong> am 6.9.2008<br />
Eintritt: 5,00 €<br />
Beginn: 21.00 Uhr<br />
Die Vergangenheit wird lebendig.<br />
Das Abenteuer beginnt<br />
MuMie<br />
Die Neu Kaliss Spezialpapier GmbH<br />
lädt hiermit recht herzlich<br />
zum Oktoberfest am 20.09.2008 ein<br />
Beginn: 13.00 Uhr, Ende 19.00 Uhr<br />
Eingeladen sind alle Beschäftigten des Unternehmens und die Firmenrentner.<br />
Eingeladen sind auch alle Rentnerinnen und Rentner des VEB Feinpapierfabriken<br />
Neu Kaliß sowie der Feinpapier GmbH in Begleitung jeweils<br />
einer Person. Diese melden ihre Teilnahme bitte telefonisch unter<br />
Angabe des Namens und der Adresse an unter<br />
Tel.: 038758-550.<br />
Spätester Anmeldetermin: 10.09.2008<br />
Programm:<br />
- Besichtigung des Werkes<br />
- Kaffee, Kuchen, Oktoberfestbuffet<br />
- Musik, Unterhaltung, Erinnerungen<br />
Für alle Teilnehmer gilt: „Fußtauglichkeit für Treppen etc.“ ist Voraussetzung.<br />
Eine öffentliche Veranstaltung ist leider nicht möglich. Einlass<br />
nur für den Personenkreis mit bestätigter Einladung.<br />
Wanderausstellung zu Baum<br />
und Blume des Jahres<br />
im Lütt Museum Alt Jabel<br />
Alt Jabel Im Lütt Museum im Pfarrstall Alt Jabel ist bis zum<br />
15.9. die Wanderausstellung „Der Walnussbaum und<br />
die Nickende Distel“. Beide Pflanzen sind „Pflanzen<br />
des Jahres 2008“.<br />
Der Walnussbaum ist ein Beispiel dafür, wie vielseitig nützlich ein<br />
Baum sein kann. Er liefert nicht nur essbare Früchte, sondern auch<br />
wertvolles Möbel-Holz und Naturheilmittel. Darüber hinaus ist der<br />
Walnussbaum ein schöner Kletterbaum, weil er einen kurzen Stamm,<br />
aber ausladende Äste besitzt. Eine seltene Eigenschaft macht ihn ganz<br />
besonders wertvoll als Gartenbaum: Sein Duft verjagt Mücken und<br />
Fliegen.<br />
Eher zierlich, aber von betörendem Duft ist die Nickende Distel. Sie<br />
ist - anders als der Walnussbaum -vom Aussterben bedroht, denn ihre<br />
Lebenraum geht zurück. Ihr Lebensraum sind „unaufgeräumte“ Gartenflächen,<br />
Bauerngärten, Wegränder und Mauerstreifen. Die Nickende<br />
Distel hat feine Blüten, die intensiv duften. Sie dienen vielen<br />
Schmetterling-Arten und Hummeln als wichtige Nahrungsquelle.<br />
Die Ausstellung wurde von der ökumenischen Stiftung für Schöpfungsbewahrung<br />
und Nachhaltigkeit in Ratzeburg initiiert.<br />
Öffnungszeiten sind:<br />
Sonntag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />
Der Eintritt ist frei.<br />
Verantwortlich für diese Pressemitteilung:<br />
Christoph Tuttas<br />
LuK initiierte Bürgerfrühstück<br />
<strong>Dömitz</strong>: Was denn unter einem Bürgerfrühstück zu verstehen sei,<br />
fragte sich vielleicht mancher, dem die Einladung für den 17. August<br />
in den Briefkasten geflattert war. Die Idee ist nicht neu, sondern wird<br />
andernorts bereits praktiziert. In <strong>Dömitz</strong> fand diese Art von Veranstaltung<br />
erstmalig statt und wurde von Martin Laarsen eröffnet.<br />
Zu dem kostenlosen, sonntäglichen Frühstück eingeladen hatte die<br />
Initiative Leben und Kultur e. V. <strong>Dömitz</strong>. An gemeinsamer Tafel, bei<br />
Kaffee, Tee, Obst, Gemüse, belegten Brötchen und strahlendem Sonnenschein<br />
bestand für die Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Bürgermeisterin<br />
Renate Vollbrecht, Gelegenheit, miteinander ins Gespräch<br />
zu kommen, sich näher kennenzulernen und Vorstellungen über<br />
das Leben in <strong>Dömitz</strong> zu entwickeln. Es kamen sehr viele und blieben<br />
teilweise weit über die Mittagsstunde hinaus.<br />
Bei dieser Gelegenheit machte Frau Friemann-Jennert als Mitglied der<br />
Kinder- und Jugendinitiative „Aktion 2000“ auf ein durch die Bundesregierung<br />
gefördertes Projekt „Vielfalt tut gut“ aufmerksam, das sich<br />
bis zum Ende des Jahres mit dem Vereinsleben des ganzen <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches<br />
beschäftigen wird, und forderte die Anwesenden auf, sich an der<br />
dazu geplanten Umfrage, deren Ergebnisse im Dezember auf einer öffentlichen<br />
Veranstaltung bekannt gegeben werden, zu beteiligen.<br />
Ideen, Anregungen und Initiativen zur Belebung der Stadt einzufangen<br />
und umsetzbare Konzepte zu erarbeiten, ist erklärtes Ziel der Initiative<br />
LuK, die sich in Auswertung der Veranstaltung selbstverständlich über<br />
noch mehr engagierte Mitglieder freuen würde. LuK, erst im letzten<br />
Jahr gegründet, hat sich in <strong>Dömitz</strong> bereits einen Namen gemacht mit<br />
durchaus wiederholenswerten Veranstaltungen, wie dem „Architektur-<br />
Workshop“ und der „<strong>Dömitz</strong>er Kneipennacht“.<br />
Viele Helfer braucht es, um etwas auf die Beine zu stellen, von dem<br />
vielleicht auch nachhaltige Wirkung ausgeht. Nicht nur darauf warten,<br />
bis jemand anders sich bewegt, sondern persönliches Engagement für<br />
den Ort bzw. die Ortsteile, das ist es, was die Vereinsmitglieder und<br />
natürlich ein Reihe von losen Unterstützern sich auf die Fahne geschrieben<br />
haben. Das Bürgerfrühstück war eine gelungene Veranstaltung<br />
auf diesem Weg.<br />
Foto: Bibo
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 19<br />
Gemeinde Vielank<br />
Eröffnung Waldbad Alt Jabel<br />
Am Sonnabend, dem 23.08.2008, konnte das Waldbad Alt Jabel nach<br />
den Bauarbeiten an der neuen Beckenumrandung feierlich wieder eröffnet<br />
werden. In ihrer Rede bedankte sich die Bürgermeisterin für die<br />
hohe, nicht rückzahlbare Zuwendungssumme für diese Maßnahme aus<br />
der Förderung der intergrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V).<br />
Die Gemeinde hätte sonst die Maßnahme aus eigenen Mitteln zur Verfügung<br />
stellen müssen. Die vierzigjährige Beckenumrandung war vom<br />
Zahn der Zeit stark gekennzeichnet und stellte mittlerweile eine Unfallgefahr<br />
dar. Die Sanierung war folglich dringend erforderlich.<br />
Ein besonderes Dankeschön ging ebenfalls an die vielen Helfer, die<br />
den Baubeginn - u. a. Abbau der alten Beckenumrandung - vorbereitet<br />
haben. Die bei der Eröffnung gezeigten Fotos von diesen Vorbereitungsarbeiten<br />
dokumentieren das Engagement vieler Bürger der Gemeinde<br />
am Waldbad.<br />
Einige Besucher der Eröffnungsfeier nutzten die Gelegenheit und<br />
schauten sich die neue Beckenumrandung an und ließen sich vom baubetreuenden<br />
Büro Klöhn aus Tewswoos Erläuterungen zur Maßnahme<br />
geben. Bei Blasmusik und Schwein am Spieß schien am Nachmittag<br />
dann auch die Sonne, so dass der ein oder andere Besucher das Baden<br />
in nähere Betrachtung zog. Es war schön, an diesem Tag zu sehen,<br />
dass das Wort Freude nicht nur im Wortschatz vorhanden ist, sondern<br />
dass man Freude auch leben kann.<br />
(pe)<br />
Foto: pe<br />
Mit einem bunten Herbstmarkt<br />
laden wir herzlich ein<br />
DÖMITZ - Rathausplatz<br />
27. Sept. 2008, 10.00 bis 17.00 Uhr<br />
NEU dabei, ein Angebot von LUK <strong>Dömitz</strong>: eine Bastelstraße mit Materialien<br />
aus der Natur, besonders für Kinder interessant, aber auch Erwachsene<br />
sollten sich Anregungen dort holen.<br />
Foto: M. Möller<br />
Die Turmgalerie<br />
des Museums <strong>Dömitz</strong> präsentiert:<br />
„Hans-Otto Sachs - Aquarelle“<br />
Die wunderschönen Aquarelle von Hans-Otto Sachs werden noch bis<br />
21. September 2008 in der Turmgalerie des Museums präsentiert.<br />
Das Museum, Festung <strong>Dömitz</strong>, möchte mit dieser Sonderausstellung<br />
den noch unbekannten Hobbymaler Hans-Otto Sachs (1921 - 2001)<br />
vorstellen.<br />
Hans-Otto Sachs war ein Sohn der bekannten Familie des Böttchermeisters<br />
Sachs aus <strong>Dömitz</strong>. Sein Elternhaus, stand am Slüterplatz/Ekke<br />
Goethestrasse, später von Karstadt aufgekauft. Hans-Otto Sachs<br />
und seine Familie, zu der noch seine Schwester Dorothee gehörte, zogen<br />
in die <strong>Dömitz</strong>er Fritz-Reuter-Strasse. Hier und auf der Festung bei<br />
seinen Großeltern verlebte er seine Kinder- und Jugendjahre. Seine<br />
Freude an Pflanzen und Landschaften weckte schon früh sein Interesse<br />
am künstlerischen Malen und Zeichnen, sie bestimmte später auch seinen<br />
beruflichen Werdegang. Hans-Otto Sachs erlernte den Beruf eines<br />
Gärtners, anschließend studierte er Landschaftsarchitektur. Nach dem<br />
Krieg war er in Schwerin für Städtebau und Landschaftsgestaltung mit<br />
verantwortlich. Später ging er als Dozent in seinem Fachgebiet an die<br />
Hochschule für Architektur und Bauwesen nach Weimar. Nach seinem<br />
Tod 2001 wurde<br />
Hans-Otto Sachs in der Familiengrabstätte auf dem <strong>Dömitz</strong>er Friedhof<br />
beigesetzt. In seinem Nachlass befindet sich eine große Anzahl von<br />
Aquarellen und Bleistiftzeichnungen. Es sind besonders zahlreiche Arbeiten<br />
mit Blumenmotiven, aber auch von seiner Geburtsstadt <strong>Dömitz</strong><br />
hat er sehr schöne Ansichten gezeichnet und gemalt. Seine Tochter,<br />
Frau Gisela Guthke, geb. Sachs, hat freundlicherweise viele dieser<br />
künstlerischen Arbeiten dem Museum <strong>Dömitz</strong> zur Präsentation zur<br />
Verfügung gestellt. Das Museum <strong>Dömitz</strong> ist dankbar, mit dieser Ausstellung<br />
einen bislang unbekannten Laienkünstler aus <strong>Dömitz</strong> würdigen<br />
zu dürfen.<br />
Die nächste Ausstellung in der Turmgalerie zeigt Fotografien und<br />
Skulpturen der Künstlerin Carola Lantermann aus Witzin.<br />
Die 1959 geborene Künstlerin besuchte die Fachoberschule für Kunst<br />
und Gestaltung in Recklinghausen. Nach einer Bauzeichnerlehre nahm<br />
sie 1980 ein Architekturstudium in Mainz auf. In den darauffolgenden<br />
Jahren arbeitete sie in verschiedenen Architekturbüros. Auch in einem<br />
Forstbetrieb war sie mehrere Jahre tätig. In den Jahren 1995 - 97 besuchte<br />
die Künstlerin die Sommerakademie in Soest und erlernte die<br />
Technik des Steinbildhauens bei Wilfried Hagebölling.<br />
Carola Lantermann präsentierte ihre künstlerischen Arbeiten schon in<br />
eigenen Ausstellungen bzw. in Gemeinschaftsausstellungen u.a. im<br />
Freilichtmuseum Groß Raden,<br />
in der Dorfkirche Gammelin<br />
oder in Karow und<br />
Bützow. 2004 und 2006<br />
führte sie mit Schülern der<br />
Landesschule für Blinde und<br />
Sehbehinderte M-V Neukloster<br />
Kunstprojekte durch.<br />
Das Kernstück ihrer Ausstellung<br />
in der Turmgalerie des<br />
Museums <strong>Dömitz</strong> wird eine<br />
Skulptur, bestehend aus<br />
Treibgut von der Elbe, sein.<br />
Zur Eröffnung der Ausstellung<br />
am 27. September<br />
2008 laden die Künstlerin<br />
und das Museum <strong>Dömitz</strong><br />
alle Interessierten um<br />
15.00 Uhr in die Turmgalerie<br />
recht herzlich ein. Die<br />
Arbeiten Carola Lantermanns<br />
werden bis zum 23.<br />
November 2008 in der<br />
Turmgalerie des Museums,<br />
Festung <strong>Dömitz</strong>, zu den Öff-<br />
Foto: Museum<br />
nungszeiten präsentiert.
20 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Wohnen<br />
bis ins hohe Alter<br />
(spp) Eine optimale Wohn-Alternative für<br />
die sogenannte Generation 50 plus bieten<br />
innovative Fertighauskonzepte, die<br />
eine komplette Planung und Beratung<br />
aus einer Hand garantieren – von der<br />
Grundstückssuche über die Finanzierung<br />
bis zum schlüsselfertigen Objekt. Mit diesem<br />
Angebot ist der Fertighaushersteller<br />
FingerHaus aus dem nordhessischen<br />
Frankenberg seit 60 Jahren erfolgreich.<br />
Mit dem umfangreichen Hauskonzept<br />
„Gala“ präsentiert das Traditionsunternehmen<br />
ein ideales Eigenheim auch für<br />
ältere Bauherren. Neben einer großzügigen,<br />
variantenreichen Grundrissplanung,<br />
zeichnen sich die eingeschossig<br />
konzipierten Architektenhäuser vor allem<br />
durch den schwellenfreien Zugang zu<br />
allen Räumen aus. Weitere individuell<br />
planbare Ausstattungsmerkmale wie beispielsweise<br />
bodengleich eingebaute<br />
Duschwannen oder breite Türen können<br />
problemlos integriert werden. Den Bewohnern<br />
wird hierdurch ein Höchstmaß<br />
an Bequemlichkeit garantiert. Das Angebot<br />
mit Wohnflächen von rund 80 bis<br />
177 m2 reicht vom klassischen Bungalow<br />
bis hin zur Exklusiv-Variante mit ausreichend<br />
Platz für Arbeits- und<br />
Gästezimmer. Wie bei allen Häusern<br />
setzt der Hersteller auch bei Bungalows<br />
auf zukunftsweisende Haustechnik-Konzepte,<br />
die alle Anforderungen an eine<br />
umweltschonende Bauweise erfüllen. In<br />
Kombination mit innovativer Heiztechnik<br />
sind die Energie- und Heizkosten auf ein<br />
Minimum gesenkt. FingerHaus ist einer<br />
der führenden Fertighaushersteller, der<br />
bewusst den Einsatz regenerativer Energien<br />
wie zum Beispiel Erdwärme oder<br />
Holzpellets in die Planung integriert.<br />
Dabei profitieren nicht nur die Umwelt<br />
und der Geldbeutel.<br />
Foto: FingerHaus<br />
Wem ein Kachelofen zu rustikal oder<br />
ein Kaminofen nicht repräsentativ<br />
genug ist, muss dennoch nicht auf ein<br />
gemütliches Feuer verzichten. Schließlich<br />
gibt es noch die traditionellen offenen<br />
Kamine, die ein stilvolles Ambiente<br />
garantieren. Kaminhersteller bieten eine<br />
Kamin mit Stil<br />
große Auswahl an offenen Kaminen mit<br />
prunkvollen Marmoreinfassungen oder<br />
sonstigen ausgefallenen Verzierungen<br />
Die Luxus-Feuerstellen können mit Holz<br />
oder Kohle als klassischer offener<br />
Kamin oder als geschlossene Variante<br />
betrieben werden.<br />
DDaacchhddeecckkeerr uunnddBBaauukklleemmppnneerreeii<br />
Unser Leistungsumfang:<br />
Sanierung und Neueindeckung • Steil-, Flach-, Blechdächer<br />
Sanierung von Schornsteinköpfen<br />
Montage von Dachrinnen und Wandanschlüssen<br />
Alle Reparaturen rund ums Dach<br />
Auf Wunsch Finanzierungshilfe<br />
Dachdecker und Bauklempnerei René Schmidt<br />
19303 Alt Jabel • Straße der Jugend 18<br />
Tel. 038759 33540 • Handy 0179 1001569<br />
Fax 038759 33538
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 21<br />
Vom KELLER bis zum DACH ...<br />
Bautechnologie der Zukunft<br />
(spp) Passivhäuser sind bekanntlich Gebäude<br />
der höchsten Technologie, die<br />
auf eine herkömmliche Heizungsanlage<br />
verzichten können.<br />
Nur noch eine Kleinstwärmepumpe mit<br />
wenigen hundert Watt Aufnahmeleistung<br />
ist notwendig.<br />
Das hier gezeigte Objekt wurde beim<br />
internationalen Passivhauswettbewerb<br />
prämiert.<br />
Der Heizenergiebedarf lag ca. 80 %<br />
unter dem eines Niedrigenergiehauses.<br />
Hervorgehoben wurden von der Jury<br />
die folgenden Gestaltungselemente:<br />
Die kompakte Gebäudehülle mit dem<br />
günstigen Verhältnis von Außenwandfläche<br />
zu Wohnfläche.<br />
Das elegante Design, die zylindrisch<br />
kompakte Gebäudehülle, die hervorragende<br />
Grundrisslösung mit viel<br />
Nutz- und wenig Verkehrsfläche.<br />
Kostengünstige Planung: Der komplette<br />
Selbstbausatz ist bereits für weniger<br />
als 50.000,– Euro lieferbar.<br />
Ausführliche Unterlagen mit Grundrissen<br />
erhältlich von isorast,<br />
Postfach 1164,<br />
65219 Taunusstein,<br />
Tel. 06128/95260,<br />
Fax 06128/73823,<br />
Internet www.isorast.de<br />
alles aus einer Hand durch Fachleute aus der Region!
22 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Museum Festung <strong>Dömitz</strong> lädt<br />
ein zu Kitsch, Kram oder Kunst?<br />
Vor acht Jahren wurde der Gedanke, einen unterhaltsamen Abend im<br />
Museum Festung <strong>Dömitz</strong> mit der Betrachtung manch überkommener<br />
rätselhafter Stücke unserer Altvorderen durchzuführen, geboren. Seit<br />
dem treffen sich einmal im Jahr Fachleute aus den verschiedensten<br />
Bereichen und zahlreiche Gäste aus nah und fern zum Gedankenaustausch<br />
im Pulverkeller des Museums. In den vergangenen Jahren wurde<br />
über Themen gefachsimpelt wie: mit Brief und Siegel - Vorstellung<br />
einer Siegelsammlung; oder die Lieblingsstücke von Alt und Jung -<br />
Puppen und Teddys; womit schmückten sich Frauen des 19. und 20.<br />
Jahrhunderts - Schmuckstücke, von Gästen mitgebracht, wurden vorgestellt<br />
und teilweise auch bewertet; sehr unterhaltsam war ein musikalischer<br />
Vortrag mit alten Volksmusikinstrumenten, welche dann die<br />
Geschichten der zauberhaften Bilder der Laterna magica musikalisch<br />
umrahmten u. v. m.<br />
Die Veranstalter, Herr Dieter Langer - Numismatiker, und Herr Jürgen<br />
Schamweber - Museumsleiter, laden am 1. Oktober 2008 um 19.30<br />
Uhr erneut in den Pulverkeller der Festung alle Interessierten recht<br />
herzlich zum diesjährigen unterhaltsamen Abend „Kitsch, Kram oder<br />
Kunst?“ ein.<br />
In diesem Jahr sprechen Experten zu dem Thema: Kunstsammlungen<br />
- Die Bewertung von Kunst und Kulturgut - aus den Erfahrungen<br />
und der Arbeit von Kunsthistorikern bei den Versicherungen.<br />
Im Anschluss an die Ausführungen findet wieder die beliebte Gesprächsrunde<br />
zwischen den Gästen und Fachleuten statt.<br />
Die Initiatoren der Veranstaltungsreihe und die geladenen Fachleute<br />
erhoffen sich auch am neunten Abend von „Kitsch, Kram oder<br />
Kunst?“ wieder zahlreiche Gäste, um sich mit ihnen zur Begutachtung<br />
eigener Sammlungsstücke oder zum Gedankenaustausch im Pulverkeller<br />
zu treffen.<br />
Foto: Museum<br />
Square Dance für alle!<br />
Die <strong>Dömitz</strong>er Square Dancer laden wieder zu „Schnupperabenden“<br />
ein: Den ganzen September über, jeweils donnerstags um 18.45 Uhr<br />
im Jugendtreff kann man sich ganz unverbindlich über diese Tanzart<br />
informieren und auch gleich ausprobieren. Wer Gefallen daran gefunden<br />
hat, kann dann dort auch Square Dance lernen.<br />
Das Besondere an dieser Tanzart ist, dass es keine feststehenden Choreographien<br />
gibt, die die Tänzer auswendig können müssen, sondern<br />
der Tanzleiter sagt die Figuren aus dem Stehgreif singend an. Der<br />
Spaß und auch die Herausforderung für die Tänzer besteht darin, tanzend<br />
ein Puzzle lösen.<br />
Der Tanzleiter mischt die Tänzer und bringt sie dann wieder an den<br />
Ausgangsplatz zurück. Mit immer wieder anderen und neuen Kombinationen<br />
der Figuren sorgt er für ständige Überraschungen. Das Wechselspiel<br />
zwischen Tänzern und Tanzleiter ist der Sinn und Zweck dieser<br />
Tanzart.<br />
Eine weitere Besonderheit ist, dass die Figuren mit ihren Namen weltweit<br />
standardisiert sind, d. h. dass überall in der Welt, wo Square<br />
Dance getanzt wird, alle Tänzer gemeinsam tanzen können, ohne die<br />
Landessprache zu verstehen. Wer es nicht glaubt, kann es ja ausprobieren!<br />
Die <strong>Dömitz</strong>er Gruppe vermittelt die Grundlagen hierfür.<br />
Weitere Informationen bei Fam. Stern, 038792/50832 oder Marianne<br />
Holtorff, 038758/36444.<br />
Benefizkonzert<br />
am 27. September 2008 um 15.00 Uhr<br />
in der Eventhalle der <strong>Dömitz</strong>er Hafengastronomie<br />
Mitwirkende und Förderer des Konzerts:<br />
• Die „<strong>Dömitz</strong>er Elbmusikanten“<br />
• Der Liedermacher und „Plattdütschsnacker“ Wolfgang Kniep<br />
• Das Akkordeonorchester Neustadt-Glewe<br />
• Die Linedance-Gruppe des Sportvereins <strong>Dömitz</strong><br />
• Stimmungsmusik und Moderation mit Gerlinde Zimmermann<br />
• <strong>Dömitz</strong>er Hafengastronomie GmbH & Co KG<br />
• Fa. Lautsprecheranlagen Andreas Pohlmann, Neustadt-Glewe, Beschallung<br />
• Katholische Kirchgemeinde <strong>Dömitz</strong>.<br />
Der Eintritt ist frei.<br />
Wir bitten um eine Spende.<br />
Der Spendenerlös kommt Kindern aus sozialschwachen Familien<br />
der Region <strong>Dömitz</strong>/<strong>Malliß</strong> zugute.<br />
Wir würden uns sehr freuen, Sie begrüßen zu dürfen .<br />
Veranstalter:<br />
Gerlinde Zimmermann<br />
Katholische Kirchgemeinde <strong>Dömitz</strong><br />
Vereine und Verbände<br />
www.amtdoemitz-malliss.de<br />
Vereine im <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich<br />
Auf dieser Seite haben wir die uns vorliegenden Daten von Vereinen<br />
unseres <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches veröffentlicht. Um aktuell zu sein,<br />
sind wir auf Zuarbeit angewiesen.<br />
Wir bitten daher unsere Vereine, auch im eigenen Interesse, Veränderungen<br />
direkt an schult@amtdoemitz-malliss.de zu senden<br />
bzw. ebenfalls die Möglichkeit der telefonischen Absprache<br />
(038578/31640) zu nutzen.<br />
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf das<br />
durch die Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong> vorgesehene Projekt „Mit Herzblut<br />
bei der Sache“.<br />
Hierbei handelt es sich um eine Umfrage zum Vereinsleben in unserem<br />
<strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich.<br />
Ziel dieser Umfrage wird es sein, einen Vereinstag am 6. Dezember<br />
2008 durchzuführen. Alle Vereine werden hier die Möglichkeit<br />
haben, Inhalte des Vereinslebens vorzustellen.<br />
In den nächsten Tagen werden dazu alle Vereine durch uns, in Zusammenarbeit<br />
mit der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong>, angeschrieben.<br />
Über den Verlauf dieses Projektes werden wir unsere Leser ständig<br />
informieren.<br />
Achten Sie bitte auf nachstehende Veröffentlichung und unterstützen<br />
durch Ihre Zuarbeit dieses Projekt. Sollte es Nachfragen geben,<br />
richten Sie diese gerne an o. g. Telefonnummer.<br />
Annerose Schult
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 23<br />
„Königin der Nacht“<br />
... eine schlichte, einfache Pflanze mit wundersamen Knospen, die nur<br />
eine Nacht blühen. Eine dieser Pflanzen ist bei Fam. Rosin in Hohenwoos<br />
zu finden. An dieser „Königin der Nacht“ blühten am 09.08.08<br />
gleich 12 Knospen mit einem Mal. So eine große Blütenpracht ist ein<br />
besonderes Ereignis. Diese „Blume“ ist ca. 30 Jahre alt und blüht seit<br />
8 Jahren. Jedes Jahr werden es ein paar Knospen mehr, die im Laufe<br />
des Sommers blühen. So waren es im letzten Jahr 28 und in diesem<br />
Jahr sind es so gar 40 Knospen.<br />
Foto: Fam. Rosin<br />
Kinder- und Jugendangeln 2008<br />
Am Sonnabend, den 05.07.2008 um 9.00 Uhr wurde das 2. Kinderund<br />
Jugendangeln des Angelvereins „Früh auf“ <strong>Dömitz</strong> gestartet. Eingeladen<br />
waren die Kinder des AWO Kinder- und Jugendhauses <strong>Dömitz</strong><br />
und „To Hus“ Neu Kaliß, sowie unsere Nachwuchsangler.<br />
Der Jugendwart, Werner Weinberg und weitere Mitglieder des Vereins<br />
hatten das Angeln sehr gut vorbereitet. Der Verein stellte Wurfruten<br />
und Köder zur Verfügung. Bei gutem Wetter wurden an den Forellenteichen<br />
bei Herrn Schilling die Angeln ausgeworfen.<br />
Große Freude über den Fang<br />
Wenn auch zunächst einige Kinder skeptisch waren, als die ersten Fische<br />
trotz starker Gegenwehr im Kescher landeten, war es mit der Ruhe<br />
vorbei. Jeder wollte den nächsten Fisch fangen. Die Sportfreunde<br />
und Betreuer hatten mit dem Entwirren der Schnüre zeitweilig mehr<br />
zu tun, als ihnen lieb war.<br />
Aber die Freude und der Stolz nahmen mit jedem gefangenen Fisch<br />
zu. Nach eindrucksvoller Demonstration konnten die jungen Angler<br />
ihre gefangenen Forellen unter Anleitung von Herrn Schilling ausnehmen<br />
und für die Zubereitung vorbereiten. Als weiterer Service war ein<br />
Tausch frisch gefangener Forellen gegen geräucherte möglich, ebenso<br />
die Zubereitung auf dem Grill.<br />
Nach einem erfolgreichen Angeltag haben sich beide Vertreter der<br />
Kindereinrichtungen bedankt und auch für das nächste Jahr wieder um<br />
einen solchen Termin gebeten.<br />
Ein herzliches Dankeschön gilt auch der Stadt <strong>Dömitz</strong>, die diese Veranstaltung<br />
finanziell unterstützt hat.<br />
Text und Foto: W. Weinberg<br />
Angellager 2008 des Anglervereins<br />
„Früh Auf“ Neu Kaliß<br />
Eine ereignisreiche Woche ist vorüber. Wir hoffen, dass es den Kindern<br />
und Jugendlichen viel Spaß und Freude in unserem Angellager<br />
bereitet hat. Vielleicht kommt ja der Eine oder Andere im nächsten<br />
Jahr wieder. Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen freiwilligen<br />
Helfern bedanken. Viele von ihnen haben eine anstrengende aber auch<br />
abwechslungsreiche Woche hinter sich gebracht.<br />
Einen ganz besonderen Dank möchten wir Bettina Baetke aussprechen.<br />
Sie ist der Mittelpunkt des gesamten Angellagers, da sie in ihrer<br />
provisorischen Küche dieTeilnehmer und Helfer rund um die Uhr verpflegt.<br />
Aber nicht zu vergessen sind die vielen Sponsoren aus unserer Umgebung,<br />
ohne die es uns gar nicht möglich wäre, eine solche Veranstaltung<br />
durchzuführen. Wir möchten allen Sponsoren nochmals recht<br />
herzlich danken für Geld- und Sachspenden sowie anderweitigen<br />
Spenden.<br />
Hiermit möchten wir den Artikel in einer Ausgabe des „Hallo Nachbar“<br />
richtig stellen, die Brötchen für das tägliche Frühstück kamen<br />
von der Bäckerei Sackel aus Heiddorf.<br />
Der Vorstand des Anglerverein „Früh Auf“ Neu Kaliß<br />
Foto: Evermann<br />
Casting jetzt mit neuem Namen<br />
Am Sonntag, den 17.08.2008 fand wieder unser Casting statt. Sehr erfreut<br />
waren wir, dass auch immer mehr die Lebenspartner und die<br />
Kinder unserer Mitglieder an der Veranstaltung teilnahmen. Den Termin<br />
legten wir, wie auch im letzten Jahr bewusst in die Mittagszeit,<br />
deswegen blieben wieder viele Küchen an diesem Tag kalt.<br />
Was nicht weiter schlimm war, da es auf der Veranstaltung Kesselgulasch<br />
gab. Für die, die keinen Kesselgulasch mochten, haben wir den<br />
Grill angeheizt. Viele Kinder wollten lieber eine Bratwurst.<br />
Natürlich durften die Kinder auch versuchen die Zielscheibe zu treffen.<br />
Was sie auch mit viel Ehrgeiz machten. Dieser Ehrgeiz wurde
24 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
auch mit einem Preis belohnt. Auch die Lebenspartner waren voller<br />
Eifer wieder dabei. Im Vordergrund der Veranstaltung sollte aber die<br />
Geselligkeit und nicht der Wettbewerb stehen. Es war mal wieder eine<br />
gelungene Veranstaltung und wir freuen uns schon auf das nächste<br />
Jahr, um die Treffsicherheit unserer Mitglieder zu testen.<br />
Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um unseren Mitgliedern und der<br />
Öffentlichkeit mitzuteilen, dass unser Verein den eingetragenen neuen<br />
Namen führen darf. Unser Vereinsname war nicht als Angelverein im<br />
Namen zu erkennen. Aus der DAV Ortsgruppe <strong>Dömitz</strong> Elbe e. V. wurde<br />
Angelsportclub <strong>Dömitz</strong> Elbe e. V. Ansonsten bleibt alles beim Alten.<br />
Des Weiteren ist der positive Trend der Mitgliederzahlen sehr erfreulich!<br />
Wir können mit Stolz bekannt geben, dass wir das Sensas-Weltmeister-Team<br />
zu unseren Mitgliedern zählen dürfen. Somit sind wir in<br />
Sachen Friedfischangeln immer auf dem Laufenden.<br />
Der Vorstand<br />
Seniorenclub<br />
Slüterplatz 8<br />
19303 <strong>Dömitz</strong><br />
Tel.: 038758/22586<br />
Veranstaltungen für den Monat Mai 2008<br />
Jeden Montag, 14.00 Uhr Chor<br />
Jeden Dienstag, 14.30 Uhr Sport<br />
Jeden Mittwoch, 14.00 Uhr Rommé/Skat<br />
Donnerstag, 04. Sept. 14.30 Uhr Grillen<br />
Donnerstag, 11. Sept. 14.00 Uhr SOVD<br />
Donnerstag, 18. Sept. 14.30 Uhr Geburtstagstanz<br />
Volkssolidarität Neu Kaliß<br />
Einladung zum Mitgliedertreff am 18. September 2008<br />
Das nächste Treffen der Mitglieder der VS-Ortsgruppe Neu<br />
Kaliß/Heiddorf/Raddenfort findet am Donnerstag, dem 18. September<br />
2008, in der Grundschule Neu Kaliß statt. Beginn ist um 14.00 Uhr.<br />
Nach Besichtigung der Schule wird eine Gruppe aus der Kindertagesstätte<br />
der Volkssolidarität Grüße zur Geburtstagsfeier für das III. Quartal<br />
überbringen.<br />
Der Vorstand<br />
Sommerfest im<br />
DRK-APH „Haus Elbtalaue“ <strong>Dömitz</strong><br />
Sommerfest wurde zünftig gefeiert !!!<br />
Jedes Jahr im Juli wird im Altenpflegeheim „Haus Eilbtalaue“ in <strong>Dömitz</strong>,<br />
ein Sommerfest gefeiert.<br />
Am Samstag, den 12. Juli 08, war es wieder soweit.<br />
Es ist schon eine Tradition, dass an diesem Tag auch die Angehörigen<br />
der Heimbewohner geladene Gäste sind. Entsprechend groß war,<br />
schon über Wochen vorher, die Vorfreude bei den Bewohnern.<br />
In der Planung für den Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung des<br />
Festes waren, beginnend mit der Heimleitung, über den Heimbeirat,<br />
Pflege- und Beschäftigungspersonal, Köchinnen, Hauswirtschaft,<br />
Hausmeister und ehrenamtliche Helfer, alle Bereiche des Hauses einbezogen.<br />
Es blieb also nichts dem Zufall überlassen und das Sommerfest<br />
konnte kommen.<br />
In Erwartung der Gäste war im Innenhof, in den Zelten, die Kaffeetafel<br />
bereits festlich gedeckt. Aber vor den Gästen kam, leider als ungebetener<br />
Gast, der große Regen. An ein Fest im Zelt war nun nicht<br />
mehr zu denken. Nun hieß es für alle Helfer nochmals kräftig zupakken.<br />
Alle Tische und Stühle waren nass geworden und mussten in den<br />
großen Mehrzweckraum der Einrichtung gebracht werden.<br />
Es ist ein Glück, dass es in unserem Haus einen großen Gemeinschaftsraum<br />
und einen großzügigen Eingangsbereich gibt. So konnte<br />
jeder in den Räumlichkeiten an der Tafel Platz nehmen.<br />
Frau Damro, unsere Heimleiterin, begrüßte die Bewohner und ihre Angehörigen<br />
sehr herzlich und bedankte sich gleichzeitig bei allen fleißigen<br />
Helfern. Unter den Gästen waren auch Frau Ewert, Geschäftsführerin<br />
in der sozialen Betreuungsgesellschaft mbH und Frau Lübbe,<br />
Leiterin der KITA „Regenbogenland“. Aus der Betreuten Wohnanlage<br />
„Elbetal“ waren die Senioren ebenfalls als Gäste anwesend.<br />
Das Fest begann mit der Kaffeetafel, bei Erdbeertorte und Streuselkuchen.<br />
Die musikalische Umrahmung übernahm Frau Zimmermann aus<br />
Wöbbelin mit dem Akkordeon. Mit Schlagern und Oldies, sowie kleinen<br />
Anekdoten, sorgte sie für gute Unterhaltung und Stimmung. Im<br />
Ablauf des Festes war der Auftritt der Linedancers“ aus Groß Schmölen<br />
ein weiterer Höhepunkt. Es blieb aber auch genug Zeit für Gespräche<br />
in gemütlicher Runde. Die Zeit bis zum Abendbrot war schnell<br />
vergangen und alle ließen sich die leckeren Bratwürste vom Grill, die<br />
vom Küchenpersonal zubereiteten Klopse und den schmackhaften<br />
Kartoffelsalat vorzüglich munden.<br />
Als die Zeit für den Abschied kam, waren die Besucher einhellig der<br />
Meinung, es sei ein sehr schönes Fest gewesen. Das war Anerkennung<br />
für die vielen Helfer, die zu dem guten Gelingen beitrugen.<br />
In seiner Zusammenkunft am 16. Juli, nahm der Heimbeirat eine anerkennende<br />
Auswertung des Festes vor und bedankte sich im Namen aller<br />
Heimbewohner und Gäste für den schönen Tag.<br />
Gerda Schubert<br />
Mitglied im Heimbeirat<br />
Foto: Schubert<br />
Internationales Pfadfinderlager<br />
in Alt Jabel<br />
Foto: C. Tuttas
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 25<br />
Vom 4. - 11. August trafen sich Kinder und Jugendliche aus drei Ländern<br />
auf dem Pfarrhof Alt Jabel. Wir waren sehr gespannt auf unsere<br />
Gäste aus Polen und Rumänien. Nach einer langen Fahrt von zwei Tagen<br />
traf die Gruppe aus Arad in Siebenbürgen ein.<br />
Gemeinsam erlebten wir eine tolle Woche mit Nachtwanderung, Elbefahrt,<br />
Gottesdienst, Pizza backen im Steinbackofen und natürlich durfte<br />
das Lagerfeuer nicht ausgehen.<br />
Der Ausflug nach Wismar war für unsere rumänischen Freunde beeindruckend,<br />
denn viele kannten die Ostsee noch nicht. Wir haben uns<br />
gut verstanden - mit englisch, ungarisch, deutsch, mit Händen und Füßen.<br />
Und wir freuen uns schon auf das Wiedersehen.<br />
Dank an den Landkreis Ludwigslust, der dieses Treffen finanziell unterstützt<br />
hat.<br />
Fahrt auf der Elbe<br />
Winfried Laws aus Conow ist der Organisator unseres kleinen Conower<br />
Fahrradclubs. Er hatte von einer Fahrt mit dem Floß auf der Elbe<br />
gehört. Sofort nahm er zu dem Besitzer Kontakt auf.<br />
Am Donnerstag, 24.07.2008, ging es dann nach Neu Darchau.<br />
Bei herrlichem Sonnenschein und mit guter Laune sowie Essen und<br />
Trinken im Gepäck bestiegen wir dieses tolle Gefährt und ab ging die<br />
Fahrt mit Winfried als „Kapitän“ elbaufwärts.<br />
Unterwegs schickten wir noch eine Flaschenpost ab. Eine Antwort wäre<br />
natürlich toll. Nach 3 Stunden war diese schöne Fahrt viel zu<br />
schnell zu Ende.<br />
Aber im nächsten Jahr gibt es eine Wiederholung.<br />
Brigitte Kunze<br />
Grillabend in Klein Krams<br />
Mitglieder des Fahrradclubs bestaunen im Haus der Fam. Klauck die<br />
vielen ausgestopften Tiere.<br />
Winfried Laws, der Organisator unseres Fahrradclubs, hatte für den<br />
07.08.2008 bei Familie Klauck in Klein Krams einen Grillabend vorbereitet.<br />
Mit guter Laune sowie Essen und Trinken im Gepäck fuhren wir nach<br />
Klein Krams in das herrliche „Paradies“, das die Fam. Klauck in liebevoller<br />
Kleinarbeit hergerichtet hat.<br />
In der wunderschönen Natur schmeckte das Gegrillte allen Beteiligten<br />
sehr gut.<br />
Eine kleine Waldwanderung führte uns dann auch zum Haus der Fam.<br />
Klauck, in dem wir die vielen ausgestopften Tiere bewundern konnten.<br />
Gemeinsam, auch der Besuch der Fam. Laws, stellten wir fest, dass<br />
unsere Heimat wunderschön ist.<br />
Man muss sie nur mit offenen Augen erkunden.<br />
Brigitte Kunze<br />
Schützenverein Heiddorf<br />
Mecklenburg e. V.<br />
Ablaufplan Schützenfest 2008<br />
Samstag den 20.09.08<br />
09.00 Uhr Sammeln auf dem Schießplatz in Kaliß<br />
10.00 Uhr Königsschuß<br />
10.30 Uhr Preisschießen und Knobeln<br />
14.00 Uhr Eintreffen der Gastvereine<br />
15.00 Uhr Proklamation des Königs<br />
17.00 Uhr Preisverteilung<br />
18.00 Uhr Gemütliches Besammensein<br />
Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.<br />
Kaffee und Kuchen.<br />
Gutes vom Grill.<br />
Der Vorstand
26 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Einladung des Angelsportvereins „Früh auf“ <strong>Dömitz</strong>!<br />
Unser 2. Hegefischen findet am 07.09.2008 statt.<br />
Treffpunkt: 06.00 Uhr Düker (Einweisung)<br />
06.30 Uhr Beginn des Angelns<br />
10.00 Uhr Ende des Angelns<br />
danach Auswertung am Düker<br />
Bedingungen:<br />
Nur in kleinen Mengen darf angefüttert werden. Gesamtgewicht maximal<br />
3 kg. Es wird nur mit einer Friedfischhandangel geangelt.<br />
Reserveangeln sind erlaubt. Köder ist beliebig.<br />
Gemeinde Grebs-Niendorf<br />
Der Bürgermeister<br />
Einladung<br />
Zu der am Dienstag, dem 09.09.2008, um 19.30 Uhr im Mehrzweckgebäude<br />
Niendorf an der Rögnitz stattfindenden<br />
31. Sitzung der Gemeindevertretung<br />
lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung<br />
durch den Bürgermeister<br />
02 Feststellung der ordnungsgemäßen<br />
Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
03 Einwohnerfragestunde<br />
04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung<br />
05 Bestätigung der Tagesordnung<br />
06 Billigung der Niederschrift der 30. Sitzung<br />
07 Bericht des Bürgermeisters<br />
08 Anträge und Anfragen der Mitglieder<br />
der Gemeindevertretung<br />
09 Entwurf Haushaltskonsolodierungskonzept<br />
10 Überplanmäßige Ausgabe Straßeninstandsetzung 0143/08<br />
11 Slawischer Burgwall bei Menkendorf - 0141/08<br />
12 Erneuerung Straßenbeleuchtung Lindenstraße<br />
und Straße zur Rögnitz in Niendorf an der Rögnitz 0142/08<br />
13 Umbau und Sanierung Mehrzweckgebäude<br />
Niendorf an der Rögnitz 0145/08<br />
14 Erneuerung Gehweg „Lindenstraße“ Grebs 0146/08<br />
15 Straßenbau „Am Sportplatz“ 0147/08<br />
16 Zweite Satzung zur Änderung der<br />
Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf<br />
über die Erhebung von Gebühren zur<br />
Deckung der Beiträge und Umlagen des<br />
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ 0148/08<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
17 Auftragsvergabe Kabelprüfung<br />
Lindenstraße und Straße zur<br />
Rögnitz in Niendorf an der Rögnitz 0144/08<br />
Öffentlicher Teil:<br />
18. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil<br />
19. Schließen der Sitzung<br />
gez. Detlef Schranck F. d. R. B. Bielke<br />
Bürgermeister<br />
Die Versorgung wird, wie in den letzten Jahren, gewährleistet.<br />
Alle Startkarten berechtigen zur Teilnahme an der anschließenden<br />
Tombola.<br />
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Wiesen rund um den Herrensee<br />
und das Elbvorland nicht mit PKW befahren werden dürfen.<br />
Die Zufahrt zu Gewässern im Bereich Rüterberg ist durch das Dorf<br />
möglich. Fahrzeuge sind auf vorgegebenen Plätzen abzustellen.<br />
Petri Heil<br />
Der Vorstand<br />
<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />
Gemeinde Karenz<br />
Der Bürgermeister<br />
Einladung<br />
Zu der am 11.09.2008 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der FFw<br />
Karenz stattfindenden<br />
22. Sitzung der Gemeindevertretung<br />
lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
01 Begrüßung und Eröffnung der<br />
Sitzung durch den Bürgermeister<br />
02 Feststellung der ordnungsgemäßen<br />
Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
03 Einwohnerfragestunde<br />
04 Feststellung von<br />
Änderungsbedarf zur Tagesordnung<br />
05 Bestätigung der Tagesordnung<br />
06 Billigung der Niederschrift<br />
der 21. Sitzung vom 15.05.2008<br />
07 Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht<br />
aus dem <strong><strong>Amt</strong>s</strong>ausschuss und dem ZkWAL<br />
08 Anträge und Anfragen<br />
der Mitglieder der Gemeindevertretung<br />
09 Karenzer Ausstellungs- und<br />
Informationszentrum (KAI) 0091/08<br />
10 Beschluss zur überplanmäßigen<br />
Ausgabe Fassadeninstandsetzung FFw-Gebäude 0092/08<br />
11 Diskussion zum Haushaltskonsolidierungskonzept<br />
12 Benutzungs- und Entgeltordnung<br />
für den Gemeinderaum der Gemeinde Karenz 0094/08<br />
Nichtöffentlicher Teil:<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
13 Auftragsvergabe Ingenieurleistungen<br />
0090/08<br />
14 Auftragsvergabe<br />
Abdichtungsarbeiten an<br />
Fenster und Türen Kita 0093/08<br />
Öffentlicher Teil:<br />
15 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem<br />
nichtöffentlichen Teil<br />
16 Schließen der Sitzung<br />
gez. Willfried Pagung F. d. R. J. Pflügel<br />
Bürgermeister
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 27<br />
Gemeinde Neu Kaliß<br />
Der Bürgermeister<br />
Einladung<br />
Zu der am 18.09.2008, um 19.00 Uhr, im Versammlungsraum der Gemeinde<br />
Neu Kaliß (ehem. LTA) stattfindenden<br />
31. Sitzung der Gemeindevertretung<br />
lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />
Tagesordnung:<br />
Öffentlicher Teil:<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
01 Begrüßung und Eröffnung der<br />
Sitzung durch den Bürgermeister<br />
02 Feststellung der ordnungsgemäßen<br />
Ladung und Beschlussfähigkeit<br />
03 Einwohnerfragestunde<br />
04 Feststellung von Änderungsbedarf<br />
zur Tagesordnung<br />
05 Bestätigung der Tagesordnung<br />
06 Billigung der Niederschrift der<br />
30. Sitzung vom 12.06.2008<br />
07 Bericht des Bürgermeisters mit<br />
dem Bericht aus dem <strong><strong>Amt</strong>s</strong>ausschuss<br />
und dem ZkWAL<br />
08 Aufhebung des Beschlusses<br />
vom 16.06.2005, Beschluss-Nr. 0042/05 0234/08<br />
09 Beschluss zur Jahresrechnung 2004 0235/08<br />
10 Haushaltskonsolidierungskonzept<br />
für das Haushaltsjahr 2008 0231/08<br />
11 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 0232/08<br />
12 Anträge und Anfragen der<br />
Mitglieder der Gemeindevertretung<br />
13 Aufhebung Satzungsbeschluss vom<br />
13.12.2007 (Beschluss-Nr. 0237/08<br />
155/12/2007)<br />
14 Beschluss zur Billigung des<br />
Überarbeiteten Entwurfes des B-Planes 0238/08<br />
der Ortslage Heiddorf „Ortsmitte“ mit<br />
Begründung sowie zur öffentlichen Auslegung<br />
des Entwurfs mit Begründung<br />
15 Antrag des NKCC zur Nutzung von<br />
Räumlichkeiten der Gemeinde<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />
16 Auftragsvergabe Ingenieurleistungen<br />
für Informations- und 0228/08<br />
Begegnungszentrum (IBZ)<br />
17 Auftragsvergabe Ingenieurleistungen<br />
18 Grundstücksangelegenheiten<br />
19 Personalangelegenheiten<br />
20 Wiederherstellen der Öffentlichkeit<br />
Öffentlicher Teil<br />
21 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem<br />
nichtöffentlichen Teil<br />
22. Schließen der Sitzung<br />
gez. Burkhard Thees F.d.R. I. Geufke<br />
Bürgermeister<br />
Erste Satzung zur Änderung<br />
der Hauptsatzung<br />
der Gemeinde Grebs-Niendorf<br />
Präambel<br />
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V<br />
S. 410), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung<br />
der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 15. April 2008 folgende Satzung<br />
erlassen:<br />
Artikel 1<br />
Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf<br />
Die Hauptsatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 26. Oktober<br />
2004 wird wie folgt geändert:<br />
1. § 6 wird wie folgt geändert:<br />
a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />
„(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen<br />
1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet<br />
sind, unterhalb der Wertgrenze von 500,- € sowie bei<br />
wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze<br />
von 250,- € pro Monat.<br />
2. über überplanmäßige Aufwendungen unterhalb der<br />
Wertgrenze von 50 % des betreffenden Produktkontos,<br />
jedoch nicht mehr als 500,- € sowie bei außerplanmäßigen<br />
Aufwendungen unterhalb der Wertgrenze von<br />
1.000,- € je Aufwendungsfall.<br />
3. über überplanmäßige Auszahlungen unterhalb der<br />
Wertgrenze von 50 % des betreffenden Produktkontos,<br />
jedoch nicht mehr als 500,- € sowie bei außerplanmäßigen<br />
Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von<br />
1.000,- € je Auszahlungsfall.<br />
4. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken unterhalb<br />
der Wertgrenze von 500,- €, bei Hingabe von<br />
Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt<br />
werden bis zu 5.000,- € sowie die Aufnahme<br />
von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes unterhalb<br />
der Wertgrenze von 10.000,- €.“<br />
b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />
„Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach<br />
§ 36 BauGB sowie über die Genehmigungsfreistellung nach<br />
§ 62 und die Abweichungen nach § 67 LBauO M-V.“<br />
Artikel 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Grebs-Niendorf, den 19. August 2008<br />
gez. Schranck<br />
Bürgermeister Dienstsiegel<br />
Die vorstehende Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf wurde am 14.<br />
August 2008 durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust als untere<br />
Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 KV M-V als angezeigt<br />
zur Kenntnis genommen.<br />
Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und<br />
Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV<br />
M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen<br />
Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der<br />
Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften<br />
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde<br />
geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung<br />
von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften<br />
auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung<br />
geltend gemacht werden.
28 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Friedhofsordnung Friedhof Conow<br />
vom 3. Juli 2008<br />
Auf Grund des § 32 Nrn. 7 und 8 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen<br />
Landeskirche Mecklenburgs hat der Kirchgemeinderat<br />
der Kirchgemeinde Conow die nachstehende zu veröffentlichende<br />
Friedhofsordnung für den kirchlichen Friedhof der Kirchgemeinde<br />
Conow in Conow am 3.7.2008 beschlossen.<br />
Inhaltsübersicht<br />
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<br />
Eigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs § 1<br />
Verwaltung § 2<br />
Zweiter Abschnitt:<br />
Ordnungsvorschriften<br />
Ordnung auf dem Friedhof § 3<br />
Trauerfeier, Totengedenkfeier § 4<br />
Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof § 5<br />
Durchführung der Ordnung und<br />
Befolgung der Anordnungen § 6<br />
Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften<br />
Anmeldung der Bestattung § 7<br />
Verleihung des Nutzungsrechts § 8<br />
Grabstätte § 9<br />
Ausheben, Tiefe und Schließen eines Grabes § 10<br />
Särge § 11<br />
Ruhezeit § 12<br />
Grabbelegung § 13<br />
Umbettung § 14<br />
Grab- und Bestattungsregister § 15<br />
Vierter Abschnitt: Grabstätten<br />
Arten der Grabstätten § 16<br />
Reihengrabstätten § 17<br />
Wahlgrabstätten § 18<br />
Urnengrabstätten § 19<br />
Rasengrabstätten § 20<br />
Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle<br />
Benutzung der Friedhofskapelle § 21<br />
Ausschmückung der Friedhofskapelle § 22<br />
Sechster Abschnitt: Grabmale und<br />
sonstige bauliche Anlagen<br />
Aufstellen von Grabmalen § 23<br />
Mindeststärke der Grabmatl § 24<br />
Zustimmungserfordernis für<br />
Grabmale und sonstige bauliche Anlagen § 25<br />
Anlieferung von Grabmalen und<br />
sonstigen baulichen Anlagen § 26<br />
Fundamentierung von Grabmalen<br />
und sonstigen baulichen Anlagen § 27<br />
Standsicherheit von Grabmalen<br />
und sonstigen baulichen Anlagen § 28<br />
Künstlerisch oder historisch<br />
wertvolle Grabmale und<br />
Grabmale bedeutender Persönlichkeiten § 29<br />
Entfernung von Grabmalen § 30<br />
Siebter Abschnitt: Gestaltung<br />
und Pflege der Grabstätten<br />
Gestattung und Instandhaltung der<br />
Grabstätten § 31<br />
Vernachlässigung der Grabstätte § 32<br />
Abteilungen mit zusätzlichen<br />
Gestaltungsvorschritten § 33<br />
Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
Durchführung datenschutzrechtlicher<br />
Vorschriften § 34<br />
Alte Rechte § 35<br />
Pastorengrabstätten § 36<br />
Gebühren § 37<br />
Schließung und Entwidmung § 38<br />
Rechtsbehelfe § 39<br />
In-Kraft-Treten § 40<br />
Friedhofsordnung<br />
für den Friedhof in Conow<br />
Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Eigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs<br />
(1) Der Friedhof in Conow steht im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen<br />
Kirche zu Conow. Trägerin ist die Evangelisch-Lutherische<br />
Kirchgemeinde Conow.<br />
(2) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige öffentliche Anstalt und<br />
dient der Bestattung aller Personen.<br />
(3) Der Friedhofsträger kann auf Antrag Ausnahmen von der Friedhofsordnung<br />
zulassen.<br />
§ 2<br />
Verwaltung<br />
(1) Leitung und Aufsicht liegen beim Kirchgemeinderat. Dieser bildet<br />
zur Verwaltung des Friedhofs einen Friedhofsausschuss oder setzt<br />
hierfür eine Friedhofsverwaltung ein.<br />
(2) Die örtliche Verwaltung des Friedhofs erfolgt durch den Kirchgemeinderat.<br />
Die Kirchenkreisverwaltung oder ein Berechner nehmen<br />
die finanzielle Verwaltung gemäß den Vorschriften der Kirchgemeindeordnung<br />
wahr.<br />
(3) Für die Ausübung der Aufsicht kann sich der Kirchgemeinderat eines<br />
Friedhofswärters bedienen. Dieser führt sein <strong>Amt</strong> nach einer vom<br />
Anstellungsträger zu erlassenden Dienstanweisung.<br />
Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften<br />
§ 3<br />
Ordnung auf dem Friedhof<br />
Der Friedhof ist bei Tageslicht für den Besuch geöffnet. Die Besucher<br />
haben sich ruhig und dem Ernst sowie der Würde des Ortes entsprechend<br />
zu verhalten. Kinder unter 7 Jahren sollen den Friedhof nur in<br />
Begleitung von Erwachsenen betreten. Die Friedhofsverwaltung kann<br />
aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofs oder einzelner Bereiche<br />
des Friedhofs vorübergehend untersagen.<br />
Nicht gestattet ist insbesondere:<br />
- Grabstätten und die Friedhofsanlagen und Einrichtungen außerhalb<br />
der Wege unberechtigt zu betreten, zu beschädigen oder zu<br />
verunreinigen,<br />
- Abraum und Kehricht außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen,<br />
insbesondere Laub, Pflanzen, Steine u. a. auf den Rasenflächen<br />
und neben den Gräbern abzulagern<br />
- nicht-organische Abfälle auf dem Friedhof zurückzulassen<br />
- Gegenstände von den Gräbern und Anlagen wegzunehmen,<br />
- in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen,<br />
- an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung Arbeiten<br />
auszuführen,<br />
- das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine<br />
besondere Genehmigung erteilt ist,<br />
- das Feilbieten von Waren aller Art sowie das Anbieten gewerblicher<br />
Dienste,<br />
- das Führen von Hunden ohne Leine,<br />
- das Verteilen von Druckschriften mit Ausnahme der Druckschriften,<br />
die im Rahmen von Bestattungsfeiern üblich sind.<br />
- das Telefonieren mit Mobiltelefonen
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 29<br />
§ 4<br />
Trauerfeiern, Totengedenkfeiern und andere Veranstaltungen<br />
(1) Trauerfeiern, Totengedenkfeiern und andere Veranstaltungen die<br />
auf dem Friedhof abgehalten werden, müssen der Würde des Ortes<br />
entsprechen und dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. Sie<br />
dürfen keine Ausführungen enthalten, die als Angriff auf die evangelisch-lutherische<br />
Kirche, ihre Lehre, ihre Gebräuche oder ihre Diener<br />
empfunden werden können. Bei zu erwartenden Zuwiderhandlungen<br />
darf die Trauerfeier nur gewährt werden, wenn der Antragssteller versichert,<br />
nicht gegen diese Regelung zu verstoßen. Auf Verlangen ist<br />
der Ablauf der Feier sowie ggf. die Ansprache dem Pastor / der Pastorin<br />
rechtzeitig vor der Feier vorzulegen. Die Entscheidung über die Erlaubnis<br />
von Trauerfeiern, Totengedenkfeiern und anderen Veranstaltungen<br />
liegt bei der Kirchgemeinde.<br />
(2) Totengedenkfeiern und nicht mit einer Bestattung zusammenhängende<br />
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />
der Kirchgemeinde. Der diesbezügliche Antrag ist spätestens<br />
zwei Wochen vorher schriftlich an die Kirchgemeinde zu stellen.<br />
(3) Religionsgemeinschaften die der ACK angehören, bedürfen für die<br />
Osterfeier am Kreuz und für die Totengedenkfeier am Ewigkeitssonntag<br />
und an Alterheiligen keiner Zustimmung. Ebenso kann der Volksbund<br />
Deutsche Kriegsgräberfürsorge am Volkstrauertag ohne Zustimmung<br />
Kranzniederlegungen mit einer Feier vornehmen. Diese Feiern<br />
sind mit der Kirchgemeinde mindestens vier Wochen zuvor terminlich<br />
abzustimmen.<br />
(4) Bei kirchlichen Trauerfeiern sind Ansprachen im Gottesdienst und<br />
am Grab, die nicht Bestandteil der kirchlichen Handlung sind, nur<br />
nach vorheriger Absprache und Zustimmung des zuständigen Pastors /<br />
der zuständigen Pastorin zulässig. Auf Verlangen ist die Ansprache<br />
dem Pastor / der Pastorin rechtzeitig vor der Trauerfeier vorzulegen.<br />
Dies gilt ebenfalls für die Mitwirkung von nichtkirchlichen Musikvereinigungen.<br />
(5) Die Beisetzung Andersgläubiger oder Konfessionsloser ist unter<br />
den für sie üblichen Formen gestattet, sofern die Bestimmungen von<br />
§ 4.1. gewahrt werden.<br />
§ 5<br />
Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof<br />
(1) Bestatter, Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende<br />
bedürfen für die ihrem jeweiligen Berufsbild entsprechende<br />
gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen schriftlichen<br />
Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den<br />
Umfang der Tätigkeit festlegt.<br />
(2) Auf ihren Antrag werden nur solche Gewerbetreibenden zugelassen,<br />
die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig<br />
sind. Antragsteller des Handwerks haben ihre Eintragung in die<br />
Handwerksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes ihre<br />
Eintragung in das nach der Handwerksordnung zu erstellende Verzeichnis<br />
und Antragsteller der Gärtnerberufe ihre Eintragung in das<br />
Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachzuweisen.<br />
(3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen,<br />
dass der Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit<br />
ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.<br />
(4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte<br />
durch die Friedhofsverwaltung. Die zugelassenen Gewerbetreibenden<br />
haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen.<br />
Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten<br />
Friedhofspersonal auf Verfangen vorzuzeigen. Die Berechtigung<br />
zur Vornahme der Arbeiten ist auf Verlangen durch schriftliches Einverständnis<br />
des Auftraggebers nachzuweisen.<br />
(5) Die Zulassung kann befristet werden.<br />
(6) Gewerbliche Arbeiten dürfen auf dem Friedhof nur an Werktagen<br />
zwischen 7.00 und 18.00 Uhr, außer am Buß- und Bettag, ausgeführt<br />
werden. An Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Arbeiten auf dem<br />
Friedhof grundsätzlich untersagt.<br />
(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />
dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung hierfür<br />
vorgesehenen Stellen gelagert werden. Bei Bestattungen oder bei<br />
Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze<br />
wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden<br />
dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Ge-<br />
werbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen<br />
des Friedhofs gereinigt werden.<br />
(8) Die Gewerbetreibenden haben die Friedhofsordnung und die dazu<br />
ergangenen Regelungen zu beachten und diese bei Erteilung der Gewerbegenehmigung<br />
schriftlich anzuerkennen. Exemplare sind gegen<br />
Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr erhältlich.<br />
(9) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre<br />
Bediensteten Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof<br />
schuldhaft verursachen.<br />
(10) Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung<br />
gegen die Friedhofsordnung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen<br />
des Absatzes 2 nicht mehr gegeben sind, kann die örtliche<br />
Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch<br />
schriftlichen Bescheid entziehen. Gegen diesen Bescheid kann Beschwerde<br />
beim Oberkirchenrat eingelegt werden.<br />
(11) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als in<br />
Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem<br />
Friedhofszweck vereinbar ist. Absatz 2 Satz 1 und die Absätze 3 bis 9<br />
gelten entsprechend.<br />
§ 6<br />
Durchführung der Ordnung und Befolgung der Anordnungen<br />
Jeder hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den<br />
Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten.<br />
Zuwiderhandelnde können vom Friedhof verwiesen werden. Eine<br />
Strafanzeige kann erstattet werden.<br />
Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften<br />
§ 7<br />
Anmeldung der Bestattung<br />
(1) Unabhängig von der Anmeldung beim Pastor ist jede Bestattung so<br />
bald wie möglich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Bei der<br />
Anmeldung ist die Bescheinigung mit dem Vermerk der Eintragung in<br />
das Sterbebuch oder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen<br />
örtlichen Ordnungsbehörde vorzulegen.<br />
(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte<br />
beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung<br />
über die Einäscherung vorzulegen.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung bzw. der Pastor setzen in Absprache mit<br />
dem Bestattungsunternehmen Ort, Tag und Stunde der Bestattung fest.<br />
Die Bestattungen erfolgen bei Tageslicht an Werktagen.<br />
§ 8<br />
Verleihung des Nutzungsrechts<br />
(1) Mit der Überlassung einer Grabstätte und der Zahlung der festgesetzten<br />
Gebühren wird dem Berechtigten das Recht verliehen, die<br />
Grabstätte nach Maßgabe der Friedhofsordnung zu nutzen.<br />
(2) Über die Verleihung des Nutzungsrechts soll dem Berechtigten eine<br />
Urkunde ausgestellt werden.<br />
(3) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts ist ein Exemplar der Friedhofsordnung<br />
an den Nutzungsberechtigten kostenlos auszuhändigen.<br />
(4) Das Nutzungsrecht wird nicht an Dritte übertragen. Ausnahmen<br />
bedürfen der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.<br />
(5) Bereits bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber<br />
für den Fall seines Todes seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen.<br />
Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine derartige<br />
Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge<br />
auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten<br />
über:<br />
a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder<br />
aus einer früheren Ehe vorhanden sind,<br />
b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,<br />
c) auf die Stiefkinder,<br />
d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder<br />
Mütter,<br />
e) auf die Eltern,<br />
f) auf die leiblichen Geschwister,<br />
g) auf die Stiefgeschwister,<br />
h) auf die nicht unter Buchstaben a bis g fallenden Erben.
30 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
Sind keine Angehörigen der Gruppe nach den Buchstaben a bis h vorhanden<br />
oder zu ermitteln, kann das Nutzungsrecht mit Zustimmung<br />
des Friedhofsträgers auch von einer anderen Person übernommen werden.<br />
Eine Einigung der Erben zur Übertragung des Nutzungsrechts auf<br />
eine andere Person ist mit Zustimmung des Friedhofsträgers möglich.<br />
(6) Das Nutzungsrecht wird unverzüglich nach Erwerb auf den<br />
Rechtsnachfolger umgeschrieben. Ihm obliegt die Gestaltung und<br />
Pflege der Grabstätte.<br />
(7) Kann unter mehreren Erben eine Einigung über den Berechtigten<br />
nicht erzielt werden, so ist - falls ein Rechtsstreit zwischen den Erben<br />
nicht in Betracht kommt - die Friedhofsverwaltung berechtigt, diesen<br />
endgültig zu bestimmen.<br />
(8) Hinterlässt der Nutzungsberechtigte keine Erben und wird das Nutzungsrecht<br />
nicht mit Zustimmung des Friedhofsträgers von einer anderen<br />
Person übernommen, fällt die Grabstätte an den Eigentümer zurück.<br />
Der Friedhofsträger kann in diesem Fall das Recht zur Riege der<br />
Grabstätte auf schriftlichen Antrag Dritten gewähren, ohne dass damit<br />
das Nutzungsrecht übertragen wird. Für den Grabpflegenden entsteht<br />
damit keine über die normale Grabpflege hinausgehende Verpflichtung<br />
gegenüber dem Friedhofsträger. Der Grabpflegende erwirbt mit der<br />
Gewährung des Rechtes zur Grabpflege keinerlei Ansprüche gegenüber<br />
dem Friedhofsträger. Die Gewährung des Rechtes zur Grabpflege<br />
kann vom Friedhofsträger jederzeit zurückgenommen werden. Sie erlischt<br />
automatisch, wenn die Grabpflege nicht ausreichend wahrgenommen<br />
wird, Der Grabpflegende kann das Recht zur Grabpflege jederzeit<br />
ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dies soll durch<br />
schriftliche Mitteilung an die Friedhofsverwaltung geschehen.<br />
(9) Angehörigen der Verstorbenen darf bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten<br />
der Zutritt zu der Grabstätte und die Pflege derselben<br />
nicht verwehrt werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte<br />
darf dadurch nicht geändert oder gestört werden.<br />
(10) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Umgebung der Grabstätten<br />
unverändert bleibt oder in einer bestimmten Art und Weise<br />
gestaltet wird.<br />
(11) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts kann zwischen Grabstätten<br />
in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften und Grabstätten<br />
In Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />
gewählt werden. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese Wahlmöglichkeit<br />
hinzuweisen und sich die Entscheidung schriftlich bestätigen zu<br />
lassen.<br />
§ 9<br />
Grabstätte<br />
(1) Ein Grab dient der Aufnahme eines Verstorbenen oder der Aufnahme<br />
der Asche eines Verstorbenen.<br />
(2) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens<br />
30 cm starke Erdwände getrennt sein.<br />
(3) Bei der Anlage der Gräber werden grundsätzlich folgende Maße<br />
eingehalten:<br />
- Einzelgräber für Särge oder Urnen: Länge 3,00 m, Breite 1,80 m.<br />
- Mehrfachgräber für Särge oder Urnen: Länge 3,00 m, Breite 1,50<br />
m je Grab.<br />
- Rasenwahlgräber; Länge 3,00 m, Breite 1,20 m,<br />
- Urnengräber: Länge 2,50 m, Breite 1,20 m.<br />
§ 10<br />
Ausheben, Tiefe und Schließen des Grabes<br />
(1) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben des<br />
Grabes entfernen zu lassen. Sofern vor und beim Ausheben der Gräber<br />
Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung<br />
entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten<br />
durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.<br />
(2) Ein Grab darf nur von denjenigen ausgehoben und geschlossen<br />
werden, die mit dieser Aufgabe von der Friedhofsverwaltung beauftragt<br />
sind.<br />
(3) Bei Erdbestattungen beträgt die Tiefe der einzelnen Gräber von der<br />
Erdfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,<br />
bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />
(4) Die bei dem Ausheben eines Grabes aufgefundenen Reste einer<br />
früheren Bestattung werden auf dem Boden der Grabstätte eingegraben.<br />
(5) Nach der Beerdigung ist das Grab wieder zu schließen.<br />
§ 11<br />
Särge<br />
Die Abmessungen der Särge dürfen 2,05 m in der Länge und 0,65 m in<br />
der Höhe und Breite im Mittelmaß nicht überschreiten. Die Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung ist einzuholen, wenn im Ausnahmefall<br />
größere Särge erforderlich sind.<br />
§ 12<br />
Ruhezeit<br />
(1) Die allgemeine Ruhezeit für Särge und Urnen beträgt in Reihengräbern<br />
und Wahlgräbern 25 Jahre.<br />
(2) Die Gräber Gefallener und verstorbener Kriegsgefangener sowie<br />
unter Kriegseinwirkung verstorbener ausländischer Zivilpersonen haben<br />
entsprechend des Genfer Abkommens zum Schutz von Kriegsopfern<br />
vom 12. August 1949 dauerndes Ruherecht. Sofern die Pflege der<br />
Grabstätten nicht durch Privatpersonen erfolgt, wird sie von der Friedhofsverwaltung<br />
durchgeführt.<br />
§ 13<br />
Grabbelegung<br />
(1) Grabstätten zur Erdbestattung dürfen innerhalb der Ruhezeit nur<br />
einmal mit einem Sarg belegt werden.<br />
(2) Reihengräber dürfen innerhalb der Ruhezeit nur einmal mit einer<br />
Urne oder einem Sarg belegt werden.<br />
(3) In durch Särge belegte Wahlgräber und Rasenwahlgräber darf vor<br />
Ablauf der Ruhefrist zusätzlich 1 Aschenurne beigesetzt werden. Ist<br />
ein Grab bereits mit einer Urne belegt, darf vor Ablauf der Ruhefrist<br />
kein Sarg in der Grabsteile bestattet werden.<br />
(4) Wahlgräber und Rasenwahlgräber zur Erdbestattung, die nicht<br />
durch einen Sarg belegt sind, dürfen mit zwei Urnen belegt werden.<br />
Dabei ist die erste Urne am Kopfende des Grabes beizusetzen, die<br />
zweite Urne am Fußende.<br />
(5) Urnengräber dürfen innerhalb der Ruhefrist nur einmal belegt werden.<br />
§ 14<br />
Umbettung<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />
(2) Ausgrabungen und Umbettungen bedürfen der Zustimmung des<br />
Kirchgemeinderates.<br />
(3) Die Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Urnen darf der<br />
Träger des Friedhofs vor Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn ein<br />
wichtiger Grund eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen<br />
und Umbettungen von Leichen bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes.<br />
Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen<br />
bis zu sechs Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig.<br />
(4) Derjenige, der das Nutzungsrecht an der Grabstelle hat, kann eine<br />
Umbettung bei der Friedhofsverwaltung schriftlich unter Beifügung<br />
der Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen.<br />
(5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten<br />
Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen,<br />
hat der Antragsteller zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Umbettung<br />
auf Veranlassung des Friedhofsträgers erfolgt.<br />
(6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen<br />
oder gehemmt.<br />
(7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />
nur auf Grund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben<br />
werden.<br />
§ 15<br />
Grab- und Bestattungsregister<br />
(1) Für jeden Friedhof ist ein Grabregister und ein chronologisches Bestattungsregister<br />
über alle Gräber und Bestattungen sowie eine Übersicht<br />
über die Dauer der Ruhefristen und Nutzungsrechte zu führen.<br />
(2) Die zeichnerischen Unterlagen (Belegungsplan) sind stets zu aktualisieren.
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 31<br />
Vierter Abschnitt: Grabstätten<br />
§ 16<br />
Arten der Grabstätten<br />
Die Grabstätten werden unterschieden in<br />
- Reihengrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allgemeinen<br />
Gestaltungsvorschriften,<br />
- Wahlgrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allgemeinen<br />
und zusätzlichen Gestaltungsvorschriften,<br />
- Rasenwahlgräber für Särge oder Urnen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />
§ 17<br />
Reihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Bestattungsfall der Reihe<br />
nach oder an nächst freier Stelle abgegeben werden.<br />
(2) Das Nutzungsrecht wird für die Dauer der Ruhezeit (§ 12) überlassen.<br />
(3) Das Abräumen von Reihengrabfeldern, deren Ruhezeit abgelaufen<br />
ist, wird sechs Monate vorher bekannt gegeben und durch ein Hinweisschild<br />
auf dem jeweiligen Grab angekündigt. Nicht entfernte<br />
Grabmale und sonstige Ausstattungsgegenstände gehen nach dieser<br />
Zeit ohne Entschädigung in das Eigentum des Friedhofsträgers über.<br />
(4) Reihengrabstätten werden nur in Feld 1, Reihen 8 und 9 vergeben.<br />
§ 18<br />
Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht auf<br />
Wunsch einzeln (Einzelgräber) oder zu mehreren nebeneinander (Familiengräber)<br />
für die in § 12 festgelegte Nutzungszeit vergeben wird.<br />
Die Lage der Wahlgrabstätte wird mit dem Erwerber des Nutzungsrechts<br />
abgestimmt.<br />
(2) Der Nutzungsberechtigte erwirbt das Recht, in der Grabstelle bestattet<br />
zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere<br />
Bestattungen in dieser Wahlgrabstätte zu entscheiden.<br />
(3) Das Nutzungsrecht kann gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr<br />
verlängert werden.<br />
(4) Wird bei späteren Beisetzungen die Nutzungszeit durch die in § 12<br />
festgelegte Ruhezeit überschritten, so ist vor der Beisetzung das Nutzungsrecht<br />
mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit für sämtliche<br />
Grabbreiten zu verlängern. Das Nutzungsrecht wird nur um volle Jahre<br />
verlängert.<br />
(5) Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann jederzeit zurückgegeben<br />
werden, wenn die Grabstätten noch nicht belegt sind. Das Nutzungsrecht<br />
an Wahlgrabstätten, die teilweise belegt sind, kann zurückgegeben<br />
werden, wenn die letzte Ruhezeit abgelaufen ist. Das<br />
Nutzungsrecht kann nur für die gesamte Grabstätte zurückgegeben<br />
werden.<br />
§ 19<br />
Urnengrabstätten<br />
(1) Besondere Urnengräber können auf Feld 3, Reihen 8 und 9 eingerichtet<br />
werden.<br />
(2) Soweit sich nicht aus dieser Friedhofsordnung etwas anderes ergibt,<br />
finden die Vorschriften über Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechende<br />
Anwendung.<br />
§ 20<br />
Rasengrabstätten<br />
(1) Im Feld 3 Reihen 2 und 3 ist der Erwerb einer Rasenwahlgrabstätte<br />
für Särge oder Urnen möglich.<br />
(2) In den Reihen der Rasenwahlgrabstätten werden die Grabbreiten<br />
auf Wunsch einzeln oder zu mehreren nebeneinander vergeben. Werden<br />
mehrere Gräber nebeneinander vergeben, so gelten sie weiterhin<br />
als Einzelgräber.<br />
(3) Rasengräber werden mit einer Nutzungszeit entsprechend der in §<br />
12 festgelegten Ruhezeit vergeben.<br />
(4) Der Nutzungsberechtigte erwirbt das Recht, in der Grabstätte bestattet<br />
zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere<br />
Bestattungen in dieser Rasenwahlgrabstätte zu entscheiden. Wird bei<br />
späteren Beisetzungen in einer bereits belegten Grabstätte die Nutzungszeit<br />
durch die Ruhezeit überschritten, so ist vor der Beisetzung<br />
das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit zu verlängern.<br />
Das Nutzungsrecht wird nur um volle Jahre verlängert.<br />
(5) Nach Ablauf der Nutzungszeit kann das Nutzungsrecht durch Wiedererwerb<br />
verlängert werden. Sind Eheleute oder Eltern und Kinder in<br />
nebeneinander liegenden Rasenwahlgräbern bestattet, und läuft das<br />
Nutzungsrecht eines dieser Gräber aus, so besteht für den Nutzungsberechtigten<br />
gegenüber dem Friedhofsträger das Recht, die Nutzungszeit<br />
dieses Grabes bis zum Ende der Nutzungszeit des Grabes zu verlängern,<br />
dessen Nutzungszeit zuletzt abläuft. Die Höhe der Gebühr für<br />
den Wiedererwerb des Nutzungsrechtes richtet sich nach der zum Zeitpunkt<br />
der Verlängerung gültigen Freidhofsgebührenordnung.<br />
(7) Für die Gestaltung der Rasenwahlgrabstätte gelten besondere Gestaltungsvorschriften.<br />
Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle<br />
§ 21 Nutzung der Friedhofskapelle<br />
(1) Die Friedhofskapelle ist für Feiern bei Beerdigungen und für Feiern<br />
des Totengedenkens bestimmt.<br />
(2) Der Friedhofsträger darf die Trauerhalle unter Wahrung der Würde<br />
des Raumes auch für andere Zwecke, insbesondere für gottesdienstliche<br />
Zwecke, nutzen.<br />
(3) Die Benutzung der Friedhofskapelle durch andere als die Kirchgemeinde<br />
bedarf der Genehmigung des Friedhofsträgers.<br />
(4) Bei Bestattungen ohne Mitwirkung der Kirche darf die Ausstattung<br />
der Friedhofskapelle nicht verändert werden. Insbesondere dürfen das<br />
Kreuz und andere christliche Symbole nicht verändert, verdeckt oder<br />
entfernt werden.<br />
§ 22<br />
Ausschmückung der Friedhofskapelle<br />
(1) Der Altar darf nur mit echten Kerzen und echten Schnittblumen<br />
oder echtem geschnittenem Grün geschmückt werden.<br />
(2) Bei kirchlichen Trauerfeiern sind besondere Gestaltungswünsche<br />
durch den Bestatter oder die Angehörigen mit dem zuständigen Pastor/der<br />
zuständigen Pastorin rechtzeitig abzusprechen.<br />
(3) Wenn die Gestaltung des Raumes bei kirchlichen Bestattungen gegen<br />
die Regelung dieses Paragraphen verstößt, das christliche Empfinden<br />
stört oder den liturgischen Ablauf einschränkt, ist dem zuständigen<br />
Pastor/der zuständigen Pastorin das Recht vorbehalten, auch<br />
kurzfristig die durch den Bestatter oder andere Personen vorgenommene<br />
Gestaltung des Raumes zu verändern.<br />
(4) Weitere Vorschriften über die Art der Ausschmückung der Friedhofskapelle<br />
behält sich der Friedhofsträger vor.<br />
Sechster Abschnitt: Grabmale und sonstige bauliche Anlagen<br />
§ 23<br />
Aufstellung von Grabmalen<br />
Auf allen Gräbern sollen Grabmale (Steine oder andere Grabmale)<br />
aufgestellt werden.<br />
§ 24<br />
Mindeststärke von Grabsteinen<br />
In Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften beträgt die<br />
Mindeststärke stehender Grabsteine:<br />
- ab 0,40 m bis 0,70 m Höhe 0,12 m,<br />
- ab 0,70 m bis 1,00 m Höhe 0,14 m,<br />
- ab 1,00 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m<br />
- über 1,50 m Höhe 0,18 m.<br />
Voraussetzung ist jeweils eine ordnungsgemäße und standsichere Verdübelung.<br />
§ 25<br />
Zustimmungserfordernis für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen<br />
(1) Grabmale müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen<br />
(2) Grabmale dürfen in ihrer Gestaltung und Aussage dem christlichen<br />
Empfinden nicht widersprechen.<br />
(3) Symbole und Inschriften, die als Äußerung einer politischen Gesinnung<br />
verstanden werden können, bedürfen der schriftlichen Genehmigung<br />
durch den Kirchgemeinderat.<br />
(4) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der<br />
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der<br />
Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(5) Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht<br />
im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung,<br />
der Inschrift und ihrer Anordnung, der Ornamente und der Symbole<br />
sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.<br />
Auf Verlangen der Friedhofsverwaltung sind Zeichnungen der Schrift,<br />
der Ornamente und Symbole im Maßstab 1:1 zweifach vorzulegen. In
32 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10<br />
oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte<br />
verlangt werden.<br />
(6) Die Zustimmung der Friedhofsverwaltung erlischt, wenn das Grabmal<br />
nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet<br />
worden ist.<br />
§ 26<br />
Anlieferung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen<br />
Bei der Anlieferung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung der<br />
genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen. Die Friedhofsverwaltung<br />
muss die Möglichkeit haben, die Grabmale vor ihrer Aufstellung auf<br />
dem Friedhof zu überprüfen.<br />
§ 27<br />
Fundamentierung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen<br />
(1) Die Grabmale sind nach den in den Versetzrichtlinien des Bundesinnungsverbandes<br />
in der jeweils gültigen Fassung festgelegten, allgemein<br />
anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und<br />
zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen<br />
benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene<br />
Fundamentierung durchgeführt ist.<br />
§ 28<br />
Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen<br />
(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in<br />
würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist<br />
der jeweilige Nutzungsberechtigte, bei Rasenwahlgräbern der Friedhofsträger.<br />
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen oder sonstigen baulichen<br />
Anlagen gefährdet, sind die Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />
Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />
auf Kosten des Verantwortlichen<br />
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen.<br />
Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />
der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden, angemessenen<br />
Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das<br />
Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.<br />
Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände drei<br />
Monate aufzubewahren. Werden sie in dieser Frist nicht vom Eigentümer<br />
abgeholt, gehen Sie entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers<br />
über. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen<br />
Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine<br />
öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,<br />
das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />
(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das<br />
Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.<br />
§ 29<br />
Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und Grabmale<br />
bedeutender Persönlichkeiten<br />
(1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen<br />
sowie Grabmale und bauliche Anlagen bedeutender Persönlichkeiten<br />
oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs erhalten<br />
werden sollen, werden in einem Verzeichnis geführt.<br />
(2) Sowohl die Grabstätten, die mit derartigen Grabmalen oder baulichen<br />
Anlagen ausgestattet sind, als auch die betreffenden Grabmale<br />
und baulichen Anlagen selbst, können nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />
verändert werden. Vor Erteilung der Zustimmung sind<br />
gegebenenfalls die zuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden<br />
nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.<br />
§ 30<br />
Entfernung von Grabmalen<br />
(1) Vor Ablauf der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger<br />
schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.<br />
(2) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts oder nach der Entziehung von<br />
Nutzungsrechten sind die Grabmale, ihre Fundamente und die sonstigen<br />
baulichen Anlagen durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen.<br />
Sie dürfen nicht auf dem Friedhof entsorgt werden. Geschieht dies<br />
nicht binnen drei Monaten, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die<br />
Grabstätte abräumen zu lassen. Die Grabmale, Fundamente und sonstige<br />
baulichen Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung nicht<br />
aufbewahrt.<br />
Sie gehen entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers<br />
über. Der Nutzungsberechtigte hat die entstandenen Kosten zu tragen.<br />
(3) Nach Eriöschen des Nutzungsrechtes an einer Rasengrabstätte<br />
wird das Grabmal durch den Friedhofsträger entfernt. Wird es nicht innerhalb<br />
von einem Monat durch den Nutzungsberechtigten abgeholt,<br />
geht es entschädigungslos in das Eigentum<br />
des Friedhofsträgers über und wird von ihm entsorgt. Dies ist dem<br />
Nutzungsberechtigten mindestens zwei Monate vor vor Entfernung<br />
des Grabsteines mitzuteilen.<br />
(4) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte<br />
Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen einen Monat nach<br />
Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen<br />
zu lassen.<br />
(5) Bei einem gravierenden Verstoß gegen § 25.2 und 3 ist die Friedhofsverwaltung<br />
berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale<br />
oder sonstige bauliche Anlagen mit gleichzeitiger Benachrichtigung<br />
des Nutzungsberechtigten unverzüglich auf dessen Kosten<br />
entfernen zu lassen. Die Grabmale, Fundamente und sonstige bauliche<br />
Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung drei Monate aufbewahrt.<br />
Werden sie in dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, gehen<br />
sie entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über.<br />
Siebter Abschnitt: Gestaltung und Pflege der Grabstätten<br />
§ 31<br />
Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätten<br />
(1) Alle Grabstätten sind so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen,<br />
dass der Friedhofszweck und die Würde des christlichen<br />
Friedhofs gewahrt werden. Dementsprechend sind die Grabstätten herzurichten<br />
und dauernd instand zu halten. Dies gilt auch für den Grabschmuck.<br />
Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der<br />
Grabstätte zu entfernen.<br />
(2) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere<br />
Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />
(3) Verantwortlich für die Gestaltung und Pflege des Grabes ist der<br />
Nutzungsberechtigte.<br />
(4) Hecken dürfen nicht höher als 40 cm sein und im Wachstum nicht<br />
über die Grabstättengrenze hinaus ragen. Sie dürfen nur dort gepflanzt<br />
werden, wo sie das Gesamtbild des Friedhofes oder Feldes nicht stören.<br />
Ihre Anpflanzung muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt<br />
werden.<br />
(5) Bäume und Büsche dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.<br />
Das Pflanzen von Bäumen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
(6) Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass zu groß gewordene<br />
Hecken, Büsche und Bäume zurückgeschnitten oder völlig beseitigt<br />
werden und, wenn die Berechtigten dem Verlangen nicht entsprechen,<br />
den Rückschnitt oder die Beseitigung auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
selbst vornehmen lassen.<br />
(7) Für Grabumrandungen gilt:<br />
a) Auf allen Gräbern kann auf eine Grabumrandung verzichtet werden.<br />
b) Das Einzäunen von Grabstätten mit Gittern oder Draht- und Holzzäunen<br />
ist nicht gestattet.<br />
c) Gräber, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung auf Feld 1 eingerichtet<br />
werden, dürfen nur mit Hecken umrandet werden.<br />
d) Auf eine Umrandung aus Stein sollte nach Möglichkeit verzichtet<br />
werden.<br />
(8) Für die Herrichtung, Instandhaltung sowie der Abräumung nach<br />
Ablauf des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich.<br />
Hecken, Büsche und Bäume sind mit Wurzeln zu entfernen.<br />
Sie dürfen nicht auf dem Friedhof entsorgt werden.<br />
(9) Jede wesentliche Änderung der Gestaltung der Grabstätte bedarf<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />
Der Antragsteller hat auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />
(10) Angehörigen und Bekannten der Verstorbenen darf der Zutritt zu<br />
der Grabstätte und das Ablegen von Blumen und Gestecken nicht verwehrt<br />
werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch<br />
nicht gestört werden.<br />
(11) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten<br />
selbst anlegen und pflegen oder damit einen auf dem Friedhof zugelassenen<br />
Gärtner beauftragen. Die Friedhofsverwaltung kann im Rahmen<br />
des Friedhofszwecks die Herrichtung und die Pflege übernehmen.
Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 33<br />
(12) Wahlgrabstätten sind innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb<br />
des Nutzungsrechts, Reihengrabstätten innerhalb von sechs Monaten<br />
nach der Bestattung zu bepflanzen bzw. gärtnerisch herzurichten.<br />
(13) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen<br />
Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der<br />
Friedhofsverwaltung.<br />
(14) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln<br />
bei der Grabpflege ist nicht gestattet.<br />
(15) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in<br />
sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, im Grabschmuck, bei Grabeinfassungen<br />
und Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben,<br />
nicht verwendet werden. Das Schmücken der Gräber mit Kunststoffblumen<br />
ist nicht erlaubt. Ausgenommen von diesem Kunststoffverbot sind<br />
Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen.<br />
(16) Die ganzflächige Abdeckung der Grabstätten mit Stein oder steinähnlichen<br />
Materialien ist unzulässig. Es darf höchstens 1/ 3 der Grabfläche<br />
mit Stein oder steinähnlichen Materialien bedeckt werden.<br />
(17) Das Abdecken der Gräber mit Grün im Herbst ist nicht notwendig.<br />
§ 32<br />
Vernachlässigung der Grabstätte<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt<br />
und ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne<br />
besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch öffentliche Bekanntmachung<br />
auf die Verpflichtung zur Pflege hingewiesen. Außerdem wird<br />
der unbekannte Nutzungsberechtigte durch ein Hinweisschild auf der<br />
Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung<br />
zu setzen. Bleibt die Bekanntmachung oder der Hinweis drei<br />
Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht<br />
ohne Wahrung weiterer Fristen entschädigungslos entziehen. Die<br />
Friedhofsverwaltung kann die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen.<br />
Weiter kann sie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen<br />
lassen. Sie ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren. Alle Bepflanzungen<br />
und Bebauungen der Grabstelle gehen entschädigungslos<br />
in das Eigentum des Friedhofsträgers über. Wird der Nutzungsberechtigte<br />
innerhalb von fünf Jahren nach Abräumung der Grabstelle bekannt<br />
oder ermittelt, trägt er die Kosten für die Abräumung gemäß der<br />
Friedhofsgebührenordnung. Die Ruhefrist wird von der Abräumung<br />
nicht berührt.<br />
(2) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt<br />
und ist der Nutzungsberechtigte bekannt oder ohne besonderen<br />
Aufwand zu ermitteln, so hat er nach schriftlicher Aufforderung der<br />
Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen<br />
Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er der Aufforderung nicht nach,<br />
kann ihm die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht entschädigungslos<br />
entziehen. Dem Nutzungsberechtigten ist ein Entziehungsbescheid<br />
zuzustellen. Darin wird er aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen<br />
baulichen Anlagen und Bepflanzungen innerhalb von einem Monat<br />
nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.<br />
Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann<br />
die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen.<br />
Weiter kann sie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen<br />
lassen. Sie ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren. Alle Bepflanzungen<br />
und Bebauungen der Grabstelle gehen entschädigungslos<br />
in das Eigentum des Friedhofsträgers über. Die Kosten für die Abräumung<br />
der Grabstelle trägt der Nutzungsberechtigte. Der Nutzungsberechtigten<br />
trägt die Kosten für die Abräumung gemäß der Friedhofsgebührenordnung.<br />
Die Ruhefrist wird von der Abräumung nicht berührt.<br />
(3) Ordnungswidriger Grabschmuck ist nach schriftlicher Aufforderung<br />
durch die Friedhofsverwaltung innerhalb einer Woche zu entfernen.<br />
Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Nutzungsberechtigte<br />
nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln,<br />
kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. Er geht<br />
entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über.<br />
§ 33<br />
Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />
(1) Die zusätzlichen Gestaltungsvorschriften dienen der Schaffung<br />
bzw. Erhaltung einer niveauvollen Grabkultur. Sie setzen Maßstäbe für<br />
die sinnvolle Gestaltung von Grabmal und Grabbepflanzung.<br />
(2) Für den Nutzungsberechtigten besteht die Möglichkeit, die Grabstätte<br />
in einer Abteilung mit allgemeinen oder zusätzlichen Gestaltungsvorschritten<br />
zu wählen. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese<br />
Wahlmöglichkeit vor dem Erwerb eines Nutzungsrechts hinzuweisen.<br />
Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht bei der Anmeldung der Bestattung<br />
Gebrauch gemacht, erfolgt die Bestattung in einer Abteilung mit<br />
allgemeinen Gestaltungsvorschriften.<br />
(3) Die Gewerbebetriebe haben die Grabmal- und Bepflanzungsordnung<br />
bei Beantragung der Gewerbegenehmigung schriftlich anzuerkennen.<br />
Exemplare sind gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr<br />
erhältlich.<br />
(4) Die Grabmal- und Bepflanzungsordnung kann in der Friedhofsverwaltung<br />
während der Dienststunden eingesehen werden.<br />
(5) In Feld 1 dürfen Grabstätten, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung<br />
eingerichtet werden, nur mit Hecken eingefasst werden.<br />
(6) Auf Rasenwahlgrabstätten müssen Grabsteine aufgestellt werden.<br />
Für jede belegte Grabbreite muss ein eigener Stein aufgestellt werden.<br />
Dies gilt auch, wenn zwei oder mehr nebeneinander liegende Rasenwahlgräber<br />
gemeinsam vergeben werden. Es dürfen nur Grabsteine in<br />
Pultform verwendet werden. Sie sollen das Maß von 70 x 50 cm nicht<br />
überschreiten. Der Name des Verstorbenen soll lesbar sein. Das Grabmal<br />
muss am Kopfende eingerichtet werden. Vor der Aufstellung des<br />
Grabsteines muss sich der Nutzungsberechtigte detailliert mit dem vor<br />
Ort zuständigen Vertreter des Friedhofsträgers über die Platzierung des<br />
Grabmales abstimmen. Wird der Grabstein nicht an dem vom Friedhofsträger<br />
bestimmten Ort aufgestellt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,<br />
den Stein drei Monate nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />
auf dessen Kosten zu versetzten. Blumen dürfen nur in<br />
Steckvasen direkt am Grabstein gesteckt werden. Verwelkte Blumen<br />
dürfen von den zuständigen Friedhofsmitarbeitern jederzeit abgeräumt<br />
werden. Eine eigene Bepflanzung ist nicht möglich.<br />
Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />
§ 34<br />
Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften<br />
Zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Friedhöfe und zur Festsetzung<br />
und Einziehung von Gebühren dürfen vom Friedhofsträger oder<br />
in seinem Auftrage die zu den vorgenannten Zwecken erforderlichen<br />
personenbezogenen Daten der Verstorbenen und der Nutzungsberechtigten<br />
erhoben, verarbeitet und genutzt werden.<br />
§ 35<br />
Alte Rechte<br />
(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten<br />
dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richten sich die<br />
Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.<br />
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen<br />
Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie solche<br />
mit einer längeren als der nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung<br />
für Wahlgrabstätten vorgesehenen Dauer enden am 31.12.2011. Sie<br />
enden jedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist des zuletzt beigesetzten<br />
Verstorbenen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts über den<br />
31.12.2011 hinaus ist nach den Bestimmungen dieser Friedhofsordnung<br />
gegen Entrichtung der dafür vorgesehenen Gebühr möglich.<br />
§ 36<br />
Pastorengrabstätten<br />
(1) Pastorengrabstätten und andere für die Geschichte der Kirchgemeinde<br />
bedeutsamen Grabstätten sollen erhalten bleiben.<br />
(2) Sind Angehörige des verstorbenen Pastors nicht mehr ausfindig zu<br />
machen und droht eine Verwahrlosung der Grabstätte, soll die Kirchgemeinde<br />
die Verpflichtung für die Grabpflege übernehmen.<br />
§ 37<br />
Gebühren<br />
Für die Erhebung der Gebühren ist die jeweilige Friedhofsgebührenordnung<br />
maßgebend.<br />
§ 38<br />
Schließung und Entwidmung<br />
(1) Friedhöfe, Teile von Friedhöfen oder einzelne Grabstätten dürfen<br />
nur aufgehoben werden, wenn alle Mindestruhezeiten abgelaufen sind.<br />
(2) Friedhöfe oder Friedhofsteile können für weitere Bestattungen gesperrt<br />
werden (Schließung). In diesem Fall finden auf dem geschlossenen<br />
Friedhofsteil keine weiteren Bestattungen statt.<br />
Soweit durch Schließung eines Friedhofsteiles das Recht auf weitere<br />
Bestattungen in Wahlgrabstätten/Umenwahlgrabstätten erlischt, wird
34 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
dem Nutzungsberechtigten bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles<br />
auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte zur<br />
Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Nutzungsberechtigten<br />
dadurch nicht.<br />
(3) Der Friedhofsträger kann das Friedhofsgelände auch einer anderen<br />
Verwendung zuführen (Entwidmung), wenn diese nach Abwägung aller<br />
in Betracht kommenden Kriterien geboten ist. Die Entwidmung hat<br />
zur Folge, dass das Grundstück oder einzelne Grabstätten ihre Eigenschaft<br />
als Ruhestätte verlieren. Die Bestatteten werden, falls die Ruhebzw.<br />
Nutzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des Friedhofsträgers<br />
umgebettet.<br />
(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben.<br />
Umbettungen werden den Nutzungsberechtigten mindestens einen<br />
Monat vorher schriftlich mitgeteilt, soweit deren Aufenthalt bekannt<br />
oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.<br />
(5) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf dessen Kosten<br />
in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen<br />
Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden<br />
Gegenstand des Nutzungsrechts.<br />
(6) Auf Antrag kann die Umbettung bereits Bestatteter verlangt werden,<br />
wenn durch die Schließung ein noch lebender Familienangehöriger<br />
nicht in dem gemeinsamen Familiengrab bestattet werden kann.<br />
§ 39<br />
Rechtsbehelfe<br />
(1) Der Empfänger eines vom Friedhofsträger oder im Auftrag des<br />
Friedhofsträgers erlassenen Bescheides nach Maßgabe der Friedhofsordnung<br />
oder der Friedhofsgebührenordnung kann innerhalb eines Monats<br />
nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />
gegen diesen Bescheid beim Friedhofsträger einlegen. Die Frist wird<br />
auch durch Einlegung des Widerspruches beim Oberkirchenrat gewahrt.<br />
(2) Der Friedhofsträger ändert auf den Widerspruch seinen Bescheid ab<br />
oder leitet den Widerspruch sowie den ihm zugrundeliegenden Bescheid<br />
mit einer Stellungnahme an den Oberkirchenrat weiter. Der Oberkirchenrat<br />
entscheidet durch Wider-spruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid<br />
kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Anfechtungsklage<br />
beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.<br />
§ 40<br />
In-Kraft-Treten<br />
(1) Diese Friedhofsordnung einschließlich Anlagen tritt nach der kirchenaufsichtlichen<br />
Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />
in Kraft. Sie kann jederzeit mit kirchenaufsichtlicher<br />
Genehmigung ergänzt und abgeändert werden,<br />
(2) Gleichzeitig treten die bisherige Friedhofsordnung vom 14. Juni<br />
1996 und alle übrigen entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft.<br />
Die vorstehende Friedhofsordnung wurde vom Kirchgemeinderat Conow<br />
am 3. Juli 2008 beschlossen.<br />
Die Friedhofsordnung wird gemäß § 87 Nr. 17 Kirchgemeindeordnung<br />
genehmigt.
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Gramm. Geeignet ist sowohl frisches<br />
als auch verarbeitetes Obst<br />
und Gemüse, also auch Tiefkühlwa-<br />
re. Abrunden kann man das Ganze<br />
mit Säften, Trockenfrüchten und<br />
Nüssen. Für den gesundheitlichen<br />
Schutz entscheidend ist die Kombination<br />
möglichst unterschiedlicher<br />
und vielfältiger Stoffe, wie Vitamine,<br />
Mineralstoffe und Spurenelemente.<br />
Tipps für den Alltag: Starten<br />
Sie mit einem Glas Saft oder<br />
einem Müsli mit Obst in den Tag.<br />
Greifen Sie zwischendurch zu Obst,<br />
knackigen Gemüsesticks, Trockenfrüchten<br />
oder ungerösteten Nüssen.<br />
Essen Sie zum Mittagessen immer<br />
eine Portion Salat oder<br />
Gemüse. Runden Sie das Abendessen<br />
mit einem Gemüsequark<br />
oder frischen Tomaten und Kräutern<br />
ab.
40 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />
gut zu<br />
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