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Amts - Amt Dömitz-Malliß

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05. Jahrgang Freitag, den 05. September 2008 Nr. 09<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>-<br />

KURIER<br />

<strong>Amt</strong>liches Bekanntmachungs- und Informationsblatt des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> mit den Gemeinden<br />

Grebs-Niendorf, Karenz, Malk Göhren, <strong>Malliß</strong>, Neu Kaliß, Vielank und der Stadt <strong>Dömitz</strong>.


2 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Telefonverzeichnis<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

Goethestraße 21<br />

19303 <strong>Dömitz</strong><br />

zentrale Einwahl: 038758/316-0<br />

Fax: 038758/316-55<br />

Fax Bauamt: 038758/316-56<br />

E-Mail: mail@amtdoemitz-malliss.de<br />

Web: www.amtdoemitz-malliss.de<br />

Frau Weber Leitende Verwaltungsbeamtin 316-30 weber@amtdoemitz-malliss.de<br />

Frau Hinz Sekretariat 316-31<br />

Frau Schult Leiterin Hauptamt 316-40 schult@amtdoemitz-malliss.de<br />

Frau Dahl Versicherungen, Kultur, Wahlen 316-44<br />

Frau Pilat Personalamt 316-43<br />

Frau Bielke Schulen, Museen, Biliotheken 316-45<br />

Frau Niemann Jugendpflegerin, Kindertagesstätten 316-46<br />

Frau Gundske Leiterin Kämmerei 316-25 gundske@amtdoemitz-malliss.de<br />

Frau Scheper Steuern 316-21<br />

Frau Johnke Steuern 316-53<br />

Frau Görs Kasse 316-52<br />

Frau Geufke Kasse 316-22<br />

Frau Hogh-Predatsch Kasse 316-26<br />

Herr Pflügel Außendienstvollstreckung 316-23<br />

Frau Paulini Kosten- und Leistungsrechnung 316-28<br />

Frau Harnack Liegenschaften 316-28<br />

Herr Morawetz Anlagenbuchhaltung 316-32<br />

Herr Schult Leiter Ordnungsamt 316-34 rschult@amtdoemitz-malliss.de<br />

Frau Ankert Wohngeld 316-13<br />

Frau Wilke Einwohnermeldeamt 316-14<br />

Frau Giencke Einwohnermeldeamt 316-15<br />

Frau Hoedt Standesamt 316-24<br />

Herr Weyer Allg. Ordnungsamt/Gewerbe 316-27<br />

Herr Schulz Fischerei/Feuerwehr/Jagd 316-16<br />

Frau Ehbrecht Leiterin Bauamt 316-60 ehbrecht@amtdoemitz-malliss.de<br />

Herr Bade Baudurchführung 316-61<br />

Herr Frenz Baudurchführung 316-62<br />

Frau Tripschu Beitragserhebung, Bauantragsverfahren 316-64<br />

Herr Graaf Baumschutz, Friedhofsverwaltung 316-63<br />

Frau Didrich Baumschutz, Friedhofsverwaltung 316-66<br />

Frau Naumann Gebäudemanagement 316-65<br />

Das Bauamt des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> befindet sich in 19303 <strong>Dömitz</strong>, Slüterplatz 6.<br />

Sprechzeiten der Bürgermeister des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

Gemeinde/ Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort<br />

Stadt<br />

_____________________________________________________<br />

Telefon<br />

Stadt <strong>Dömitz</strong> Frau Vollbrecht dienstags<br />

038758/22112 von 15.00 - 17.30 Uhr<br />

im Rathaus<br />

Ortsteil Frau Vollbrecht Nach telefonischer<br />

Rüterberg Vereinbarung unter<br />

Ortsteil Heidhof 038758/316-0 oder<br />

Ortsteil Polz 038758/22435<br />

Gemeinde Frau Drewes 1. und 3. Donnerstag<br />

Vielank 038759/20221 im Monat von<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

im Gemeindebüro<br />

Ortsteil Frau Drewes 2. Donnerstag im<br />

Woosmer Monat von<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

in der Feuerwehr<br />

Ortsteil Frau Drewes 4. Donnerstag im<br />

Tewswoos Monat von<br />

15.00 - 18.00 Uhr<br />

in der Feuerwehr<br />

Gemeinde/ Bürgermeister/ Tag/Uhrzeit/Ort<br />

Stadt Telefon<br />

_____________________________________________________<br />

Gemeinde Herr Thees dienstags<br />

Neu Kaliß 038758/22237 von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

im Kulturraum (ehem.<br />

LTA)<br />

Gemeinde Herr Hahn dienstags<br />

<strong>Malliß</strong> 038750/20432 von 16.00 - 18.00 Uhr<br />

im Gemeindebüro in<br />

der FFw<br />

Gemeinde Herr Heike dienstags<br />

Malk Göhren 038755/20333 von 17.00 - 19.00 Uhr<br />

im Gemeindehaus<br />

Gemeinde Herr Schranck nach Vereinbarung<br />

Grebs- 038750/20091<br />

Niendorf<br />

Gemeinde Herr Pagung nach Vereinbarung<br />

Karenz 038750/20617


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 3<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag und weiterhin alles Gute<br />

übermitteln die Bürgermeister der Stadt und der Gemeinden mit ihren Vertretungen<br />

Stadt <strong>Dömitz</strong><br />

Frau Hedwig Trojahn am 05.09. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Helmut Hinrichs am 06.09. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Erna Unglaube am 07.09. zum 88. Geburtstag<br />

Frau Irmgard Struve am 08.09. zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Klaus Kistner am 09.09. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Maria Schuldt am 09.09. zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Anton Wedig am 09.09. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Christel Awe am 14.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Anne-Marie Brockmöller am 14.09. zum 93. Geburtstag<br />

Frau Lilly Anacker am 15.09. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Ingeborg Ranner am 15.09. zum 81. Geburtstag<br />

Frau Frieda Eder am 16.09. zum 88. Geburtstag<br />

Herrn Edmund Gebert am 17.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Frieda Roock am 22.09. zum 77. Geburtstag<br />

Frau Irene Harnack am 24.09. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Josef Damro am 25.09. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Elvira Kusack am 25.09. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Marianne Stecker am 25.09. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Irene Wegner am 26.09. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Hans Völkel am 28.09. zum 90. Geburtstag<br />

Herrn Franz Meyer am 29.09. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Gerda Reitzig am 01.10. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Betty Schult am 02.10. zum 87. Geburtstag<br />

Frau Grete Vonsien am 02.10. zum 72. Geburtstag<br />

Ortsteil Groß Schmölen<br />

Herrn Willi Talg am 15.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Edelgard Werner am 21.09. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Ester Böckmann am 28.09. zum 89. Geburtstag<br />

Ortsteil Klein Schmölen<br />

Herrn Heinz Wolff am 15.09. zum 84. Geburtstag<br />

Ortsteil Polz<br />

Frau Inge Kolberg am 06.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Mariechen Malchow am 15.09. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Walter Löscher am 21.09. zum 74. Geburtstag<br />

Frau Emma Kälke am 28.09. zum 83. Geburtstag<br />

Ortsteil Rüterberg<br />

Herrn Albert Wehring am 07.09. zum 83. Geburtstag<br />

Herrn Otto Martens am 09.09. zum 73. Geburtstag<br />

Ortsteil Heidhof<br />

Frau Helga Maiwald am 08.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Helga Jahnke am 18.09. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Karl-August Tügel am 24.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Ella Gurk am 28.09. zum 86. Geburtstag<br />

Grebs-Niendorf<br />

Ortsteil Grebs<br />

Frau Ursula Bogner am 16.09. zum 72. Geburtstag<br />

Ortsteil Niendorf an der Rögnitz<br />

Herrn Willi Drögemüller am 08.09. zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Felix Mau am 20.09. zum 75. Geburtstag<br />

Ortsteil Schlesin<br />

Frau Inge Jauert am 17.09. zum 75. Geburtstag<br />

Karenz<br />

Frau Wilma Schade am 06.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Erna Haevelmann am 29.09. zum 88. Geburtstag<br />

Malk Göhren<br />

Herrn Karl-Heinz Ganzel am 05.09. zum 84. Geburtstag<br />

Frau Irmgard Rodhorst am 07.09. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Anita Ganzel am 08.09. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Ewald Fricke am 21.09. zum 89. Geburtstag<br />

Frau Inge Schuldt am 23.09. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Ilse Fehrmann am 29.09. zum 72. Geburtstag<br />

Ortsteil Neu Göhren<br />

Herrn Dietrich Borck am 25.09. zum 75. Geburtstag<br />

<strong>Malliß</strong><br />

Frau Gunhilde Gundlach am 06.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Erika Frahm am 14.09. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Renate Bohr am 17.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Hannelore Jakob am 20.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Elfriede Dittrich am 28.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Ingeburg Kühne am 30.09. zum 83. Geburtstag<br />

Frau Erika Görs am 02.10. zum 83. Geburtstag<br />

Ortsteil Conow<br />

Herrn Siegfried Köhn am 17.09. zum 87. Geburtstag<br />

Herrn Reinhard Wolf am 24.09. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn Heinrich Möller am 29.09. zum 71. Geburtstag<br />

Neu Kaliß<br />

Herrn Hans Führ am 05.09. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Werner Michaelis am 05.09. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Jenny Horn am 07.09. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Else Zimmermann am 09.09. zum 73. Geburtstag<br />

Herrn Gerhard Flemming am 12.09. zum 79. Geburtstag<br />

Frau Inge Lüning am 18.09. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Zimmermann am 20.09. zum 78. Geburtstag<br />

Frau Lieselotte Wilbat am 22.09. zum 76. Geburtstag<br />

Herrnn Werner Horn am 25.09. zum 76. Geburtstag<br />

Herrn Harald Reusch am 27.09. zum 71. Geburtstag<br />

Ortsteil Heiddorf<br />

Frau Erna Stropp am 05.09. zum 80. Geburtstag<br />

Herrn Heinz Thiel am 07.09. zum 72. Geburtstag<br />

Frau Ilse Quenzel am 08.09. zum 87. Geburtstag<br />

Frau Maria Grolik am 12.09. zum 77. Geburtstag<br />

Frau Vera Gebert am 14.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Annelies Brodowski am 19.09. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Klara Altmüller am 20.09. zum 91. Geburtstag<br />

Frau Theresia Lembke am 23.09. zum 72. Geburtstag<br />

Herrn Werner Grandt am 24.09. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Friedrich Zergänge am 24.09. zum 73. Geburtstag<br />

Ortsteil Kaliß<br />

Herrn Kurt Hofmann am 24.09. zum 78. Geburtstag<br />

Vielank<br />

Frau Ruth Krüger am 08.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Loni Saß am 11.09. zum 77. Geburtstag<br />

Herrn August Prillwitz am 13.09. zum 73. Geburtstag<br />

Frau Ilse Meinke am 16.09. zum 86. Geburtstag


4 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Ortsteil Alt Jabel<br />

Herrn Hans Henning am 12.09. zum 70. Geburtstag<br />

Frau Elvira Stehr am 21.09. zum 75. Geburtstag<br />

Ortsteil Laupin<br />

Frau Frieda Warnke am 10.09. zum 75. Geburtstag<br />

Frau Lisa Mierow am 13.09. zum 76. Geburtstag<br />

Ortsteil Tewswoos<br />

Frau Minna Friel am 05.09. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Renate List am 07.09. zum 71. Geburtstag<br />

Frau Ursula Meyer am 14.09. zum 80. Geburtstag<br />

Frau Anni Lomnitzky am 15.09. zum 76. Geburtstag<br />

Frau Lisa Meyer am 23.09. zum 71. Geburtstag<br />

Herrn Kurt Tiedemann am 26.09. zum 79. Geburtstag<br />

Herrn Bruno Busacker am 01.10. zum 71. Geburtstag<br />

Ortsteil Woosmer<br />

Frau Hermine Winter am 12.09. zum 82. Geburtstag<br />

Foto: Bilderbox<br />

Sprechzeiten<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung<br />

Dienstag von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

von 13.00 - 17.30 Uhr<br />

Donnerstag von 09.00 - 12.00 Uhr<br />

von 13.00 - 15.30 Uhr<br />

Polizeistationen/Wasserschutzpolizei<br />

Polizeistation <strong>Dömitz</strong><br />

Polizeioberkommissar Herr Zeidler<br />

Hafenplatz 1<br />

Tel.: 038758/22045<br />

Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Sprechstunde <strong>Malliß</strong><br />

Polizeihauptmeister Saffan<br />

Feuerwehr <strong>Malliß</strong>, Schulstraße<br />

Tel. 038750/20432<br />

jeden Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr<br />

Sprechstunde Neu Kaliß<br />

Polizeihauptmeister Saffan<br />

Neu Kaliß, Alter Postweg 90<br />

Tel. 038758/22237<br />

jeden Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr u. 15.00 - 18.00 Uhr<br />

Wasserschutzpolizei<br />

Polizeioberkommissar Herr Hinz<br />

Hafenplatz 1<br />

Tel.: 038758/22164<br />

Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Bibliotheken<br />

<strong>Dömitz</strong><br />

Slüterplatz 6<br />

Tel.: 038758/22025<br />

Herzlichen<br />

Glückwunsch<br />

Im Kreise ihrer Lieben feierte<br />

Frau Olga Jeewe aus Vielank ihren<br />

101. Geburtstag.<br />

Neben dem Bürgermeister der Gemeinde,<br />

Christel Drewes, überbrachte auch Landrat<br />

Rolf Christiansen der Jubilarin die herzlichsten<br />

Glückwünsche.<br />

Montag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Dienstag von 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Mittwoch von 14.00 - 17.45 Uhr<br />

von 15.00 - 16.00 Uhr Lesestunde<br />

Freitag von 08.00 - 10.00 Uhr<br />

von 14.00 - 17.45 Uhr<br />

<strong>Malliß</strong><br />

Ludwigsluster Straße 2<br />

Tel.: 038750/20448<br />

Montag von 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag von 13.30 - 18.00 Uhr<br />

Freitag von 09.00 - 11.00 Uhr<br />

von 12.00 - 17.00 Uhr<br />

außerdem:<br />

Dienstag von 11.00 - 13.00 Uhrim Hort <strong>Malliß</strong><br />

Schiedsstelle<br />

Frau Dr. Schult Tel.: 038750/20831<br />

Termine nach Absprache<br />

Notrufnummern und Notdienste<br />

Feuerwehr und Rettungsdienst .....................................................112<br />

Polizei............................................................................................110<br />

Krankentransporte ...................................................... 0385/5000217<br />

Integrierte Leitstelle Westmecklenburg...........................0385/50000<br />

E-Mail..................................................................ilwm@schwerin.de<br />

<strong>Amt</strong> für Rettungsdienst, Brand- und<br />

Katastrophenschutz Stadt Schwerin..................................0385/5000<br />

Fax ...............................................................................0385/5000220<br />

Postanschrift Graf-York-Straße 21<br />

19061 Schwerin


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 5<br />

Informationen/Aktuelles<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>Kurier II. Halbjahr 2008<br />

Redaktionsschluss Erscheinen<br />

________________________________________________________<br />

22. September 2008 04. Oktober 2008<br />

27. Oktober 2008 07. November 2008<br />

24. November 2008 05. Dezember 2008<br />

Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihr Manuskript und senden dieses gerne<br />

auch per Mail an: schuIt@amtdoemtiz-malIiss.de<br />

Bitte beachten Sie, dass keine Fotos ohne Hinweis auf den Fotogtafen<br />

mehr veröffentlicht werden.<br />

Nachruf!<br />

Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied von<br />

unserem ehemaligen Kollegen<br />

Herrn Udo Witte<br />

der im Alter von 66 Jahren verstorben ist.<br />

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.<br />

Burkhard Thees Sigrun Teichmann<br />

Bürgermeister Schulleiter<br />

Neu Kaliß, im August 2008<br />

Nachruf!<br />

Wir nehmen in Dankbarkeit Abschied von<br />

Herrn Willi Werner<br />

der im Alter von 58 Jahren verstorben ist.<br />

Der Verstorbene war seit 2004 Mitglied der Gemeindevertretung<br />

und stellvertretender Bürgermeister.<br />

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.<br />

Unsere Anteilnahme gilt seiner Familie.<br />

Burkhard Thees<br />

Bürgermeister<br />

Neu Kaliß, im August 2008<br />

Informationsblatt<br />

Änderungen beim Wohngeld ab 2009<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

am 1. Januar 2009 tritt ein neues Wohngeldgesetz in Kraft. Hiermit informieren<br />

wir Sie über die wichtigsten Änderungen.<br />

Erhöhung des Wohngeldes<br />

• Die Bezugsfertigkeit des Hauses hat keinen Einfluss mehr auf die<br />

Höhe des Wohngeldes.<br />

• Die Höchstbeträge, welche die maximal zuschussfähige Miete<br />

oder Belastung festlegen, werden um 10 % erhöht.<br />

• Das nach einer Formel berechnete Wohngeld wird um 8 % erhöht.<br />

• In die Wohngeldberechnung fließt ein Betrag für Heizkosten ein.<br />

Dieser Betrag richtet sich nach der Haushaltsgröße und ist unabhängig<br />

von Ihren tatsächlichen Heizkosten.<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihre Gemeinde ggf. eine neue Mietenstufe zugeordnet<br />

wird. Dadurch kann die Wohngelderhöhung für Sie eventuell<br />

höher oder niedriger ausfallen als oben dargestellt. Auch aufgrund der<br />

weiteren Gesetzesänderungen oder Änderungen in Ihren persönlichen<br />

und wirtschaftlichen Verhältnissen ergibt sich möglichenweise nicht in<br />

jedem Fall ein höheres Wohngeld.<br />

Wann erhalten Sie die Wohngelderhöhung?<br />

Erst-/Neuantrag<br />

Wenn Sie zum 1. Januar 2009 oder später einen Erst- bzw. Neuantrag<br />

stellen, erhalten Sie bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ab<br />

dem Antragsmonat automatisch das höhere Wohngeld.<br />

Weitergewährungsantrag<br />

Wenn Ihr Bewilligungsbescheid am 31. Dezember 2008 ausläuft und Sie<br />

rechtzeitig einen Weitergewährungsantrag stellen, erhalten Sie mit dem<br />

neuen Bescheid ab 1. Januar 2009 automatisch das höhere Wohngeld.<br />

laufender Wohngeldbezug<br />

Wenn Ihr Wohngeld in das Jahr 2009 hinein bewilligt wurde, erhalten<br />

Sie automatisch nach Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraums<br />

rückwirkend vom 1. Januar 2009 an das höhere Wohngeld. Sie müssen<br />

hierfür keinen Antrag stellen. Ihre Wohngeldstelle wird Sie nach<br />

Ablauf des Bewilligungszeitraums um Auskunft über Ihre tatsächlichen<br />

persönlichen Verhältnisse in der Zeit ab dem 1. Januar 2009<br />

bitten und Ihnen anschließend die Differenz des erhöhten zum bereits<br />

ausgezahlten Wohngeld überweisen.<br />

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie durch das<br />

Stellen eines Erhöhungsantrages auch schon vor Auslaufen Ihres Bewilligungsbescheides<br />

das höhere Wohngeld erhalten. Hierfür muss<br />

sich jedoch bei gleichbleibenden persönlichen und wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen die zuschussfähige Miete oder Belastung (ohne Heizkostenbetrag)<br />

allein durch die angehobenen Höchstbeträge um mehr als<br />

15 % erhöhen. Sinnvoll ist der Erhöhungsantrag deswegen hauptsächlich<br />

für Bewohner von Wohnungen mit vergleichsweise hohen Mieten<br />

(z. B. im sanierten Altbau).<br />

Wenn der Erhöhungsantrag abgelehnt wird, erhalten Sie das höhere Wohngeld<br />

(ebenfalls) rückwirkend nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.<br />

Bitte beachten Sie, dass Ihnen keine Ansprüche verloren gehen, wenn<br />

Sie keinen Erhöhungsantrag stellen.<br />

Wichtige inhaltliche Änderungen<br />

Haushaltszugehörigkeit nicht verheirateter Paare<br />

Nicht verheiratete Paare bilden künftig einen Haushalt und erhalten<br />

ein gemeinsames Wohngeld, wenn sie einander in einer sogenannten<br />

Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft verbunden sind. Ist dies<br />

nicht der Fall, wird das Wohngeld auch weiterhin getrennt berechnet.<br />

Die bisher in diesem Zusammenhang vorgenommene Vergleichsberechnung<br />

wird jedoch nicht mehr durchgeführt.<br />

Gesamtschuldnerische Haftung<br />

Zu Unrecht geleistetes Wohngeld kann künftig nicht nur vom Antragsteller<br />

sondern von allen volljährigen und bei der Berechnung des<br />

Wohngeldes berücksichtigten Haushaltsmitgliedern zurückgefordert<br />

werden.


6 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Verringerung/Wegfall des Wohngeldes, Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides<br />

Die Regelungen zur Verringerung bzw. zum Wegfall des Wohngeldes<br />

und zur Unwirksamkeit des Wohngeldbescheides haben sich geändert.<br />

Für Sie ergeben sich hierdurch neue Mitteilungspflichten.<br />

Die neuen Regelungen und Mitteilungspflichten sind in Ihrem Wohngeldbescheid<br />

ab 2009 enthalten. Bitte lesen Sie Ihren Wohngeldbescheid<br />

aufmerksam durch.<br />

Es wird um Verständnis gebeten, dass sich aufgrund des zum Jahreswechsel<br />

erwarteten erhöhten Antragsaufkommens längere Bearbeitungszeiten<br />

ergeben können. Für weitergehende Informationen zum<br />

neuen Wohngeldgesetz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Ihre Wohngeldstelle<br />

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,<br />

die Gemeinde Vielank lädt zum diesjährigen <strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest des <strong>Amt</strong>es<br />

<strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> in der Zeit vom 19. - 21. September 2008 ein. An diesen<br />

Tagen wollen wir für eine gute Ernte danken, die Mühe und Arbeit,<br />

um diese Ernte einzufahren, vergessen und gemeinsam feiern. Ich<br />

lade alle Einwohner unseres <strong>Amt</strong>es dazu recht herzlich ein. Beteiligen<br />

Sie sich am großen Ernteumzug, ob als Fußgruppe oder mit einem<br />

Erntewagen. Aufrufen möchte ich auch zum Binden einer Erntekrone.<br />

Die schönsten Erntekronen werden prämiert.<br />

Ich rufe alle Vielanker dazu auf, die Vorgärten, Höfe, Eingänge und<br />

Straßen zu schmücken. Unterstützen Sie uns bitte dabei, dass dieses<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest ein voller Erfolg wird. Ich hoffe auf ein vergnügliches<br />

Wochenende mit einem zünftigen Erntefest.<br />

Christel Drewes<br />

Bürgermeisterin der Gemeinde Vielank<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

in der Gemeinde Vielank vom 19.09. bis 21.09.2008<br />

Freitag, 19.09.2008<br />

14.00 Uhr Beginn - Auftaktveranstaltung für Senioren mit einer<br />

Modenschau der GLP mbH; der Tewswooser Seniorentanzgruppe<br />

und den Störtalern Musikanten<br />

Einritt: 5,00 €<br />

Kaffee und Kuchen im Eintritt enthalten<br />

18.00 Uhr Ende<br />

Samstag, 20.09.2008<br />

ab<br />

13.00 Uhr Eintreffen der Erntewagen auf dem Stellplatz am<br />

Sportplatz<br />

14.00 Uhr Abfahrt des Umzuges durch folgende Straßen<br />

• Festplatz Sportplatz Vielank<br />

• Straße der Jugend<br />

• Friedensstraße<br />

• Lindenplatz<br />

• Straße der Freundschaft<br />

• Feldstraße<br />

• Straße der Jugend und zurück zum<br />

Festplatz<br />

16.00 Uhr Ankunft auf dem Festplatz<br />

16 - 19 Uhr Begrüßung der Teilnehmer im Festzelt mit anschließender<br />

Platzmusik, Bull-Riding und Kinderschminken<br />

Eintreffen der Erntekronen und Bewertung durch eine<br />

sachkundige Jury<br />

20.00 Uhr Tanz unter der Erntekrone mit der Live-Band „Wendy´s<br />

Five“<br />

Eintritt: 5,00 €<br />

Sonntag, 21.09.2008<br />

10.00 Uhr Erntedankgottesdienst im Festzelt<br />

10.30 Uhr musikalisch unterhaltsamer Frühschoppen mit den <strong>Dömitz</strong>er<br />

Elbmusikanten<br />

10.50 Uhr Einlage des Faslamclub Woosmer<br />

11.20 Uhr Einlage der Line Dance Gruppe Neu Jabel<br />

11.45 Uhr Prämierung der besten Erntekrone<br />

13.00 Uhr Ende<br />

Tourismusbroschüre<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

Im Oktober 2008 soll eine Nachauflage des Faltblattes „Tourismusbroschüre<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>“ erscheinen.<br />

Dem Touristen geben wir hiermit Gelegenheit, sich über Unterkünfte,<br />

Gaststätten, Restaurants, Cafés und Freizeitmöglichkeiten<br />

zu informieren.<br />

Auf diesem Wege erhalten Anbieter, die nicht gesondert angeschrieben<br />

wurden, die Möglichkeit, sich in der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung<br />

<strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> unter Tel.: 038758/31644 über die entsprechenden<br />

Konditionen zu informieren, um sich ggf. für ein Inserat zu entscheiden.<br />

Als letzten Termin für Anfragen haben wir uns den 19. September<br />

2008 notiert. (as)<br />

Mitteilung an die<br />

Steuerpflichtigen der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />

Aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B wurden<br />

in den Monaten März/April 2008 Änderungsbescheide erlassen.<br />

Diese Bescheide beinhalten nur die Änderungen der zu zahlenden Beträge<br />

für die Grundsteuer B.<br />

Alle anderen Abgaben sind auf der Grundlage des Jahresbescheides zu<br />

den dort ausgewiesenen Fälligkeiten zu entrichten.<br />

Wir bitten um Beachtung und gegebenenfalls sofortige Nachzahlung<br />

der fehlenden Beiträge zum Wasser- u. Bodenverband und Straßenreinigungsgebühren<br />

zum 15.08.2008<br />

Für Nachfragen steht die Unterzeichnerin unter Tel. 038758/31652 zur<br />

Verfügung.<br />

Görs<br />

Leiterin der Kasse<br />

Verbrennen von Gartenabfällen<br />

Gemäß Pflanzenabfallverordnung Mecklenburg-Vorpommern dürfen<br />

pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken<br />

anfallen, vom 01. bis 31. März und vom 01. bis 31. Oktober<br />

jeweils werktags während maximal zwei Stunden täglich in der Zeit<br />

von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr verbrannt werden.


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 7<br />

Den Vorrang vor einer Verbrennung, bei welcher es sich um eine Ausnahmeregelung<br />

handelt, hat jedoch die Kompostierung. Nur wenn diese<br />

nicht möglich oder nicht zumutbar ist, darf von der Ausnahmeregelung<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Dabei sind die einschlägigen Brandschutzbestimmungen zu beachten.<br />

Außerdem ist darauf zu achten, dass die zur Verbrennung vorgesehenen<br />

Pflanzenabfälle erst unmittelbar vor der Verbrennung aufgeschichtet<br />

bzw. umgeschichtet werden, um Kleintiere nicht zu gefährden. Das<br />

Mitverbrennen anderer Abfälle (z. B. Altöl, Altreifen, Bauabfälle,<br />

Sperrmüll usw.) ist strengstens untersagt!<br />

Sofern eine Selbstkompostierung nicht möglich ist. können die Gartenabfälle<br />

innerhalb des <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches auch bei folgenden Annahmestellen<br />

abgeliefert werden:<br />

• Baumschule Indorf, Heiddorfer Chaussee 1 A, <strong>Dömitz</strong> in Richtung<br />

Ortsteil Heidhof (von Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 17.00<br />

Uhr. Samstag 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr)<br />

• Werkstoffhof <strong>Malliß</strong>, Ludwigsluster Straße 15. <strong>Malliß</strong> (jeden<br />

Samstag in den geraden Kalenderwochen des Jahres von 08.00<br />

Uhr bis 12.00 Uhr).<br />

Informationen zu weiteren Grünschnittannahmestellen können dem<br />

aktuellen Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust entnommen<br />

oder telefonisch unter der Rufnummer 03874/624-2799 beim Fachdienst<br />

Abfallwirtschaft des Landkreises Ludwigslust erfragt werden.<br />

Das Verbrennen der Gartenabfälle außerhalb der o. g. Zeiträume und<br />

das Mitverbrennen anderer Abfälle erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit<br />

und können mit empfindlichen Geldbußen geahndet<br />

werden. Gleiches gilt für das Ablagern der Abfälle außerhalb der eingerichteten<br />

Annahmestellen.<br />

Wir bitten alle Bürger um unbedingte Beachtung!<br />

Ihr Ordnungsamt<br />

Sammelplätze<br />

für Laub und Grasschnitt<br />

in der Gemeinde Neu Kaliß<br />

Die beiden zentralen Sammelplätze für Laub und Grasschnitt in der<br />

Gemeinde Neu Kaliß<br />

• beim ehemaligen LTA in Neu Kaliß (Alter Postweg) und<br />

• beim Tennisplatz im Ortsteil Heiddorf (Werner-Seelenbinder-<br />

Straße)<br />

haben neue Öffnungszeiten.<br />

Sie sind weiterhin wöchentlich jeweils am Freitag von 12.00 Uhr bis<br />

18.00 Uhr geöffnet. Samstags wurde die Öffnungszeit nunmehr bis<br />

16.00 Uhr verlängert. Öffnungsbeginn am Sonnabend bleibt 09.00 Uhr.<br />

Es können nur Grasschnitt bzw. Laub abgegeben werden. Andersartige<br />

Abfälle werden nicht angenommen! Die Ablagerung von Grasschnitt<br />

und Laub außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten ist nicht zulässig!<br />

Im Hinblick auf den bevorstehenden Herbstschnitt bietet die Gemeinde<br />

Neu Kaliß ihren Einwohnern in diesem Jahr jedoch die Möglichkeit,<br />

den Baumschnitt auf einer separaten Sammelstelle beim Reitplatz<br />

im Ortsteil Heiddorf (Werner-Seelenbinder-Straße) abzugeben. Dies<br />

ist befristet in der Zeit vom 15.09. bis 26.10.2008 möglich. Die Gemeinde<br />

hofft, dadurch im Monat Oktober die Rauchbelästigung durch<br />

das Verbrennen pflanzlicher Abfälle auf ein Minimum zu reduzieren.<br />

Wertstoffhof <strong>Malliß</strong><br />

Der Wertstoffhof in <strong>Malliß</strong> ist immer am Sonnabend in den geraden<br />

Kalenderwochen des Jahres in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

geöffnet.<br />

Im Monat September 2008 können Sie Ihre Abfälle demnach am<br />

• 06.09.2008 (36. Kalenderwoche) sowie<br />

• 20.09.2008 (38. Kalenderwoche)<br />

und im Monat Oktober 2008 am<br />

• 04.10.2008 (40. Kalenderwoche) sowie<br />

• 18.10.2008 (42. Kalenderwoche) im Wertstoffhof abliefern.<br />

Nach der Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Inanspruchnahme<br />

des Wertstoffhofes sind nunmehr folgende Entgelte für<br />

die Abfallannahme zu zahlen:<br />

Abfallart Abnahmeentgelt je<br />

Menge<br />

________________________________________________________<br />

- Altholz 6,00 €/0,5 cbm<br />

- Altfenster 8,00 €/0.5 cbm<br />

- Bauschutt (sauber) 10,00 € /0,5 cbm<br />

- Baumischabfall<br />

(nicht sortierfähig) 20,00 € /0,5 cbm<br />

- Restabfall 20,00 € /0,5 cbm<br />

Dabei darf sauberer Bauschutt nur Ziegel- oder Betonbruch, Dachpfannen,<br />

Keramik, Fliesen und Tonrohre enthalten. Sind dem Bauschutt<br />

Teile von Gasbeton, Ytong, Sauerkrautplatten, Holz, Plastik, Rigips,<br />

Fermazell usw. beigemischt, gilt er als verunreinigt.<br />

Das Mindestentgelt für Mindermengen bei sortierten entgeltpflichtigen<br />

Abfälle beträgt 6,00 € und bei nicht sortierfähigen Abfällen werden<br />

10,00 € fällig.<br />

Garten- und Parkabfall (Grünschnitt) sowie Schrott werden weiter entgeltfrei<br />

angenommen.<br />

Nicht aufgeführte Abfallarten können nicht im Wertstoffhof abgegeben<br />

werden. Hier gelten die im Abfallratgeber des Landkreises Ludwigslust<br />

genannten Regelungen.<br />

Sprechstunde<br />

des Bürgermeisters entfällt<br />

Am Dienstag, dem 09. September 2008, findet in der Stadt <strong>Dömitz</strong><br />

keine Sprechstunde des Bürgermeisters statt.<br />

Sie erreichen den Bürgermeister wieder zur bekannten Sprechzeit<br />

am Dienstag, dem 16. September 2008.<br />

Straßensperrungen<br />

zum Treffen am Reuterstein<br />

Kaliß - Aus Anlass des Reutersteintreffens am Sonntag, den 07. September<br />

2008 ist die Kreisstraße 45 zwischen Kaliß und Neu Göhren in<br />

der Zeit von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr gesperrt. Eine Umleitung erfolgt<br />

über die Bundesstraße 191 - Kaliß, Heiddorf, Malk Göhren und Göhren.<br />

Eine entsprechende Umleitungsbeschilderung wird aufgestellt.


8 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Vorankündigung<br />

„Mit Herzblut bei der Sache“<br />

Umfrage zum Vereinsleben im <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich <strong>Dömitz</strong>-Malliss<br />

Vereine prägen das Gemeinschaftsleben, leisten wertvolle Jugendarbeit,<br />

tragen zur Freizeitgestaltung bei, prägen das soziale<br />

Miteinander und schaffen kulturelle, sportliche oder auch musikalische<br />

Angebote.<br />

Die Brandbreite des Vereinswesen unseres <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches soll im<br />

Rahmen der Beteiligung an einem Bundesprogramm an einem<br />

„Vereinstag“ am 6. Dezember 2008 öffentlich aufgezeigt werden<br />

und die Möglichkeit des Austausches untereinander bieten.<br />

Dazu wird in der Oktober-Ausgabe des <strong><strong>Amt</strong>s</strong>Kuriers eine amtsweite<br />

Umfrage durchgeführt.<br />

Um ein möglichst repräsentatives Ergebnis zu erzielen, bitten wir<br />

alle Bürgerinnen und Bürger (Schulklassen und Vereine werden<br />

gesondert befragt) sich zu beteiligen.<br />

Es gibt tolle Preise zu gewinnen, die am Vereinstag verlost werden.<br />

Freiwillige Helfer melden sich bitte bei der Projektleitung.<br />

Mit den gewonnenen Informationen soll das Vereinsleben des<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches etwas genauer betrachtet werden, um dessen Vielfalt<br />

darzustellen sowie dessen Bedeutung und Wahrnehmung<br />

durch die BevöIkerung, insbesondere auch bei Kindern und Jugendlichen.<br />

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Vielfalt tut gut“<br />

Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gefördert. Projektleitung:<br />

M. Friemann-Jennert; Tel.: 038758/22025<br />

Neues aus dem Museumsshop<br />

für Puzzlefreunde oder auch als Geschenk<br />

Die gesamte Festungsanlage kann man seit kurzem durch ein Puzzle<br />

vor seinen Augen entstehen lassen. Wer genug Interesse und Geduld<br />

hat, die 1.000 Teile zusammenzufinden, wird mit einem Luftbild der<br />

Festung belohnt.<br />

Die Herstellung wurde durch den Förderkreis der Festung ermöglicht<br />

und ist im Museum <strong>Dömitz</strong> für 12,90 € zu erwerben.<br />

Mit dem Erlös aus dem Verkauf unterstützt der Förderkreis weiterhin<br />

das Museum <strong>Dömitz</strong> z. B. bei Ankäufen von Museumsstücken, Einrichtungsinventar<br />

und Restaurierungsmaßnahmen.<br />

Betreutes Wohnen am Marktplatz<br />

in Neu Kaliß<br />

Die Gemeinde plant zusammen mit einem Investor eine weitere Wohnanlage<br />

für „Betreutes Wohnen“ am Marktplatz Neu Kaliß in ruhiger<br />

zentraler Lage zu errichten.An diesem Standort befinden sich zahlreiche<br />

Einkaufsmöglichkeiten, so z. B.<br />

- Drogeriemarkt,<br />

- Geschenkartikel,<br />

- Bäckerei und<br />

- Lebensmittelmarkt.<br />

Des Weiteren finden Sie dort<br />

- eine Sparkasse,<br />

- einen Frisör,<br />

- einen Kosmetik- und Fußpflegesalon,<br />

- eine Arztpraxis,<br />

- einen Pflegedienst sowie<br />

- eine Ergotherapie.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann rufen Sie uns an:<br />

Tel.: 038758/22237 (nur Dienstag in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr)<br />

Tel.: 038758/31640<br />

Bundestagsabgeordneter<br />

Hans-Joachim Hacker macht<br />

auf das Aufstiegsstipendium<br />

für Berufstätige aufmerksam<br />

Die Aufstiegsstipendien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung<br />

sollen die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer<br />

Ausbildung verbessern und Frauen und Männern, die in Ausbildung<br />

und Beruf besonderes Talent bewiesen haben, einen zusätzlichen<br />

Anreiz zur Aufnahme eines Studiums geben.<br />

„Diese Initiative bündelt alle Maßnahmen der Bundesregierung, die<br />

den Weg zu mehr Bildung und Qualifizierung über den gesamten Lebensweg<br />

eröffnen, und fördert gezielt Begabungen und Leistungen in<br />

Schule, Beruf und Studium“, so MdB Hacker.<br />

Antragsberechtigt für ein Aufstiegsstipendium sind Frauen und Männer,<br />

die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung,<br />

durch die Anerkennung einer besonderen fachlichen<br />

Begabung oder durch eine berufliche Fortbildung erworben haben.<br />

Weil die Stipendiatinnen und Stipendiaten oftmals bereits im Berufsleben<br />

etabliert sind und eine Familie gegründet haben, erfolgt die Förderung<br />

mit Blick auf diese besondere Lebenssituation als Pauschale und<br />

damit einkommensunabhängig.<br />

Die Geförderten im Vollzeitstudium erhalten ein monatliches Stipendium<br />

von 650,00 Euro sowie 80,00 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine<br />

Betreuungspauschale für Kinder gewährt, die das zehnte Lebensjahr<br />

noch nicht vollendet haben.<br />

Stipendiatinnen und Stipendiaten in einem berufsbegleitenden Studiengang<br />

erhalten jährlich 1.700,00 Euro für Maßnahmekosten.<br />

Bis Ende 2009 sollen insgesamt tausend Stipendiatinnen und Stipendiaten<br />

aufgenommen werden. Interessenten können sich seit Ende Juli<br />

für ein Stipendium bewerben. Weitere Informationen dazu finden interessierte<br />

Frauen und Männer auf der Homepage www.aufstiegdurch-bildung.info.<br />

Mit der Umsetzung des Stipendienprogramms ist<br />

die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SSB) beauftragt.


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 9<br />

Jungjägerausbildung<br />

im Landkreis Ludwigslust<br />

Der Kreisverband Ludwigslust bildet in diesem Jahr Jungjäger und<br />

Jungjägerinnen aus. Dieser Lehrgang umfasst sowohl theoretischen als<br />

auch praktischen Unterricht. Umfangreiches Wissen wird zum Beispiel<br />

in folgenden Themengebieten vermittelt:<br />

- Ökologie und Naturschutz<br />

- Wildkunde, Tierarten und Wildbiologie<br />

- Jagdbetrieb und Jagdrecht<br />

- Jagdliches Brauchtum<br />

- Wildbretbehandlung und -hygiene<br />

- Waffenrecht und Waffenkunde<br />

- Jagdhundewesen<br />

In der praktischen Ausbildung wird sich unter anderem mit dem Bau<br />

von Reviereinrichtungen befasst, Hegemaßnahmen (z. B. Anlage und<br />

Pflege von Hecken, Sollen, Wildäckern, Nisthilfen) werden durchgeführt,<br />

die praktische Schießausbildung und die Waffenhandhabung erfolgen<br />

auf dem Schießplatz und am Jagdbetrieb wird teilgenommen.<br />

Ein umfangreiches Programm ist durch jeden künftigen Jungjäger zu<br />

absolvieren.<br />

Auch in diesem Jahr sollen interessierte Frauen und Männer gewonnen<br />

werden.<br />

Haben Sie Fragen zur Ausbildung? Sie erreichen den Ausbildungsleiter<br />

Herrn Hellwig unter den Telefonnummern 0174/9154606 oder<br />

0385/588-6226.<br />

Abfuhr der gelben Wertstoffsäcke<br />

<strong>Dömitz</strong>, Groß Schmölen,<br />

Heidhof, Kaliß, Klein Schmölen,<br />

Neu Kaliß, Polz, Rüterberg, 08.09.08, 22.09.08<br />

Alt Jabel, Hohen Woos, Laupin,<br />

Neu Jabel, Schlonsberge, Tewswoos,<br />

Woosmer, Woosmerhof 09.09.08, 23.09.08<br />

Vielank 10.09.08, 24.09.08<br />

Bockup, Conow, Grebs, Heiddorf,<br />

Karenz, Liepe, Malk Göhren, <strong>Malliß</strong>,<br />

<strong>Malliß</strong>-Kammerun, Menkendorf,<br />

Neu Göhren, Niendorf, Probst Woos,<br />

Raddenfort, Schlesin/Schlesin Hof 16.09.08, 30.09.08<br />

<strong>Malliß</strong> Schleuse 25.09.08<br />

Buchtipp der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong>:<br />

„Gwendolin und das Reich Jenseits<br />

des Fassbaren“<br />

Diesmal möchte ich ein Kinderbuch vorstellen und dies aus besonderem<br />

Grund. Die Autorin wohnt in Polz, feiert in diesem Monat Geburtstag<br />

und heißt Anja Lüth. In der kleinen vorpommerschen Stadt<br />

Grimmen sitzen Dustin und Gwendolin beim Computerspiel. Gwendolin<br />

scheitert am dritten Level, und aus Wut wirft er ein Buch<br />

- das Buch der Phantasie - in die Ecke. Alle Buchstaben und Bilder<br />

fallen heraus und der schwarze Zauberer Isoman erscheint, um seine<br />

Macht zu verkünden. Die Fantasiewesen des Buches werden ins Reich<br />

Jenseits des Fassbaren verbannt, ausser Kasmotan. Der Schreck sitzt<br />

den beiden Jungen im Nacken, als sich der Himmel verfärbt, ein Dröhnen<br />

durch die Luft hallt und vor ihnen kurz eine gewaltige Gestalt aus<br />

dem Nebel erscheint - der schwarze Zauberer aus dem Buch. Als sie<br />

sich das Buch ansehen, ist es leer. Bis auf einen farbigen Fleck ist da<br />

nichts mehr. Eine Stimme, die von dem Fleck zu kommen scheint, fordert<br />

sie auf, ihr aus dem Buch zu helfen.<br />

Kasmotan, der Wächter des Zauberes Tesamur erklärt den Jungen, was<br />

passiert ist, und nur Gwendolin kann die Machtergreifung des Bösen<br />

beenden. Gemeinsam machen sich die Drei nun auf den Weg über das<br />

Tal der Traurigen, den Pfad der Sesimuren, das Reich der Schattenkreaturen<br />

... um ins Reich Jsomans zu gelangen.<br />

Am Ende werden Gwendolin und Dustin so in die Welt der Phantasie<br />

eingetaucht sein, dass sie selbst kaum glauben können, ihre Abenteuer<br />

wirklich erlebt zu haben. Wer gern Fantasy-Geschichten liest, dem<br />

wird das 70 Seiten umfassende Bändchen gefallen, das ein wenig an<br />

Herr der Ringe, Prinzessin Fantaghiro und Harry Potter erinnert. Anja<br />

Lüth hat nicht nur eine märchenhafte Geschichte für Kinder geschrieben.<br />

Sie hat sie auch selbst illustriert. Die erste Auflage ist 2006 im<br />

Wieden-Verlag Crivitz mit der ISBN 3981049357 erschienen<br />

Ihre<br />

Maika Friemann-Jennert<br />

Foto: Bibliothek<br />

Erika von Hornsteins Bücher<br />

<strong>Dömitz</strong>: Am Tag der Namensgebung der Neu Kalisser Grundschule<br />

kam es zu einem intensiven Gespräch zwischen Familienmitgliedern<br />

der Familie Bausch und der <strong>Dömitz</strong>er Stadtbibliothekarin. An dessen<br />

Ende versprach Dr. Thomas Bausch, der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong> die<br />

Bücher seiner Mutter Erika von Hornstein zu Verfügung zu stellen.<br />

Das hat er in den vergangenen Tagen getan, verbunden mit dem<br />

Wunsch, dass sie noch viele Leser finden mögen. Neben dem „gestohlenen<br />

Phönix“ sind nun auch „Adieu Potsdam“, „Staatsfeinde: sieben<br />

Prozesse in der DDR“, „Die deutsche Not“ und „So blau ist der Himmel“<br />

in der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong> vorrätig.<br />

Foto: Bibliothek


10 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Liebe zum Beruf und zur Familie<br />

in Einklang gebracht<br />

Neu Kalißerin gründet kleines Unternehmen<br />

Seit vielen Jahren arbeitet Babett Neumann im Floristikbereich. Nun<br />

hat sie den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt, ihren Traum verwirklicht<br />

und einen eigenen Blumenladen in Neu Kaliß eröffnet.<br />

Ein Wegweiser an der Hauptstraße zeigt in die Bahnhofstraße 7. Vor<br />

dem Haus lehnt am Eingang des idyllischen Anwesens ein dekorativ<br />

gestaltetes nostalgisches Fahrrad. Noch einige Schritte, vorbei an liebevoll<br />

platzierten Accessoires und Pflanzen, führen direkt in Babett<br />

Neumanns Blumenladen. Von 1991 - 93 schulte sie zur Floristin um<br />

und arbeitete seit dieser Zeit in diesem Bereich.<br />

Durch die Leidenschaft zum Beruf und zur Natur entflammte die Idee,<br />

ein kleines Unternehmen zu gründen, und diese setzte sie jetzt um.<br />

Auf ihrem Grundstück entstand somit ihr eigenes Blumengeschäft.<br />

Pünktlich zur Eröffnung fanden sich viele Gratulanten ein, um einen<br />

Blick in das neue Geschäft zu werfen und ihr alles Gute für die Zukunft<br />

zu wünschen.<br />

„Ich freue mich, dass meine Idee eine positive Resonanz findet“, freut<br />

sich Babett Neumann. Sie mag die Arbeit mit Blumen und Pflanzen<br />

und lässt in ihrem kleinen Blumenladen ihrer Kreativität freien Lauf.<br />

Besonderes Augenmerk legt die erfahrene Floristin auf die Verwendung<br />

von Naturmaterialien, wie zum Beispiel Holz als Beiwerk. Der<br />

Umwelt zuliebe verzichtet sie gerne auf Folien.<br />

„Ich bin glücklich, denn ich habe mir selbst einen Arbeitsplatz geschaffen“,<br />

erzählt Babett Neumann stolz. Und nun genießt sie die Vorzüge,<br />

die ihre neu errungene Selbstständigkeit mit sich bringt.<br />

Einen Nachmittag in der Woche nimmt sie sich frei. Dafür hat die<br />

Mutter von drei Kindern den Dienstag vorgesehen, den sie dann mit<br />

der Familie verbringt. Und was wünscht sich die junge Existenzgründerin<br />

für die Zukunft? „Ich wünsche mir, immer ein kreatives Händchen<br />

zu haben, viel zu tun und ein Lächeln für meine Kunden im Gesicht.“<br />

Neben zahlreichen Gratulanten überbrachte auch der der Bürgermeister<br />

der Gemeinde, Burkhard Thees, die herzlichsten Glückwünsche.<br />

Anja Lüth<br />

Wir stellen ein zum sofortigen Beginn<br />

und auf geringfügiger Basis,<br />

einen engagierten und qualifizierten Mitarbeiter ,<br />

der sich im Umgang mit den Pferden auskennt<br />

und Freude hat, mit Kindern zu arbeiten.<br />

Bewerbung unter Tel. 0173/2 01 87 45<br />

Besteht Interesse<br />

an einer ehrenamtlichen Tätigkeit<br />

im Regionalmuseum in Kaliß<br />

...und haben Sie Lust und Interesse am Organisieren, Gestalten<br />

und Entwickeln von Ideen?<br />

Dann melden Sie sich bitte jeweils am Dienstag, in der Zeit von<br />

16.00 - 18.00 Uhr unter Tel.: 038758/22237 oder in der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung,<br />

Frau Schult unter Tel.: 038758/31640.<br />

Vorgesehen ist es, einen Museumsbeirat zu gründen.<br />

Dieser soll dann, in Absprache mit dem Bürgermeister bzw. der<br />

Gemeindevertretung, u. a.<br />

- eine Homepage für das Museum gestalten,<br />

- die Betreuung der Öffnungszeiten organisieren bzw. übernehmen,<br />

- Führungen nach entsprechender vorheriger Anmeldung<br />

vornehmen,<br />

- Ausstellungen organisieren und gemeinsam mit den<br />

Ausstellern betreuen<br />

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben rufen Sie gerne an.<br />

(as)<br />

Impressum<br />

Herausgeber des <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich KG,<br />

Röbeler Straße 9, 17209 Sietow,<br />

Tel.: 039931/579-0, Fax: 039931/579-30,<br />

www.wittich.de, e-mail: info@wittich-sietow.de<br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil:<br />

Der Verlagsleiter unter Anschrift des Verlages,<br />

Postbezug: Preis von 1,44 €.<br />

Verantwortlich für das <strong><strong>Amt</strong>s</strong>blatt:<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>.<br />

Der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>vorsteher<br />

Foto Elbbrücke/Titel: Stadt <strong>Dömitz</strong>, Foto Reuterstein/Titel:<br />

H.-J. Bötefür. Unverlangt eingesandtes<br />

Text- u. Bildmaterial wird nicht zurückgesandt.<br />

Vertrieb:<br />

TNT-Post<br />

Mühlenweg 1<br />

18198 Stäbelow


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 11<br />

Verabschiedung im<br />

„Regenbogenland“<br />

Nach langjähriger Leitungstätigkeit in der DRK, Soziale Betreuungsgesellschaft<br />

Ludwigslust mbH Kita „Regenbogenland“ <strong>Dömitz</strong> geht<br />

Frau Lübbe in die Passivphase der Altersteilzeit. Am 25. Juli 2008, ihrem<br />

letzten offiziellen Arbeitstag, gab es eine große Veranstaltung, um<br />

sie gebührend zu verabschieden. Viele Gäste aus der Geschäftsleitung,<br />

der Stadt, dem Fachdienst Jugend, Leiterinnen anderer Kitas, Kooperationspartner<br />

ect. waren erschienen, um ihr zu danken oder ihr persönliche<br />

Wünsche zu übermitteln.<br />

Für die kulturelle Umrahmung hatten sich die Kinder der Kita ein kleines<br />

Programm überlegt, das sie eigens für ihre Leiterin darboten.<br />

Mit einem gemeinsam kreierten Geschenk - einem Mobile - bedankten<br />

sich die Schmetterlinge, Spatzen, Marienkäfer und Bienchen bei Frau<br />

Lübbe.<br />

Die Kinder des Hortes hatten im Vorfeld eine ganz eigene Initiative<br />

umgesetzt.<br />

Sie hatten zum Abschied für Frau Lübbe ein Musical einstudiert. Die<br />

Vorstellung war mehr als gelungen und rührte emotional an.<br />

Wir wünschen auf diesem Wege Frau Lübbe noch mal alles erdenklich<br />

Gute für den hoffentlich ruhigeren Lebensabschnitt!!!<br />

Das „Regenbogenteam“<br />

Foto: Diehn<br />

Kinder- und Jugendarbeit<br />

Vernissage im Kindergarten??<br />

Ja, sie haben richtig gelesen.<br />

Im DRK, Soziale Betreuungsgesellschaft Ludwigslust mbH Kindergarten<br />

„Regenbogenland“ <strong>Dömitz</strong> fand eine Vernissage statt.<br />

„Was ist das?“ fragten sich im Vorfeld alle Spatzen. Dank Ute Stender,<br />

Leiterin des Glasprojektes „Klangbilder zur Musik: Die Moldau von<br />

Smetana oder anderes Klangvolles“, klärte sich das Bild einer Vernissage<br />

recht schnell auf. In den Monaten Mai - Juli 2008 brachte Ute<br />

Stender den Kindern das Musikstück „Die Moldau“ näher. Sie machte<br />

auf Besonderheiten, z. B. die Quelle am Anfang des Stückes, die wogenden<br />

Wellen oder den Übergang zum Meer aufmerksam. Die Kinder<br />

verfolgten voll Spannung die Musik und gingen teilweise im Rhythmus<br />

mit (das geschmeidige Schaukeln des Bootes auf den Wellen).<br />

Nach dem intensiven Reinhören in das Musikstück brachten die Spatzen<br />

Ihre Vorstellungen zunächst aufs Papier. Dabei entstanden wundervolle<br />

Werke vom Flusslauf bis hin zum Feuerwerk. Die kleinen<br />

Künstler zeigten sich ideenreich. Ihre Fantasie half ihnen ebenfalls<br />

beim Gestalten der Glasplatten<br />

- einmal die Uferlandschaft<br />

und einmal die<br />

Wasserlandschaft darzustellen.<br />

Ute Stender zeigte den<br />

Spatzen, wie man verschiedene<br />

Motive ins Glas ritzen<br />

kann und fertigte aus großen<br />

Glastafeln kleine Mosaiken<br />

an. Diese Mosaiken<br />

wurden dann dem kindlichen<br />

Auge gefallend aufgeklebt.<br />

So entstanden tolle,<br />

bunte Platten, die in nächster<br />

Zeit zu einer Lampe zusammengefügt<br />

werden. Besondere<br />

Gestaltungsvielfalt<br />

zeigte sich bei den Glasfischen.<br />

Jedes Kind gab seinem das persönliche Aussehen. Individuelle<br />

und farbenfrohe Fische entstanden auf diese Weise.<br />

Die Spatzen bauten alle Werke in Kooperation mit Ute Stender im<br />

hauseigenen Sportraum auf. Einladungen an Eltern, Kitaleitung, Erzieherinnen,<br />

Hausmeister und Bewohner der Seniorenwohnanlage wurden<br />

verteilt. Dann fand endlich die Vernissage, die Eröffnung unserer<br />

Ausstellung „Klangbilder zur Musik“ statt. Für die Gäste gab es Getränke<br />

sowie ein Begrüßungsgeschenk. Die Künstler gaben noch eine<br />

Gesangseinlage dazu, und Ute Stender erklärte dem Publikum Sinn<br />

und Inhalt der Ausstellung.<br />

Hurra wir haben Ferien,<br />

so sagten wir, die Hortkinder der DRK-Kita „Zwergenland“<br />

Tewswoos. Endlich war es so weit und für die ersten zwei Ferienwochen<br />

und die letzte Woche stand ein tolles Programm auf dem Plan.<br />

Wir hatten uns viel vorgenommen.<br />

So gab es in der ersten Woche einen Lieblingsspielzeugtag, Lagerfeuer<br />

mit Knüppelkuchen und Grillwurst, einen Kegel- und einen „Alles auf<br />

Räder“-tag. Highlight dieser Woche war die tolle Fahrt in den Wildpark<br />

Lüneburger Heide mit den anderen Kindern des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>.<br />

Auf dem Spielplatz Lüneburger Heide Foto: Horst Tewswoos<br />

Dort gab es über 1000 Tiere zu sehen, viele Spielplätze luden zum Toben<br />

ein und in den Streichelgehegen konnten die Ziegen, Schafe und<br />

das Damwild begrüßt werden. (In der zweiten Woche gab es einen<br />

Filz- und Experimentiertag, eine Fahrradtour ins Blaue, einen Besuch<br />

bei der örtlichen Feuerwehr und einem Angeltag mit Picknick.


12 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Höhepunkt dieser Woche war der Besuch auf dem Elefantenhof in<br />

Platschow. Hier gab es ein großes Kinderfest mit Zirkusvorstellung.<br />

Einige unserer Hortkinder übten auch etwas ein und durften mitmachen.<br />

Besonders beeindruckend war die Nähe zu den riesigen Elefanten.<br />

Für die dritte und letzte Woche hieß es Sportwettkämpfe, Schnipseljagd<br />

mit Schatzsuche, Fahrrad- und Inlinertag, Würfelspiele,<br />

Mixgetränke und Obstspieße. Hier nicht zu vergessen, die übliche<br />

Fahrt ins Kino nach Salzwedel mit anschließendem Besuch bei Mc<br />

Donalds. Schade, dass die Ferien so schnell vorbei sind.<br />

Auf diesem Wege noch einmal vielen Dank an alle, die uns diese tollen<br />

Ferientage ermöglichten.<br />

Die Hortkinder<br />

Neues aus dem „Kinderland“ Karenz<br />

„Zählen macht Spaß, wir zählen Dies und Das ...!<br />

Dass man mit Zahlen, Mengen, Größen und Formen Spaß haben kann,<br />

entdecken die Kinder der Käfergruppe in einem Zahlenprojekt. Mit<br />

den Zahlen 1 bis 5 gingen die Kinder auf Entdeckungsreise und begleiteten<br />

den Zählmeister Zahlobert mit seinen Freunden bei spannenden<br />

Abenteuern. Lieder, Kreis- und Bewegungsspiele lockerten auf,<br />

Silbenklatschen bereicherte die Freude am Umgang mit Zahlen. Bedanken<br />

möchten sich die Kinder bei Frau Kruse, die das Zahlenprojekt<br />

mit Buch- und Bildmaterial vielseitig unterstützt hat. Übrigens, selbst<br />

gebackene Zahlenkekse sind lecker!<br />

Bild und Text B. Holter<br />

Ein toller Nachmittag<br />

Am 5. Juli 2008 fand in der Kindertagesstätte „Kinderland Karenz“<br />

e. V. ein Oma-Opa-Tag statt. Die rund 36 Kinder und 6 Erzieherinnen<br />

hatten sich lange und mit viel Fleiß darauf vorbereitet. Das Echo auf<br />

die mit großem Eifer gebastelten Einladungen für die Großeltern war<br />

dann auch zu sehen. Viele folgten der Einladung, und so waren die<br />

Plätze alle besetzt.<br />

Voller Spannung verfolgten die Gäste das Programm. Die Kindergruppen,<br />

angefangen von der Sonnengruppe, der Käfergruppe, der Bärchengruppe<br />

bis hin zur Blumengruppe, trugen mit viel Freude und<br />

großem Stolz ihre Lieder, Gedichte und Tänze vor. Interessant war es,<br />

zu sehen und zu hören, was die Kinder schon alles konnten. Die Omis<br />

wurden von der Blumen- und Bärchengruppe mit dem Lied „Meine<br />

Omi“ besungen. Das „Elefantenballett“ und der Tanz „Ich bin die kleine<br />

Hexe“, dargestellt von der Käfergruppe, fanden großen Beifall.<br />

Auch die plattdeutsche Sprache wird in der Kindertagesstätte gefördert,<br />

und die ersten Früchte konnte man hier hören und sehen. Auch<br />

die liebevoll aufgesagten Gedichte und gesungenen Lieder der anderen<br />

Gruppen wurden mit großem Beifall belohnt. Nach dieser großen Anstrengung<br />

waren erst einmal alle Kinder geschafft und brauchten eine<br />

Pause. Deshalb ging es für alle zur eingedeckten Kaffeetafel auf den<br />

Spielplatz. Dort fanden alle Großen und Kleinen schnell einen Platz,<br />

und es wurde tüchtig geschmaust, denn der viele Kuchen musste ja alle<br />

werden. Viele Muttis hatten Kuchen bebacken, und der schmeckte<br />

allen Gästen besonders gut. Aber das war noch nicht alles. Die Kinder<br />

Überreichten ihren Omis und Opis liebevoll gebastelte Blumen mit ihrem<br />

Bildnis drauf. Darüber freuten sieb alle Großeltern besonders.<br />

Nachdem sich alle sattgegessen hatten, konnten die Kinder endlich<br />

spielen. Es wurden viele Dinge zur Freude der Kinder angeboten. Der<br />

Renner war natürlich das Schminken. Das war für alle ein toller Nachmittag,<br />

und alle freuen sich schon auf den nächsten Oma-Opa-Tag.<br />

Ein herzliches Dankeschön gilt den Erzieherinnen für ihr großes Engagement<br />

bei der Erziehung und Förderung unserer Kinder. Auch sei hier<br />

all denen herzlich gedankt, für ihre große Hilfe und Unterstützung bei<br />

der Vorbereitung und Durchführung dieses gelungenen Nachmittages.<br />

Foto und Text: Christin Kruse<br />

Gelungenes Projekt<br />

Die Grundschule <strong>Malliß</strong> nahm an einem Wettbewerb des Schulmilchversorgers<br />

„Joe Clever“ teil und wurde mit einem tollen Projekttag<br />

rund um die Papierherstellung am 30. Mai 2008 belohnt.<br />

Dazu sammelten alle Klassen ihre Tetra-Packs, säuberten sie und<br />

schnitten diese nach einer Vorgabe entsprechend zu. Während die<br />

Klassen 1 und 2 an diesem Vormittag einen Vortrag über die Papierherstellung<br />

und die Wichtigkeit des Recyclings erhielten, wurde ihnen<br />

auch auf anschauliche Weise gezeigt, wie aus ihren zerschnittenen Tetra-Packs<br />

handgeschöpftes Papier entsteht.<br />

In den Klassen 3 und 4 wurden dazu vielfaltige Arbeitsblätter und Geschichten<br />

bearbeitet, in denen die Schüler und Schülerinnen erfuhren,<br />

worauf vor langer Zeit geschrieben wurde, welche Arten der Papierherstellung<br />

es gab und gibt bzw. wozu handgeschöpftes Papier ver-


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 13<br />

wendet werden kann. Dann ging es in den Klassen selbst ans Werk.<br />

Nachdem die 5 Arbeitsschritte demonstriert wurden, hatten die Kinder<br />

nun die Aufgabe, selbst ein Blatt Papier zu schöpfen. Die 3. Klasse<br />

schuf sich ihre Blätter in Partnerarbeit und die 4. Klasse durfte schon<br />

allein arbeiten. Allen Kindern ist es gelungen, Papier zu recyceln, zu<br />

bearbeiten und zu schöpfen. Der Lohn war das selbst gefertigte dekorative<br />

Papier sowie der „Joe Clever“-Anstecker für die geleistete Anstrengung.<br />

Die Schüler und Schülerinnen der Grundschule <strong>Malliß</strong> bedanken sich<br />

für einen gelungenen Vormittag.<br />

Text und Foto: K. Pflügel<br />

Rüstzeug für gute Arbeit<br />

mit Kindern<br />

An zwei Sonnabenden drückten die Erzieherinnen der VS-Kita Neu<br />

Kaliß wieder mal „die Schulbank“, um nötiges Rüstzeug für eine gute<br />

Arbeit mit den Kindern zu erwerben. Mit Referentinnen aus Berlin<br />

(Institut für frühkindliche Bildung und Erziehung) wurde aktuellen<br />

Fragen nachgegangen. So lauteten die Themen:<br />

- Wie entsteht Lernmotivation?<br />

- Welche entwicklungspsychologischen<br />

Besonderheiten sind bei den Kindern vor dem<br />

Schuleintritt zu beachten?<br />

- Wie lernen Kinder (das Lernen)?<br />

- Wie gestalten wir Beobachtung und Analyse,<br />

um dem Kind helfen und die Eltern richtig beraten zu können?<br />

Spaß und Freude für Erzieher und Kinder stehen bei uns im Vordergrund.<br />

Wie das Foto beweist. Auch während der Fachdiskussion kam<br />

das Lachen nicht zu kurz. Unsere offene Gruppenarbeit bietet beste<br />

Möglichkeiten sich auszuprobieren. Das spielerische Lernen liegt uns<br />

am Herzen. Deshalb suchen wir nach immer neuen Möglichkeiten,<br />

den Kindern interessante Angebote zu machen.<br />

Team der Kita Neu Kaliß<br />

Sommerfest und Abschiedsschmerz<br />

im Zwergenland<br />

Ein schönes Sommerfest hatten Kinder, Erzieher und einige Muttis in<br />

der Kindertagesstätte „Zwergenland“ in Tewswoos vorbereitet. Die<br />

Kinder hatten den gesamten Außenbereich liebevoll geschmückt, aber<br />

als ob Petrus wusste das hier auch Abschied genommen werden sollte,<br />

öffnete er alle Himmelsschleusen. Nun musste kurzerhand in die Turnhalle<br />

ausgewichen werden und es wurde doch noch ein schöner Nachmittag.<br />

„Seit Anfang des Jahres läuft in der Kita das Projekt „Brauchtum<br />

- für Kinder“, und ein Brauch hier ist es auch das Kindergartenund<br />

Hortjahr fröhlich ausklingen zu lassen, was wir in diesem Jahr mit<br />

Eltern und Großeltern zusammen feiern wollen“, so Leiterin der Kita,<br />

Marita Ahlgrimm. Aber wie schon erwähnt, musste auch Abschied genommen<br />

werden. 4 Hortkinder kommen in die 5. Klasse und verlassen<br />

somit den Hort, und 8 Vorschulkinder verlassen die Kita, weil sie nun<br />

in die Schule gehen dürfen. Nach einem tollen Kinderprogramm mit<br />

Soloballett von Kathleen Forsch, Kindertanzgruppen, Linedancers und<br />

den Trompetensolisten Hinrich Tuttas und Anton Keller, sangen Kinder,<br />

Eltern und Erzieher gemeinsam. Danach bedankten sich die Vorschulkinder<br />

mit einem kleinen Präsent bei den Erziehern. Dieses Fest<br />

wurde auch als Anlass genommen sich von Carmen Lübbert, die seit<br />

43 Jahren als Erzieherin tätig war und seit 8 Jahren die Geschicke der<br />

beiden DRK-Einrichtungen <strong>Dömitz</strong> und Tewswoos leitete, und nun in<br />

den wohlverdienten Ruhestand geht, zu verabschieden. Nach den ganzen<br />

Verabschiedungen hatte Petrus dann auch genug Tränen vergossen,<br />

und es konnte doch noch nach draußen gehen, wo allerlei Kurzweil<br />

auf die Kinder wartete. Ein Dankeschön der Kinder und Erzieher<br />

ging an das engagierte Elternaktiv für das Kuchenbufett, an Bernd<br />

Niebelschütz von der Naturwacht, der mit den Kindern Stockbrot zubereitete,<br />

an das Brauhaus für die Limo, an Irmgard Wolf, die seit 1,5<br />

Jahren die Linedancers betreut, an Uwe Jennert, für viele Sponsortätigkeiten<br />

und an Andreas Menzel, der mit Technik aushalf und der sich<br />

bereit erklärte die Hüpfburg wegen des schlechten Welters am anderen<br />

Tag noch mal aufzubauen. Da die Kinder von Sylvia Lemke und Kathrin<br />

Mehrwald zu denen gehören, die jetzt in die Schule gehen, mussten<br />

sich die Erzieher schweren Herzens auch von diesen beiden sehr<br />

aktiven Elternaktivmitgliedern verabschieden. Zum Abschluß gab es<br />

für alle noch eine Überraschung. Klaus Dieter Kühnel ließ zur Begeisterung<br />

aller, 78 weiße Tauben in den Himmel aufsteigen. Für die Vorschulkinder<br />

gibt es noch eine Fahrt zum Schloß Ludwigslust um den<br />

Schloßgeist zu suchen, und ein mit den Hortkindern gemeinsamer Besuch<br />

auf dem Elefantenhof Platschow.<br />

Text und Foto: Uwe Losch<br />

Zur Überraschung aller ließ Klaus Dieter Kühnel (rechts im Bild),<br />

78 weiße Tauben gen Himmel steigen<br />

Drusenhorster Haustiertag<br />

Bereits zum 7. Mal findet im Rahmen der Festwoche des<br />

Zebef e. V. im Naturerlebniszentrum Drusenhorst am Sonntag, dem<br />

14. September der Haustiertag statt.<br />

In der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sind die Türen<br />

der Umweltbildungsstätte und des Jugendgästehauses für interessierte<br />

Besucher geöffnet. Der Tag wird von einem bunten Programm<br />

begleitet.<br />

Es gibt wieder viele Tiere zum Anschauen und zum Streicheln. Darunter<br />

sind Pferde, Schafe, Schweinchen, Frettchen, Kaninchen, Meerschweinchen<br />

und viele mehr. Wie immer kommen der Ludwigsluster<br />

Heimtiergarten mit dem Naturmobil, sowie ein Imker.


14 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Mit der Gemeinnützigen Ludwigsluster Projektgesellschaft (GLP)<br />

kann man schöne Dinge aus Naturmaterialien basteln. Außerdem werden<br />

alte Handwerkstechniken, wie z. B. das Spinnen gezeigt. Eine<br />

Hüpfburg, Wettmelken am Gummieuter sowie eine Umwelttombola<br />

sind weitere Höhepunkte.<br />

Wer einmal eine Brieftaube aus der Hand fliegen lassen möchte, ist<br />

auf dem Haustiertag genau richtig. Des Weiteren werden Mal- und<br />

Bastelmöglichkeiten, Spiele sowie Knüppelkuchen am Lagerfeuer angeboten.<br />

Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt. Es gibt Kaffe und<br />

Kuchen und frisch geräucherte Forellen. Das Naturerlebniszentrum<br />

Drusenhorst liegt 400 m außerhalb von Ludwigslust an der B5 Richtung<br />

Kummer auf der linken Seite im Wald.<br />

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Naturerlebniszentrums gerne<br />

unter Tel. 03874/666362 zur Verfügung.<br />

Text und Foto: Jana Pagel, Zebef e. V.<br />

Kirchennachrichten<br />

September 2008<br />

Sonntag: 7. September<br />

10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> evang. Gottesdienst Bibelabende<br />

in Polz „Seid bereit!“<br />

8. - 10. September<br />

19.30 Uhr Kapelle<br />

Mittwoch: 10. September<br />

14.00 Uhr Polz Frauentreff<br />

Sonntag: 14. September<br />

10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> evang. Gottesdienst<br />

Die Kirchgemeinde Rosche (Niedersachsen) besucht<br />

<strong>Dömitz</strong> und hält den Gottesdienst.<br />

Sonntag: 21. September<br />

10.00 Uhr Vielank Gottesdienst zum <strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest <strong>Dömitz</strong>, kein<br />

Gottesdienst Johanneskirche<br />

Sonnabend: 27. September<br />

15.00 Uhr Heidhof Bibelstunde b. Frau Jungbloot<br />

Sonntag: 28. September<br />

8.30 Uhr Polz Gottesdienst<br />

Mittwoch: 1. Oktober<br />

15.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gemeindenachmittag/Senioren evang. Pfarrhaus<br />

Sonntag: 5. Oktober<br />

10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Johanneskirche Erntedankgottesdienst anschließend<br />

Kirchschoppen auf dem Kirchplatz<br />

Evang.-luth. Kirchgemeinde <strong>Dömitz</strong><br />

Montag: <strong>Dömitz</strong><br />

14.30 Uhr Christenlehre Gruppe 1<br />

15.30 Uhr Christenlehre Gruppe 2<br />

19.30 Uhr Chorprobe Pfarrhaus <strong>Dömitz</strong><br />

Dienstag: Polz<br />

15.00 Uhr Christenlehre Gruppe 1<br />

16.00 Uhr Christenlehre Gruppe 2<br />

Freitag, 5.9.<br />

12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Krankenrunde<br />

<strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />

Sonnabend, 6.9.<br />

10.00 Uhr Neu Kaliß Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />

15.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gottesdienst - 8. Jahrestag der Weihe der<br />

katholischen Kirche, anschließend Gemeindefest- Bus<br />

holt ab<br />

Ehrenamtlicher Betreuer gesucht<br />

Im Oktober 2008 soll eine Nachauflage des Faltblattes „Tourismusbroschüre<br />

<strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong>“ erscheinen.<br />

Dem Touristen geben wir hiermit Gelegenheit, sich über Unterkünfte,<br />

Gaststätten, Restaurants, Cafes und Freizeitmöglichkeiten<br />

zu informieren. Auf diesem Wege erhalten Anbieter, die nicht gesondert<br />

angeschrieben wurden, die Möglichkeit, sich in der<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> unter Tel.: 038758/31644 über<br />

die entsprechenden Konditionen zu informieren, um sich ggf. für<br />

ein Inserat zu entscheiden.<br />

Als letzten Termin für Anfragen haben wir uns den 19. September<br />

2008 notiert.(as)<br />

Kirchliche Nachrichten<br />

Sonntag, 7.9.<br />

10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gottesdienst<br />

10.00 Uhr Conow Gottesdienst<br />

10.00 Uhr Eldena Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />

10.00 Uhr Woosmer Gottesdienst<br />

Neu Kaliß kein Gottesdienst (Reutersleintreffen)<br />

Dienstag, 9.9.<br />

08.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> Seniorenrunde kath. Gemeinde- Bus holt ab<br />

14.45 Uhr Tewswoos Christenlehre<br />

19.30 Uhr Eldena Kirchgemeinderatssitzung<br />

Neu Kaliß Christenlehrebeginn<br />

Mittwoch, 10.9.<br />

14.10 Uhr Alt Jabel Christenlehre<br />

16.00 Uhr Alt Jabel Konfirmandenunterricht<br />

19.30 Uhr Conow gottesdienstliches Singen<br />

Donnerstag, 11.9.<br />

14.30 Uhr Glaisin Frauenkreis<br />

14.30 Uhr Gorlosen Klönstunde<br />

17.00 Uhr Krohn Bibelkreis<br />

19.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> Frauenkreis kath. Gemeinde<br />

Freitag, 12.9.<br />

19.00 Uhr Alt Jabel Kirchgemeinderat<br />

12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />

Krankenrunde Groß und Klein Schmölen - kath. Gemeinde<br />

Neu Kaliß kein Seniorennachmittag (dafür 19. Sept.)<br />

Sonnabend, 13.9.<br />

19.00 Uhr Conow Begegnungsabend zur goldenen Konfirmation<br />

11.00 Uhr Neu Kaliß Taufgottesdienst (mit erneuerter Taufschale)<br />

18.00 Uhr Neu Kaliß Begegnungsabend der Goldenen Konfirmanden<br />

Sonntag, 14.9.<br />

9.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> kath. Gottesdienst - Bus fährt<br />

10.00 Uhr Alt Jabel Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />

10.00 Uhr Conow Gottesdienst zur goldenen Konfirmation<br />

10.00 Uhr Eldena Gottesdienst<br />

10.00 Uhr Neu Kaliß Festgottesdienst zur Goldenen Konfirmation<br />

(Konfirm.-Jahrgänge 1957/1958) Anschließend<br />

Mittag, Programm und Kaffee im „Kalisser Eck“<br />

14.00 Uhr Familiengottesdienst zum Schulbeginn<br />

17.00 Uhr Eldena Konzert für Gesang, Orgel und Trompete<br />

Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird um Spenden gebeten.<br />

Dienstag, 16.9.<br />

19.30 Uhr Eldena Konfirmanden-Elternabend<br />

Mittwoch, 17.9.<br />

19.30 Uhr Conow Bibelkreis<br />

Neu Kaliß keine Christenlehre (Treffen Nordkirche)


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 15<br />

Donnerstag, 18.9.<br />

14.30 Uhr Liepe Bibelkreis<br />

19.00 Uhr Eldena Frauenkreis<br />

Freilag, 19.9.<br />

14.30 Uhr Neu Kaliß Seniorennachmittag<br />

12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />

Sonnabend, 20.9.<br />

09.00 Uhr Eldena Konfirmandentag<br />

17.30 Uhr Niendorf Gottesdienst<br />

Sonntag, 21.9.<br />

10.00 Uhr Conow Gottesdienst<br />

10.00 Uhr Glaisin Kulturscheune Plattdeutscher Erntedank- Gottesdienst,<br />

anschl. Eintopfessen<br />

10.00 Uhr Vielank Ökumenischer Erntedankgottesdienst zum<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest - gemeinsamer Gottesdienst der Alt Jabeler,<br />

Neu Kalißer und <strong>Dömitz</strong>er Kirchgemeinden<br />

Montag, 22.9.<br />

13.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> offener Arbeitseinsatz- Treffpunkt kath. Kirche<br />

Dienstag, 23.9.<br />

09.00 Uhr Eldena Frauenfrühstück<br />

Mittwoch, 24.9.<br />

09.00 Uhr Neu Kaliß Frauenfrühstück 60+<br />

14.30 Uhr Eldena Seniorennachmittag<br />

19.30 Uhr Eldena Männerkreis<br />

Donnerstag, 25.9.<br />

09.00 Uhr Eldena Bibelgesprächskreis<br />

14.00 Uhr Conow Seniorenkreis<br />

14.30 Uhr Malk-Göhren Frauenkreis<br />

Freitag, 24.9.<br />

12.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Ausgabe der Tafel im kath. Gemeinderaum<br />

Sonnabend, 27.9.<br />

15.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Benefizveranstaltung der kath. Gemeinde für<br />

bedürftige Mitbürger und Kinder in unserer Region -<br />

Eventhalle am Hafen<br />

15.00 Uhr Heidhof Hausbibelkreis<br />

Sonntag, 28.9.<br />

08.30 Uhr Polz Gottesdienst<br />

09.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> kath. Gottesdienst - Bus fährt<br />

10.00 Uhr Alt Jabel Taufgottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

10.00 Uhr Conow Gottesdienst<br />

10.00 Uhr Eldena Gottesdienst mit Kindergottesdienst<br />

10.00 Uhr Kaliß Gottesdienst<br />

Donnerstag, 2.10.<br />

14.30 Uhr Krohn Bibelkreis<br />

19.00 Uhr Bresegard Frauenkreis<br />

Sonnabend, 4.10.<br />

09.00 Uhr Eldena Schmücken der Kirche zum Erntedankfest<br />

Sonntag, 5.10.<br />

09.30 Uhr <strong>Dömitz</strong> kath. Gottesdienst - Bus holt ab<br />

10.00 Uhr Alt Jabel Gottesdienst am Erntedankfest mit Kindergottesdienst<br />

10.00 Uhr Conow Gottesdienst am Erntedankfest<br />

10.00 Uhr <strong>Dömitz</strong> Gottesdienst am Erntedankfest<br />

10.00 Uhr Eldena Gottesdienst am Erntedankfest<br />

14.00 Uhr Gorlosen Gottesdienst am Erntedankfest<br />

10.00 Uhr Neu Kaliß Familiengottesdienst „Unser tägliches Brot gib<br />

uns heute“ (mit Unterstützung von unseren beiden Bäckern)<br />

Kirchgemeinde Neu Kaliß<br />

Familien:<br />

Christenlehrestart am Samstag, den 9. September mit Schulbeginngottesdienst<br />

In der Woche darauf kommen alle Gruppen zu den bekannten Zeiten<br />

1. Klasse trifft sich nach Absprache<br />

Dienstag 15.30 Uhr 3. und 4. Klasse<br />

16.30 Uhr Konfirmanden<br />

Mittwoch 16.30 Uhr 6. Klasse<br />

17.30 Uhr 7.Klasse (Vorkonfirmanden)<br />

(Mittwoch 17.9. nicht)<br />

Donnerstag 14.30 Uhr 5. Klasse<br />

(wenn eine Gruppe gar nicht kann, bitte zwischendurch kommen)<br />

Sonntag 5. Oktober Erntedankfamiliengottesdienst „unser tägliches<br />

Brot“ - Für das Frauenfrühstück „60+“ am letzten Mittwoch des Monats<br />

bitte anmelden, wenn sie neu dazukommen oder abmelden, wenn<br />

sie sich eingetragen haben und nicht können unter Telefon 26247<br />

- Seniorennachmittag ausnahmsweise am 3. Freitag (19.8.)<br />

Kirchgemeinde Gorlosen Eldena<br />

Posaunenchor: Mittwoch um 19 Uhr<br />

Kirchenchor: Montag um 19 Uhr<br />

Christenlehre, Flötenkreise und Konfirmandengruppen beginnen nach<br />

den Sommerferien. Die Termine werden zum Schulbeginn bekannt gegeben.<br />

Anmeldung zum Konfirmandenunterricht<br />

Im September beginnt der Konfirmandenunterricht für die 7. Klasse<br />

zur Vorbereitung auf die Konfirmation im Jahr 2010. Die Eltern werden<br />

gebeten, ihre Kinder anzumelden.<br />

Jugendliche, die noch nicht getauft sind, sind herzlich eingeladen, den<br />

Konfirmandenunterricht kennen zu lernen. Informationen gibt es im<br />

Pfarramt bei Pastorin Kiesow.<br />

Einladung zur Taufe<br />

Eltern, die ihr Kind taufen lassen möchten, sind herzlich eingeladen,<br />

sich bei Pastorin Kiesow zu melden.<br />

Das Bibelwort für den September<br />

Gott spricht; Ich habe dich je und je geliebt, darum habe ich dich zu<br />

mir gezogen aus lauter Güte.<br />

Jeremia 31 Vers 3<br />

Kirchgemeinde Eldena<br />

Pastorin Anja Kiesow<br />

Altonaer Straße 7<br />

19294 Eldena<br />

Tel. 038755/20404<br />

Wohnung zu vermieten<br />

Neu Kaliß, Zentrum, 68 qm, 3-Raum, Bad, Abstellraum,<br />

1. OG, Garage möglich.<br />

Interesse? Weitere Rückfragen unter 038758/26575


16 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Gibt es einen Jubilar<br />

stellt sich ein die Gratulantenschar.<br />

Herzliche Glückwünsche zum 35-jährigen Bestehen der Blaskapelle<br />

„<strong>Dömitz</strong>er Elbmusikanten“.<br />

Dieses ist immer auch ein Anlass in die Vergangenheit zu schauen.<br />

Auf viel Erlebtes, die schönen Erfolge während der zurückliegenden<br />

Jahre und dem Beginn. Werner Jonasson wollte immer musizieren. Er<br />

tat dieses schon während seiner Lehrzeit mit einer selbstgebauten<br />

E-Gitarre (sie existiert noch heute) in einer kleinen Band. Einige Zeit<br />

nach dem Beginn seiner Tätigkeit im damaligen KEB <strong>Dömitz</strong> kam<br />

ihm die Idee, einen Spielmannszug ins Leben zu rufen. Geworden ist<br />

es dann eine Blaskapelle. Gäbe es sie ohne ihn? Als Gründer wurde er<br />

für viele Jahre der organisatorische Leiter. Es musste jemand gefunden<br />

werden, der die musikalische Ausbildung übernahm. Dafür konnte<br />

Stradi Schulz gewonnen werden. Der damals schon 63-Jährige war<br />

immer noch mit seiner eigenen Tanzkapelle aktiv und betreute die<br />

Kaarßener Blaskapelle. Den Betriebsleiter des KEB <strong>Dömitz</strong> mit im<br />

Boot zu haben, war natürlich von Vorteil, denn man benötigte ja zum<br />

Beispiel finanzielle Mittel zur Beschaffung von Instrumenten und so<br />

weiter. Heinz-Günter Beher war von der Idee einer Betriebsblaskapelle<br />

so begeistert, dass er selbst mittun wollte. Im wahrsten Sinne des Wortes<br />

von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, hatte er mit viel Ehrgeiz<br />

und privaten Unterrichtsstunden bei Rudolf Neumann den Kampf<br />

gegen die große Tuba gewonnen, die sich dann harmonisch in das<br />

Klangbild einfügte. Jedes Mitglied übte fleißig und Stradi legte den<br />

Grundstein für ein Repertoire, das die Fans der Blasmusik begeisterte<br />

und noch heute begeistert. Nachdem seine Kraft nicht mehr ausreichte,<br />

übernahm Wilfried Prüser die musikalische Leitung.<br />

Als Kopf der „<strong>Dömitz</strong>er Elbmusikanten“ ist er sehr gern auch Ansprechpartner<br />

für Interessierte, die ihr musikalisches Talent in eine<br />

Formation einbringen möchten. Möge die Blaskapelle weiterhin viele<br />

Erfolge feiern und mit Freude und Spaß zum Mitmachen animieren.<br />

Text und Foto: Margit Jonasson<br />

Qigong und Tai-Chi in <strong>Dömitz</strong><br />

Dieser Vhs-Kurs vermittelt traditionelle chinesische Körper- und Meditationsübungen.<br />

Sie wirken in erster Linie auf unser Energiesystem.<br />

Fließende Bewegungsformen und Entspannungsübungen/Meditationen<br />

bewirken eine körperliche und geistige Zentrierung und bessere Beweglichkeit.<br />

Die Übungen können von Menschen jeder Altersstufe erlernt<br />

und ausgeübt werden.<br />

Der Kurs läuft ab 12.09. 14-täglich jeweils freitags um 18.00 Uhr in<br />

der Turnhalle der Grundschule <strong>Dömitz</strong>.<br />

Anmeldungen nimmt die Vhs unter Angabe der Kursnummer 376 telefonisch<br />

unter 03874/6241118 bzw. 6241134 entgegen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich auch Teilnehmer des Frühjahrskurses<br />

erneut anmelden müssen, da der Kurs sonst nicht zustande<br />

kommt.<br />

Veranstaltungen<br />

2. Country & Linedancefest<br />

war in Rüterberg ein schöner Erfolg<br />

Nun macht sich Rüterberg auch durch Country & Linedance einen<br />

starken Namen.<br />

Im August wehten nicht nur die M-V-Fahnen und die eigenen Dorfrepubliksfahnen<br />

an den Masten, sondern reichlich buntes Fahnenspiel<br />

aus den Staaten und Kanada - Sterne und Streifen in allen Größenordnungen,<br />

Cowboy-Garderobe komplett und viele andere typische Erkennungsstücke<br />

ließen vom 15. bis 17. August das Programm zu einem<br />

bunten Erlebnis werden. Ein Ausflug fast vor der Haustür in eine<br />

andere Welt, von der nicht nur Kinder träumen. Mit den Gruppen<br />

Southern Company und Little Rainbow war im Festzelt eine Art Kostümparty<br />

zu erleben.<br />

Die ersten Country & Linedance-Freunde hatten schon rechtzeitig in Rüterberg<br />

alle möglichen Parkplätze für ihre Wohnmobile belegt und verwandelten<br />

sich mit der Garderobe und weiterer Ausstattung in Bürger,<br />

die noch vor ein paar Jahren nur mit Sonder-Sonderpassierschein in den<br />

Ort gelangt wären, aber nur vielleicht oder eher gar nicht.<br />

Rüterberg macht mal wieder seiner Mitteilung alle Ehre, zu lesen an den<br />

Resten der Grenzzaunanlage - RÜTERBERG grüßt alle Menschen der<br />

Welt -.<br />

Hier beim Linedance-Workshop, Vorsicht das Linedace-Fieber steckt<br />

an. Für eine charakteristische Ausstattung waren Spezialhändler auf<br />

dem Festplatz.<br />

Von Kopf bis Fuß und gediegene Kleinigkeiten zur Ausstattung, alles<br />

zu haben.<br />

Die Preise dafür erstaunlich freundlich ... Im nächsten Jahr gibt es das<br />

3. Country & Linedancefest im Gelände der Elbklause Rüterberg ... also<br />

mal vormerken. Am 22. November diesen Jahres wird im Kulturhaus<br />

<strong>Dömitz</strong> ab 20.00 Uhr Country & Linedance angeboten. Linedance-Workshop<br />

fehlt auch dabei nicht.<br />

Diese Garderobe wie auf dem Foto ist nicht Pflicht, aber extra schön.<br />

Wer hat denn noch seinen Petticoat zu Hause?<br />

Der Körper ist ehrlich!<br />

Haben Sie auch Lust, Ihren privaten und beruflichen Alltag leichter,<br />

lebensfroher und kraftvoller zu gestalten, um eigene Ziele wieder klarer<br />

zu erkennen?<br />

Wer ständig unter Strom steht durch Lärm, Hektik und Leistungsdruck<br />

erlebt, wie der Körper immer deutlichere Signale sendet, um Erholungsphasen<br />

einzufordern.


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 17<br />

Mit einfachen und lösungsorientierten Übungen aus NLP (Neurolinguistisches<br />

Programmieren) können Sie wieder<br />

- Zugang zur inneren Kraftquelle finden<br />

- sich eigene Ressourcen zugänglich machen<br />

- den Körper neu wahrnehmen<br />

- leichter Entscheidungen treffen<br />

- dem Körper wieder Ruhe und Gelassenheit schenken<br />

- eigene Ziele verwirklichen<br />

- gesund werden/bleiben<br />

- miteinander Spaß haben<br />

Der Kurs läuft unter Leitung von Cathrin Wegner am 13.09. von 09.00<br />

- 15.00 Uhr an der Vhs Ludwigslust mit der Kurs-Nummer 379.<br />

Anmeldungen unter 03874/6241118 bzw. 6241134<br />

Vhs-Kurs: Holzbearbeitung<br />

für Heimwerker<br />

Dieses Kursangebot wendet sich an Heimwerker und Hobbybastler, an<br />

Frauen und Männer gleichermaßen. Unter fachkundiger Anleitung<br />

werden mit den typischen Handwerkzeugen eines Tischlers nützliche<br />

Gegenstände hergestellt. Nachdem sich die Teilnehmer mit den Werkzeugen<br />

vertraut gemacht haben, lernen sie Holzeigenschaften kennen<br />

und fertigen einfache Werkstücke an. So dürfte es künftig ein Leichtes<br />

sein, Rahmen, Ständer, Regale etc. selbst herzustellen. Der Kurs (08-<br />

271) findet vom 27.09. bis 06.12. immer samstags 14-täglich in der<br />

Tischlerei der Beruflichen Schule Ludwigslust (Techentiner Straße 1)<br />

unter Leitung von Achim Reuschel statt. Anmeldungen und Rückfragen<br />

richten Sie bitte an die Vhs (Tel.: 03874/624118 bzw. 6241134.)<br />

Veranstaltungen in den Monaten<br />

September und Oktober 2008<br />

Auch im Jahr 2008 haben Sie wieder die Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen<br />

Ihrer Region bei uns anzuzeigen. Sie werden dann auf<br />

der Internetseite des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> sowie im <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier veröffentlicht.<br />

Für den Inhalt und die Durchführung der Veranstaltungen trägt in jedem<br />

Fall der Veranstalter die Verantwortung. Das <strong>Amt</strong> <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong><br />

übernimmt keine Haftung bei nicht stattfindenden Veranstaltungen.<br />

Aus diesem Grund bitten wir um rechtzeitige Mitteilung über den<br />

Ausfall oder die Verschiebung von Veranstaltungsterminen.<br />

05. September - 05. Oktober 2008<br />

Tanz - Party - Gesellschaftliches<br />

05.09.2008<br />

20.00 Uhr Manfred Müller sorgt mit seinem Schifferklavier für<br />

handgemachte Musik im Vielanker Brauhaus<br />

06.09.2008<br />

14 - 17 Uhr Markttag auf dem Töpferhof in Hohenwoos<br />

07.09.2008<br />

10.00 Uhr Treffen am Reuterstein in der Kalißer Heide zwischen<br />

Kaliß und Neu Göhren<br />

07.09.2008<br />

11.00 Uhr Sonntagsfrühschoppen im Biergarten des Vielanker<br />

Brauhauses mit den bekannten Störtaler Musikanten<br />

13.09.2008<br />

Rentnernachmittag im Dorfgemeinschaftshaus in Neu<br />

Jabel<br />

18.09.2008<br />

Tag des offenen Denkmals auf der Festung <strong>Dömitz</strong><br />

19.09. - 21.09.2008<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>erntefest des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> in Vielank<br />

20.09.2008<br />

20.00 Uhr Manfred Müller sorgt mit seinem Schifferklavier für<br />

handgemachte Musik im Vielanker Brauhaus<br />

27.09.2008<br />

10 - 17 Uhr Herbstmarkt mit Unterhaltungsprogramm auf dem<br />

Rathausplatz in <strong>Dömitz</strong><br />

27.09.2008<br />

19.00 Uhr Kameradschaftsabend der Freiwilligen Feuerwehr Neu<br />

Jabel im Dorfgemeinschaftshaus<br />

27.09.2008<br />

20.00 Uhr Oktoberfest im Vielanker Brauhaus<br />

01.10.2008<br />

19.30 Uhr Kitsch, Kram oder Kunst? - ein unterhaltsamer Abend<br />

mit der Betrachtung manch überkommener rätselhafter<br />

Stücke im Pulverkeller der Festung <strong>Dömitz</strong><br />

02.10.2008<br />

17.00 Uhr Lampionfahrt (Abpaddeln) mit dem Motoryachtclub<br />

und dem <strong>Dömitz</strong>er Kanu Verein an der <strong>Dömitz</strong>er<br />

Schleuse<br />

02.10.2008<br />

19.00 Uhr Fackel- und Laternenumzug in Tewswoos<br />

03.10.2008<br />

20.00 Uhr Manfred Müller sorgt mit seinem Schifferklavier für<br />

handgemachte Musik im Vielanker Brauhaus<br />

04.10.2008<br />

Fackelumzug in Heidhof und Neu Jabel<br />

04.10.2008<br />

Herbstfeuer in Groß Schmölen<br />

04.10.2008<br />

19.00 Uhr Oktoberfeuer in Klein Schmölen<br />

04.10.2008<br />

20.00 Uhr Oktoberfest im Vielanker Brauhaus<br />

05.10.2008<br />

14.00 Uhr Drachenfest der Stadt <strong>Dömitz</strong> auf dem Parkplatz vor<br />

der Festung<br />

Vorträge - Vorlesungen - Seminare - Versammlungen<br />

10.09.2008<br />

15.00 Uhr Gesprächsrunde des Seniorenverbandes BRH <strong>Dömitz</strong><br />

zum Thema: Die Polizei und ihre Gewerkschaft - Arbeit<br />

im Bereich des Polizeireviers Ludwigslust in der<br />

Gaststätte „Zur Torbrücke“ in <strong>Dömitz</strong><br />

10.09.2008<br />

17.00 Uhr Plattdeutscher Abend „Plattdütsch tau’n Hoegen un<br />

Besinnen“ im Pulverkeller der Festung <strong>Dömitz</strong> mit den<br />

„Doemser Plattsnackers un Frünn’“ e. V.<br />

11.09.2008<br />

14.00 Uhr Versammlung des Sozialverbandcs Deutschland Ortsverband<br />

<strong>Dömitz</strong><br />

Sport - Wanderungen - Touren - Natur<br />

06.09.2008 offenes Volleyballturnier der Freiwilligen Feuerwehr<br />

Heidhof Rüterberg<br />

07.09.2008<br />

10.00 Uhr Sonntagsschießen des Schützen Vereins „Blau-Gelb“<br />

Vielank e. V. für Mitglieder und Gäste beim Schießstand<br />

in Vielank<br />

13.09.2008<br />

13.00 Uhr Seniorenangeln des Angelvereins Röcknitztal<br />

Tewswoos e. V. am Karpfenteich<br />

26.09.2008 Fahrerstammtisch des Reit- und Fahrvereins Karenz e. V.<br />

27.09.2008 Hubertusjagd mit dem Reit- und Fahrverein Karenz e. V.<br />

Ausstellungen<br />

19.07. - 21.09.2008<br />

Ausstellung in der Turmgalerie der Festung <strong>Dömitz</strong>:<br />

„Erinnerung an den ehemaligen <strong>Dömitz</strong>er Hans Otto<br />

Sachs (1912 - 2001)“<br />

27.09. - 23.11.2008<br />

Ausstellung in der Turmgalerie der Festung <strong>Dömitz</strong>:<br />

„Fotografie, Drucke, Skulpturen“ von Carola Lantermann<br />

aus Wietzin<br />

Hinweis<br />

Aus redaktionellen Gründen erfolgt die Veröffentlichung des Veranstaltungskalenders<br />

des <strong>Amt</strong>es <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> für das Jahr 2008 monatlich.<br />

In der <strong><strong>Amt</strong>s</strong>verwaltung <strong>Dömitz</strong>-<strong>Malliß</strong> kann der Veranstaltungskalender<br />

für das gesamte Jahr eingesehen und bei Bedarf kopiert<br />

werden. Er kann aber auch unter der Internetadresse www.amtdoemitz-malliss.de<br />

eingesehen werden.


18 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Autokino<br />

auf dem ehemaligen Sportplatz <strong>Dömitz</strong> am 6.9.2008<br />

Eintritt: 5,00 €<br />

Beginn: 21.00 Uhr<br />

Die Vergangenheit wird lebendig.<br />

Das Abenteuer beginnt<br />

MuMie<br />

Die Neu Kaliss Spezialpapier GmbH<br />

lädt hiermit recht herzlich<br />

zum Oktoberfest am 20.09.2008 ein<br />

Beginn: 13.00 Uhr, Ende 19.00 Uhr<br />

Eingeladen sind alle Beschäftigten des Unternehmens und die Firmenrentner.<br />

Eingeladen sind auch alle Rentnerinnen und Rentner des VEB Feinpapierfabriken<br />

Neu Kaliß sowie der Feinpapier GmbH in Begleitung jeweils<br />

einer Person. Diese melden ihre Teilnahme bitte telefonisch unter<br />

Angabe des Namens und der Adresse an unter<br />

Tel.: 038758-550.<br />

Spätester Anmeldetermin: 10.09.2008<br />

Programm:<br />

- Besichtigung des Werkes<br />

- Kaffee, Kuchen, Oktoberfestbuffet<br />

- Musik, Unterhaltung, Erinnerungen<br />

Für alle Teilnehmer gilt: „Fußtauglichkeit für Treppen etc.“ ist Voraussetzung.<br />

Eine öffentliche Veranstaltung ist leider nicht möglich. Einlass<br />

nur für den Personenkreis mit bestätigter Einladung.<br />

Wanderausstellung zu Baum<br />

und Blume des Jahres<br />

im Lütt Museum Alt Jabel<br />

Alt Jabel Im Lütt Museum im Pfarrstall Alt Jabel ist bis zum<br />

15.9. die Wanderausstellung „Der Walnussbaum und<br />

die Nickende Distel“. Beide Pflanzen sind „Pflanzen<br />

des Jahres 2008“.<br />

Der Walnussbaum ist ein Beispiel dafür, wie vielseitig nützlich ein<br />

Baum sein kann. Er liefert nicht nur essbare Früchte, sondern auch<br />

wertvolles Möbel-Holz und Naturheilmittel. Darüber hinaus ist der<br />

Walnussbaum ein schöner Kletterbaum, weil er einen kurzen Stamm,<br />

aber ausladende Äste besitzt. Eine seltene Eigenschaft macht ihn ganz<br />

besonders wertvoll als Gartenbaum: Sein Duft verjagt Mücken und<br />

Fliegen.<br />

Eher zierlich, aber von betörendem Duft ist die Nickende Distel. Sie<br />

ist - anders als der Walnussbaum -vom Aussterben bedroht, denn ihre<br />

Lebenraum geht zurück. Ihr Lebensraum sind „unaufgeräumte“ Gartenflächen,<br />

Bauerngärten, Wegränder und Mauerstreifen. Die Nickende<br />

Distel hat feine Blüten, die intensiv duften. Sie dienen vielen<br />

Schmetterling-Arten und Hummeln als wichtige Nahrungsquelle.<br />

Die Ausstellung wurde von der ökumenischen Stiftung für Schöpfungsbewahrung<br />

und Nachhaltigkeit in Ratzeburg initiiert.<br />

Öffnungszeiten sind:<br />

Sonntag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr<br />

Der Eintritt ist frei.<br />

Verantwortlich für diese Pressemitteilung:<br />

Christoph Tuttas<br />

LuK initiierte Bürgerfrühstück<br />

<strong>Dömitz</strong>: Was denn unter einem Bürgerfrühstück zu verstehen sei,<br />

fragte sich vielleicht mancher, dem die Einladung für den 17. August<br />

in den Briefkasten geflattert war. Die Idee ist nicht neu, sondern wird<br />

andernorts bereits praktiziert. In <strong>Dömitz</strong> fand diese Art von Veranstaltung<br />

erstmalig statt und wurde von Martin Laarsen eröffnet.<br />

Zu dem kostenlosen, sonntäglichen Frühstück eingeladen hatte die<br />

Initiative Leben und Kultur e. V. <strong>Dömitz</strong>. An gemeinsamer Tafel, bei<br />

Kaffee, Tee, Obst, Gemüse, belegten Brötchen und strahlendem Sonnenschein<br />

bestand für die Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Bürgermeisterin<br />

Renate Vollbrecht, Gelegenheit, miteinander ins Gespräch<br />

zu kommen, sich näher kennenzulernen und Vorstellungen über<br />

das Leben in <strong>Dömitz</strong> zu entwickeln. Es kamen sehr viele und blieben<br />

teilweise weit über die Mittagsstunde hinaus.<br />

Bei dieser Gelegenheit machte Frau Friemann-Jennert als Mitglied der<br />

Kinder- und Jugendinitiative „Aktion 2000“ auf ein durch die Bundesregierung<br />

gefördertes Projekt „Vielfalt tut gut“ aufmerksam, das sich<br />

bis zum Ende des Jahres mit dem Vereinsleben des ganzen <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches<br />

beschäftigen wird, und forderte die Anwesenden auf, sich an der<br />

dazu geplanten Umfrage, deren Ergebnisse im Dezember auf einer öffentlichen<br />

Veranstaltung bekannt gegeben werden, zu beteiligen.<br />

Ideen, Anregungen und Initiativen zur Belebung der Stadt einzufangen<br />

und umsetzbare Konzepte zu erarbeiten, ist erklärtes Ziel der Initiative<br />

LuK, die sich in Auswertung der Veranstaltung selbstverständlich über<br />

noch mehr engagierte Mitglieder freuen würde. LuK, erst im letzten<br />

Jahr gegründet, hat sich in <strong>Dömitz</strong> bereits einen Namen gemacht mit<br />

durchaus wiederholenswerten Veranstaltungen, wie dem „Architektur-<br />

Workshop“ und der „<strong>Dömitz</strong>er Kneipennacht“.<br />

Viele Helfer braucht es, um etwas auf die Beine zu stellen, von dem<br />

vielleicht auch nachhaltige Wirkung ausgeht. Nicht nur darauf warten,<br />

bis jemand anders sich bewegt, sondern persönliches Engagement für<br />

den Ort bzw. die Ortsteile, das ist es, was die Vereinsmitglieder und<br />

natürlich ein Reihe von losen Unterstützern sich auf die Fahne geschrieben<br />

haben. Das Bürgerfrühstück war eine gelungene Veranstaltung<br />

auf diesem Weg.<br />

Foto: Bibo


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 19<br />

Gemeinde Vielank<br />

Eröffnung Waldbad Alt Jabel<br />

Am Sonnabend, dem 23.08.2008, konnte das Waldbad Alt Jabel nach<br />

den Bauarbeiten an der neuen Beckenumrandung feierlich wieder eröffnet<br />

werden. In ihrer Rede bedankte sich die Bürgermeisterin für die<br />

hohe, nicht rückzahlbare Zuwendungssumme für diese Maßnahme aus<br />

der Förderung der intergrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V).<br />

Die Gemeinde hätte sonst die Maßnahme aus eigenen Mitteln zur Verfügung<br />

stellen müssen. Die vierzigjährige Beckenumrandung war vom<br />

Zahn der Zeit stark gekennzeichnet und stellte mittlerweile eine Unfallgefahr<br />

dar. Die Sanierung war folglich dringend erforderlich.<br />

Ein besonderes Dankeschön ging ebenfalls an die vielen Helfer, die<br />

den Baubeginn - u. a. Abbau der alten Beckenumrandung - vorbereitet<br />

haben. Die bei der Eröffnung gezeigten Fotos von diesen Vorbereitungsarbeiten<br />

dokumentieren das Engagement vieler Bürger der Gemeinde<br />

am Waldbad.<br />

Einige Besucher der Eröffnungsfeier nutzten die Gelegenheit und<br />

schauten sich die neue Beckenumrandung an und ließen sich vom baubetreuenden<br />

Büro Klöhn aus Tewswoos Erläuterungen zur Maßnahme<br />

geben. Bei Blasmusik und Schwein am Spieß schien am Nachmittag<br />

dann auch die Sonne, so dass der ein oder andere Besucher das Baden<br />

in nähere Betrachtung zog. Es war schön, an diesem Tag zu sehen,<br />

dass das Wort Freude nicht nur im Wortschatz vorhanden ist, sondern<br />

dass man Freude auch leben kann.<br />

(pe)<br />

Foto: pe<br />

Mit einem bunten Herbstmarkt<br />

laden wir herzlich ein<br />

DÖMITZ - Rathausplatz<br />

27. Sept. 2008, 10.00 bis 17.00 Uhr<br />

NEU dabei, ein Angebot von LUK <strong>Dömitz</strong>: eine Bastelstraße mit Materialien<br />

aus der Natur, besonders für Kinder interessant, aber auch Erwachsene<br />

sollten sich Anregungen dort holen.<br />

Foto: M. Möller<br />

Die Turmgalerie<br />

des Museums <strong>Dömitz</strong> präsentiert:<br />

„Hans-Otto Sachs - Aquarelle“<br />

Die wunderschönen Aquarelle von Hans-Otto Sachs werden noch bis<br />

21. September 2008 in der Turmgalerie des Museums präsentiert.<br />

Das Museum, Festung <strong>Dömitz</strong>, möchte mit dieser Sonderausstellung<br />

den noch unbekannten Hobbymaler Hans-Otto Sachs (1921 - 2001)<br />

vorstellen.<br />

Hans-Otto Sachs war ein Sohn der bekannten Familie des Böttchermeisters<br />

Sachs aus <strong>Dömitz</strong>. Sein Elternhaus, stand am Slüterplatz/Ekke<br />

Goethestrasse, später von Karstadt aufgekauft. Hans-Otto Sachs<br />

und seine Familie, zu der noch seine Schwester Dorothee gehörte, zogen<br />

in die <strong>Dömitz</strong>er Fritz-Reuter-Strasse. Hier und auf der Festung bei<br />

seinen Großeltern verlebte er seine Kinder- und Jugendjahre. Seine<br />

Freude an Pflanzen und Landschaften weckte schon früh sein Interesse<br />

am künstlerischen Malen und Zeichnen, sie bestimmte später auch seinen<br />

beruflichen Werdegang. Hans-Otto Sachs erlernte den Beruf eines<br />

Gärtners, anschließend studierte er Landschaftsarchitektur. Nach dem<br />

Krieg war er in Schwerin für Städtebau und Landschaftsgestaltung mit<br />

verantwortlich. Später ging er als Dozent in seinem Fachgebiet an die<br />

Hochschule für Architektur und Bauwesen nach Weimar. Nach seinem<br />

Tod 2001 wurde<br />

Hans-Otto Sachs in der Familiengrabstätte auf dem <strong>Dömitz</strong>er Friedhof<br />

beigesetzt. In seinem Nachlass befindet sich eine große Anzahl von<br />

Aquarellen und Bleistiftzeichnungen. Es sind besonders zahlreiche Arbeiten<br />

mit Blumenmotiven, aber auch von seiner Geburtsstadt <strong>Dömitz</strong><br />

hat er sehr schöne Ansichten gezeichnet und gemalt. Seine Tochter,<br />

Frau Gisela Guthke, geb. Sachs, hat freundlicherweise viele dieser<br />

künstlerischen Arbeiten dem Museum <strong>Dömitz</strong> zur Präsentation zur<br />

Verfügung gestellt. Das Museum <strong>Dömitz</strong> ist dankbar, mit dieser Ausstellung<br />

einen bislang unbekannten Laienkünstler aus <strong>Dömitz</strong> würdigen<br />

zu dürfen.<br />

Die nächste Ausstellung in der Turmgalerie zeigt Fotografien und<br />

Skulpturen der Künstlerin Carola Lantermann aus Witzin.<br />

Die 1959 geborene Künstlerin besuchte die Fachoberschule für Kunst<br />

und Gestaltung in Recklinghausen. Nach einer Bauzeichnerlehre nahm<br />

sie 1980 ein Architekturstudium in Mainz auf. In den darauffolgenden<br />

Jahren arbeitete sie in verschiedenen Architekturbüros. Auch in einem<br />

Forstbetrieb war sie mehrere Jahre tätig. In den Jahren 1995 - 97 besuchte<br />

die Künstlerin die Sommerakademie in Soest und erlernte die<br />

Technik des Steinbildhauens bei Wilfried Hagebölling.<br />

Carola Lantermann präsentierte ihre künstlerischen Arbeiten schon in<br />

eigenen Ausstellungen bzw. in Gemeinschaftsausstellungen u.a. im<br />

Freilichtmuseum Groß Raden,<br />

in der Dorfkirche Gammelin<br />

oder in Karow und<br />

Bützow. 2004 und 2006<br />

führte sie mit Schülern der<br />

Landesschule für Blinde und<br />

Sehbehinderte M-V Neukloster<br />

Kunstprojekte durch.<br />

Das Kernstück ihrer Ausstellung<br />

in der Turmgalerie des<br />

Museums <strong>Dömitz</strong> wird eine<br />

Skulptur, bestehend aus<br />

Treibgut von der Elbe, sein.<br />

Zur Eröffnung der Ausstellung<br />

am 27. September<br />

2008 laden die Künstlerin<br />

und das Museum <strong>Dömitz</strong><br />

alle Interessierten um<br />

15.00 Uhr in die Turmgalerie<br />

recht herzlich ein. Die<br />

Arbeiten Carola Lantermanns<br />

werden bis zum 23.<br />

November 2008 in der<br />

Turmgalerie des Museums,<br />

Festung <strong>Dömitz</strong>, zu den Öff-<br />

Foto: Museum<br />

nungszeiten präsentiert.


20 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Wohnen<br />

bis ins hohe Alter<br />

(spp) Eine optimale Wohn-Alternative für<br />

die sogenannte Generation 50 plus bieten<br />

innovative Fertighauskonzepte, die<br />

eine komplette Planung und Beratung<br />

aus einer Hand garantieren – von der<br />

Grundstückssuche über die Finanzierung<br />

bis zum schlüsselfertigen Objekt. Mit diesem<br />

Angebot ist der Fertighaushersteller<br />

FingerHaus aus dem nordhessischen<br />

Frankenberg seit 60 Jahren erfolgreich.<br />

Mit dem umfangreichen Hauskonzept<br />

„Gala“ präsentiert das Traditionsunternehmen<br />

ein ideales Eigenheim auch für<br />

ältere Bauherren. Neben einer großzügigen,<br />

variantenreichen Grundrissplanung,<br />

zeichnen sich die eingeschossig<br />

konzipierten Architektenhäuser vor allem<br />

durch den schwellenfreien Zugang zu<br />

allen Räumen aus. Weitere individuell<br />

planbare Ausstattungsmerkmale wie beispielsweise<br />

bodengleich eingebaute<br />

Duschwannen oder breite Türen können<br />

problemlos integriert werden. Den Bewohnern<br />

wird hierdurch ein Höchstmaß<br />

an Bequemlichkeit garantiert. Das Angebot<br />

mit Wohnflächen von rund 80 bis<br />

177 m2 reicht vom klassischen Bungalow<br />

bis hin zur Exklusiv-Variante mit ausreichend<br />

Platz für Arbeits- und<br />

Gästezimmer. Wie bei allen Häusern<br />

setzt der Hersteller auch bei Bungalows<br />

auf zukunftsweisende Haustechnik-Konzepte,<br />

die alle Anforderungen an eine<br />

umweltschonende Bauweise erfüllen. In<br />

Kombination mit innovativer Heiztechnik<br />

sind die Energie- und Heizkosten auf ein<br />

Minimum gesenkt. FingerHaus ist einer<br />

der führenden Fertighaushersteller, der<br />

bewusst den Einsatz regenerativer Energien<br />

wie zum Beispiel Erdwärme oder<br />

Holzpellets in die Planung integriert.<br />

Dabei profitieren nicht nur die Umwelt<br />

und der Geldbeutel.<br />

Foto: FingerHaus<br />

Wem ein Kachelofen zu rustikal oder<br />

ein Kaminofen nicht repräsentativ<br />

genug ist, muss dennoch nicht auf ein<br />

gemütliches Feuer verzichten. Schließlich<br />

gibt es noch die traditionellen offenen<br />

Kamine, die ein stilvolles Ambiente<br />

garantieren. Kaminhersteller bieten eine<br />

Kamin mit Stil<br />

große Auswahl an offenen Kaminen mit<br />

prunkvollen Marmoreinfassungen oder<br />

sonstigen ausgefallenen Verzierungen<br />

Die Luxus-Feuerstellen können mit Holz<br />

oder Kohle als klassischer offener<br />

Kamin oder als geschlossene Variante<br />

betrieben werden.<br />

DDaacchhddeecckkeerr uunnddBBaauukklleemmppnneerreeii<br />

Unser Leistungsumfang:<br />

Sanierung und Neueindeckung • Steil-, Flach-, Blechdächer<br />

Sanierung von Schornsteinköpfen<br />

Montage von Dachrinnen und Wandanschlüssen<br />

Alle Reparaturen rund ums Dach<br />

Auf Wunsch Finanzierungshilfe<br />

Dachdecker und Bauklempnerei René Schmidt<br />

19303 Alt Jabel • Straße der Jugend 18<br />

Tel. 038759 33540 • Handy 0179 1001569<br />

Fax 038759 33538


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 21<br />

Vom KELLER bis zum DACH ...<br />

Bautechnologie der Zukunft<br />

(spp) Passivhäuser sind bekanntlich Gebäude<br />

der höchsten Technologie, die<br />

auf eine herkömmliche Heizungsanlage<br />

verzichten können.<br />

Nur noch eine Kleinstwärmepumpe mit<br />

wenigen hundert Watt Aufnahmeleistung<br />

ist notwendig.<br />

Das hier gezeigte Objekt wurde beim<br />

internationalen Passivhauswettbewerb<br />

prämiert.<br />

Der Heizenergiebedarf lag ca. 80 %<br />

unter dem eines Niedrigenergiehauses.<br />

Hervorgehoben wurden von der Jury<br />

die folgenden Gestaltungselemente:<br />

Die kompakte Gebäudehülle mit dem<br />

günstigen Verhältnis von Außenwandfläche<br />

zu Wohnfläche.<br />

Das elegante Design, die zylindrisch<br />

kompakte Gebäudehülle, die hervorragende<br />

Grundrisslösung mit viel<br />

Nutz- und wenig Verkehrsfläche.<br />

Kostengünstige Planung: Der komplette<br />

Selbstbausatz ist bereits für weniger<br />

als 50.000,– Euro lieferbar.<br />

Ausführliche Unterlagen mit Grundrissen<br />

erhältlich von isorast,<br />

Postfach 1164,<br />

65219 Taunusstein,<br />

Tel. 06128/95260,<br />

Fax 06128/73823,<br />

Internet www.isorast.de<br />

alles aus einer Hand durch Fachleute aus der Region!


22 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Museum Festung <strong>Dömitz</strong> lädt<br />

ein zu Kitsch, Kram oder Kunst?<br />

Vor acht Jahren wurde der Gedanke, einen unterhaltsamen Abend im<br />

Museum Festung <strong>Dömitz</strong> mit der Betrachtung manch überkommener<br />

rätselhafter Stücke unserer Altvorderen durchzuführen, geboren. Seit<br />

dem treffen sich einmal im Jahr Fachleute aus den verschiedensten<br />

Bereichen und zahlreiche Gäste aus nah und fern zum Gedankenaustausch<br />

im Pulverkeller des Museums. In den vergangenen Jahren wurde<br />

über Themen gefachsimpelt wie: mit Brief und Siegel - Vorstellung<br />

einer Siegelsammlung; oder die Lieblingsstücke von Alt und Jung -<br />

Puppen und Teddys; womit schmückten sich Frauen des 19. und 20.<br />

Jahrhunderts - Schmuckstücke, von Gästen mitgebracht, wurden vorgestellt<br />

und teilweise auch bewertet; sehr unterhaltsam war ein musikalischer<br />

Vortrag mit alten Volksmusikinstrumenten, welche dann die<br />

Geschichten der zauberhaften Bilder der Laterna magica musikalisch<br />

umrahmten u. v. m.<br />

Die Veranstalter, Herr Dieter Langer - Numismatiker, und Herr Jürgen<br />

Schamweber - Museumsleiter, laden am 1. Oktober 2008 um 19.30<br />

Uhr erneut in den Pulverkeller der Festung alle Interessierten recht<br />

herzlich zum diesjährigen unterhaltsamen Abend „Kitsch, Kram oder<br />

Kunst?“ ein.<br />

In diesem Jahr sprechen Experten zu dem Thema: Kunstsammlungen<br />

- Die Bewertung von Kunst und Kulturgut - aus den Erfahrungen<br />

und der Arbeit von Kunsthistorikern bei den Versicherungen.<br />

Im Anschluss an die Ausführungen findet wieder die beliebte Gesprächsrunde<br />

zwischen den Gästen und Fachleuten statt.<br />

Die Initiatoren der Veranstaltungsreihe und die geladenen Fachleute<br />

erhoffen sich auch am neunten Abend von „Kitsch, Kram oder<br />

Kunst?“ wieder zahlreiche Gäste, um sich mit ihnen zur Begutachtung<br />

eigener Sammlungsstücke oder zum Gedankenaustausch im Pulverkeller<br />

zu treffen.<br />

Foto: Museum<br />

Square Dance für alle!<br />

Die <strong>Dömitz</strong>er Square Dancer laden wieder zu „Schnupperabenden“<br />

ein: Den ganzen September über, jeweils donnerstags um 18.45 Uhr<br />

im Jugendtreff kann man sich ganz unverbindlich über diese Tanzart<br />

informieren und auch gleich ausprobieren. Wer Gefallen daran gefunden<br />

hat, kann dann dort auch Square Dance lernen.<br />

Das Besondere an dieser Tanzart ist, dass es keine feststehenden Choreographien<br />

gibt, die die Tänzer auswendig können müssen, sondern<br />

der Tanzleiter sagt die Figuren aus dem Stehgreif singend an. Der<br />

Spaß und auch die Herausforderung für die Tänzer besteht darin, tanzend<br />

ein Puzzle lösen.<br />

Der Tanzleiter mischt die Tänzer und bringt sie dann wieder an den<br />

Ausgangsplatz zurück. Mit immer wieder anderen und neuen Kombinationen<br />

der Figuren sorgt er für ständige Überraschungen. Das Wechselspiel<br />

zwischen Tänzern und Tanzleiter ist der Sinn und Zweck dieser<br />

Tanzart.<br />

Eine weitere Besonderheit ist, dass die Figuren mit ihren Namen weltweit<br />

standardisiert sind, d. h. dass überall in der Welt, wo Square<br />

Dance getanzt wird, alle Tänzer gemeinsam tanzen können, ohne die<br />

Landessprache zu verstehen. Wer es nicht glaubt, kann es ja ausprobieren!<br />

Die <strong>Dömitz</strong>er Gruppe vermittelt die Grundlagen hierfür.<br />

Weitere Informationen bei Fam. Stern, 038792/50832 oder Marianne<br />

Holtorff, 038758/36444.<br />

Benefizkonzert<br />

am 27. September 2008 um 15.00 Uhr<br />

in der Eventhalle der <strong>Dömitz</strong>er Hafengastronomie<br />

Mitwirkende und Förderer des Konzerts:<br />

• Die „<strong>Dömitz</strong>er Elbmusikanten“<br />

• Der Liedermacher und „Plattdütschsnacker“ Wolfgang Kniep<br />

• Das Akkordeonorchester Neustadt-Glewe<br />

• Die Linedance-Gruppe des Sportvereins <strong>Dömitz</strong><br />

• Stimmungsmusik und Moderation mit Gerlinde Zimmermann<br />

• <strong>Dömitz</strong>er Hafengastronomie GmbH & Co KG<br />

• Fa. Lautsprecheranlagen Andreas Pohlmann, Neustadt-Glewe, Beschallung<br />

• Katholische Kirchgemeinde <strong>Dömitz</strong>.<br />

Der Eintritt ist frei.<br />

Wir bitten um eine Spende.<br />

Der Spendenerlös kommt Kindern aus sozialschwachen Familien<br />

der Region <strong>Dömitz</strong>/<strong>Malliß</strong> zugute.<br />

Wir würden uns sehr freuen, Sie begrüßen zu dürfen .<br />

Veranstalter:<br />

Gerlinde Zimmermann<br />

Katholische Kirchgemeinde <strong>Dömitz</strong><br />

Vereine und Verbände<br />

www.amtdoemitz-malliss.de<br />

Vereine im <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich<br />

Auf dieser Seite haben wir die uns vorliegenden Daten von Vereinen<br />

unseres <strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereiches veröffentlicht. Um aktuell zu sein,<br />

sind wir auf Zuarbeit angewiesen.<br />

Wir bitten daher unsere Vereine, auch im eigenen Interesse, Veränderungen<br />

direkt an schult@amtdoemitz-malliss.de zu senden<br />

bzw. ebenfalls die Möglichkeit der telefonischen Absprache<br />

(038578/31640) zu nutzen.<br />

Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang auch auf das<br />

durch die Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong> vorgesehene Projekt „Mit Herzblut<br />

bei der Sache“.<br />

Hierbei handelt es sich um eine Umfrage zum Vereinsleben in unserem<br />

<strong><strong>Amt</strong>s</strong>bereich.<br />

Ziel dieser Umfrage wird es sein, einen Vereinstag am 6. Dezember<br />

2008 durchzuführen. Alle Vereine werden hier die Möglichkeit<br />

haben, Inhalte des Vereinslebens vorzustellen.<br />

In den nächsten Tagen werden dazu alle Vereine durch uns, in Zusammenarbeit<br />

mit der Stadtbibliothek <strong>Dömitz</strong>, angeschrieben.<br />

Über den Verlauf dieses Projektes werden wir unsere Leser ständig<br />

informieren.<br />

Achten Sie bitte auf nachstehende Veröffentlichung und unterstützen<br />

durch Ihre Zuarbeit dieses Projekt. Sollte es Nachfragen geben,<br />

richten Sie diese gerne an o. g. Telefonnummer.<br />

Annerose Schult


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 23<br />

„Königin der Nacht“<br />

... eine schlichte, einfache Pflanze mit wundersamen Knospen, die nur<br />

eine Nacht blühen. Eine dieser Pflanzen ist bei Fam. Rosin in Hohenwoos<br />

zu finden. An dieser „Königin der Nacht“ blühten am 09.08.08<br />

gleich 12 Knospen mit einem Mal. So eine große Blütenpracht ist ein<br />

besonderes Ereignis. Diese „Blume“ ist ca. 30 Jahre alt und blüht seit<br />

8 Jahren. Jedes Jahr werden es ein paar Knospen mehr, die im Laufe<br />

des Sommers blühen. So waren es im letzten Jahr 28 und in diesem<br />

Jahr sind es so gar 40 Knospen.<br />

Foto: Fam. Rosin<br />

Kinder- und Jugendangeln 2008<br />

Am Sonnabend, den 05.07.2008 um 9.00 Uhr wurde das 2. Kinderund<br />

Jugendangeln des Angelvereins „Früh auf“ <strong>Dömitz</strong> gestartet. Eingeladen<br />

waren die Kinder des AWO Kinder- und Jugendhauses <strong>Dömitz</strong><br />

und „To Hus“ Neu Kaliß, sowie unsere Nachwuchsangler.<br />

Der Jugendwart, Werner Weinberg und weitere Mitglieder des Vereins<br />

hatten das Angeln sehr gut vorbereitet. Der Verein stellte Wurfruten<br />

und Köder zur Verfügung. Bei gutem Wetter wurden an den Forellenteichen<br />

bei Herrn Schilling die Angeln ausgeworfen.<br />

Große Freude über den Fang<br />

Wenn auch zunächst einige Kinder skeptisch waren, als die ersten Fische<br />

trotz starker Gegenwehr im Kescher landeten, war es mit der Ruhe<br />

vorbei. Jeder wollte den nächsten Fisch fangen. Die Sportfreunde<br />

und Betreuer hatten mit dem Entwirren der Schnüre zeitweilig mehr<br />

zu tun, als ihnen lieb war.<br />

Aber die Freude und der Stolz nahmen mit jedem gefangenen Fisch<br />

zu. Nach eindrucksvoller Demonstration konnten die jungen Angler<br />

ihre gefangenen Forellen unter Anleitung von Herrn Schilling ausnehmen<br />

und für die Zubereitung vorbereiten. Als weiterer Service war ein<br />

Tausch frisch gefangener Forellen gegen geräucherte möglich, ebenso<br />

die Zubereitung auf dem Grill.<br />

Nach einem erfolgreichen Angeltag haben sich beide Vertreter der<br />

Kindereinrichtungen bedankt und auch für das nächste Jahr wieder um<br />

einen solchen Termin gebeten.<br />

Ein herzliches Dankeschön gilt auch der Stadt <strong>Dömitz</strong>, die diese Veranstaltung<br />

finanziell unterstützt hat.<br />

Text und Foto: W. Weinberg<br />

Angellager 2008 des Anglervereins<br />

„Früh Auf“ Neu Kaliß<br />

Eine ereignisreiche Woche ist vorüber. Wir hoffen, dass es den Kindern<br />

und Jugendlichen viel Spaß und Freude in unserem Angellager<br />

bereitet hat. Vielleicht kommt ja der Eine oder Andere im nächsten<br />

Jahr wieder. Auf diesem Wege möchten wir uns bei allen freiwilligen<br />

Helfern bedanken. Viele von ihnen haben eine anstrengende aber auch<br />

abwechslungsreiche Woche hinter sich gebracht.<br />

Einen ganz besonderen Dank möchten wir Bettina Baetke aussprechen.<br />

Sie ist der Mittelpunkt des gesamten Angellagers, da sie in ihrer<br />

provisorischen Küche dieTeilnehmer und Helfer rund um die Uhr verpflegt.<br />

Aber nicht zu vergessen sind die vielen Sponsoren aus unserer Umgebung,<br />

ohne die es uns gar nicht möglich wäre, eine solche Veranstaltung<br />

durchzuführen. Wir möchten allen Sponsoren nochmals recht<br />

herzlich danken für Geld- und Sachspenden sowie anderweitigen<br />

Spenden.<br />

Hiermit möchten wir den Artikel in einer Ausgabe des „Hallo Nachbar“<br />

richtig stellen, die Brötchen für das tägliche Frühstück kamen<br />

von der Bäckerei Sackel aus Heiddorf.<br />

Der Vorstand des Anglerverein „Früh Auf“ Neu Kaliß<br />

Foto: Evermann<br />

Casting jetzt mit neuem Namen<br />

Am Sonntag, den 17.08.2008 fand wieder unser Casting statt. Sehr erfreut<br />

waren wir, dass auch immer mehr die Lebenspartner und die<br />

Kinder unserer Mitglieder an der Veranstaltung teilnahmen. Den Termin<br />

legten wir, wie auch im letzten Jahr bewusst in die Mittagszeit,<br />

deswegen blieben wieder viele Küchen an diesem Tag kalt.<br />

Was nicht weiter schlimm war, da es auf der Veranstaltung Kesselgulasch<br />

gab. Für die, die keinen Kesselgulasch mochten, haben wir den<br />

Grill angeheizt. Viele Kinder wollten lieber eine Bratwurst.<br />

Natürlich durften die Kinder auch versuchen die Zielscheibe zu treffen.<br />

Was sie auch mit viel Ehrgeiz machten. Dieser Ehrgeiz wurde


24 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

auch mit einem Preis belohnt. Auch die Lebenspartner waren voller<br />

Eifer wieder dabei. Im Vordergrund der Veranstaltung sollte aber die<br />

Geselligkeit und nicht der Wettbewerb stehen. Es war mal wieder eine<br />

gelungene Veranstaltung und wir freuen uns schon auf das nächste<br />

Jahr, um die Treffsicherheit unserer Mitglieder zu testen.<br />

Wir möchten die Gelegenheit nutzen, um unseren Mitgliedern und der<br />

Öffentlichkeit mitzuteilen, dass unser Verein den eingetragenen neuen<br />

Namen führen darf. Unser Vereinsname war nicht als Angelverein im<br />

Namen zu erkennen. Aus der DAV Ortsgruppe <strong>Dömitz</strong> Elbe e. V. wurde<br />

Angelsportclub <strong>Dömitz</strong> Elbe e. V. Ansonsten bleibt alles beim Alten.<br />

Des Weiteren ist der positive Trend der Mitgliederzahlen sehr erfreulich!<br />

Wir können mit Stolz bekannt geben, dass wir das Sensas-Weltmeister-Team<br />

zu unseren Mitgliedern zählen dürfen. Somit sind wir in<br />

Sachen Friedfischangeln immer auf dem Laufenden.<br />

Der Vorstand<br />

Seniorenclub<br />

Slüterplatz 8<br />

19303 <strong>Dömitz</strong><br />

Tel.: 038758/22586<br />

Veranstaltungen für den Monat Mai 2008<br />

Jeden Montag, 14.00 Uhr Chor<br />

Jeden Dienstag, 14.30 Uhr Sport<br />

Jeden Mittwoch, 14.00 Uhr Rommé/Skat<br />

Donnerstag, 04. Sept. 14.30 Uhr Grillen<br />

Donnerstag, 11. Sept. 14.00 Uhr SOVD<br />

Donnerstag, 18. Sept. 14.30 Uhr Geburtstagstanz<br />

Volkssolidarität Neu Kaliß<br />

Einladung zum Mitgliedertreff am 18. September 2008<br />

Das nächste Treffen der Mitglieder der VS-Ortsgruppe Neu<br />

Kaliß/Heiddorf/Raddenfort findet am Donnerstag, dem 18. September<br />

2008, in der Grundschule Neu Kaliß statt. Beginn ist um 14.00 Uhr.<br />

Nach Besichtigung der Schule wird eine Gruppe aus der Kindertagesstätte<br />

der Volkssolidarität Grüße zur Geburtstagsfeier für das III. Quartal<br />

überbringen.<br />

Der Vorstand<br />

Sommerfest im<br />

DRK-APH „Haus Elbtalaue“ <strong>Dömitz</strong><br />

Sommerfest wurde zünftig gefeiert !!!<br />

Jedes Jahr im Juli wird im Altenpflegeheim „Haus Eilbtalaue“ in <strong>Dömitz</strong>,<br />

ein Sommerfest gefeiert.<br />

Am Samstag, den 12. Juli 08, war es wieder soweit.<br />

Es ist schon eine Tradition, dass an diesem Tag auch die Angehörigen<br />

der Heimbewohner geladene Gäste sind. Entsprechend groß war,<br />

schon über Wochen vorher, die Vorfreude bei den Bewohnern.<br />

In der Planung für den Ablauf und die inhaltliche Ausgestaltung des<br />

Festes waren, beginnend mit der Heimleitung, über den Heimbeirat,<br />

Pflege- und Beschäftigungspersonal, Köchinnen, Hauswirtschaft,<br />

Hausmeister und ehrenamtliche Helfer, alle Bereiche des Hauses einbezogen.<br />

Es blieb also nichts dem Zufall überlassen und das Sommerfest<br />

konnte kommen.<br />

In Erwartung der Gäste war im Innenhof, in den Zelten, die Kaffeetafel<br />

bereits festlich gedeckt. Aber vor den Gästen kam, leider als ungebetener<br />

Gast, der große Regen. An ein Fest im Zelt war nun nicht<br />

mehr zu denken. Nun hieß es für alle Helfer nochmals kräftig zupakken.<br />

Alle Tische und Stühle waren nass geworden und mussten in den<br />

großen Mehrzweckraum der Einrichtung gebracht werden.<br />

Es ist ein Glück, dass es in unserem Haus einen großen Gemeinschaftsraum<br />

und einen großzügigen Eingangsbereich gibt. So konnte<br />

jeder in den Räumlichkeiten an der Tafel Platz nehmen.<br />

Frau Damro, unsere Heimleiterin, begrüßte die Bewohner und ihre Angehörigen<br />

sehr herzlich und bedankte sich gleichzeitig bei allen fleißigen<br />

Helfern. Unter den Gästen waren auch Frau Ewert, Geschäftsführerin<br />

in der sozialen Betreuungsgesellschaft mbH und Frau Lübbe,<br />

Leiterin der KITA „Regenbogenland“. Aus der Betreuten Wohnanlage<br />

„Elbetal“ waren die Senioren ebenfalls als Gäste anwesend.<br />

Das Fest begann mit der Kaffeetafel, bei Erdbeertorte und Streuselkuchen.<br />

Die musikalische Umrahmung übernahm Frau Zimmermann aus<br />

Wöbbelin mit dem Akkordeon. Mit Schlagern und Oldies, sowie kleinen<br />

Anekdoten, sorgte sie für gute Unterhaltung und Stimmung. Im<br />

Ablauf des Festes war der Auftritt der Linedancers“ aus Groß Schmölen<br />

ein weiterer Höhepunkt. Es blieb aber auch genug Zeit für Gespräche<br />

in gemütlicher Runde. Die Zeit bis zum Abendbrot war schnell<br />

vergangen und alle ließen sich die leckeren Bratwürste vom Grill, die<br />

vom Küchenpersonal zubereiteten Klopse und den schmackhaften<br />

Kartoffelsalat vorzüglich munden.<br />

Als die Zeit für den Abschied kam, waren die Besucher einhellig der<br />

Meinung, es sei ein sehr schönes Fest gewesen. Das war Anerkennung<br />

für die vielen Helfer, die zu dem guten Gelingen beitrugen.<br />

In seiner Zusammenkunft am 16. Juli, nahm der Heimbeirat eine anerkennende<br />

Auswertung des Festes vor und bedankte sich im Namen aller<br />

Heimbewohner und Gäste für den schönen Tag.<br />

Gerda Schubert<br />

Mitglied im Heimbeirat<br />

Foto: Schubert<br />

Internationales Pfadfinderlager<br />

in Alt Jabel<br />

Foto: C. Tuttas


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 25<br />

Vom 4. - 11. August trafen sich Kinder und Jugendliche aus drei Ländern<br />

auf dem Pfarrhof Alt Jabel. Wir waren sehr gespannt auf unsere<br />

Gäste aus Polen und Rumänien. Nach einer langen Fahrt von zwei Tagen<br />

traf die Gruppe aus Arad in Siebenbürgen ein.<br />

Gemeinsam erlebten wir eine tolle Woche mit Nachtwanderung, Elbefahrt,<br />

Gottesdienst, Pizza backen im Steinbackofen und natürlich durfte<br />

das Lagerfeuer nicht ausgehen.<br />

Der Ausflug nach Wismar war für unsere rumänischen Freunde beeindruckend,<br />

denn viele kannten die Ostsee noch nicht. Wir haben uns<br />

gut verstanden - mit englisch, ungarisch, deutsch, mit Händen und Füßen.<br />

Und wir freuen uns schon auf das Wiedersehen.<br />

Dank an den Landkreis Ludwigslust, der dieses Treffen finanziell unterstützt<br />

hat.<br />

Fahrt auf der Elbe<br />

Winfried Laws aus Conow ist der Organisator unseres kleinen Conower<br />

Fahrradclubs. Er hatte von einer Fahrt mit dem Floß auf der Elbe<br />

gehört. Sofort nahm er zu dem Besitzer Kontakt auf.<br />

Am Donnerstag, 24.07.2008, ging es dann nach Neu Darchau.<br />

Bei herrlichem Sonnenschein und mit guter Laune sowie Essen und<br />

Trinken im Gepäck bestiegen wir dieses tolle Gefährt und ab ging die<br />

Fahrt mit Winfried als „Kapitän“ elbaufwärts.<br />

Unterwegs schickten wir noch eine Flaschenpost ab. Eine Antwort wäre<br />

natürlich toll. Nach 3 Stunden war diese schöne Fahrt viel zu<br />

schnell zu Ende.<br />

Aber im nächsten Jahr gibt es eine Wiederholung.<br />

Brigitte Kunze<br />

Grillabend in Klein Krams<br />

Mitglieder des Fahrradclubs bestaunen im Haus der Fam. Klauck die<br />

vielen ausgestopften Tiere.<br />

Winfried Laws, der Organisator unseres Fahrradclubs, hatte für den<br />

07.08.2008 bei Familie Klauck in Klein Krams einen Grillabend vorbereitet.<br />

Mit guter Laune sowie Essen und Trinken im Gepäck fuhren wir nach<br />

Klein Krams in das herrliche „Paradies“, das die Fam. Klauck in liebevoller<br />

Kleinarbeit hergerichtet hat.<br />

In der wunderschönen Natur schmeckte das Gegrillte allen Beteiligten<br />

sehr gut.<br />

Eine kleine Waldwanderung führte uns dann auch zum Haus der Fam.<br />

Klauck, in dem wir die vielen ausgestopften Tiere bewundern konnten.<br />

Gemeinsam, auch der Besuch der Fam. Laws, stellten wir fest, dass<br />

unsere Heimat wunderschön ist.<br />

Man muss sie nur mit offenen Augen erkunden.<br />

Brigitte Kunze<br />

Schützenverein Heiddorf<br />

Mecklenburg e. V.<br />

Ablaufplan Schützenfest 2008<br />

Samstag den 20.09.08<br />

09.00 Uhr Sammeln auf dem Schießplatz in Kaliß<br />

10.00 Uhr Königsschuß<br />

10.30 Uhr Preisschießen und Knobeln<br />

14.00 Uhr Eintreffen der Gastvereine<br />

15.00 Uhr Proklamation des Königs<br />

17.00 Uhr Preisverteilung<br />

18.00 Uhr Gemütliches Besammensein<br />

Für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt.<br />

Kaffee und Kuchen.<br />

Gutes vom Grill.<br />

Der Vorstand


26 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Einladung des Angelsportvereins „Früh auf“ <strong>Dömitz</strong>!<br />

Unser 2. Hegefischen findet am 07.09.2008 statt.<br />

Treffpunkt: 06.00 Uhr Düker (Einweisung)<br />

06.30 Uhr Beginn des Angelns<br />

10.00 Uhr Ende des Angelns<br />

danach Auswertung am Düker<br />

Bedingungen:<br />

Nur in kleinen Mengen darf angefüttert werden. Gesamtgewicht maximal<br />

3 kg. Es wird nur mit einer Friedfischhandangel geangelt.<br />

Reserveangeln sind erlaubt. Köder ist beliebig.<br />

Gemeinde Grebs-Niendorf<br />

Der Bürgermeister<br />

Einladung<br />

Zu der am Dienstag, dem 09.09.2008, um 19.30 Uhr im Mehrzweckgebäude<br />

Niendorf an der Rögnitz stattfindenden<br />

31. Sitzung der Gemeindevertretung<br />

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

01 Begrüßung und Eröffnung der Sitzung<br />

durch den Bürgermeister<br />

02 Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

03 Einwohnerfragestunde<br />

04 Feststellung von Änderungsbedarf zur Tagesordnung<br />

05 Bestätigung der Tagesordnung<br />

06 Billigung der Niederschrift der 30. Sitzung<br />

07 Bericht des Bürgermeisters<br />

08 Anträge und Anfragen der Mitglieder<br />

der Gemeindevertretung<br />

09 Entwurf Haushaltskonsolodierungskonzept<br />

10 Überplanmäßige Ausgabe Straßeninstandsetzung 0143/08<br />

11 Slawischer Burgwall bei Menkendorf - 0141/08<br />

12 Erneuerung Straßenbeleuchtung Lindenstraße<br />

und Straße zur Rögnitz in Niendorf an der Rögnitz 0142/08<br />

13 Umbau und Sanierung Mehrzweckgebäude<br />

Niendorf an der Rögnitz 0145/08<br />

14 Erneuerung Gehweg „Lindenstraße“ Grebs 0146/08<br />

15 Straßenbau „Am Sportplatz“ 0147/08<br />

16 Zweite Satzung zur Änderung der<br />

Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf<br />

über die Erhebung von Gebühren zur<br />

Deckung der Beiträge und Umlagen des<br />

Wasser- und Bodenverbandes „Untere Elde“ 0148/08<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

17 Auftragsvergabe Kabelprüfung<br />

Lindenstraße und Straße zur<br />

Rögnitz in Niendorf an der Rögnitz 0144/08<br />

Öffentlicher Teil:<br />

18. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil<br />

19. Schließen der Sitzung<br />

gez. Detlef Schranck F. d. R. B. Bielke<br />

Bürgermeister<br />

Die Versorgung wird, wie in den letzten Jahren, gewährleistet.<br />

Alle Startkarten berechtigen zur Teilnahme an der anschließenden<br />

Tombola.<br />

Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Wiesen rund um den Herrensee<br />

und das Elbvorland nicht mit PKW befahren werden dürfen.<br />

Die Zufahrt zu Gewässern im Bereich Rüterberg ist durch das Dorf<br />

möglich. Fahrzeuge sind auf vorgegebenen Plätzen abzustellen.<br />

Petri Heil<br />

Der Vorstand<br />

<strong>Amt</strong>liche Bekanntmachungen<br />

Gemeinde Karenz<br />

Der Bürgermeister<br />

Einladung<br />

Zu der am 11.09.2008 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der FFw<br />

Karenz stattfindenden<br />

22. Sitzung der Gemeindevertretung<br />

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

01 Begrüßung und Eröffnung der<br />

Sitzung durch den Bürgermeister<br />

02 Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

03 Einwohnerfragestunde<br />

04 Feststellung von<br />

Änderungsbedarf zur Tagesordnung<br />

05 Bestätigung der Tagesordnung<br />

06 Billigung der Niederschrift<br />

der 21. Sitzung vom 15.05.2008<br />

07 Bericht des Bürgermeisters mit dem Bericht<br />

aus dem <strong><strong>Amt</strong>s</strong>ausschuss und dem ZkWAL<br />

08 Anträge und Anfragen<br />

der Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

09 Karenzer Ausstellungs- und<br />

Informationszentrum (KAI) 0091/08<br />

10 Beschluss zur überplanmäßigen<br />

Ausgabe Fassadeninstandsetzung FFw-Gebäude 0092/08<br />

11 Diskussion zum Haushaltskonsolidierungskonzept<br />

12 Benutzungs- und Entgeltordnung<br />

für den Gemeinderaum der Gemeinde Karenz 0094/08<br />

Nichtöffentlicher Teil:<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

13 Auftragsvergabe Ingenieurleistungen<br />

0090/08<br />

14 Auftragsvergabe<br />

Abdichtungsarbeiten an<br />

Fenster und Türen Kita 0093/08<br />

Öffentlicher Teil:<br />

15 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem<br />

nichtöffentlichen Teil<br />

16 Schließen der Sitzung<br />

gez. Willfried Pagung F. d. R. J. Pflügel<br />

Bürgermeister


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 27<br />

Gemeinde Neu Kaliß<br />

Der Bürgermeister<br />

Einladung<br />

Zu der am 18.09.2008, um 19.00 Uhr, im Versammlungsraum der Gemeinde<br />

Neu Kaliß (ehem. LTA) stattfindenden<br />

31. Sitzung der Gemeindevertretung<br />

lade ich Sie hiermit herzlich ein und bitte um Ihre Teilnahme.<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil:<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

01 Begrüßung und Eröffnung der<br />

Sitzung durch den Bürgermeister<br />

02 Feststellung der ordnungsgemäßen<br />

Ladung und Beschlussfähigkeit<br />

03 Einwohnerfragestunde<br />

04 Feststellung von Änderungsbedarf<br />

zur Tagesordnung<br />

05 Bestätigung der Tagesordnung<br />

06 Billigung der Niederschrift der<br />

30. Sitzung vom 12.06.2008<br />

07 Bericht des Bürgermeisters mit<br />

dem Bericht aus dem <strong><strong>Amt</strong>s</strong>ausschuss<br />

und dem ZkWAL<br />

08 Aufhebung des Beschlusses<br />

vom 16.06.2005, Beschluss-Nr. 0042/05 0234/08<br />

09 Beschluss zur Jahresrechnung 2004 0235/08<br />

10 Haushaltskonsolidierungskonzept<br />

für das Haushaltsjahr 2008 0231/08<br />

11 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 0232/08<br />

12 Anträge und Anfragen der<br />

Mitglieder der Gemeindevertretung<br />

13 Aufhebung Satzungsbeschluss vom<br />

13.12.2007 (Beschluss-Nr. 0237/08<br />

155/12/2007)<br />

14 Beschluss zur Billigung des<br />

Überarbeiteten Entwurfes des B-Planes 0238/08<br />

der Ortslage Heiddorf „Ortsmitte“ mit<br />

Begründung sowie zur öffentlichen Auslegung<br />

des Entwurfs mit Begründung<br />

15 Antrag des NKCC zur Nutzung von<br />

Räumlichkeiten der Gemeinde<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

TOP Betreff Vorlage-Nr.<br />

16 Auftragsvergabe Ingenieurleistungen<br />

für Informations- und 0228/08<br />

Begegnungszentrum (IBZ)<br />

17 Auftragsvergabe Ingenieurleistungen<br />

18 Grundstücksangelegenheiten<br />

19 Personalangelegenheiten<br />

20 Wiederherstellen der Öffentlichkeit<br />

Öffentlicher Teil<br />

21 Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem<br />

nichtöffentlichen Teil<br />

22. Schließen der Sitzung<br />

gez. Burkhard Thees F.d.R. I. Geufke<br />

Bürgermeister<br />

Erste Satzung zur Änderung<br />

der Hauptsatzung<br />

der Gemeinde Grebs-Niendorf<br />

Präambel<br />

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 08. Juni 2004 (GVOBl. M-V S. 205), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Dezember 2007 (GVOBl. M-V<br />

S. 410), wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung<br />

der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 15. April 2008 folgende Satzung<br />

erlassen:<br />

Artikel 1<br />

Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf<br />

Die Hauptsatzung der Gemeinde Grebs-Niendorf vom 26. Oktober<br />

2004 wird wie folgt geändert:<br />

1. § 6 wird wie folgt geändert:<br />

a) Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />

„(1) Der Bürgermeister trifft Entscheidungen<br />

1. über Verträge, die auf einmalige Leistungen gerichtet<br />

sind, unterhalb der Wertgrenze von 500,- € sowie bei<br />

wiederkehrenden Leistungen unterhalb der Wertgrenze<br />

von 250,- € pro Monat.<br />

2. über überplanmäßige Aufwendungen unterhalb der<br />

Wertgrenze von 50 % des betreffenden Produktkontos,<br />

jedoch nicht mehr als 500,- € sowie bei außerplanmäßigen<br />

Aufwendungen unterhalb der Wertgrenze von<br />

1.000,- € je Aufwendungsfall.<br />

3. über überplanmäßige Auszahlungen unterhalb der<br />

Wertgrenze von 50 % des betreffenden Produktkontos,<br />

jedoch nicht mehr als 500,- € sowie bei außerplanmäßigen<br />

Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von<br />

1.000,- € je Auszahlungsfall.<br />

4. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken unterhalb<br />

der Wertgrenze von 500,- €, bei Hingabe von<br />

Darlehen die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt<br />

werden bis zu 5.000,- € sowie die Aufnahme<br />

von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes unterhalb<br />

der Wertgrenze von 10.000,- €.“<br />

b) Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />

„Der Bürgermeister entscheidet über das Einvernehmen nach<br />

§ 36 BauGB sowie über die Genehmigungsfreistellung nach<br />

§ 62 und die Abweichungen nach § 67 LBauO M-V.“<br />

Artikel 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Grebs-Niendorf, den 19. August 2008<br />

gez. Schranck<br />

Bürgermeister Dienstsiegel<br />

Die vorstehende Satzung der Gemeinde Grebs-Niendorf wurde am 14.<br />

August 2008 durch den Landrat des Landkreises Ludwigslust als untere<br />

Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 5 Abs. 2 KV M-V als angezeigt<br />

zur Kenntnis genommen.<br />

Gemäß § 5 Abs. 5 KV M-V ist ein Verstoß gegen Verfahrens- und<br />

Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV<br />

M-V erlassen worden sind, innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen<br />

Bekanntmachung geltend zu machen. Der Verstoß ist innerhalb der<br />

Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschriften<br />

und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde<br />

geltend zu machen. Hiervon abweichend kann eine Verletzung<br />

von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften<br />

auch nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung<br />

geltend gemacht werden.


28 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Friedhofsordnung Friedhof Conow<br />

vom 3. Juli 2008<br />

Auf Grund des § 32 Nrn. 7 und 8 Kirchgemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen<br />

Landeskirche Mecklenburgs hat der Kirchgemeinderat<br />

der Kirchgemeinde Conow die nachstehende zu veröffentlichende<br />

Friedhofsordnung für den kirchlichen Friedhof der Kirchgemeinde<br />

Conow in Conow am 3.7.2008 beschlossen.<br />

Inhaltsübersicht<br />

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<br />

Eigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs § 1<br />

Verwaltung § 2<br />

Zweiter Abschnitt:<br />

Ordnungsvorschriften<br />

Ordnung auf dem Friedhof § 3<br />

Trauerfeier, Totengedenkfeier § 4<br />

Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof § 5<br />

Durchführung der Ordnung und<br />

Befolgung der Anordnungen § 6<br />

Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften<br />

Anmeldung der Bestattung § 7<br />

Verleihung des Nutzungsrechts § 8<br />

Grabstätte § 9<br />

Ausheben, Tiefe und Schließen eines Grabes § 10<br />

Särge § 11<br />

Ruhezeit § 12<br />

Grabbelegung § 13<br />

Umbettung § 14<br />

Grab- und Bestattungsregister § 15<br />

Vierter Abschnitt: Grabstätten<br />

Arten der Grabstätten § 16<br />

Reihengrabstätten § 17<br />

Wahlgrabstätten § 18<br />

Urnengrabstätten § 19<br />

Rasengrabstätten § 20<br />

Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle<br />

Benutzung der Friedhofskapelle § 21<br />

Ausschmückung der Friedhofskapelle § 22<br />

Sechster Abschnitt: Grabmale und<br />

sonstige bauliche Anlagen<br />

Aufstellen von Grabmalen § 23<br />

Mindeststärke der Grabmatl § 24<br />

Zustimmungserfordernis für<br />

Grabmale und sonstige bauliche Anlagen § 25<br />

Anlieferung von Grabmalen und<br />

sonstigen baulichen Anlagen § 26<br />

Fundamentierung von Grabmalen<br />

und sonstigen baulichen Anlagen § 27<br />

Standsicherheit von Grabmalen<br />

und sonstigen baulichen Anlagen § 28<br />

Künstlerisch oder historisch<br />

wertvolle Grabmale und<br />

Grabmale bedeutender Persönlichkeiten § 29<br />

Entfernung von Grabmalen § 30<br />

Siebter Abschnitt: Gestaltung<br />

und Pflege der Grabstätten<br />

Gestattung und Instandhaltung der<br />

Grabstätten § 31<br />

Vernachlässigung der Grabstätte § 32<br />

Abteilungen mit zusätzlichen<br />

Gestaltungsvorschritten § 33<br />

Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

Durchführung datenschutzrechtlicher<br />

Vorschriften § 34<br />

Alte Rechte § 35<br />

Pastorengrabstätten § 36<br />

Gebühren § 37<br />

Schließung und Entwidmung § 38<br />

Rechtsbehelfe § 39<br />

In-Kraft-Treten § 40<br />

Friedhofsordnung<br />

für den Friedhof in Conow<br />

Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Eigentum am Friedhof und Zweck des Friedhofs<br />

(1) Der Friedhof in Conow steht im Eigentum der Evangelisch-Lutherischen<br />

Kirche zu Conow. Trägerin ist die Evangelisch-Lutherische<br />

Kirchgemeinde Conow.<br />

(2) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige öffentliche Anstalt und<br />

dient der Bestattung aller Personen.<br />

(3) Der Friedhofsträger kann auf Antrag Ausnahmen von der Friedhofsordnung<br />

zulassen.<br />

§ 2<br />

Verwaltung<br />

(1) Leitung und Aufsicht liegen beim Kirchgemeinderat. Dieser bildet<br />

zur Verwaltung des Friedhofs einen Friedhofsausschuss oder setzt<br />

hierfür eine Friedhofsverwaltung ein.<br />

(2) Die örtliche Verwaltung des Friedhofs erfolgt durch den Kirchgemeinderat.<br />

Die Kirchenkreisverwaltung oder ein Berechner nehmen<br />

die finanzielle Verwaltung gemäß den Vorschriften der Kirchgemeindeordnung<br />

wahr.<br />

(3) Für die Ausübung der Aufsicht kann sich der Kirchgemeinderat eines<br />

Friedhofswärters bedienen. Dieser führt sein <strong>Amt</strong> nach einer vom<br />

Anstellungsträger zu erlassenden Dienstanweisung.<br />

Zweiter Abschnitt: Ordnungsvorschriften<br />

§ 3<br />

Ordnung auf dem Friedhof<br />

Der Friedhof ist bei Tageslicht für den Besuch geöffnet. Die Besucher<br />

haben sich ruhig und dem Ernst sowie der Würde des Ortes entsprechend<br />

zu verhalten. Kinder unter 7 Jahren sollen den Friedhof nur in<br />

Begleitung von Erwachsenen betreten. Die Friedhofsverwaltung kann<br />

aus besonderem Anlass das Betreten des Friedhofs oder einzelner Bereiche<br />

des Friedhofs vorübergehend untersagen.<br />

Nicht gestattet ist insbesondere:<br />

- Grabstätten und die Friedhofsanlagen und Einrichtungen außerhalb<br />

der Wege unberechtigt zu betreten, zu beschädigen oder zu<br />

verunreinigen,<br />

- Abraum und Kehricht außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze abzulegen,<br />

insbesondere Laub, Pflanzen, Steine u. a. auf den Rasenflächen<br />

und neben den Gräbern abzulagern<br />

- nicht-organische Abfälle auf dem Friedhof zurückzulassen<br />

- Gegenstände von den Gräbern und Anlagen wegzunehmen,<br />

- in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen,<br />

- an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung Arbeiten<br />

auszuführen,<br />

- das Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art, soweit nicht eine<br />

besondere Genehmigung erteilt ist,<br />

- das Feilbieten von Waren aller Art sowie das Anbieten gewerblicher<br />

Dienste,<br />

- das Führen von Hunden ohne Leine,<br />

- das Verteilen von Druckschriften mit Ausnahme der Druckschriften,<br />

die im Rahmen von Bestattungsfeiern üblich sind.<br />

- das Telefonieren mit Mobiltelefonen


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 29<br />

§ 4<br />

Trauerfeiern, Totengedenkfeiern und andere Veranstaltungen<br />

(1) Trauerfeiern, Totengedenkfeiern und andere Veranstaltungen die<br />

auf dem Friedhof abgehalten werden, müssen der Würde des Ortes<br />

entsprechen und dürfen das christliche Empfinden nicht verletzen. Sie<br />

dürfen keine Ausführungen enthalten, die als Angriff auf die evangelisch-lutherische<br />

Kirche, ihre Lehre, ihre Gebräuche oder ihre Diener<br />

empfunden werden können. Bei zu erwartenden Zuwiderhandlungen<br />

darf die Trauerfeier nur gewährt werden, wenn der Antragssteller versichert,<br />

nicht gegen diese Regelung zu verstoßen. Auf Verlangen ist<br />

der Ablauf der Feier sowie ggf. die Ansprache dem Pastor / der Pastorin<br />

rechtzeitig vor der Feier vorzulegen. Die Entscheidung über die Erlaubnis<br />

von Trauerfeiern, Totengedenkfeiern und anderen Veranstaltungen<br />

liegt bei der Kirchgemeinde.<br />

(2) Totengedenkfeiern und nicht mit einer Bestattung zusammenhängende<br />

Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung<br />

der Kirchgemeinde. Der diesbezügliche Antrag ist spätestens<br />

zwei Wochen vorher schriftlich an die Kirchgemeinde zu stellen.<br />

(3) Religionsgemeinschaften die der ACK angehören, bedürfen für die<br />

Osterfeier am Kreuz und für die Totengedenkfeier am Ewigkeitssonntag<br />

und an Alterheiligen keiner Zustimmung. Ebenso kann der Volksbund<br />

Deutsche Kriegsgräberfürsorge am Volkstrauertag ohne Zustimmung<br />

Kranzniederlegungen mit einer Feier vornehmen. Diese Feiern<br />

sind mit der Kirchgemeinde mindestens vier Wochen zuvor terminlich<br />

abzustimmen.<br />

(4) Bei kirchlichen Trauerfeiern sind Ansprachen im Gottesdienst und<br />

am Grab, die nicht Bestandteil der kirchlichen Handlung sind, nur<br />

nach vorheriger Absprache und Zustimmung des zuständigen Pastors /<br />

der zuständigen Pastorin zulässig. Auf Verlangen ist die Ansprache<br />

dem Pastor / der Pastorin rechtzeitig vor der Trauerfeier vorzulegen.<br />

Dies gilt ebenfalls für die Mitwirkung von nichtkirchlichen Musikvereinigungen.<br />

(5) Die Beisetzung Andersgläubiger oder Konfessionsloser ist unter<br />

den für sie üblichen Formen gestattet, sofern die Bestimmungen von<br />

§ 4.1. gewahrt werden.<br />

§ 5<br />

Gewerbliche Arbeiten auf dem Friedhof<br />

(1) Bestatter, Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende<br />

bedürfen für die ihrem jeweiligen Berufsbild entsprechende<br />

gewerblichen Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen schriftlichen<br />

Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den<br />

Umfang der Tätigkeit festlegt.<br />

(2) Auf ihren Antrag werden nur solche Gewerbetreibenden zugelassen,<br />

die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig<br />

sind. Antragsteller des Handwerks haben ihre Eintragung in die<br />

Handwerksrolle, Antragsteller des handwerksähnlichen Gewerbes ihre<br />

Eintragung in das nach der Handwerksordnung zu erstellende Verzeichnis<br />

und Antragsteller der Gärtnerberufe ihre Eintragung in das<br />

Verzeichnis der Landwirtschaftskammer nachzuweisen.<br />

(3) Die Friedhofsverwaltung hat die Zulassung davon abhängig zu machen,<br />

dass der Antragsteller einen für die Ausführung seiner Tätigkeit<br />

ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz nachweist.<br />

(4) Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung einer Berechtigungskarte<br />

durch die Friedhofsverwaltung. Die zugelassenen Gewerbetreibenden<br />

haben für ihre Bediensteten einen Bedienstetenausweis auszustellen.<br />

Die Zulassung und der Bedienstetenausweis sind dem aufsichtsberechtigten<br />

Friedhofspersonal auf Verfangen vorzuzeigen. Die Berechtigung<br />

zur Vornahme der Arbeiten ist auf Verlangen durch schriftliches Einverständnis<br />

des Auftraggebers nachzuweisen.<br />

(5) Die Zulassung kann befristet werden.<br />

(6) Gewerbliche Arbeiten dürfen auf dem Friedhof nur an Werktagen<br />

zwischen 7.00 und 18.00 Uhr, außer am Buß- und Bettag, ausgeführt<br />

werden. An Sonn- und Feiertagen sind gewerbliche Arbeiten auf dem<br />

Friedhof grundsätzlich untersagt.<br />

(7) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien<br />

dürfen auf dem Friedhof nur an den von der Friedhofsverwaltung hierfür<br />

vorgesehenen Stellen gelagert werden. Bei Bestattungen oder bei<br />

Unterbrechung der Tagesarbeit sind die Arbeits- und die Lagerplätze<br />

wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Die Gewerbetreibenden<br />

dürfen auf dem Friedhof keinerlei Abraum ablagern. Ge-<br />

werbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellen<br />

des Friedhofs gereinigt werden.<br />

(8) Die Gewerbetreibenden haben die Friedhofsordnung und die dazu<br />

ergangenen Regelungen zu beachten und diese bei Erteilung der Gewerbegenehmigung<br />

schriftlich anzuerkennen. Exemplare sind gegen<br />

Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr erhältlich.<br />

(9) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder ihre<br />

Bediensteten Im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof<br />

schuldhaft verursachen.<br />

(10) Gewerbetreibenden, die trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung<br />

gegen die Friedhofsordnung verstoßen oder bei denen die Voraussetzungen<br />

des Absatzes 2 nicht mehr gegeben sind, kann die örtliche<br />

Friedhofsverwaltung die Zulassung auf Zeit oder auf Dauer durch<br />

schriftlichen Bescheid entziehen. Gegen diesen Bescheid kann Beschwerde<br />

beim Oberkirchenrat eingelegt werden.<br />

(11) Sonstigen Gewerbetreibenden kann die Ausübung anderer als in<br />

Absatz 1 genannter Tätigkeiten gestattet werden, wenn dies mit dem<br />

Friedhofszweck vereinbar ist. Absatz 2 Satz 1 und die Absätze 3 bis 9<br />

gelten entsprechend.<br />

§ 6<br />

Durchführung der Ordnung und Befolgung der Anordnungen<br />

Jeder hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den<br />

Anordnungen der mit der Aufsicht betrauten Personen ist Folge zu leisten.<br />

Zuwiderhandelnde können vom Friedhof verwiesen werden. Eine<br />

Strafanzeige kann erstattet werden.<br />

Dritter Abschnitt: Bestattungsvorschriften<br />

§ 7<br />

Anmeldung der Bestattung<br />

(1) Unabhängig von der Anmeldung beim Pastor ist jede Bestattung so<br />

bald wie möglich bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Bei der<br />

Anmeldung ist die Bescheinigung mit dem Vermerk der Eintragung in<br />

das Sterbebuch oder eine Genehmigung der für den Bestattungsort zuständigen<br />

örtlichen Ordnungsbehörde vorzulegen.<br />

(2) Wird eine Bestattung in einer vorher erworbenen Wahlgrabstätte<br />

beantragt, ist das Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(3) Soll eine Aschenbestattung erfolgen, so ist eine Bescheinigung<br />

über die Einäscherung vorzulegen.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung bzw. der Pastor setzen in Absprache mit<br />

dem Bestattungsunternehmen Ort, Tag und Stunde der Bestattung fest.<br />

Die Bestattungen erfolgen bei Tageslicht an Werktagen.<br />

§ 8<br />

Verleihung des Nutzungsrechts<br />

(1) Mit der Überlassung einer Grabstätte und der Zahlung der festgesetzten<br />

Gebühren wird dem Berechtigten das Recht verliehen, die<br />

Grabstätte nach Maßgabe der Friedhofsordnung zu nutzen.<br />

(2) Über die Verleihung des Nutzungsrechts soll dem Berechtigten eine<br />

Urkunde ausgestellt werden.<br />

(3) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts ist ein Exemplar der Friedhofsordnung<br />

an den Nutzungsberechtigten kostenlos auszuhändigen.<br />

(4) Das Nutzungsrecht wird nicht an Dritte übertragen. Ausnahmen<br />

bedürfen der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung.<br />

(5) Bereits bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Erwerber<br />

für den Fall seines Todes seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen.<br />

Wird bis zum Ableben des Nutzungsberechtigten keine derartige<br />

Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge<br />

auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten<br />

über:<br />

a) auf den überlebenden Ehegatten, und zwar auch dann, wenn Kinder<br />

aus einer früheren Ehe vorhanden sind,<br />

b) auf die ehelichen, nichtehelichen und Adoptivkinder,<br />

c) auf die Stiefkinder,<br />

d) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder<br />

Mütter,<br />

e) auf die Eltern,<br />

f) auf die leiblichen Geschwister,<br />

g) auf die Stiefgeschwister,<br />

h) auf die nicht unter Buchstaben a bis g fallenden Erben.


30 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

Sind keine Angehörigen der Gruppe nach den Buchstaben a bis h vorhanden<br />

oder zu ermitteln, kann das Nutzungsrecht mit Zustimmung<br />

des Friedhofsträgers auch von einer anderen Person übernommen werden.<br />

Eine Einigung der Erben zur Übertragung des Nutzungsrechts auf<br />

eine andere Person ist mit Zustimmung des Friedhofsträgers möglich.<br />

(6) Das Nutzungsrecht wird unverzüglich nach Erwerb auf den<br />

Rechtsnachfolger umgeschrieben. Ihm obliegt die Gestaltung und<br />

Pflege der Grabstätte.<br />

(7) Kann unter mehreren Erben eine Einigung über den Berechtigten<br />

nicht erzielt werden, so ist - falls ein Rechtsstreit zwischen den Erben<br />

nicht in Betracht kommt - die Friedhofsverwaltung berechtigt, diesen<br />

endgültig zu bestimmen.<br />

(8) Hinterlässt der Nutzungsberechtigte keine Erben und wird das Nutzungsrecht<br />

nicht mit Zustimmung des Friedhofsträgers von einer anderen<br />

Person übernommen, fällt die Grabstätte an den Eigentümer zurück.<br />

Der Friedhofsträger kann in diesem Fall das Recht zur Riege der<br />

Grabstätte auf schriftlichen Antrag Dritten gewähren, ohne dass damit<br />

das Nutzungsrecht übertragen wird. Für den Grabpflegenden entsteht<br />

damit keine über die normale Grabpflege hinausgehende Verpflichtung<br />

gegenüber dem Friedhofsträger. Der Grabpflegende erwirbt mit der<br />

Gewährung des Rechtes zur Grabpflege keinerlei Ansprüche gegenüber<br />

dem Friedhofsträger. Die Gewährung des Rechtes zur Grabpflege<br />

kann vom Friedhofsträger jederzeit zurückgenommen werden. Sie erlischt<br />

automatisch, wenn die Grabpflege nicht ausreichend wahrgenommen<br />

wird, Der Grabpflegende kann das Recht zur Grabpflege jederzeit<br />

ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Dies soll durch<br />

schriftliche Mitteilung an die Friedhofsverwaltung geschehen.<br />

(9) Angehörigen der Verstorbenen darf bei einem Wechsel des Nutzungsberechtigten<br />

der Zutritt zu der Grabstätte und die Pflege derselben<br />

nicht verwehrt werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte<br />

darf dadurch nicht geändert oder gestört werden.<br />

(10) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Umgebung der Grabstätten<br />

unverändert bleibt oder in einer bestimmten Art und Weise<br />

gestaltet wird.<br />

(11) Bei der Verleihung des Nutzungsrechts kann zwischen Grabstätten<br />

in Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften und Grabstätten<br />

In Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />

gewählt werden. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese Wahlmöglichkeit<br />

hinzuweisen und sich die Entscheidung schriftlich bestätigen zu<br />

lassen.<br />

§ 9<br />

Grabstätte<br />

(1) Ein Grab dient der Aufnahme eines Verstorbenen oder der Aufnahme<br />

der Asche eines Verstorbenen.<br />

(2) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens<br />

30 cm starke Erdwände getrennt sein.<br />

(3) Bei der Anlage der Gräber werden grundsätzlich folgende Maße<br />

eingehalten:<br />

- Einzelgräber für Särge oder Urnen: Länge 3,00 m, Breite 1,80 m.<br />

- Mehrfachgräber für Särge oder Urnen: Länge 3,00 m, Breite 1,50<br />

m je Grab.<br />

- Rasenwahlgräber; Länge 3,00 m, Breite 1,20 m,<br />

- Urnengräber: Länge 2,50 m, Breite 1,20 m.<br />

§ 10<br />

Ausheben, Tiefe und Schließen des Grabes<br />

(1) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vor dem Ausheben des<br />

Grabes entfernen zu lassen. Sofern vor und beim Ausheben der Gräber<br />

Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung<br />

entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten<br />

durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten.<br />

(2) Ein Grab darf nur von denjenigen ausgehoben und geschlossen<br />

werden, die mit dieser Aufgabe von der Friedhofsverwaltung beauftragt<br />

sind.<br />

(3) Bei Erdbestattungen beträgt die Tiefe der einzelnen Gräber von der<br />

Erdfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m,<br />

bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />

(4) Die bei dem Ausheben eines Grabes aufgefundenen Reste einer<br />

früheren Bestattung werden auf dem Boden der Grabstätte eingegraben.<br />

(5) Nach der Beerdigung ist das Grab wieder zu schließen.<br />

§ 11<br />

Särge<br />

Die Abmessungen der Särge dürfen 2,05 m in der Länge und 0,65 m in<br />

der Höhe und Breite im Mittelmaß nicht überschreiten. Die Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung ist einzuholen, wenn im Ausnahmefall<br />

größere Särge erforderlich sind.<br />

§ 12<br />

Ruhezeit<br />

(1) Die allgemeine Ruhezeit für Särge und Urnen beträgt in Reihengräbern<br />

und Wahlgräbern 25 Jahre.<br />

(2) Die Gräber Gefallener und verstorbener Kriegsgefangener sowie<br />

unter Kriegseinwirkung verstorbener ausländischer Zivilpersonen haben<br />

entsprechend des Genfer Abkommens zum Schutz von Kriegsopfern<br />

vom 12. August 1949 dauerndes Ruherecht. Sofern die Pflege der<br />

Grabstätten nicht durch Privatpersonen erfolgt, wird sie von der Friedhofsverwaltung<br />

durchgeführt.<br />

§ 13<br />

Grabbelegung<br />

(1) Grabstätten zur Erdbestattung dürfen innerhalb der Ruhezeit nur<br />

einmal mit einem Sarg belegt werden.<br />

(2) Reihengräber dürfen innerhalb der Ruhezeit nur einmal mit einer<br />

Urne oder einem Sarg belegt werden.<br />

(3) In durch Särge belegte Wahlgräber und Rasenwahlgräber darf vor<br />

Ablauf der Ruhefrist zusätzlich 1 Aschenurne beigesetzt werden. Ist<br />

ein Grab bereits mit einer Urne belegt, darf vor Ablauf der Ruhefrist<br />

kein Sarg in der Grabsteile bestattet werden.<br />

(4) Wahlgräber und Rasenwahlgräber zur Erdbestattung, die nicht<br />

durch einen Sarg belegt sind, dürfen mit zwei Urnen belegt werden.<br />

Dabei ist die erste Urne am Kopfende des Grabes beizusetzen, die<br />

zweite Urne am Fußende.<br />

(5) Urnengräber dürfen innerhalb der Ruhefrist nur einmal belegt werden.<br />

§ 14<br />

Umbettung<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.<br />

(2) Ausgrabungen und Umbettungen bedürfen der Zustimmung des<br />

Kirchgemeinderates.<br />

(3) Die Ausgrabung und Umbettung von Leichen und Urnen darf der<br />

Träger des Friedhofs vor Ablauf der Ruhezeit nur zulassen, wenn ein<br />

wichtiger Grund eine Störung der Totenruhe rechtfertigt. Ausgrabungen<br />

und Umbettungen von Leichen bedürfen der Zustimmung des Gesundheitsamtes.<br />

Umbettungen von Leichen im Zeitraum von zwei Wochen<br />

bis zu sechs Monaten nach der Beisetzung sind unzulässig.<br />

(4) Derjenige, der das Nutzungsrecht an der Grabstelle hat, kann eine<br />

Umbettung bei der Friedhofsverwaltung schriftlich unter Beifügung<br />

der Zustimmung des Gesundheitsamtes beantragen.<br />

(5) Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten<br />

Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen,<br />

hat der Antragsteller zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Umbettung<br />

auf Veranlassung des Friedhofsträgers erfolgt.<br />

(6) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen<br />

oder gehemmt.<br />

(7) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken<br />

nur auf Grund behördlicher oder richterlicher Anordnung ausgegraben<br />

werden.<br />

§ 15<br />

Grab- und Bestattungsregister<br />

(1) Für jeden Friedhof ist ein Grabregister und ein chronologisches Bestattungsregister<br />

über alle Gräber und Bestattungen sowie eine Übersicht<br />

über die Dauer der Ruhefristen und Nutzungsrechte zu führen.<br />

(2) Die zeichnerischen Unterlagen (Belegungsplan) sind stets zu aktualisieren.


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 31<br />

Vierter Abschnitt: Grabstätten<br />

§ 16<br />

Arten der Grabstätten<br />

Die Grabstätten werden unterschieden in<br />

- Reihengrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allgemeinen<br />

Gestaltungsvorschriften,<br />

- Wahlgrabstätten zur Erdbestattung und Urnenbeisetzung mit allgemeinen<br />

und zusätzlichen Gestaltungsvorschriften,<br />

- Rasenwahlgräber für Särge oder Urnen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />

§ 17<br />

Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten, die im Bestattungsfall der Reihe<br />

nach oder an nächst freier Stelle abgegeben werden.<br />

(2) Das Nutzungsrecht wird für die Dauer der Ruhezeit (§ 12) überlassen.<br />

(3) Das Abräumen von Reihengrabfeldern, deren Ruhezeit abgelaufen<br />

ist, wird sechs Monate vorher bekannt gegeben und durch ein Hinweisschild<br />

auf dem jeweiligen Grab angekündigt. Nicht entfernte<br />

Grabmale und sonstige Ausstattungsgegenstände gehen nach dieser<br />

Zeit ohne Entschädigung in das Eigentum des Friedhofsträgers über.<br />

(4) Reihengrabstätten werden nur in Feld 1, Reihen 8 und 9 vergeben.<br />

§ 18<br />

Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten, an denen das Nutzungsrecht auf<br />

Wunsch einzeln (Einzelgräber) oder zu mehreren nebeneinander (Familiengräber)<br />

für die in § 12 festgelegte Nutzungszeit vergeben wird.<br />

Die Lage der Wahlgrabstätte wird mit dem Erwerber des Nutzungsrechts<br />

abgestimmt.<br />

(2) Der Nutzungsberechtigte erwirbt das Recht, in der Grabstelle bestattet<br />

zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere<br />

Bestattungen in dieser Wahlgrabstätte zu entscheiden.<br />

(3) Das Nutzungsrecht kann gegen Zahlung der festgesetzten Gebühr<br />

verlängert werden.<br />

(4) Wird bei späteren Beisetzungen die Nutzungszeit durch die in § 12<br />

festgelegte Ruhezeit überschritten, so ist vor der Beisetzung das Nutzungsrecht<br />

mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit für sämtliche<br />

Grabbreiten zu verlängern. Das Nutzungsrecht wird nur um volle Jahre<br />

verlängert.<br />

(5) Das Nutzungsrecht an Wahlgrabstätten kann jederzeit zurückgegeben<br />

werden, wenn die Grabstätten noch nicht belegt sind. Das Nutzungsrecht<br />

an Wahlgrabstätten, die teilweise belegt sind, kann zurückgegeben<br />

werden, wenn die letzte Ruhezeit abgelaufen ist. Das<br />

Nutzungsrecht kann nur für die gesamte Grabstätte zurückgegeben<br />

werden.<br />

§ 19<br />

Urnengrabstätten<br />

(1) Besondere Urnengräber können auf Feld 3, Reihen 8 und 9 eingerichtet<br />

werden.<br />

(2) Soweit sich nicht aus dieser Friedhofsordnung etwas anderes ergibt,<br />

finden die Vorschriften über Reihen- und Wahlgrabstätten entsprechende<br />

Anwendung.<br />

§ 20<br />

Rasengrabstätten<br />

(1) Im Feld 3 Reihen 2 und 3 ist der Erwerb einer Rasenwahlgrabstätte<br />

für Särge oder Urnen möglich.<br />

(2) In den Reihen der Rasenwahlgrabstätten werden die Grabbreiten<br />

auf Wunsch einzeln oder zu mehreren nebeneinander vergeben. Werden<br />

mehrere Gräber nebeneinander vergeben, so gelten sie weiterhin<br />

als Einzelgräber.<br />

(3) Rasengräber werden mit einer Nutzungszeit entsprechend der in §<br />

12 festgelegten Ruhezeit vergeben.<br />

(4) Der Nutzungsberechtigte erwirbt das Recht, in der Grabstätte bestattet<br />

zu werden und bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere<br />

Bestattungen in dieser Rasenwahlgrabstätte zu entscheiden. Wird bei<br />

späteren Beisetzungen in einer bereits belegten Grabstätte die Nutzungszeit<br />

durch die Ruhezeit überschritten, so ist vor der Beisetzung<br />

das Nutzungsrecht mindestens bis zum Ablauf der Ruhezeit zu verlängern.<br />

Das Nutzungsrecht wird nur um volle Jahre verlängert.<br />

(5) Nach Ablauf der Nutzungszeit kann das Nutzungsrecht durch Wiedererwerb<br />

verlängert werden. Sind Eheleute oder Eltern und Kinder in<br />

nebeneinander liegenden Rasenwahlgräbern bestattet, und läuft das<br />

Nutzungsrecht eines dieser Gräber aus, so besteht für den Nutzungsberechtigten<br />

gegenüber dem Friedhofsträger das Recht, die Nutzungszeit<br />

dieses Grabes bis zum Ende der Nutzungszeit des Grabes zu verlängern,<br />

dessen Nutzungszeit zuletzt abläuft. Die Höhe der Gebühr für<br />

den Wiedererwerb des Nutzungsrechtes richtet sich nach der zum Zeitpunkt<br />

der Verlängerung gültigen Freidhofsgebührenordnung.<br />

(7) Für die Gestaltung der Rasenwahlgrabstätte gelten besondere Gestaltungsvorschriften.<br />

Fünfter Abschnitt: Friedhofskapelle<br />

§ 21 Nutzung der Friedhofskapelle<br />

(1) Die Friedhofskapelle ist für Feiern bei Beerdigungen und für Feiern<br />

des Totengedenkens bestimmt.<br />

(2) Der Friedhofsträger darf die Trauerhalle unter Wahrung der Würde<br />

des Raumes auch für andere Zwecke, insbesondere für gottesdienstliche<br />

Zwecke, nutzen.<br />

(3) Die Benutzung der Friedhofskapelle durch andere als die Kirchgemeinde<br />

bedarf der Genehmigung des Friedhofsträgers.<br />

(4) Bei Bestattungen ohne Mitwirkung der Kirche darf die Ausstattung<br />

der Friedhofskapelle nicht verändert werden. Insbesondere dürfen das<br />

Kreuz und andere christliche Symbole nicht verändert, verdeckt oder<br />

entfernt werden.<br />

§ 22<br />

Ausschmückung der Friedhofskapelle<br />

(1) Der Altar darf nur mit echten Kerzen und echten Schnittblumen<br />

oder echtem geschnittenem Grün geschmückt werden.<br />

(2) Bei kirchlichen Trauerfeiern sind besondere Gestaltungswünsche<br />

durch den Bestatter oder die Angehörigen mit dem zuständigen Pastor/der<br />

zuständigen Pastorin rechtzeitig abzusprechen.<br />

(3) Wenn die Gestaltung des Raumes bei kirchlichen Bestattungen gegen<br />

die Regelung dieses Paragraphen verstößt, das christliche Empfinden<br />

stört oder den liturgischen Ablauf einschränkt, ist dem zuständigen<br />

Pastor/der zuständigen Pastorin das Recht vorbehalten, auch<br />

kurzfristig die durch den Bestatter oder andere Personen vorgenommene<br />

Gestaltung des Raumes zu verändern.<br />

(4) Weitere Vorschriften über die Art der Ausschmückung der Friedhofskapelle<br />

behält sich der Friedhofsträger vor.<br />

Sechster Abschnitt: Grabmale und sonstige bauliche Anlagen<br />

§ 23<br />

Aufstellung von Grabmalen<br />

Auf allen Gräbern sollen Grabmale (Steine oder andere Grabmale)<br />

aufgestellt werden.<br />

§ 24<br />

Mindeststärke von Grabsteinen<br />

In Abteilungen mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften beträgt die<br />

Mindeststärke stehender Grabsteine:<br />

- ab 0,40 m bis 0,70 m Höhe 0,12 m,<br />

- ab 0,70 m bis 1,00 m Höhe 0,14 m,<br />

- ab 1,00 m bis 1,50 m Höhe 0,16 m<br />

- über 1,50 m Höhe 0,18 m.<br />

Voraussetzung ist jeweils eine ordnungsgemäße und standsichere Verdübelung.<br />

§ 25<br />

Zustimmungserfordernis für Grabmale und sonstige bauliche Anlagen<br />

(1) Grabmale müssen sich in das Gesamtbild des Friedhofs einfügen<br />

(2) Grabmale dürfen in ihrer Gestaltung und Aussage dem christlichen<br />

Empfinden nicht widersprechen.<br />

(3) Symbole und Inschriften, die als Äußerung einer politischen Gesinnung<br />

verstanden werden können, bedürfen der schriftlichen Genehmigung<br />

durch den Kirchgemeinderat.<br />

(4) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der<br />

vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der<br />

Antragsteller hat sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(5) Dem Antrag ist der Grabmalentwurf mit Grundriss und Seitenansicht<br />

im Maßstab 1:10 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung,<br />

der Inschrift und ihrer Anordnung, der Ornamente und der Symbole<br />

sowie der Fundamentierung zweifach beizufügen.<br />

Auf Verlangen der Friedhofsverwaltung sind Zeichnungen der Schrift,<br />

der Ornamente und Symbole im Maßstab 1:1 zweifach vorzulegen. In


32 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1:10<br />

oder das Aufstellen einer Attrappe in natürlicher Größe auf der Grabstätte<br />

verlangt werden.<br />

(6) Die Zustimmung der Friedhofsverwaltung erlischt, wenn das Grabmal<br />

nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet<br />

worden ist.<br />

§ 26<br />

Anlieferung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen<br />

Bei der Anlieferung von Grabmalen ist der Friedhofsverwaltung der<br />

genehmigte Aufstellungsantrag vorzulegen. Die Friedhofsverwaltung<br />

muss die Möglichkeit haben, die Grabmale vor ihrer Aufstellung auf<br />

dem Friedhof zu überprüfen.<br />

§ 27<br />

Fundamentierung von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen<br />

(1) Die Grabmale sind nach den in den Versetzrichtlinien des Bundesinnungsverbandes<br />

in der jeweils gültigen Fassung festgelegten, allgemein<br />

anerkannten Regeln des Handwerks so zu fundamentieren und<br />

zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen<br />

benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann überprüfen, ob die vorgeschriebene<br />

Fundamentierung durchgeführt ist.<br />

§ 28<br />

Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen baulichen Anlagen<br />

(1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in<br />

würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten. Verantwortlich ist<br />

der jeweilige Nutzungsberechtigte, bei Rasenwahlgräbern der Friedhofsträger.<br />

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen oder sonstigen baulichen<br />

Anlagen gefährdet, sind die Verantwortlichen verpflichtet, unverzüglich<br />

Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung<br />

auf Kosten des Verantwortlichen<br />

Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von Grabmalen) treffen.<br />

Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung<br />

der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden, angemessenen<br />

Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, das<br />

Grabmal oder Teile davon auf Kosten des Verantwortlichen zu entfernen.<br />

Die Friedhofsverwaltung ist verpflichtet, diese Gegenstände drei<br />

Monate aufzubewahren. Werden sie in dieser Frist nicht vom Eigentümer<br />

abgeholt, gehen Sie entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers<br />

über. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder ohne besonderen<br />

Aufwand nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine<br />

öffentliche Bekanntmachung und ein Hinweisschild auf der Grabstätte,<br />

das für die Dauer von einem Monat aufgestellt wird.<br />

(3) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch das<br />

Umstürzen von Grabmalen oder Grabmalteilen verursacht wird.<br />

§ 29<br />

Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und Grabmale<br />

bedeutender Persönlichkeiten<br />

(1) Künstlerisch oder historisch wertvolle Grabmale und bauliche Anlagen<br />

sowie Grabmale und bauliche Anlagen bedeutender Persönlichkeiten<br />

oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofs erhalten<br />

werden sollen, werden in einem Verzeichnis geführt.<br />

(2) Sowohl die Grabstätten, die mit derartigen Grabmalen oder baulichen<br />

Anlagen ausgestattet sind, als auch die betreffenden Grabmale<br />

und baulichen Anlagen selbst, können nur mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung<br />

verändert werden. Vor Erteilung der Zustimmung sind<br />

gegebenenfalls die zuständigen Denkmalschutz- und -pflegebehörden<br />

nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu beteiligen.<br />

§ 30<br />

Entfernung von Grabmalen<br />

(1) Vor Ablauf der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger<br />

schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden.<br />

(2) Nach Erlöschen des Nutzungsrechts oder nach der Entziehung von<br />

Nutzungsrechten sind die Grabmale, ihre Fundamente und die sonstigen<br />

baulichen Anlagen durch den Nutzungsberechtigten zu entfernen.<br />

Sie dürfen nicht auf dem Friedhof entsorgt werden. Geschieht dies<br />

nicht binnen drei Monaten, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die<br />

Grabstätte abräumen zu lassen. Die Grabmale, Fundamente und sonstige<br />

baulichen Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung nicht<br />

aufbewahrt.<br />

Sie gehen entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers<br />

über. Der Nutzungsberechtigte hat die entstandenen Kosten zu tragen.<br />

(3) Nach Eriöschen des Nutzungsrechtes an einer Rasengrabstätte<br />

wird das Grabmal durch den Friedhofsträger entfernt. Wird es nicht innerhalb<br />

von einem Monat durch den Nutzungsberechtigten abgeholt,<br />

geht es entschädigungslos in das Eigentum<br />

des Friedhofsträgers über und wird von ihm entsorgt. Dies ist dem<br />

Nutzungsberechtigten mindestens zwei Monate vor vor Entfernung<br />

des Grabsteines mitzuteilen.<br />

(4) Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte<br />

Grabmale oder sonstige bauliche Anlagen einen Monat nach<br />

Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten auf dessen Kosten entfernen<br />

zu lassen.<br />

(5) Bei einem gravierenden Verstoß gegen § 25.2 und 3 ist die Friedhofsverwaltung<br />

berechtigt, ohne ihre Zustimmung aufgestellte Grabmale<br />

oder sonstige bauliche Anlagen mit gleichzeitiger Benachrichtigung<br />

des Nutzungsberechtigten unverzüglich auf dessen Kosten<br />

entfernen zu lassen. Die Grabmale, Fundamente und sonstige bauliche<br />

Anlagen werden von der Friedhofsverwaltung drei Monate aufbewahrt.<br />

Werden sie in dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, gehen<br />

sie entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über.<br />

Siebter Abschnitt: Gestaltung und Pflege der Grabstätten<br />

§ 31<br />

Gestaltung und Instandhaltung der Grabstätten<br />

(1) Alle Grabstätten sind so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen,<br />

dass der Friedhofszweck und die Würde des christlichen<br />

Friedhofs gewahrt werden. Dementsprechend sind die Grabstätten herzurichten<br />

und dauernd instand zu halten. Dies gilt auch für den Grabschmuck.<br />

Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von der<br />

Grabstätte zu entfernen.<br />

(2) Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere<br />

Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.<br />

(3) Verantwortlich für die Gestaltung und Pflege des Grabes ist der<br />

Nutzungsberechtigte.<br />

(4) Hecken dürfen nicht höher als 40 cm sein und im Wachstum nicht<br />

über die Grabstättengrenze hinaus ragen. Sie dürfen nur dort gepflanzt<br />

werden, wo sie das Gesamtbild des Friedhofes oder Feldes nicht stören.<br />

Ihre Anpflanzung muss von der Friedhofsverwaltung genehmigt<br />

werden.<br />

(5) Bäume und Büsche dürfen eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten.<br />

Das Pflanzen von Bäumen bedarf der Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

(6) Die Friedhofsverwaltung kann verlangen, dass zu groß gewordene<br />

Hecken, Büsche und Bäume zurückgeschnitten oder völlig beseitigt<br />

werden und, wenn die Berechtigten dem Verlangen nicht entsprechen,<br />

den Rückschnitt oder die Beseitigung auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />

selbst vornehmen lassen.<br />

(7) Für Grabumrandungen gilt:<br />

a) Auf allen Gräbern kann auf eine Grabumrandung verzichtet werden.<br />

b) Das Einzäunen von Grabstätten mit Gittern oder Draht- und Holzzäunen<br />

ist nicht gestattet.<br />

c) Gräber, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung auf Feld 1 eingerichtet<br />

werden, dürfen nur mit Hecken umrandet werden.<br />

d) Auf eine Umrandung aus Stein sollte nach Möglichkeit verzichtet<br />

werden.<br />

(8) Für die Herrichtung, Instandhaltung sowie der Abräumung nach<br />

Ablauf des Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte verantwortlich.<br />

Hecken, Büsche und Bäume sind mit Wurzeln zu entfernen.<br />

Sie dürfen nicht auf dem Friedhof entsorgt werden.<br />

(9) Jede wesentliche Änderung der Gestaltung der Grabstätte bedarf<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung.<br />

Der Antragsteller hat auf Verlangen sein Nutzungsrecht nachzuweisen.<br />

(10) Angehörigen und Bekannten der Verstorbenen darf der Zutritt zu<br />

der Grabstätte und das Ablegen von Blumen und Gestecken nicht verwehrt<br />

werden. Die einheitliche Gestaltung der Grabstätte darf dadurch<br />

nicht gestört werden.<br />

(11) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten<br />

selbst anlegen und pflegen oder damit einen auf dem Friedhof zugelassenen<br />

Gärtner beauftragen. Die Friedhofsverwaltung kann im Rahmen<br />

des Friedhofszwecks die Herrichtung und die Pflege übernehmen.


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 33<br />

(12) Wahlgrabstätten sind innerhalb von sechs Monaten nach Erwerb<br />

des Nutzungsrechts, Reihengrabstätten innerhalb von sechs Monaten<br />

nach der Bestattung zu bepflanzen bzw. gärtnerisch herzurichten.<br />

(13) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen<br />

Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der<br />

Friedhofsverwaltung.<br />

(14) Die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautbekämpfungsmitteln<br />

bei der Grabpflege ist nicht gestattet.<br />

(15) Kunststoffe und sonstige nicht verrottbare Werkstoffe dürfen in<br />

sämtlichen Produkten der Trauerfloristik, im Grabschmuck, bei Grabeinfassungen<br />

und Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben,<br />

nicht verwendet werden. Das Schmücken der Gräber mit Kunststoffblumen<br />

ist nicht erlaubt. Ausgenommen von diesem Kunststoffverbot sind<br />

Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen.<br />

(16) Die ganzflächige Abdeckung der Grabstätten mit Stein oder steinähnlichen<br />

Materialien ist unzulässig. Es darf höchstens 1/ 3 der Grabfläche<br />

mit Stein oder steinähnlichen Materialien bedeckt werden.<br />

(17) Das Abdecken der Gräber mit Grün im Herbst ist nicht notwendig.<br />

§ 32<br />

Vernachlässigung der Grabstätte<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt<br />

und ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne<br />

besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch öffentliche Bekanntmachung<br />

auf die Verpflichtung zur Pflege hingewiesen. Außerdem wird<br />

der unbekannte Nutzungsberechtigte durch ein Hinweisschild auf der<br />

Grabstätte aufgefordert, sich mit der Friedhofsverwaltung in Verbindung<br />

zu setzen. Bleibt die Bekanntmachung oder der Hinweis drei<br />

Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht<br />

ohne Wahrung weiterer Fristen entschädigungslos entziehen. Die<br />

Friedhofsverwaltung kann die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen.<br />

Weiter kann sie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen<br />

lassen. Sie ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren. Alle Bepflanzungen<br />

und Bebauungen der Grabstelle gehen entschädigungslos<br />

in das Eigentum des Friedhofsträgers über. Wird der Nutzungsberechtigte<br />

innerhalb von fünf Jahren nach Abräumung der Grabstelle bekannt<br />

oder ermittelt, trägt er die Kosten für die Abräumung gemäß der<br />

Friedhofsgebührenordnung. Die Ruhefrist wird von der Abräumung<br />

nicht berührt.<br />

(2) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder gepflegt<br />

und ist der Nutzungsberechtigte bekannt oder ohne besonderen<br />

Aufwand zu ermitteln, so hat er nach schriftlicher Aufforderung der<br />

Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer angemessenen<br />

Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er der Aufforderung nicht nach,<br />

kann ihm die Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht entschädigungslos<br />

entziehen. Dem Nutzungsberechtigten ist ein Entziehungsbescheid<br />

zuzustellen. Darin wird er aufgefordert, das Grabmal und die sonstigen<br />

baulichen Anlagen und Bepflanzungen innerhalb von einem Monat<br />

nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.<br />

Kommt der Nutzungsberechtigte dieser Aufforderung nicht nach, kann<br />

die Friedhofsverwaltung die Grabstätte abräumen, einebnen und einsäen.<br />

Weiter kann sie Grabmale und sonstige bauliche Anlagen beseitigen<br />

lassen. Sie ist nicht verpflichtet, diese aufzubewahren. Alle Bepflanzungen<br />

und Bebauungen der Grabstelle gehen entschädigungslos<br />

in das Eigentum des Friedhofsträgers über. Die Kosten für die Abräumung<br />

der Grabstelle trägt der Nutzungsberechtigte. Der Nutzungsberechtigten<br />

trägt die Kosten für die Abräumung gemäß der Friedhofsgebührenordnung.<br />

Die Ruhefrist wird von der Abräumung nicht berührt.<br />

(3) Ordnungswidriger Grabschmuck ist nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch die Friedhofsverwaltung innerhalb einer Woche zu entfernen.<br />

Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Nutzungsberechtigte<br />

nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln,<br />

kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. Er geht<br />

entschädigungslos in das Eigentum des Friedhofsträgers über.<br />

§ 33<br />

Abteilungen mit zusätzlichen Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Die zusätzlichen Gestaltungsvorschriften dienen der Schaffung<br />

bzw. Erhaltung einer niveauvollen Grabkultur. Sie setzen Maßstäbe für<br />

die sinnvolle Gestaltung von Grabmal und Grabbepflanzung.<br />

(2) Für den Nutzungsberechtigten besteht die Möglichkeit, die Grabstätte<br />

in einer Abteilung mit allgemeinen oder zusätzlichen Gestaltungsvorschritten<br />

zu wählen. Die Friedhofsverwaltung hat auf diese<br />

Wahlmöglichkeit vor dem Erwerb eines Nutzungsrechts hinzuweisen.<br />

Wird von dieser Wahlmöglichkeit nicht bei der Anmeldung der Bestattung<br />

Gebrauch gemacht, erfolgt die Bestattung in einer Abteilung mit<br />

allgemeinen Gestaltungsvorschriften.<br />

(3) Die Gewerbebetriebe haben die Grabmal- und Bepflanzungsordnung<br />

bei Beantragung der Gewerbegenehmigung schriftlich anzuerkennen.<br />

Exemplare sind gegen Zahlung der dafür vorgesehenen Gebühr<br />

erhältlich.<br />

(4) Die Grabmal- und Bepflanzungsordnung kann in der Friedhofsverwaltung<br />

während der Dienststunden eingesehen werden.<br />

(5) In Feld 1 dürfen Grabstätten, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung<br />

eingerichtet werden, nur mit Hecken eingefasst werden.<br />

(6) Auf Rasenwahlgrabstätten müssen Grabsteine aufgestellt werden.<br />

Für jede belegte Grabbreite muss ein eigener Stein aufgestellt werden.<br />

Dies gilt auch, wenn zwei oder mehr nebeneinander liegende Rasenwahlgräber<br />

gemeinsam vergeben werden. Es dürfen nur Grabsteine in<br />

Pultform verwendet werden. Sie sollen das Maß von 70 x 50 cm nicht<br />

überschreiten. Der Name des Verstorbenen soll lesbar sein. Das Grabmal<br />

muss am Kopfende eingerichtet werden. Vor der Aufstellung des<br />

Grabsteines muss sich der Nutzungsberechtigte detailliert mit dem vor<br />

Ort zuständigen Vertreter des Friedhofsträgers über die Platzierung des<br />

Grabmales abstimmen. Wird der Grabstein nicht an dem vom Friedhofsträger<br />

bestimmten Ort aufgestellt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,<br />

den Stein drei Monate nach Benachrichtigung des Nutzungsberechtigten<br />

auf dessen Kosten zu versetzten. Blumen dürfen nur in<br />

Steckvasen direkt am Grabstein gesteckt werden. Verwelkte Blumen<br />

dürfen von den zuständigen Friedhofsmitarbeitern jederzeit abgeräumt<br />

werden. Eine eigene Bepflanzung ist nicht möglich.<br />

Achter Abschnitt: Schlussbestimmungen<br />

§ 34<br />

Durchführung datenschutzrechtlicher Vorschriften<br />

Zur Bewirtschaftung und Verwaltung der Friedhöfe und zur Festsetzung<br />

und Einziehung von Gebühren dürfen vom Friedhofsträger oder<br />

in seinem Auftrage die zu den vorgenannten Zwecken erforderlichen<br />

personenbezogenen Daten der Verstorbenen und der Nutzungsberechtigten<br />

erhoben, verarbeitet und genutzt werden.<br />

§ 35<br />

Alte Rechte<br />

(1) Bei Grabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung bei Inkrafttreten<br />

dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richten sich die<br />

Nutzungszeit und die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften.<br />

(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen<br />

Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie solche<br />

mit einer längeren als der nach Maßgabe dieser Friedhofsordnung<br />

für Wahlgrabstätten vorgesehenen Dauer enden am 31.12.2011. Sie<br />

enden jedoch nicht vor Ablauf der Ruhefrist des zuletzt beigesetzten<br />

Verstorbenen. Die Verlängerung des Nutzungsrechts über den<br />

31.12.2011 hinaus ist nach den Bestimmungen dieser Friedhofsordnung<br />

gegen Entrichtung der dafür vorgesehenen Gebühr möglich.<br />

§ 36<br />

Pastorengrabstätten<br />

(1) Pastorengrabstätten und andere für die Geschichte der Kirchgemeinde<br />

bedeutsamen Grabstätten sollen erhalten bleiben.<br />

(2) Sind Angehörige des verstorbenen Pastors nicht mehr ausfindig zu<br />

machen und droht eine Verwahrlosung der Grabstätte, soll die Kirchgemeinde<br />

die Verpflichtung für die Grabpflege übernehmen.<br />

§ 37<br />

Gebühren<br />

Für die Erhebung der Gebühren ist die jeweilige Friedhofsgebührenordnung<br />

maßgebend.<br />

§ 38<br />

Schließung und Entwidmung<br />

(1) Friedhöfe, Teile von Friedhöfen oder einzelne Grabstätten dürfen<br />

nur aufgehoben werden, wenn alle Mindestruhezeiten abgelaufen sind.<br />

(2) Friedhöfe oder Friedhofsteile können für weitere Bestattungen gesperrt<br />

werden (Schließung). In diesem Fall finden auf dem geschlossenen<br />

Friedhofsteil keine weiteren Bestattungen statt.<br />

Soweit durch Schließung eines Friedhofsteiles das Recht auf weitere<br />

Bestattungen in Wahlgrabstätten/Umenwahlgrabstätten erlischt, wird


34 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

dem Nutzungsberechtigten bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles<br />

auf Antrag eine andere Wahlgrabstätte/Urnenwahlgrabstätte zur<br />

Verfügung gestellt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Nutzungsberechtigten<br />

dadurch nicht.<br />

(3) Der Friedhofsträger kann das Friedhofsgelände auch einer anderen<br />

Verwendung zuführen (Entwidmung), wenn diese nach Abwägung aller<br />

in Betracht kommenden Kriterien geboten ist. Die Entwidmung hat<br />

zur Folge, dass das Grundstück oder einzelne Grabstätten ihre Eigenschaft<br />

als Ruhestätte verlieren. Die Bestatteten werden, falls die Ruhebzw.<br />

Nutzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten des Friedhofsträgers<br />

umgebettet.<br />

(4) Schließung oder Entwidmung werden öffentlich bekanntgegeben.<br />

Umbettungen werden den Nutzungsberechtigten mindestens einen<br />

Monat vorher schriftlich mitgeteilt, soweit deren Aufenthalt bekannt<br />

oder ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist.<br />

(5) Ersatzgrabstätten werden vom Friedhofsträger auf dessen Kosten<br />

in ähnlicher Weise wie die Grabstätten auf dem entwidmeten oder geschlossenen<br />

Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzwahlgrabstätten werden<br />

Gegenstand des Nutzungsrechts.<br />

(6) Auf Antrag kann die Umbettung bereits Bestatteter verlangt werden,<br />

wenn durch die Schließung ein noch lebender Familienangehöriger<br />

nicht in dem gemeinsamen Familiengrab bestattet werden kann.<br />

§ 39<br />

Rechtsbehelfe<br />

(1) Der Empfänger eines vom Friedhofsträger oder im Auftrag des<br />

Friedhofsträgers erlassenen Bescheides nach Maßgabe der Friedhofsordnung<br />

oder der Friedhofsgebührenordnung kann innerhalb eines Monats<br />

nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch<br />

gegen diesen Bescheid beim Friedhofsträger einlegen. Die Frist wird<br />

auch durch Einlegung des Widerspruches beim Oberkirchenrat gewahrt.<br />

(2) Der Friedhofsträger ändert auf den Widerspruch seinen Bescheid ab<br />

oder leitet den Widerspruch sowie den ihm zugrundeliegenden Bescheid<br />

mit einer Stellungnahme an den Oberkirchenrat weiter. Der Oberkirchenrat<br />

entscheidet durch Wider-spruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid<br />

kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Anfechtungsklage<br />

beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.<br />

§ 40<br />

In-Kraft-Treten<br />

(1) Diese Friedhofsordnung einschließlich Anlagen tritt nach der kirchenaufsichtlichen<br />

Genehmigung am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung<br />

in Kraft. Sie kann jederzeit mit kirchenaufsichtlicher<br />

Genehmigung ergänzt und abgeändert werden,<br />

(2) Gleichzeitig treten die bisherige Friedhofsordnung vom 14. Juni<br />

1996 und alle übrigen entgegenstehenden Bestimmungen außer Kraft.<br />

Die vorstehende Friedhofsordnung wurde vom Kirchgemeinderat Conow<br />

am 3. Juli 2008 beschlossen.<br />

Die Friedhofsordnung wird gemäß § 87 Nr. 17 Kirchgemeindeordnung<br />

genehmigt.


Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 35<br />

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38 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

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Woche 36 / 05. September 2008 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier 39<br />

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Die Gesundheitskampag<br />

ne „5 am Tag“ empfiehlt<br />

täglich mindestens fünf Portionen<br />

Obst und Gemüse – das entspricht<br />

einer Menge von mindestens 600<br />

Gramm. Geeignet ist sowohl frisches<br />

als auch verarbeitetes Obst<br />

und Gemüse, also auch Tiefkühlwa-<br />

re. Abrunden kann man das Ganze<br />

mit Säften, Trockenfrüchten und<br />

Nüssen. Für den gesundheitlichen<br />

Schutz entscheidend ist die Kombination<br />

möglichst unterschiedlicher<br />

und vielfältiger Stoffe, wie Vitamine,<br />

Mineralstoffe und Spurenelemente.<br />

Tipps für den Alltag: Starten<br />

Sie mit einem Glas Saft oder<br />

einem Müsli mit Obst in den Tag.<br />

Greifen Sie zwischendurch zu Obst,<br />

knackigen Gemüsesticks, Trockenfrüchten<br />

oder ungerösteten Nüssen.<br />

Essen Sie zum Mittagessen immer<br />

eine Portion Salat oder<br />

Gemüse. Runden Sie das Abendessen<br />

mit einem Gemüsequark<br />

oder frischen Tomaten und Kräutern<br />

ab.


40 <strong><strong>Amt</strong>s</strong>kurier Woche 36 / 05. September2008<br />

gut zu<br />

wissen<br />

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