Geschichte des ASV - Angelsportverein Rhede (Ems)
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Eine Haftung <strong>des</strong> Verpächters für etwaige Unfälle oder Schäden, die der Unterpächter<br />
oder die Inhaber von Fischereierlaubnisscheinen bei der Ausübung der Fischerei oder auf<br />
dem Hin- und Rückweg erleiden, ist ausgeschlossen.<br />
Ansprüche wegen Schäden durch Dritte werden durch diesen Vertrag nicht berührt.<br />
§ 12<br />
Die Unterpächter haben über die ausgegebenen Erlaubnisscheine, ihre Einnahmen und<br />
Ausgaben, das Ergebnis ihrer Fänge aus den Pachtgewässern und das Aussetzen von<br />
Fischbesatz und sonstige fischereifördernden Aufwendungen und über ihre Geräte und<br />
Einrichtungen genau Buch zu führen und diese Aufzeichnungen auf Verlangen der Wasser-<br />
und Schiffahrtsverwaltung vorzulegen. Der Lan<strong>des</strong>fischereiverband ist verpflichtet,<br />
alljährlich bis zum 1. April dem zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamt in Meppen eine<br />
Zusammenstellung über die Fischfänge, getrennt nach Fischarten, in doppelter<br />
Ausfertigung vorzulegen. Der Unterpächter hat diese Zusammenstellung bis zum 1.3. j. J.<br />
dem LFV einzureichen.<br />
§ 13<br />
Der Unterpächter ist verpflichtet, Fischfänge in beschränktem Maße für<br />
wissenschaftliche Zwecke unentgeltlich zu dulden.<br />
§ 14<br />
Der vorstehende Pachtvertrag kann auch vor Ablauf der Pachtzeit ohne Einhaltung einer<br />
Kündigungsfrist zum Ende <strong>des</strong> laufenden Pachtjahres gekündigt werden, wenn der<br />
Unterpächter seinen Verpflichtungen aus diesem Pachtvertrag zuwiderhandelt und das<br />
Zuwiderhandeln auch auf Mahnung <strong>des</strong> Verpächters oder seiner Beauftragten nicht<br />
unterlässt oder wenn der Unterpächter mit der Zahlung <strong>des</strong> Pachtgel<strong>des</strong> länger als drei<br />
Monate nach Mahnung in Verzug gerät oder wenn organisatorische Gründe hierzu<br />
Veranlassung geben. Bei erheblichen Veränderungen <strong>des</strong> Preisindex sind beide<br />
Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag bezüglich <strong>des</strong> § 3 mit einer Frist von drei<br />
Monaten zum Schluss eines jeden Pachtjahres zu kündigen, ohne dass es zu einer<br />
Auflösung dieses Vertrages kommt. Sollte eine Einigung über die Festsetzung <strong>des</strong> neuen<br />
Pachtpreises im Rahmen eines Nachtragsvertrages nicht zustande kommen, so soll ein<br />
Gutachten der Bun<strong>des</strong>anstalt für Gewässerkunde in Koblenz für beide Parteien als<br />
verbindlich anerkannt werden.<br />
§ 15<br />
Falls im Laufe der Pachtzeit eine Veränderung der Pachtstrecke mit Rücksicht auf den<br />
Betrieb und die Unterhaltung oder den Ausbau der Schiffahrtsstrasse nach dem Ermessen<br />
der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung notwendig werden sollte, ist der Fischfang auf<br />
der infrage kommenden Strecke einzustellen. Der Unterpächter ist über die<br />
Notwendigkeit und den Umfang der Einstellung <strong>des</strong> Fischfanges durch den Verpächter<br />
rechtzeitig zu verständigen. Dem Lan<strong>des</strong>fischereiverband Weser-<strong>Ems</strong> e.V. als Pächter und<br />
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