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Geschichte des ASV - Angelsportverein Rhede (Ems)

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Eine Haftung <strong>des</strong> Verpächters für etwaige Unfälle oder Schäden, die der Unterpächter<br />

oder die Inhaber von Fischereierlaubnisscheinen bei der Ausübung der Fischerei oder auf<br />

dem Hin- und Rückweg erleiden, ist ausgeschlossen.<br />

Ansprüche wegen Schäden durch Dritte werden durch diesen Vertrag nicht berührt.<br />

§ 12<br />

Die Unterpächter haben über die ausgegebenen Erlaubnisscheine, ihre Einnahmen und<br />

Ausgaben, das Ergebnis ihrer Fänge aus den Pachtgewässern und das Aussetzen von<br />

Fischbesatz und sonstige fischereifördernden Aufwendungen und über ihre Geräte und<br />

Einrichtungen genau Buch zu führen und diese Aufzeichnungen auf Verlangen der Wasser-<br />

und Schiffahrtsverwaltung vorzulegen. Der Lan<strong>des</strong>fischereiverband ist verpflichtet,<br />

alljährlich bis zum 1. April dem zuständigen Wasser- und Schiffahrtsamt in Meppen eine<br />

Zusammenstellung über die Fischfänge, getrennt nach Fischarten, in doppelter<br />

Ausfertigung vorzulegen. Der Unterpächter hat diese Zusammenstellung bis zum 1.3. j. J.<br />

dem LFV einzureichen.<br />

§ 13<br />

Der Unterpächter ist verpflichtet, Fischfänge in beschränktem Maße für<br />

wissenschaftliche Zwecke unentgeltlich zu dulden.<br />

§ 14<br />

Der vorstehende Pachtvertrag kann auch vor Ablauf der Pachtzeit ohne Einhaltung einer<br />

Kündigungsfrist zum Ende <strong>des</strong> laufenden Pachtjahres gekündigt werden, wenn der<br />

Unterpächter seinen Verpflichtungen aus diesem Pachtvertrag zuwiderhandelt und das<br />

Zuwiderhandeln auch auf Mahnung <strong>des</strong> Verpächters oder seiner Beauftragten nicht<br />

unterlässt oder wenn der Unterpächter mit der Zahlung <strong>des</strong> Pachtgel<strong>des</strong> länger als drei<br />

Monate nach Mahnung in Verzug gerät oder wenn organisatorische Gründe hierzu<br />

Veranlassung geben. Bei erheblichen Veränderungen <strong>des</strong> Preisindex sind beide<br />

Vertragsparteien berechtigt, den Vertrag bezüglich <strong>des</strong> § 3 mit einer Frist von drei<br />

Monaten zum Schluss eines jeden Pachtjahres zu kündigen, ohne dass es zu einer<br />

Auflösung dieses Vertrages kommt. Sollte eine Einigung über die Festsetzung <strong>des</strong> neuen<br />

Pachtpreises im Rahmen eines Nachtragsvertrages nicht zustande kommen, so soll ein<br />

Gutachten der Bun<strong>des</strong>anstalt für Gewässerkunde in Koblenz für beide Parteien als<br />

verbindlich anerkannt werden.<br />

§ 15<br />

Falls im Laufe der Pachtzeit eine Veränderung der Pachtstrecke mit Rücksicht auf den<br />

Betrieb und die Unterhaltung oder den Ausbau der Schiffahrtsstrasse nach dem Ermessen<br />

der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung notwendig werden sollte, ist der Fischfang auf<br />

der infrage kommenden Strecke einzustellen. Der Unterpächter ist über die<br />

Notwendigkeit und den Umfang der Einstellung <strong>des</strong> Fischfanges durch den Verpächter<br />

rechtzeitig zu verständigen. Dem Lan<strong>des</strong>fischereiverband Weser-<strong>Ems</strong> e.V. als Pächter und<br />

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