35 Jahre Kärntner Jagdaufseherverband - Jagdaufseher Kärnten
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<strong>35</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Kärntner</strong> <strong><strong>Jagdaufseher</strong>verband</strong> – die Geschichte.<br />
Eine Reihe hervorragender Verbandsjuristen<br />
Beginnend mit Dr. Harald Moser über Dr. Edwin Kois, Dr. Helmut Arbeiter, Dr. Wilhelm<br />
Eckhart, Dr. Josef Trampitsch und dem heutigen LO-Stev. Dr. Josef Schoffnegger haben<br />
dem KJAV und seinen Mitgliedern vom Anbeginn seines Wirkens bis heute immer fundierte<br />
Juristen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Mit der Einrichtung eines Rechtsschutzfonds für in<br />
„Rechtsnot“ geratene Mitglieder hat der Verband schon seit Jahrzehnten eine besondere<br />
Serviceleistung anzubieten. Das „Jagdrecht für Fortgeschrittene“<br />
von Dr. Arbeiter und die „Jagdrechtlichen Nebengesetze“ von Dr. Trampitsch<br />
sind zusätzlich als begehrte, jagdrechtliche Nachschlagewerke im Eigenverlag<br />
des KJAV erschienen. Mit dem „<strong>Kärntner</strong> Jagdgesetz in Wort und Bild“<br />
ist unserem Redakteur Dr. Arbeiter ein wahrhaftes Meisterstück eines Jagdrechtskommentars<br />
gelungen. Erstmals wurde ein Jagdrechtsbuch in Österreich<br />
mit Fotos und Bildern so gestaltet, dass es jedem Leser Freude macht<br />
darin zu blättern und nach Paragraphen zu suchen. Schon bald nach dem<br />
Erscheinungstermin Jänner 2005 waren die gesamten 2.000 Stück dieser<br />
ersten Auflage vergriffen und im Dezember 2007 bereits die zweite, überarbeitete<br />
Auflage dieses begehrten Jagdrechtswerkes gedruckt.<br />
Reformierung des Verbandes<br />
Im Interesse einer funktionierenden Organisation und positiven Fortentwicklung der Vereines wurde<br />
im <strong>Jahre</strong> 1990 das Delegiertenwahlsystem eingeführt und die Funktionsperiode der Ämter von drei<br />
auf fünf <strong>Jahre</strong> verlängert, bei der 23. Landesvollversammlung 1996 in Spittal die veralteten Satzungen<br />
erneuert, novelliert und den heutigen Erfordernissen angepasst und im Rahmen der 25.<br />
Jubiläumslandesvollversammlung im <strong>Jahre</strong> 1998 mit der Umwandlung des Verbandslogos von einem<br />
Hirschgeweih auf das lebende Bildnis eines Birkhahnes die bis dahin größte vereinspolitische Änderung<br />
herbeigeführt. Mit dem Beschluss von neuen Ehrungssatzungen<br />
im <strong>Jahre</strong> 2002 wurden die allesamt als sich äußerst<br />
positiv erwiesenen Reformen vorläufig abgeschlossen.<br />
Vom ersten Verbandslokal als Mieter des Magistrates Klagenfurt<br />
in der Theatergasse 4 über die im Herbst 1991 eröffnete<br />
Landesgeschäftsstelle am Alten Platz 19 als Untermieter der<br />
Rechtsanwaltskanzleigemeinschaft Dr. Hammerschlag/Dr.<br />
Eckhart, führte der Weg über Einladung von Ljgm. Dr. Gorton<br />
mit der Eröffnung des heutigen Büros am 5. Jänner 2000 in<br />
das schöne Verwaltungszentrum der <strong>Kärntner</strong> Jägerschaft – in<br />
den Jägerhof Mageregg.<br />
Der historische 12. Juli des <strong>Jahre</strong>s 2001<br />
Das Schloss Mageregg in Klagenfurt –<br />
die Wirkungsstätte der Kärnter Jägerschaft<br />
und des KJAV.<br />
Fotos (außer verbotene Waffen): Dietmar Streitmaier<br />
So erfreulich wie die „Herbergsuche“ entwickelte sich aber auch die rechtliche Absicherung der<br />
Jagdschutzorgane im <strong>Kärntner</strong> Jagdgesetz. Sah der Gesetzgeber mit der Jagdgesetznovelle 1991 noch<br />
keine diesbezügliche Notwendigkeit, so änderte sich dieser Status mit der am 1. August 1996 in Kraft<br />
getretenen Novelle schon wesentlich zu unserem Vorteil. Die Dauer der Bestellung war ab diesem<br />
Zeitpunkt am Beginn bekannt zu geben und eine allfällige Abberufung vor dieser Zeit durch den<br />
Jagdausübungsberechtigten schriftlich zu begründen. Mit der rechtlichen Besserstellung in der Jagdgesetznovelle<br />
vom 12. Juli 2001 hat der KJAV nach 28-jährigem Wirken und Bemühen wohl „das<br />
Gründungsziel“ schlechthin erreicht. Eine Abberufung des Jagdschutzorgans innerhalb eines Zeitraumes<br />
von zwei <strong>Jahre</strong>n kann jetzt nur erfolgen, wenn Gründe die für die Bestellung von Erfordernis<br />
waren, nicht mehr gegeben sind. Ohne Zweifel ist diese „quasi“ Unkündbarkeit eine große rechtliche<br />
Aufwertung des Jagdschutzorgans – bedeutet aber auch ein viel mehr an Verantwortung.<br />
Mit der gesetzlichen Zuerkennung eines jährlichen, namhaften Förderungsbetrages aus dem Rückfluss<br />
der Landesjagdabgabe wurde dem <strong>Kärntner</strong> <strong>Jagdaufseher</strong>-Verband am 14. November 2000 der längst<br />
fällige Status der endgültigen jagdpolitischen Anerkennung als Fachorganisation im Jagdwesen dieses<br />
Landes zugeordnet.<br />
KÄRNTNER<br />
JAGDAUFSEHERVERBAND<br />
Dr. Helmut Arbeiter:<br />
• Strafgesetz<br />
• Naturschutzgesetz<br />
• Pilzverordnung<br />
• Tierschutzgesetz<br />
• Forstgesetz<br />
• Wegefreiheit im Bergland<br />
• Waffengesetz<br />
Dr. Walter Magometschnigg:<br />
• Grundzüge des Verfassungs- und<br />
Verwaltungsrechts