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35 Jahre Kärntner Jagdaufseherverband - Jagdaufseher Kärnten

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<strong>35</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>Kärntner</strong> <strong><strong>Jagdaufseher</strong>verband</strong> – die Geschichte.<br />

Eine Reihe hervorragender Verbandsjuristen<br />

Beginnend mit Dr. Harald Moser über Dr. Edwin Kois, Dr. Helmut Arbeiter, Dr. Wilhelm<br />

Eckhart, Dr. Josef Trampitsch und dem heutigen LO-Stev. Dr. Josef Schoffnegger haben<br />

dem KJAV und seinen Mitgliedern vom Anbeginn seines Wirkens bis heute immer fundierte<br />

Juristen mit Rat und Tat zur Seite gestanden. Mit der Einrichtung eines Rechtsschutzfonds für in<br />

„Rechtsnot“ geratene Mitglieder hat der Verband schon seit Jahrzehnten eine besondere<br />

Serviceleistung anzubieten. Das „Jagdrecht für Fortgeschrittene“<br />

von Dr. Arbeiter und die „Jagdrechtlichen Nebengesetze“ von Dr. Trampitsch<br />

sind zusätzlich als begehrte, jagdrechtliche Nachschlagewerke im Eigenverlag<br />

des KJAV erschienen. Mit dem „<strong>Kärntner</strong> Jagdgesetz in Wort und Bild“<br />

ist unserem Redakteur Dr. Arbeiter ein wahrhaftes Meisterstück eines Jagdrechtskommentars<br />

gelungen. Erstmals wurde ein Jagdrechtsbuch in Österreich<br />

mit Fotos und Bildern so gestaltet, dass es jedem Leser Freude macht<br />

darin zu blättern und nach Paragraphen zu suchen. Schon bald nach dem<br />

Erscheinungstermin Jänner 2005 waren die gesamten 2.000 Stück dieser<br />

ersten Auflage vergriffen und im Dezember 2007 bereits die zweite, überarbeitete<br />

Auflage dieses begehrten Jagdrechtswerkes gedruckt.<br />

Reformierung des Verbandes<br />

Im Interesse einer funktionierenden Organisation und positiven Fortentwicklung der Vereines wurde<br />

im <strong>Jahre</strong> 1990 das Delegiertenwahlsystem eingeführt und die Funktionsperiode der Ämter von drei<br />

auf fünf <strong>Jahre</strong> verlängert, bei der 23. Landesvollversammlung 1996 in Spittal die veralteten Satzungen<br />

erneuert, novelliert und den heutigen Erfordernissen angepasst und im Rahmen der 25.<br />

Jubiläumslandesvollversammlung im <strong>Jahre</strong> 1998 mit der Umwandlung des Verbandslogos von einem<br />

Hirschgeweih auf das lebende Bildnis eines Birkhahnes die bis dahin größte vereinspolitische Änderung<br />

herbeigeführt. Mit dem Beschluss von neuen Ehrungssatzungen<br />

im <strong>Jahre</strong> 2002 wurden die allesamt als sich äußerst<br />

positiv erwiesenen Reformen vorläufig abgeschlossen.<br />

Vom ersten Verbandslokal als Mieter des Magistrates Klagenfurt<br />

in der Theatergasse 4 über die im Herbst 1991 eröffnete<br />

Landesgeschäftsstelle am Alten Platz 19 als Untermieter der<br />

Rechtsanwaltskanzleigemeinschaft Dr. Hammerschlag/Dr.<br />

Eckhart, führte der Weg über Einladung von Ljgm. Dr. Gorton<br />

mit der Eröffnung des heutigen Büros am 5. Jänner 2000 in<br />

das schöne Verwaltungszentrum der <strong>Kärntner</strong> Jägerschaft – in<br />

den Jägerhof Mageregg.<br />

Der historische 12. Juli des <strong>Jahre</strong>s 2001<br />

Das Schloss Mageregg in Klagenfurt –<br />

die Wirkungsstätte der Kärnter Jägerschaft<br />

und des KJAV.<br />

Fotos (außer verbotene Waffen): Dietmar Streitmaier<br />

So erfreulich wie die „Herbergsuche“ entwickelte sich aber auch die rechtliche Absicherung der<br />

Jagdschutzorgane im <strong>Kärntner</strong> Jagdgesetz. Sah der Gesetzgeber mit der Jagdgesetznovelle 1991 noch<br />

keine diesbezügliche Notwendigkeit, so änderte sich dieser Status mit der am 1. August 1996 in Kraft<br />

getretenen Novelle schon wesentlich zu unserem Vorteil. Die Dauer der Bestellung war ab diesem<br />

Zeitpunkt am Beginn bekannt zu geben und eine allfällige Abberufung vor dieser Zeit durch den<br />

Jagdausübungsberechtigten schriftlich zu begründen. Mit der rechtlichen Besserstellung in der Jagdgesetznovelle<br />

vom 12. Juli 2001 hat der KJAV nach 28-jährigem Wirken und Bemühen wohl „das<br />

Gründungsziel“ schlechthin erreicht. Eine Abberufung des Jagdschutzorgans innerhalb eines Zeitraumes<br />

von zwei <strong>Jahre</strong>n kann jetzt nur erfolgen, wenn Gründe die für die Bestellung von Erfordernis<br />

waren, nicht mehr gegeben sind. Ohne Zweifel ist diese „quasi“ Unkündbarkeit eine große rechtliche<br />

Aufwertung des Jagdschutzorgans – bedeutet aber auch ein viel mehr an Verantwortung.<br />

Mit der gesetzlichen Zuerkennung eines jährlichen, namhaften Förderungsbetrages aus dem Rückfluss<br />

der Landesjagdabgabe wurde dem <strong>Kärntner</strong> <strong>Jagdaufseher</strong>-Verband am 14. November 2000 der längst<br />

fällige Status der endgültigen jagdpolitischen Anerkennung als Fachorganisation im Jagdwesen dieses<br />

Landes zugeordnet.<br />

KÄRNTNER<br />

JAGDAUFSEHERVERBAND<br />

Dr. Helmut Arbeiter:<br />

• Strafgesetz<br />

• Naturschutzgesetz<br />

• Pilzverordnung<br />

• Tierschutzgesetz<br />

• Forstgesetz<br />

• Wegefreiheit im Bergland<br />

• Waffengesetz<br />

Dr. Walter Magometschnigg:<br />

• Grundzüge des Verfassungs- und<br />

Verwaltungsrechts

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