Kreisfeuerwehrverband Nordfriesland
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<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Nordfriesland</strong> Otto-Backens-Weg 1 25813 Husum<br />
<strong>Kreisfeuerwehrverband</strong> <strong>Nordfriesland</strong><br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Merkblatt<br />
Feuerwehrverwaltung<br />
Einwilligung der Mitglieder zur Verarbeitung personenbezogener Daten<br />
für die Freiwillige Feuerwehr<br />
Verbleibt bei der Wehrführung<br />
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich Katastrophenschutz / Feuerwehr<br />
ist nach den zurzeit geltenden Fassungen des § 37 Brandschutzgesetz (BrSchG)<br />
Schleswig-Holstein, den §§ 36 und 37 Landeskatastrophenschutzgesetz – (LKatSG)<br />
Schleswig-Holstein sowie § 5 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) Schleswig-Holstein<br />
zulässig.<br />
Zulässig für die Datenverarbeitung sind folgende personenbezogene Daten:<br />
� Name / Vornamen / Geburtsdatum / akademische Grade<br />
� Anschrift / Erreichbarkeiten<br />
� Einheit / Einrichtung / Name der Feuerwehr / Datum des Eintritts<br />
� Dienstverhältnis / -ausübung / Funktionen<br />
� Personal- und Dienstausweisnummer,<br />
� Dienstgrad / Beförderungen / Auszeichnungen und Ehrungen<br />
� Ausbildungslehrgänge / Qualifikationen / bes. Kenntnisse und Fähigkeiten<br />
� Einsätze / Dienstzeiten / sonstige geleistete Stunden<br />
� persönliche Ausrüstung / körperliche Eignung und Strahlenbelastung<br />
� Verpflichtung zum Katastrophenschutz,<br />
� Beruf / Beschäftigungsstelle<br />
� bei Ansprüchen nach §§ 31 und 32 Name der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,<br />
Art und Höhe der Erstattungsansprüche, Bankverbindungen der oder des<br />
Anspruchsberechtigten.<br />
Erweiterte, freiwillige Datenerfassung im KFV <strong>Nordfriesland</strong>:<br />
Weitere, durch den KFV <strong>Nordfriesland</strong> verarbeitbare, Daten sind freiwillig und bedürfen<br />
der Zustimmung der betreffenden Person:<br />
� Familienstand / Hochzeit / Kinder / Arbeitgeber / Bankverbindungen<br />
� Schlüsselausgaben<br />
Die vorstehenden Hinweise sind allen Mitgliedern mitzuteilen und deren Einwilligung zur<br />
erweiterten Datenerfassung schriftlich festzuhalten. Ebenso ist darauf hinzuweisen, dass
die Einwilligung zur Erfassung der erweiterten, freiwilligen Daten jetzt und in der Zukunft<br />
verweigert werden kann.