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KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland

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Jetzt vier Mal im Jahr:<br />

Das neue <strong>KH</strong>-Info! Magazin<br />

Sehr geehrte Innungsmitglieder,<br />

sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Leserinnen und Leser,<br />

Sie halten heute erstmalig das<br />

neue „<strong>KH</strong>-Magazin“ in Ihren<br />

Händen. Wir möchten mit unserer<br />

neuen Zeitschrift zukünftig<br />

quartalsmäßig mit aktuellen<br />

Berichten zum Arbeitsrecht,<br />

dem Werkvertragsrecht, dem<br />

Steuerrecht und zur aktuellen<br />

Rechtsprechung, aber ebenso<br />

mit der Berichterstattung über<br />

die Aktivitäten unserer<br />

<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und<br />

unserer Innungen, Ihnen eine interessante und neue<br />

Lektüre zur Verfügung stellen.<br />

Beabsichtigt ist darüber hinaus, auch unseren Mitgliedern<br />

selbst die Möglichkeit zu geben, sich und das eigene<br />

Unternehmen in diesem Organ vorzustellen.<br />

Außerdem möchten wir in jeder neuen Ausgabe aktuelle<br />

Themenschwerpunkte setzen. Unsere Erstausgabe<br />

beschäftigt sich unter anderem mit der Befristung von<br />

Arbeitsverträgen nach der Ausbildung, der Entfernungspauschale<br />

und zum Beispiel mit den Aufbewahrungsfristen<br />

für Buchführungsunterlagen.<br />

Das Sommerfest im Juni diesen Jahres war zwar leider<br />

nicht so gut besucht, wie wir uns das gewünscht haben,<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>KH</strong> MEDIA im <strong>KH</strong>-Centrum<br />

der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Hochsauerland</strong><br />

Enster Straße 11<br />

59821 Meschede<br />

Tel. 0291-952985-0<br />

Fax 0291-952985-22<br />

zentrale@kh-hochsauerland.de<br />

Redaktion:<br />

Jochem Hunecke (jh)<br />

Meinolf Linke (ml)<br />

Stephan Schellschmidt (ss)<br />

Ingomar Schennen (is)<br />

Friedrich Sonntag (fso)<br />

Ralf Gölzenleuchter (rg)<br />

Grafik / Layout / Koordination<br />

Kontakt:<br />

<strong>KH</strong> Media - Ralf Gölzenleuchter<br />

grafik@khmedia.de<br />

gleichwohl geben die hier abgedruckten Bilder einen<br />

guten Eindruck von der wirklich schönen Atmosphäre<br />

des Abends wieder.<br />

Ob Stollenprüfung der „Sauerländer Bäcker“ oder die<br />

Jugendleistungsschau im Friseurhandwerk, jede professionelle<br />

öffentliche Darstellung unseres heimischen<br />

Handwerks ist Imagearbeit, die letztlich jedem Einzelnen<br />

zu gute kommt. Für Anregungen und weitere Ideen zu<br />

unserer Zeitschrift möchten wir Sie herzlich auffordern,<br />

mit uns Kontakt aufzunehmen. Auch kritische Bemerkungen<br />

sind uns willkommen, denn in jeder konstruktiven<br />

Kritik steckt ein Verbesserungsvorschlag, den wir<br />

gerne beherzigen wollen.<br />

Die Herstellung eines so hochwertigen Veröffentlichungsorgans<br />

kostet neben Zeit auch viel Geld. Wir<br />

bedanken uns an dieser Stelle bei den Inserenten, die<br />

seit vielen Jahren verlässliche Partner des heimischen<br />

Handwerks sind und die dieses Druckwerk erst möglich<br />

gemacht haben.<br />

Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich, auch im<br />

Namen des Vorstandes der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />

<strong>Hochsauerland</strong> sowie aller Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest, viel Glück<br />

im neuen Jahr, beste Gesundheit und Gottes Segen.<br />

Ihr<br />

Jochem Hunecke<br />

-Hauptgeschäftsführer-<br />

Alle Jahre wieder<br />

Forderungsverjährung am Jahresende beachten!<br />

Der Vergütungsanspruch im Rahmen<br />

eines BGB Werkvertrages entsteht<br />

mit der Abnahme, dies hat zur Folge,<br />

dass Forderungen auch ohne<br />

Rechnungsstellung verjähren. Für<br />

Vergütungsansprüche aus Kaufoder<br />

Werkverträgen gilt die Regelverjährungsfrist<br />

von 3 Jahren. Die<br />

Frist beginnt mit dem Ende eines<br />

jeden Kalenderjahres (31.12.), in<br />

welchem der Anspruch entstanden<br />

ist und der Gläubiger von der Person<br />

des Schuldners und den anspruchsbegründenden<br />

Tatsachen Kenntnis<br />

bekommen hat. Dementsprechend<br />

können am 31.12.2007 beispielsweise<br />

Vergütungsansprüche aus<br />

dem Jahre 2004 verjähren.<br />

Die drohende Verjährung kann durch<br />

Klageerhebung, durch Beantragung<br />

eines Mahnbescheides, durch die<br />

Geltendmachung eines Anspruchs in<br />

einem anhängigen Prozess, durch<br />

die Streitverkündung in einem anhängigen<br />

Prozess oder die Anmeldung<br />

des Anspruchs innerhalb eines<br />

Insolvenzverfahrens gehemmt werden.<br />

Wir dürfen Sie daher bitten, sämtliche<br />

Forderungen dahingehend zu<br />

überprüfen, ob die Ansprüche mit<br />

Ablauf diesen Jahres verjähren und<br />

gegebenenfalls Maßnahmen zu<br />

ergreifen, die die Verjährung hemmen.<br />

Für Rückfragen stehen Ihnen<br />

selbstverständlich die Mitarbeiter der<br />

Geschäftsstelle zur Verfügung. (ss)<br />

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