KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland
KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland
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Jetzt vier Mal im Jahr:<br />
Das neue <strong>KH</strong>-Info! Magazin<br />
Sehr geehrte Innungsmitglieder,<br />
sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Leserinnen und Leser,<br />
Sie halten heute erstmalig das<br />
neue „<strong>KH</strong>-Magazin“ in Ihren<br />
Händen. Wir möchten mit unserer<br />
neuen Zeitschrift zukünftig<br />
quartalsmäßig mit aktuellen<br />
Berichten zum Arbeitsrecht,<br />
dem Werkvertragsrecht, dem<br />
Steuerrecht und zur aktuellen<br />
Rechtsprechung, aber ebenso<br />
mit der Berichterstattung über<br />
die Aktivitäten unserer<br />
<strong>Kreishandwerkerschaft</strong> und<br />
unserer Innungen, Ihnen eine interessante und neue<br />
Lektüre zur Verfügung stellen.<br />
Beabsichtigt ist darüber hinaus, auch unseren Mitgliedern<br />
selbst die Möglichkeit zu geben, sich und das eigene<br />
Unternehmen in diesem Organ vorzustellen.<br />
Außerdem möchten wir in jeder neuen Ausgabe aktuelle<br />
Themenschwerpunkte setzen. Unsere Erstausgabe<br />
beschäftigt sich unter anderem mit der Befristung von<br />
Arbeitsverträgen nach der Ausbildung, der Entfernungspauschale<br />
und zum Beispiel mit den Aufbewahrungsfristen<br />
für Buchführungsunterlagen.<br />
Das Sommerfest im Juni diesen Jahres war zwar leider<br />
nicht so gut besucht, wie wir uns das gewünscht haben,<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
<strong>KH</strong> MEDIA im <strong>KH</strong>-Centrum<br />
der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Hochsauerland</strong><br />
Enster Straße 11<br />
59821 Meschede<br />
Tel. 0291-952985-0<br />
Fax 0291-952985-22<br />
zentrale@kh-hochsauerland.de<br />
Redaktion:<br />
Jochem Hunecke (jh)<br />
Meinolf Linke (ml)<br />
Stephan Schellschmidt (ss)<br />
Ingomar Schennen (is)<br />
Friedrich Sonntag (fso)<br />
Ralf Gölzenleuchter (rg)<br />
Grafik / Layout / Koordination<br />
Kontakt:<br />
<strong>KH</strong> Media - Ralf Gölzenleuchter<br />
grafik@khmedia.de<br />
gleichwohl geben die hier abgedruckten Bilder einen<br />
guten Eindruck von der wirklich schönen Atmosphäre<br />
des Abends wieder.<br />
Ob Stollenprüfung der „Sauerländer Bäcker“ oder die<br />
Jugendleistungsschau im Friseurhandwerk, jede professionelle<br />
öffentliche Darstellung unseres heimischen<br />
Handwerks ist Imagearbeit, die letztlich jedem Einzelnen<br />
zu gute kommt. Für Anregungen und weitere Ideen zu<br />
unserer Zeitschrift möchten wir Sie herzlich auffordern,<br />
mit uns Kontakt aufzunehmen. Auch kritische Bemerkungen<br />
sind uns willkommen, denn in jeder konstruktiven<br />
Kritik steckt ein Verbesserungsvorschlag, den wir<br />
gerne beherzigen wollen.<br />
Die Herstellung eines so hochwertigen Veröffentlichungsorgans<br />
kostet neben Zeit auch viel Geld. Wir<br />
bedanken uns an dieser Stelle bei den Inserenten, die<br />
seit vielen Jahren verlässliche Partner des heimischen<br />
Handwerks sind und die dieses Druckwerk erst möglich<br />
gemacht haben.<br />
Allen Leserinnen und Lesern wünsche ich, auch im<br />
Namen des Vorstandes der <strong>Kreishandwerkerschaft</strong><br />
<strong>Hochsauerland</strong> sowie aller Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeitern ein frohes Weihnachtsfest, viel Glück<br />
im neuen Jahr, beste Gesundheit und Gottes Segen.<br />
Ihr<br />
Jochem Hunecke<br />
-Hauptgeschäftsführer-<br />
Alle Jahre wieder<br />
Forderungsverjährung am Jahresende beachten!<br />
Der Vergütungsanspruch im Rahmen<br />
eines BGB Werkvertrages entsteht<br />
mit der Abnahme, dies hat zur Folge,<br />
dass Forderungen auch ohne<br />
Rechnungsstellung verjähren. Für<br />
Vergütungsansprüche aus Kaufoder<br />
Werkverträgen gilt die Regelverjährungsfrist<br />
von 3 Jahren. Die<br />
Frist beginnt mit dem Ende eines<br />
jeden Kalenderjahres (31.12.), in<br />
welchem der Anspruch entstanden<br />
ist und der Gläubiger von der Person<br />
des Schuldners und den anspruchsbegründenden<br />
Tatsachen Kenntnis<br />
bekommen hat. Dementsprechend<br />
können am 31.12.2007 beispielsweise<br />
Vergütungsansprüche aus<br />
dem Jahre 2004 verjähren.<br />
Die drohende Verjährung kann durch<br />
Klageerhebung, durch Beantragung<br />
eines Mahnbescheides, durch die<br />
Geltendmachung eines Anspruchs in<br />
einem anhängigen Prozess, durch<br />
die Streitverkündung in einem anhängigen<br />
Prozess oder die Anmeldung<br />
des Anspruchs innerhalb eines<br />
Insolvenzverfahrens gehemmt werden.<br />
Wir dürfen Sie daher bitten, sämtliche<br />
Forderungen dahingehend zu<br />
überprüfen, ob die Ansprüche mit<br />
Ablauf diesen Jahres verjähren und<br />
gegebenenfalls Maßnahmen zu<br />
ergreifen, die die Verjährung hemmen.<br />
Für Rückfragen stehen Ihnen<br />
selbstverständlich die Mitarbeiter der<br />
Geschäftsstelle zur Verfügung. (ss)<br />
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