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KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland

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zwar immer unter Berufung auf den<br />

bereits in der ersten Befristung<br />

gewählten Sachgrund.<br />

Im Anschluss an eine Ausbildung<br />

Was die Parteien nicht beachtet<br />

haben, war die Auslegung des<br />

Begriffes „im Anschluss an eine<br />

Ausbildung“ im Sinne des § 14<br />

Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 TzBfG in<br />

der Rechtsprechung: Der Zweck dieser<br />

Befristung liegt allein darin, dem<br />

Arbeitnehmer lediglich den Über-<br />

Bildung verpflichtet<br />

Qualifizierter Nachwuchs im eigenen Betrieb<br />

Um für ausreichend qualifizierten<br />

Nachwuchs im eigenen Betrieb sorgen<br />

zu können, übernimmt der<br />

Arbeitgeber oftmals die Fortbildungskosten<br />

seiner Arbeitnehmer. Diese<br />

Kostenübernahme ist meist an die<br />

Erwartungshaltung des Arbeitgebers<br />

geknüpft, dass der Arbeitnehmer<br />

nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme<br />

den Betrieb noch für<br />

einen längeren Zeitraum angehören<br />

wird. Folgerichtig möchten Arbeitgeber<br />

ihre Mitarbeiter hinsichtlich der<br />

entstandenen Kosten längerfristig an<br />

den Betrieb binden. Sollte eine<br />

Rückzahlungsvereinbarung nicht<br />

bereits im Arbeitsvertrag verankert<br />

sein, ist es ratsam, eine solche Vereinbarung<br />

vor einer Fortbildung zu<br />

schließen, damit diese rechtlich haltbar<br />

ist, muss sie für den Arbeitnehmer<br />

zumutbar sein. Bei der Überprüfung<br />

ist auf den Umfang der<br />

Fortbildungsmaßnahme, sowie die<br />

damit verbundene Bindungsdauer an<br />

den Betrieb, als auch die Gründe für<br />

die Rückzahlungspflicht zu prüfen. In<br />

der Rechtsprechung haben sich<br />

nachstehend entwickelte Leitlinien<br />

bewährt.<br />

Fortbildungsdauer:<br />

bis zu<br />

einem Monat<br />

gang in eine reguläre Beschäftigung<br />

zu erleichtern. Mit dem Begriff ‚Übergang’<br />

verbinden sowohl Literatur wie<br />

auch die Rechtsprechung aber nur<br />

das erste befristete Arbeitsverhältnis<br />

nach der Ausbildung. Weitere<br />

Befristungen sowie Befristungsverlängerungen<br />

können nach der<br />

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts<br />

nicht mehr auf den anfänglichen<br />

Sachgrund gestützt werden.<br />

Damit befand sich der Arbeitnehmer<br />

nach der ersten Befristung in einem<br />

unbefristeten Arbeitsverhältnis. Fest-<br />

Bezüglich der Rückzahlung kann<br />

vereinbart werden, dass sämtliche<br />

Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer<br />

ersetzt werden, dazu gehören<br />

auch Reise-, Verpflegungs- bzw.<br />

Unterbringungskosten sowie Lehrgangs-<br />

und Prüfungsgebühren. Der<br />

Arbeitnehmer darf allerdings nicht<br />

dazu verpflichtet werden, die gesamten<br />

Fortbildungskosten während der<br />

gesamten vertraglichen Bindungsdauer<br />

zurückzahlen zu müssen, des-<br />

bis zu<br />

zwei<br />

Monaten<br />

zuhalten bleibt, dass eine kalendermäßige<br />

Zeitbefristung im vorliegenden<br />

Fall wesentlich sinnvoller gewesen<br />

wäre. (is)<br />

Fragen zu befristeten<br />

Arbeitsverträgen nach<br />

abgeschlossener<br />

Ausbildung ?<br />

kh-centrum<br />

Tel. 0291-952985-19<br />

halb empfiehlt sich eine Vereinbarung<br />

einer monatlichen Minderung<br />

der Rückzahlungspflicht, z.B. bei<br />

einer 36-monatigen Bindungsdauer<br />

über den Lehrgang hinaus, 1/36-tel<br />

pro Monat.<br />

Fortbildungs-Vertragsmuster mit entsprechender<br />

Rückzahlungsklausel<br />

können bei der Innungsgeschäftsstelle<br />

abgefragt werden. (ss)<br />

3-4 Monate 5-6 Monate 6-12 Monate<br />

24 Monate<br />

und mehr<br />

Bindungsdauer: 6 Monate 12 Monate 24 Monate 36 Monate 36 Monate 60 Monate<br />

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