KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland
KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland
KH Zeitung - Kreishandwerkerschaft Hochsauerland
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
zwar immer unter Berufung auf den<br />
bereits in der ersten Befristung<br />
gewählten Sachgrund.<br />
Im Anschluss an eine Ausbildung<br />
Was die Parteien nicht beachtet<br />
haben, war die Auslegung des<br />
Begriffes „im Anschluss an eine<br />
Ausbildung“ im Sinne des § 14<br />
Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 TzBfG in<br />
der Rechtsprechung: Der Zweck dieser<br />
Befristung liegt allein darin, dem<br />
Arbeitnehmer lediglich den Über-<br />
Bildung verpflichtet<br />
Qualifizierter Nachwuchs im eigenen Betrieb<br />
Um für ausreichend qualifizierten<br />
Nachwuchs im eigenen Betrieb sorgen<br />
zu können, übernimmt der<br />
Arbeitgeber oftmals die Fortbildungskosten<br />
seiner Arbeitnehmer. Diese<br />
Kostenübernahme ist meist an die<br />
Erwartungshaltung des Arbeitgebers<br />
geknüpft, dass der Arbeitnehmer<br />
nach Beendigung der Fortbildungsmaßnahme<br />
den Betrieb noch für<br />
einen längeren Zeitraum angehören<br />
wird. Folgerichtig möchten Arbeitgeber<br />
ihre Mitarbeiter hinsichtlich der<br />
entstandenen Kosten längerfristig an<br />
den Betrieb binden. Sollte eine<br />
Rückzahlungsvereinbarung nicht<br />
bereits im Arbeitsvertrag verankert<br />
sein, ist es ratsam, eine solche Vereinbarung<br />
vor einer Fortbildung zu<br />
schließen, damit diese rechtlich haltbar<br />
ist, muss sie für den Arbeitnehmer<br />
zumutbar sein. Bei der Überprüfung<br />
ist auf den Umfang der<br />
Fortbildungsmaßnahme, sowie die<br />
damit verbundene Bindungsdauer an<br />
den Betrieb, als auch die Gründe für<br />
die Rückzahlungspflicht zu prüfen. In<br />
der Rechtsprechung haben sich<br />
nachstehend entwickelte Leitlinien<br />
bewährt.<br />
Fortbildungsdauer:<br />
bis zu<br />
einem Monat<br />
gang in eine reguläre Beschäftigung<br />
zu erleichtern. Mit dem Begriff ‚Übergang’<br />
verbinden sowohl Literatur wie<br />
auch die Rechtsprechung aber nur<br />
das erste befristete Arbeitsverhältnis<br />
nach der Ausbildung. Weitere<br />
Befristungen sowie Befristungsverlängerungen<br />
können nach der<br />
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts<br />
nicht mehr auf den anfänglichen<br />
Sachgrund gestützt werden.<br />
Damit befand sich der Arbeitnehmer<br />
nach der ersten Befristung in einem<br />
unbefristeten Arbeitsverhältnis. Fest-<br />
Bezüglich der Rückzahlung kann<br />
vereinbart werden, dass sämtliche<br />
Fortbildungskosten durch den Arbeitnehmer<br />
ersetzt werden, dazu gehören<br />
auch Reise-, Verpflegungs- bzw.<br />
Unterbringungskosten sowie Lehrgangs-<br />
und Prüfungsgebühren. Der<br />
Arbeitnehmer darf allerdings nicht<br />
dazu verpflichtet werden, die gesamten<br />
Fortbildungskosten während der<br />
gesamten vertraglichen Bindungsdauer<br />
zurückzahlen zu müssen, des-<br />
bis zu<br />
zwei<br />
Monaten<br />
zuhalten bleibt, dass eine kalendermäßige<br />
Zeitbefristung im vorliegenden<br />
Fall wesentlich sinnvoller gewesen<br />
wäre. (is)<br />
Fragen zu befristeten<br />
Arbeitsverträgen nach<br />
abgeschlossener<br />
Ausbildung ?<br />
kh-centrum<br />
Tel. 0291-952985-19<br />
halb empfiehlt sich eine Vereinbarung<br />
einer monatlichen Minderung<br />
der Rückzahlungspflicht, z.B. bei<br />
einer 36-monatigen Bindungsdauer<br />
über den Lehrgang hinaus, 1/36-tel<br />
pro Monat.<br />
Fortbildungs-Vertragsmuster mit entsprechender<br />
Rückzahlungsklausel<br />
können bei der Innungsgeschäftsstelle<br />
abgefragt werden. (ss)<br />
3-4 Monate 5-6 Monate 6-12 Monate<br />
24 Monate<br />
und mehr<br />
Bindungsdauer: 6 Monate 12 Monate 24 Monate 36 Monate 36 Monate 60 Monate<br />
5