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Referat Franz Ziegler, Co-Leiter Fachstelle Kinderschutz Kanton

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3. Rechtliche Argumente<br />

Gemäss<br />

• der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,<br />

• der von der Schweiz ratifizierten UNO-<br />

Kinderrechtskonvention<br />

• und gemäss Bundesverfassung<br />

wäre der Gesetzgeber verpflichtet, die Kinder in<br />

besonderem Mass zu schützen und auch die Gewalt<br />

gegen Kinder / Körperstrafen zu verbieten.

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