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"Begleiteter Umgang". - Deutscher Kinderschutzbund ...

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Aufsätze Beiträge Berichte<br />

Richterbefragung durch das Institut für Frühpädagogik<br />

2001 stand der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />

unter den freien Trägern, die Begleiteten<br />

Umgang anbieten an erster Stelle<br />

des Bekanntheitsgrades bei den FamilienrichterInnen<br />

(Fichtner, 2001).<br />

& Entwicklung des Begleiteten<br />

Umgangs im DKSB in den letzten<br />

fünf Jahren<br />

Im DKSB Landesverband Bayern wurde seit<br />

der Gründung die Struktur der Geschäftsstelle<br />

kontinuierlich aus- und aufgebaut. Durch die<br />

Akquise von Zuschüssen konnten Fachberatungsstellen<br />

geschaffen werden. Ein neuer<br />

Fachbereich wurde 2001 der Begleitete Umgang.<br />

Als Fachberaterin hatte ich die Aufgabe,<br />

den Fachbereich gemeinsam mit den<br />

vor Ort tätigen Orts- und Kreisverbänden zu<br />

entwickeln. Die Aufgabe beinhaltete auch die<br />

Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen<br />

vor Ort, die im Begleiteten Umgang tätig<br />

werden wollten. Das Konzept sah vor, dass<br />

vor Ort eine Fachkraft, die die Beratung der<br />

Familie leistet, mit ehrenamtlichen Begleitern<br />

zusammenarbeitet. Hier gab es verschiedene<br />

Varianten, und die Orts- und Kreisverbände<br />

waren zum Beginn meiner Tätigkeit nur wenig<br />

vernetzt. Der erste Schritt war die Zusammenführung<br />

der Mitarbeiterinnen für die<br />

Maßnahme begleiteter Umgang zu einer<br />

Landesarbeitsgemeinschaft. Hier treffen sich<br />

seither regelmäßig zweimal jährlich die Tätigen<br />

aus den Orts- und Kreisverbänden. Dieses<br />

Gremium ist wichtige gemeinsame Entwicklungs-<br />

und Austauschstätte. Hier wurde<br />

das Rahmenkonzept entwickelt, und hier<br />

wird auch die gemeinsame Arbeit immer wieder<br />

neu hinterfragt. Eine andere Seite der<br />

fachlichen Weiterentwicklung sind Kurse und<br />

Ausbildungen, die vor Ort angeboten werden,<br />

um die MitarbeiterInnen für ihre Aufgabe<br />

zu schulen, weiterzubilden und fachliche<br />

Unterstützung zu geben. Als gemeinsame<br />

Ziele wurden insbesondere Beratungsleistungen<br />

und Begleitungen im Sinne der<br />

Kinder im Begleiten Umgang weiter- und<br />

fortentwickelt. Zunehmend kommen auch<br />

neue Orts- und Kreisverbände hinzu, aktuell<br />

(2006) bieten 23 (von 54) Orts- und Kreisverbände<br />

in Bayern den Begleiteten Umgang<br />

an. Die Arbeit im Begleiteten Umgang ist ein<br />

Angebot, das hohe Kompetenz und Kontinuität<br />

erfordert. Die Aufgabentrennung der Beratung<br />

und Begleitung hat sich in hohem Maße<br />

bewährt.<br />

Für die Begleitung stellen sich meist ehrenamtliche<br />

MitarbeiterInnen zur Verfügung.<br />

Oft haben diese bereits Ausbildungen aus<br />

dem pädagogischen oder erzieherischen Bereich,<br />

bevor sie sich für diese Aufgabe im<br />

DKSB zur Verfügung stellen. In jedem Falle<br />

bekommen sie noch eine 72-stündige Grundund<br />

Aufbauausbildung vor Ort, um sich auf<br />

die verschiedenen Fallkonstellationen von Besuchskontakten<br />

vorzubereiten.<br />

Ein Vorteil, den die Arbeit der ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen für die Jugendhilfeträger<br />

bietet, liegt darin, dass sie auch außerhalb der<br />

regulären Öffnungszeiten, beispielsweise am<br />

Wochenende, Begleitete Umgänge anbieten<br />

können. Dies haben viele Jugendämter zum<br />

Anlass genommen, die Orts- und Kreisverbände<br />

als verlässliche Partner für die Jugendhilfeleistung<br />

zu sehen und Kooperationsvereinbarungen<br />

für die freie Trägerschaft der<br />

Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang abzuschließen.<br />

Die Angebote der Orts- und Kreisverbände<br />

gehen auch oft noch über die Maßnahme<br />

des Begleiteten Umgangs hinaus, es werden<br />

Trennungs- und Scheidungskindergruppen,<br />

Hilfen für allein erziehende Eltern, Vorträge<br />

zum Thema Trennung/Scheidung und in letzter<br />

Zeit auch offene Treffmöglichkeiten für<br />

Umgangskontakte angeboten. Hier zeigt sich<br />

die Vielfalt, mit der kleine freie Träger vor<br />

Ort flexibel Angebote für Familien bereithalten<br />

können.<br />

& Rahmenkonzept für BU im<br />

DKSB LV Bayern<br />

Das Rahmenkonzept des DKSB in Bayern für<br />

Begleiteten Umgang sieht besondere personelle<br />

Voraussetzungen vor. Zunächst wird<br />

darauf geachtet, dass die Beratungsfachkraft,<br />

die mit der Leitung und Koordination des Begleiteten<br />

Umgangs betraut wird, die fachliche<br />

Kompetenz mitbringt, die für die Aufgabe erforderlich<br />

ist. Eingebunden in den institutionellen<br />

Rahmen des <strong>Kinderschutzbund</strong>es ist<br />

auch eine hinreichende Sicherheit für die MitarbeiterInnen<br />

zu gewährleisten. Die Ortsund<br />

Kreisvorstände sind mit der Dienstaufsicht<br />

betraut und können die Fachaufsicht an<br />

die BeraterInnen weitergeben. Hier ist die Fähigkeit<br />

zur Kooperation und Neutralität äußerst<br />

gefragt. Die Maßnahme soll zeitlich begrenzt<br />

zu einer Lösung führen und dabei die<br />

verschiedenen Interessen berücksichtigen.<br />

Die Ziele der Umgangsbegleitung sind:<br />

Anbahnung, Wiederherstellung und/oder<br />

Weiterführung der Besuchskontakte zwischen<br />

Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten<br />

(Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister,<br />

Stiefeltern, Pflegeeltern).<br />

Diese Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit<br />

einer dritten Person bei der Übergabe<br />

oder während des ganzen Besuchskontaktes<br />

ermöglicht.<br />

Die beteiligten Erwachsenen sollen zu einer<br />

selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung<br />

der Besuchskontakte hingeführt und<br />

dabei unterstützt werden. Bei allem soll das<br />

Recht des Kindes auf Umgang und dessen<br />

Umsetzung zum Wohle des Kindes berücksichtigt<br />

werden.<br />

Hier gelten die Arbeitskriterien:<br />

• Parteilichkeit für das Kind<br />

• Neutralität im Familienstreit<br />

• Lösungs- und Zukunftsorientierung<br />

• Genaue vertragliche Vereinbarungen und<br />

Regeln mit allen Beteiligten und klare Konsequenzen<br />

bei Nichteinhaltung<br />

• Berichte an Jugendämter und Gerichte nur<br />

auf Anforderung, in allgemein gehaltener<br />

Form und mit Transparenz für die beteiligten<br />

Erwachsenen.<br />

In einer Vorbereitungsphase werden die Fälle<br />

daraufhin geprüft, ob sie angenommen werden<br />

können, und ob Möglichkeiten, den<br />

kindgerechten Umgang zu gewährleisten, gegeben<br />

sind. Ablehnungsgründe können in der<br />

Frage der zeitlichen und personellen Kapazität<br />

oder in schwierigen Fallkonstellationen liegen.<br />

Wenn der Fall angenommen wird, werden in<br />

den Vorgesprächen mit den Eltern die Bedingungen<br />

für den Umgang ausgehandelt und<br />

das Kind lernt die Räume und die Begleitperson<br />

kennen.<br />

In der Durchführungsphase finden die begleiteten<br />

Umgänge statt. Parallel dazu können<br />

Zwischengespräche mit der BeraterIn angeboten<br />

werden.<br />

In der Abschlussphase wird idealerweise eine<br />

private Regelung des Umgangs getroffen.<br />

Oft finden auch stufenweise vorher noch begleitete<br />

Übergaben statt, bis es zu einer solchen<br />

privaten Regelung kommen kann.<br />

Abschlussgespräche mit den Eltern und dem<br />

Kind werden geführt, um den Verlauf noch<br />

einmal zu reflektieren.<br />

& Empirische Untersuchung<br />

Die Intention des DKSB LV Bayern bei der Anregung<br />

an die Fachhochschule München, Fachbereich<br />

Sozialwesen, im Rahmen einer Diplomarbeit<br />

eine Evaluation der Maßnahme „<strong>Begleiteter</strong><br />

Umgang“ zu erarbeiten, war es, eine Bestandsaufnahme<br />

und Analyse von Basisdaten<br />

bezüglich der praktischen Umsetzung der Maßnahme<br />

„<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ in den Orts- und<br />

Kreisverbänden des DKSB LV Bayern, zu erhalten.<br />

Die inhaltliche Ausrichtung und das Fragebogendesign<br />

wurden unter Einbeziehung<br />

von FachberaterInnen, Vorstandsmitgliedern<br />

und ehrenamtlich tätigen, dem DKSB nahe stehenden<br />

Personen, entwickelt. Die Ergebnisse<br />

und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen<br />

können zukünftig in die Optimierung der<br />

Maßnahme „<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ und deren<br />

Qualitätssicherung beim DKSB einfließen.<br />

Ziel der Erhebung war es, mittels Erhebung<br />

von Daten durch standardisierte Fragen einen<br />

Einblick in die Durchführung der Maßnahme<br />

<strong>Begleiteter</strong> Umgang, die der DKSB in seinen<br />

bayerischen Orts- und Kreisverbänden anbietet,<br />

zu bekommen. Es sollten primär quantitative<br />

Größen der praktischen Arbeit vor Ort ermittelt<br />

werden und von einzelnen Fragen der<br />

qualitativen Datengewinnung ergänzt werden.<br />

Die Befragung dient dazu, dem DKSB LV<br />

9 2006 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 403<br />

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