"Begleiteter Umgang". - Deutscher Kinderschutzbund ...
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Aufsätze Beiträge Berichte<br />
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hältnis zum „Erfolg“: Terminzahl und der<br />
zeitliche Aufwand halten sich da in Grenzen,<br />
wo es nicht zur Vereinbarung eines BU<br />
kommt (Kategorie 1 und 2). Im Sinne einer<br />
diagnostischen Klärung kann aber auch hier<br />
von einem Erfolg gesprochen werden. Diese<br />
Art der diagnostischen Klärung schließt nicht<br />
aus, dass in einzelnen Fällen nachfolgend eine<br />
gutachterliche Entscheidung eingeholt<br />
werden muss.<br />
Die zeitlichen und personellen Aufwendungen<br />
sind nahe liegender Weise deutlich höher<br />
dort, wo ein BU zustande kommt und in die<br />
Verselbständigung mündet (Kategorie 4),<br />
noch höher da, wo dieser letzte Schritt nicht<br />
gelingt (Kategorie 3).<br />
Johanna Purschke-Öttl<br />
Robert Limmer<br />
Am höchsten ist der Zeiteinsatz da, wo noch<br />
keine Entscheidung über Verselbständigung<br />
oder Abbruch gefallen ist.<br />
Im Durchschnitt wurde für jede Familie ein<br />
Zeitaufwand von 20,5 Stunden erforderlich –<br />
aus Sicht der beteiligten Fachleute und auch<br />
aus Sicht der Kooperationspartner eine maßvolle<br />
und angemessene „Investition“ im Verhältnis<br />
zu den erreichten Wirkungen. (Die benannte<br />
Stundenzahl beinhaltet in der Regel<br />
neben den begleiteten Umgangskontakten<br />
Einzel- oder Zweier-Gespräche mit Eltern/Familienmitgliedern<br />
und/oder Vertreter/innen<br />
von Jugendamt, Anwaltschaft, Verfahrenspflegschaft<br />
und Familiengericht.) Insgesamt<br />
haben auch die vereinheitlichten und verbes-<br />
<strong>Begleiteter</strong> Umgang im<br />
Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong><br />
Bayern – ein Instrument zur<br />
Umsetzung des Kindschaftsrechts<br />
INHALT<br />
• Einführung<br />
• Entwicklung des Begleiteten Umgangs<br />
im DKSB in den letzten fünf<br />
Jahren<br />
• Rahmenkonzept für BU im DKSB LV<br />
Bayern<br />
• Empirische Untersuchung<br />
• Grunddaten<br />
• Schlussfolgerungen<br />
& Einführung<br />
Der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong> als bundesweit<br />
agierender Verband hat sich schon vor<br />
der Kindschaftsrechtsreform 1998 mit Begleitetem<br />
Umgang beschäftigt.<br />
Die Maßnahme ist als Kinderschutzauftrag<br />
verstanden worden.<br />
Mit Einführung des neuen Kindschaftsrechts<br />
1998 wurden bereits verschiedene Konzepte<br />
und Vorgehensweisen zum Begleiteten Umgang<br />
angeboten. Der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />
ist in 16 Landesverbände gegliedert<br />
und in Bayern, dem zweitgrößten Landesver-<br />
band des Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong>es,<br />
gibt es 54 Orts- und Kreisverbände.<br />
Eines der Ziele des Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong>es<br />
ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention<br />
(KRK). Darin werden auch<br />
jene Rechte zwischen Kindern und Eltern in<br />
verschiedenen Artikeln beschrieben, deren<br />
Umsetzung im Begleiteten Umgang relevant<br />
wird. Das Recht des Kindes auf beide Eltern,<br />
das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner<br />
Herkunft und Abstammung und das Recht<br />
des Kindes auf Schutz sind zentrale Punkte,<br />
die sich im Begleiteten Umgang verwirklichen<br />
lassen. Im Begleiteten Umgang stehen sich<br />
die Rechte und Pflichten der Eltern und das<br />
Recht des Kindes gegenüber.<br />
Seit der Einführung des gemeinschaftlichen<br />
Sorgerechts beider Eltern nach der Scheidung<br />
haben sich Streitigkeiten zwischen den Eltern<br />
oftmals auf das Umgangsrecht verlagert.<br />
Nach der Statistik des Jahres 2004 waren ca.<br />
36.000 Auseinandersetzungen zum Umgangsrecht<br />
an deutschen Familiengerichten<br />
anhängig.<br />
Das gemeinsame Sorgerecht und die damit<br />
geforderte Kooperationsfähigkeit der Eltern<br />
ist eine große Herausforderung für Paare, die<br />
mit unaufgearbeiteten Problemen und Verletzungen<br />
nach der Scheidung zu kämpfen ha-<br />
serten Kooperationsformen zu einer Reduzierung<br />
des zeitlichen Einsatzes geführt.<br />
Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings<br />
die Notwendigkeit einer genaueren Überprüfung<br />
der Indikation und der Zielsetzung für<br />
BU. Sie bringen zudem die Erkenntnis, dass<br />
BU bei einer nicht ganz kleinen Zahl (38 Prozent)<br />
auch mit dem Einsatz hoher Fachlichkeit<br />
und feldspezifischer Erfahrung nicht herstellbar<br />
ist. Das macht erforderlich, mit allen<br />
Verfahrensbeteiligten kreativ über Alternativen<br />
nachzudenken.<br />
Dies wird insbesondere im „Kölner Fachkreis<br />
Familie“ geschehen, in dem Familiengericht,<br />
Jugendamt, Anwaltschaft, Sachverständige<br />
und Beratungsstellen vertreten sind.<br />
ben. In der Konflikthaftigkeit der gemeinsamen<br />
Sorge findet häufig eine Fortsetzung<br />
des Streits während der Ehe oder der Lebensgemeinschaft<br />
statt. Wenn dann der Umgang<br />
zwischen dem Elternteil, bei dem das Kind<br />
lebt, und demjenigen, den das Kind regelmäßig<br />
treffen soll nicht mehr funktioniert,<br />
beginnt die nächste gerichtliche Auseinandersetzung.<br />
Leidtragende sind hier die Kinder –<br />
sie befinden sich in der Klemme. Loyalität,<br />
Kooperation und Verständnis für beide Elternteile<br />
werden von ihnen verlangt, obwohl<br />
beide Eltern dies selbst nicht zeigen. Ein Dilemma,<br />
das bei den betroffenen Kindern oft<br />
eine Verweigerung des Umgangs hervorruft.<br />
Diese Verweigerung ist zunächst als instinktiver<br />
Selbstschutz und Wahrnehmung der eigenen<br />
Interessen der Kinder zu begreifen und<br />
zu achten.<br />
Trotzdem lieben die Kinder in der Regel auch<br />
den Elternteil, den sie nicht mehr regelmäßig<br />
sehen können, und müssen mit einem Verlust<br />
umgehen lernen, über den keine Trauer gezeigt<br />
werden kann. Insgesamt ist die Lage für<br />
die Kinder ziemlich zwiespältig und bedrückend.<br />
Der Begleitete Umgang kann hier ein<br />
Anstoß, eine vorübergehende Hilfe, eine Ermutigung<br />
für die Kinder sein, dass ihre Situation<br />
nicht vergessen wird.<br />
Familienrichter, die Begleiteten Umgang anordnen,<br />
sind oft ebenso im Dilemma wie die<br />
Kinder, denn das Recht und die Pflicht der Eltern<br />
stehen dem Recht des Kindes gegenüber.<br />
So ist es oftmals einen Versuch wert,<br />
den Begleiteten Umgang als Möglichkeit einzusetzen.<br />
Immer wieder taucht hier jedoch<br />
die Frage auf, ob Beziehung richterlich verordnet<br />
werden kann.<br />
In diesem Artikel werden unsere Bemühungen,<br />
den Begleiteten Umgang den Kinder zugute<br />
kommen zu lassen beschrieben. Nach<br />
einer fünfjährigen Entwicklungszeit in diesem<br />
Fachbereich können wir anhand der vorliegenden<br />
Ergebnisse einer Erhebung neue<br />
Erkenntnisse weitergeben. Bereits bei der<br />
402 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 9 2006
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Aufsätze Beiträge Berichte<br />
Richterbefragung durch das Institut für Frühpädagogik<br />
2001 stand der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />
unter den freien Trägern, die Begleiteten<br />
Umgang anbieten an erster Stelle<br />
des Bekanntheitsgrades bei den FamilienrichterInnen<br />
(Fichtner, 2001).<br />
& Entwicklung des Begleiteten<br />
Umgangs im DKSB in den letzten<br />
fünf Jahren<br />
Im DKSB Landesverband Bayern wurde seit<br />
der Gründung die Struktur der Geschäftsstelle<br />
kontinuierlich aus- und aufgebaut. Durch die<br />
Akquise von Zuschüssen konnten Fachberatungsstellen<br />
geschaffen werden. Ein neuer<br />
Fachbereich wurde 2001 der Begleitete Umgang.<br />
Als Fachberaterin hatte ich die Aufgabe,<br />
den Fachbereich gemeinsam mit den<br />
vor Ort tätigen Orts- und Kreisverbänden zu<br />
entwickeln. Die Aufgabe beinhaltete auch die<br />
Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen<br />
vor Ort, die im Begleiteten Umgang tätig<br />
werden wollten. Das Konzept sah vor, dass<br />
vor Ort eine Fachkraft, die die Beratung der<br />
Familie leistet, mit ehrenamtlichen Begleitern<br />
zusammenarbeitet. Hier gab es verschiedene<br />
Varianten, und die Orts- und Kreisverbände<br />
waren zum Beginn meiner Tätigkeit nur wenig<br />
vernetzt. Der erste Schritt war die Zusammenführung<br />
der Mitarbeiterinnen für die<br />
Maßnahme begleiteter Umgang zu einer<br />
Landesarbeitsgemeinschaft. Hier treffen sich<br />
seither regelmäßig zweimal jährlich die Tätigen<br />
aus den Orts- und Kreisverbänden. Dieses<br />
Gremium ist wichtige gemeinsame Entwicklungs-<br />
und Austauschstätte. Hier wurde<br />
das Rahmenkonzept entwickelt, und hier<br />
wird auch die gemeinsame Arbeit immer wieder<br />
neu hinterfragt. Eine andere Seite der<br />
fachlichen Weiterentwicklung sind Kurse und<br />
Ausbildungen, die vor Ort angeboten werden,<br />
um die MitarbeiterInnen für ihre Aufgabe<br />
zu schulen, weiterzubilden und fachliche<br />
Unterstützung zu geben. Als gemeinsame<br />
Ziele wurden insbesondere Beratungsleistungen<br />
und Begleitungen im Sinne der<br />
Kinder im Begleiten Umgang weiter- und<br />
fortentwickelt. Zunehmend kommen auch<br />
neue Orts- und Kreisverbände hinzu, aktuell<br />
(2006) bieten 23 (von 54) Orts- und Kreisverbände<br />
in Bayern den Begleiteten Umgang<br />
an. Die Arbeit im Begleiteten Umgang ist ein<br />
Angebot, das hohe Kompetenz und Kontinuität<br />
erfordert. Die Aufgabentrennung der Beratung<br />
und Begleitung hat sich in hohem Maße<br />
bewährt.<br />
Für die Begleitung stellen sich meist ehrenamtliche<br />
MitarbeiterInnen zur Verfügung.<br />
Oft haben diese bereits Ausbildungen aus<br />
dem pädagogischen oder erzieherischen Bereich,<br />
bevor sie sich für diese Aufgabe im<br />
DKSB zur Verfügung stellen. In jedem Falle<br />
bekommen sie noch eine 72-stündige Grundund<br />
Aufbauausbildung vor Ort, um sich auf<br />
die verschiedenen Fallkonstellationen von Besuchskontakten<br />
vorzubereiten.<br />
Ein Vorteil, den die Arbeit der ehrenamtlichen<br />
Mitarbeiterinnen für die Jugendhilfeträger<br />
bietet, liegt darin, dass sie auch außerhalb der<br />
regulären Öffnungszeiten, beispielsweise am<br />
Wochenende, Begleitete Umgänge anbieten<br />
können. Dies haben viele Jugendämter zum<br />
Anlass genommen, die Orts- und Kreisverbände<br />
als verlässliche Partner für die Jugendhilfeleistung<br />
zu sehen und Kooperationsvereinbarungen<br />
für die freie Trägerschaft der<br />
Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang abzuschließen.<br />
Die Angebote der Orts- und Kreisverbände<br />
gehen auch oft noch über die Maßnahme<br />
des Begleiteten Umgangs hinaus, es werden<br />
Trennungs- und Scheidungskindergruppen,<br />
Hilfen für allein erziehende Eltern, Vorträge<br />
zum Thema Trennung/Scheidung und in letzter<br />
Zeit auch offene Treffmöglichkeiten für<br />
Umgangskontakte angeboten. Hier zeigt sich<br />
die Vielfalt, mit der kleine freie Träger vor<br />
Ort flexibel Angebote für Familien bereithalten<br />
können.<br />
& Rahmenkonzept für BU im<br />
DKSB LV Bayern<br />
Das Rahmenkonzept des DKSB in Bayern für<br />
Begleiteten Umgang sieht besondere personelle<br />
Voraussetzungen vor. Zunächst wird<br />
darauf geachtet, dass die Beratungsfachkraft,<br />
die mit der Leitung und Koordination des Begleiteten<br />
Umgangs betraut wird, die fachliche<br />
Kompetenz mitbringt, die für die Aufgabe erforderlich<br />
ist. Eingebunden in den institutionellen<br />
Rahmen des <strong>Kinderschutzbund</strong>es ist<br />
auch eine hinreichende Sicherheit für die MitarbeiterInnen<br />
zu gewährleisten. Die Ortsund<br />
Kreisvorstände sind mit der Dienstaufsicht<br />
betraut und können die Fachaufsicht an<br />
die BeraterInnen weitergeben. Hier ist die Fähigkeit<br />
zur Kooperation und Neutralität äußerst<br />
gefragt. Die Maßnahme soll zeitlich begrenzt<br />
zu einer Lösung führen und dabei die<br />
verschiedenen Interessen berücksichtigen.<br />
Die Ziele der Umgangsbegleitung sind:<br />
Anbahnung, Wiederherstellung und/oder<br />
Weiterführung der Besuchskontakte zwischen<br />
Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten<br />
(Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister,<br />
Stiefeltern, Pflegeeltern).<br />
Diese Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit<br />
einer dritten Person bei der Übergabe<br />
oder während des ganzen Besuchskontaktes<br />
ermöglicht.<br />
Die beteiligten Erwachsenen sollen zu einer<br />
selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung<br />
der Besuchskontakte hingeführt und<br />
dabei unterstützt werden. Bei allem soll das<br />
Recht des Kindes auf Umgang und dessen<br />
Umsetzung zum Wohle des Kindes berücksichtigt<br />
werden.<br />
Hier gelten die Arbeitskriterien:<br />
• Parteilichkeit für das Kind<br />
• Neutralität im Familienstreit<br />
• Lösungs- und Zukunftsorientierung<br />
• Genaue vertragliche Vereinbarungen und<br />
Regeln mit allen Beteiligten und klare Konsequenzen<br />
bei Nichteinhaltung<br />
• Berichte an Jugendämter und Gerichte nur<br />
auf Anforderung, in allgemein gehaltener<br />
Form und mit Transparenz für die beteiligten<br />
Erwachsenen.<br />
In einer Vorbereitungsphase werden die Fälle<br />
daraufhin geprüft, ob sie angenommen werden<br />
können, und ob Möglichkeiten, den<br />
kindgerechten Umgang zu gewährleisten, gegeben<br />
sind. Ablehnungsgründe können in der<br />
Frage der zeitlichen und personellen Kapazität<br />
oder in schwierigen Fallkonstellationen liegen.<br />
Wenn der Fall angenommen wird, werden in<br />
den Vorgesprächen mit den Eltern die Bedingungen<br />
für den Umgang ausgehandelt und<br />
das Kind lernt die Räume und die Begleitperson<br />
kennen.<br />
In der Durchführungsphase finden die begleiteten<br />
Umgänge statt. Parallel dazu können<br />
Zwischengespräche mit der BeraterIn angeboten<br />
werden.<br />
In der Abschlussphase wird idealerweise eine<br />
private Regelung des Umgangs getroffen.<br />
Oft finden auch stufenweise vorher noch begleitete<br />
Übergaben statt, bis es zu einer solchen<br />
privaten Regelung kommen kann.<br />
Abschlussgespräche mit den Eltern und dem<br />
Kind werden geführt, um den Verlauf noch<br />
einmal zu reflektieren.<br />
& Empirische Untersuchung<br />
Die Intention des DKSB LV Bayern bei der Anregung<br />
an die Fachhochschule München, Fachbereich<br />
Sozialwesen, im Rahmen einer Diplomarbeit<br />
eine Evaluation der Maßnahme „<strong>Begleiteter</strong><br />
Umgang“ zu erarbeiten, war es, eine Bestandsaufnahme<br />
und Analyse von Basisdaten<br />
bezüglich der praktischen Umsetzung der Maßnahme<br />
„<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ in den Orts- und<br />
Kreisverbänden des DKSB LV Bayern, zu erhalten.<br />
Die inhaltliche Ausrichtung und das Fragebogendesign<br />
wurden unter Einbeziehung<br />
von FachberaterInnen, Vorstandsmitgliedern<br />
und ehrenamtlich tätigen, dem DKSB nahe stehenden<br />
Personen, entwickelt. Die Ergebnisse<br />
und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen<br />
können zukünftig in die Optimierung der<br />
Maßnahme „<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ und deren<br />
Qualitätssicherung beim DKSB einfließen.<br />
Ziel der Erhebung war es, mittels Erhebung<br />
von Daten durch standardisierte Fragen einen<br />
Einblick in die Durchführung der Maßnahme<br />
<strong>Begleiteter</strong> Umgang, die der DKSB in seinen<br />
bayerischen Orts- und Kreisverbänden anbietet,<br />
zu bekommen. Es sollten primär quantitative<br />
Größen der praktischen Arbeit vor Ort ermittelt<br />
werden und von einzelnen Fragen der<br />
qualitativen Datengewinnung ergänzt werden.<br />
Die Befragung dient dazu, dem DKSB LV<br />
9 2006 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 403<br />
...... .
Aufsätze Beiträge Berichte<br />
......<br />
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Bayern einen Überblick über die Durchführung<br />
der Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang in<br />
seinen Orts- und Kreisverbänden zu geben.<br />
Der Fragebogen sollte von den BeraterInnen<br />
vor Ort unter Berücksichtigung der abgeschlossenen<br />
Fälle ab Januar 2004 beantwortet<br />
werden. Einzelne Fragen mussten unter Hinzuziehung<br />
der Begleitperson, die als „Dritte“<br />
den Umgang begleitete, beantwortet werden.<br />
„Fälle“ waren die einzelnen Umgangsbegleitungen<br />
und deren Beteiligte.<br />
Die Ergebnisse der Befragung beziehen sich<br />
auf 272 Fragebögen, 1 die an 23 Orts- und<br />
Kreisverbände des DKSB Landesverband Bayern<br />
e.V. im August 2005 verschickt wurden.<br />
Als Ausgangsbasis wurden abgeschlossene<br />
Fälle ab Januar 2004 herangezogen. Es gab<br />
einen Rücklauf von 166 Fragebögen, die im<br />
Weiteren als „Fälle“ definiert sind. Sechs<br />
Orts- und Kreisverbände des DKSB LV Bayern<br />
e.V. beteiligten sich nicht an der Evaluation.<br />
Die angegebenen Prozentzahlen sind auf eine<br />
Stelle hinter dem Komma gerundet. Doppelund<br />
Mehrfachnennungen, keine Angaben<br />
und unklare Angaben werden meist nur am<br />
Rande erwähnt und sind den Tabellen im Anhang<br />
zu entnehmen.<br />
& Grunddaten<br />
Es wurden die Daten der 166 Fälle, also die<br />
von 166 Familien mit insgesamt 217 Kindern,<br />
in der Analyse ausgewertet. 74 % der Familien<br />
hatten Einzelkinder,<br />
21 % zwei, 3 % drei und<br />
1 % vier Kinder. Die Altersspanne<br />
der Kinder be-<br />
wegte sich von unter einem<br />
Jahr bis zu 17 Jahren.<br />
Im Mittel waren die Kinder<br />
zwischen zwei und sieben<br />
Jahren alt. Der Geschlechteranteil<br />
war relativ ausgeglichen,<br />
52 % der Kinder<br />
waren Jungen und<br />
48 % Mädchen. Die deutsche<br />
Staatsangehörigkeit<br />
hatten 84 % der Mütter<br />
und 75 % der Väter. Die<br />
restlichen Familien kamen<br />
aus verschiedenen europäischen<br />
und außereuropäischen<br />
Ländern.<br />
Das Alter der Eltern lag<br />
zwischen 19 und 62 Jahren.<br />
Die jüngste Mutter<br />
war 19, die älteste 48, der<br />
jüngste Vater 21 und der<br />
älteste 62 Jahre alt. Ca.<br />
67 % der Eltern waren in<br />
einem Alter zwischen 28<br />
Legende<br />
Überweisungskontext<br />
sonstige Gründe:<br />
Überweisungskontext ist<br />
Beratungsstelle:<br />
Überweisungskontext ist<br />
Selbstmelder durch<br />
betreuenden Elternteil:<br />
Überweisungskontext ist<br />
Selbstmelder durch<br />
Umgangsberechtigten:<br />
Überweisungskontext durch<br />
Jugendamt:<br />
Überweisungskontext durch<br />
Gericht:<br />
und 42 Jahren. Sonstige Umgangsberechtigte,<br />
wie z.B. Großeltern, waren zwischen 53<br />
und 80 Jahre alt.<br />
Daten, betreffend die Umgangsberechtigten<br />
und die Kontaktwege zum DKSB<br />
In 77 %, das waren 143 Fälle, hatte sie der<br />
Vater und in 13 %, das entspricht 25 Fällen,<br />
die Mutter. Sonstige Umgangsberechtigte<br />
25 Mütter<br />
15,1 %<br />
Verteilung der Umgangsberechtigung<br />
6 Sonstige<br />
3%<br />
143 Väter<br />
86,1 %<br />
19 Doppelnennungen bei<br />
168 Fällen<br />
Vater ist<br />
Umgangsberechtigt<br />
Mutter ist<br />
Umgangsberechtigt<br />
Sonstiger<br />
Umgangsberechtigter<br />
waren ausschließlich Großeltern.<br />
In 96 % der Fälle lebten die Kinder, bei Mutter<br />
oder Vater, in sieben Fällen (4 %) in Pflegefamilien.<br />
Hier wurde der Umgang zu den<br />
leiblichen Eltern oder Großeltern begleitet.<br />
Die Überweisung zum DKSB war in mehr als<br />
der Hälfte aller Fälle durch das Jugendamt<br />
(54 %) erfolgt, im überwiegenden Rest durch<br />
ein Familiengericht (40 %), nur je 1% durch<br />
Beratungsstellen und Rechtsanwälte und in<br />
6 % trat ein betreuender Elternteil als Selbstmelder<br />
mit dem DKSB in Kontakt.<br />
Kontakte zwischen den Beteiligten und den<br />
2<br />
3<br />
9<br />
11<br />
Überweisungskontext:<br />
0 20<br />
40 60 80 100<br />
Anzahl der Fälle<br />
10 Doppelnennungen bei 166 Fällen<br />
MitarbeiterInnen des DKSB vor dem begleiteten<br />
Umgang fanden in der überwiegenden<br />
Anzahl der Fälle einzeln, also zwischen abgebendem<br />
Elternteil oder Kindern oder Umgangsberechtigten<br />
mit MitarbeiterInnen des<br />
DKSB statt.<br />
67<br />
90<br />
Letztlich kam es in 143 (86 %) von 166 Fällen<br />
nach Überweisung durch eine der Fachstellen<br />
oder durch Selbstmeldung an den<br />
DKSB zur Durchführung der Maßnahme.<br />
86,14 %<br />
Ja<br />
143 Fälle<br />
<strong>Begleiteter</strong> Umgang:<br />
13,86 %<br />
Nein<br />
23 Fälle<br />
Kam es zu<br />
begleiteten Umgang?<br />
Nein<br />
Ja<br />
Konflikte, Kontaktabbrüche, Trennungen,<br />
Verweigerungen zwischen Eltern und Kindern<br />
Als Gründe für die Durchführung der Maßnahme<br />
wurde beim Umgangsberechtigten<br />
am häufigsten (30 %) die Anbahnung des<br />
Kontaktes zum Kind wegen langer Kontaktunterbrechung<br />
angegeben; in 17 % die frühere<br />
Kontaktverweigerung des Kindes und in<br />
13 % Gewalt gegen den Partner. Danach<br />
kam mit 11 % Alkohol/Drogensucht, in<br />
10 % Entführungsgefahr, in 7 % Verdacht<br />
auf sexuellen Missbrauch, in 6 % Gewalt gegen<br />
das Kind, in 5 % psychische Erkrankung<br />
und in 1 % der Angaben zu dieser Frage,<br />
nachgewiesener sexueller Missbrauch des<br />
Kindes als Grund für den Umgangsberechtigten.<br />
Als sonstige Gründe nannten die BeraterInnen<br />
am häufigsten den Konflikt zwischen<br />
den Eltern.<br />
Zu Problemen des betreuenden Elternteils<br />
wurden in mehr als der Hälfte der Fälle keine<br />
Angaben von den BeraterInnen gemacht. Als<br />
einzige signifikante Antwort fiel auch hier<br />
wiederum der Konflikt zwischen den Eltern<br />
mit acht Nennungen auf.<br />
An flankierenden Maßnahmen zum begleiteten<br />
Umgang nahmen insgesamt nur 31 Kinder<br />
(17 %) teil. Von allen 186 Kindern, bei<br />
denen es zum begleiteten Umgang kam,<br />
nahmen 21 an einer Psychotherapie (11 %),<br />
drei an Familientherapie und systemischer Be-<br />
1 Zum Design der Fragestellungen und zum methodischen<br />
Vorgehen wurden Dipl.-Psych. Wilfried Griebel<br />
vom Staatsinstitut für Frühpädagogik und stellvertretenden<br />
Landesvorsitzenden des DKSB LV Bayern<br />
e.V. und Dipl. Psych. Dr. Jörg Fichtner (München)<br />
eingebunden.<br />
W. Griebel und J. Fichtner waren wissenschaftliche<br />
Mitarbeiter des Projektes „Interventionen im Scheidungsgeschehen<br />
– Beaufsichtigter und <strong>Begleiteter</strong><br />
Umgang gemäß § 1634 Abs. 4 BGB“, das<br />
1999–2002 durchgeführt und mit Mitteln des Bundesministeriums<br />
für Familie, Senioren, Frauen und<br />
Jugend gefördert wurde.<br />
404 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 9 2006
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Aufsätze Beiträge Berichte<br />
ratung (2 %), zwei an Trennungs- und Scheidungsgruppen<br />
(2 %), je 1 an Frühförderung,<br />
Erziehungsberatung und Ergotherapie teil.<br />
Von 143 betreuenden Elternteilen nahmen 34<br />
(24 %) an einer flankierenden Maßnahme<br />
während des begleiteten Umgangs teil. Davon<br />
27 an der Elternberatung (19 %) des DKSB<br />
und 8 betreuende Elternteile (6 %) an anderen<br />
Möglichkeiten, wie Psychotherapie oder<br />
Paarberatung durch externe Anbieter. Die<br />
Umgangsberechtigten nahmen in 31 Fällen<br />
(22 %) an flankierenden Maßnahmen teil, davon<br />
23 an der Elternberatung (16 %) durch<br />
den DKSB und 7 (5 %) an Psychotherapie<br />
oder Paarberatung durch externe Anbieter.<br />
Einschätzungen und Prognosen der BeraterInnen<br />
und Kooperationsverlauf bei Eltern<br />
und Kindern<br />
Die Frage nach dem persönlichen Eindruck<br />
nach dem ersten Umgangstreffen, vom Verhältnis<br />
der Eltern zum Kind, beantworteten<br />
die BeraterInnen und BetreuerInnen in über<br />
der Hälfte der Fälle so, dass sie den Eindruck<br />
hatten, das Verhältnis zwischen Umgangsberechtigten<br />
und Kind sei gut (54 %). Ein<br />
Viertel dahingehend, dass das Verhältnis zwischen<br />
Umgangsberechtigten und Kind<br />
schwierig sei (26 %) und in 16 %, dass sich<br />
ein verbessertes Verhältnis deutlich abzeichne.<br />
Diese durchwegs positive Prognose wird<br />
nur von 3 Fällen (2 %) getrübt, in denen die<br />
BeraterInnen den Eindruck hatten, dass sie<br />
bei einem der nächsten Male den Kontakt<br />
abbrechen müssten. Diese subjektiven Beurteilungen<br />
der BeraterInnen über den weiteren<br />
Verlauf der Umgangskontakte konnten nach<br />
Kreuzung dieser Antworten mit den Antworten<br />
zu selbstständigen Umgangstreffen nach<br />
der Maßnahme allerdings nur in ihrer Tendenz<br />
bestätigt werden, nicht aber als Grad-<br />
100<br />
80<br />
60<br />
Summe 120<br />
40<br />
20<br />
0<br />
Zufriedenheit der Beteiligten mit der Ausgestaltung<br />
der Umgangskontakte<br />
113<br />
79,02 %<br />
Kind/Kinder<br />
112<br />
78,38 %<br />
Umgangsberechtiger<br />
102<br />
71,32 %<br />
messer für den Erfolg der Maßnahme herangezogen<br />
werden.<br />
Die meisten Umgangskontakte fanden alle<br />
zwei Wochen (59 %) oder wöchentlich<br />
(18 %) statt. Sie dauerten in der Regel zwei<br />
bis drei Stunden pro Treffen (74 %). In 29 %<br />
der Fälle lief die Maßnahme drei Monate, in<br />
ca. 26 % sechs bis neun Monate und in 8 %<br />
der Fälle länger als ein Jahr.<br />
Eine Begegnung der Eltern bei der Übergabe<br />
des Kindes fand in 68 % von Anfang an und<br />
in 72 % bis zum Ende des begleiteten Umgangs<br />
statt. In der Kreuzung der Antworten<br />
zur Begegnung und den Antworten zum Erfolg,<br />
nämlich den selbstständigen Umgangstreffen<br />
nach der Maßnahme, stellt man fest,<br />
dass in den Fällen, in denen eine Begegnung<br />
zwischen den Eltern von Anfang an oder im<br />
Laufe des begleiteten Umgangs stattfand,<br />
auch die Erfolgsquote am höchsten war. Gab<br />
es keine Begegnung der Eltern, war der Misserfolg<br />
auch deutlich. Hier drückt sich die<br />
Konflikthaftigkeit in der Beziehung zwischen<br />
den Eltern aus. Die Beratung hin zu gemeinsamen<br />
Gesprächen beider Eltern ist also daraus<br />
folgend ein wichtiges Ziel, das zum Gelingen<br />
der Umgangskontakte beiträgt.<br />
Nach Auffassung der BeraterInnen waren die<br />
Umgangskontakte in 87 % der Fälle kindgerecht.<br />
Besonders zufrieden mit der Ausgestaltung<br />
der Umgangskontakte waren die Kinder<br />
(79 %), die Umgangsberechtigten in 78 %<br />
und der betreuende Elternteil in 71 % der<br />
Fälle.<br />
Elterliche Einigung und Fortsetzung des Umgangs<br />
nach Beendigung der Maßnahmen.<br />
Erstaunlicherweise gab es nur in 75 (52 %)<br />
von 143 Fällen Abschlussgespräche. Die Fragen,<br />
ob es eine elterliche Einigung über die<br />
unbegleitete Weiterführung der Umgangskontakte<br />
gab, wurden in 46 Fällen (32 %)<br />
betreuender Elternteil<br />
7<br />
4,89 %<br />
weiß nicht<br />
mit Nein beantwortet.<br />
In 68 % der 143 Fälle<br />
wurde eine elterliche<br />
Einigung über die unbegleiteteWeiterführung<br />
der Umgangskontakte<br />
vermerkt. Dabei<br />
schätzten die BeraterInnen<br />
in 50 % der<br />
Fälle die Einigung als<br />
vermutlich tragfähig<br />
ein und in weiteren<br />
18 %<br />
lematisch.<br />
als prob-<br />
Dieses Ergebnis deckt<br />
sich damit, dass es in<br />
mehr als der Hälfte der<br />
Fälle (51 %) mehrere<br />
selbstständige Umgangstreffen<br />
nach erfolgreichem<br />
Abschluss<br />
der Maßnahme gab. In<br />
34 Fällen (24 %) war<br />
es unbekannt, ob es<br />
weitere selbstständige Umgangstreffen nach<br />
der Maßnahme gab und in ebenfalls 34 Fällen<br />
(24 %) gab es keine eigenständigen Umgangstreffen<br />
nach der Maßnahme.<br />
& Schlussfolgerungen<br />
<strong>Begleiteter</strong> Umgang hat sich seit Inkrafttreten<br />
der Kindschaftsrechtreform 1998 mehr und<br />
mehr als qualifizierte Kinder- und Jugendhilfemaßnahme<br />
etabliert. In Deutschland werden<br />
jährlich über 10.000 Umgangsbegleitungen<br />
für Familien eingeleitet. Sie sind zielgerichtete,<br />
zeitlich limitierte, sozialpädagogische<br />
Maßnahmen zur Anbahnung, Wiederherstellung<br />
und Förderung der Elternbeziehung und<br />
zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung. Als<br />
Träger und Dienstleister ist der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />
einer der führenden Anbieter<br />
diese Maßnahme. Durch seine fachlich qualifizierte<br />
inhaltliche Ausrichtung und das aus<br />
seinen ideellen Wurzeln gespeiste Selbstverständnis<br />
als Lobby für Kinder und Jugendliche<br />
gewährleistet er eine effiziente Durchführung<br />
zum Wohle des Kindes als praktisch angewandte<br />
Kinderrechtspolitik nach den Grundsätzen<br />
der UN- Kinderrechtskonvention.<br />
Durch die Struktur der Fragebögen und die<br />
folgend ermittelten Prozessdaten der Maßnahme<br />
wurde ein Einblick in ihre Durchführung<br />
in Kreis- und Ortsverbänden des DKSB<br />
LV Bayern e.V. geschaffen. Der Fragebogen<br />
bezog sich auf die Bestandsaufnahme von<br />
abgeschlossenen Fällen seit 2004 und liefert<br />
durch seine Fragestellung in der Auswertung<br />
Hinweise auf Qualitätssicherung und Weiterentwicklung<br />
dieser Maßnahme.<br />
• Daten zur Vorgeschichte der untersuchten<br />
Fälle und den weiteren Kontaktverlauf<br />
nach Abschluss der Maßnahme wurden<br />
nicht evaluiert. Die erhobenen Daten basieren<br />
auf der Dokumentation durch BeraterInnen<br />
und BetreuerInnen, die von diesen<br />
indirekt, über die Angaben der Eltern, gewonnen<br />
wurden.<br />
• Die Analyse zeigt, dass der überwiegende<br />
Teil der Umgangsberechtigten Väter sind.<br />
Das legt nahe, in Zukunft für sie ein spezifisches,<br />
zielgruppenorientiertes begleitendes<br />
Beratungsangebot zu entwickeln. Beratungs-<br />
und Gruppenangebote sollten also<br />
diesen Aspekt in Konzeption und Ausgestaltung<br />
besser berücksichtigen. Auch<br />
die evtl. besonderen Erfordernisse bei den<br />
ca. 20% ausländischen Familien könnten in<br />
der Gestaltung des Beratungsangebotes<br />
Niederschlag finden.<br />
• Gerichte und Jugendämter nutzen schon<br />
häufig den begleiteten Umgang bei Umgangsstreitigkeiten<br />
zwischen den Eltern.<br />
Aufgrund der hohen Überweisungszahlen<br />
durch Familiengerichte und Jugendämter<br />
ist der interdisziplinäre Austausch und die<br />
Zusammenarbeit der einzelnen Fachstellen<br />
mit Anbietern der Maßnahme und Bera-<br />
9 2006 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 405<br />
...... .
Aufsätze Beiträge Berichte<br />
......<br />
..............................................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />
tungsstellen unerlässlich. Kontinuierliche<br />
Vernetzung und Zusammenwirken der verschiedenen<br />
Beratungs- und Therapiestellen<br />
mit Institutionen der Jugendhilfe und Trägern<br />
der Maßnahme ist besonders wichtig<br />
für den Erfolg.<br />
• Die Abfrage über die Zeit zwischen Kontaktabbruch<br />
des Umgangsberechtigten mit<br />
dem Kind bzw. zwischen Trennung der Eltern<br />
und Erstkontakt zum DKSB könnte<br />
dichter dokumentiert werden. In der vorliegenden<br />
Evaluation sind nur in ca. der Hälfte<br />
der Fälle dazu Angaben gemacht worden.<br />
Nachbesserungsbedarf ist bei den<br />
Zwischengesprächen aller Umgangsbeteiligten<br />
zu erkennen. Es sollten mehr sein,<br />
um auf Probleme und Schwierigkeiten<br />
während der Maßnahme rasch reagieren<br />
zu können.<br />
• Aus der Statistik zu Kooperationsbereitschaft<br />
mit dem DSKB ist erstens herauszulesen,<br />
dass das Optimum der Kooperationsbereitschaft<br />
bei Umgangsberechtigten,<br />
betreuenden Elternteilen und Kind/ern auf<br />
dem „Höhepunkt“ der Maßnahme liegt<br />
und dann wieder etwas nachlässt. Zweitens,<br />
dass die Kooperationsbereitschaft des<br />
betreuenden Elternteils zum DKSB eher etwas<br />
niedriger ist als die des Umgangsberechtigten,<br />
was die häufigen Interessenkonflikte<br />
der Eltern widerspiegelt.<br />
• In der Weiterentwicklung des Fragebogens<br />
sollten in Zukunft die Kategorien Beginn,<br />
Abbruch und vorzeitiges Beenden der<br />
Maßnahme differenzierter definiert und<br />
untersucht werden. In der Auswertung<br />
zeigte sich, dass es bei sehr konfliktreichen<br />
Paar- und Familienverhältnissen relativ<br />
häufig zu Abbrüchen in der Anfangsphase<br />
oder zu vorzeitigen Beendigungen der<br />
Maßnahme gekommen war. Immerhin<br />
kam es bei den vorzeitigen Beendigungen<br />
trotzdem noch in mehr als einem Drittel<br />
der Fälle zu einer erfolgreichen Elternvereinbarung<br />
mit anschließenden selbstständigen<br />
Umgangstreffen. Die Ergebnisse, die<br />
bei den Kreuztabellen bezüglich des Geschlechtunterschieds<br />
der Kinder und dem<br />
vorzeitigen Beenden bzw. Erfolg der Maßnahme<br />
auftraten, waren auffällig interessant<br />
und sollten weiterhin beobachtet werden.<br />
Dass <strong>Begleiteter</strong> Umgang bei Jungen<br />
etwas häufiger erfolgreich war als bei<br />
Mädchen, sollten sich die Verantwortlichen<br />
bei Ausgestaltung und Begleitung der Umgangskontakte<br />
bewusst machen. Auch bei<br />
Müttern und Vätern zeigte sich dieses ge-<br />
schlechtspezifische Verhalten bezogen auf<br />
den erfolgreichen Abschluss; so lag dieser<br />
bei Vätern prozentual höher als bei Müttern.<br />
• Zusätzliche, den Umgang betreffende begleitende<br />
Maßnahmen, wie Psychotherapie<br />
oder Elternberatung, machten sich positiv<br />
in der Erfolgsbilanz bemerkbar. Erfreulich<br />
ist auch, dass die BeraterInnen die Maßnahme<br />
durchwegs als „kindgerecht“ beurteilten.<br />
• Grenzen waren und sind der Maßnahme<br />
an den Punkten gesetzt, wo Gewaltandrohung<br />
und Gewalt und insbesondere im<br />
Verhältnis zum Kind, eine Rolle spielen.<br />
Das gilt für jede Form von Entführungsandrohung<br />
bis zu sexuellen Übergriffen.<br />
Bei psychisch kranken Eltern können verzerrte<br />
Wahrnehmung, offene Feindseligkeiten<br />
oder Desinteresse als Kontraindikationen<br />
gelten. Bei allen solchen Grenzüberschreitungen<br />
waren und sind die Umgangstreffen<br />
abzubrechen. Oberstes Gebot<br />
ist das Kindeswohl und der emotionale Gewinn<br />
der Kinder durch die Maßnahme,<br />
nicht vorrangig Erwartungen und Bedürfnisse<br />
der Eltern.<br />
• Intensivierte Öffentlichkeitsarbeit aller direkt<br />
oder indirekt involvierten Institutionen<br />
ist wünschenswert. Mehr Informationen<br />
über Angebot, Ausgestaltung und Nutzen<br />
der Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang, aber<br />
ebenso auch über die Rechte der Kinder<br />
und Eltern auf Beratung und Unterstützung<br />
könnten gesellschaftlich relevant werden,<br />
u.a. Hemmschwellen auf Seiten der Betroffenen<br />
überwinden, bei der Ausgestaltung<br />
der Maßnahme mehr Eltern, aber auch Beratungsstellen<br />
auf Chancen und Erfolgsaussichten<br />
des begleiteten Umgangs aufmerksam<br />
machen und sie anregen, sich in Konfliktsituationen<br />
selbst an den DKSB oder<br />
andere Anbieter zu wenden.<br />
• Wissenschaftliche Untersuchungen und<br />
Forschungsergebnisse zum begleiteten<br />
Umgang sind noch rar, Fragen über langfristige<br />
Auswirkungen – Nutzen und/oder<br />
Schaden der Maßnahme – auf Kinder und<br />
Jugendliche noch weitgehend offen.<br />
• Vorrangiges Ziel des begleiteten Umgangs<br />
ist die selbstständige Realisierung von Umgangskontakten<br />
zwischen Umgangsberechtigten,<br />
betreuendem Elternteil und<br />
Kind/ern; dass Eltern gegenseitiges Vertrauen<br />
aufbauen und zu mehr Kooperation<br />
kommen. Begleitende Beratung und andere<br />
flankierende Maßnahmen sollten während<br />
des zeitlich limitierten begleiteten Umgangs<br />
wechselseitig abgestimmt und durchgeführt<br />
werden, um gegebenenfalls auf individuelle<br />
Intervention erfordernde Ereignisse<br />
und Bedürfnisse der Beteiligten zeitnah<br />
reagieren zu können. Pauschal zusammenfassend<br />
lässt sich sagen, dass mit Zustandekommen<br />
einer Umgangsbegleitung<br />
die Wahrscheinlichkeit für eine spätere elterliche<br />
Einigung über eine selbständige<br />
Umgangsregelung wächst. Das ist überaus<br />
erfreulich.<br />
• Eine Befragung der Familien zwei bis drei<br />
Jahre nach Abschluss der Maßnahme<br />
könnte über die Langzeitwirkung der hergestellten<br />
Umgangskontakte Aufschluss<br />
geben. Außerdem wären Evaluationen zur<br />
Wirkung des Begleiteten Umgangs auf die<br />
Kinder nach längeren Zeitabständen ebenfalls<br />
wünschenswert. Dafür könnte schon<br />
in den zukünftigen Fällen von den beteiligten<br />
Eltern eine Erlaubnis zu entsprechender<br />
Nachbefragung eingeholt werden.<br />
• Die Indikationsgründe beim Umgangsberechtigten<br />
könnten noch genauer ausgewertet<br />
werden und mit Erfolg bzw. Abbruch<br />
der Maßnahme verglichen werden.<br />
• Bei Vergleichen zwischen dem Zeitraum<br />
von Trennung der Eltern und Kinder und<br />
dem Erfolg der durchgeführten Maßnahme<br />
wären auch die Frage nach Alter des Kindes<br />
und seiner Kooperationsbereitschaft interessant.<br />
• Ebenso spannend wäre ein Vergleich der<br />
Ergebnisse der vorliegenden Arbeit mit den<br />
Daten der fünf Jahre zurückliegenden Erhebung<br />
aus Rheinland-Pfalz.<br />
Robert Limmer, Student der staatl. Fachhochschule<br />
München im Studiengang Sozialpädagogik<br />
hat im Zeitraum von Oktober 2005 bis<br />
April 2006 seine Diplomarbeit mit dem Titel:<br />
„<strong>Begleiteter</strong> Umgang als Instrument zur Umsetzung<br />
des Kindschaftsrechts – Eine Analyse<br />
dieser Maßnahme beim Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong><br />
Landesverband Bayern e.V.“ geschrieben.<br />
Die Analyseziele dieser Arbeit über die Maßnahme<br />
„<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ beim DKSB LV<br />
Bayern und die dazu erforderliche inhaltliche<br />
Ausrichtung des Fragebogens wurde in enger<br />
Zusammenarbeit mit der Fachberaterin Johanna<br />
Purschke-Öttl beim Landesverband<br />
Bayern in München ermittelt.<br />
406 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 9 2006