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"Begleiteter Umgang". - Deutscher Kinderschutzbund ...

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Aufsätze Beiträge Berichte<br />

......<br />

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hältnis zum „Erfolg“: Terminzahl und der<br />

zeitliche Aufwand halten sich da in Grenzen,<br />

wo es nicht zur Vereinbarung eines BU<br />

kommt (Kategorie 1 und 2). Im Sinne einer<br />

diagnostischen Klärung kann aber auch hier<br />

von einem Erfolg gesprochen werden. Diese<br />

Art der diagnostischen Klärung schließt nicht<br />

aus, dass in einzelnen Fällen nachfolgend eine<br />

gutachterliche Entscheidung eingeholt<br />

werden muss.<br />

Die zeitlichen und personellen Aufwendungen<br />

sind nahe liegender Weise deutlich höher<br />

dort, wo ein BU zustande kommt und in die<br />

Verselbständigung mündet (Kategorie 4),<br />

noch höher da, wo dieser letzte Schritt nicht<br />

gelingt (Kategorie 3).<br />

Johanna Purschke-Öttl<br />

Robert Limmer<br />

Am höchsten ist der Zeiteinsatz da, wo noch<br />

keine Entscheidung über Verselbständigung<br />

oder Abbruch gefallen ist.<br />

Im Durchschnitt wurde für jede Familie ein<br />

Zeitaufwand von 20,5 Stunden erforderlich –<br />

aus Sicht der beteiligten Fachleute und auch<br />

aus Sicht der Kooperationspartner eine maßvolle<br />

und angemessene „Investition“ im Verhältnis<br />

zu den erreichten Wirkungen. (Die benannte<br />

Stundenzahl beinhaltet in der Regel<br />

neben den begleiteten Umgangskontakten<br />

Einzel- oder Zweier-Gespräche mit Eltern/Familienmitgliedern<br />

und/oder Vertreter/innen<br />

von Jugendamt, Anwaltschaft, Verfahrenspflegschaft<br />

und Familiengericht.) Insgesamt<br />

haben auch die vereinheitlichten und verbes-<br />

<strong>Begleiteter</strong> Umgang im<br />

Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong><br />

Bayern – ein Instrument zur<br />

Umsetzung des Kindschaftsrechts<br />

INHALT<br />

• Einführung<br />

• Entwicklung des Begleiteten Umgangs<br />

im DKSB in den letzten fünf<br />

Jahren<br />

• Rahmenkonzept für BU im DKSB LV<br />

Bayern<br />

• Empirische Untersuchung<br />

• Grunddaten<br />

• Schlussfolgerungen<br />

& Einführung<br />

Der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong> als bundesweit<br />

agierender Verband hat sich schon vor<br />

der Kindschaftsrechtsreform 1998 mit Begleitetem<br />

Umgang beschäftigt.<br />

Die Maßnahme ist als Kinderschutzauftrag<br />

verstanden worden.<br />

Mit Einführung des neuen Kindschaftsrechts<br />

1998 wurden bereits verschiedene Konzepte<br />

und Vorgehensweisen zum Begleiteten Umgang<br />

angeboten. Der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />

ist in 16 Landesverbände gegliedert<br />

und in Bayern, dem zweitgrößten Landesver-<br />

band des Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong>es,<br />

gibt es 54 Orts- und Kreisverbände.<br />

Eines der Ziele des Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong>es<br />

ist die Umsetzung der UN-Kinderrechtekonvention<br />

(KRK). Darin werden auch<br />

jene Rechte zwischen Kindern und Eltern in<br />

verschiedenen Artikeln beschrieben, deren<br />

Umsetzung im Begleiteten Umgang relevant<br />

wird. Das Recht des Kindes auf beide Eltern,<br />

das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner<br />

Herkunft und Abstammung und das Recht<br />

des Kindes auf Schutz sind zentrale Punkte,<br />

die sich im Begleiteten Umgang verwirklichen<br />

lassen. Im Begleiteten Umgang stehen sich<br />

die Rechte und Pflichten der Eltern und das<br />

Recht des Kindes gegenüber.<br />

Seit der Einführung des gemeinschaftlichen<br />

Sorgerechts beider Eltern nach der Scheidung<br />

haben sich Streitigkeiten zwischen den Eltern<br />

oftmals auf das Umgangsrecht verlagert.<br />

Nach der Statistik des Jahres 2004 waren ca.<br />

36.000 Auseinandersetzungen zum Umgangsrecht<br />

an deutschen Familiengerichten<br />

anhängig.<br />

Das gemeinsame Sorgerecht und die damit<br />

geforderte Kooperationsfähigkeit der Eltern<br />

ist eine große Herausforderung für Paare, die<br />

mit unaufgearbeiteten Problemen und Verletzungen<br />

nach der Scheidung zu kämpfen ha-<br />

serten Kooperationsformen zu einer Reduzierung<br />

des zeitlichen Einsatzes geführt.<br />

Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings<br />

die Notwendigkeit einer genaueren Überprüfung<br />

der Indikation und der Zielsetzung für<br />

BU. Sie bringen zudem die Erkenntnis, dass<br />

BU bei einer nicht ganz kleinen Zahl (38 Prozent)<br />

auch mit dem Einsatz hoher Fachlichkeit<br />

und feldspezifischer Erfahrung nicht herstellbar<br />

ist. Das macht erforderlich, mit allen<br />

Verfahrensbeteiligten kreativ über Alternativen<br />

nachzudenken.<br />

Dies wird insbesondere im „Kölner Fachkreis<br />

Familie“ geschehen, in dem Familiengericht,<br />

Jugendamt, Anwaltschaft, Sachverständige<br />

und Beratungsstellen vertreten sind.<br />

ben. In der Konflikthaftigkeit der gemeinsamen<br />

Sorge findet häufig eine Fortsetzung<br />

des Streits während der Ehe oder der Lebensgemeinschaft<br />

statt. Wenn dann der Umgang<br />

zwischen dem Elternteil, bei dem das Kind<br />

lebt, und demjenigen, den das Kind regelmäßig<br />

treffen soll nicht mehr funktioniert,<br />

beginnt die nächste gerichtliche Auseinandersetzung.<br />

Leidtragende sind hier die Kinder –<br />

sie befinden sich in der Klemme. Loyalität,<br />

Kooperation und Verständnis für beide Elternteile<br />

werden von ihnen verlangt, obwohl<br />

beide Eltern dies selbst nicht zeigen. Ein Dilemma,<br />

das bei den betroffenen Kindern oft<br />

eine Verweigerung des Umgangs hervorruft.<br />

Diese Verweigerung ist zunächst als instinktiver<br />

Selbstschutz und Wahrnehmung der eigenen<br />

Interessen der Kinder zu begreifen und<br />

zu achten.<br />

Trotzdem lieben die Kinder in der Regel auch<br />

den Elternteil, den sie nicht mehr regelmäßig<br />

sehen können, und müssen mit einem Verlust<br />

umgehen lernen, über den keine Trauer gezeigt<br />

werden kann. Insgesamt ist die Lage für<br />

die Kinder ziemlich zwiespältig und bedrückend.<br />

Der Begleitete Umgang kann hier ein<br />

Anstoß, eine vorübergehende Hilfe, eine Ermutigung<br />

für die Kinder sein, dass ihre Situation<br />

nicht vergessen wird.<br />

Familienrichter, die Begleiteten Umgang anordnen,<br />

sind oft ebenso im Dilemma wie die<br />

Kinder, denn das Recht und die Pflicht der Eltern<br />

stehen dem Recht des Kindes gegenüber.<br />

So ist es oftmals einen Versuch wert,<br />

den Begleiteten Umgang als Möglichkeit einzusetzen.<br />

Immer wieder taucht hier jedoch<br />

die Frage auf, ob Beziehung richterlich verordnet<br />

werden kann.<br />

In diesem Artikel werden unsere Bemühungen,<br />

den Begleiteten Umgang den Kinder zugute<br />

kommen zu lassen beschrieben. Nach<br />

einer fünfjährigen Entwicklungszeit in diesem<br />

Fachbereich können wir anhand der vorliegenden<br />

Ergebnisse einer Erhebung neue<br />

Erkenntnisse weitergeben. Bereits bei der<br />

402 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 9 2006


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Aufsätze Beiträge Berichte<br />

Richterbefragung durch das Institut für Frühpädagogik<br />

2001 stand der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />

unter den freien Trägern, die Begleiteten<br />

Umgang anbieten an erster Stelle<br />

des Bekanntheitsgrades bei den FamilienrichterInnen<br />

(Fichtner, 2001).<br />

& Entwicklung des Begleiteten<br />

Umgangs im DKSB in den letzten<br />

fünf Jahren<br />

Im DKSB Landesverband Bayern wurde seit<br />

der Gründung die Struktur der Geschäftsstelle<br />

kontinuierlich aus- und aufgebaut. Durch die<br />

Akquise von Zuschüssen konnten Fachberatungsstellen<br />

geschaffen werden. Ein neuer<br />

Fachbereich wurde 2001 der Begleitete Umgang.<br />

Als Fachberaterin hatte ich die Aufgabe,<br />

den Fachbereich gemeinsam mit den<br />

vor Ort tätigen Orts- und Kreisverbänden zu<br />

entwickeln. Die Aufgabe beinhaltete auch die<br />

Aus- und Fortbildung der Mitarbeiterinnen<br />

vor Ort, die im Begleiteten Umgang tätig<br />

werden wollten. Das Konzept sah vor, dass<br />

vor Ort eine Fachkraft, die die Beratung der<br />

Familie leistet, mit ehrenamtlichen Begleitern<br />

zusammenarbeitet. Hier gab es verschiedene<br />

Varianten, und die Orts- und Kreisverbände<br />

waren zum Beginn meiner Tätigkeit nur wenig<br />

vernetzt. Der erste Schritt war die Zusammenführung<br />

der Mitarbeiterinnen für die<br />

Maßnahme begleiteter Umgang zu einer<br />

Landesarbeitsgemeinschaft. Hier treffen sich<br />

seither regelmäßig zweimal jährlich die Tätigen<br />

aus den Orts- und Kreisverbänden. Dieses<br />

Gremium ist wichtige gemeinsame Entwicklungs-<br />

und Austauschstätte. Hier wurde<br />

das Rahmenkonzept entwickelt, und hier<br />

wird auch die gemeinsame Arbeit immer wieder<br />

neu hinterfragt. Eine andere Seite der<br />

fachlichen Weiterentwicklung sind Kurse und<br />

Ausbildungen, die vor Ort angeboten werden,<br />

um die MitarbeiterInnen für ihre Aufgabe<br />

zu schulen, weiterzubilden und fachliche<br />

Unterstützung zu geben. Als gemeinsame<br />

Ziele wurden insbesondere Beratungsleistungen<br />

und Begleitungen im Sinne der<br />

Kinder im Begleiten Umgang weiter- und<br />

fortentwickelt. Zunehmend kommen auch<br />

neue Orts- und Kreisverbände hinzu, aktuell<br />

(2006) bieten 23 (von 54) Orts- und Kreisverbände<br />

in Bayern den Begleiteten Umgang<br />

an. Die Arbeit im Begleiteten Umgang ist ein<br />

Angebot, das hohe Kompetenz und Kontinuität<br />

erfordert. Die Aufgabentrennung der Beratung<br />

und Begleitung hat sich in hohem Maße<br />

bewährt.<br />

Für die Begleitung stellen sich meist ehrenamtliche<br />

MitarbeiterInnen zur Verfügung.<br />

Oft haben diese bereits Ausbildungen aus<br />

dem pädagogischen oder erzieherischen Bereich,<br />

bevor sie sich für diese Aufgabe im<br />

DKSB zur Verfügung stellen. In jedem Falle<br />

bekommen sie noch eine 72-stündige Grundund<br />

Aufbauausbildung vor Ort, um sich auf<br />

die verschiedenen Fallkonstellationen von Besuchskontakten<br />

vorzubereiten.<br />

Ein Vorteil, den die Arbeit der ehrenamtlichen<br />

Mitarbeiterinnen für die Jugendhilfeträger<br />

bietet, liegt darin, dass sie auch außerhalb der<br />

regulären Öffnungszeiten, beispielsweise am<br />

Wochenende, Begleitete Umgänge anbieten<br />

können. Dies haben viele Jugendämter zum<br />

Anlass genommen, die Orts- und Kreisverbände<br />

als verlässliche Partner für die Jugendhilfeleistung<br />

zu sehen und Kooperationsvereinbarungen<br />

für die freie Trägerschaft der<br />

Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang abzuschließen.<br />

Die Angebote der Orts- und Kreisverbände<br />

gehen auch oft noch über die Maßnahme<br />

des Begleiteten Umgangs hinaus, es werden<br />

Trennungs- und Scheidungskindergruppen,<br />

Hilfen für allein erziehende Eltern, Vorträge<br />

zum Thema Trennung/Scheidung und in letzter<br />

Zeit auch offene Treffmöglichkeiten für<br />

Umgangskontakte angeboten. Hier zeigt sich<br />

die Vielfalt, mit der kleine freie Träger vor<br />

Ort flexibel Angebote für Familien bereithalten<br />

können.<br />

& Rahmenkonzept für BU im<br />

DKSB LV Bayern<br />

Das Rahmenkonzept des DKSB in Bayern für<br />

Begleiteten Umgang sieht besondere personelle<br />

Voraussetzungen vor. Zunächst wird<br />

darauf geachtet, dass die Beratungsfachkraft,<br />

die mit der Leitung und Koordination des Begleiteten<br />

Umgangs betraut wird, die fachliche<br />

Kompetenz mitbringt, die für die Aufgabe erforderlich<br />

ist. Eingebunden in den institutionellen<br />

Rahmen des <strong>Kinderschutzbund</strong>es ist<br />

auch eine hinreichende Sicherheit für die MitarbeiterInnen<br />

zu gewährleisten. Die Ortsund<br />

Kreisvorstände sind mit der Dienstaufsicht<br />

betraut und können die Fachaufsicht an<br />

die BeraterInnen weitergeben. Hier ist die Fähigkeit<br />

zur Kooperation und Neutralität äußerst<br />

gefragt. Die Maßnahme soll zeitlich begrenzt<br />

zu einer Lösung führen und dabei die<br />

verschiedenen Interessen berücksichtigen.<br />

Die Ziele der Umgangsbegleitung sind:<br />

Anbahnung, Wiederherstellung und/oder<br />

Weiterführung der Besuchskontakte zwischen<br />

Kind und dem jeweiligen Umgangsberechtigten<br />

(Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister,<br />

Stiefeltern, Pflegeeltern).<br />

Diese Besuchskontakte werden durch die Anwesenheit<br />

einer dritten Person bei der Übergabe<br />

oder während des ganzen Besuchskontaktes<br />

ermöglicht.<br />

Die beteiligten Erwachsenen sollen zu einer<br />

selbständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung<br />

der Besuchskontakte hingeführt und<br />

dabei unterstützt werden. Bei allem soll das<br />

Recht des Kindes auf Umgang und dessen<br />

Umsetzung zum Wohle des Kindes berücksichtigt<br />

werden.<br />

Hier gelten die Arbeitskriterien:<br />

• Parteilichkeit für das Kind<br />

• Neutralität im Familienstreit<br />

• Lösungs- und Zukunftsorientierung<br />

• Genaue vertragliche Vereinbarungen und<br />

Regeln mit allen Beteiligten und klare Konsequenzen<br />

bei Nichteinhaltung<br />

• Berichte an Jugendämter und Gerichte nur<br />

auf Anforderung, in allgemein gehaltener<br />

Form und mit Transparenz für die beteiligten<br />

Erwachsenen.<br />

In einer Vorbereitungsphase werden die Fälle<br />

daraufhin geprüft, ob sie angenommen werden<br />

können, und ob Möglichkeiten, den<br />

kindgerechten Umgang zu gewährleisten, gegeben<br />

sind. Ablehnungsgründe können in der<br />

Frage der zeitlichen und personellen Kapazität<br />

oder in schwierigen Fallkonstellationen liegen.<br />

Wenn der Fall angenommen wird, werden in<br />

den Vorgesprächen mit den Eltern die Bedingungen<br />

für den Umgang ausgehandelt und<br />

das Kind lernt die Räume und die Begleitperson<br />

kennen.<br />

In der Durchführungsphase finden die begleiteten<br />

Umgänge statt. Parallel dazu können<br />

Zwischengespräche mit der BeraterIn angeboten<br />

werden.<br />

In der Abschlussphase wird idealerweise eine<br />

private Regelung des Umgangs getroffen.<br />

Oft finden auch stufenweise vorher noch begleitete<br />

Übergaben statt, bis es zu einer solchen<br />

privaten Regelung kommen kann.<br />

Abschlussgespräche mit den Eltern und dem<br />

Kind werden geführt, um den Verlauf noch<br />

einmal zu reflektieren.<br />

& Empirische Untersuchung<br />

Die Intention des DKSB LV Bayern bei der Anregung<br />

an die Fachhochschule München, Fachbereich<br />

Sozialwesen, im Rahmen einer Diplomarbeit<br />

eine Evaluation der Maßnahme „<strong>Begleiteter</strong><br />

Umgang“ zu erarbeiten, war es, eine Bestandsaufnahme<br />

und Analyse von Basisdaten<br />

bezüglich der praktischen Umsetzung der Maßnahme<br />

„<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ in den Orts- und<br />

Kreisverbänden des DKSB LV Bayern, zu erhalten.<br />

Die inhaltliche Ausrichtung und das Fragebogendesign<br />

wurden unter Einbeziehung<br />

von FachberaterInnen, Vorstandsmitgliedern<br />

und ehrenamtlich tätigen, dem DKSB nahe stehenden<br />

Personen, entwickelt. Die Ergebnisse<br />

und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen<br />

können zukünftig in die Optimierung der<br />

Maßnahme „<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ und deren<br />

Qualitätssicherung beim DKSB einfließen.<br />

Ziel der Erhebung war es, mittels Erhebung<br />

von Daten durch standardisierte Fragen einen<br />

Einblick in die Durchführung der Maßnahme<br />

<strong>Begleiteter</strong> Umgang, die der DKSB in seinen<br />

bayerischen Orts- und Kreisverbänden anbietet,<br />

zu bekommen. Es sollten primär quantitative<br />

Größen der praktischen Arbeit vor Ort ermittelt<br />

werden und von einzelnen Fragen der<br />

qualitativen Datengewinnung ergänzt werden.<br />

Die Befragung dient dazu, dem DKSB LV<br />

9 2006 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 403<br />

...... .


Aufsätze Beiträge Berichte<br />

......<br />

..............................................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />

Bayern einen Überblick über die Durchführung<br />

der Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang in<br />

seinen Orts- und Kreisverbänden zu geben.<br />

Der Fragebogen sollte von den BeraterInnen<br />

vor Ort unter Berücksichtigung der abgeschlossenen<br />

Fälle ab Januar 2004 beantwortet<br />

werden. Einzelne Fragen mussten unter Hinzuziehung<br />

der Begleitperson, die als „Dritte“<br />

den Umgang begleitete, beantwortet werden.<br />

„Fälle“ waren die einzelnen Umgangsbegleitungen<br />

und deren Beteiligte.<br />

Die Ergebnisse der Befragung beziehen sich<br />

auf 272 Fragebögen, 1 die an 23 Orts- und<br />

Kreisverbände des DKSB Landesverband Bayern<br />

e.V. im August 2005 verschickt wurden.<br />

Als Ausgangsbasis wurden abgeschlossene<br />

Fälle ab Januar 2004 herangezogen. Es gab<br />

einen Rücklauf von 166 Fragebögen, die im<br />

Weiteren als „Fälle“ definiert sind. Sechs<br />

Orts- und Kreisverbände des DKSB LV Bayern<br />

e.V. beteiligten sich nicht an der Evaluation.<br />

Die angegebenen Prozentzahlen sind auf eine<br />

Stelle hinter dem Komma gerundet. Doppelund<br />

Mehrfachnennungen, keine Angaben<br />

und unklare Angaben werden meist nur am<br />

Rande erwähnt und sind den Tabellen im Anhang<br />

zu entnehmen.<br />

& Grunddaten<br />

Es wurden die Daten der 166 Fälle, also die<br />

von 166 Familien mit insgesamt 217 Kindern,<br />

in der Analyse ausgewertet. 74 % der Familien<br />

hatten Einzelkinder,<br />

21 % zwei, 3 % drei und<br />

1 % vier Kinder. Die Altersspanne<br />

der Kinder be-<br />

wegte sich von unter einem<br />

Jahr bis zu 17 Jahren.<br />

Im Mittel waren die Kinder<br />

zwischen zwei und sieben<br />

Jahren alt. Der Geschlechteranteil<br />

war relativ ausgeglichen,<br />

52 % der Kinder<br />

waren Jungen und<br />

48 % Mädchen. Die deutsche<br />

Staatsangehörigkeit<br />

hatten 84 % der Mütter<br />

und 75 % der Väter. Die<br />

restlichen Familien kamen<br />

aus verschiedenen europäischen<br />

und außereuropäischen<br />

Ländern.<br />

Das Alter der Eltern lag<br />

zwischen 19 und 62 Jahren.<br />

Die jüngste Mutter<br />

war 19, die älteste 48, der<br />

jüngste Vater 21 und der<br />

älteste 62 Jahre alt. Ca.<br />

67 % der Eltern waren in<br />

einem Alter zwischen 28<br />

Legende<br />

Überweisungskontext<br />

sonstige Gründe:<br />

Überweisungskontext ist<br />

Beratungsstelle:<br />

Überweisungskontext ist<br />

Selbstmelder durch<br />

betreuenden Elternteil:<br />

Überweisungskontext ist<br />

Selbstmelder durch<br />

Umgangsberechtigten:<br />

Überweisungskontext durch<br />

Jugendamt:<br />

Überweisungskontext durch<br />

Gericht:<br />

und 42 Jahren. Sonstige Umgangsberechtigte,<br />

wie z.B. Großeltern, waren zwischen 53<br />

und 80 Jahre alt.<br />

Daten, betreffend die Umgangsberechtigten<br />

und die Kontaktwege zum DKSB<br />

In 77 %, das waren 143 Fälle, hatte sie der<br />

Vater und in 13 %, das entspricht 25 Fällen,<br />

die Mutter. Sonstige Umgangsberechtigte<br />

25 Mütter<br />

15,1 %<br />

Verteilung der Umgangsberechtigung<br />

6 Sonstige<br />

3%<br />

143 Väter<br />

86,1 %<br />

19 Doppelnennungen bei<br />

168 Fällen<br />

Vater ist<br />

Umgangsberechtigt<br />

Mutter ist<br />

Umgangsberechtigt<br />

Sonstiger<br />

Umgangsberechtigter<br />

waren ausschließlich Großeltern.<br />

In 96 % der Fälle lebten die Kinder, bei Mutter<br />

oder Vater, in sieben Fällen (4 %) in Pflegefamilien.<br />

Hier wurde der Umgang zu den<br />

leiblichen Eltern oder Großeltern begleitet.<br />

Die Überweisung zum DKSB war in mehr als<br />

der Hälfte aller Fälle durch das Jugendamt<br />

(54 %) erfolgt, im überwiegenden Rest durch<br />

ein Familiengericht (40 %), nur je 1% durch<br />

Beratungsstellen und Rechtsanwälte und in<br />

6 % trat ein betreuender Elternteil als Selbstmelder<br />

mit dem DKSB in Kontakt.<br />

Kontakte zwischen den Beteiligten und den<br />

2<br />

3<br />

9<br />

11<br />

Überweisungskontext:<br />

0 20<br />

40 60 80 100<br />

Anzahl der Fälle<br />

10 Doppelnennungen bei 166 Fällen<br />

MitarbeiterInnen des DKSB vor dem begleiteten<br />

Umgang fanden in der überwiegenden<br />

Anzahl der Fälle einzeln, also zwischen abgebendem<br />

Elternteil oder Kindern oder Umgangsberechtigten<br />

mit MitarbeiterInnen des<br />

DKSB statt.<br />

67<br />

90<br />

Letztlich kam es in 143 (86 %) von 166 Fällen<br />

nach Überweisung durch eine der Fachstellen<br />

oder durch Selbstmeldung an den<br />

DKSB zur Durchführung der Maßnahme.<br />

86,14 %<br />

Ja<br />

143 Fälle<br />

<strong>Begleiteter</strong> Umgang:<br />

13,86 %<br />

Nein<br />

23 Fälle<br />

Kam es zu<br />

begleiteten Umgang?<br />

Nein<br />

Ja<br />

Konflikte, Kontaktabbrüche, Trennungen,<br />

Verweigerungen zwischen Eltern und Kindern<br />

Als Gründe für die Durchführung der Maßnahme<br />

wurde beim Umgangsberechtigten<br />

am häufigsten (30 %) die Anbahnung des<br />

Kontaktes zum Kind wegen langer Kontaktunterbrechung<br />

angegeben; in 17 % die frühere<br />

Kontaktverweigerung des Kindes und in<br />

13 % Gewalt gegen den Partner. Danach<br />

kam mit 11 % Alkohol/Drogensucht, in<br />

10 % Entführungsgefahr, in 7 % Verdacht<br />

auf sexuellen Missbrauch, in 6 % Gewalt gegen<br />

das Kind, in 5 % psychische Erkrankung<br />

und in 1 % der Angaben zu dieser Frage,<br />

nachgewiesener sexueller Missbrauch des<br />

Kindes als Grund für den Umgangsberechtigten.<br />

Als sonstige Gründe nannten die BeraterInnen<br />

am häufigsten den Konflikt zwischen<br />

den Eltern.<br />

Zu Problemen des betreuenden Elternteils<br />

wurden in mehr als der Hälfte der Fälle keine<br />

Angaben von den BeraterInnen gemacht. Als<br />

einzige signifikante Antwort fiel auch hier<br />

wiederum der Konflikt zwischen den Eltern<br />

mit acht Nennungen auf.<br />

An flankierenden Maßnahmen zum begleiteten<br />

Umgang nahmen insgesamt nur 31 Kinder<br />

(17 %) teil. Von allen 186 Kindern, bei<br />

denen es zum begleiteten Umgang kam,<br />

nahmen 21 an einer Psychotherapie (11 %),<br />

drei an Familientherapie und systemischer Be-<br />

1 Zum Design der Fragestellungen und zum methodischen<br />

Vorgehen wurden Dipl.-Psych. Wilfried Griebel<br />

vom Staatsinstitut für Frühpädagogik und stellvertretenden<br />

Landesvorsitzenden des DKSB LV Bayern<br />

e.V. und Dipl. Psych. Dr. Jörg Fichtner (München)<br />

eingebunden.<br />

W. Griebel und J. Fichtner waren wissenschaftliche<br />

Mitarbeiter des Projektes „Interventionen im Scheidungsgeschehen<br />

– Beaufsichtigter und <strong>Begleiteter</strong><br />

Umgang gemäß § 1634 Abs. 4 BGB“, das<br />

1999–2002 durchgeführt und mit Mitteln des Bundesministeriums<br />

für Familie, Senioren, Frauen und<br />

Jugend gefördert wurde.<br />

404 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 9 2006


..............................................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />

Aufsätze Beiträge Berichte<br />

ratung (2 %), zwei an Trennungs- und Scheidungsgruppen<br />

(2 %), je 1 an Frühförderung,<br />

Erziehungsberatung und Ergotherapie teil.<br />

Von 143 betreuenden Elternteilen nahmen 34<br />

(24 %) an einer flankierenden Maßnahme<br />

während des begleiteten Umgangs teil. Davon<br />

27 an der Elternberatung (19 %) des DKSB<br />

und 8 betreuende Elternteile (6 %) an anderen<br />

Möglichkeiten, wie Psychotherapie oder<br />

Paarberatung durch externe Anbieter. Die<br />

Umgangsberechtigten nahmen in 31 Fällen<br />

(22 %) an flankierenden Maßnahmen teil, davon<br />

23 an der Elternberatung (16 %) durch<br />

den DKSB und 7 (5 %) an Psychotherapie<br />

oder Paarberatung durch externe Anbieter.<br />

Einschätzungen und Prognosen der BeraterInnen<br />

und Kooperationsverlauf bei Eltern<br />

und Kindern<br />

Die Frage nach dem persönlichen Eindruck<br />

nach dem ersten Umgangstreffen, vom Verhältnis<br />

der Eltern zum Kind, beantworteten<br />

die BeraterInnen und BetreuerInnen in über<br />

der Hälfte der Fälle so, dass sie den Eindruck<br />

hatten, das Verhältnis zwischen Umgangsberechtigten<br />

und Kind sei gut (54 %). Ein<br />

Viertel dahingehend, dass das Verhältnis zwischen<br />

Umgangsberechtigten und Kind<br />

schwierig sei (26 %) und in 16 %, dass sich<br />

ein verbessertes Verhältnis deutlich abzeichne.<br />

Diese durchwegs positive Prognose wird<br />

nur von 3 Fällen (2 %) getrübt, in denen die<br />

BeraterInnen den Eindruck hatten, dass sie<br />

bei einem der nächsten Male den Kontakt<br />

abbrechen müssten. Diese subjektiven Beurteilungen<br />

der BeraterInnen über den weiteren<br />

Verlauf der Umgangskontakte konnten nach<br />

Kreuzung dieser Antworten mit den Antworten<br />

zu selbstständigen Umgangstreffen nach<br />

der Maßnahme allerdings nur in ihrer Tendenz<br />

bestätigt werden, nicht aber als Grad-<br />

100<br />

80<br />

60<br />

Summe 120<br />

40<br />

20<br />

0<br />

Zufriedenheit der Beteiligten mit der Ausgestaltung<br />

der Umgangskontakte<br />

113<br />

79,02 %<br />

Kind/Kinder<br />

112<br />

78,38 %<br />

Umgangsberechtiger<br />

102<br />

71,32 %<br />

messer für den Erfolg der Maßnahme herangezogen<br />

werden.<br />

Die meisten Umgangskontakte fanden alle<br />

zwei Wochen (59 %) oder wöchentlich<br />

(18 %) statt. Sie dauerten in der Regel zwei<br />

bis drei Stunden pro Treffen (74 %). In 29 %<br />

der Fälle lief die Maßnahme drei Monate, in<br />

ca. 26 % sechs bis neun Monate und in 8 %<br />

der Fälle länger als ein Jahr.<br />

Eine Begegnung der Eltern bei der Übergabe<br />

des Kindes fand in 68 % von Anfang an und<br />

in 72 % bis zum Ende des begleiteten Umgangs<br />

statt. In der Kreuzung der Antworten<br />

zur Begegnung und den Antworten zum Erfolg,<br />

nämlich den selbstständigen Umgangstreffen<br />

nach der Maßnahme, stellt man fest,<br />

dass in den Fällen, in denen eine Begegnung<br />

zwischen den Eltern von Anfang an oder im<br />

Laufe des begleiteten Umgangs stattfand,<br />

auch die Erfolgsquote am höchsten war. Gab<br />

es keine Begegnung der Eltern, war der Misserfolg<br />

auch deutlich. Hier drückt sich die<br />

Konflikthaftigkeit in der Beziehung zwischen<br />

den Eltern aus. Die Beratung hin zu gemeinsamen<br />

Gesprächen beider Eltern ist also daraus<br />

folgend ein wichtiges Ziel, das zum Gelingen<br />

der Umgangskontakte beiträgt.<br />

Nach Auffassung der BeraterInnen waren die<br />

Umgangskontakte in 87 % der Fälle kindgerecht.<br />

Besonders zufrieden mit der Ausgestaltung<br />

der Umgangskontakte waren die Kinder<br />

(79 %), die Umgangsberechtigten in 78 %<br />

und der betreuende Elternteil in 71 % der<br />

Fälle.<br />

Elterliche Einigung und Fortsetzung des Umgangs<br />

nach Beendigung der Maßnahmen.<br />

Erstaunlicherweise gab es nur in 75 (52 %)<br />

von 143 Fällen Abschlussgespräche. Die Fragen,<br />

ob es eine elterliche Einigung über die<br />

unbegleitete Weiterführung der Umgangskontakte<br />

gab, wurden in 46 Fällen (32 %)<br />

betreuender Elternteil<br />

7<br />

4,89 %<br />

weiß nicht<br />

mit Nein beantwortet.<br />

In 68 % der 143 Fälle<br />

wurde eine elterliche<br />

Einigung über die unbegleiteteWeiterführung<br />

der Umgangskontakte<br />

vermerkt. Dabei<br />

schätzten die BeraterInnen<br />

in 50 % der<br />

Fälle die Einigung als<br />

vermutlich tragfähig<br />

ein und in weiteren<br />

18 %<br />

lematisch.<br />

als prob-<br />

Dieses Ergebnis deckt<br />

sich damit, dass es in<br />

mehr als der Hälfte der<br />

Fälle (51 %) mehrere<br />

selbstständige Umgangstreffen<br />

nach erfolgreichem<br />

Abschluss<br />

der Maßnahme gab. In<br />

34 Fällen (24 %) war<br />

es unbekannt, ob es<br />

weitere selbstständige Umgangstreffen nach<br />

der Maßnahme gab und in ebenfalls 34 Fällen<br />

(24 %) gab es keine eigenständigen Umgangstreffen<br />

nach der Maßnahme.<br />

& Schlussfolgerungen<br />

<strong>Begleiteter</strong> Umgang hat sich seit Inkrafttreten<br />

der Kindschaftsrechtreform 1998 mehr und<br />

mehr als qualifizierte Kinder- und Jugendhilfemaßnahme<br />

etabliert. In Deutschland werden<br />

jährlich über 10.000 Umgangsbegleitungen<br />

für Familien eingeleitet. Sie sind zielgerichtete,<br />

zeitlich limitierte, sozialpädagogische<br />

Maßnahmen zur Anbahnung, Wiederherstellung<br />

und Förderung der Elternbeziehung und<br />

zur Abwehr von Kindeswohlgefährdung. Als<br />

Träger und Dienstleister ist der Deutsche <strong>Kinderschutzbund</strong><br />

einer der führenden Anbieter<br />

diese Maßnahme. Durch seine fachlich qualifizierte<br />

inhaltliche Ausrichtung und das aus<br />

seinen ideellen Wurzeln gespeiste Selbstverständnis<br />

als Lobby für Kinder und Jugendliche<br />

gewährleistet er eine effiziente Durchführung<br />

zum Wohle des Kindes als praktisch angewandte<br />

Kinderrechtspolitik nach den Grundsätzen<br />

der UN- Kinderrechtskonvention.<br />

Durch die Struktur der Fragebögen und die<br />

folgend ermittelten Prozessdaten der Maßnahme<br />

wurde ein Einblick in ihre Durchführung<br />

in Kreis- und Ortsverbänden des DKSB<br />

LV Bayern e.V. geschaffen. Der Fragebogen<br />

bezog sich auf die Bestandsaufnahme von<br />

abgeschlossenen Fällen seit 2004 und liefert<br />

durch seine Fragestellung in der Auswertung<br />

Hinweise auf Qualitätssicherung und Weiterentwicklung<br />

dieser Maßnahme.<br />

• Daten zur Vorgeschichte der untersuchten<br />

Fälle und den weiteren Kontaktverlauf<br />

nach Abschluss der Maßnahme wurden<br />

nicht evaluiert. Die erhobenen Daten basieren<br />

auf der Dokumentation durch BeraterInnen<br />

und BetreuerInnen, die von diesen<br />

indirekt, über die Angaben der Eltern, gewonnen<br />

wurden.<br />

• Die Analyse zeigt, dass der überwiegende<br />

Teil der Umgangsberechtigten Väter sind.<br />

Das legt nahe, in Zukunft für sie ein spezifisches,<br />

zielgruppenorientiertes begleitendes<br />

Beratungsangebot zu entwickeln. Beratungs-<br />

und Gruppenangebote sollten also<br />

diesen Aspekt in Konzeption und Ausgestaltung<br />

besser berücksichtigen. Auch<br />

die evtl. besonderen Erfordernisse bei den<br />

ca. 20% ausländischen Familien könnten in<br />

der Gestaltung des Beratungsangebotes<br />

Niederschlag finden.<br />

• Gerichte und Jugendämter nutzen schon<br />

häufig den begleiteten Umgang bei Umgangsstreitigkeiten<br />

zwischen den Eltern.<br />

Aufgrund der hohen Überweisungszahlen<br />

durch Familiengerichte und Jugendämter<br />

ist der interdisziplinäre Austausch und die<br />

Zusammenarbeit der einzelnen Fachstellen<br />

mit Anbietern der Maßnahme und Bera-<br />

9 2006 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 405<br />

...... .


Aufsätze Beiträge Berichte<br />

......<br />

..............................................................................................................................................................................................................................................................................................................<br />

tungsstellen unerlässlich. Kontinuierliche<br />

Vernetzung und Zusammenwirken der verschiedenen<br />

Beratungs- und Therapiestellen<br />

mit Institutionen der Jugendhilfe und Trägern<br />

der Maßnahme ist besonders wichtig<br />

für den Erfolg.<br />

• Die Abfrage über die Zeit zwischen Kontaktabbruch<br />

des Umgangsberechtigten mit<br />

dem Kind bzw. zwischen Trennung der Eltern<br />

und Erstkontakt zum DKSB könnte<br />

dichter dokumentiert werden. In der vorliegenden<br />

Evaluation sind nur in ca. der Hälfte<br />

der Fälle dazu Angaben gemacht worden.<br />

Nachbesserungsbedarf ist bei den<br />

Zwischengesprächen aller Umgangsbeteiligten<br />

zu erkennen. Es sollten mehr sein,<br />

um auf Probleme und Schwierigkeiten<br />

während der Maßnahme rasch reagieren<br />

zu können.<br />

• Aus der Statistik zu Kooperationsbereitschaft<br />

mit dem DSKB ist erstens herauszulesen,<br />

dass das Optimum der Kooperationsbereitschaft<br />

bei Umgangsberechtigten,<br />

betreuenden Elternteilen und Kind/ern auf<br />

dem „Höhepunkt“ der Maßnahme liegt<br />

und dann wieder etwas nachlässt. Zweitens,<br />

dass die Kooperationsbereitschaft des<br />

betreuenden Elternteils zum DKSB eher etwas<br />

niedriger ist als die des Umgangsberechtigten,<br />

was die häufigen Interessenkonflikte<br />

der Eltern widerspiegelt.<br />

• In der Weiterentwicklung des Fragebogens<br />

sollten in Zukunft die Kategorien Beginn,<br />

Abbruch und vorzeitiges Beenden der<br />

Maßnahme differenzierter definiert und<br />

untersucht werden. In der Auswertung<br />

zeigte sich, dass es bei sehr konfliktreichen<br />

Paar- und Familienverhältnissen relativ<br />

häufig zu Abbrüchen in der Anfangsphase<br />

oder zu vorzeitigen Beendigungen der<br />

Maßnahme gekommen war. Immerhin<br />

kam es bei den vorzeitigen Beendigungen<br />

trotzdem noch in mehr als einem Drittel<br />

der Fälle zu einer erfolgreichen Elternvereinbarung<br />

mit anschließenden selbstständigen<br />

Umgangstreffen. Die Ergebnisse, die<br />

bei den Kreuztabellen bezüglich des Geschlechtunterschieds<br />

der Kinder und dem<br />

vorzeitigen Beenden bzw. Erfolg der Maßnahme<br />

auftraten, waren auffällig interessant<br />

und sollten weiterhin beobachtet werden.<br />

Dass <strong>Begleiteter</strong> Umgang bei Jungen<br />

etwas häufiger erfolgreich war als bei<br />

Mädchen, sollten sich die Verantwortlichen<br />

bei Ausgestaltung und Begleitung der Umgangskontakte<br />

bewusst machen. Auch bei<br />

Müttern und Vätern zeigte sich dieses ge-<br />

schlechtspezifische Verhalten bezogen auf<br />

den erfolgreichen Abschluss; so lag dieser<br />

bei Vätern prozentual höher als bei Müttern.<br />

• Zusätzliche, den Umgang betreffende begleitende<br />

Maßnahmen, wie Psychotherapie<br />

oder Elternberatung, machten sich positiv<br />

in der Erfolgsbilanz bemerkbar. Erfreulich<br />

ist auch, dass die BeraterInnen die Maßnahme<br />

durchwegs als „kindgerecht“ beurteilten.<br />

• Grenzen waren und sind der Maßnahme<br />

an den Punkten gesetzt, wo Gewaltandrohung<br />

und Gewalt und insbesondere im<br />

Verhältnis zum Kind, eine Rolle spielen.<br />

Das gilt für jede Form von Entführungsandrohung<br />

bis zu sexuellen Übergriffen.<br />

Bei psychisch kranken Eltern können verzerrte<br />

Wahrnehmung, offene Feindseligkeiten<br />

oder Desinteresse als Kontraindikationen<br />

gelten. Bei allen solchen Grenzüberschreitungen<br />

waren und sind die Umgangstreffen<br />

abzubrechen. Oberstes Gebot<br />

ist das Kindeswohl und der emotionale Gewinn<br />

der Kinder durch die Maßnahme,<br />

nicht vorrangig Erwartungen und Bedürfnisse<br />

der Eltern.<br />

• Intensivierte Öffentlichkeitsarbeit aller direkt<br />

oder indirekt involvierten Institutionen<br />

ist wünschenswert. Mehr Informationen<br />

über Angebot, Ausgestaltung und Nutzen<br />

der Maßnahme <strong>Begleiteter</strong> Umgang, aber<br />

ebenso auch über die Rechte der Kinder<br />

und Eltern auf Beratung und Unterstützung<br />

könnten gesellschaftlich relevant werden,<br />

u.a. Hemmschwellen auf Seiten der Betroffenen<br />

überwinden, bei der Ausgestaltung<br />

der Maßnahme mehr Eltern, aber auch Beratungsstellen<br />

auf Chancen und Erfolgsaussichten<br />

des begleiteten Umgangs aufmerksam<br />

machen und sie anregen, sich in Konfliktsituationen<br />

selbst an den DKSB oder<br />

andere Anbieter zu wenden.<br />

• Wissenschaftliche Untersuchungen und<br />

Forschungsergebnisse zum begleiteten<br />

Umgang sind noch rar, Fragen über langfristige<br />

Auswirkungen – Nutzen und/oder<br />

Schaden der Maßnahme – auf Kinder und<br />

Jugendliche noch weitgehend offen.<br />

• Vorrangiges Ziel des begleiteten Umgangs<br />

ist die selbstständige Realisierung von Umgangskontakten<br />

zwischen Umgangsberechtigten,<br />

betreuendem Elternteil und<br />

Kind/ern; dass Eltern gegenseitiges Vertrauen<br />

aufbauen und zu mehr Kooperation<br />

kommen. Begleitende Beratung und andere<br />

flankierende Maßnahmen sollten während<br />

des zeitlich limitierten begleiteten Umgangs<br />

wechselseitig abgestimmt und durchgeführt<br />

werden, um gegebenenfalls auf individuelle<br />

Intervention erfordernde Ereignisse<br />

und Bedürfnisse der Beteiligten zeitnah<br />

reagieren zu können. Pauschal zusammenfassend<br />

lässt sich sagen, dass mit Zustandekommen<br />

einer Umgangsbegleitung<br />

die Wahrscheinlichkeit für eine spätere elterliche<br />

Einigung über eine selbständige<br />

Umgangsregelung wächst. Das ist überaus<br />

erfreulich.<br />

• Eine Befragung der Familien zwei bis drei<br />

Jahre nach Abschluss der Maßnahme<br />

könnte über die Langzeitwirkung der hergestellten<br />

Umgangskontakte Aufschluss<br />

geben. Außerdem wären Evaluationen zur<br />

Wirkung des Begleiteten Umgangs auf die<br />

Kinder nach längeren Zeitabständen ebenfalls<br />

wünschenswert. Dafür könnte schon<br />

in den zukünftigen Fällen von den beteiligten<br />

Eltern eine Erlaubnis zu entsprechender<br />

Nachbefragung eingeholt werden.<br />

• Die Indikationsgründe beim Umgangsberechtigten<br />

könnten noch genauer ausgewertet<br />

werden und mit Erfolg bzw. Abbruch<br />

der Maßnahme verglichen werden.<br />

• Bei Vergleichen zwischen dem Zeitraum<br />

von Trennung der Eltern und Kinder und<br />

dem Erfolg der durchgeführten Maßnahme<br />

wären auch die Frage nach Alter des Kindes<br />

und seiner Kooperationsbereitschaft interessant.<br />

• Ebenso spannend wäre ein Vergleich der<br />

Ergebnisse der vorliegenden Arbeit mit den<br />

Daten der fünf Jahre zurückliegenden Erhebung<br />

aus Rheinland-Pfalz.<br />

Robert Limmer, Student der staatl. Fachhochschule<br />

München im Studiengang Sozialpädagogik<br />

hat im Zeitraum von Oktober 2005 bis<br />

April 2006 seine Diplomarbeit mit dem Titel:<br />

„<strong>Begleiteter</strong> Umgang als Instrument zur Umsetzung<br />

des Kindschaftsrechts – Eine Analyse<br />

dieser Maßnahme beim Deutschen <strong>Kinderschutzbund</strong><br />

Landesverband Bayern e.V.“ geschrieben.<br />

Die Analyseziele dieser Arbeit über die Maßnahme<br />

„<strong>Begleiteter</strong> Umgang“ beim DKSB LV<br />

Bayern und die dazu erforderliche inhaltliche<br />

Ausrichtung des Fragebogens wurde in enger<br />

Zusammenarbeit mit der Fachberaterin Johanna<br />

Purschke-Öttl beim Landesverband<br />

Bayern in München ermittelt.<br />

406 Kindschaftsrecht und Jugendhilfe 9 2006

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