Konfliktübersicht Sudan/Darfur - ZIF
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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />
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Regelungen im <strong>Darfur</strong> Peace Agreement (DPA)<br />
Power Sharing<br />
• Gründung einer Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority (TDRA) zur Überwachung und Koordinierung der Implementierung des DPA, in dem<br />
SLM/A und JEM effektiv repräsentiert sein sollen; SLM/A und JEM sollen an der Regierung in Khartum durch einen Senior Assistant to the<br />
President, der als vierthöchstes Mitglied der presidency gilt, einen Presidential Advisor, fünf Cabinet Minister und sechs State Minister sowie<br />
den Vorsitz eines parlamentarischen Komitees der nationalen Legislative vertreten sein; weiterhin erhalten sie zwölf Sitze in der<br />
Nationalversammlung<br />
• SLM/A und JEM stellen außerdem einen Gouverneur und zwei stellvertretende Gouverneure in den drei <strong>Darfur</strong>-Regionen<br />
• Zeitgleich mit den nationalen Wahlen spätestens 2008 sollen regionale Wahlen in <strong>Darfur</strong> stattfinden<br />
• Ein Referendum über den zukünftigen politischen Status der drei <strong>Darfur</strong>-Regionen soll spätestens im Juli 2010 erfolgen<br />
• Wealth Sharing<br />
• Gründung einer Fiscal and Financial Allocation and Monitoring Commission (FFAMC) für die Koordinierung der Transferzahlungen nach <strong>Darfur</strong><br />
• Gründung eines <strong>Darfur</strong> Reconstruction and Development Fund innerhalb von 30 Tagen, um die humanitäre und sozioökonomische Lage in<br />
<strong>Darfur</strong> zu verbessern, 300 Mio. US$ im Jahr 2006 und je 200 Mio. US$ in den zwei drauffolgenden Jahren werden hierfür von der Regierung<br />
bereit gestellt; die FFAMC soll die Geldtransfers in die <strong>Darfur</strong>-Regionen koordinieren<br />
• Comprehensive Ceasefire and Final Security Arrangements<br />
• Waffenruhe soll 72 Stunden nach Unterschreiben des Abkommens in Kraft treten; eine Waffenstillstandskommission koordiniert und<br />
überwacht zusammen mit der AMIS die Einhaltung der Waffenruhe<br />
• Entwaffnung und Demobilisierung der Janjaweed gemäß den UN-Resolutionen 1556 und 1564 innerhalb von 60 Tagen; SLM/A und JEM<br />
werden aufgelöst und in die <strong>Sudan</strong>ese Armed Forces (SAF) integriert<br />
• <strong>Darfur</strong>-<strong>Darfur</strong> Dialogue and Consultation (DDDC)<br />
• Gründung des DDDC, an dem sich alle „<strong>Darfur</strong>ian Stakeholders“ des Friedensprozesses beteiligen können; Forum soll als Bindeglied zwischen<br />
der Zivilbevölkerung und dem DPA dienen und hat zur Aufgabe, diese in den politischen Prozess einzubinden; alle lokalen Gemeinschaften<br />
sollen ausreichend repräsentiert werden; eine allgemein anerkannte sudanesische Persönlichkeit soll den Vorsitz übernehmen<br />
• Implementation Modalities and Timelines<br />
• Eine <strong>Darfur</strong> Assessment and Evaluation Commission (DAEC) soll die Implementierung des DPA überwachen; die DAEC setzt sich aus jeweils<br />
drei Vertretern der Zentralregierung, der SLM/A und der JEM und neun externen Beobachtern zusammen; Konstituierung soll innerhalb von<br />
drei Monaten erfolgen<br />
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