Todesfall-Merkblatt - page screenshot of eggenwil.ch
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<strong>Todesfall</strong> – erste S<strong>ch</strong>ritte<br />
G E M E I N D E E G G E N W I L<br />
Jeder <strong>Todesfall</strong> in der Gemeinde und jeder <strong>Todesfall</strong> von Einwohnern, der ausserhalb<br />
der Gemeinde erfolgt, ist unverzügli<strong>ch</strong> der Gemeindekanzlei Eggenwil zu melden.<br />
Wel<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>ritte sind bei einem <strong>Todesfall</strong> zu unternehmen?<br />
Die wi<strong>ch</strong>tigsten Punkte (ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>liessend):<br />
Nä<strong>ch</strong>ste Angehörige informieren und folgende Ents<strong>ch</strong>eidungen treffen<br />
Wird Kremation oder Erdbestattung gewüns<strong>ch</strong>t?<br />
(bei Kremation: Urnenbeisetzung in Urnengrab oder Gemeins<strong>ch</strong>aftsgrab)<br />
Ist eine Aufbahrung des Lei<strong>ch</strong>nams gewüns<strong>ch</strong>t?<br />
Einsargung und Lei<strong>ch</strong>enüberführung dur<strong>ch</strong> anerkanntes Bestattungsinstitut<br />
Wo soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden?<br />
Wann soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden?<br />
Evtl. mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufnehmen<br />
Kontaktperson für die Gemeindekanzlei Eggenwil festlegen<br />
Auf der Gemeindekanzlei Eggenwil vorspre<strong>ch</strong>en (Voranmeldung erwüns<strong>ch</strong>t, Tel. 056 641 90 90)<br />
Folgende Unterlagen sind mitzubringen (soweit vorhanden):<br />
Todesbes<strong>ch</strong>einigung des Arztes (Original), wenn <strong>Todesfall</strong> in Eggenwil eingetreten ist<br />
Familienausweis (früher: Familienbü<strong>ch</strong>lein)<br />
Hauptwohnsitzbes<strong>ch</strong>einigung (früher: Niederlassungsausweis/S<strong>ch</strong>riftenempfangss<strong>ch</strong>ein)<br />
(wenn auffindbar)<br />
Bei ausländis<strong>ch</strong>en Staatsangehörigen zusätzli<strong>ch</strong>e Dokumente wie Pass und Ausländerausweis<br />
Adressen von Angehörigen für Erbenverzei<strong>ch</strong>nis (wenn zur Hand)<br />
Zusammen mit der Gemeindekanzlei werden folgende Punkte bespro<strong>ch</strong>en und organisiert:<br />
Organisation Einsargung und Lei<strong>ch</strong>enüberführung dur<strong>ch</strong> anerkanntes Bestattungsinstitut<br />
Aufbahrung (öffentli<strong>ch</strong>e Aufbahrung)<br />
Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)<br />
Ort und Zeit der Beisetzung/Bestattung<br />
Evtl. Organisation von Sargträgern<br />
Evtl. Vereinbarung eines Bespre<strong>ch</strong>ungstermins mit dem zuständigen Pfarramt/Pfarrer<br />
Beantwortung von Fragen seitens der Trauerfamilie<br />
Bespre<strong>ch</strong>ung mit dem Pfarrer<br />
Angaben über Personalien des Verstorbenen bereithalten<br />
Evtl. Lebenslauf des Verstorbenen erstellen<br />
Angaben über Mitwirkung von Rednern, Orgelspiel, Vereinsfahnenträgern usw.
Weitere S<strong>ch</strong>ritte<br />
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Evtl. Erstellung einer Todesanzeige für Zeitung(en)<br />
Evtl. Druckauftrag für Todesanzeigen, die per Post zu vers<strong>ch</strong>icken sind<br />
Evtl. Auftragserteilung für Blumens<strong>ch</strong>muck<br />
Evtl. Bestellung eines Leidmahles<br />
Evtl. Adressierung der Couverts für die Todesanzeigen<br />
Zustellung eines allfälligen Testamentes an das Geri<strong>ch</strong>tspräsidium 5620 Bremgarten oder an<br />
die Wohngemeinde zur Weiterleitung an das Geri<strong>ch</strong>tspräsidium<br />
Meldungen an<br />
(Kopie Todess<strong>ch</strong>ein oder Kopie na<strong>ch</strong>getragener Familienausweis/Familienbü<strong>ch</strong>lein beilegen)<br />
Post, Bank<br />
Lebensversi<strong>ch</strong>erungen, Krankenkasse, Unfallversi<strong>ch</strong>erung<br />
Evtl. ehemaliger Arbeitgeber<br />
Evtl. Vermieter wegen Wohnungskündigung<br />
Evtl. Abbestellen von Zeitungen, Zeits<strong>ch</strong>riften usw.<br />
Meldung an die AHV-Ausglei<strong>ch</strong>skasse erfolgt dur<strong>ch</strong> die Gemeindekanzlei<br />
Steuern im Todesjahr/Erbs<strong>ch</strong>aftssteuern im Kanton Aargau<br />
Na<strong>ch</strong> der Bestattung/Beisetzung wird Ihnen die unterjährige Steuererklärung zugestellt. Diese<br />
Steuererklärung dient einerseits der Deklaration und Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern<br />
bis zum Todestag, andererseits bildet sie die Grundlage für die Inventarausfertigung<br />
und Bere<strong>ch</strong>nung allfälliger Erbs<strong>ch</strong>aftssteuern. Darin sind nebst den übli<strong>ch</strong>en Einkommens-<br />
und Vermögensfaktoren zusätzli<strong>ch</strong>e Angaben über die güterre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Verhältnisse,<br />
zu allfälligen Liegens<strong>ch</strong>aften, laufende S<strong>ch</strong>ulden, <strong>Todesfall</strong>kosten, S<strong>ch</strong>enkungen und Vorempfänge<br />
sowie über die Erbfolge zu ma<strong>ch</strong>en. Der Steuererklärung sind die entspre<strong>ch</strong>enden<br />
Belege (Bankauszüge, Versi<strong>ch</strong>erungspolicen, laufende S<strong>ch</strong>ulden, Angaben über <strong>Todesfall</strong>kosten<br />
usw.) beizulegen. Aufgrund dieser Angaben wird ents<strong>ch</strong>ieden, ob eine Inventarausfertigung<br />
erforderli<strong>ch</strong> ist.<br />
Bitte bezei<strong>ch</strong>nen Sie au<strong>ch</strong> eine/n ErbenvertreterIn, der/die für Auskunftserteilung und Entgegennahme<br />
der Veranlagungen bere<strong>ch</strong>tigt ist.<br />
Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung (Tel. 056 641 90 95).<br />
Auskünfte, Adresse und Telefonnummern<br />
Haben Sie Fragen oder Anliegen? Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen gerne weiter:<br />
Gemeindekanzlei Eggenwil, Kustergasse 1, 5445 Eggenwil<br />
Telefon 056 641 90 90 (während der ordentli<strong>ch</strong>en Bürozeiten)<br />
Fax 056 641 90 91<br />
Mobil 079 280 22 76 oder 079 750 33 22<br />
(Notfallnummer an Feiertagen; bei Todesfällen an normalen Wo<strong>ch</strong>enenden kann mit der<br />
Bena<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>tigung bis Montag zugewartet werden).<br />
E-Mail gemeindekanzlei@<strong>eggenwil</strong>.<strong>ch</strong><br />
Die Aufzählung auf diesem <strong>Merkblatt</strong> ist ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>liessend. Es sind die wi<strong>ch</strong>tigsten<br />
Punkte aufgeführt, die bei einem <strong>Todesfall</strong> zu bea<strong>ch</strong>ten sind. Die Gemeindekanzlei<br />
erteilt gerne weitere Auskünfte.<br />
Stand: 01.11.2010/us<br />
Gemeinde Eggenwil