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Todesfall-Merkblatt - page screenshot of eggenwil.ch

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<strong>Todesfall</strong> – erste S<strong>ch</strong>ritte<br />

G E M E I N D E E G G E N W I L<br />

Jeder <strong>Todesfall</strong> in der Gemeinde und jeder <strong>Todesfall</strong> von Einwohnern, der ausserhalb<br />

der Gemeinde erfolgt, ist unverzügli<strong>ch</strong> der Gemeindekanzlei Eggenwil zu melden.<br />

Wel<strong>ch</strong>e S<strong>ch</strong>ritte sind bei einem <strong>Todesfall</strong> zu unternehmen?<br />

Die wi<strong>ch</strong>tigsten Punkte (ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>liessend):<br />

Nä<strong>ch</strong>ste Angehörige informieren und folgende Ents<strong>ch</strong>eidungen treffen<br />

Wird Kremation oder Erdbestattung gewüns<strong>ch</strong>t?<br />

(bei Kremation: Urnenbeisetzung in Urnengrab oder Gemeins<strong>ch</strong>aftsgrab)<br />

Ist eine Aufbahrung des Lei<strong>ch</strong>nams gewüns<strong>ch</strong>t?<br />

Einsargung und Lei<strong>ch</strong>enüberführung dur<strong>ch</strong> anerkanntes Bestattungsinstitut<br />

Wo soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden?<br />

Wann soll die Beisetzung/Bestattung stattfinden?<br />

Evtl. mit dem zuständigen Pfarrer Kontakt aufnehmen<br />

Kontaktperson für die Gemeindekanzlei Eggenwil festlegen<br />

Auf der Gemeindekanzlei Eggenwil vorspre<strong>ch</strong>en (Voranmeldung erwüns<strong>ch</strong>t, Tel. 056 641 90 90)<br />

Folgende Unterlagen sind mitzubringen (soweit vorhanden):<br />

Todesbes<strong>ch</strong>einigung des Arztes (Original), wenn <strong>Todesfall</strong> in Eggenwil eingetreten ist<br />

Familienausweis (früher: Familienbü<strong>ch</strong>lein)<br />

Hauptwohnsitzbes<strong>ch</strong>einigung (früher: Niederlassungsausweis/S<strong>ch</strong>riftenempfangss<strong>ch</strong>ein)<br />

(wenn auffindbar)<br />

Bei ausländis<strong>ch</strong>en Staatsangehörigen zusätzli<strong>ch</strong>e Dokumente wie Pass und Ausländerausweis<br />

Adressen von Angehörigen für Erbenverzei<strong>ch</strong>nis (wenn zur Hand)<br />

Zusammen mit der Gemeindekanzlei werden folgende Punkte bespro<strong>ch</strong>en und organisiert:<br />

Organisation Einsargung und Lei<strong>ch</strong>enüberführung dur<strong>ch</strong> anerkanntes Bestattungsinstitut<br />

Aufbahrung (öffentli<strong>ch</strong>e Aufbahrung)<br />

Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)<br />

Ort und Zeit der Beisetzung/Bestattung<br />

Evtl. Organisation von Sargträgern<br />

Evtl. Vereinbarung eines Bespre<strong>ch</strong>ungstermins mit dem zuständigen Pfarramt/Pfarrer<br />

Beantwortung von Fragen seitens der Trauerfamilie<br />

Bespre<strong>ch</strong>ung mit dem Pfarrer<br />

Angaben über Personalien des Verstorbenen bereithalten<br />

Evtl. Lebenslauf des Verstorbenen erstellen<br />

Angaben über Mitwirkung von Rednern, Orgelspiel, Vereinsfahnenträgern usw.


Weitere S<strong>ch</strong>ritte<br />

Seite - 2 -<br />

Evtl. Erstellung einer Todesanzeige für Zeitung(en)<br />

Evtl. Druckauftrag für Todesanzeigen, die per Post zu vers<strong>ch</strong>icken sind<br />

Evtl. Auftragserteilung für Blumens<strong>ch</strong>muck<br />

Evtl. Bestellung eines Leidmahles<br />

Evtl. Adressierung der Couverts für die Todesanzeigen<br />

Zustellung eines allfälligen Testamentes an das Geri<strong>ch</strong>tspräsidium 5620 Bremgarten oder an<br />

die Wohngemeinde zur Weiterleitung an das Geri<strong>ch</strong>tspräsidium<br />

Meldungen an<br />

(Kopie Todess<strong>ch</strong>ein oder Kopie na<strong>ch</strong>getragener Familienausweis/Familienbü<strong>ch</strong>lein beilegen)<br />

Post, Bank<br />

Lebensversi<strong>ch</strong>erungen, Krankenkasse, Unfallversi<strong>ch</strong>erung<br />

Evtl. ehemaliger Arbeitgeber<br />

Evtl. Vermieter wegen Wohnungskündigung<br />

Evtl. Abbestellen von Zeitungen, Zeits<strong>ch</strong>riften usw.<br />

Meldung an die AHV-Ausglei<strong>ch</strong>skasse erfolgt dur<strong>ch</strong> die Gemeindekanzlei<br />

Steuern im Todesjahr/Erbs<strong>ch</strong>aftssteuern im Kanton Aargau<br />

Na<strong>ch</strong> der Bestattung/Beisetzung wird Ihnen die unterjährige Steuererklärung zugestellt. Diese<br />

Steuererklärung dient einerseits der Deklaration und Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuern<br />

bis zum Todestag, andererseits bildet sie die Grundlage für die Inventarausfertigung<br />

und Bere<strong>ch</strong>nung allfälliger Erbs<strong>ch</strong>aftssteuern. Darin sind nebst den übli<strong>ch</strong>en Einkommens-<br />

und Vermögensfaktoren zusätzli<strong>ch</strong>e Angaben über die güterre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en Verhältnisse,<br />

zu allfälligen Liegens<strong>ch</strong>aften, laufende S<strong>ch</strong>ulden, <strong>Todesfall</strong>kosten, S<strong>ch</strong>enkungen und Vorempfänge<br />

sowie über die Erbfolge zu ma<strong>ch</strong>en. Der Steuererklärung sind die entspre<strong>ch</strong>enden<br />

Belege (Bankauszüge, Versi<strong>ch</strong>erungspolicen, laufende S<strong>ch</strong>ulden, Angaben über <strong>Todesfall</strong>kosten<br />

usw.) beizulegen. Aufgrund dieser Angaben wird ents<strong>ch</strong>ieden, ob eine Inventarausfertigung<br />

erforderli<strong>ch</strong> ist.<br />

Bitte bezei<strong>ch</strong>nen Sie au<strong>ch</strong> eine/n ErbenvertreterIn, der/die für Auskunftserteilung und Entgegennahme<br />

der Veranlagungen bere<strong>ch</strong>tigt ist.<br />

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung (Tel. 056 641 90 95).<br />

Auskünfte, Adresse und Telefonnummern<br />

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Die Gemeindekanzlei hilft Ihnen gerne weiter:<br />

Gemeindekanzlei Eggenwil, Kustergasse 1, 5445 Eggenwil<br />

Telefon 056 641 90 90 (während der ordentli<strong>ch</strong>en Bürozeiten)<br />

Fax 056 641 90 91<br />

Mobil 079 280 22 76 oder 079 750 33 22<br />

(Notfallnummer an Feiertagen; bei Todesfällen an normalen Wo<strong>ch</strong>enenden kann mit der<br />

Bena<strong>ch</strong>ri<strong>ch</strong>tigung bis Montag zugewartet werden).<br />

E-Mail gemeindekanzlei@<strong>eggenwil</strong>.<strong>ch</strong><br />

Die Aufzählung auf diesem <strong>Merkblatt</strong> ist ni<strong>ch</strong>t abs<strong>ch</strong>liessend. Es sind die wi<strong>ch</strong>tigsten<br />

Punkte aufgeführt, die bei einem <strong>Todesfall</strong> zu bea<strong>ch</strong>ten sind. Die Gemeindekanzlei<br />

erteilt gerne weitere Auskünfte.<br />

Stand: 01.11.2010/us<br />

Gemeinde Eggenwil

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