Praktika im Ingenieurstudium - Kooperationsstelle Hochschulen ...
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<strong>Praktika</strong> <strong>im</strong> <strong>Ingenieurstudium</strong><br />
wird. Dies ist nicht der Fall, wenn das<br />
Bruttoeinkommen <strong>im</strong> Zeitraum von 12<br />
Monaten nur knapp 4.200,- EURO<br />
(ledig, ohne Kinder) beträgt (Stand<br />
März 2004).<br />
Hier ist nicht der Ort, detailliert auf die<br />
Anrechnungspraxis eigener Einkünfte<br />
bei der Festsetzung der Förderungssumme<br />
einzugehen. Grundsätzlich<br />
kann aber davon ausgegangen werden,<br />
dass Studierende, die BAföG erhalten,<br />
ab dem Wintersemester 2003/2004<br />
ungefähr 350,- EURO brutto jeden<br />
Monat anrechnungsfrei hinzuverdienen<br />
dürfen. Bis zu dieser Höhe wird es<br />
keine Schwierigkeiten für BAföG-EmpfängerInnen<br />
geben, wenn sie eine Praktikumsvergütung<br />
erhalten.<br />
Für den Bezug von BAföG ist daneben<br />
von Bedeutung, dass auch die Ableistung<br />
von <strong>Praktika</strong> grundsätzlich förderungsfähig<br />
ist, sofern diese in den Studienordnungen<br />
zwingend vorgeschrieben<br />
sind. Der Bezug von BAföG kommt<br />
dagegen nicht in Betracht, wenn es sich<br />
um freiwillige <strong>Praktika</strong> handelt, die<br />
nicht in der Studienordnung vorgesehen<br />
sind und die lediglich der persönlichen<br />
beruflichen Orientierung dienen.<br />
Leider wird bei den zwingend vorgeschriebenen<br />
<strong>Praktika</strong> auch nur deren<br />
Mindestdauer gefördert. Besteht die<br />
Möglichkeit, über die Mindestdauer<br />
hinausgehend ein längeres Praktikum<br />
in einem Betrieb zu machen, sollte deshalb<br />
mit dem Studentenwerk Rücksprache<br />
gehalten werden, um eine spätere<br />
unliebsame Überraschung zu vermeiden.<br />
Tipp 12:<br />
Wer BAFöG erhält, sollte sich wegen der<br />
Einzelheiten zur Anrechnung eigener Einkünfte,<br />
z.B. aus einer Praktikumsvergütung,<br />
unbedingt bei den entsprechenden<br />
Stellen informieren. Neben dem Studentenwerk<br />
kann auch be<strong>im</strong> örtlichen AStA um<br />
nähere Beratung gebeten werden. Dort<br />
gibt es meist auch Informationsbroschüren<br />
zur Anspruchsberechtigung, den zu erwartenden<br />
Förderungsbeträgen und der<br />
Anrechnung von eigenen Einkünften und<br />
Vermögen. Wichtig ist, dass nicht vergessen<br />
wird, bei Änderungen in den wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen diese be<strong>im</strong> Studentenwerk<br />
auch anzuzeigen, da die<br />
BAFöG-Ämter berechtigt sind, <strong>im</strong> Wege des<br />
Datenabgleichs (z.B. mit den Finanzämtern)<br />
die Richtigkeit gemachter Angaben zu<br />
prüfen. Besonders empfehlenswert ist <strong>im</strong><br />
Übrigen das "BAFöG-Handbuch", dass die<br />
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft<br />
regelmäßig herausgibt und das in der örtlichen<br />
GEW-Stelle erhältlich ist.<br />
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