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¥ Kabelske-Tal 18-06/ges. - Einheitsgemeinde Kabelsketal

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AMTSBLATT<br />

Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Lange Straße <strong>18</strong>, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />

13. Jahrgang Freitag, den 5. Mai 20<strong>06</strong> 9/20<strong>06</strong><br />

Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal:<br />

Ortschaft Dieskau<br />

- Dieskauer Wochenmarkt samstags von 8.00 - 12.00 Uhr<br />

auf dem Schlossplatz Dieskau<br />

- Führungen durch Schloss und Kirche mit dem Förderverein<br />

Schloss Dieskau jeden Samstag und Sonntag,<br />

14.00 Uhr (Tel. 03 45/5 82 94 90 od. 03 45/6 83 <strong>06</strong> 83)<br />

- Konzerte „Dieskauer Sommer” 20<strong>06</strong> ab 4. Juni 20<strong>06</strong><br />

(siehe Ortschaft Dieskau „Kirchliche Nachrichten”)<br />

- Tag der offenen Tür im Jugendclub Zwintschöna am<br />

Freitag, 19. Mai 20<strong>06</strong> in der Zeit von 16.00 Uhr bis<br />

20.00 Uhr (siehe Ortschaft Dieskau)<br />

- Tag der offenen Tür in der Grundschule Dieskau am<br />

20. Mai 20<strong>06</strong>, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (siehe Ortschaft<br />

Dieskau)<br />

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />

- 9. Dieskauer Heimatfest auf der Festwiese Dieskau vom<br />

19. Mai bis 21. Mai 20<strong>06</strong> (siehe Ortschaft Dieskau)<br />

- 8. Trabant- und IFA-Treffen vom 23. Juni bis 25. Juni<br />

20<strong>06</strong> in Dieskau auf der Festwiese (siehe Ortschaft<br />

Dieskau)<br />

Ortschaft Gröbers<br />

- 1. Fire Games anlässlich des Ta<strong>ges</strong> der offenen Tür<br />

der FFw Gröbers und des Vereins zur Förderung der<br />

Freiwilligen Feuerwehr Gröbers e. V. am 2. Juni 20<strong>06</strong><br />

um <strong>18</strong>.00 Uhr auf dem Schulsportplatz Gröbers (siehe<br />

Ortschaft Gröbers)<br />

Ortschaft Großkugel<br />

- SG Großkugel: Turnier der Frauenmannschaften am<br />

6. Mai 20<strong>06</strong> anlässlich des fünfjährigen Bestehens der<br />

Frauenmannschaft (siehe Ortschaft Großkugel)<br />

hiermit teile ich Ihnen mit, dass anlässlich eines Brückenta<strong>ges</strong> am Freitag, dem 26.05.20<strong>06</strong> die Verwaltung der<br />

Gemeinde Kabelsktal <strong>ges</strong>chlossen bleibt.<br />

Die Kinderta<strong>ges</strong>einrichtungen und Horte der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal bleiben an diesem Tag ebenfalls <strong>ges</strong>chlossen.<br />

Ich bitte um Ihre Kenntnisnahme und Verständnis für diese Maßnahme.<br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Veranstaltungskalender<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal Seite 3<br />

Ortschaft Dieskau Seite 9<br />

Ortschaft Dölbau Seite 12<br />

Ortschaft Gröbers Seite 12<br />

Ortschaft Großkugel Seite 14


<strong>Kabelske</strong>tal - 2 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂❂<br />

Mai<br />

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Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren vom 5. bis <strong>18</strong>. Mai 20<strong>06</strong><br />

Der Bürgermeister der Gemeinde Kabelsktal wünscht allen<br />

Jubilaren unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit<br />

und persönliches Wohlergehen.<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau gratuliert auf<br />

das Herzlichste.<br />

am 05.05. Frau Johanna Neumann zum 78. Geburtstag<br />

am <strong>06</strong>.05. Frau Margot Trautwein zum 70. Geburtstag<br />

am <strong>06</strong>.05. Herrn Wilfried Franz zum 67. Geburtstag<br />

am <strong>06</strong>.05. Frau Hilde Mielke zum 67. Geburtstag<br />

am 07.05. Frau Ursula Tag zum 72. Geburtstag<br />

am 08.05. Herrn Dr. Sieghardus<br />

Vollmann zum 70. Geburtstag<br />

am 08.05. Herrn Dr. Jürgen<br />

Buschendorf zum 67. Geburtstag<br />

am 09.05. Frau Ilse Zeigermann zum 87. Geburtstag<br />

am 09.05. Frau Renate Nolle zum 69. Geburtstag<br />

am 09.05. Herrn Herbert Heinrich zum 79. Geburtstag<br />

am 09.05. Herrn Wolfgang Proske zum 65. Geburtstag<br />

am 10.05. Frau Adelheid Herter zum 63. Geburtstag<br />

am 10.05. Frau Ruth Stoika zum 71. Geburtstag<br />

am 11.05. Frau Ingrid Böhme zum 65. Geburtstag<br />

am 11.05. Frau Gerda Nitzer zum 62. Geburtstag<br />

am 12.05. Frau Ingeborg Vetter zum 78. Geburtstag<br />

am 13.05. Frau Johanna Felgel zum 92. Geburtstag<br />

am 13.05. Frau Annerose Leitner zum 76. Geburtstag<br />

am 13.05. Frau Ingrid Buschendorf zum 63. Geburtstag<br />

am 13.05. Herrn Helmut Peters zum 68. Geburtstag<br />

am 14.05. Herrn Horst Biele zum 72. Geburtstag<br />

am 14.05. Frau Liesbeth Kahl zum 83. Geburtstag<br />

am 14.05. Herrn Wilfried Hartwig zum 68. Geburtstag<br />

am 15.05. Frau Ilse Dittrich zum 89. Geburtstag<br />

am 16.05. Frau Rosel Leimbach zum 60. Geburtstag<br />

am 16.05. Frau Elfriede Schaaf zum 86. Geburtstag<br />

am 17.05. Herrn Horst Jaehne zum 81. Geburtstag<br />

am 17.05. Herrn Fredi Holtz zum 73. Geburtstag<br />

am 17.05. Herrn Klaus Fessel zum 66. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Frau Else Heinrich zum 77. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Herrn Josef Hestner zum 66. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Herrn Franz Wittenbeck zum 74. Geburtstag<br />

Hilmar Witt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau gratuliert auf das<br />

Herzlichste.<br />

am 05.05. Frau Martha Teuscher zum 86. Geburtstag<br />

am 07.04. Frau Erika Tschersich zum 83. Geburtstag<br />

am 10.05. Frau Irmgard Winter zum 74. Geburtstag<br />

am 13.05. Frau Gerda Pröschel zum 65. Geburtstag<br />

am 14.05. Herrn Heinz Naumann zum 68. Geburtstag<br />

am 16.05. Herrn Joachim Meißner zum 71. Geburtstag<br />

Bodo-Peter Czok<br />

Ortsbürgermeister<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers gratuliert auf das<br />

Herzlichste.<br />

am 05.05. Frau Ruth Bauer zum 72.Geburtstag<br />

am 05.05. Herrn Helmut Goldstein zum 72. Geburtstag<br />

am 08.05. Frau Frieda Ritter zum 87.Geburtstag<br />

am 08.05. Herrn Joachim Sander zum 65. Geburtstag<br />

am 09.05. Frau Ingrid Landgraf zum 70. Geburtstag<br />

am 09.05. Frau Irma Werner zum 71.Geburtstag<br />

am 12.05. Frau Elfriede Kaltenbach zum 79. Geburtstag<br />

am 12.05. Frau Karin Peter zum 69. Geburtstag<br />

am 13.05. Frau Rosmarie Domhardt zum 63. Geburtstag<br />

am 13.05. Frau Christa Keller zum 69. Geburtstag<br />

am 17.04. Frau Ingeburg Sander zum 77. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Frau Gisela Siebert zum 73. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Herrn Erhard Scholz zum 67. Geburtstag<br />

Stahl<br />

Ortsbürgermeister<br />

Der Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel gratuliert auf<br />

das Herzlichste.<br />

am 09.05. Herrn Joachim Arnold zum 65. Geburtstag<br />

am 09.05. Frau Maria Bennewitz zum 67. Geburtstag<br />

am 09.05. Frau Imhild Grübsch zum 68. Geburtstag<br />

am 10.05. Frau Rosemarie Rust zum 76. Geburtstag<br />

am 11.05. Herrn Hans-Dieter Häfer zum 71.Geburtstag<br />

am 11.05. Frau Karin Spranger zum 64. Geburtstag<br />

am 12.05. Frau Hedwig Höhne zum 90. Geburtstag<br />

am 17.05. Frau Ursula Berger zum 69. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Herrn Heinz Birkigt zum 69. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Herrn Rolf Johannsen zum 72. Geburtstag<br />

am <strong>18</strong>.05. Frau Iris Wenzel zum 72. Geburtstag<br />

Schmitt<br />

Ortsbürgermeisterin<br />

Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie<br />

dies bitte unserer Einwohnermeldebehörde mit.<br />

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IMPRESSUM<br />

Amtsblatt Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Das Amtsblatt erscheint jeweils am 1. +3. Freitag im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte<br />

verteilt.<br />

- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />

Tel.: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />

- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister Herr Hambacher<br />

Sitz: Lange Str. <strong>18</strong>, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />

- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:<br />

VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wirz<br />

- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />

Frau Friedrich, Tel./Fax: 034205/88428, Funk: 0171/4144053<br />

Geschäftsstelle Markranstädt, Edisonstraße 14-16, 04420 Markranstädt<br />

Frau Barth, Lange Str. <strong>18</strong>, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Hauptamt: Tel. (03 46 05) 3 32 07<br />

Einzelexemplare außerhalb des Verbreitungsgebietes sind gegen Kostenerstattung über den Verlag<br />

zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen<br />

infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betra<strong>ges</strong> für ein Einzelexemplar<br />

gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind<br />

ausdrücklich aus<strong>ges</strong>chlossen.<br />

Die nächste Ausgabe<br />

erscheint am<br />

Freitag, dem 19. Mai 20<strong>06</strong><br />

Annahmeschluss für redaktionelle<br />

Beiträge und Anzeigen ist<br />

Donnerstag, der 11. Mai 20<strong>06</strong><br />

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Nr. 9/20<strong>06</strong> - 3 -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

Bekanntmachung<br />

zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />

der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal am 09.05.20<strong>06</strong><br />

Tag: 09.05.20<strong>06</strong><br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Sitzungsort: Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal - Sitzungsraum im 2. OG -<br />

Lange Straße <strong>18</strong><br />

<strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal OT Gröbers<br />

Ta<strong>ges</strong>ordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der<br />

Einladung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Ta<strong>ges</strong>ordnung<br />

4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom <strong>18</strong>.04.20<strong>06</strong><br />

5. überplanmäßige Ausgabe Kulturhaus Großkugel<br />

6. Grundsteuererlass 2005<br />

7. Finanzierung Anbau - Hort Gröbers<br />

8. Beratung Hauptsatzung<br />

9. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters<br />

10. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder<br />

<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />

gez. Hambacher, Ausschussvorsitzender<br />

Bekanntmachung<br />

zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses Bau,<br />

Umwelt, Ordnung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

am 10.05.20<strong>06</strong><br />

Tag: 10.05.20<strong>06</strong><br />

Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />

Sitzungsort: Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

- Sitzungsraum im 2. OG -<br />

Lange Straße <strong>18</strong><br />

<strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal OT Gröbers<br />

Ta<strong>ges</strong>ordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der<br />

Einladung<br />

2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />

3. Feststellung der Ta<strong>ges</strong>ordnung<br />

4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.20<strong>06</strong><br />

5. Beratung zur Wahl eines neuen Vertreters für die Feldwegeinteressenschaft<br />

6. Bauanträge - Beschluss -<br />

7. Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten - Beschluss -<br />

8. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters<br />

9. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

1. Grundstücksangelegenheiten - Beschluss -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />

gez. Hambacher, Ausschussvorsitzender<br />

Bekanntmachung der Aufstellung<br />

einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />

Nr. 2, Wohngebiet „Hinter dem Dorfe”<br />

(OT Zwintschöna) der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

nach § 13 BauGB<br />

Der Gemeinderat <strong>Kabelske</strong>tal hat in seiner Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong><br />

beschlossen, für einen Teilbereich des 1993 rechtswirksam gewordenen<br />

Bebauungsplanes Nr. 2<br />

Gemarkung Dieskau Flur 6, Flurstück 16/114<br />

eine vereinfachte Änderung gemäß Bau<strong>ges</strong>etzbuch (BauGB) aufzustellen.<br />

Mit der Änderung werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht<br />

berührt. Folgende Ziele und Zwecke werden an<strong>ges</strong>trebt:<br />

Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung<br />

von Einzelhäusern<br />

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Bürger nach<br />

§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird ab<strong>ges</strong>ehen, da sich die Aufstellung der<br />

vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes auf das Plangebiet<br />

selbst und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.<br />

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />

<strong>Kabelske</strong>tal, 27.04.20<strong>06</strong> Der Gemeinderat<br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

der öffentlichen Auslegung<br />

des Entwurfs und der Begründung der vereinfachten<br />

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet<br />

„Hinter dem Dorfe” (OT Zwintschöna) der Gemeinde<br />

<strong>Kabelske</strong>tal gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong> gebilligte und<br />

zur Auslegung bestimmte Entwurf der vereinfachten Änderung des<br />

Bebauungsplanes Nr. 2 (OT Zwintschöna) für das Gebiet der Änderung<br />

Gemarkung Dieskau Flur 6, Flurstücke 16/114<br />

und die Begründung dazu liegen vom 15.05.20<strong>06</strong> bis 16.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong><br />

in der Bauverwaltung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal, Lange Str. <strong>18</strong> in<br />

<strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal (OT Gröbers), während folgender Zeiten<br />

Montag: 9.00 - 12.15 und 12.45 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag: 9.00 - 12.15 und 12.45 - <strong>18</strong>.00 Uhr<br />

Mittwoch: 9.00 - 12.15 und 12.45 - 14.00 Uhr<br />

Donnerstag: 9.00 - 12.15 und 12.45 - 15.00 Uhr<br />

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />

zu jedermanns Einsicht, öffentlich aus.


<strong>Kabelske</strong>tal - 4 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen<br />

zu dem Entwurf, schriftlich oder während der Dienststunden<br />

zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />

Der Inhalt der Änderung ist im Wesentlichen:<br />

- die teilweise Veränderung der Lage und Ausdehnung der Baufelder<br />

auf dem o. g. Flurstück<br />

- die Aufnahme einer privaten Erschließungsstraße<br />

- die Festsetzung, dass nur Einzelhäuser zulässig sind<br />

- die wahlweise Festsetzung der Firstrichtung auf dem o. g. Flurstück<br />

- Neufestsetzung der zulässigen Dachneigung auf 25° - 45° sowie<br />

Zulassung von Walm- und Krüppelwalmdächern für den <strong>ges</strong>amten<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />

Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt, da der Bebauungsplan<br />

Nr. 2 bereits seit 1993 rechtswirksam ist und es sich<br />

um eine Änderung von Teilbereichen handelt, die sich auf das<br />

Gebiet selbst und angrenzende Flächen nicht wesentlich auswirkt.<br />

<strong>Kabelske</strong>tal, 27.04.20<strong>06</strong> Der Gemeinderat<br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Friedhofssatzung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Auf Grund der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung des Landes<br />

Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBL.-LSA<br />

Nr. 43 S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur<br />

Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 20. Dezember<br />

2005 (GVBI. LSA S. 808) hat der Gemeinderat <strong>Kabelske</strong>tal in<br />

seiner Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong> mit Beschluss-Nr.: 28-4./<strong>06</strong> folgende<br />

Friedhofssatzung beschlossen.<br />

I. Allgemeine Vorschriften<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Friedhofssatzung gilt für den kommunalen Friedhof Beuditz.<br />

§ 2<br />

Friedhofszweck<br />

(1) Der Friedhof Beuditz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde<br />

<strong>Kabelske</strong>tal.<br />

(2) Er dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben<br />

Einwohner der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal waren, die innerhalb des<br />

Gemeindegebietes verstorben sind oder die ein Recht auf Beisetzung<br />

in einer bestimmten Grabstelle haben.<br />

(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung<br />

durch die Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.<br />

II. Ordnungsvorschriften<br />

§ 3<br />

Öffnungszeiten<br />

(1) Der Friedhof ist während der am Eingang bekannt gegebenen<br />

Zeiten für den Besuch geöffnet.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofs aus<br />

besonderem Anlass vorübergehend untersagen.<br />

§ 4<br />

Verhalten auf dem Friedhof<br />

(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich auf dem Friedhof der Würde<br />

des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />

sind zu befolgen.<br />

(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />

und unter der Verantwortung Erwachsener betreten.<br />

(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht <strong>ges</strong>tattet:<br />

a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen<br />

Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der<br />

Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden<br />

b. während einer Bestattung oder Gedenkfeier Arbeiten in der<br />

Nähe auszuführen<br />

c. den Friedhof und seine Anlagen zu verunreinigen oder zu<br />

beschädigen<br />

d. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde<br />

e. kompostierbare Abfälle, wie Blumen u. Kränze außerhalb der<br />

dafür vor<strong>ges</strong>ehenen Stellen abzulegen<br />

f. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften<br />

zu verteilen oder in sonstiger Weise zu werben<br />

g. Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen widerrechtlich<br />

zu entfernen<br />

h. Ruhe und Abstellbänke an den Gräbern aufzustellen<br />

i. zu lärmen und zu spielen<br />

(4) Sonstige Abfälle, Restmüll und Wertstoffe, wie z. B. Plaste,<br />

Vasen, Papier, Glas u. Ä. sind im eigenen Haushalt der Nutzungsberechtigten<br />

zu entsorgen.<br />

(5) Gedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende<br />

Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der<br />

Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind spätestens eine<br />

Woche vor Durchführung anzumelden.<br />

§ 5<br />

Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />

(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und Bestatter (Gewerbetreibende)<br />

bedürfen für die entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem<br />

Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.<br />

(2) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung<br />

und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />

(3) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder<br />

ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem<br />

Friedhof schuldhaft verursachen. Die Friedhofsverwaltung hat die<br />

Zulassung davon abhängig zu machen, dass der Antragssteller<br />

einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />

nachweist.<br />

(4) Für alle notwendigen Transporte sind geräuscharme Fahrzeuge<br />

zu verwenden, es ist langsam zu fahren. Bestattungen dürfen<br />

nicht beeinträchtigt werden. Bei Frostaufbruch und Nässe<br />

sind Fahrten auf unbefestigten Wegen nicht erlaubt.<br />

(5) Arbeitsgeräte und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur<br />

vorübergehend und an geeigneten Stellen gelagert werden.<br />

Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Ta<strong>ges</strong>arbeit<br />

sauber und ordnungsgemäß zu verlassen.<br />

Ill. Bestattungsvorschriften<br />

§ 6<br />

Allgemeines<br />

(1) Erd- und Feuerbestattungen sind rechtzeitig nach der Beurkundung<br />

des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.<br />

Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />

(2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung in<br />

Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen fest. Soll die<br />

Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte erfolgen, ist<br />

das Nutzungsrecht nachzuweisen und ggf. zu verlängern.<br />

(3) Erdbestattungen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt<br />

des Todes erfolgen. Die zuständige Behörde kann zur Abwehr<br />

einer Seuchengefahr eine frühere Bestattung anordnen.<br />

(4) Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes<br />

und Aschen sind binnen eines Monats nach Einäscherung beizusetzen.<br />

Wird die Frist nicht eingehalten, so werden sie auf<br />

Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen bei<strong>ges</strong>etzt.<br />

§ 7<br />

Särge<br />

(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass<br />

jedes Durchsickern von Feuchtigkeit aus<strong>ges</strong>chlossen ist. Särge<br />

müssen aus umweltverträglichem Material gefertigt sein, das<br />

innerhalb der Ruhezeiten für Leichen zersetzbar ist.


Nr. 9/20<strong>06</strong> - 5 -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

Die Verwendung nicht oder schwer verrottbarer Kunststoffe ist<br />

untersagt.<br />

(2) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,70 m breit und 0,70 m<br />

hoch sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist<br />

die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der<br />

Bestattung einzuholen.<br />

§ 8<br />

Trauerhalle<br />

Die Trauerhalle dient zur Durchführung der Trauerfeiern und wird<br />

nur zu diesem Zweck für die Angehörigen geöffnet.<br />

§ 9<br />

Trauerfeiern<br />

(1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle und am Grab durchgeführt<br />

werden. Die Dauer der Trauerfeier ist mit der Friedhofsverwaltung<br />

abzustimmen.<br />

(2) Die Angehörigen können, sofern dem keine hygienischen<br />

Bestimmungen entgegenstehen, im Beisein des Bestatters, den<br />

Sarg mit dem Verstorbenen vor der Trauerfeier nochmals öffnen<br />

lassen, um Abschied zu nehmen.<br />

(3) Das Aufstellen des Sar<strong>ges</strong> in der Feierhalle kann aus hygienischen<br />

Gründen untersagt werden.<br />

§ 10<br />

Ausheben der Gräber<br />

(1) Für das Ausheben und Schließen der Gräber ist das beauftragte<br />

Bestattungsunternehmen verantwortlich.<br />

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />

(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sar<strong>ges</strong> mindestens 0,90 m<br />

bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />

(3) Die Gräber der Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />

mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />

§ 11<br />

Ruhezeiten<br />

(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre.<br />

(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre.<br />

§ 12<br />

Umbettungen<br />

(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht <strong>ges</strong>tört werden.<br />

(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet<br />

den sonstigen <strong>ges</strong>etzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung<br />

der Friedhofsverwaltung und bedarf eines schriftlichen Antra<strong>ges</strong>. Sie<br />

kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Eine<br />

Bescheinigung der Friedhofsverwaltung über die erneute Beisetzung<br />

der Urnen und Leichen ist vorzulegen. Der Ablauf der Ruhezeit wird<br />

durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />

(3) Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die<br />

durch die Umbettung an benachbarten Grabstellen und Anlagen<br />

entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />

IV. Grabstätten<br />

§ 13<br />

Allgemeines<br />

(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen<br />

können Nutzungsrechte nach dieser Satzung erworben werden.<br />

Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich nur bei Eintritt eines Sterbefalles<br />

vergeben. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, jeden<br />

Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung zu melden, ebenso<br />

die Übertragung der Rechte auf eine andere Person. Im Todesfall<br />

des Nutzungsberechtigten und für den Fall, dass kein Nachfolger<br />

bestimmt wurde, haben die Erben des Verstorbenen der<br />

Friedhofsverwaltung einen Nachfolger zu benennen. Wird dies<br />

versäumt, so übernimmt die Friedhofsverwaltung keine Haftung<br />

für Schäden, die daraus entstehen.<br />

(2) Aus dem Erwerb des Nutzungsrechtes ergibt sich die Pflicht<br />

zur Anlage und Pflege der Grabstätte.<br />

(3) Auf dem Friedhof stehen folgende Arten von Grabstätten zur<br />

Verfügung:<br />

a) Wahlgrabstätten für Erdbestattung<br />

b) Reihengrabstätten für Erdbestattung<br />

c) Urnenreihengrabstätten<br />

(4) Ein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes einer Grabstätte<br />

in bestimmter Lage sowie auf Unveränderlichkeit der Umgebung<br />

besteht nicht.<br />

§ 14<br />

Wahlgrabstätten<br />

(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an die<br />

ein Nutzungsrecht von 30 Jahren erworben und deren Lage im<br />

Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.<br />

(2) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte<br />

3 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder<br />

nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche<br />

Bekanntmachung und durch einen Hinweis auf die Dauer<br />

von 3 Monaten auf der Grabstätte hingewiesen.<br />

(3) In einer Wahlgrabstätte können zusätzlich 2 Urnen bei<strong>ges</strong>etzt<br />

werden, dabei muss die Ruhezeit von 15 Jahren gewährleistet<br />

sein.<br />

(4) Auf das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 20 Jahren verzichtet<br />

werden.<br />

(5) Besteht der Wunsch auf eine längere Ruhefrist, aus eigenem<br />

Antrieb oder aus Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, kann<br />

auf Antrag eine Verlängerung von je 5 Jahren erteilt werden.<br />

§ 15<br />

Reihengrabstätten<br />

(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die<br />

der Reihe nach belegt werden.<br />

(2) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden.<br />

Es kann darin zusätzlich 1 Urne bei<strong>ges</strong>etzt werden, soweit<br />

die Ruhezeit von 15 Jahren gewährleistet ist.<br />

(3) Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre.<br />

(4) Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes<br />

nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.<br />

(5) Die Einebnung von Reihengrabfeldern wird 3 Monate vor Ablauf<br />

der Ruhezeit öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden<br />

Grabfeld bekannt gegeben.<br />

(6) Besteht der Wunsch auf eine längere Ruhefrist, aus eigenem<br />

Antrieb oder aus Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, kann<br />

auf Antrag eine Verlängerung von je 5 Jahren erteilt werden.<br />

§ 16<br />

Urnenreihengrabstätten<br />

(1) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe<br />

nach belegt werden und im Todesfall für die Dauer von 20 Jahren<br />

verliehen werden.<br />

(2) In einer Urnenreihengrabstätte kann noch zusätzlich 1 Urne<br />

bei<strong>ges</strong>etzt werden, sofern noch eine Ruhezeit von 15 Jahren<br />

besteht.<br />

(3) Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist auf Antrag für 5<br />

Jahre möglich.<br />

(4) Auf das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 15 Jahren verzichtet<br />

werden.<br />

(5) Besteht der Wunsch auf eine längere Ruhefrist, aus eigenem<br />

Antrieb oder aus Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, kann<br />

auf Antrag eine Verlängerung von je 5 Jahren erteilt werden.<br />

V. Grabmale<br />

§ 17<br />

Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde<br />

des Ortes entsprechen.<br />

(2) Für das Grabmal ist Naturstein oder Kunststein zu verwenden.<br />

Die Grabstätten sind mit Naturstein oder Kunststein einzufassen.<br />

(3) Die Grabmale müssen so auf<strong>ges</strong>tellt werden, dass die Grabmalrückseiten<br />

innerhalb der Reihe in einer Flucht stehen.<br />

(4) Die Mindeststärke für Grabmale beträgt 0,12 m. Das Maßverhältnis<br />

der Grabmale (Höhe zu Breite) sollte 2 : 1 betragen. Es gilt<br />

die Höhenbegrenzung von 1,20 m.


<strong>Kabelske</strong>tal - 6 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

§ <strong>18</strong><br />

Genehmigungserfordernis<br />

(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen<br />

bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung<br />

der Friedhofsverwaltung. Die entsprechenden Antragsformulare<br />

sind in der Friedhofsverwaltung erhältlich.<br />

Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von sechs Monaten nach<br />

der Bestattung oder Beisetzung Grabmale und Grabeinfassungen<br />

(Holzkasten, Holztafeln) mit naturfarbenem Holz zulässig.<br />

(2) Vor Erteilung der Genehmigung darf mit den Arbeiten auf dem<br />

Friedhof nicht begonnen werden.<br />

(3) Entsprechen Grabmale und Grabeinfassungen nicht der Genehmigung<br />

oder werden sie ohne Genehmigung auf<strong>ges</strong>tellt, so werden<br />

sie nach befristeter Aufforderung durch die Gemeinde zulasten<br />

des Nutzungsberechtigten entfernt.<br />

§ 19<br />

Standsicherheit<br />

(1) Für das Fundamentieren und Versetzen von Grabmalen und<br />

Grabeinfassungen gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes<br />

des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerkes<br />

in der jeweiligen neuesten Fassung. Grabmale und<br />

Grabeinfassungen sind so zu fundamentieren und zu befestigen,<br />

dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />

Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und Grabeinfassungen<br />

gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet,<br />

unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Wird der ordnungswidrige<br />

Zustand trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer fest<strong>ges</strong>etzten<br />

Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,<br />

dies auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu tun. Der Nutzungsberechtigte<br />

ist für jeden Schaden haftbar, der durch Umstürzen<br />

von Grabmalen entsteht.<br />

Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />

Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen der<br />

Grabmale, Absperrungen) treffen.<br />

(3) Die Standsicherheit von Grabmalen und Grabeinfassungen<br />

wird jährlich durch die Friedhofsverwaltung überprüft, protokollarisch<br />

festgehalten und nach der festgelegten Zeit auf die Mängelbeseitigung<br />

kontrolliert.<br />

VI. Schlussvorschriften<br />

§ 20<br />

Vernachlässigung der Grabpflege<br />

(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />

nicht gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung<br />

bzw. Hinweis auf der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung,<br />

die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden<br />

angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.<br />

(2) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne<br />

weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung<br />

und ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung<br />

nicht befolgt, wird dem Nutzungsberechtigten ein Entziehungsbescheid<br />

zu<strong>ges</strong>tellt, ein Nutzungsrecht entschädigungslos<br />

entzogen und nach drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides<br />

die Grabstätte entzogen.<br />

§ 21<br />

Haftung<br />

Die Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal haftet nicht für Schäden, die durch<br />

nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen<br />

und Einrichtungen durch dritte Personen, Tiere oder Witterungseinflüsse<br />

entstehen. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl und Grabschändung<br />

aus<strong>ges</strong>chlossen.<br />

§ 22<br />

Gebühren<br />

Für den Erwerb von Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme<br />

von Leistungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der<br />

jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

zu entrichten.<br />

§ 21<br />

In-Kraft-Treten<br />

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

Am gleichen Tage tritt die Friedhofssatzung (Friedhofs- und<br />

Gebührensatzung) der Gemeinde Großkugel vom 19.03.1997<br />

außer Kraft.<br />

Ausfertigungsvermerk:<br />

<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Gebührensatzung zur Friedhofssatzung<br />

der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

vom 26.04.20<strong>06</strong><br />

für den Friedhof Beuditz<br />

Auf Grund der §§ 2 und 5 des Kommunalabgaben<strong>ges</strong>etzes des<br />

Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA<br />

S. 4<strong>06</strong>), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Abschaffung<br />

der Jagdsteuer im Land Sachsen-Anhalt vom <strong>18</strong>.12.2003<br />

(GVBI. LSA S. 370) und des § 25 des Gesetz über das Leichen-,<br />

Bestattungs- und Friedhofwesen des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(Bestattungs<strong>ges</strong>etz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA)<br />

vom 05.02.2002, hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

in seiner Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong> mit Beschluss Nr.: 29-4./<strong>06</strong><br />

folgende Gebührensatzung beschlossen.<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

§ 1<br />

Gebührenerhebung<br />

Für die Benutzung des Friedhofes Beuditz und seiner Einrichtungen<br />

und Anlagen sowie die damit verbundenen Leistungen<br />

und Amtshandlungen des Friedhofsträgers, der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal,<br />

werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.<br />

§ 2<br />

Gebührenpflichtiger<br />

(1) Zur Zahlung der Gebühren für Leistungen nach dieser Satzung<br />

ist verpflichtet,<br />

1. wer die Leistung in Anspruch nimmt, sie beantragt hat oder<br />

zu wessen Nutzen sie vorgenommen wird,<br />

2. wer sich durch Erklärung zur Übernahme der Gebühren verpflichtet<br />

hat.<br />

(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.<br />

§ 3<br />

Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit<br />

(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von<br />

Leistungen nach der Friedhofssatzung sowie mit Beantragung<br />

der jeweiligen Leistung.<br />

(2) Die Gebühren sind 2 Wochen nach der Bekanntgabe des entsprechenden<br />

Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />

§ 4<br />

Stundung und Erlass<br />

(1) Die Gebühren können im Einzelfall auf begründetem Antrag<br />

aus besonderen Billigkeitsgründen oder sachlicher Härten <strong>ges</strong>tundet<br />

sowie ganz oder teilweise erlassen werden.<br />

(2) Ein Rechtsanspruch auf Stundung oder Erlass der Gebühren<br />

besteht nicht.<br />

§ 5<br />

Erstattung von Gebühren<br />

(1) Wird auf Nutzungsrechte vor Ablauf verzichtet, werden die<br />

nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet.


Nr. 9/20<strong>06</strong> - 7 -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

(2) Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofes zurückgenommen,<br />

nachdem mit der Ausführung begonnen worden ist, beträgt<br />

die Gebühr 50 % der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte.<br />

§ 6<br />

Rechtsbehelfe, Zwangsmittel<br />

(1) Die Rechtsbehelfe gegen den Gebührenbescheid aufgrund<br />

dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung<br />

der Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die<br />

Verpflichtung zur Zahlung innerhalb von 2 Wochen nicht aufgehoben.<br />

(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung<br />

erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des<br />

Verwaltungsvollstreckungs<strong>ges</strong>etzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />

in der jeweils gültigen Fassung.<br />

II. Gebührenverzeichnis<br />

Tarif-<br />

§ 7<br />

Gebührentarif<br />

Gebührentatbestand Gebühren<br />

stelle in Euro<br />

_________________________________________________________<br />

I. Erwerb eines Nutzungsrechtes<br />

a) an Wahlgrabstätten für Erdbestattung<br />

für die Dauer von 30 Jahren<br />

b) an Reihengrabstätten für Erdbestattung<br />

250,00<br />

von 20 Jahren <strong>18</strong>0,00<br />

c) an Urnenreihengrabstätten von 20 Jahren 110,00<br />

II. Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes<br />

Verlängerung einer Grabstätte auf 5 Jahre 15,00<br />

Ill. Sonstige Gebühren<br />

Genehmigung zur Errichtung oder<br />

Änderung eines Grabmales 5,00<br />

Erlaubnisgebühr für eine Umbettung 10,00<br />

Ausstellung eines Urnenscheines 5,00<br />

IV. Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle 25,00<br />

V. Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr und<br />

Grabstelle<br />

III. In-Kraft-Treten<br />

15,00<br />

§ 8<br />

In-Kraft-Treten<br />

Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung<br />

in Kraft.<br />

Ausfertigungsvermerk<br />

<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

über die Bestätigung der Schiedspersonen<br />

der Schiedsstelle der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Die Präsidentin Halle, den 12.04.20<strong>06</strong><br />

des Amtsgerichts Halle-Saalkreis<br />

Geschäftszeichen: 3<strong>18</strong>0 E-1<br />

Beschluss<br />

In Sachen:<br />

Schiedsstelle der<br />

<strong>Einheitsgemeinde</strong><br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

wird die Beschlussausfertigung des Beschlusses des Amtsgerichts<br />

Halle-Saalkreis vom 31.03.20<strong>06</strong> wie folgt berichtigt:<br />

als Vorsitzende der Schiedsstelle<br />

der <strong>Einheitsgemeinde</strong> <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Frau Angelica Niephagen,<br />

wohnhaft Bruckdorfer Straße 8 in <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />

als Stellvertretender Vorsitzender<br />

Herr Arno Thäder<br />

Am Beuditzer Weg 2<strong>18</strong> in <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />

und<br />

als weitere Schiedsperson<br />

Frau Erika Kunath<br />

Am Beuditzer Weg 232 in <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />

bestätigt und in das Amt berufen.<br />

Im Auftrag<br />

Lampert-Malkoc<br />

Richterin am Amtsgericht<br />

Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />

der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Im Amtsblatt Nr. 8/20<strong>06</strong> vom 21.04.20<strong>06</strong> der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

erschien ein Beitrag zur Stadt-Umland-Problematik.<br />

Dieser Brief, gerichtet an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, ist<br />

unverständlich, mit fehlerhaftem Ausdruck, regelwidrigem Satzbau,<br />

mangelhafter Rechtschreibung und Interpunktion veröffentlicht<br />

worden.<br />

Leider ist es passiert, dass ein unkomgierter Brief an die Redaktion<br />

gegangen ist und in dieser Form veröffentlicht wurde. Dafür<br />

möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen,<br />

es wird nicht wieder vorkommen.<br />

Unabhängig von dieser Form ist unser Wille erkennbar, wir wollen<br />

keine Zwangseingemeindungen, dafür kämpfen wir und erfüllen<br />

die uns auferlegten <strong>ges</strong>etzlichen Grundlagen mit Leben. Es<br />

wäre schön, wenn wir das von allen beteiligten Kommunen bzw.<br />

von deren Vertretern sagen können. Ein funktionierender Zweckverband<br />

„Region Halle” greift nicht in das Selbstverwaltungsrecht<br />

unserer Gemeinde ein und eine Notwendigkeit von Zwangseingemeindungen<br />

besteht danach nicht.<br />

Sie können gewiss sein, dass unsere Ortsbürgermeister, die Mitglieder<br />

der Ortschaftsräte und des Gemeinderates sowie ich als<br />

Bürgermeister alles Mögliche tun werden, um einer Zwangseingemeindung<br />

entgegenzuwirken.<br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Ideen in Druck.<br />

Mitteilungen<br />

Mit einer Anzeige in ihren Heimat- und<br />

Bürgerzeitungen erreichen sie ihre Region.<br />

www.wittich.de


<strong>Kabelske</strong>tal - 8 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

Ärztlicher Bereitschaftsdienstplan im Bereich Gröbers - Änderung<br />

01.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel Tel. 03 46 05/2 04 48<br />

02.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel Tel. 03 45/7 82 07 27<br />

priv. 03 45/7 82 12 41<br />

03.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner Tel. 03 42 04/6 34 44<br />

priv. 03 42 04/6 36 <strong>06</strong><br />

AT 01 71/4 78 45 37<br />

04.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph Tel. 03 45/7 82 07 99<br />

priv. 03 45/7 82 01 22<br />

05.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring Tel. 03 45/5 80 03 50<br />

priv. 03 45/78 12 80<br />

<strong>06</strong>.05.<strong>06</strong> - 07.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />

08.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />

09.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner<br />

10.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph<br />

11.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring<br />

12.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />

13.05.<strong>06</strong> - 14.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />

15.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner<br />

16.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph<br />

17.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring<br />

<strong>18</strong>.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />

19.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />

20.05.<strong>06</strong> - 21.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner<br />

* 22.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />

23.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring Rettungsamt Halle<br />

Tel. 03 45/8 07 01 00<br />

24.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel oder Tel. 03 45/68 10 00<br />

25.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />

26.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner Rettungsamt Merseburg<br />

Tel. 0 34 61/1 92 22<br />

27.05.<strong>06</strong> - 28.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph oder 0 34 61/28 91 10<br />

29.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring<br />

30.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />

* 31.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph<br />

Dipl. med. Andreas Jahnel, Prakt. Arzt/Ernährungsmediziner<br />

Zur Dahne 40, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 Lochau, Tel. 03 45/7 82 07 27, Fax: 03 45/7 82 15 35, E-Mail: DMJahnel@gmx.de<br />

Nun ist es so weit!!!<br />

Unsere Fahrt ins „Grüne”, am 12.05.20<strong>06</strong>, kann nun bald losgehen.<br />

Die Reiselustigen von Gröbers und Umgebung möchte ich bitten,<br />

das Geld jemandem mitzugeben, der den Rentnertreff besucht.<br />

Das Geld für Dieskau möchte ich am Mittwoch, dem 10.05.20<strong>06</strong>,<br />

bei Frau Parade abholen.<br />

Den Dölbauern und Umgebung knöpfe ich das Geld am Mittwoch,<br />

dem 10.05.20<strong>06</strong>, im Rentnertreff, ab.<br />

Pro Person kostet die Fahrt 38,00 Euro.<br />

Wir starten wie folgt an den Bushaltestellen der verschiedenen<br />

Ortsteile:<br />

Dieskau 9.00 Uhr<br />

Zwintschöna 9.10 Uhr<br />

Dölbau 9.20 Uhr<br />

Stennewitz 9.25 Uhr<br />

Kleinkugel 9.30 Uhr<br />

Naundorf 9.35 Uhr<br />

Gottenz 9.45 Uhr<br />

Osmünde am Friedhof 9.55 Uhr<br />

Benndorf 10.05 Uhr<br />

Bennewitz 10.10 Uhr<br />

Gröbers 10.20 Uhr<br />

Denken Sie alle daran, dass wir unbedingt schönes Wetter benötigen,<br />

um die frische Luft und die schöne Landschaft zu genießen,<br />

ich freue mich jedenfalls auf diesen Tag mit Ihnen.<br />

Es grüßt Sie<br />

Ihre Werra<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Das TE-Treppenrätsel<br />

von Herrn M. Hänsel der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal zur Verfügung<br />

<strong>ges</strong>tellt.<br />

Dieses Treppenrätsel besteht, außer den Zeilen 1 und 8, aus jeweils<br />

zwei Wörtern pro Zeile, wobei die ersten Wörter auf TE enden und<br />

die zweiten Wörter mit TE beginnen.<br />

Die Zeilen 1 und 8 sind jeweils ein Wort.<br />

1 Balsam verschiedener Nadelhölzer<br />

2 weiblicher Vorname - tropische Insekten<br />

3 Teilzahlungsbetrag - Kommunikationsgerät<br />

4 Art, Gattung - Kohlenwagen der Dampflokomotive<br />

5 Fachgebiet, Abteilung - Singstimme<br />

6 lyrisches Chorwerk - Versuch<br />

7 spanische Stadt am Mittelmeer - aromatisches Getränk<br />

8 Familienangehörige


Nr. 9/20<strong>06</strong> - 9 -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

Kreisvolkshochschule Saalkreis/Außenstelle<br />

für die Region <strong>Kabelske</strong>tal<br />

Kurstipps Mai für Halle/Saalkreis<br />

Wenn nicht anders genannt, findet die Mehrheit der Veranstaltungen<br />

in Halle-Ost, Delitzscher Str. 45 bzw. Landsberger Str. 70<br />

statt.<br />

Berufliche Bildung/Informatik<br />

Lohnbuchhaltung am Computer<br />

08.05.20<strong>06</strong> - 26.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, 10 Abende, Montag + Mittwoch, 17.00<br />

- 20.15 Uhr, 120,00 EUR zzgl. Lehrmaterialien und Prüfungsgebühr<br />

Vorträge/Seminare<br />

Reden wir darüber! Erfolgreiche Kommunikation in Alltag und<br />

Beruf<br />

04.05. - 11.05.20<strong>06</strong>, 2 x Donnerstag, <strong>18</strong>.00 - 20.15 Uhr, 10,80 EUR<br />

Rundgang: Die Geschichte der Stadt und Burg Wettin<br />

<strong>06</strong>.05.20<strong>06</strong>, Samstag, 14.00 - 15.30 Uhr, Wettin, Treffpunkt: Burg-<br />

Bücherei, 3,00 EUR<br />

Für den Museumsbesuch ist der Eintrittspreis zusätzlich zu entrichten.<br />

Rundgang: Die Doppelkapelle der Stadt Landsberg<br />

07.05.20<strong>06</strong>, Sonntag, 15.00 - 16.30 Uhr, Landsberg, Treffpunkt<br />

Doppelkapelle, 3,00 EUR<br />

Verkaufen - aber richtig!<br />

08.05. - 15.05.20<strong>06</strong>, 2 x Montag, <strong>18</strong>.00 - 20.15 Uhr, 10,80 EUR<br />

Vortrag: Hilfe bei Kinderkrankheiten mit Heilpflanzen<br />

Kinderkrankheiten können durch den Einsatz von Heilpflanzen<br />

kuriert werden. Welche Bäder und Wickel helfen, wie man Fieber<br />

bekämpfen kann und was bei Wunden hilft, dass ist Thema dieses<br />

Vortra<strong>ges</strong>.<br />

am 11.05.20<strong>06</strong>, Donnerstag, 17.00 - 20.00 Uhr, 6,40 EUR Vortrag:<br />

Der „Saure Mensch”<br />

Säure schadet jedem: den Säure-Basen-Haushalt ins Gleichgewicht<br />

bringen. Entstehung, Erkennung und Behandlung der Gewebeübersäuerung<br />

(Azidose)<br />

am 11.05.20<strong>06</strong>, Donnerstag, <strong>18</strong>.00 - 19.30 Uhr, 3,00 EUR<br />

Wochenendseminar zu den Grundlagen im Ayurveda<br />

Ayurveda ist die „Lehre vom langen, glücklichen Leben”. Das<br />

Wochenendseminar gibt eine Einführung in die ayurvedische Heilweise,<br />

die sich primär mit Gesundheit befasst.<br />

12.05. - 13.05.20<strong>06</strong>, 2 Tage, Freitag, <strong>18</strong>.00 - 21.15 Uhr und Samstag,<br />

10.00 - 15.00 Uhr, Halle-Bruckdorf, Schmelzerstraße 3, 25,00 EUR<br />

Kochklub in der Händelgalerie: Gesunde Kräuterküche - Spargelzeit<br />

15.05.20<strong>06</strong>, Montag, <strong>18</strong>.00 - 20.15 Uhr, Halle, Große Ulrichstr. 7<br />

- 9, 3,00 EUR + ca. 8,00 EUR Materialkosten<br />

Gehirngymnastik für alle<br />

Gemeinsame Veranstaltung mit der Kreativfiliale Sachsen-Anhalt<br />

der Deutschen Gesellschaft für sug<strong>ges</strong>topädisches Lehren und<br />

Lernen (DGSL)<br />

<strong>18</strong>.05.20<strong>06</strong>, Donnerstag, 17.30 - 19.45 Uhr, 5,40 EUR<br />

Für alle Veranstaltungen wird um rechtzeitige Anmeldung (telefonisch,<br />

schriftlich oder online) gebeten.<br />

Information und Anmeldung:<br />

Geschäftsstelle der KVHS Saalkreis, Landsberger Str. 70,<br />

<strong>06</strong>112 Halle, Tel. 03 45/5 75 48 80, Fax: 03 45/5 75 48 84; Internet:<br />

www.kvhs-saalkreis.de, E-Mail: kvhs@saalkreis.de<br />

Wahl zum Fünften Landtag<br />

von Sachsen-Anhalt<br />

Für das Gewährleisten des reibungslosen Ablaufes der Landtagswahl<br />

am 26.03.20<strong>06</strong> in der Ortschaft Dieskau möchte sich<br />

der Ortschaftsrat sehr herzlich bei allen an der Vorbereitung und<br />

Durchführung Beteiligten bedanken. Ein besonderer Dank gilt<br />

dabei den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in<br />

den einzelnen Wahllokalen, die wieder einmal ihre Freizeit zur Verfügung<br />

stellten. Gleichzeitig ist mit diesem Dank die Hoffnung<br />

verbunden, dass die Wahlhelfer auch bei nächsten Wahlen wieder<br />

in den Wahllokalen mitarbeiten.<br />

Ein weiterer besonderer Dank gilt der Grundschule Dieskau und<br />

der FFW Dieskau-Zwintschöna für das Bereitstellen der Räumlichkeiten<br />

in Dieskau und Zwintschöna.<br />

Witt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Ortschaft Dieskau<br />

Bitte vormerken! 885 Jahre Dieskau<br />

Vorankündigung<br />

zum 9. Dieskauer Heimatfest<br />

vom 19. - 21.05.20<strong>06</strong> auf der<br />

Festwiese Dieskau<br />

- großer Rummel an allen Tagen<br />

- täglich Kram- und Trödelmarkt ab 11.00 Uhr<br />

- großes Festzelt<br />

- Freitagabend Diskothek und Höhenfeuerwerk<br />

- Samstagabend Tanzveranstaltung mit Liveband<br />

- Sonntag Frühschoppen<br />

Für das leibliche Wohl ist <strong>ges</strong>orgt.<br />

Innerhalb des Heimatfestes findet am Sonnabend der Tag der<br />

offenen Tür in der Grundschule Dieskau statt.<br />

Im Namen des Ortschaftsrates<br />

Witt<br />

Ortsbürgermeister<br />

Ortschaft Dieskau<br />

„Tag der offenen Tür”<br />

in Grundschule und Hort Dieskau<br />

Wir laden herzlich ein!<br />

Auch in diesem Jahr findet unser „Tag der offenen Tür” anlässlich<br />

des „Dieskauer Heimatfestes” statt.<br />

Wir wollen wieder viele Gäste mit einem kleinen Programm erfreuen.<br />

Die Schul- und Hortkinder proben schon fleißig.<br />

Die Schulanfänger können diese Gelegenheit nutzen und ihre<br />

neue Umgebung mit den Eltern erkunden.<br />

Bitte vormerken:<br />

20. Mai 20<strong>06</strong><br />

von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />

10.00 Uhr<br />

- Eröffnung in der Turnhalle<br />

- Programm der Grundschul-<br />

und Hortkinder<br />

zum Anschauen: Kleine Ausstellung von Bastelarbeiten<br />

zum Mitmachen: Kinderflohmarkt<br />

Nach dem Programm können die Gäste in alle Räume des Schulund<br />

Hortobjektes Einblick nehmen.<br />

Im Hortcafé wird für das leibliche Wohl <strong>ges</strong>orgt.<br />

Unser Hort sucht einen Namen:<br />

- Endabstimmung über die Namensvorschläge -<br />

Jeder kann bis 11.30 Uhr seine Stimme abgeben!<br />

12.00 Uhr Bekanntgabe des Hortnamens<br />

Ende der Veranstaltung<br />

Wir hoffen darauf, genauso viele Gäste wie im letzten Jahr<br />

begrüßen zu können. Vielleicht werden es noch mehr?<br />

Die Lehrer und Erzieher von Grundschule und Hort Dieskau<br />

Apel<br />

Mende


<strong>Kabelske</strong>tal - 10 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

Einladung<br />

zum 8. Trabant- und IFA-Treffen<br />

vom 23.<strong>06</strong>. bis 25.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> in Dieskau (bei Halle) Festwiese<br />

Was erwartet euch?<br />

- Ein klasse Wochenende<br />

- erstklassige Verpflegung<br />

... und am Sonnabend:<br />

- eine nostalgische Rundfahrt im Robur-Bus LO<br />

- musikalische Unterhaltung mit Live-Musik<br />

- Wahl des Zuschauerlieblings mit Auszeichnung<br />

- Tombola als Hauptpeis Camping-Wochenende<br />

- ein Besuch im Technik-Museum in Merseburg<br />

Ihr seid alle bei uns willkommen und jeder, der mit einem Ostmobil<br />

mit einem Gewicht über 3,5 t anreist, erhält freien Eintritt!<br />

Infos unter www.2-taktgenossen.de oder 01 76/21 61 07 03<br />

Wir laden ein:<br />

Zum Tag der offenen Tür<br />

im Jugendclub Zwintschöna<br />

Liebe Bürger der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal, besonders die der Ortschaft<br />

Zwintschöna,<br />

die Jugendlichen des Jugendclubs Zwintschöna laden Sie ganz<br />

herzlich zum Tag der offenen Tür unseres Jugendclubs ein.<br />

Wann: am Freitag, 19. Mai 20<strong>06</strong><br />

Zeit: 16.00 - 20.00 Uhr<br />

Bei Kaffee, selbst gebackenem Kuchen, Getränken und Grillwürstchen<br />

würden sich die Jugendlichen gern mit Anwohnern,<br />

Gemeinderäten, Vereinsvorständen und Interessierten über ihre<br />

und unsere Probleme unterhalten.<br />

Wir hoffen, Sie kommen recht zahlreich.<br />

Ganz nebenbei können Sie sich an kleinen Gewinnspielen beteiligen,<br />

die weder sportliches Können noch großes Geschick benötigen.<br />

Also dann bis zum 19. Mai 20<strong>06</strong>!<br />

Kirchliche Nachrichten Dieskau<br />

1. Wenn dieses Amtsblatt erscheint, beginnt<br />

einen Monat später am 4. Juni der Dieskauer<br />

Sommer. Hier der neueste Stand der<br />

19. Konzertreihe<br />

Dieskauer Sommer 20<strong>06</strong><br />

Jeden Sonntag - Beginn 16.00 Uhr<br />

Kirche St. Anna Dieskau<br />

Eintritt frei - Austritt nicht<br />

4. Juni Prof. Helmut Gleim, Orgel + Manfred Schnelle,<br />

Tanz<br />

11. Juni Triosphère: ungewöhnliches Klaviertrio aus<br />

Leipzig zwischen Klassik und Jazz (matthias<br />

zeller, violine; christoph schenker, cello; jens<br />

baermann, klavier)<br />

<strong>18</strong>. Juni Die Hallenser Madrigalisten, Leitung: Sebastian<br />

Reim<br />

25. Juni Calmus Ensemble, Leipzig<br />

2. Juli Kammerchor Tonart, Leitung: Bernd Ebert<br />

9. Juli Die „Kultourzeit-Singers” mit Gospels und<br />

Spirituals<br />

16. Juli Kammerchor Musik Diagonal, Leitung: Klaus<br />

Rhode<br />

23. Juli Gernot Oertel und Freunde mit „Rhapsodie<br />

in Blue”<br />

30. Juli Solotrompeter Manfred Geserick mit ehemals<br />

führenden philharmonischen Streichern<br />

„Von alter Musik bis Mozart”<br />

6. August Gruppe „Sprachlos” im Konzert - 5 + 1:<br />

Main-Stream-Jazz<br />

13. August Andreas Krödel (Klarinette) und Freunde:<br />

Mozart und anderes<br />

20. August Juliane Claus + Friederike Schöder:<br />

Gesang der Seraphim Dietlind Baumgarten,<br />

Orgel<br />

27. August Konzert für 2 Flügel: Juliane Tautz & Stephanie<br />

Dathe, Leipzig<br />

3. September TUBA MIRUM, alles mit vier Posaunen<br />

10. September SIX-O-PHON, Gesangssextett vom Opernhaus<br />

Halle<br />

17. September Dietlind & Elisabeth Baumgarten (Orgel &<br />

Gesang): Die schönsten Arien von J. S. Bach<br />

24. September Der Huttenchor, Halle, Leitung: Klaus Rhode<br />

Im Anschluss ab 17.00 Uhr Grillparty unterm Zelt<br />

Platzbestellungen für Konzerte (10,00 €) und weitere Informationen<br />

bei: Günther Baumgarten, 03 45/5 80 03 01<br />

Bitte Voranmeldung für Gruppe mit mehr als 12 Personen<br />

Stand: Januar 20<strong>06</strong><br />

2. Gottesdienste in der Kirche:<br />

- So., 7. Mai, 10.00 Uhr, Gottesdienst mit Taufe + Orgel<br />

- So., 21. Mai, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl +<br />

Orgel<br />

Herzlich willkommen!<br />

Denkmäler im Park Dieskau - Teil II<br />

Nach einer kurzen Einführung zum Park und der Beschreibung<br />

seines Wahrzeichens, des Goldhagen-Obelisken, im Teil I. der<br />

Artikelfolge werden im zweiten Teil diejenigen vier Denkmäler vor<strong>ges</strong>tellt,<br />

die in den vergangenen Jahren wieder auf<strong>ges</strong>tellt werden<br />

konnten.<br />

Hoffmann-Denkmal - zur Ehrung des Parkgründers Carl Christoph<br />

von Hoffmann (1744 - <strong>18</strong>01)<br />

Carl Christoph von Hoffmann war Verwaltungsfachmann und<br />

langjähriger Kammerdirektor des Prinzen Heinrich von Preußen.<br />

1772 wurde er durch Heirat Besitzer von Schloss und Park Dieskau.<br />

1786 avancierte er zum Kanzler der Universität Halle und<br />

wurde geadelt.<br />

Hoffmann-Denkmal auf Meiers<br />

Höhe<br />

• <strong>18</strong>01 Denkmalsaufstellung durch Hoffmanns Neffen Carl<br />

August von Hoffmann<br />

• Inschrift „Carl Christoph von Hoffmann aus Schlesien geb.<br />

6. August 1735, <strong>ges</strong>t. 9. Januar <strong>18</strong>01 - Königlich Preußischer<br />

Kanzler Oberschulrat und Kammerdirektor - Dem Stifter des<br />

Gartens, Menschenfreunde und Wohltäter - geweiht von seinem<br />

Neffen Carl August von Hoffmann”<br />

• Denkmalsreste wurden Ende des vergangenen Jahrhunderts<br />

im Mühlteichgraben gefunden<br />

• 2002 Denkmals-Wiederaufstellung durch den Förderverein<br />

Dieskau in einer Feierstunde unter Teilnahme vieler Bürger,<br />

umrahmt durch Gesang des Männerchores Zwintschöna


Nr. 9/20<strong>06</strong> - 11 -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

Vater-Hoffmann-Gedenkvase - von Carl Christoph von Hoffmann<br />

zur Erinnerung an seinen Vater am Ufer des Großen Mühlteiches<br />

errichtet<br />

Vater-Hoffmann-Denkmal<br />

• Etwa 1780 Denkmalaufstellung; Inschrift: „Viro bono Patri optimo<br />

filius aemulus Hoffmannus” („Dem braven Manne, dem<br />

besten Vater, sein nacheifernder Sohn H.”)<br />

• Unterteil des Denkmals wurde von Herrn W. Göritz/Dieskau<br />

sicher<strong>ges</strong>tellt und über mehrere Jahre aufbewahrt<br />

• 2003 Denkmalwiederaufstellung durch den Förderverein „Park<br />

Dieskau”<br />

• 2004 Vervollständigung des Denkmals durch die Gemeinde<br />

<strong>Kabelske</strong>tal mit neu angefertigter Urne<br />

Teschener Friedenssäule - zu Ehren des 1779 <strong>ges</strong>chlossenen<br />

„Teschener Friedens” auf<strong>ges</strong>tellt<br />

Der Teschener Frieden beendete im Mai 1779 den Bayrischen<br />

Erbfolgekrieg, in dem durch Eingreifen Preußens der Versuch<br />

Österreichs scheiterte, sich größere Teile Bayerns einzuverleiben.<br />

Dieser Krieg wurde weniger dadurch bekannt, dass von Preußen<br />

und Österreich „große Schlachten” <strong>ges</strong>chlagen wurden, sondern<br />

dadurch, dass hauptsächlich strategische Operationen stattfanden<br />

und dass für die Truppen - vorwiegend jeweils im Gebiet des<br />

Gegners - die Nahrungsbeschaffung im Vordergrund stand. Daher<br />

ging er in die Geschichte auch ein als „Kartoffelkrieg”.<br />

Schön ist dabei für den Park Dieskau, dass das Denkmal einem<br />

Friedensschluss gewidmet ist und es nicht wie viele andere seiner<br />

Art z. B. Schlachtensiege mit vielen tausend Gefallenen feiert.<br />

Teschener Friedenssäule<br />

• etwa 1781 Denkmals-Aufstellung; mit einer Inschrift: „Dem<br />

Frieden, d. 13. Mai 1779”<br />

• eine wahrscheinlich früher auf der Säule befindliche Vase ging<br />

unwiederbringbar verloren<br />

• 2004, zum 225. Jahrestag des Friedensschlusses, Wiederaufstellung<br />

der Säule nach Neuanfertigung eines Sockels aus<br />

sächsischem Sandstein<br />

Flora-Statue - Flora: römische Göttin der Blüten, der Blumen<br />

und des Frühlings<br />

Flora-Statue<br />

• Etwa 1783 Aufstellung der historischen Flora-Statue<br />

• Denkmalreste, in den 80er-Jahren am Pritschenteichgraben<br />

gefunden und zunächst von Dieskauer Bürgern aufbewahrt,<br />

gingen verloren<br />

• Mit Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege 2004<br />

Aufstellung einer dem historischen Vorbild nur bedingt entsprechenden<br />

provisorischen Flora-Statue<br />

• Wie bei provisorischen Lösungen im Allgemeinen darf man<br />

auf eine uns alle übertreffende Lebenszeit der von vielen Besuchern<br />

als schönes Denkmal empfundenen Flora hoffen.<br />

Fortsetzung folgt im nächsten Amtsblatt<br />

Dieter Friesecke, Zwintschöna<br />

Osterfeuer 20<strong>06</strong><br />

Hiermit geht ein ganz großes Dankeschön an alle Beteiligten und<br />

Helfer, die für das Gelingen des Osterfeuers beigetragen haben!<br />

Der Dank geht vor allem an die Dieskauer Vereine:<br />

TUS, Motorsportclub, FSV 05, Bogenschützen sowie an den Frauenchor!<br />

Weiterhin ein Dankeschön an den Dieskauer Schulhort und Danke<br />

an Petrus!<br />

Weiterer Dank geht an die Sponsoren: Hallorenfabrik Halle, MIT-<br />

GAS, GISA und Viebrockhaus BLH GmbH.<br />

Und zum Schluss ein herzliches Dankeschön an die kleinen und<br />

großen Besucher, denn ohne euch wäre so ein Event nur halb so<br />

schön!<br />

Auf eine Wiederholung und Wiedersehen hoffe ich am 07.04.2007.<br />

Michael Mohr


<strong>Kabelske</strong>tal - 12 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

Osterhäschen, Osterhas...<br />

So klang es am 6. April 20<strong>06</strong> durch die Kinderta<strong>ges</strong>stätte „Zwergenland”<br />

in Dölbau.<br />

Alle kleinen Zwerge hatten sich schon lange auf den Osterhasen<br />

gefreut und das Fest gründlich vorbereitet.<br />

Schon am Mittwoch, dem 5. April hatten sich die kleinen Dinos<br />

und die großen Mäuse in der Küche zum fleißigen Backen verabredet.<br />

Gemeinsam wurde der Teig gerührt und zwei Hasenkuchen<br />

gebacken. Diese wurden dann reichlich verziert. Am Donnerstag<br />

begann unser Fest mit einem reichhaltigen Frühstück mit<br />

leckeren Käse- und Wurstbroten, Kräuterbutter und viel Obst und<br />

frischem Gemüse. So <strong>ges</strong>tärkt begann dann die Suche nach den<br />

Osterkörbchen auf unserem Spielplatz. Die kleinen Elefanten hatten<br />

dabei den Vorteil, dass sie als Erste suchen durften. Alle Kinder<br />

durchstöberten mit viel Freude den Spielplatz, um auch kein<br />

Körbchen zu übersehen. Am Ende der Suchaktion konnte jedes<br />

Kind ein Körbchen auf sein Fach stellen und es am Nachmittag<br />

stolz Mama und Papa zeigen. Nach dem Mitta<strong>ges</strong>sen, welches<br />

für alle Kinder an einer gemeinsamen Tafel stattfand, fielen unsere<br />

Zwerge müde in ihre Betten und träumten sicher noch lange<br />

vom Osterhasen auf dem Spielplatz. Alle Kinder freuten sich am<br />

Nachmittag darauf, Mama und Papa das Osterkröbchen zu zeigen<br />

und von der Suche zu berichten. Ein aufregender Tag in der<br />

Kinderta<strong>ges</strong>stätte „Zwergenland” ging zu Ende. Aber es werden<br />

bestimmt noch viel folgen.<br />

Bis dahin verabschiedet sich das Team der Kinderta<strong>ges</strong>stätte<br />

und alle Zwerge und sagen tschüss bis zum nächsten Mal.<br />

Zu unserem Mai-Rentnertreff<br />

am 10.05.20<strong>06</strong>, um 14.00 Uhr möchte ich alle meine lieben Seniorinnen<br />

einladen.<br />

Ich möchte Sie alle, die an unserer Fahrt ins Grüne teilnehmen,<br />

bitten, das Geld für die Fahrt mitzubringen.<br />

Pro Person kostet der Tag inklusive 16 % Mehrwertsteuer 38,00<br />

Euro, wenn möglich, bitte das Geld passend mitbringen.<br />

Ich möchte mich auch in Ihrem Namen bei unserem Ekert, M. recht<br />

herzlich für seine Unterstützung bedanken, denn es ist schön,<br />

dass unsere Seniorinnen weiterhin gefahren werden können.<br />

Also bis dann.<br />

Es grüßt Sie alle<br />

Ihre Werra<br />

Arbeiterwohlfahrt<br />

Das Osterfeuer am 13.04.20<strong>06</strong><br />

in Osmünde<br />

Ein jähes Ende einer noch jungen Tradition<br />

Werte Einwohner der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />

und des Ortsteiles Osmünde!<br />

Am 13.04.20<strong>06</strong> fand unser diesjähri<strong>ges</strong> Osterfeuer wieder statt.?<br />

Die Vorbereitungen für diese Veranstaltung waren wie jedes Jahr<br />

sehr umfangreich. Die Fackeln mussten besorgt werden, welche<br />

übrigens von den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr<br />

privat finanziert wurden, um den Kindern und Jugendlichen<br />

unserer Gemeinde auch einmal etwas kostenlos bieten zu können.<br />

Sehr viele weitere Vorbereitungen wie Heranschaffen und Aufstapeln<br />

des Holzes, Herrichten des Festplatzes, Organisation der<br />

Veranstaltung (Musik, Verpflegung etc.), Einholung der nötigen<br />

Genehmigungen sowie letztendlich der Aufbau des Zeltes waren<br />

notwendig, um die Veranstaltung ordentlich vorzubereiten. Wir<br />

wollen aber hier nicht über die viele Arbeit, die so etwas mit sich<br />

bringt, jammern, jede Organisation und jeder Verein weiß schließlich,<br />

wie viel Arbeit in die Vorbereitung investiert wird, aber der<br />

gute Besuch entschädigt ja bekanntlich für alle Mühen. Am Tag<br />

des Osterfeuers lud das Wetter nicht gerade zu einem gemütlichen<br />

Beisammensein ein. Mit dieser Erkenntnis erwarteten wir<br />

keine große Besucherzahl. Als die Veranstaltung begann, waren<br />

wir überwältigt über die große Anzahl von Besuchern. An dieser<br />

Stelle unseren besonderen Dank an alle Einwohner für die zahlreiche<br />

Beteiligung. Über die Anwesenheit des Bürgermeisters,<br />

Herrn Hambacher, den Ortsbürgermeister Herrn Stahl, Herrn Koch<br />

sowie weiterer Personen des öffentlichen Lebens haben wir uns<br />

sehr gefreut und möchten uns auf diesem Weg dafür recht herzlich<br />

bedanken. Diese Tatsache und die vielen fröhlichen Kinderaugen<br />

waren ein Trost für den weiteren schicksalhaften Verlauf<br />

dieser Veranstaltung.<br />

Das unwidrige Wetter an diesem Tag machte es auch erforderlich,<br />

dass wir einige Vorbereitungen zur Absicherung des Feuers<br />

treffen mussten. So wurden vorbeugend 2 Hohlstrahlrohre, 1 TLF<br />

16 sowie nach dem Umzug ein LF 16/12 und ein TSF-W in Stellung<br />

gebracht.<br />

Es standen somit 3 Löschfahrzeuge und 26 Kameradinnen und<br />

Kameraden zur Bekämpfung eines eventuell eintretenden Ereignisses<br />

zur sofortigen Verfügung, also ein kompletter Löschzug.<br />

Als das Feuer gezündet wurde, kam es zu einem gewissen Funkenflug,<br />

was bei Feuern eigentlich als normal zu bezeichnen ist.<br />

Daraufhin wurden unverzüglich die Hohlstrahlrohre zum Einsatz<br />

gebracht, um einen Wassernebel zu erzeugen, welcher infolge<br />

der Thermik des Brandrauches mitgeführt wird und alle eventuell<br />

gefährdeten Objekte benetzt. Die Mehrzahl der Funken wurde<br />

dadurch sofort gelöscht und der Rest verlosch beim Auftreffen<br />

auf den benetzten Flächen, wobei dieser Anteil nicht einmal mehr<br />

über genügend Energie verfügte, um einen Brand auszulösen,<br />

Beobachtung des Sicherungspostens.<br />

Etwa 45 Minuten nachdem das Feuer entzündet wurde, beschwerte<br />

sich Familie D. aus der angrenzenden Franz-Hentze-Straße<br />

massiv über die Veranstaltung und den damit einhergehenden<br />

Funkenflug bei den Kameraden. Sie fühlten sich dadurch bedroht<br />

und hatten Angst, dass ihr Haus abbrennt. Trotz aller Beschwichtigungsversuche<br />

und Erläuterungen waren sie nicht zu beruhigen.<br />

Damit die Situation nicht eskaliert, entschlossen wir uns nach<br />

Absprache mit dem Bürgermeister, schweren Herzens das Feuer<br />

abzulöschen und die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Es<br />

bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Leib und Leben bzw.<br />

Sachwerte, das Abbrennen von Gartenabfällen im Frühjahr und<br />

im Herbst birgt ein höheres Risiko in sich, wer stellt sich schon<br />

einen Löschzug vor die Haustür?<br />

Das Traurige an der Geschichte ist, dass durch diese Aktion die<br />

Kameradinnen und Kameraden gänzlich alle Motivation für die<br />

Durchführung weiterer Osterfeuer verloren haben. Deshalb wird<br />

es in Osmünde nie wieder ein von der Feuerwehr organisiertes<br />

Osterfeuer geben!!!<br />

Es ist schade, dass die Bemühungen um eine kulturelle Bereicherung<br />

des Gemeindelebens von Einwohnern, welches unsere<br />

Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr nämlich neben<br />

ihrer „Nebentätigkeit” in der Feuerwehr auch sind, auf so eine Art<br />

und Weise zerstört werden. Werte Einwohner, an dieser Stelle<br />

möchte ich mich trotz allem, bei den vielen fleißigen Händen bedanken,<br />

welche bei der Vorbereitung und Durchführung unschätzbare<br />

Dienste leisteten. Dies sind im Einzelnen die Kameradinnen und<br />

Kameraden der Ortsfeuerwehren Osmünde und Schwoitsch, die<br />

Mitglieder des Vereins „<strong>18</strong>11 Osmünder Spritze e. V.”, Herrn Marcus<br />

Tiedtke, welche für die musikalische Umrahmung sorgten,<br />

Landwirt Bernd Wahren, der Firma Rohlmann GbR welche das<br />

Holz und die Technik zur Verfügung stellten, sowie Herrn Tristan<br />

Braun und sein Team für die kulinarische Umrahmung.<br />

Den Gemeindearbeitern der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal danken wir<br />

ebenfalls, sie räumten die leider übrig gebliebenen Reste des<br />

Osterfeuers in vorbildlicher Weise weg.


Nr. 9/20<strong>06</strong> - 13 -<br />

<strong>Kabelske</strong>tal<br />

Einen besonderen Dank an den Landwirt Sander; ohne seine<br />

Genehmigung zur Nutzung des Feldes wäre die letzte Veranstaltung<br />

dieser Art nicht möglich gewesen!<br />

Aus diesem Satz können Sie sicherlich ableiten, dass wir uns von<br />

kleineren Rückschlägen nicht gänzlich verschrecken lassen, wenn<br />

das sich einige wenige auch wünschen würden.<br />

Es wird uns etwas Neues einfallen, um das kulturelle Leben<br />

in dem Ortsteil Osmünde auch weiterhin zu bereichern !!!<br />

Lassen Sie sich überraschen - wir lassen uns nicht unterkriegen!!!<br />

Rückschläge regen bekanntlich die Kreativität an!<br />

Ihre Ortsfeuerwehr Osmünde<br />

1. Fire Games<br />

anlässlich des Ta<strong>ges</strong> der offenen Tür der FFw Gröbers und des<br />

Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Gröbers e. V.<br />

Ausschreibung:<br />

1. Disziplin: Saugleitung Slalomtragen<br />

4 mit Wasser gefüllte Saugschläuche (á 1,60 m)<br />

müssen durch einen Slalomparkur getragen<br />

werden. Der Schnellste gewinnt.<br />

2. Disziplin: TSF - ziehen<br />

Das Tragkraftspritzenfahrzeug der Feuerwehr<br />

Gröbers muss über eine festgelegte<br />

Strecke gezogen oder <strong>ges</strong>choben werden.<br />

Der Schnellste gewinnt. Fahrer stellt die Feuerwehr<br />

Gröbers.<br />

3. Disziplin: Feuerlöscherweitwurf<br />

Jeder der 5 Teilnehmer darf zwei leere Feuerlöscher<br />

werfen oder stoßen. Der weiteste<br />

Wurf je Teilnehmer zählt. Die höchste<br />

Gesamtweite aller 5 Teilnehmer gewinnt.<br />

4. Disziplin: Zielfüllen<br />

Zwei Behälter müssen aus einer Entfernung<br />

von 7 Metern gefüllt werden. Wer am<br />

schnellsten fertig ist hat gewonnen.<br />

Gewonnen hat das Team, welches die meisten Gesamtpunkte<br />

erkämpft hat. Je Station gibt es für den 1. Platz - 10 Punkte, 2. Platz<br />

- 9 Punkte, usw. Ab dem 10. Platz erhält jede Mannschaft 1 Punkt.<br />

Preis: Die beste Mannschaft erhält einen Überraschungspreis.<br />

Startvoraussetzungen:<br />

Startberechtigt sind Vereine, Firmen, Straßenzüge und alle individuellen<br />

Mannschaften. Die Teilnehmerzahl beträgt 5 Personen<br />

+ 1 Ersatzteilnehmer. Alle Mannschaften sollten einen Mannschaftsnamen<br />

tragen. Anmeldeschluss ist der 30. Mai 20<strong>06</strong>.<br />

Wettkampftag: 2. Juni 20<strong>06</strong> um <strong>18</strong>.00 Uhr<br />

Ort: Schulsportplatz Gröbers (direkt neben dem<br />

Gerätehaus)<br />

Ausrichter: Ortsfeuerwehr Gröbers und der Verein zur<br />

Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Gröbers<br />

Anmeldung: Ortsfeuerwehr Gröbers<br />

Fax: 03 46 05/2 09 89 oder E-Mail über<br />

www.feuerwehr-groebers.de<br />

Anmeldeschluss: 30. Mai 20<strong>06</strong><br />

Kirchliche Nachrichten<br />

der Kirchengemeinde Osmünde<br />

Gottesdienste:<br />

Sonntag, 7. Mai 14.00 Uhr<br />

Sonntag, 21. Mai 14.00 Uhr<br />

Pfingstmontag, 5. Juni 10.30 Uhr mit Abendmahl<br />

Gesprächsnachmittag:<br />

Dienstag, 16. Mai, 14.00 Uhr<br />

Sprechstunde:<br />

Dienstag, 16. Mai, 16.15 Uhr<br />

Kindergottesdienst in Landsberg:<br />

7. Mai, 10.30 Uhr (Achtung! Neue Uhrzeit!)<br />

21. Mai, 10.30 Uhr<br />

Kirchentag Halle<br />

Der Kirchentag in Halle ist ökumenisch mit vielen Gästen von nah<br />

und fern. Unter dem Motto: „Ihr seid das Salz der Erde” sind Menschen<br />

eingeladen.<br />

Freitag, den 12. Mai 20<strong>06</strong><br />

Schülerkirchentag in den Franckeschen Stiftungen<br />

Samstag, den 13. Mai<br />

Familienkirchentag in den Franckeschen Stiftungen<br />

Sonntag, den 14. Mai 20<strong>06</strong><br />

10.00 Uhr Festgottesdienst vor der Marktkirche/Markt<br />

anschließend Podiumsdiskussionen und Musikalisches bis 15.00 Uhr<br />

Einen solchen Kirchentag in der Nähe bekommen wir in absehbarer<br />

Zeit nicht wieder!<br />

Donnerstag, 25. Mai<br />

10.00 Uhr Himmelfahrtsgottesdienst in der Kirchenruine<br />

von Dammendorf<br />

Im Anschluss an den Gottesdienst wird es sicher wieder einen<br />

Imbiss geben.<br />

Es ist Zeit zum Kennenlernen und für Wiedersehensfreude.<br />

Aktive Erholung im Kleingarten<br />

Der Kleingartenverein „Frieden” bietet<br />

in der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal, Ortsteil<br />

Gottenz, noch freie Pachtgärten mit<br />

und ohne Bungalow.<br />

Ruhige Lage, Parzellen bis zu einer<br />

Größe von 610 m 2, schnelle Erreichbarkeit<br />

über Autobahn A 14,<br />

Abfahrt Gröbers.<br />

Auch Busanbindung vorhanden!<br />

- Kinderfreundlich -<br />

Vereinbarung für Besichtigungstermine bitte über Telefon:<br />

03 46 05-2 02 25


<strong>Kabelske</strong>tal - 14 -<br />

Nr. 9/20<strong>06</strong><br />

Heute meldet sich einmal wieder die Kita<br />

„Villa Kunterbunt” zu Wort<br />

Als Erstes möchten wir unserem Bericht eine Frage voranstellen.<br />

Wann ist ein Kindergarten qualitativ gut einzustufen? -<br />

Können tägliche Bastelarbeiten über einen Kindergarten etwas<br />

aussagen?<br />

Wir <strong>ges</strong>tatten uns, diese Frage mit dem Vorstellen vergangener<br />

Projekte zu beantworten.<br />

Unser Kindergartenjahr startete mit einem Märchenprojekt, nachdem<br />

wir die Mädchen all zu oft beim Verkleiden beobachtet hatten.<br />

Zur Einführung besuchte uns die Märchenpauline mit ihrer geheimnisvollen<br />

Truhe, in der viele Gegenstände aus verschiedenen Märchen<br />

steckten.<br />

Unsere Kinder hatten dabei viel Spaß, die Märchen zu erraten.<br />

Folgende Märchen standen zur Auswahl:<br />

1. Woche:<br />

Hänsel und Gretel, Aschenputtel, Dornröschen, Schneewittchen<br />

2. Woche:<br />

Froschkönig, Sieben Geißlein, Rumpelstilzchen, Rokäppchen<br />

In diesen 2 Wochen lernten die Kinder diese Märchen näher kennen.<br />

Sie spielten verschiedene Rollen mit entsprechenden Kostümen<br />

nach, bastelten Dekorationen sowie Zubehör, backten, kochten,<br />

erzählten nach u. v. m.<br />

Das Projekt „Wetterstation” brachte den Kindern die verschiedenen<br />

Wetterarten näher. Jedes Kind bastelte sich einen Wettekalender,<br />

in dem jeden Tag das Wetter eingetragen wurde. Sie<br />

schauten sich unterschiedliche Thermometer an und sprachen<br />

über Temperaturen, führten Experimente mit Wasser durch und<br />

machten zum Thema passende Finger- und Bewegungsspiele.<br />

Mit einer gruseligen Halloweenparty ging es weiter. Das Büfett<br />

war eine Augenweide - unsere Eltern hatten sich tolle Sachen<br />

zum Frühstück einfallen lassen. Nach dem gemeinsamen Frühstücksschmaus<br />

ging es ins Gruselzimmer zur Grusel<strong>ges</strong>chichte<br />

und zu weiteren gruselig-lustigen Spielen.<br />

In der Vorweihnachtszeit herrschte ein aufgeregtes Treiben in<br />

unserer Villa. Wie die kleinen Heinzelmännchen hämmerten und<br />

werkelten unsere Kleinen, um wenigstens ein Geschenk mit nach<br />

Hause nehmen zu können.<br />

Ein Kuchenbasar und Trödelmarkt brachten uns noch klingende<br />

Kassen, die die Erfüllung mancher Kinderwünsche noch ermöglichte.<br />

Die Weihnachtszeit begann mit unsrem jährlichen Adventssingen<br />

auf dem unteren Flur. Später folgten die Nikolaus- und Weihnachtsfeier<br />

mit dem größten Weihnachtsmann der Welt.<br />

Das neue Jahr begann mit der Woche des Buches. Jedes Kind<br />

konnte ein Lieblingsbuch mitbringen und vorstellen. In diesem<br />

Zusammenhang stellte Fr. Prill unseren Kindern ihr zweites Kinderbuch<br />

in einer Buchlesung vor.<br />

Das Mozartprojekt weckte im Februar die Neugier vieler Kinder.<br />

Mit klassischer Musik luden wir die Kinder ins Mozartzimmer ein.<br />

Eine festlich gedeckte Tafel wie zu Mozarts Zeiten sowie Instrumente<br />

und Noten fanden die Kinder hier vor. Zu Beginn besuchte<br />

uns eine Dame in einem historischen Gewand. Sie führte uns<br />

in die Zeit, in der Mozart lebte, und erzählte uns viel Wissenswertes<br />

und Interessantes. Die Kinder stellten Mozartkugeln selber<br />

her und vernaschten sie natürlich auch selbst. Besonders<br />

gefielen den Mädchen die Tänze, bei denen sie sich mit bunten<br />

Tüchern dazu bewegen konnten.<br />

Unsere Faschingsfeier begann mit einer Kornflakesparty im Partyraum<br />

der Gruppe IV. Danach ging es mit einer Polonaise zum<br />

Faschingsprogramm. Gut gelaunt folgten dann Spiele und Tänze.<br />

Unser nächsten Projekt waren „Die Dinosaurier”.<br />

Begeistert und voller Erwartung trafen sich jeden Morgen über<br />

30 Kinder und begrüßten sich mit einem kräftigen Saurierstampfen.<br />

Wir besprachen unsere Vorhaben und teilten uns in Gruppen auf.<br />

Die Großen sägten und hämmerten Höhlen und die Kleinen bauten<br />

und bemalten eine Dinolandschaft. Dinos entstanden aus Zeitungspapier,<br />

leckerer Teig wurde her<strong>ges</strong>tellt und Plätzchen aus<strong>ges</strong>tochen,<br />

Dinos aus Putenfleisch gebraten, Collagen gemacht,<br />

Dinolieder wurden <strong>ges</strong>ungen und viel über das Leben der Saurier<br />

erfahren.<br />

Am 9./10. März waren die Tage der Zahn<strong>ges</strong>undheit in unserer<br />

Kita. Hier besuchte uns die Zahnschwester des Gesundheitsamtes,<br />

Fr. Donaj, und erklärte uns, wie und warum man richtig Zähne<br />

putzen muss. Die Kinder bekamen Ausmalvorlagen und eine neue<br />

Zahnbürste. In anderen Gruppen wurde in dieser Zeit Obst- und<br />

Gemüsesalat her<strong>ges</strong>tellt.<br />

Das Projekt „Kindergarten der Tiere” mit einer Wettbewerbsbeteiligung<br />

der Apothekenumschau startete am 17.03. mit dem Puppenspiel<br />

„Der Entendieb”.<br />

An den nachfolgenden Tagen beschäftigten sich alle mit Tier-Kindern.<br />

Was fressen sie gerne, wo wohnen sie, wie heißen ihre<br />

Eltern. Es entstanden dabei sehr schöne Arbeiten, die wir auf<br />

unsere Post brachten und verschickten.<br />

Auf Wunsch vieler Jungen wurde ein Projekt „Raubtiere” ins Programm<br />

aufgenommen. Wie überrascht waren die Kinder, als riesengroße<br />

Raubtierspuren eines Morgens auf dem Flur zu sehen<br />

waren. Mit Taschenlampen und Lupen gingen sie voller Erwartung<br />

den Spuren nach und gelangten zum Dschungelzimmer. Hier<br />

erwartete sie tatsächlich ein Dschungel, in dem wilde Tiere lebten,<br />

Vögel zwitscherten und Geräusche vieler Tiere zu hören waren,<br />

die es zu erraten galt. Durch viele Fotos und einem kurzen Film<br />

kamen die Kinder ins Gespräch. Begeistert waren alle, als mit<br />

dem „Dschungel” <strong>ges</strong>pielt werden konnte, viele Kinder hatten<br />

Tiere von zu Hause mitgebracht, die dann zum Einsatz kamen.<br />

Zu Ostern gab es verschiedene Osterbasteleien und eine Osterfeier.<br />

In den Zeiten, in denen keine Projekte laufen, können die Kinder<br />

sich täglich zwischen 3 Angeboten entscheiden.<br />

Kinder, die nicht am Projekt teilnehmen möchten, haben andere<br />

Angebote zur Auswahl.<br />

Als Nächstes sind folgende Projekte gepalnt:<br />

„Zahlenwerkstatt”<br />

„Die Zeit”<br />

Sportfest zum Kindertag<br />

Geburtstagsfeier 9. Kita-Geburtstag<br />

Für unsere Eltern gab es folgende interessante Veranstaltungen:<br />

- Kinderunfälle<br />

- Rückenschule für Kinder<br />

- Brauchen Kinder Grenzen<br />

- Gesunde Ernährung<br />

Die SG Großkugel<br />

führt am 6. Mai 20<strong>06</strong>, ab 13.00 Uhr, ein Turnier für Frauenmannschaften<br />

durch. Neben den Gastgeberinnen treten die Mannschaften<br />

der SG Burghausen (Sachsen), TSV Ochsenbruck (Bayern),<br />

Eintracht Feldheim (Brandenburg), SG Döllnitz (Unionsklasse)<br />

und SG Eisdorf (Landesliga Sachsen-Anhalt) an. Das Turnier<br />

wird anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Frauenmannschaft<br />

durchgeführt.<br />

Der Eintritt ist frei. Für Speisen und Getränke ist <strong>ges</strong>orgt.<br />

Die SG Großkugel sucht eine Übungsleiterin für die Mädchengrupe<br />

Tanz. Interessierte melden sich bitte beim Vorstand unter<br />

03 46 05/2 33 08.<br />

Der Vorstand<br />

1 Terpentin<br />

2 Ute - Termiten<br />

3 Rate - Telefon<br />

4 Sorte - Tender<br />

5 Sparte - Tenor<br />

6 Kantate - Test<br />

7 Alicante - Tee<br />

8 Verwandte<br />

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