¥ Kabelske-Tal 18-06/ges. - Einheitsgemeinde Kabelsketal
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AMTSBLATT<br />
Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Lange Straße <strong>18</strong>, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />
13. Jahrgang Freitag, den 5. Mai 20<strong>06</strong> 9/20<strong>06</strong><br />
Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal:<br />
Ortschaft Dieskau<br />
- Dieskauer Wochenmarkt samstags von 8.00 - 12.00 Uhr<br />
auf dem Schlossplatz Dieskau<br />
- Führungen durch Schloss und Kirche mit dem Förderverein<br />
Schloss Dieskau jeden Samstag und Sonntag,<br />
14.00 Uhr (Tel. 03 45/5 82 94 90 od. 03 45/6 83 <strong>06</strong> 83)<br />
- Konzerte „Dieskauer Sommer” 20<strong>06</strong> ab 4. Juni 20<strong>06</strong><br />
(siehe Ortschaft Dieskau „Kirchliche Nachrichten”)<br />
- Tag der offenen Tür im Jugendclub Zwintschöna am<br />
Freitag, 19. Mai 20<strong>06</strong> in der Zeit von 16.00 Uhr bis<br />
20.00 Uhr (siehe Ortschaft Dieskau)<br />
- Tag der offenen Tür in der Grundschule Dieskau am<br />
20. Mai 20<strong>06</strong>, von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (siehe Ortschaft<br />
Dieskau)<br />
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,<br />
- 9. Dieskauer Heimatfest auf der Festwiese Dieskau vom<br />
19. Mai bis 21. Mai 20<strong>06</strong> (siehe Ortschaft Dieskau)<br />
- 8. Trabant- und IFA-Treffen vom 23. Juni bis 25. Juni<br />
20<strong>06</strong> in Dieskau auf der Festwiese (siehe Ortschaft<br />
Dieskau)<br />
Ortschaft Gröbers<br />
- 1. Fire Games anlässlich des Ta<strong>ges</strong> der offenen Tür<br />
der FFw Gröbers und des Vereins zur Förderung der<br />
Freiwilligen Feuerwehr Gröbers e. V. am 2. Juni 20<strong>06</strong><br />
um <strong>18</strong>.00 Uhr auf dem Schulsportplatz Gröbers (siehe<br />
Ortschaft Gröbers)<br />
Ortschaft Großkugel<br />
- SG Großkugel: Turnier der Frauenmannschaften am<br />
6. Mai 20<strong>06</strong> anlässlich des fünfjährigen Bestehens der<br />
Frauenmannschaft (siehe Ortschaft Großkugel)<br />
hiermit teile ich Ihnen mit, dass anlässlich eines Brückenta<strong>ges</strong> am Freitag, dem 26.05.20<strong>06</strong> die Verwaltung der<br />
Gemeinde Kabelsktal <strong>ges</strong>chlossen bleibt.<br />
Die Kinderta<strong>ges</strong>einrichtungen und Horte der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal bleiben an diesem Tag ebenfalls <strong>ges</strong>chlossen.<br />
Ich bitte um Ihre Kenntnisnahme und Verständnis für diese Maßnahme.<br />
Hambacher<br />
Bürgermeister<br />
Veranstaltungskalender<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal Seite 3<br />
Ortschaft Dieskau Seite 9<br />
Ortschaft Dölbau Seite 12<br />
Ortschaft Gröbers Seite 12<br />
Ortschaft Großkugel Seite 14
<strong>Kabelske</strong>tal - 2 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
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Mai<br />
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Herzlichen Glückwunsch allen Jubilaren vom 5. bis <strong>18</strong>. Mai 20<strong>06</strong><br />
Der Bürgermeister der Gemeinde Kabelsktal wünscht allen<br />
Jubilaren unserer Ortschaften zum Geburtstag Gesundheit<br />
und persönliches Wohlergehen.<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dieskau gratuliert auf<br />
das Herzlichste.<br />
am 05.05. Frau Johanna Neumann zum 78. Geburtstag<br />
am <strong>06</strong>.05. Frau Margot Trautwein zum 70. Geburtstag<br />
am <strong>06</strong>.05. Herrn Wilfried Franz zum 67. Geburtstag<br />
am <strong>06</strong>.05. Frau Hilde Mielke zum 67. Geburtstag<br />
am 07.05. Frau Ursula Tag zum 72. Geburtstag<br />
am 08.05. Herrn Dr. Sieghardus<br />
Vollmann zum 70. Geburtstag<br />
am 08.05. Herrn Dr. Jürgen<br />
Buschendorf zum 67. Geburtstag<br />
am 09.05. Frau Ilse Zeigermann zum 87. Geburtstag<br />
am 09.05. Frau Renate Nolle zum 69. Geburtstag<br />
am 09.05. Herrn Herbert Heinrich zum 79. Geburtstag<br />
am 09.05. Herrn Wolfgang Proske zum 65. Geburtstag<br />
am 10.05. Frau Adelheid Herter zum 63. Geburtstag<br />
am 10.05. Frau Ruth Stoika zum 71. Geburtstag<br />
am 11.05. Frau Ingrid Böhme zum 65. Geburtstag<br />
am 11.05. Frau Gerda Nitzer zum 62. Geburtstag<br />
am 12.05. Frau Ingeborg Vetter zum 78. Geburtstag<br />
am 13.05. Frau Johanna Felgel zum 92. Geburtstag<br />
am 13.05. Frau Annerose Leitner zum 76. Geburtstag<br />
am 13.05. Frau Ingrid Buschendorf zum 63. Geburtstag<br />
am 13.05. Herrn Helmut Peters zum 68. Geburtstag<br />
am 14.05. Herrn Horst Biele zum 72. Geburtstag<br />
am 14.05. Frau Liesbeth Kahl zum 83. Geburtstag<br />
am 14.05. Herrn Wilfried Hartwig zum 68. Geburtstag<br />
am 15.05. Frau Ilse Dittrich zum 89. Geburtstag<br />
am 16.05. Frau Rosel Leimbach zum 60. Geburtstag<br />
am 16.05. Frau Elfriede Schaaf zum 86. Geburtstag<br />
am 17.05. Herrn Horst Jaehne zum 81. Geburtstag<br />
am 17.05. Herrn Fredi Holtz zum 73. Geburtstag<br />
am 17.05. Herrn Klaus Fessel zum 66. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Frau Else Heinrich zum 77. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Herrn Josef Hestner zum 66. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Herrn Franz Wittenbeck zum 74. Geburtstag<br />
Hilmar Witt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Dölbau gratuliert auf das<br />
Herzlichste.<br />
am 05.05. Frau Martha Teuscher zum 86. Geburtstag<br />
am 07.04. Frau Erika Tschersich zum 83. Geburtstag<br />
am 10.05. Frau Irmgard Winter zum 74. Geburtstag<br />
am 13.05. Frau Gerda Pröschel zum 65. Geburtstag<br />
am 14.05. Herrn Heinz Naumann zum 68. Geburtstag<br />
am 16.05. Herrn Joachim Meißner zum 71. Geburtstag<br />
Bodo-Peter Czok<br />
Ortsbürgermeister<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Gröbers gratuliert auf das<br />
Herzlichste.<br />
am 05.05. Frau Ruth Bauer zum 72.Geburtstag<br />
am 05.05. Herrn Helmut Goldstein zum 72. Geburtstag<br />
am 08.05. Frau Frieda Ritter zum 87.Geburtstag<br />
am 08.05. Herrn Joachim Sander zum 65. Geburtstag<br />
am 09.05. Frau Ingrid Landgraf zum 70. Geburtstag<br />
am 09.05. Frau Irma Werner zum 71.Geburtstag<br />
am 12.05. Frau Elfriede Kaltenbach zum 79. Geburtstag<br />
am 12.05. Frau Karin Peter zum 69. Geburtstag<br />
am 13.05. Frau Rosmarie Domhardt zum 63. Geburtstag<br />
am 13.05. Frau Christa Keller zum 69. Geburtstag<br />
am 17.04. Frau Ingeburg Sander zum 77. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Frau Gisela Siebert zum 73. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Herrn Erhard Scholz zum 67. Geburtstag<br />
Stahl<br />
Ortsbürgermeister<br />
Der Ortschaftsrat der Ortschaft Großkugel gratuliert auf<br />
das Herzlichste.<br />
am 09.05. Herrn Joachim Arnold zum 65. Geburtstag<br />
am 09.05. Frau Maria Bennewitz zum 67. Geburtstag<br />
am 09.05. Frau Imhild Grübsch zum 68. Geburtstag<br />
am 10.05. Frau Rosemarie Rust zum 76. Geburtstag<br />
am 11.05. Herrn Hans-Dieter Häfer zum 71.Geburtstag<br />
am 11.05. Frau Karin Spranger zum 64. Geburtstag<br />
am 12.05. Frau Hedwig Höhne zum 90. Geburtstag<br />
am 17.05. Frau Ursula Berger zum 69. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Herrn Heinz Birkigt zum 69. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Herrn Rolf Johannsen zum 72. Geburtstag<br />
am <strong>18</strong>.05. Frau Iris Wenzel zum 72. Geburtstag<br />
Schmitt<br />
Ortsbürgermeisterin<br />
Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, teilen Sie<br />
dies bitte unserer Einwohnermeldebehörde mit.<br />
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IMPRESSUM<br />
Amtsblatt Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Das Amtsblatt erscheint jeweils am 1. +3. Freitag im Monat und wird kostenlos an alle Haushalte<br />
verteilt.<br />
- Herausgeber, Druck und Verlag:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10,<br />
Tel.: (0 35 35) 4 89-0, Telefax: (0 35 35) 4 89-1 15, Telefax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55<br />
- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister Herr Hambacher<br />
Sitz: Lange Str. <strong>18</strong>, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />
- Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil:<br />
VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Wirz<br />
- Anzeigenannahme/Beilagen:<br />
Frau Friedrich, Tel./Fax: 034205/88428, Funk: 0171/4144053<br />
Geschäftsstelle Markranstädt, Edisonstraße 14-16, 04420 Markranstädt<br />
Frau Barth, Lange Str. <strong>18</strong>, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Hauptamt: Tel. (03 46 05) 3 32 07<br />
Einzelexemplare außerhalb des Verbreitungsgebietes sind gegen Kostenerstattung über den Verlag<br />
zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen<br />
infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betra<strong>ges</strong> für ein Einzelexemplar<br />
gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind<br />
ausdrücklich aus<strong>ges</strong>chlossen.<br />
Die nächste Ausgabe<br />
erscheint am<br />
Freitag, dem 19. Mai 20<strong>06</strong><br />
Annahmeschluss für redaktionelle<br />
Beiträge und Anzeigen ist<br />
Donnerstag, der 11. Mai 20<strong>06</strong><br />
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Nr. 9/20<strong>06</strong> - 3 -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
Bekanntmachung<br />
zur öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses<br />
der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal am 09.05.20<strong>06</strong><br />
Tag: 09.05.20<strong>06</strong><br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Sitzungsort: Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal - Sitzungsraum im 2. OG -<br />
Lange Straße <strong>18</strong><br />
<strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal OT Gröbers<br />
Ta<strong>ges</strong>ordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der<br />
Einladung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Ta<strong>ges</strong>ordnung<br />
4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom <strong>18</strong>.04.20<strong>06</strong><br />
5. überplanmäßige Ausgabe Kulturhaus Großkugel<br />
6. Grundsteuererlass 2005<br />
7. Finanzierung Anbau - Hort Gröbers<br />
8. Beratung Hauptsatzung<br />
9. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters<br />
10. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder<br />
<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />
gez. Hambacher, Ausschussvorsitzender<br />
Bekanntmachung<br />
zur öffentlichen Sitzung des Ausschusses Bau,<br />
Umwelt, Ordnung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
am 10.05.20<strong>06</strong><br />
Tag: 10.05.20<strong>06</strong><br />
Uhrzeit: 19.00 Uhr<br />
Sitzungsort: Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
- Sitzungsraum im 2. OG -<br />
Lange Straße <strong>18</strong><br />
<strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal OT Gröbers<br />
Ta<strong>ges</strong>ordnung:<br />
Öffentlicher Teil<br />
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der<br />
Einladung<br />
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit<br />
3. Feststellung der Ta<strong>ges</strong>ordnung<br />
4. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.04.20<strong>06</strong><br />
5. Beratung zur Wahl eines neuen Vertreters für die Feldwegeinteressenschaft<br />
6. Bauanträge - Beschluss -<br />
7. Verkehrs- und Ordnungsangelegenheiten - Beschluss -<br />
8. Allgemeine Informationen des Bürgermeisters<br />
9. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
1. Grundstücksangelegenheiten - Beschluss -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />
gez. Hambacher, Ausschussvorsitzender<br />
Bekanntmachung der Aufstellung<br />
einer vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes<br />
Nr. 2, Wohngebiet „Hinter dem Dorfe”<br />
(OT Zwintschöna) der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
nach § 13 BauGB<br />
Der Gemeinderat <strong>Kabelske</strong>tal hat in seiner Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong><br />
beschlossen, für einen Teilbereich des 1993 rechtswirksam gewordenen<br />
Bebauungsplanes Nr. 2<br />
Gemarkung Dieskau Flur 6, Flurstück 16/114<br />
eine vereinfachte Änderung gemäß Bau<strong>ges</strong>etzbuch (BauGB) aufzustellen.<br />
Mit der Änderung werden die Grundzüge des Bebauungsplanes nicht<br />
berührt. Folgende Ziele und Zwecke werden an<strong>ges</strong>trebt:<br />
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung<br />
von Einzelhäusern<br />
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Bürger nach<br />
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird ab<strong>ges</strong>ehen, da sich die Aufstellung der<br />
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes auf das Plangebiet<br />
selbst und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.<br />
Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.<br />
<strong>Kabelske</strong>tal, 27.04.20<strong>06</strong> Der Gemeinderat<br />
Hambacher<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
der öffentlichen Auslegung<br />
des Entwurfs und der Begründung der vereinfachten<br />
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, Wohngebiet<br />
„Hinter dem Dorfe” (OT Zwintschöna) der Gemeinde<br />
<strong>Kabelske</strong>tal gemäß § 13 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong> gebilligte und<br />
zur Auslegung bestimmte Entwurf der vereinfachten Änderung des<br />
Bebauungsplanes Nr. 2 (OT Zwintschöna) für das Gebiet der Änderung<br />
Gemarkung Dieskau Flur 6, Flurstücke 16/114<br />
und die Begründung dazu liegen vom 15.05.20<strong>06</strong> bis 16.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong><br />
in der Bauverwaltung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal, Lange Str. <strong>18</strong> in<br />
<strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal (OT Gröbers), während folgender Zeiten<br />
Montag: 9.00 - 12.15 und 12.45 - 16.00 Uhr<br />
Dienstag: 9.00 - 12.15 und 12.45 - <strong>18</strong>.00 Uhr<br />
Mittwoch: 9.00 - 12.15 und 12.45 - 14.00 Uhr<br />
Donnerstag: 9.00 - 12.15 und 12.45 - 15.00 Uhr<br />
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr<br />
zu jedermanns Einsicht, öffentlich aus.
<strong>Kabelske</strong>tal - 4 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen<br />
zu dem Entwurf, schriftlich oder während der Dienststunden<br />
zur Niederschrift, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung<br />
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.<br />
Der Inhalt der Änderung ist im Wesentlichen:<br />
- die teilweise Veränderung der Lage und Ausdehnung der Baufelder<br />
auf dem o. g. Flurstück<br />
- die Aufnahme einer privaten Erschließungsstraße<br />
- die Festsetzung, dass nur Einzelhäuser zulässig sind<br />
- die wahlweise Festsetzung der Firstrichtung auf dem o. g. Flurstück<br />
- Neufestsetzung der zulässigen Dachneigung auf 25° - 45° sowie<br />
Zulassung von Walm- und Krüppelwalmdächern für den <strong>ges</strong>amten<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplanes<br />
Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt, da der Bebauungsplan<br />
Nr. 2 bereits seit 1993 rechtswirksam ist und es sich<br />
um eine Änderung von Teilbereichen handelt, die sich auf das<br />
Gebiet selbst und angrenzende Flächen nicht wesentlich auswirkt.<br />
<strong>Kabelske</strong>tal, 27.04.20<strong>06</strong> Der Gemeinderat<br />
Hambacher<br />
Bürgermeister<br />
Friedhofssatzung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Auf Grund der §§ 4 und 6 der Gemeindeordnung des Landes<br />
Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBL.-LSA<br />
Nr. 43 S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur<br />
Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts vom 20. Dezember<br />
2005 (GVBI. LSA S. 808) hat der Gemeinderat <strong>Kabelske</strong>tal in<br />
seiner Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong> mit Beschluss-Nr.: 28-4./<strong>06</strong> folgende<br />
Friedhofssatzung beschlossen.<br />
I. Allgemeine Vorschriften<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Friedhofssatzung gilt für den kommunalen Friedhof Beuditz.<br />
§ 2<br />
Friedhofszweck<br />
(1) Der Friedhof Beuditz ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde<br />
<strong>Kabelske</strong>tal.<br />
(2) Er dient der Bestattung aller Personen, die bei ihrem Ableben<br />
Einwohner der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal waren, die innerhalb des<br />
Gemeindegebietes verstorben sind oder die ein Recht auf Beisetzung<br />
in einer bestimmten Grabstelle haben.<br />
(3) Die Bestattung anderer Personen bedarf einer Ausnahmegenehmigung<br />
durch die Friedhofsverwaltung. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht.<br />
II. Ordnungsvorschriften<br />
§ 3<br />
Öffnungszeiten<br />
(1) Der Friedhof ist während der am Eingang bekannt gegebenen<br />
Zeiten für den Besuch geöffnet.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung kann das Betreten des Friedhofs aus<br />
besonderem Anlass vorübergehend untersagen.<br />
§ 4<br />
Verhalten auf dem Friedhof<br />
(1) Jeder Friedhofsbesucher hat sich auf dem Friedhof der Würde<br />
des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals<br />
sind zu befolgen.<br />
(2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung<br />
und unter der Verantwortung Erwachsener betreten.<br />
(3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht <strong>ges</strong>tattet:<br />
a. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen<br />
Kinderwagen und Rollstühle sowie Fahrzeuge der<br />
Gemeinde und der für den Friedhof zugelassenen Gewerbetreibenden<br />
b. während einer Bestattung oder Gedenkfeier Arbeiten in der<br />
Nähe auszuführen<br />
c. den Friedhof und seine Anlagen zu verunreinigen oder zu<br />
beschädigen<br />
d. Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde<br />
e. kompostierbare Abfälle, wie Blumen u. Kränze außerhalb der<br />
dafür vor<strong>ges</strong>ehenen Stellen abzulegen<br />
f. Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten, Druckschriften<br />
zu verteilen oder in sonstiger Weise zu werben<br />
g. Blumen, Pflanzen, Sträucher, Steine und dergleichen widerrechtlich<br />
zu entfernen<br />
h. Ruhe und Abstellbänke an den Gräbern aufzustellen<br />
i. zu lärmen und zu spielen<br />
(4) Sonstige Abfälle, Restmüll und Wertstoffe, wie z. B. Plaste,<br />
Vasen, Papier, Glas u. Ä. sind im eigenen Haushalt der Nutzungsberechtigten<br />
zu entsorgen.<br />
(5) Gedenkfeiern und andere nicht mit der Bestattung zusammenhängende<br />
Veranstaltungen auf dem Friedhof bedürfen der<br />
Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Sie sind spätestens eine<br />
Woche vor Durchführung anzumelden.<br />
§ 5<br />
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof<br />
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und Bestatter (Gewerbetreibende)<br />
bedürfen für die entsprechende gewerbliche Tätigkeit auf dem<br />
Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.<br />
(2) Die Gewerbetreibenden und ihre Mitarbeiter haben die Friedhofssatzung<br />
und die dazu ergangenen Regelungen zu beachten.<br />
(3) Die Gewerbetreibenden haften für alle Schäden, die sie oder<br />
ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem<br />
Friedhof schuldhaft verursachen. Die Friedhofsverwaltung hat die<br />
Zulassung davon abhängig zu machen, dass der Antragssteller<br />
einen für die Ausführung seiner Tätigkeit ausreichenden Haftpflichtversicherungsschutz<br />
nachweist.<br />
(4) Für alle notwendigen Transporte sind geräuscharme Fahrzeuge<br />
zu verwenden, es ist langsam zu fahren. Bestattungen dürfen<br />
nicht beeinträchtigt werden. Bei Frostaufbruch und Nässe<br />
sind Fahrten auf unbefestigten Wegen nicht erlaubt.<br />
(5) Arbeitsgeräte und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur<br />
vorübergehend und an geeigneten Stellen gelagert werden.<br />
Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Ta<strong>ges</strong>arbeit<br />
sauber und ordnungsgemäß zu verlassen.<br />
Ill. Bestattungsvorschriften<br />
§ 6<br />
Allgemeines<br />
(1) Erd- und Feuerbestattungen sind rechtzeitig nach der Beurkundung<br />
des Sterbefalls bei der Friedhofsverwaltung anzumelden.<br />
Der Anmeldung sind die erforderlichen Unterlagen beizufügen.<br />
(2) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung in<br />
Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen fest. Soll die<br />
Bestattung in einer vorher erworbenen Grabstätte erfolgen, ist<br />
das Nutzungsrecht nachzuweisen und ggf. zu verlängern.<br />
(3) Erdbestattungen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt<br />
des Todes erfolgen. Die zuständige Behörde kann zur Abwehr<br />
einer Seuchengefahr eine frühere Bestattung anordnen.<br />
(4) Leichen sollen innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt des Todes<br />
und Aschen sind binnen eines Monats nach Einäscherung beizusetzen.<br />
Wird die Frist nicht eingehalten, so werden sie auf<br />
Kosten des Bestattungspflichtigen von Amts wegen bei<strong>ges</strong>etzt.<br />
§ 7<br />
Särge<br />
(1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass<br />
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit aus<strong>ges</strong>chlossen ist. Särge<br />
müssen aus umweltverträglichem Material gefertigt sein, das<br />
innerhalb der Ruhezeiten für Leichen zersetzbar ist.
Nr. 9/20<strong>06</strong> - 5 -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
Die Verwendung nicht oder schwer verrottbarer Kunststoffe ist<br />
untersagt.<br />
(2) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang, 0,70 m breit und 0,70 m<br />
hoch sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist<br />
die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der<br />
Bestattung einzuholen.<br />
§ 8<br />
Trauerhalle<br />
Die Trauerhalle dient zur Durchführung der Trauerfeiern und wird<br />
nur zu diesem Zweck für die Angehörigen geöffnet.<br />
§ 9<br />
Trauerfeiern<br />
(1) Die Trauerfeiern können in der Trauerhalle und am Grab durchgeführt<br />
werden. Die Dauer der Trauerfeier ist mit der Friedhofsverwaltung<br />
abzustimmen.<br />
(2) Die Angehörigen können, sofern dem keine hygienischen<br />
Bestimmungen entgegenstehen, im Beisein des Bestatters, den<br />
Sarg mit dem Verstorbenen vor der Trauerfeier nochmals öffnen<br />
lassen, um Abschied zu nehmen.<br />
(3) Das Aufstellen des Sar<strong>ges</strong> in der Feierhalle kann aus hygienischen<br />
Gründen untersagt werden.<br />
§ 10<br />
Ausheben der Gräber<br />
(1) Für das Ausheben und Schließen der Gräber ist das beauftragte<br />
Bestattungsunternehmen verantwortlich.<br />
(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche<br />
(ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sar<strong>ges</strong> mindestens 0,90 m<br />
bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.<br />
(3) Die Gräber der Erdbestattungen müssen voneinander durch<br />
mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein.<br />
§ 11<br />
Ruhezeiten<br />
(1) Die Ruhezeit für Leichen beträgt 20 Jahre.<br />
(2) Die Ruhezeit für Aschen beträgt 15 Jahre.<br />
§ 12<br />
Umbettungen<br />
(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht <strong>ges</strong>tört werden.<br />
(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet<br />
den sonstigen <strong>ges</strong>etzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung<br />
der Friedhofsverwaltung und bedarf eines schriftlichen Antra<strong>ges</strong>. Sie<br />
kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden. Eine<br />
Bescheinigung der Friedhofsverwaltung über die erneute Beisetzung<br />
der Urnen und Leichen ist vorzulegen. Der Ablauf der Ruhezeit wird<br />
durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt.<br />
(3) Die Kosten der Umbettung und der Ersatz von Schäden, die<br />
durch die Umbettung an benachbarten Grabstellen und Anlagen<br />
entstehen, hat der Antragsteller zu tragen.<br />
IV. Grabstätten<br />
§ 13<br />
Allgemeines<br />
(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Gemeinde. An ihnen<br />
können Nutzungsrechte nach dieser Satzung erworben werden.<br />
Das Nutzungsrecht wird grundsätzlich nur bei Eintritt eines Sterbefalles<br />
vergeben. Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, jeden<br />
Wohnungswechsel der Friedhofsverwaltung zu melden, ebenso<br />
die Übertragung der Rechte auf eine andere Person. Im Todesfall<br />
des Nutzungsberechtigten und für den Fall, dass kein Nachfolger<br />
bestimmt wurde, haben die Erben des Verstorbenen der<br />
Friedhofsverwaltung einen Nachfolger zu benennen. Wird dies<br />
versäumt, so übernimmt die Friedhofsverwaltung keine Haftung<br />
für Schäden, die daraus entstehen.<br />
(2) Aus dem Erwerb des Nutzungsrechtes ergibt sich die Pflicht<br />
zur Anlage und Pflege der Grabstätte.<br />
(3) Auf dem Friedhof stehen folgende Arten von Grabstätten zur<br />
Verfügung:<br />
a) Wahlgrabstätten für Erdbestattung<br />
b) Reihengrabstätten für Erdbestattung<br />
c) Urnenreihengrabstätten<br />
(4) Ein Anspruch auf Erwerb des Nutzungsrechtes einer Grabstätte<br />
in bestimmter Lage sowie auf Unveränderlichkeit der Umgebung<br />
besteht nicht.<br />
§ 14<br />
Wahlgrabstätten<br />
(1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an die<br />
ein Nutzungsrecht von 30 Jahren erworben und deren Lage im<br />
Benehmen mit dem Erwerber bestimmt wird.<br />
(2) Auf den Ablauf des Nutzungsrechtes wird der Nutzungsberechtigte<br />
3 Monate vorher schriftlich, falls er nicht bekannt oder<br />
nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln ist, durch eine öffentliche<br />
Bekanntmachung und durch einen Hinweis auf die Dauer<br />
von 3 Monaten auf der Grabstätte hingewiesen.<br />
(3) In einer Wahlgrabstätte können zusätzlich 2 Urnen bei<strong>ges</strong>etzt<br />
werden, dabei muss die Ruhezeit von 15 Jahren gewährleistet<br />
sein.<br />
(4) Auf das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 20 Jahren verzichtet<br />
werden.<br />
(5) Besteht der Wunsch auf eine längere Ruhefrist, aus eigenem<br />
Antrieb oder aus Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, kann<br />
auf Antrag eine Verlängerung von je 5 Jahren erteilt werden.<br />
§ 15<br />
Reihengrabstätten<br />
(1) Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die<br />
der Reihe nach belegt werden.<br />
(2) In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden.<br />
Es kann darin zusätzlich 1 Urne bei<strong>ges</strong>etzt werden, soweit<br />
die Ruhezeit von 15 Jahren gewährleistet ist.<br />
(3) Das Nutzungsrecht beträgt 20 Jahre.<br />
(4) Ein Reihengrab kann nach Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes<br />
nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden.<br />
(5) Die Einebnung von Reihengrabfeldern wird 3 Monate vor Ablauf<br />
der Ruhezeit öffentlich und durch ein Hinweisschild auf dem betreffenden<br />
Grabfeld bekannt gegeben.<br />
(6) Besteht der Wunsch auf eine längere Ruhefrist, aus eigenem<br />
Antrieb oder aus Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, kann<br />
auf Antrag eine Verlängerung von je 5 Jahren erteilt werden.<br />
§ 16<br />
Urnenreihengrabstätten<br />
(1) Urnenreihengrabstätten sind Aschengrabstätten, die der Reihe<br />
nach belegt werden und im Todesfall für die Dauer von 20 Jahren<br />
verliehen werden.<br />
(2) In einer Urnenreihengrabstätte kann noch zusätzlich 1 Urne<br />
bei<strong>ges</strong>etzt werden, sofern noch eine Ruhezeit von 15 Jahren<br />
besteht.<br />
(3) Die Verlängerung des Nutzungsrechtes ist auf Antrag für 5<br />
Jahre möglich.<br />
(4) Auf das Nutzungsrecht kann nach Ablauf von 15 Jahren verzichtet<br />
werden.<br />
(5) Besteht der Wunsch auf eine längere Ruhefrist, aus eigenem<br />
Antrieb oder aus Respekt vor dem Willen des Verstorbenen, kann<br />
auf Antrag eine Verlängerung von je 5 Jahren erteilt werden.<br />
V. Grabmale<br />
§ 17<br />
Allgemeine Gestaltungsvorschriften<br />
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen der Würde<br />
des Ortes entsprechen.<br />
(2) Für das Grabmal ist Naturstein oder Kunststein zu verwenden.<br />
Die Grabstätten sind mit Naturstein oder Kunststein einzufassen.<br />
(3) Die Grabmale müssen so auf<strong>ges</strong>tellt werden, dass die Grabmalrückseiten<br />
innerhalb der Reihe in einer Flucht stehen.<br />
(4) Die Mindeststärke für Grabmale beträgt 0,12 m. Das Maßverhältnis<br />
der Grabmale (Höhe zu Breite) sollte 2 : 1 betragen. Es gilt<br />
die Höhenbegrenzung von 1,20 m.
<strong>Kabelske</strong>tal - 6 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
§ <strong>18</strong><br />
Genehmigungserfordernis<br />
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen und Grabeinfassungen<br />
bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung<br />
der Friedhofsverwaltung. Die entsprechenden Antragsformulare<br />
sind in der Friedhofsverwaltung erhältlich.<br />
Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von sechs Monaten nach<br />
der Bestattung oder Beisetzung Grabmale und Grabeinfassungen<br />
(Holzkasten, Holztafeln) mit naturfarbenem Holz zulässig.<br />
(2) Vor Erteilung der Genehmigung darf mit den Arbeiten auf dem<br />
Friedhof nicht begonnen werden.<br />
(3) Entsprechen Grabmale und Grabeinfassungen nicht der Genehmigung<br />
oder werden sie ohne Genehmigung auf<strong>ges</strong>tellt, so werden<br />
sie nach befristeter Aufforderung durch die Gemeinde zulasten<br />
des Nutzungsberechtigten entfernt.<br />
§ 19<br />
Standsicherheit<br />
(1) Für das Fundamentieren und Versetzen von Grabmalen und<br />
Grabeinfassungen gelten die Richtlinien des Bundesinnungsverbandes<br />
des Deutschen Steinmetz-, Stein- und Holzbildhauerhandwerkes<br />
in der jeweiligen neuesten Fassung. Grabmale und<br />
Grabeinfassungen sind so zu fundamentieren und zu befestigen,<br />
dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter<br />
Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.<br />
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und Grabeinfassungen<br />
gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet,<br />
unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Wird der ordnungswidrige<br />
Zustand trotz schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb einer fest<strong>ges</strong>etzten<br />
Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,<br />
dies auf Kosten des Nutzungsberechtigten zu tun. Der Nutzungsberechtigte<br />
ist für jeden Schaden haftbar, der durch Umstürzen<br />
von Grabmalen entsteht.<br />
Bei Gefahr kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten<br />
Sicherungsmaßnahmen (z. B. Umlegen der<br />
Grabmale, Absperrungen) treffen.<br />
(3) Die Standsicherheit von Grabmalen und Grabeinfassungen<br />
wird jährlich durch die Friedhofsverwaltung überprüft, protokollarisch<br />
festgehalten und nach der festgelegten Zeit auf die Mängelbeseitigung<br />
kontrolliert.<br />
VI. Schlussvorschriften<br />
§ 20<br />
Vernachlässigung der Grabpflege<br />
(1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder<br />
nicht gepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung<br />
bzw. Hinweis auf der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung,<br />
die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden<br />
angemessenen Frist in Ordnung zu bringen.<br />
(2) Ist der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne<br />
weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung<br />
und ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung<br />
nicht befolgt, wird dem Nutzungsberechtigten ein Entziehungsbescheid<br />
zu<strong>ges</strong>tellt, ein Nutzungsrecht entschädigungslos<br />
entzogen und nach drei Monaten seit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides<br />
die Grabstätte entzogen.<br />
§ 21<br />
Haftung<br />
Die Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal haftet nicht für Schäden, die durch<br />
nichtsatzungsgemäße Benutzung des Friedhofes, seiner Anlagen<br />
und Einrichtungen durch dritte Personen, Tiere oder Witterungseinflüsse<br />
entstehen. Ferner ist die Haftung bei Diebstahl und Grabschändung<br />
aus<strong>ges</strong>chlossen.<br />
§ 22<br />
Gebühren<br />
Für den Erwerb von Nutzungsrechten und die Inanspruchnahme<br />
von Leistungen der Friedhofsverwaltung sind Gebühren nach der<br />
jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
zu entrichten.<br />
§ 21<br />
In-Kraft-Treten<br />
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />
Am gleichen Tage tritt die Friedhofssatzung (Friedhofs- und<br />
Gebührensatzung) der Gemeinde Großkugel vom 19.03.1997<br />
außer Kraft.<br />
Ausfertigungsvermerk:<br />
<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />
Hambacher<br />
Bürgermeister<br />
Gebührensatzung zur Friedhofssatzung<br />
der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
vom 26.04.20<strong>06</strong><br />
für den Friedhof Beuditz<br />
Auf Grund der §§ 2 und 5 des Kommunalabgaben<strong>ges</strong>etzes des<br />
Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBI. LSA<br />
S. 4<strong>06</strong>), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Abschaffung<br />
der Jagdsteuer im Land Sachsen-Anhalt vom <strong>18</strong>.12.2003<br />
(GVBI. LSA S. 370) und des § 25 des Gesetz über das Leichen-,<br />
Bestattungs- und Friedhofwesen des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(Bestattungs<strong>ges</strong>etz des Landes Sachsen-Anhalt - BestattG LSA)<br />
vom 05.02.2002, hat der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
in seiner Sitzung am 26.04.20<strong>06</strong> mit Beschluss Nr.: 29-4./<strong>06</strong><br />
folgende Gebührensatzung beschlossen.<br />
I. Allgemeine Bestimmungen<br />
§ 1<br />
Gebührenerhebung<br />
Für die Benutzung des Friedhofes Beuditz und seiner Einrichtungen<br />
und Anlagen sowie die damit verbundenen Leistungen<br />
und Amtshandlungen des Friedhofsträgers, der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal,<br />
werden Gebühren nach dieser Satzung erhoben.<br />
§ 2<br />
Gebührenpflichtiger<br />
(1) Zur Zahlung der Gebühren für Leistungen nach dieser Satzung<br />
ist verpflichtet,<br />
1. wer die Leistung in Anspruch nimmt, sie beantragt hat oder<br />
zu wessen Nutzen sie vorgenommen wird,<br />
2. wer sich durch Erklärung zur Übernahme der Gebühren verpflichtet<br />
hat.<br />
(2) Mehrere Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner.<br />
§ 3<br />
Entstehung der Gebührenschuld, Fälligkeit<br />
(1) Die Gebührenschuld entsteht bei Inanspruchnahme von<br />
Leistungen nach der Friedhofssatzung sowie mit Beantragung<br />
der jeweiligen Leistung.<br />
(2) Die Gebühren sind 2 Wochen nach der Bekanntgabe des entsprechenden<br />
Gebührenbescheides zur Zahlung fällig.<br />
§ 4<br />
Stundung und Erlass<br />
(1) Die Gebühren können im Einzelfall auf begründetem Antrag<br />
aus besonderen Billigkeitsgründen oder sachlicher Härten <strong>ges</strong>tundet<br />
sowie ganz oder teilweise erlassen werden.<br />
(2) Ein Rechtsanspruch auf Stundung oder Erlass der Gebühren<br />
besteht nicht.<br />
§ 5<br />
Erstattung von Gebühren<br />
(1) Wird auf Nutzungsrechte vor Ablauf verzichtet, werden die<br />
nicht verbrauchten Nutzungsgebühren nicht erstattet.
Nr. 9/20<strong>06</strong> - 7 -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
(2) Wird ein Antrag auf Benutzung des Friedhofes zurückgenommen,<br />
nachdem mit der Ausführung begonnen worden ist, beträgt<br />
die Gebühr 50 % der im Gebührenverzeichnis aufgeführten Entgelte.<br />
§ 6<br />
Rechtsbehelfe, Zwangsmittel<br />
(1) Die Rechtsbehelfe gegen den Gebührenbescheid aufgrund<br />
dieser Satzung regeln sich nach den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
(2) Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs gegen die Heranziehung<br />
der Gebühren nach dieser Gebührensatzung wird die<br />
Verpflichtung zur Zahlung innerhalb von 2 Wochen nicht aufgehoben.<br />
(3) Für die zwangsweise Durchsetzung der im Rahmen dieser Satzung<br />
erlassenen Gebührenbescheide gelten die Vorschriften des<br />
Verwaltungsvollstreckungs<strong>ges</strong>etzes des Landes Sachsen-Anhalt<br />
in der jeweils gültigen Fassung.<br />
II. Gebührenverzeichnis<br />
Tarif-<br />
§ 7<br />
Gebührentarif<br />
Gebührentatbestand Gebühren<br />
stelle in Euro<br />
_________________________________________________________<br />
I. Erwerb eines Nutzungsrechtes<br />
a) an Wahlgrabstätten für Erdbestattung<br />
für die Dauer von 30 Jahren<br />
b) an Reihengrabstätten für Erdbestattung<br />
250,00<br />
von 20 Jahren <strong>18</strong>0,00<br />
c) an Urnenreihengrabstätten von 20 Jahren 110,00<br />
II. Für die Verlängerung des Nutzungsrechtes<br />
Verlängerung einer Grabstätte auf 5 Jahre 15,00<br />
Ill. Sonstige Gebühren<br />
Genehmigung zur Errichtung oder<br />
Änderung eines Grabmales 5,00<br />
Erlaubnisgebühr für eine Umbettung 10,00<br />
Ausstellung eines Urnenscheines 5,00<br />
IV. Gebühren für die Nutzung der Trauerhalle 25,00<br />
V. Friedhofsunterhaltungsgebühr pro Jahr und<br />
Grabstelle<br />
III. In-Kraft-Treten<br />
15,00<br />
§ 8<br />
In-Kraft-Treten<br />
Diese Friedhofsgebührensatzung tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung<br />
in Kraft.<br />
Ausfertigungsvermerk<br />
<strong>Kabelske</strong>tal, den 26.04.20<strong>06</strong><br />
Hambacher<br />
Bürgermeister<br />
Bekanntmachung<br />
über die Bestätigung der Schiedspersonen<br />
der Schiedsstelle der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Die Präsidentin Halle, den 12.04.20<strong>06</strong><br />
des Amtsgerichts Halle-Saalkreis<br />
Geschäftszeichen: 3<strong>18</strong>0 E-1<br />
Beschluss<br />
In Sachen:<br />
Schiedsstelle der<br />
<strong>Einheitsgemeinde</strong><br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
wird die Beschlussausfertigung des Beschlusses des Amtsgerichts<br />
Halle-Saalkreis vom 31.03.20<strong>06</strong> wie folgt berichtigt:<br />
als Vorsitzende der Schiedsstelle<br />
der <strong>Einheitsgemeinde</strong> <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Frau Angelica Niephagen,<br />
wohnhaft Bruckdorfer Straße 8 in <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />
als Stellvertretender Vorsitzender<br />
Herr Arno Thäder<br />
Am Beuditzer Weg 2<strong>18</strong> in <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />
und<br />
als weitere Schiedsperson<br />
Frau Erika Kunath<br />
Am Beuditzer Weg 232 in <strong>06</strong><strong>18</strong>4 <strong>Kabelske</strong>tal<br />
bestätigt und in das Amt berufen.<br />
Im Auftrag<br />
Lampert-Malkoc<br />
Richterin am Amtsgericht<br />
Liebe Bürgerinnen und Bürger<br />
der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Im Amtsblatt Nr. 8/20<strong>06</strong> vom 21.04.20<strong>06</strong> der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
erschien ein Beitrag zur Stadt-Umland-Problematik.<br />
Dieser Brief, gerichtet an Herrn Prof. Dr. Wolfgang Böhmer, ist<br />
unverständlich, mit fehlerhaftem Ausdruck, regelwidrigem Satzbau,<br />
mangelhafter Rechtschreibung und Interpunktion veröffentlicht<br />
worden.<br />
Leider ist es passiert, dass ein unkomgierter Brief an die Redaktion<br />
gegangen ist und in dieser Form veröffentlicht wurde. Dafür<br />
möchte ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen,<br />
es wird nicht wieder vorkommen.<br />
Unabhängig von dieser Form ist unser Wille erkennbar, wir wollen<br />
keine Zwangseingemeindungen, dafür kämpfen wir und erfüllen<br />
die uns auferlegten <strong>ges</strong>etzlichen Grundlagen mit Leben. Es<br />
wäre schön, wenn wir das von allen beteiligten Kommunen bzw.<br />
von deren Vertretern sagen können. Ein funktionierender Zweckverband<br />
„Region Halle” greift nicht in das Selbstverwaltungsrecht<br />
unserer Gemeinde ein und eine Notwendigkeit von Zwangseingemeindungen<br />
besteht danach nicht.<br />
Sie können gewiss sein, dass unsere Ortsbürgermeister, die Mitglieder<br />
der Ortschaftsräte und des Gemeinderates sowie ich als<br />
Bürgermeister alles Mögliche tun werden, um einer Zwangseingemeindung<br />
entgegenzuwirken.<br />
Hambacher<br />
Bürgermeister<br />
Ideen in Druck.<br />
Mitteilungen<br />
Mit einer Anzeige in ihren Heimat- und<br />
Bürgerzeitungen erreichen sie ihre Region.<br />
www.wittich.de
<strong>Kabelske</strong>tal - 8 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
Ärztlicher Bereitschaftsdienstplan im Bereich Gröbers - Änderung<br />
01.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel Tel. 03 46 05/2 04 48<br />
02.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel Tel. 03 45/7 82 07 27<br />
priv. 03 45/7 82 12 41<br />
03.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner Tel. 03 42 04/6 34 44<br />
priv. 03 42 04/6 36 <strong>06</strong><br />
AT 01 71/4 78 45 37<br />
04.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph Tel. 03 45/7 82 07 99<br />
priv. 03 45/7 82 01 22<br />
05.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring Tel. 03 45/5 80 03 50<br />
priv. 03 45/78 12 80<br />
<strong>06</strong>.05.<strong>06</strong> - 07.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />
08.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />
09.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner<br />
10.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph<br />
11.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring<br />
12.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />
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16.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph<br />
17.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring<br />
<strong>18</strong>.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />
19.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />
20.05.<strong>06</strong> - 21.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner<br />
* 22.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />
23.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring Rettungsamt Halle<br />
Tel. 03 45/8 07 01 00<br />
24.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel oder Tel. 03 45/68 10 00<br />
25.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Jahnel<br />
26.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Werner Rettungsamt Merseburg<br />
Tel. 0 34 61/1 92 22<br />
27.05.<strong>06</strong> - 28.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph oder 0 34 61/28 91 10<br />
29.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr DM Döring<br />
30.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr Dr. Heuschkel<br />
* 31.05.<strong>06</strong> 7.00 - 7.00 Uhr MR Rudolph<br />
Dipl. med. Andreas Jahnel, Prakt. Arzt/Ernährungsmediziner<br />
Zur Dahne 40, <strong>06</strong><strong>18</strong>4 Lochau, Tel. 03 45/7 82 07 27, Fax: 03 45/7 82 15 35, E-Mail: DMJahnel@gmx.de<br />
Nun ist es so weit!!!<br />
Unsere Fahrt ins „Grüne”, am 12.05.20<strong>06</strong>, kann nun bald losgehen.<br />
Die Reiselustigen von Gröbers und Umgebung möchte ich bitten,<br />
das Geld jemandem mitzugeben, der den Rentnertreff besucht.<br />
Das Geld für Dieskau möchte ich am Mittwoch, dem 10.05.20<strong>06</strong>,<br />
bei Frau Parade abholen.<br />
Den Dölbauern und Umgebung knöpfe ich das Geld am Mittwoch,<br />
dem 10.05.20<strong>06</strong>, im Rentnertreff, ab.<br />
Pro Person kostet die Fahrt 38,00 Euro.<br />
Wir starten wie folgt an den Bushaltestellen der verschiedenen<br />
Ortsteile:<br />
Dieskau 9.00 Uhr<br />
Zwintschöna 9.10 Uhr<br />
Dölbau 9.20 Uhr<br />
Stennewitz 9.25 Uhr<br />
Kleinkugel 9.30 Uhr<br />
Naundorf 9.35 Uhr<br />
Gottenz 9.45 Uhr<br />
Osmünde am Friedhof 9.55 Uhr<br />
Benndorf 10.05 Uhr<br />
Bennewitz 10.10 Uhr<br />
Gröbers 10.20 Uhr<br />
Denken Sie alle daran, dass wir unbedingt schönes Wetter benötigen,<br />
um die frische Luft und die schöne Landschaft zu genießen,<br />
ich freue mich jedenfalls auf diesen Tag mit Ihnen.<br />
Es grüßt Sie<br />
Ihre Werra<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Das TE-Treppenrätsel<br />
von Herrn M. Hänsel der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal zur Verfügung<br />
<strong>ges</strong>tellt.<br />
Dieses Treppenrätsel besteht, außer den Zeilen 1 und 8, aus jeweils<br />
zwei Wörtern pro Zeile, wobei die ersten Wörter auf TE enden und<br />
die zweiten Wörter mit TE beginnen.<br />
Die Zeilen 1 und 8 sind jeweils ein Wort.<br />
1 Balsam verschiedener Nadelhölzer<br />
2 weiblicher Vorname - tropische Insekten<br />
3 Teilzahlungsbetrag - Kommunikationsgerät<br />
4 Art, Gattung - Kohlenwagen der Dampflokomotive<br />
5 Fachgebiet, Abteilung - Singstimme<br />
6 lyrisches Chorwerk - Versuch<br />
7 spanische Stadt am Mittelmeer - aromatisches Getränk<br />
8 Familienangehörige
Nr. 9/20<strong>06</strong> - 9 -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
Kreisvolkshochschule Saalkreis/Außenstelle<br />
für die Region <strong>Kabelske</strong>tal<br />
Kurstipps Mai für Halle/Saalkreis<br />
Wenn nicht anders genannt, findet die Mehrheit der Veranstaltungen<br />
in Halle-Ost, Delitzscher Str. 45 bzw. Landsberger Str. 70<br />
statt.<br />
Berufliche Bildung/Informatik<br />
Lohnbuchhaltung am Computer<br />
08.05.20<strong>06</strong> - 26.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong>, 10 Abende, Montag + Mittwoch, 17.00<br />
- 20.15 Uhr, 120,00 EUR zzgl. Lehrmaterialien und Prüfungsgebühr<br />
Vorträge/Seminare<br />
Reden wir darüber! Erfolgreiche Kommunikation in Alltag und<br />
Beruf<br />
04.05. - 11.05.20<strong>06</strong>, 2 x Donnerstag, <strong>18</strong>.00 - 20.15 Uhr, 10,80 EUR<br />
Rundgang: Die Geschichte der Stadt und Burg Wettin<br />
<strong>06</strong>.05.20<strong>06</strong>, Samstag, 14.00 - 15.30 Uhr, Wettin, Treffpunkt: Burg-<br />
Bücherei, 3,00 EUR<br />
Für den Museumsbesuch ist der Eintrittspreis zusätzlich zu entrichten.<br />
Rundgang: Die Doppelkapelle der Stadt Landsberg<br />
07.05.20<strong>06</strong>, Sonntag, 15.00 - 16.30 Uhr, Landsberg, Treffpunkt<br />
Doppelkapelle, 3,00 EUR<br />
Verkaufen - aber richtig!<br />
08.05. - 15.05.20<strong>06</strong>, 2 x Montag, <strong>18</strong>.00 - 20.15 Uhr, 10,80 EUR<br />
Vortrag: Hilfe bei Kinderkrankheiten mit Heilpflanzen<br />
Kinderkrankheiten können durch den Einsatz von Heilpflanzen<br />
kuriert werden. Welche Bäder und Wickel helfen, wie man Fieber<br />
bekämpfen kann und was bei Wunden hilft, dass ist Thema dieses<br />
Vortra<strong>ges</strong>.<br />
am 11.05.20<strong>06</strong>, Donnerstag, 17.00 - 20.00 Uhr, 6,40 EUR Vortrag:<br />
Der „Saure Mensch”<br />
Säure schadet jedem: den Säure-Basen-Haushalt ins Gleichgewicht<br />
bringen. Entstehung, Erkennung und Behandlung der Gewebeübersäuerung<br />
(Azidose)<br />
am 11.05.20<strong>06</strong>, Donnerstag, <strong>18</strong>.00 - 19.30 Uhr, 3,00 EUR<br />
Wochenendseminar zu den Grundlagen im Ayurveda<br />
Ayurveda ist die „Lehre vom langen, glücklichen Leben”. Das<br />
Wochenendseminar gibt eine Einführung in die ayurvedische Heilweise,<br />
die sich primär mit Gesundheit befasst.<br />
12.05. - 13.05.20<strong>06</strong>, 2 Tage, Freitag, <strong>18</strong>.00 - 21.15 Uhr und Samstag,<br />
10.00 - 15.00 Uhr, Halle-Bruckdorf, Schmelzerstraße 3, 25,00 EUR<br />
Kochklub in der Händelgalerie: Gesunde Kräuterküche - Spargelzeit<br />
15.05.20<strong>06</strong>, Montag, <strong>18</strong>.00 - 20.15 Uhr, Halle, Große Ulrichstr. 7<br />
- 9, 3,00 EUR + ca. 8,00 EUR Materialkosten<br />
Gehirngymnastik für alle<br />
Gemeinsame Veranstaltung mit der Kreativfiliale Sachsen-Anhalt<br />
der Deutschen Gesellschaft für sug<strong>ges</strong>topädisches Lehren und<br />
Lernen (DGSL)<br />
<strong>18</strong>.05.20<strong>06</strong>, Donnerstag, 17.30 - 19.45 Uhr, 5,40 EUR<br />
Für alle Veranstaltungen wird um rechtzeitige Anmeldung (telefonisch,<br />
schriftlich oder online) gebeten.<br />
Information und Anmeldung:<br />
Geschäftsstelle der KVHS Saalkreis, Landsberger Str. 70,<br />
<strong>06</strong>112 Halle, Tel. 03 45/5 75 48 80, Fax: 03 45/5 75 48 84; Internet:<br />
www.kvhs-saalkreis.de, E-Mail: kvhs@saalkreis.de<br />
Wahl zum Fünften Landtag<br />
von Sachsen-Anhalt<br />
Für das Gewährleisten des reibungslosen Ablaufes der Landtagswahl<br />
am 26.03.20<strong>06</strong> in der Ortschaft Dieskau möchte sich<br />
der Ortschaftsrat sehr herzlich bei allen an der Vorbereitung und<br />
Durchführung Beteiligten bedanken. Ein besonderer Dank gilt<br />
dabei den ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in<br />
den einzelnen Wahllokalen, die wieder einmal ihre Freizeit zur Verfügung<br />
stellten. Gleichzeitig ist mit diesem Dank die Hoffnung<br />
verbunden, dass die Wahlhelfer auch bei nächsten Wahlen wieder<br />
in den Wahllokalen mitarbeiten.<br />
Ein weiterer besonderer Dank gilt der Grundschule Dieskau und<br />
der FFW Dieskau-Zwintschöna für das Bereitstellen der Räumlichkeiten<br />
in Dieskau und Zwintschöna.<br />
Witt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Ortschaft Dieskau<br />
Bitte vormerken! 885 Jahre Dieskau<br />
Vorankündigung<br />
zum 9. Dieskauer Heimatfest<br />
vom 19. - 21.05.20<strong>06</strong> auf der<br />
Festwiese Dieskau<br />
- großer Rummel an allen Tagen<br />
- täglich Kram- und Trödelmarkt ab 11.00 Uhr<br />
- großes Festzelt<br />
- Freitagabend Diskothek und Höhenfeuerwerk<br />
- Samstagabend Tanzveranstaltung mit Liveband<br />
- Sonntag Frühschoppen<br />
Für das leibliche Wohl ist <strong>ges</strong>orgt.<br />
Innerhalb des Heimatfestes findet am Sonnabend der Tag der<br />
offenen Tür in der Grundschule Dieskau statt.<br />
Im Namen des Ortschaftsrates<br />
Witt<br />
Ortsbürgermeister<br />
Ortschaft Dieskau<br />
„Tag der offenen Tür”<br />
in Grundschule und Hort Dieskau<br />
Wir laden herzlich ein!<br />
Auch in diesem Jahr findet unser „Tag der offenen Tür” anlässlich<br />
des „Dieskauer Heimatfestes” statt.<br />
Wir wollen wieder viele Gäste mit einem kleinen Programm erfreuen.<br />
Die Schul- und Hortkinder proben schon fleißig.<br />
Die Schulanfänger können diese Gelegenheit nutzen und ihre<br />
neue Umgebung mit den Eltern erkunden.<br />
Bitte vormerken:<br />
20. Mai 20<strong>06</strong><br />
von 10.00 Uhr - 12.00 Uhr<br />
10.00 Uhr<br />
- Eröffnung in der Turnhalle<br />
- Programm der Grundschul-<br />
und Hortkinder<br />
zum Anschauen: Kleine Ausstellung von Bastelarbeiten<br />
zum Mitmachen: Kinderflohmarkt<br />
Nach dem Programm können die Gäste in alle Räume des Schulund<br />
Hortobjektes Einblick nehmen.<br />
Im Hortcafé wird für das leibliche Wohl <strong>ges</strong>orgt.<br />
Unser Hort sucht einen Namen:<br />
- Endabstimmung über die Namensvorschläge -<br />
Jeder kann bis 11.30 Uhr seine Stimme abgeben!<br />
12.00 Uhr Bekanntgabe des Hortnamens<br />
Ende der Veranstaltung<br />
Wir hoffen darauf, genauso viele Gäste wie im letzten Jahr<br />
begrüßen zu können. Vielleicht werden es noch mehr?<br />
Die Lehrer und Erzieher von Grundschule und Hort Dieskau<br />
Apel<br />
Mende
<strong>Kabelske</strong>tal - 10 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
Einladung<br />
zum 8. Trabant- und IFA-Treffen<br />
vom 23.<strong>06</strong>. bis 25.<strong>06</strong>.20<strong>06</strong> in Dieskau (bei Halle) Festwiese<br />
Was erwartet euch?<br />
- Ein klasse Wochenende<br />
- erstklassige Verpflegung<br />
... und am Sonnabend:<br />
- eine nostalgische Rundfahrt im Robur-Bus LO<br />
- musikalische Unterhaltung mit Live-Musik<br />
- Wahl des Zuschauerlieblings mit Auszeichnung<br />
- Tombola als Hauptpeis Camping-Wochenende<br />
- ein Besuch im Technik-Museum in Merseburg<br />
Ihr seid alle bei uns willkommen und jeder, der mit einem Ostmobil<br />
mit einem Gewicht über 3,5 t anreist, erhält freien Eintritt!<br />
Infos unter www.2-taktgenossen.de oder 01 76/21 61 07 03<br />
Wir laden ein:<br />
Zum Tag der offenen Tür<br />
im Jugendclub Zwintschöna<br />
Liebe Bürger der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal, besonders die der Ortschaft<br />
Zwintschöna,<br />
die Jugendlichen des Jugendclubs Zwintschöna laden Sie ganz<br />
herzlich zum Tag der offenen Tür unseres Jugendclubs ein.<br />
Wann: am Freitag, 19. Mai 20<strong>06</strong><br />
Zeit: 16.00 - 20.00 Uhr<br />
Bei Kaffee, selbst gebackenem Kuchen, Getränken und Grillwürstchen<br />
würden sich die Jugendlichen gern mit Anwohnern,<br />
Gemeinderäten, Vereinsvorständen und Interessierten über ihre<br />
und unsere Probleme unterhalten.<br />
Wir hoffen, Sie kommen recht zahlreich.<br />
Ganz nebenbei können Sie sich an kleinen Gewinnspielen beteiligen,<br />
die weder sportliches Können noch großes Geschick benötigen.<br />
Also dann bis zum 19. Mai 20<strong>06</strong>!<br />
Kirchliche Nachrichten Dieskau<br />
1. Wenn dieses Amtsblatt erscheint, beginnt<br />
einen Monat später am 4. Juni der Dieskauer<br />
Sommer. Hier der neueste Stand der<br />
19. Konzertreihe<br />
Dieskauer Sommer 20<strong>06</strong><br />
Jeden Sonntag - Beginn 16.00 Uhr<br />
Kirche St. Anna Dieskau<br />
Eintritt frei - Austritt nicht<br />
4. Juni Prof. Helmut Gleim, Orgel + Manfred Schnelle,<br />
Tanz<br />
11. Juni Triosphère: ungewöhnliches Klaviertrio aus<br />
Leipzig zwischen Klassik und Jazz (matthias<br />
zeller, violine; christoph schenker, cello; jens<br />
baermann, klavier)<br />
<strong>18</strong>. Juni Die Hallenser Madrigalisten, Leitung: Sebastian<br />
Reim<br />
25. Juni Calmus Ensemble, Leipzig<br />
2. Juli Kammerchor Tonart, Leitung: Bernd Ebert<br />
9. Juli Die „Kultourzeit-Singers” mit Gospels und<br />
Spirituals<br />
16. Juli Kammerchor Musik Diagonal, Leitung: Klaus<br />
Rhode<br />
23. Juli Gernot Oertel und Freunde mit „Rhapsodie<br />
in Blue”<br />
30. Juli Solotrompeter Manfred Geserick mit ehemals<br />
führenden philharmonischen Streichern<br />
„Von alter Musik bis Mozart”<br />
6. August Gruppe „Sprachlos” im Konzert - 5 + 1:<br />
Main-Stream-Jazz<br />
13. August Andreas Krödel (Klarinette) und Freunde:<br />
Mozart und anderes<br />
20. August Juliane Claus + Friederike Schöder:<br />
Gesang der Seraphim Dietlind Baumgarten,<br />
Orgel<br />
27. August Konzert für 2 Flügel: Juliane Tautz & Stephanie<br />
Dathe, Leipzig<br />
3. September TUBA MIRUM, alles mit vier Posaunen<br />
10. September SIX-O-PHON, Gesangssextett vom Opernhaus<br />
Halle<br />
17. September Dietlind & Elisabeth Baumgarten (Orgel &<br />
Gesang): Die schönsten Arien von J. S. Bach<br />
24. September Der Huttenchor, Halle, Leitung: Klaus Rhode<br />
Im Anschluss ab 17.00 Uhr Grillparty unterm Zelt<br />
Platzbestellungen für Konzerte (10,00 €) und weitere Informationen<br />
bei: Günther Baumgarten, 03 45/5 80 03 01<br />
Bitte Voranmeldung für Gruppe mit mehr als 12 Personen<br />
Stand: Januar 20<strong>06</strong><br />
2. Gottesdienste in der Kirche:<br />
- So., 7. Mai, 10.00 Uhr, Gottesdienst mit Taufe + Orgel<br />
- So., 21. Mai, 10.00 Uhr Gottesdienst mit Hl. Abendmahl +<br />
Orgel<br />
Herzlich willkommen!<br />
Denkmäler im Park Dieskau - Teil II<br />
Nach einer kurzen Einführung zum Park und der Beschreibung<br />
seines Wahrzeichens, des Goldhagen-Obelisken, im Teil I. der<br />
Artikelfolge werden im zweiten Teil diejenigen vier Denkmäler vor<strong>ges</strong>tellt,<br />
die in den vergangenen Jahren wieder auf<strong>ges</strong>tellt werden<br />
konnten.<br />
Hoffmann-Denkmal - zur Ehrung des Parkgründers Carl Christoph<br />
von Hoffmann (1744 - <strong>18</strong>01)<br />
Carl Christoph von Hoffmann war Verwaltungsfachmann und<br />
langjähriger Kammerdirektor des Prinzen Heinrich von Preußen.<br />
1772 wurde er durch Heirat Besitzer von Schloss und Park Dieskau.<br />
1786 avancierte er zum Kanzler der Universität Halle und<br />
wurde geadelt.<br />
Hoffmann-Denkmal auf Meiers<br />
Höhe<br />
• <strong>18</strong>01 Denkmalsaufstellung durch Hoffmanns Neffen Carl<br />
August von Hoffmann<br />
• Inschrift „Carl Christoph von Hoffmann aus Schlesien geb.<br />
6. August 1735, <strong>ges</strong>t. 9. Januar <strong>18</strong>01 - Königlich Preußischer<br />
Kanzler Oberschulrat und Kammerdirektor - Dem Stifter des<br />
Gartens, Menschenfreunde und Wohltäter - geweiht von seinem<br />
Neffen Carl August von Hoffmann”<br />
• Denkmalsreste wurden Ende des vergangenen Jahrhunderts<br />
im Mühlteichgraben gefunden<br />
• 2002 Denkmals-Wiederaufstellung durch den Förderverein<br />
Dieskau in einer Feierstunde unter Teilnahme vieler Bürger,<br />
umrahmt durch Gesang des Männerchores Zwintschöna
Nr. 9/20<strong>06</strong> - 11 -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
Vater-Hoffmann-Gedenkvase - von Carl Christoph von Hoffmann<br />
zur Erinnerung an seinen Vater am Ufer des Großen Mühlteiches<br />
errichtet<br />
Vater-Hoffmann-Denkmal<br />
• Etwa 1780 Denkmalaufstellung; Inschrift: „Viro bono Patri optimo<br />
filius aemulus Hoffmannus” („Dem braven Manne, dem<br />
besten Vater, sein nacheifernder Sohn H.”)<br />
• Unterteil des Denkmals wurde von Herrn W. Göritz/Dieskau<br />
sicher<strong>ges</strong>tellt und über mehrere Jahre aufbewahrt<br />
• 2003 Denkmalwiederaufstellung durch den Förderverein „Park<br />
Dieskau”<br />
• 2004 Vervollständigung des Denkmals durch die Gemeinde<br />
<strong>Kabelske</strong>tal mit neu angefertigter Urne<br />
Teschener Friedenssäule - zu Ehren des 1779 <strong>ges</strong>chlossenen<br />
„Teschener Friedens” auf<strong>ges</strong>tellt<br />
Der Teschener Frieden beendete im Mai 1779 den Bayrischen<br />
Erbfolgekrieg, in dem durch Eingreifen Preußens der Versuch<br />
Österreichs scheiterte, sich größere Teile Bayerns einzuverleiben.<br />
Dieser Krieg wurde weniger dadurch bekannt, dass von Preußen<br />
und Österreich „große Schlachten” <strong>ges</strong>chlagen wurden, sondern<br />
dadurch, dass hauptsächlich strategische Operationen stattfanden<br />
und dass für die Truppen - vorwiegend jeweils im Gebiet des<br />
Gegners - die Nahrungsbeschaffung im Vordergrund stand. Daher<br />
ging er in die Geschichte auch ein als „Kartoffelkrieg”.<br />
Schön ist dabei für den Park Dieskau, dass das Denkmal einem<br />
Friedensschluss gewidmet ist und es nicht wie viele andere seiner<br />
Art z. B. Schlachtensiege mit vielen tausend Gefallenen feiert.<br />
Teschener Friedenssäule<br />
• etwa 1781 Denkmals-Aufstellung; mit einer Inschrift: „Dem<br />
Frieden, d. 13. Mai 1779”<br />
• eine wahrscheinlich früher auf der Säule befindliche Vase ging<br />
unwiederbringbar verloren<br />
• 2004, zum 225. Jahrestag des Friedensschlusses, Wiederaufstellung<br />
der Säule nach Neuanfertigung eines Sockels aus<br />
sächsischem Sandstein<br />
Flora-Statue - Flora: römische Göttin der Blüten, der Blumen<br />
und des Frühlings<br />
Flora-Statue<br />
• Etwa 1783 Aufstellung der historischen Flora-Statue<br />
• Denkmalreste, in den 80er-Jahren am Pritschenteichgraben<br />
gefunden und zunächst von Dieskauer Bürgern aufbewahrt,<br />
gingen verloren<br />
• Mit Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege 2004<br />
Aufstellung einer dem historischen Vorbild nur bedingt entsprechenden<br />
provisorischen Flora-Statue<br />
• Wie bei provisorischen Lösungen im Allgemeinen darf man<br />
auf eine uns alle übertreffende Lebenszeit der von vielen Besuchern<br />
als schönes Denkmal empfundenen Flora hoffen.<br />
Fortsetzung folgt im nächsten Amtsblatt<br />
Dieter Friesecke, Zwintschöna<br />
Osterfeuer 20<strong>06</strong><br />
Hiermit geht ein ganz großes Dankeschön an alle Beteiligten und<br />
Helfer, die für das Gelingen des Osterfeuers beigetragen haben!<br />
Der Dank geht vor allem an die Dieskauer Vereine:<br />
TUS, Motorsportclub, FSV 05, Bogenschützen sowie an den Frauenchor!<br />
Weiterhin ein Dankeschön an den Dieskauer Schulhort und Danke<br />
an Petrus!<br />
Weiterer Dank geht an die Sponsoren: Hallorenfabrik Halle, MIT-<br />
GAS, GISA und Viebrockhaus BLH GmbH.<br />
Und zum Schluss ein herzliches Dankeschön an die kleinen und<br />
großen Besucher, denn ohne euch wäre so ein Event nur halb so<br />
schön!<br />
Auf eine Wiederholung und Wiedersehen hoffe ich am 07.04.2007.<br />
Michael Mohr
<strong>Kabelske</strong>tal - 12 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
Osterhäschen, Osterhas...<br />
So klang es am 6. April 20<strong>06</strong> durch die Kinderta<strong>ges</strong>stätte „Zwergenland”<br />
in Dölbau.<br />
Alle kleinen Zwerge hatten sich schon lange auf den Osterhasen<br />
gefreut und das Fest gründlich vorbereitet.<br />
Schon am Mittwoch, dem 5. April hatten sich die kleinen Dinos<br />
und die großen Mäuse in der Küche zum fleißigen Backen verabredet.<br />
Gemeinsam wurde der Teig gerührt und zwei Hasenkuchen<br />
gebacken. Diese wurden dann reichlich verziert. Am Donnerstag<br />
begann unser Fest mit einem reichhaltigen Frühstück mit<br />
leckeren Käse- und Wurstbroten, Kräuterbutter und viel Obst und<br />
frischem Gemüse. So <strong>ges</strong>tärkt begann dann die Suche nach den<br />
Osterkörbchen auf unserem Spielplatz. Die kleinen Elefanten hatten<br />
dabei den Vorteil, dass sie als Erste suchen durften. Alle Kinder<br />
durchstöberten mit viel Freude den Spielplatz, um auch kein<br />
Körbchen zu übersehen. Am Ende der Suchaktion konnte jedes<br />
Kind ein Körbchen auf sein Fach stellen und es am Nachmittag<br />
stolz Mama und Papa zeigen. Nach dem Mitta<strong>ges</strong>sen, welches<br />
für alle Kinder an einer gemeinsamen Tafel stattfand, fielen unsere<br />
Zwerge müde in ihre Betten und träumten sicher noch lange<br />
vom Osterhasen auf dem Spielplatz. Alle Kinder freuten sich am<br />
Nachmittag darauf, Mama und Papa das Osterkröbchen zu zeigen<br />
und von der Suche zu berichten. Ein aufregender Tag in der<br />
Kinderta<strong>ges</strong>stätte „Zwergenland” ging zu Ende. Aber es werden<br />
bestimmt noch viel folgen.<br />
Bis dahin verabschiedet sich das Team der Kinderta<strong>ges</strong>stätte<br />
und alle Zwerge und sagen tschüss bis zum nächsten Mal.<br />
Zu unserem Mai-Rentnertreff<br />
am 10.05.20<strong>06</strong>, um 14.00 Uhr möchte ich alle meine lieben Seniorinnen<br />
einladen.<br />
Ich möchte Sie alle, die an unserer Fahrt ins Grüne teilnehmen,<br />
bitten, das Geld für die Fahrt mitzubringen.<br />
Pro Person kostet der Tag inklusive 16 % Mehrwertsteuer 38,00<br />
Euro, wenn möglich, bitte das Geld passend mitbringen.<br />
Ich möchte mich auch in Ihrem Namen bei unserem Ekert, M. recht<br />
herzlich für seine Unterstützung bedanken, denn es ist schön,<br />
dass unsere Seniorinnen weiterhin gefahren werden können.<br />
Also bis dann.<br />
Es grüßt Sie alle<br />
Ihre Werra<br />
Arbeiterwohlfahrt<br />
Das Osterfeuer am 13.04.20<strong>06</strong><br />
in Osmünde<br />
Ein jähes Ende einer noch jungen Tradition<br />
Werte Einwohner der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal<br />
und des Ortsteiles Osmünde!<br />
Am 13.04.20<strong>06</strong> fand unser diesjähri<strong>ges</strong> Osterfeuer wieder statt.?<br />
Die Vorbereitungen für diese Veranstaltung waren wie jedes Jahr<br />
sehr umfangreich. Die Fackeln mussten besorgt werden, welche<br />
übrigens von den Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr<br />
privat finanziert wurden, um den Kindern und Jugendlichen<br />
unserer Gemeinde auch einmal etwas kostenlos bieten zu können.<br />
Sehr viele weitere Vorbereitungen wie Heranschaffen und Aufstapeln<br />
des Holzes, Herrichten des Festplatzes, Organisation der<br />
Veranstaltung (Musik, Verpflegung etc.), Einholung der nötigen<br />
Genehmigungen sowie letztendlich der Aufbau des Zeltes waren<br />
notwendig, um die Veranstaltung ordentlich vorzubereiten. Wir<br />
wollen aber hier nicht über die viele Arbeit, die so etwas mit sich<br />
bringt, jammern, jede Organisation und jeder Verein weiß schließlich,<br />
wie viel Arbeit in die Vorbereitung investiert wird, aber der<br />
gute Besuch entschädigt ja bekanntlich für alle Mühen. Am Tag<br />
des Osterfeuers lud das Wetter nicht gerade zu einem gemütlichen<br />
Beisammensein ein. Mit dieser Erkenntnis erwarteten wir<br />
keine große Besucherzahl. Als die Veranstaltung begann, waren<br />
wir überwältigt über die große Anzahl von Besuchern. An dieser<br />
Stelle unseren besonderen Dank an alle Einwohner für die zahlreiche<br />
Beteiligung. Über die Anwesenheit des Bürgermeisters,<br />
Herrn Hambacher, den Ortsbürgermeister Herrn Stahl, Herrn Koch<br />
sowie weiterer Personen des öffentlichen Lebens haben wir uns<br />
sehr gefreut und möchten uns auf diesem Weg dafür recht herzlich<br />
bedanken. Diese Tatsache und die vielen fröhlichen Kinderaugen<br />
waren ein Trost für den weiteren schicksalhaften Verlauf<br />
dieser Veranstaltung.<br />
Das unwidrige Wetter an diesem Tag machte es auch erforderlich,<br />
dass wir einige Vorbereitungen zur Absicherung des Feuers<br />
treffen mussten. So wurden vorbeugend 2 Hohlstrahlrohre, 1 TLF<br />
16 sowie nach dem Umzug ein LF 16/12 und ein TSF-W in Stellung<br />
gebracht.<br />
Es standen somit 3 Löschfahrzeuge und 26 Kameradinnen und<br />
Kameraden zur Bekämpfung eines eventuell eintretenden Ereignisses<br />
zur sofortigen Verfügung, also ein kompletter Löschzug.<br />
Als das Feuer gezündet wurde, kam es zu einem gewissen Funkenflug,<br />
was bei Feuern eigentlich als normal zu bezeichnen ist.<br />
Daraufhin wurden unverzüglich die Hohlstrahlrohre zum Einsatz<br />
gebracht, um einen Wassernebel zu erzeugen, welcher infolge<br />
der Thermik des Brandrauches mitgeführt wird und alle eventuell<br />
gefährdeten Objekte benetzt. Die Mehrzahl der Funken wurde<br />
dadurch sofort gelöscht und der Rest verlosch beim Auftreffen<br />
auf den benetzten Flächen, wobei dieser Anteil nicht einmal mehr<br />
über genügend Energie verfügte, um einen Brand auszulösen,<br />
Beobachtung des Sicherungspostens.<br />
Etwa 45 Minuten nachdem das Feuer entzündet wurde, beschwerte<br />
sich Familie D. aus der angrenzenden Franz-Hentze-Straße<br />
massiv über die Veranstaltung und den damit einhergehenden<br />
Funkenflug bei den Kameraden. Sie fühlten sich dadurch bedroht<br />
und hatten Angst, dass ihr Haus abbrennt. Trotz aller Beschwichtigungsversuche<br />
und Erläuterungen waren sie nicht zu beruhigen.<br />
Damit die Situation nicht eskaliert, entschlossen wir uns nach<br />
Absprache mit dem Bürgermeister, schweren Herzens das Feuer<br />
abzulöschen und die Veranstaltung vorzeitig zu beenden. Es<br />
bestand zu keinem Zeitpunkt Gefahr für Leib und Leben bzw.<br />
Sachwerte, das Abbrennen von Gartenabfällen im Frühjahr und<br />
im Herbst birgt ein höheres Risiko in sich, wer stellt sich schon<br />
einen Löschzug vor die Haustür?<br />
Das Traurige an der Geschichte ist, dass durch diese Aktion die<br />
Kameradinnen und Kameraden gänzlich alle Motivation für die<br />
Durchführung weiterer Osterfeuer verloren haben. Deshalb wird<br />
es in Osmünde nie wieder ein von der Feuerwehr organisiertes<br />
Osterfeuer geben!!!<br />
Es ist schade, dass die Bemühungen um eine kulturelle Bereicherung<br />
des Gemeindelebens von Einwohnern, welches unsere<br />
Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr nämlich neben<br />
ihrer „Nebentätigkeit” in der Feuerwehr auch sind, auf so eine Art<br />
und Weise zerstört werden. Werte Einwohner, an dieser Stelle<br />
möchte ich mich trotz allem, bei den vielen fleißigen Händen bedanken,<br />
welche bei der Vorbereitung und Durchführung unschätzbare<br />
Dienste leisteten. Dies sind im Einzelnen die Kameradinnen und<br />
Kameraden der Ortsfeuerwehren Osmünde und Schwoitsch, die<br />
Mitglieder des Vereins „<strong>18</strong>11 Osmünder Spritze e. V.”, Herrn Marcus<br />
Tiedtke, welche für die musikalische Umrahmung sorgten,<br />
Landwirt Bernd Wahren, der Firma Rohlmann GbR welche das<br />
Holz und die Technik zur Verfügung stellten, sowie Herrn Tristan<br />
Braun und sein Team für die kulinarische Umrahmung.<br />
Den Gemeindearbeitern der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal danken wir<br />
ebenfalls, sie räumten die leider übrig gebliebenen Reste des<br />
Osterfeuers in vorbildlicher Weise weg.
Nr. 9/20<strong>06</strong> - 13 -<br />
<strong>Kabelske</strong>tal<br />
Einen besonderen Dank an den Landwirt Sander; ohne seine<br />
Genehmigung zur Nutzung des Feldes wäre die letzte Veranstaltung<br />
dieser Art nicht möglich gewesen!<br />
Aus diesem Satz können Sie sicherlich ableiten, dass wir uns von<br />
kleineren Rückschlägen nicht gänzlich verschrecken lassen, wenn<br />
das sich einige wenige auch wünschen würden.<br />
Es wird uns etwas Neues einfallen, um das kulturelle Leben<br />
in dem Ortsteil Osmünde auch weiterhin zu bereichern !!!<br />
Lassen Sie sich überraschen - wir lassen uns nicht unterkriegen!!!<br />
Rückschläge regen bekanntlich die Kreativität an!<br />
Ihre Ortsfeuerwehr Osmünde<br />
1. Fire Games<br />
anlässlich des Ta<strong>ges</strong> der offenen Tür der FFw Gröbers und des<br />
Vereins zur Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Gröbers e. V.<br />
Ausschreibung:<br />
1. Disziplin: Saugleitung Slalomtragen<br />
4 mit Wasser gefüllte Saugschläuche (á 1,60 m)<br />
müssen durch einen Slalomparkur getragen<br />
werden. Der Schnellste gewinnt.<br />
2. Disziplin: TSF - ziehen<br />
Das Tragkraftspritzenfahrzeug der Feuerwehr<br />
Gröbers muss über eine festgelegte<br />
Strecke gezogen oder <strong>ges</strong>choben werden.<br />
Der Schnellste gewinnt. Fahrer stellt die Feuerwehr<br />
Gröbers.<br />
3. Disziplin: Feuerlöscherweitwurf<br />
Jeder der 5 Teilnehmer darf zwei leere Feuerlöscher<br />
werfen oder stoßen. Der weiteste<br />
Wurf je Teilnehmer zählt. Die höchste<br />
Gesamtweite aller 5 Teilnehmer gewinnt.<br />
4. Disziplin: Zielfüllen<br />
Zwei Behälter müssen aus einer Entfernung<br />
von 7 Metern gefüllt werden. Wer am<br />
schnellsten fertig ist hat gewonnen.<br />
Gewonnen hat das Team, welches die meisten Gesamtpunkte<br />
erkämpft hat. Je Station gibt es für den 1. Platz - 10 Punkte, 2. Platz<br />
- 9 Punkte, usw. Ab dem 10. Platz erhält jede Mannschaft 1 Punkt.<br />
Preis: Die beste Mannschaft erhält einen Überraschungspreis.<br />
Startvoraussetzungen:<br />
Startberechtigt sind Vereine, Firmen, Straßenzüge und alle individuellen<br />
Mannschaften. Die Teilnehmerzahl beträgt 5 Personen<br />
+ 1 Ersatzteilnehmer. Alle Mannschaften sollten einen Mannschaftsnamen<br />
tragen. Anmeldeschluss ist der 30. Mai 20<strong>06</strong>.<br />
Wettkampftag: 2. Juni 20<strong>06</strong> um <strong>18</strong>.00 Uhr<br />
Ort: Schulsportplatz Gröbers (direkt neben dem<br />
Gerätehaus)<br />
Ausrichter: Ortsfeuerwehr Gröbers und der Verein zur<br />
Förderung der Freiwilligen Feuerwehr Gröbers<br />
Anmeldung: Ortsfeuerwehr Gröbers<br />
Fax: 03 46 05/2 09 89 oder E-Mail über<br />
www.feuerwehr-groebers.de<br />
Anmeldeschluss: 30. Mai 20<strong>06</strong><br />
Kirchliche Nachrichten<br />
der Kirchengemeinde Osmünde<br />
Gottesdienste:<br />
Sonntag, 7. Mai 14.00 Uhr<br />
Sonntag, 21. Mai 14.00 Uhr<br />
Pfingstmontag, 5. Juni 10.30 Uhr mit Abendmahl<br />
Gesprächsnachmittag:<br />
Dienstag, 16. Mai, 14.00 Uhr<br />
Sprechstunde:<br />
Dienstag, 16. Mai, 16.15 Uhr<br />
Kindergottesdienst in Landsberg:<br />
7. Mai, 10.30 Uhr (Achtung! Neue Uhrzeit!)<br />
21. Mai, 10.30 Uhr<br />
Kirchentag Halle<br />
Der Kirchentag in Halle ist ökumenisch mit vielen Gästen von nah<br />
und fern. Unter dem Motto: „Ihr seid das Salz der Erde” sind Menschen<br />
eingeladen.<br />
Freitag, den 12. Mai 20<strong>06</strong><br />
Schülerkirchentag in den Franckeschen Stiftungen<br />
Samstag, den 13. Mai<br />
Familienkirchentag in den Franckeschen Stiftungen<br />
Sonntag, den 14. Mai 20<strong>06</strong><br />
10.00 Uhr Festgottesdienst vor der Marktkirche/Markt<br />
anschließend Podiumsdiskussionen und Musikalisches bis 15.00 Uhr<br />
Einen solchen Kirchentag in der Nähe bekommen wir in absehbarer<br />
Zeit nicht wieder!<br />
Donnerstag, 25. Mai<br />
10.00 Uhr Himmelfahrtsgottesdienst in der Kirchenruine<br />
von Dammendorf<br />
Im Anschluss an den Gottesdienst wird es sicher wieder einen<br />
Imbiss geben.<br />
Es ist Zeit zum Kennenlernen und für Wiedersehensfreude.<br />
Aktive Erholung im Kleingarten<br />
Der Kleingartenverein „Frieden” bietet<br />
in der Gemeinde <strong>Kabelske</strong>tal, Ortsteil<br />
Gottenz, noch freie Pachtgärten mit<br />
und ohne Bungalow.<br />
Ruhige Lage, Parzellen bis zu einer<br />
Größe von 610 m 2, schnelle Erreichbarkeit<br />
über Autobahn A 14,<br />
Abfahrt Gröbers.<br />
Auch Busanbindung vorhanden!<br />
- Kinderfreundlich -<br />
Vereinbarung für Besichtigungstermine bitte über Telefon:<br />
03 46 05-2 02 25
<strong>Kabelske</strong>tal - 14 -<br />
Nr. 9/20<strong>06</strong><br />
Heute meldet sich einmal wieder die Kita<br />
„Villa Kunterbunt” zu Wort<br />
Als Erstes möchten wir unserem Bericht eine Frage voranstellen.<br />
Wann ist ein Kindergarten qualitativ gut einzustufen? -<br />
Können tägliche Bastelarbeiten über einen Kindergarten etwas<br />
aussagen?<br />
Wir <strong>ges</strong>tatten uns, diese Frage mit dem Vorstellen vergangener<br />
Projekte zu beantworten.<br />
Unser Kindergartenjahr startete mit einem Märchenprojekt, nachdem<br />
wir die Mädchen all zu oft beim Verkleiden beobachtet hatten.<br />
Zur Einführung besuchte uns die Märchenpauline mit ihrer geheimnisvollen<br />
Truhe, in der viele Gegenstände aus verschiedenen Märchen<br />
steckten.<br />
Unsere Kinder hatten dabei viel Spaß, die Märchen zu erraten.<br />
Folgende Märchen standen zur Auswahl:<br />
1. Woche:<br />
Hänsel und Gretel, Aschenputtel, Dornröschen, Schneewittchen<br />
2. Woche:<br />
Froschkönig, Sieben Geißlein, Rumpelstilzchen, Rokäppchen<br />
In diesen 2 Wochen lernten die Kinder diese Märchen näher kennen.<br />
Sie spielten verschiedene Rollen mit entsprechenden Kostümen<br />
nach, bastelten Dekorationen sowie Zubehör, backten, kochten,<br />
erzählten nach u. v. m.<br />
Das Projekt „Wetterstation” brachte den Kindern die verschiedenen<br />
Wetterarten näher. Jedes Kind bastelte sich einen Wettekalender,<br />
in dem jeden Tag das Wetter eingetragen wurde. Sie<br />
schauten sich unterschiedliche Thermometer an und sprachen<br />
über Temperaturen, führten Experimente mit Wasser durch und<br />
machten zum Thema passende Finger- und Bewegungsspiele.<br />
Mit einer gruseligen Halloweenparty ging es weiter. Das Büfett<br />
war eine Augenweide - unsere Eltern hatten sich tolle Sachen<br />
zum Frühstück einfallen lassen. Nach dem gemeinsamen Frühstücksschmaus<br />
ging es ins Gruselzimmer zur Grusel<strong>ges</strong>chichte<br />
und zu weiteren gruselig-lustigen Spielen.<br />
In der Vorweihnachtszeit herrschte ein aufgeregtes Treiben in<br />
unserer Villa. Wie die kleinen Heinzelmännchen hämmerten und<br />
werkelten unsere Kleinen, um wenigstens ein Geschenk mit nach<br />
Hause nehmen zu können.<br />
Ein Kuchenbasar und Trödelmarkt brachten uns noch klingende<br />
Kassen, die die Erfüllung mancher Kinderwünsche noch ermöglichte.<br />
Die Weihnachtszeit begann mit unsrem jährlichen Adventssingen<br />
auf dem unteren Flur. Später folgten die Nikolaus- und Weihnachtsfeier<br />
mit dem größten Weihnachtsmann der Welt.<br />
Das neue Jahr begann mit der Woche des Buches. Jedes Kind<br />
konnte ein Lieblingsbuch mitbringen und vorstellen. In diesem<br />
Zusammenhang stellte Fr. Prill unseren Kindern ihr zweites Kinderbuch<br />
in einer Buchlesung vor.<br />
Das Mozartprojekt weckte im Februar die Neugier vieler Kinder.<br />
Mit klassischer Musik luden wir die Kinder ins Mozartzimmer ein.<br />
Eine festlich gedeckte Tafel wie zu Mozarts Zeiten sowie Instrumente<br />
und Noten fanden die Kinder hier vor. Zu Beginn besuchte<br />
uns eine Dame in einem historischen Gewand. Sie führte uns<br />
in die Zeit, in der Mozart lebte, und erzählte uns viel Wissenswertes<br />
und Interessantes. Die Kinder stellten Mozartkugeln selber<br />
her und vernaschten sie natürlich auch selbst. Besonders<br />
gefielen den Mädchen die Tänze, bei denen sie sich mit bunten<br />
Tüchern dazu bewegen konnten.<br />
Unsere Faschingsfeier begann mit einer Kornflakesparty im Partyraum<br />
der Gruppe IV. Danach ging es mit einer Polonaise zum<br />
Faschingsprogramm. Gut gelaunt folgten dann Spiele und Tänze.<br />
Unser nächsten Projekt waren „Die Dinosaurier”.<br />
Begeistert und voller Erwartung trafen sich jeden Morgen über<br />
30 Kinder und begrüßten sich mit einem kräftigen Saurierstampfen.<br />
Wir besprachen unsere Vorhaben und teilten uns in Gruppen auf.<br />
Die Großen sägten und hämmerten Höhlen und die Kleinen bauten<br />
und bemalten eine Dinolandschaft. Dinos entstanden aus Zeitungspapier,<br />
leckerer Teig wurde her<strong>ges</strong>tellt und Plätzchen aus<strong>ges</strong>tochen,<br />
Dinos aus Putenfleisch gebraten, Collagen gemacht,<br />
Dinolieder wurden <strong>ges</strong>ungen und viel über das Leben der Saurier<br />
erfahren.<br />
Am 9./10. März waren die Tage der Zahn<strong>ges</strong>undheit in unserer<br />
Kita. Hier besuchte uns die Zahnschwester des Gesundheitsamtes,<br />
Fr. Donaj, und erklärte uns, wie und warum man richtig Zähne<br />
putzen muss. Die Kinder bekamen Ausmalvorlagen und eine neue<br />
Zahnbürste. In anderen Gruppen wurde in dieser Zeit Obst- und<br />
Gemüsesalat her<strong>ges</strong>tellt.<br />
Das Projekt „Kindergarten der Tiere” mit einer Wettbewerbsbeteiligung<br />
der Apothekenumschau startete am 17.03. mit dem Puppenspiel<br />
„Der Entendieb”.<br />
An den nachfolgenden Tagen beschäftigten sich alle mit Tier-Kindern.<br />
Was fressen sie gerne, wo wohnen sie, wie heißen ihre<br />
Eltern. Es entstanden dabei sehr schöne Arbeiten, die wir auf<br />
unsere Post brachten und verschickten.<br />
Auf Wunsch vieler Jungen wurde ein Projekt „Raubtiere” ins Programm<br />
aufgenommen. Wie überrascht waren die Kinder, als riesengroße<br />
Raubtierspuren eines Morgens auf dem Flur zu sehen<br />
waren. Mit Taschenlampen und Lupen gingen sie voller Erwartung<br />
den Spuren nach und gelangten zum Dschungelzimmer. Hier<br />
erwartete sie tatsächlich ein Dschungel, in dem wilde Tiere lebten,<br />
Vögel zwitscherten und Geräusche vieler Tiere zu hören waren,<br />
die es zu erraten galt. Durch viele Fotos und einem kurzen Film<br />
kamen die Kinder ins Gespräch. Begeistert waren alle, als mit<br />
dem „Dschungel” <strong>ges</strong>pielt werden konnte, viele Kinder hatten<br />
Tiere von zu Hause mitgebracht, die dann zum Einsatz kamen.<br />
Zu Ostern gab es verschiedene Osterbasteleien und eine Osterfeier.<br />
In den Zeiten, in denen keine Projekte laufen, können die Kinder<br />
sich täglich zwischen 3 Angeboten entscheiden.<br />
Kinder, die nicht am Projekt teilnehmen möchten, haben andere<br />
Angebote zur Auswahl.<br />
Als Nächstes sind folgende Projekte gepalnt:<br />
„Zahlenwerkstatt”<br />
„Die Zeit”<br />
Sportfest zum Kindertag<br />
Geburtstagsfeier 9. Kita-Geburtstag<br />
Für unsere Eltern gab es folgende interessante Veranstaltungen:<br />
- Kinderunfälle<br />
- Rückenschule für Kinder<br />
- Brauchen Kinder Grenzen<br />
- Gesunde Ernährung<br />
Die SG Großkugel<br />
führt am 6. Mai 20<strong>06</strong>, ab 13.00 Uhr, ein Turnier für Frauenmannschaften<br />
durch. Neben den Gastgeberinnen treten die Mannschaften<br />
der SG Burghausen (Sachsen), TSV Ochsenbruck (Bayern),<br />
Eintracht Feldheim (Brandenburg), SG Döllnitz (Unionsklasse)<br />
und SG Eisdorf (Landesliga Sachsen-Anhalt) an. Das Turnier<br />
wird anlässlich des fünfjährigen Bestehens der Frauenmannschaft<br />
durchgeführt.<br />
Der Eintritt ist frei. Für Speisen und Getränke ist <strong>ges</strong>orgt.<br />
Die SG Großkugel sucht eine Übungsleiterin für die Mädchengrupe<br />
Tanz. Interessierte melden sich bitte beim Vorstand unter<br />
03 46 05/2 33 08.<br />
Der Vorstand<br />
1 Terpentin<br />
2 Ute - Termiten<br />
3 Rate - Telefon<br />
4 Sorte - Tender<br />
5 Sparte - Tenor<br />
6 Kantate - Test<br />
7 Alicante - Tee<br />
8 Verwandte<br />
Auflösung