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Flüchtlingspolitische Nachrichten vom 14.10.2009 - Förderverein ...

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<strong>Flüchtlingspolitische</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

<strong>vom</strong> <strong>14.10.2009</strong><br />

1 <strong>Flüchtlingspolitische</strong> <strong>Nachrichten</strong> und<br />

Protokoll der Sitzung <strong>vom</strong> 09.09.2009<br />

De <strong>Flüchtlingspolitische</strong>n <strong>Nachrichten</strong> <strong>vom</strong> 09.09.2009<br />

wurden ohne Änderungen verabschiedet.<br />

2 Kölner Flüchtlingspolitik<br />

2.1 Fachtagung zum Flüchtlingsschutz<br />

Wie bereits angekündigt veranstalten die Fachhochschule<br />

Köln und der <strong>Förderverein</strong> Kölner Flüchtlingsrat e.V. am<br />

29. und 30.10.2009 die Fachtagung „Flüchtlingsschutz als<br />

globale und lokale Herausforderung“ in den Räumen der<br />

Fachhochschule Köln, Mainzer Str. 5, 50678 Köln.<br />

Auf der Tagung werden u. a. Michael Lindenbauer<br />

(Vertreter des UNHCR in Deutschland und Österreich), Karl<br />

Kopp (PRO ASYL), Vertreter des Bundes- und des<br />

Innenministeriums NRW sowie Wissenschaftler/innen aus<br />

England, Griechenland und Deutschland Vorträge zur Lage<br />

der Flüchtlinge, zum Stand des internationalen<br />

Flüchtlingsschutzes, zur Situation an den EU-<br />

Außengrenzen, zu Konzepten temporärer und zirkulärer<br />

Migration, zu FRONTEX, Resettlement und zur freiwilligen<br />

Rückkehr halten.<br />

Am 2. Tagungstag geht es dann um lokale Belange. U. a.<br />

findet eine Podiumsdiskussion mit Guido Kahlen<br />

(Stadtdirektor der Stadt Köln) zum Thema<br />

„Flüchtlingsschutz und Bleiberechte – Politische und<br />

rechtliche Perspektiven in der Kommune am Beispiel der<br />

Stadt Köln“ statt. Moderiert wird die Diskussion von Isabel<br />

Schayani (WDR, Monitor).<br />

Weitere Informationen, auch über das Anmeldeverfahren,<br />

bei: Mercedes Pascual Iglesias, Tel.: 0176/43033754,<br />

Email: mercedes@pascual-online.de.<br />

2.2 Podiumsdiskussion am 10.11.2009 zur<br />

Flüchtlings- und Integrationspolitik der<br />

Stadt Köln<br />

Für den 10.11.2009, 19:00 Uhr im Haus der Kulturen –<br />

Kölner Flüchtlingszentrum, Turmstr. 3-5 (2. Etage), 50733<br />

Köln (Nippes), ist eine Veranstaltung zum Thema:<br />

„Flüchtlings- und Integrationspolitik der Stadt Köln nach<br />

den Kommunalwahlen: Bestandsaufnahme und Ausblick“<br />

geplant.<br />

Eingeladen sind Fraktionsvertreter/innen der im Kölner<br />

Stadtrat vertretenen demokratischen Parteien sowie die<br />

Leiterin der Kölner Ausländerbehörde. Moderiert wird die<br />

Podiumsdiskussion von der Journalistin Steffi Machnik.<br />

2.3 Kölner Forum gegen Rassismus und<br />

Diskriminierung gegründet<br />

In einer Presseinformation <strong>vom</strong> 22.09.2009 heißt es u. a.:<br />

„Am 21.09.2009 wurde von städtischen und<br />

nichtstädtischen Einrichtungen und Organisationen in<br />

Anwesenheit der Sozialdezernentin Marlis Bredehorst das<br />

‚Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung’<br />

gegründet.<br />

Im Unterschied zu anderen EU-Staaten ist in Deutschland<br />

die öffentliche und politische Sensibilität für Rassismus-<br />

und Diskriminierungssachverhalte gering ausgeprägt.<br />

Dabei wird allzu oft verkannt, dass Rassismus und<br />

Diskriminierung schon längst keine Randerscheinungen<br />

mehr sind, sondern aus der ‚Mitte der Gesellschaft’<br />

kommen.<br />

Daher ist und bleibt die Bekämpfung von Rassismus und<br />

Diskriminierung in jedweder Form – so auch in Form<br />

institutioneller und struktureller Ungleichbehandlung – eine<br />

dauerhafte gesellschaftliche Herausforderung, die stärker<br />

als bisher zu einer gesamtkommunalen<br />

Querschnittsaufgabe gemacht und als wichtiges politisches<br />

Handlungsfeld erkannt werden muss.<br />

Das Kölner Forum gegen Rassismus und Diskriminierung<br />

will dazu beitragen, die städtischen Maßnahmen sowohl im<br />

Hinblick auf die Information und Aufklärung der<br />

Bevölkerung über Rassismus und Diskriminierung als auch<br />

im Hinblick auf die Beseitigung und Verhinderung von<br />

Benachteiligungen von Kölnerinnen und Kölner mit<br />

Migrationshintergrund zu begleiten und hierzu eigene<br />

Vorschläge, Initiativen und Projekte zu entwickeln.<br />

Der Förderung der Antidiskriminierungsarbeit auf<br />

kommunaler Ebene kommt hierbei eine besondere<br />

Bedeutung zu.<br />

Zu den Gründungsmitgliedern gehören in alphabetischer<br />

Reihenfolge:<br />

agisra e.V. Informations- und Beratungsstelle für<br />

Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen,<br />

AntiDiskriminierungsBüro (ADB) Köln/Öffentlichkeit gegen<br />

Gewalt e.V., Caritasverband für die Stadt Köln<br />

e.V./Antidiskriminierungsbüro, Ford-Werke GmbH, Köln,<br />

<strong>Förderverein</strong> Kölner Flüchtlingsrat e.V., Polizeipräsidium<br />

Köln/Kommissariat Vorbeugung, Stadt Köln, Interkulturelles<br />

Referat, Stadt Köln, NS-Dokumentationszentrum/Info- und<br />

Bildungsstelle gegen Rechtsextremismus (ibs), Stadt Köln,<br />

Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und<br />

Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA).“<br />

Das Kölner Forum ist offen für weitere Mitglieder!<br />

Zur Sprecherin / zum Sprecher für die Dauer von zwei<br />

Jahren wurden gewählt: Banu Bambal und Claus-Ulrich<br />

Prölß.<br />

Das Kölner Forum hat u. a. folgende Aufgaben:<br />

□ Identifizierung und Auseinandersetzung mit<br />

Erscheinungsformen und Ausmaß von Rassismus und<br />

Diskriminierung in den Bereichen: Ämter und<br />

Behörden, Schule/Bildung/Weiterbildung,<br />

Ausbildung/Arbeit, Wohnen, Polizei,<br />

Justiz/Rechtsprechung, Gesundheit, Güter und<br />

Dienstleistungen, soziale Dienstleistungen,<br />

konfessionelle und andere Einrichtungen und Träger,<br />

öffentliche Verkehrsmittel, Medien, öffentlicher Raum,<br />

persönlicher Nahbereich<br />

□ Kooperation mit Politik, Behörden, kommunalen und<br />

zivilgesellschaftlichen Trägern, Wohlfahrtsverbänden,<br />

wirtschaftlichen Unternehmen zur Aufklärung,<br />

Einflussnahme und Multiplikation mit dem Ziel,<br />

Rassismus und Diskriminierung zu verhindern<br />

25 Jahre Kölner Flüchtlingsrat 1


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□ Auseinandersetzung mit rechtlichen und (kommunal-<br />

)politischen Grundlagen der Arbeit gegen Rassismus<br />

und Diskriminierung<br />

□ Initiierung, Vorstellung und Unterstützung von<br />

Konzepten und Maßnahmen gegen Rassismus und<br />

Diskriminierung insbesondere auf kommunaler und<br />

Landesebene<br />

□ Entwicklung und Fortschreibung gemeinsamer<br />

Definitionen, Leitlinien und Zielsetzungen der Arbeit<br />

gegen Rassismus und Diskriminierung<br />

□ Erarbeitung von Handlungsstrategien und<br />

gemeinsamen Projekten und präventiven Maßnahmen<br />

im Hinblick auf die Arbeit gegen Rassismus und<br />

Diskriminierung<br />

□ Konstruktive und kritische Begleitung sowie<br />

Unterstützung der Tätigkeiten der/des<br />

Antidiskriminierungsbeauftragten der Stadt Köln und<br />

der nichtstädtischen Antidiskriminierungsbüros<br />

□ Förderung der interkulturellen Öffnung, Vielfalt und<br />

Kompetenz im Hinblick auf die öffentliche Verwaltung,<br />

Bildung und Ausbildung, Arbeit und Beruf, Zugang zu<br />

Dienstleistungen und zum Wohnungsmarkt<br />

□ Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

□ Ansprechpartner für Stadtrat, Ausschüsse und<br />

Verwaltung<br />

□ Veranlassung und Herausgabe wissenschaftlicher<br />

Untersuchungen und Studien<br />

□ Anfertigung von (fachlichen) Stellungnahmen,<br />

Gutachten und Berichten<br />

□ Vernetzung auf Landesebene<br />

□ Fach- und Erfahrungsaustausch<br />

□ Durchführung von Fortbildungen und Veranstaltungen<br />

Weitere Informationen und Auskünfte, auch über Fragen<br />

der Mitgliedschaft, gibt es in der Geschäftsstelle des Kölner<br />

Flüchtlingsrates.<br />

2.4 Geschäftsbericht der<br />

Ausländerrechtlichen Beratungskommission der<br />

Stadt Köln<br />

Nach Mitteilung der Verwaltung wurden im Zeitraum Mai<br />

2006 bis Juli 2009 insgesamt 53 Fälle in die<br />

Ausländerrechtlichen Beratungskommission (ABK) der<br />

Stadt Köln eingebracht. Davon konnten 40 Fälle zur<br />

weiteren Beratung vorgeschlagen werden.<br />

Von diesen 40 Fällen konnte<br />

□ in 20 Fällen ein Aufenthalt aus humanitären Gründen,<br />

□ in 5 Fällen ein Aufenthalt aus familiären Gründen<br />

erteilt werden.<br />

□ In 2 Fällen wurde ein Recht auf Wiederkehr<br />

festgestellt,<br />

□ In 7 Fällen wurde eine Ermessensduldung erteilt und<br />

□ ein Fall wurde an die Härtefallkommission des Landes<br />

NRW abgegeben.<br />

□ 3 Personen sind ausgereist bzw. unbekannt verzogen<br />

und<br />

□ 2 Fälle befinden sich noch in der aktuellen Beratung.<br />

In 11 weiteren Fällen konnte eine verwaltungsinterne<br />

Lösung gefunden werden.<br />

2.5 Deutschkurse im Flüchtlingszentrum<br />

Im Haus der Kulturen – Kölner Flüchtlingszentrum,<br />

Turmstr. 3-5, 50733 Köln, finden folgende Deutschkurse<br />

statt:<br />

□ Deutschkurs für Anfänger/innen (mit<br />

Kinderbetreuung), jeden Montag von 14:30-17:00 Uhr<br />

und jeden Mittwoch von 12:30-14:00 Uhr,<br />

□ Deutschkurs für Anfänger/innen, jeden Montag von<br />

18:30-20:00 Uhr und jeden Donnerstag von 18:30-<br />

20:00 Uhr,<br />

□ Konversationskurs Deutsch für Frauen (mit<br />

Kinderbetreuung), jeden Donnerstag von 10:00-12:00<br />

Uhr.<br />

Alle Angebote sind kostenlos.<br />

Anmeldung bei Frau Fallahi oder bei Frau Linder unter Tel.:<br />

0221 / 1686057-0 und –1.<br />

3 Bleiberechts- und Altfallregelung<br />

3.1 Aktueller Stand in der Stadt Köln<br />

Vom 11.12.2006 bis zum 31.08.2009 wurden insgesamt<br />

2.257 Anträge auf Bleiberecht gestellt.<br />

Nach der IMK-Bleiberechtsregelung wurden 309<br />

Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 AufenthG erteilt.<br />

Nach der gesetzlichen Altfallregelung wurden 209<br />

Aufenthaltserlaubnisse nach § 23 Abs. 1 AufenthG und 759<br />

Aufenthaltserlaubnisse nach § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG<br />

(„auf Probe“) erteilt.<br />

Gemessen an den 5.321 Flüchtlingen, die am 31.12.2006<br />

mit Duldung in der Stadt Köln lebten, beträgt die<br />

Erteilungsquote hinsichtlich der Aufenthaltserlaubnis nach<br />

§ 23 Abs. 1 AufenthG 9,7%.<br />

272 Anträge wurden zurückgenommen, 167 weitere<br />

Anträge wurden zurückgenommen, weil eine<br />

Aufenthaltserlaubnis auf anderer Grundlage erteilt wurde,<br />

und 407 Anträge wurden abgelehnt. In 96 Fällen scheitert<br />

die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis allein aufgrund der<br />

Passlosigkeit.<br />

4 Berichte<br />

4.1 Nach der Bundestagswahl:<br />

„Flüchtlingsrechte in den Koalitionsvertrag“<br />

PRO ASYL und AMNESTY INTERNATIONAL fordern eine<br />

neue Bleiberechtsregelung und das Ende der<br />

menschenrechtswidrigen Rückschiebungen an den<br />

Grenzen Europas.<br />

In einer Presseerklärung <strong>vom</strong> 30.09.2009 heißt es hierzu u.<br />

a.:<br />

„Die schwarz-gelbe Koalition muss den Flüchtlingsschutz<br />

im Koalitionsvertrag verankern. Das betreffe sowohl<br />

Flüchtlinge, die in Deutschland leben, als auch die, die<br />

verzweifelt versuchten, auf europäischem Boden einen<br />

Asylantrag zu stellen, sagten Vertreter von Amnesty<br />

International und Pro Asyl heute in Berlin.<br />

Die Organisationen forderten, die zum 31. Dezember<br />

auslaufende Bleiberechtsregelung neu zu fassen und dabei<br />

deutlich zu verbessern. ‚Die unmenschliche Praxis der<br />

Kettenduldungen ist immer noch nicht abgeschafft. Wer<br />

lange hier lebt, muss bleiben dürfen’, sagte Günter<br />

Burkhardt, Geschäftsführer von Pro Asyl. Die eng<br />

25 Jahre Kölner Flüchtlingsrat 2


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gefassten Ausschlussgründe hätten von vornherein viele<br />

Flüchtlinge von der Bleiberechtsregelung ausgeschlossen.<br />

Die einmaligen Stichtage für die Einreise führten dazu,<br />

dass immer wieder neue Fälle von langjährig Geduldeten<br />

entstehen. ‚Abschiebungen nach jahrelangem Aufenthalt<br />

sind unmenschlich. Die Stichtagsregelung muss<br />

aufgehoben, das Bleiberecht von der<br />

Lebensunterhaltssicherung entkoppelt werden’, forderte<br />

Burkhardt. Die Isolierung in Lagern und die entmündigende<br />

Zwangsversorgung mit Essenspaketen müsse beendet<br />

werden.<br />

Mit Blick auf die Flüchtlingspolitik der EU fordern Pro Asyl<br />

und Amnesty die neue Bundesregierung, auf, Deutschlands<br />

ganzes politisches Gewicht dafür einzusetzen, damit<br />

Flüchtlinge nicht länger auf Hoher See im Mittelmeer<br />

abgefangen und ohne rechtsstaatliche Überprüfung ihrer<br />

Fluchtgründe in Transitstaaten zurückgeschickt werden.<br />

‚Das ist völkerrechtswidrig’, erklärte Wolfgang Grenz, Leiter<br />

der Abteilung Länder und Asyl von Amnesty International.<br />

‚Es gibt keinen menschenrechtsfreien Raum im Mittelmeer.<br />

Auch Menschen, die auf Hoher See aufgegriffen werden,<br />

haben Anspruch auf ein faires Asylverfahren.’ Libyen und<br />

andere nordafrikanische Staaten erfüllten diese<br />

Voraussetzungen nicht. Die Agentur Frontex braucht nach<br />

Auffassung der Organisationen dringend<br />

menschenrechtskonforme Leitlinien.<br />

Weiter forderten Amnesty und Pro Asyl, Deutschland dürfe<br />

sich nicht länger dagegen sperren, die Verantwortung für<br />

die Flüchtlinge solidarischer innerhalb Europas zu verteilen.<br />

‚Deutschland muss mehr Flüchtlinge aufnehmen als bisher,<br />

statt die Verantwortung auf die Randstaaten abzuwälzen’,<br />

sagte Burkhardt. Griechenland, Malta und Zypern sind in<br />

der Tat mit der Flüchtlingsaufnahme überlastet. In<br />

Griechenland gebe es kein menschenrechtlichen Standards<br />

genügendes Asylverfahren, was auch die Eilentscheidung<br />

des Bundesverfassungsrerichts <strong>vom</strong> 8.09.2009 nahelege.<br />

‚Abschiebungen nach Griechenland müssen daher sofort<br />

ausgesetzt werden’, forderte Burkhardt.<br />

Zur solidarischeren Verteilung der Aufgaben im<br />

Flüchtlingsschutz gehört nach Ansicht von Pro Asyl und<br />

Amnesty International auch, einem Programm für die<br />

regelmäßige Neuansiedlung (Resettlement) von<br />

Flüchtlingen zuzustimmen, die in anderen Ländern bereits<br />

als Flüchtlinge anerkannt sind, dort aber auf Dauer nicht<br />

bleiben könnten. Die EU-Kommission hat hier<br />

entsprechende Vorschläge gemacht. ‚Die Aufnahme<br />

irakischer Flüchtlinge aus Jordanien und Syrien zeigt, dass<br />

ein solches Programm umsetzbar ist’, sagte Grenz. ‚Die<br />

2.500 Iraker können nur ein Anfang sein. Wir müssen<br />

jährlich Flüchtlinge bei uns neu ansiedeln. Und damit kein<br />

Missverständnis entsteht: Es soll die individuelle Aufnahme<br />

von Flüchtlingen ergänzen, nicht ersetzen’, sagte Grenz.<br />

Staaten wie Australien, Dänemark, Finnland,Kanada,<br />

Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und<br />

die USA siedeln schon seit langem regelmäßig Flüchtlinge<br />

bei sich neu an. Schweden, ein Land von neun Millionen<br />

Einwohnern, nimmt jährlich bis zu 1.800 Flüchtlinge<br />

dauerhaft auf.“<br />

4.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum<br />

Aufenthaltsgesetz<br />

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.09.2009<br />

beschlossen, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift<br />

gemäß Artikel 84 Abs. 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.<br />

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:<br />

„Der Bundesrat begrüßt das nach intensiven<br />

Abstimmungsgesprächen zwischen Bund und Ländern<br />

erreichte Zustandekommen der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz. Damit das<br />

wichtige Arbeitsinstrument für die Ausländerbehörden<br />

möglichst bald in Kraft treten kann, stimmt der Bundesrat<br />

der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum<br />

Aufenthaltsgesetz ohne Vorbehalte zu.<br />

Gleichwohl bleibt es ein dringendes Anliegen, Opfer von<br />

Zwangsheirat noch besser zu schützen. Der Bundesrat<br />

bittet deshalb die Bundesregierung, bei der nächsten<br />

Überarbeitung des Aufenthaltsgesetzes eine verbesserte<br />

Rückkehrmöglichkeit für Opfer von Zwangsheirat durch<br />

Ergänzung von § 51 Aufenthaltsgesetz vorzusehen.<br />

Ihr Aufenthaltstitel darf nicht schon nach sechs Monaten<br />

erlöschen, weil es Betroffenen häufig erst später gelingt,<br />

sich aus ihrer Zwangssituation zu befreien und nach<br />

Deutschland zurück zu kehren.<br />

Zudem sollte bei der nächsten Überarbeitung der<br />

Allgemeinen Verwaltungsvorschrift erneut geprüft werden,<br />

ob die besondere Situation von Opfern von Zwangsheirat<br />

durch einen Hinweis im Zusammenhang mit § 22<br />

Aufenthaltsgesetz (Aufnahme aus dem Ausland aus<br />

dringenden humanitären Gründen) verbessert werden<br />

kann.“<br />

Die Verwaltungsvorschrift ist im Internet unter<br />

http://www.koelnerfluechtlingsrat.de/download/AllgemeineVerwaltungsvorschri<br />

ftenAufenthG.pdf erhältlich.<br />

4.3 Abschiebungen in den Kosovo<br />

Am 29.09.2009 startete von Düsseldorf aus ein<br />

Abschiebeflugzeug nach Prishtina. Nach Auskunft von<br />

Monika Düker (MdL, Bündnis 90/Die Grünen) waren 153<br />

Personen für den Flug angemeldet, von denen 32<br />

tatsächlich abgeschoben wurden. Hierbei handelte es sich<br />

um 30 Kosovaren und 2 Montenegriner. Unter den<br />

Kosovaren waren 12 Personen Angehörige der Roma, vier<br />

davon aus NRW, eine 7-köpfige Familie aus Mecklenburg-<br />

Vorpommern und eine Person aus Niedersachsen. Unter<br />

den 12 Personen waren insgesamt drei Straftäter.<br />

4.4 Cap Anamur-Prozess: Freispruch für<br />

Kapitän Stefan Schmidt und Elias Bierdel<br />

In einer Pressemitteilung von PRO ASYL <strong>vom</strong> 07.10.2009<br />

heißt es u. a.:<br />

„Der Cap Anamur-Prozess ist nach drei Jahren zu Ende.<br />

Mit dem Freispruch hat die italienische Justiz die einzig<br />

mögliche Konsequenz gezogen, denn schon die Anklage<br />

hätte nie erhoben werden dürfen. Humanitäre Hilfe ist<br />

niemals ein Verbrechen. PRO ASYL fordert, dass auch die<br />

tunesischen Fischer, in deren Verfahren die<br />

Urteilsverkündung noch aussteht, ebenfalls freigesprochen<br />

werden. Derartige Strafverfahren gegen humanitäre Helfer<br />

müssen für die Zukunft ausgeschlossen werden.<br />

Bereits von dem quälend langen Verfahren ging eine<br />

verheerende Signalwirkung aus. Zunehmend berichten<br />

Bootsflüchtlinge, in den Gewässern zwischen Libyen, Malta<br />

und Italien seien Schiffe an ihren seeuntüchtigen<br />

25 Jahre Kölner Flüchtlingsrat 3


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Flüchtlingsbooten vorbeigefahren ohne zu helfen. Die Saat<br />

der Inhumanität, ausgebracht <strong>vom</strong> früheren Innenminister<br />

Schily und seinem italienischen Amtskollegen Pisanu, geht<br />

damit auf. Sie wollten mit einem harten Vorgehen gegen<br />

die Cap Anamur humanitäre Hilfe kriminalisieren und<br />

Nachahmer abschrecken.<br />

Die Crew mit einem skandalösen Verfahren zu überziehen<br />

und mit den 37 geretteten Flüchtlingen per<br />

Blitzabschiebung kurzen Prozess zu machen, sollte zwei<br />

Botschaften vermitteln. Schiffsbesatzungen sollten in<br />

Zukunft wegschauen und weiterfahren. Potentiellen<br />

Schutzsuchenden sollte eingebläut werden: An unseren<br />

Küsten warten Inhaftierung und Rücktransport. Den<br />

politischen Charakter des Verfahrens hat der<br />

Oberstaatsanwalt von Agrigento zu Anfang des Verfahrens<br />

offen eingestanden: Man sei in rechtlicher und politischer<br />

Hinsicht dazu gezwungen, die Wiederholung solcher<br />

Aktionen zu verhindern, auch wenn sie in edler Absicht<br />

geschehen.<br />

Auf die Anklagebank gehört die menschenverachtende<br />

Flüchtlingspolitik der Regierung Berlusconi, international<br />

bekannt als Push-back-policy. Die italienische<br />

Küstenwache bringt seit Anfang Mai 2009 Flüchtlingsboote<br />

in internationalen Gewässern auf und drängt sie nach<br />

Libyen zurück. Über tausend Bootsflüchtlingen werden dort<br />

die Menschenrechte vorenthalten. Dort werden sie in<br />

Haftlagern festgehalten, oftmals schwer misshandelt, in der<br />

Wüste ausgesetzt oder abgeschoben.<br />

Für die beiden Freigesprochenen gehen Jahre großer<br />

Ungewissheit zu Ende, während derer sie sich zur<br />

Verfügung der italienischen Justiz halten mussten. Schon<br />

die Verfahrensdauer selbst war ein Mittel zum politisch<br />

erstrebten Zweck: der Abschreckung von humanitärem<br />

Handeln. Der so entstandene Schaden kann nicht wieder<br />

gut gemacht werden.<br />

Über die unmittelbare Rettungstat hinaus bleibt es das<br />

humanitäre Verdienst der Cap Anamur-Crew, mit ihrer Tat<br />

den Menschenrechtsskandal an der EU-Außengrenze<br />

offengelegt zu haben: Europa lässt sterben.“<br />

Währenddessen steht die Verabschiedung der sog.<br />

praktischen Leitlinien für FRONTEX-Einsätze durch die EU-<br />

Kommission an. Mitte Oktober 2009 soll hierzu ein<br />

(weiterer) Entwurf vorgelegt werden.<br />

Diese Leitlinien („Regeln zur Überwachung der Seegrenzen<br />

bei FRONTEX-Einsätzen“) enthalten Vorschriften über das<br />

Abfangen und Eskortieren von Schiffen, auf denen sich<br />

nachweislich oder mutmaßlich illegale MigrantInnen<br />

befinden, die Pflicht zur Rettung aus Seenot und sehen ein<br />

Verfahren vor, nach dem der Hafen bestimmt wird, in dem<br />

das aus Seenot gerettete Schiff landen soll. Ferner sollen<br />

sie das Refoulement-Verbot der Genfer<br />

Flüchtlingskonvention festlegen.<br />

4.5 Kontoeröffnung für Flüchtlinge mit<br />

Duldung<br />

Seit dem Inkrafttreten des<br />

Geldwäschebekämpfungsgesetzes am 23.08.2008 sind<br />

Kreditinstitute im Sinne von § 1 in Verbindung mit § 154<br />

des Geldwäschebekämpfungsgesetzes gesetzlich<br />

verpflichtet, bei Einrichtung eines Girokontos den<br />

Kontoführer zu identifizieren.<br />

Infolgedessen muss ein amtlich gültiger Ausweis in Form<br />

eines inländischen oder nach ausländerrechtlichen<br />

Bestimmungen anerkannten oder zugelassenen Passes,<br />

Personalausweises oder Pass- oder Ausweisersatzes,<br />

vorgelegt werden.<br />

Das Geldwäschebekämpfungsgesetz bietet somit die<br />

rechtliche Grundlage für die Verweigerung der<br />

Kontoeröffnung für Flüchtlinge mit Duldung.<br />

Laut einer von Pro Asyl zum Thema gestellten Petition wird<br />

in über 90 % der Fälle die Duldung nicht als Ausweisersatz<br />

nach § 48 Abs. 2 AufenthG ausgestellt. wobei von<br />

bundesweit ca. 100 000 Betroffenen gesprochen wird. Pro<br />

Asyl stellt weiter klar, eine Teilnahme am gesellschaftlichen<br />

Leben sei ohne Girokonto heutzutage kaum möglich.<br />

4.6 Anzahl der Asylanträge steigt<br />

In der Zeit von Januar bis September 2009 haben bereits<br />

insgesamt 20.201 Personen in Deutschland Asyl beantragt.<br />

Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (16.586<br />

Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 3.615<br />

Personen (21,8 Prozent).<br />

Im September 2009 wurden beim Bundesamt für Migration<br />

und Flüchtlinge 2.609 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der<br />

Asylbewerber ist im Vergleich zum Vormonat um 161<br />

Personen (6,6 Prozent) und gegenüber dem<br />

Vorjahresmonat September 2008 um 644 Personen (32,8<br />

Prozent) gestiegen.<br />

309 Personen (1,4%) wurden bislang als Asylberechtigte<br />

nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt und 6.228<br />

Personen (28,6%) nach der Genfer Flüchtlingskonvention.<br />

Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis<br />

September 2009 bei 1.131 Personen (5,2%)<br />

Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des<br />

Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.<br />

4.7 PRO ASYL zum Weltkindertag 2009<br />

In einer Presseerklärung von PRO ASYL: <strong>vom</strong> 18.09.2009<br />

heißt es u. a.:<br />

„Anlässlich des Weltkindertages am 20. September erinnert<br />

die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO<br />

ASYL daran, dass die UN-Kinderrechtskonvention in<br />

Deutschland weiterhin nicht uneingeschränkt umgesetzt ist.<br />

Kinderflüchtlinge erhalten in Deutschland immer noch nicht<br />

den völkerrechtlich verbrieften Schutz.<br />

‚Die fortgesetzte Ungleichbehandlung von<br />

Flüchtlingskindern stellt ein politisches Versagen dar – sie<br />

muss endlich beseitigt werden’, so Heiko Kauffmann,<br />

Vorstandsmitglied von PRO ASYL.<br />

In der Praxis führt die Aufrechterhaltung der<br />

bundesdeutschen Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention<br />

dazu, dass internationale Standards für Flüchtlingskinder<br />

immer noch nicht gelten. In Deutschland werden sie mit 16<br />

Jahren verfahrensmündig und unterliegen dem restriktiven<br />

Asylbewerberleistungsgesetz sowie einem faktischen<br />

Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Unbegleitete minderjährige<br />

Flüchtlinge können in Abschiebungshaft genommen und<br />

abgeschoben werden.<br />

25 Jahre Kölner Flüchtlingsrat 4


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Seit Jahren kämpft PRO ASYL dafür, dass diese<br />

Vorbehalte endlich zurückgenommen werden. Trotz<br />

zahlreicher Parlamentsbeschlüsse wird die Rücknahme der<br />

Vorbehalte immer wieder von den Innenministern des<br />

Bundes und der Länder verschleppt.<br />

‚Zu den unabdingbaren Inhalten eines Prioritätenkatalogs<br />

jeder neuen Bundesregierung muss die uneingeschränkte<br />

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gehören’, so<br />

Kauffmann.<br />

Die Schwerpunkte:<br />

□ Kinderschutz bis zur Volljährigkeit;<br />

□ Regelunterbringung von unbegleiteten Minderjährigen<br />

in Jugendhilfeeinrichtungen und nicht in Lagern<br />

zusammen mit Erwachsenen;<br />

□ Verbot der Abschiebungshaft für unbegleitete<br />

minderjährige Flüchtlinge;<br />

□ Flüchtlingskindern müssen die gleichen<br />

Bildungschancen eröffnet werden.<br />

Nicht nur der deutsche, sondern auch der europäische<br />

Umgang mit schutzsuchenden Kindern verletzt permanent<br />

deren Rechte.<br />

Flüchtlingskinder gehören zu den Hauptleidtragenden einer<br />

verfehlten europäischen Flüchtlingspolitik. Afghanische<br />

Minderjährige riskieren ihr Leben bei der gefährlichen<br />

Überfahrt von der Türkei nach Griechenland. Sie werden<br />

dort unter unmenschlichen Lebensbedingungen inhaftiert<br />

und irgendwann in die völlige Schutzlosigkeit entlassen.<br />

Bilder von ausgehungerte Flüchtlingskindern im<br />

griechischen Patras oder von Kindern, die in der<br />

Kanalisation von Rom leben, schreckten die Öffentlichkeit<br />

auf, führen aber nicht zu einer dauerhaften Verbesserung<br />

der Verhältnisse. Im französischen Calais leben<br />

Minderjährige unter unglaublichen Umständen in<br />

selbstgebauten Behausungen.<br />

Solche Zustände verdeutlichen, dass die Europäische<br />

Union sich zwar abstrakt zum ‚Wohl des Kindes’ bekennt,<br />

aber hinnimmt, dass in der europäischen Praxis kein<br />

Schutzsystem für Flüchtlingskinder existiert.<br />

4.8 Französische Vorschläge für eine<br />

„innovative Asylpolitik“ in Libyen<br />

Die französische Regierung hat mit Note <strong>vom</strong> 11.09.2009<br />

im Europäischen Rat eine Diskussion über neue<br />

Maßnahmen der Einwanderungspolitik und Grenzsicherung<br />

im Mittelmeer angeregt.<br />

Stefan Keßler (Jesuiten-Flüchtlingsdienst Europa) schreibt<br />

hierzu u. a.:<br />

„Die Vorschläge zielen vor allem darauf ab, die<br />

Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten mit<br />

Libyen (und der Türkei) bei der Bekämpfung irregulärer<br />

Einwanderung zu verbessern. Dazu gehören ‚innovative<br />

solutions concerning asylum’. Die Europäische<br />

Kommission soll aufgefordert werden, die<br />

Realisierungsmöglichkeiten der beiden folgenden<br />

(alternativen?) Modelle auszuloten:<br />

1. Verhandlungen mit UNHCR, IOM und Libyen über die<br />

Einrichtung eines ad hoc Schutzprogramms in Libyen:<br />

Personen, die im Mittelmeer aufgegriffen und nach Libyen<br />

zurückgeschickt werden, würden danach in Libyen einen<br />

Asylantrag stellen können, der <strong>vom</strong> UNHCR überprüft<br />

würde. Anerkannte Flüchtlinge könnten dann im Rahmen<br />

der noch zu entwickelnden Resettlement-Programme von<br />

den EU-Mitgliedsstaaten übernommen werden. IOM soll<br />

wohl die Verantwortung für die Versorgung der<br />

Asylsuchenden im Erstaufnahmeland (Libyen) während des<br />

Überprüfungsverfahrens übernehmen.<br />

2. Die Möglichkeit, dass die diplomatischen Vertretungen<br />

der Mitgliedsstaaten in Libyen – mit Unterstützung des<br />

noch einzurichtenden Europäischen Asylbüros –<br />

Asylanträge entgegennehmen und einer ersten Prüfung<br />

unterziehen. Wird ein Asylantrag nicht als offensichtlich<br />

unbegründet verworfen, soll der Antragsteller für die weitere<br />

Durchführung des Verfahrens in die Europäische Union<br />

einreisen dürfen.<br />

Weitere Einzelheiten liegen nicht auf dem Tisch,<br />

insbesondere sind keine Ausführungen etwa über<br />

Rechtsmittel gegen Ablehnungsentscheidungen zu finden.“<br />

4.9 Irak: 85.000 Tote zwischen 2004 und 2008<br />

Laut irakischem Ministerium für Menschenrechte sind im<br />

Irak durch Gewaltverbrechen und bei Kämpfen zwischen<br />

2004 und 2008 mindestens 85.000 Menschen getötet<br />

worden (aus: taz <strong>vom</strong> 15.10.2009). Die Zahl der Verletzten<br />

wurde nicht genannt, doch ist davon auszugehen, dass sie<br />

weit höher ist.<br />

5. Termine<br />

□ 26.10.-07.11.2009, Interkulturelle Woche Köln<br />

□ 29./30.10.2009, Fachtagung „Flüchtlingsschutz<br />

zwischen globalen und lokalen<br />

Herausforderungen“, Ort: Fachhochschule Köln,<br />

Mainzer Str. 5, 50678 Köln, Veranstalter:<br />

Fachhochschule Köln, Institut für interkulturelle<br />

Bildung und Entwicklung (INTERKULT) und<br />

<strong>Förderverein</strong> Kölner Flüchtlingsrat e.V. Eine<br />

Veranstaltung anlässlich des 25jährigen<br />

Bestehens des Kölner Flüchtlingsrates u. a. mit<br />

dem UNHCR-Vertreter in Deutschland und<br />

Österreich, Michael Lindenbauer, Frithjof Zerger<br />

(Bundesinnenministerium), Reinhard Münzer<br />

(Innenministerium NRW), Karl Kopp (Pro Asyl),<br />

Franck Düvell (University of Oxford)<br />

□ 30./31.10.2009, Rechtsseminar „Grundlagen des<br />

Aufenthaltsrechts für Migrantinnen“, Referentinnen:<br />

Prof. Dr. Dorothee Frings, Jae-Soon Joo-Schauen<br />

(agisra Köln e.V.), Veranstalter: Bildungswerk der<br />

Heinrich Böll Stiftung NRW, Ort: Bochum,<br />

Jugendgästehaus im Bermudadreieck, Informationen<br />

und Anmeldung: Heinrich Böll Stiftung NRW, Tel.:<br />

0231-91440423, Email: linda.michalek@boell-nrw.de<br />

□ 03.11.2009, 19:30 Uhr: „Die Kölner save-me-<br />

Kampagne stellt sich vor – Filmabend mit<br />

Diskussion zum Thema Flüchtlingsschutz“, Ort:<br />

Haus der Kulturen – Kölner Flüchtlingszentrum,<br />

Turmstr. 3-5, 50733 Köln, Weitere Informationen<br />

unter Tel.: 0221/3382-249<br />

□ 11.11.2009, 18:30 Uhr, Plenum des Kölner<br />

Flüchtlingsrates<br />

25 Jahre Kölner Flüchtlingsrat 5


Mehr Informationen unter www.koelner-fluechtlingsrat.de<br />

□ 12.11.2009, 08:30 bis 12:30 Uhr, Stadtteilkonferenz<br />

Sozialraumorientierte Hilfsangebote in Köln, Thema:<br />

Erhöhung der Bildungsbeteiligung von Kindern mit<br />

Migrationshintergrund und Kindern aus bildungsfernen<br />

Familien im Alter von 0 bis 6 Jahren, Veranstalter:<br />

Stadt Köln, Ort: Bürgerzentrum Chorweiler,<br />

Information und Anmeldung beim Veranstalter, Frau<br />

Ursula Haller-Vetter, Tel.: 0221/221-28743, Mail:<br />

ursula.haller-vetter@stadt-koeln.de<br />

□ 12.11.2009, 18:00 Uhr, Veranstaltung zum Tag der<br />

Religionen in Köln, Motto 2009: Religionen und die<br />

Zukunftsaufgaben in der Gesellschaft – Die Rolle der<br />

Religionen im Integrationsprozess, Ort: Historisches<br />

Rathaus, Anmeldung (obligatorisch): Stadt Köln, Büro<br />

des Oberbürgermeisters, Informationen beim<br />

Interkulturellen Referat der Stadt Köln<br />

□ 21.11.2009, 09:30 bis 15:30 Uhr, Seminar „Neuere<br />

Entwicklungen im Ausländerrecht“, Referent: Dr.<br />

Bertold Huber (Vorsitzender Richter am VG Frankfurt),<br />

Ort: Hauptbahnhof Stuttgart (Turmforum), TN-Gebühr<br />

178,50 Euro, Information und Anmeldung:<br />

Gesellschaft für Ausländer- und Asylrecht e.V.,<br />

Landhausstr. 86 B, 70190 Stuttgart, Tel.:<br />

0711/2859331, Email: RA@rolandkugler.de<br />

□ 25.11.2009, 09:00 bis 16:00 Uhr, 10. Regionale<br />

Fachtagung „Integration von Flüchtlingen –<br />

Wunsch oder Wirklichkeit?“, Veranstalter:<br />

<strong>Förderverein</strong> Kölner Flüchtlingsrat e. V. und<br />

Therapiezentrum für Folteropfer /<br />

Flüchtlingsberatung des Caritasverbandes für die<br />

Stadt Köln e.V. in Kooperation mit der Stadt Köln,<br />

Ort: Internationales Zentrum des<br />

Caritasverbandes für die Stadt Köln e.V., Stolzestr.<br />

1a, 50674 Köln, u. a. mit Anton Rütten<br />

(Integrationsministerium NRW), Prof. Dr. Markus<br />

Ottersbach (Fachhochschule Köln), Jochen<br />

Köhnke (Migrationsdezernent der Stadt Münster),<br />

Information und Anmeldung: Geschäftsstelle des<br />

Kölner Flüchtlingsrates<br />

□ 27.11.2009, 09:00 Uhr, Sitzung des Runden Tisches<br />

für Flüchtlingsfragen der Stadt Köln<br />

25 Jahre Kölner Flüchtlingsrat 6

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