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Ingenieurvertrag für Technische Ausrüstung - Pommersche ...

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- Seite 6 - <strong>Ingenieurvertrag</strong> <strong>für</strong> <strong>Technische</strong> <strong>Ausrüstung</strong><br />

Stand Juni 2007<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

Für den Auftraggeber Der Auftragnehmer (Kammerstempel)<br />

1.Vorsitzender des KGR (Siegel)<br />

Für den Auftraggeber<br />

weiteres Mitglied des KGR<br />

Genehmigung durch den Oberkirchenrat (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 KBVO):<br />

Der Vertrag wird mit / ohne Auflagen genehmigt.<br />

Schwerin,<br />

Der Oberkirchenrat<br />

(Siegel)

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