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Gutes Handwerk - SPD-Landtagsfraktion NRW

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geltende Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeiterinnen<br />

und Leiharbeiter muss ohne Abstriche durchgesetzt werden.<br />

Dazu gehört insbesondere, dass für Leiharbeiterinnen<br />

und Leiharbeiter die gleichen Tarife und Leistungen z.B. bei<br />

Sozialplänen oder<br />

Weiterbildungsangeboten<br />

gelten<br />

wie für die Stammbeschäftigen<br />

des<br />

Unternehmens.<br />

Die <strong>SPD</strong>-Fraktion<br />

setzt sich nachhaltig<br />

für die<br />

Sicherung und den<br />

Ausbau der Mitbestimmung<br />

ein. Wir stehen der Entwicklung und Umsetzung<br />

neuer Formen der Mitarbeiterbeteiligung offen gegenüber.<br />

Die Beteiligungsmodelle dürfen aber nicht exklusiv für Kapitalgesellschaften<br />

entwickelt, sondern müssen auch auf die<br />

Bedürfnisse der im <strong>Handwerk</strong> tätigen Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter zugeschnitten werden.<br />

Impressum:<br />

Herausgeberin:<br />

<strong>SPD</strong>-<strong>Landtagsfraktion</strong> <strong>NRW</strong><br />

Pressestelle<br />

Platz des Landtags 1<br />

40221 Düsseldorf<br />

Telefon 0211 - 884 2613<br />

Telefax 0211 - 884 2042<br />

spd-fraktion@landtag.nrw.de<br />

www.spd-fraktion.landtag.nrw.de<br />

Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />

Thomas Breustedt<br />

Diese Veröffentlichung der<br />

<strong>SPD</strong>-<strong>Landtagsfraktion</strong> dient ausschließlich<br />

der Information. Sie darf nicht zum Zweck<br />

der Wahlwerbung verwendet werden.

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