Gutes Handwerk - SPD-Landtagsfraktion NRW
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geltende Gleichstellungsgrundsatz für Leiharbeiterinnen<br />
und Leiharbeiter muss ohne Abstriche durchgesetzt werden.<br />
Dazu gehört insbesondere, dass für Leiharbeiterinnen<br />
und Leiharbeiter die gleichen Tarife und Leistungen z.B. bei<br />
Sozialplänen oder<br />
Weiterbildungsangeboten<br />
gelten<br />
wie für die Stammbeschäftigen<br />
des<br />
Unternehmens.<br />
Die <strong>SPD</strong>-Fraktion<br />
setzt sich nachhaltig<br />
für die<br />
Sicherung und den<br />
Ausbau der Mitbestimmung<br />
ein. Wir stehen der Entwicklung und Umsetzung<br />
neuer Formen der Mitarbeiterbeteiligung offen gegenüber.<br />
Die Beteiligungsmodelle dürfen aber nicht exklusiv für Kapitalgesellschaften<br />
entwickelt, sondern müssen auch auf die<br />
Bedürfnisse der im <strong>Handwerk</strong> tätigen Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter zugeschnitten werden.<br />
Impressum:<br />
Herausgeberin:<br />
<strong>SPD</strong>-<strong>Landtagsfraktion</strong> <strong>NRW</strong><br />
Pressestelle<br />
Platz des Landtags 1<br />
40221 Düsseldorf<br />
Telefon 0211 - 884 2613<br />
Telefax 0211 - 884 2042<br />
spd-fraktion@landtag.nrw.de<br />
www.spd-fraktion.landtag.nrw.de<br />
Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes:<br />
Thomas Breustedt<br />
Diese Veröffentlichung der<br />
<strong>SPD</strong>-<strong>Landtagsfraktion</strong> dient ausschließlich<br />
der Information. Sie darf nicht zum Zweck<br />
der Wahlwerbung verwendet werden.