13.02.2013 Aufrufe

Elternbrief Nr.1 im Schuljahr 2012/2013 - Göttenbach-Gymnasium

Elternbrief Nr.1 im Schuljahr 2012/2013 - Göttenbach-Gymnasium

Elternbrief Nr.1 im Schuljahr 2012/2013 - Göttenbach-Gymnasium

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4. Mensabau<br />

Im Rahmen der Generalsanierung der Schule wurde endlich ein weiterer Gebäudeteil entkernt und<br />

für den Mensabau vorbereitet. Der bisherige Innenraum wird komplett überdacht und einen<br />

separaten Eingang erhalten. Der neu entstehende Raum soll später auch für größere<br />

Veranstaltungen wie Abiturfeiern etc. genutzt werden.<br />

Wir freuen uns schon jetzt auf farbenfrohe neue Räumlichkeiten. Geplant sind neben der<br />

eigentlichen Mensa eine Cafeteria und zwei weitere Räume. Das Farbkonzept wird wieder aus dem<br />

Studio Ernst von Garnier stammen.<br />

Von einer Fertigstellung <strong>im</strong> Herbst <strong>2013</strong> kann realistisch ausgegangen werden.<br />

5. Epochalunterricht <strong>im</strong> <strong>Schuljahr</strong> <strong>2012</strong>/<strong>2013</strong><br />

Die nachstehenden Fächer werden nur in einem Halbjahr unterrichtet. Die <strong>im</strong> jeweiligen Halbjahr<br />

erzielte Zeugnisnote gilt als Jahresnote und ist versetzungsrelevant.<br />

Klasse 1. Halbjahr 2. Halbjahr<br />

7a Physik Geschichte<br />

7b Physik Geschichte<br />

7c Geschichte Physik<br />

8a Chemie Bildende Kunst<br />

8b Chemie Bildende Kunst<br />

8c Bildende Kunst Chemie<br />

9a Bildende Kunst Musik<br />

9b Musik Bildende Kunst<br />

9c Musik Bildende Kunst<br />

10a Bildende Kunst Musik<br />

10c Musik Bildende Kunst<br />

10d Bildende Kunst Musik<br />

6. Beurlaubungen<br />

Bitte sorgen Sie als Eltern dafür, dass Ihre Kinder ihrer Verpflichtung zum Besuch der Schule<br />

gewissenhaft nachkommen. Befreiungen vom Unterricht (z. B. in Sport) und Beurlaubungen vom<br />

Unterricht sind grundsätzlich von den Erziehungsberechtigten (ab 18 Jahre vom Schüler/der<br />

Schülerin selbst) vorher schriftlich zu beantragen (Formblätter sind <strong>im</strong> Sekretariat erhältlich).<br />

Bei Versäumnis von Nachmittagsunterricht ist in gleicher Weise wie bei Versäumnis von<br />

Vormittagsunterricht eine schriftliche Begründung erforderlich. Auch für versäumte<br />

Einzelstunden ist eine rechtzeitige Beurlaubung zu beantragen bzw. eine schriftliche<br />

Entschuldigung nachzureichen.<br />

Seite 4 von 12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!