Elternbrief Nr.1 im Schuljahr 2012/2013 - Göttenbach-Gymnasium
Elternbrief Nr.1 im Schuljahr 2012/2013 - Göttenbach-Gymnasium
Elternbrief Nr.1 im Schuljahr 2012/2013 - Göttenbach-Gymnasium
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Es ist großartig, dass Ihre Schule schon so lange dabei ist und jedes Jahr teiln<strong>im</strong>mt! Das ist ein<br />
ganz besonderes Engagement und wir möchten Ihnen an dieser Stelle für das Engagement Ihrer<br />
Schule ganz herzlich danken!!<br />
Bei der Aktion „Tulpen für Brot“ kam in diesem Jahr ebenfalls eine ansehnliche Spendensumme<br />
zusammen. Nach Abzug der Unkosten kam ein Erlös von 362,00 € zusammen. Die Welthungerhilfe<br />
bedankte sich besonders bei Herrn Dr. Lion für sein alljährliches Engagement. Unsere 5. Klassen<br />
und unser Kollegium haben <strong>im</strong>mer viel Freude an dieser Aktion.<br />
9. Nutzung von Mobiltelefonen<br />
Die Nutzung von Mobiltelefonen auf dem Schulgelände unterliegt Einschränkungen, die in der<br />
folgenden Nutzungsordnung niedergelegt sind. Ich bitte Sie und Ihr Kind, diese Nutzungsordnung<br />
genau zu lesen und die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift auf dem beiliegenden Antwortblatt<br />
zu bestätigen.<br />
Nutzungsordnung für Mobiltelefone am <strong>Göttenbach</strong>-<strong>Gymnasium</strong><br />
§ 1 Mobiltelefone sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und<br />
Schüler in der Schule ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.<br />
§ 2 Ausnahmen von § 1 gelten, wenn das Mobiltelefon <strong>im</strong> Schulunterricht eingesetzt<br />
werden soll und in Notfällen. Ein Notfall liegt insbesondere vor, wenn eine Schülerin<br />
oder ein Schüler während der Unterrichtszeit erkrankt und von den Eltern abgeholt<br />
werden muss.<br />
§ 3 Verstößt eine Schülerin/ein Schüler gegen § 1, wird das Mobiltelefon durch die<br />
Lehrkraft eingezogen und nach Schulschluss wieder ausgehändigt.<br />
§ 4 Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine jugendgefährdenden Bilder,<br />
Videos oder Texte auf das Mobiltelefon zu laden, solche weiter zu versenden oder<br />
anderweitig zu verbreiten.<br />
§ 5 Besteht ein konkreter Verdacht, dass sich jugendgefährdende Bilder, Videos oder<br />
Texte auf dem Mobiltelefon einer Schülerin oder eines Schülers befinden, ist die<br />
Lehrkraft berechtigt, das Mobiltelefon einzuziehen. Es darf an die Schulleitung<br />
weitergegeben werden, die mit den Erziehungsberechtigten in Kontakt tritt.<br />
10. Schließfächer<br />
Die Schule bietet allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, ein Schließfach zur<br />
Aufbewahrung von Unterrichtsmitteln, Sportbekleidung, Sturzhelmen oder anderen persönlichen<br />
Gegenständen zu mieten. Die Firma AstraDirekt stellt ein Schließfach für einen Mietpreis von<br />
monatlich 1,80 € zur Verfügung. Die Schließfächer haben ein Schloss, das mit einem Zahlencode zu<br />
öffnen ist. Anträge zur Vertragsschließung erhalten Ihre Kinder <strong>im</strong> Sekretariat.<br />
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