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Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen

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Merkblatt<br />

<strong>Grundsätzliches</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en<br />

<strong>Unternehmen</strong><br />

Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit<br />

August-Horch-Straße 6-8 – 56070 Koblenz<br />

Januar 2011


Heraussgeber:<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft der<br />

Handwerkskammern Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz<br />

Dagobertstraße 2<br />

55116 Ma<strong>in</strong>z<br />

Telefon: +49 6131 9992-0<br />

Telefax: +49 6131 9992-63<br />

E-Mail: arge@hwk.de<br />

Internet: www.handwerk-rlp.de<br />

Autoren:<br />

Heike Lambach, Handwerkskammer Koblenz<br />

Doris Ritzer, Handwerkskammer der Pfalz<br />

Stand Januar 2011


<strong>Grundsätzliches</strong> <strong>zum</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en <strong>Unternehmen</strong><br />

Grundsätzlich ist jeder, der e<strong>in</strong>en Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, bestimmte organisatorische<br />

Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen!<br />

Zu den Mitarbeitern zählen auch ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte, Aushilfen und Putzfrauen und Leiharbeiter! Auch<br />

<strong>Unternehmen</strong>, <strong>in</strong> denen "noch nie etwas passiert" ist, müssen diese Maßnahmen treffen. Dabei geht es schon<br />

lange nicht mehr um die re<strong>in</strong>e Unfallverhütung, sondern auch um den Gesundheitsschutz.<br />

Maßnahmen, die jeder Arbeitgeber treffen muss:<br />

1. Gefährdungsbeurteilung<br />

Alle Arbeitsplätze müssen auf eventuelle Gefährdungen h<strong>in</strong> untersucht werden. Diese Analyse muss<br />

schriftlich festgehalten werden. Hilfen hierbei gibt es z. B. <strong>in</strong> Form von Checklisten bei der Berufsgenos-<br />

senschaft (BG). Die Gefährdungsbeurteilung ist e<strong>in</strong>e wichtige Grundlage für den betrieblichen Arbeits-<br />

schutz.<br />

2. Unterweisung<br />

Die Mitarbeiter müssen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr zu allen sicherheitsrelevanten D<strong>in</strong>gen ihres Arbeits-<br />

platzes unterwiesen werden. Die Grundlage hierfür bildet die o. g. Gefährdungsbeurteilung. Diese Un-<br />

terweisung ist schriftlich festzuhalten und muss vom Unterwiesenen unterschrieben werden.<br />

3. Ersthelfer<br />

Damit für Erste-Hilfe-Leistungen genügend ausgebildete Helfer zur Verfügung stehen, muss für 2 -20<br />

anwesende Versicherte m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Ersthelfer zur Verfügung stehen.<br />

4. Sicherheitstechnische und Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung<br />

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, se<strong>in</strong>e Mitarbeiter sicherheitstechnisch und arbeitsmediz<strong>in</strong>isch betreuen<br />

zu lassen. Das heißt, es müssen <strong>in</strong> jedem <strong>Unternehmen</strong> e<strong>in</strong>e Fachkraft für Arbeitssicherheit und e<strong>in</strong> Be-<br />

triebsarzt beauftragt werden, die sich das <strong>Unternehmen</strong> ansehen und den Arbeitgeber <strong>in</strong> Bezug auf Ar-<br />

beitssicherheit beraten. In kle<strong>in</strong>en <strong>Unternehmen</strong> ist auch e<strong>in</strong>e „alternative Betreuung“ (Unternehmer-<br />

schulung) möglich.<br />

Jede Berufsgenossenschaft hat diese Regelungen anders gestaltet. Informieren Sie sich darüber!<br />

Maßnahmen, <strong>in</strong> <strong>Unternehmen</strong> mit mehr als 20 Mitarbeitern:<br />

5. Sicherheitsbeauftragte<br />

s<strong>in</strong>d Mitarbeiter, die sich im Kollegenkreis um die Arbeitssicherheit kümmert. Sie ersetzen nicht die Fach-<br />

kraft für Arbeitssicherheit!<br />

6. <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss<br />

Dieser Ausschuss, der vierteljährlich zu allen betrieblichen Belangen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es tagt, setzt sich<br />

zusammen aus dem Arbeitgeber oder e<strong>in</strong>em von ihm Beauftragten, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit, den Sicherheitsbeauftragten und – sofern vorhanden – zwei Betriebs- oder Personal-<br />

ratsmitgliedern.<br />

Auf den folgenden Seiten werden die hier aufgeführten Pflichten weiter erläutert.<br />

Seite 3 von 10


1. Gefährdungsbeurteilung<br />

Diese Beurteilung der Arbeitsbed<strong>in</strong>gungen soll dazu dienen, bestehende Schwachstellen zu erkennen, um<br />

rechtzeitig <strong>Arbeitsschutz</strong>maßnahmen zu ergreifen. Große Bedeutung kommt der E<strong>in</strong>beziehung der Beschäf-<br />

tigten zu. Sie können aufgrund ihrer Erfahrungen wichtige H<strong>in</strong>weise zu Gefahren und Belastungen am Ar-<br />

beitsplatz geben.<br />

Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss ebenfalls überprüft werden. Bei der Entwicklung von Maßnahmen<br />

<strong>zum</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong> sollte der Rat von Fachleuten e<strong>in</strong>geholt werden, um gleichermaßen optimale wie auch<br />

kostengünstige Lösungen herbeizuführen.<br />

Für alle Betriebe herrscht Dokumentationspflicht. Der Umfang der Dokumentation ist nicht vorgeschrieben,<br />

es kann sich daher auf das Wesentliche beschränkt werden. Die Dokumentation sollte jedoch folgende Punkte<br />

enthalten:<br />

− Datum der Untersuchung<br />

− Untersuchender<br />

− Bezeichnung des Arbeitsplatzes<br />

− Art der Tätigkeit<br />

− Art, Höhe, Dauer der Gefährdung/Belastung<br />

− Mess- und Untersuchungsergebnisse<br />

− Bewertung<br />

− Erforderliche Maßnahmen<br />

− Term<strong>in</strong> für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen<br />

− Verantwortlicher<br />

− Wirksamkeitskontrolle<br />

Wann ist e<strong>in</strong>e Gefährdungsbeurteilung notwendig?<br />

− Als Erstanalyse an bestehenden Arbeitsplätzen,<br />

− In regelmäßigen Abständen, <strong>in</strong>sbesondere bei Änderungen von Vorschriften bzw. Veränderungen des<br />

Standes der Technik,<br />

− Wenn E<strong>in</strong>richtungen wesentlich erweitert oder umgebaut werden,<br />

− Wenn die Nutzung der E<strong>in</strong>richtungen wesentlich geändert wird,<br />

− Vor Anschaffung neuer Masch<strong>in</strong>en und Produktionsausrüstungen,<br />

− Bei wesentlichen Änderungen der Arbeitsorganisation sowie<br />

− Nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen, Be<strong>in</strong>aheunfällen und von Erkrankungen.<br />

2. Unterweisung<br />

Der Arbeitgeber bzw. der jeweilige Vorgesetzte hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung soll<br />

die Beschäftigten mit den bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren sowie den Maßnahmen zur Abwendung<br />

dieser Gefahren und dem richtigen Verhalten nach dem E<strong>in</strong>treten von Unfallereignissen vertraut machen. Sie<br />

umfasst dabei <strong>in</strong>sbesondere (Betriebs-) Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder<br />

den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet s<strong>in</strong>d.<br />

Anlass<br />

Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit von Beschäftigten bei deren E<strong>in</strong>stellung, bei Verände-<br />

rungen im Aufgabenbereich, bei der E<strong>in</strong>führung neuer Arbeitsmittel oder e<strong>in</strong>er neuen Technologie erfolgen.<br />

Seite 4 von 10


Sie muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst se<strong>in</strong> und regelmäßig, m<strong>in</strong>destens jedoch jährlich wieder-<br />

holt werden.<br />

Durchführung<br />

Die Unterweisung wird am besten vom Vorgesetzten selbst durchgeführt; es kann aber auch e<strong>in</strong>e andere<br />

dafür geeignete Person damit beauftragt werden; der Vorgesetzte sollte aber <strong>in</strong> jedem Fall dabei se<strong>in</strong>. Die<br />

Unterweisung muss mündlich und <strong>in</strong> der Sprache der Beschäftigten erfolgen. Der Unterweisende sollte sich<br />

durch Nachfrage überzeugen, dass die Unterweisungs<strong>in</strong>halte verstanden wurden.<br />

Dokumentation<br />

Ausreichend ist e<strong>in</strong>e stichwortartige Auflistung der behandelten Themen, Namensliste mit Unterschrift der<br />

teilnehmenden Mitarbeiter usw., entsprechend dem beiliegenden Unterweisungsprotokoll. Da im Falle e<strong>in</strong>es<br />

schwereren Unfalls von den ermittelnden Behörden erfahrungsgemäß gleich nach dem Nachweis e<strong>in</strong>er Un-<br />

terweisung gefragt wird, sollte das Protokoll vom Vorgesetzten m<strong>in</strong>destens fünf Jahre aufbewahrt werden.<br />

3. Ersthelfer<br />

Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung<br />

m<strong>in</strong>destens 1 Ersthelfer zur Verfügung steht.<br />

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen <strong>in</strong> Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und <strong>in</strong> sonsti-<br />

gen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet se<strong>in</strong>.<br />

Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung erfolgt <strong>in</strong> der Regel bei<br />

− Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB),<br />

− Deutsches Rotes Kreuz (DRK),<br />

− Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH),<br />

− Malteser-Hilfsdienst (MHD) oder<br />

− berufsgenossenschaftlich dafür anerkannte Stellen<br />

Die Ausbildung erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em acht Doppelstunden (2 Tage) umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang.<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer im Abstand von maximal 2 Jahren fortgebildet wer-<br />

den. Die Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an e<strong>in</strong>em vier Doppelstunden (1 Tag) umfassenden Erste-Hilfe-<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g.<br />

Wenn Mitarbeiter <strong>in</strong> Ihrer Freizeit beim DRK oder sonstigen Diensten tätig s<strong>in</strong>d, kann e<strong>in</strong>e Fortbildung über<br />

den Arbeitgeber entfallen. Ansonsten wird die Ausbildung als Grundkurs anerkannt, die regelmäßige Fortbil-<br />

dung alle 2 Jahre muss jedoch erfolgen. Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, des THW´s oder Katast-<br />

rophenschutzes ist zu klären, ob die Personen dort regelmäßige Erst-Helfer-Kurse absolvieren (Nachweis er-<br />

bitten!).<br />

4. Sicherheitstechnische und Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung<br />

Was ist e<strong>in</strong>e Fachkraft für Arbeitssicherheit?<br />

Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit - auch Sicherheitsfachkraft genannt - ist die Unterstüt-<br />

zung des Unternehmers <strong>in</strong> den Fragen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es. Sie berät bei der Planung, der Beschaffung und<br />

beim E<strong>in</strong>satz von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen und der Gestaltung der Arbeitsplätze.<br />

Die Arbeitsstätten werden von der Fachkraft regelmäßig begangen. Die festgestellten Mängel werden dem<br />

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Unternehmer mitgeteilt und Vorschläge zur Abhilfe gemacht. Arbeitsunfälle werden untersucht und Vor-<br />

schläge zur Verhütung unterbreitet. Die Fachkraft sollte ebenfalls darauf h<strong>in</strong>wirken, dass die Beschäftigten<br />

die Anforderungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es e<strong>in</strong>halten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann e<strong>in</strong> eigener Mitar-<br />

beiter mit e<strong>in</strong>er ausreichenden Qualifikation se<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>e externe Fachkraft. (Die Fachkraft für Arbeitssi-<br />

cherheit ist nicht der Sicherheitsbeauftragte!)<br />

Was ist e<strong>in</strong> Betriebsarzt?<br />

Der Betriebsarzt berät ebenso wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu allen Belangen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es.<br />

Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch bei den mediz<strong>in</strong>ischen Aspekten. Als Betriebsarzt kann nicht e<strong>in</strong> „norma-<br />

ler" Hausarzt, sondern nur e<strong>in</strong> speziell ausgebildeter Arbeitsmediz<strong>in</strong>er bestellt werden. Der Betriebsarzt ist e<strong>in</strong><br />

<strong>zum</strong> „Arbeitsmediz<strong>in</strong>er“ ausgebildeter Arzt, der wie die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unter-<br />

nehmer beauftragt wird.<br />

Übersicht der Betreuungsmöglichkeiten<br />

Unterneh-<br />

mensgröße<br />

Regelbetreuung Alternative Betreuung<br />

1 – 10 – Grundbetreuung und<br />

11 – 30/50<br />

(je nach BG)<br />

> 30/50<br />

(je nach BG)<br />

– Anlassbezogene Betreuung<br />

Diese Betreuung erfolgt durch<br />

Regelmäßige Betreuung mit festen E<strong>in</strong>satzzeiten<br />

– Schulung des Unternehmers und<br />

– Bedarfsgerechte Betreuung und<br />

– Anlassbezogene Betreuung<br />

und betriebsspezifischer Betreuung Ke<strong>in</strong>e alternative Betreuung möglich<br />

– Überbetrieblichen Dienst (sicherheitstechnische und arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung aus e<strong>in</strong>er Hand) oder<br />

– Freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder<br />

– Eigene Mitarbeiter mit entsprechender Aus- oder Weiterbildung (bei größeren <strong>Unternehmen</strong>)<br />

Grundbetreuung<br />

Für die Grundbetreuung legt die Vorschrift fixe E<strong>in</strong>satzzeiten fest. Dabei ist jede Branche e<strong>in</strong>er Gefährdungs-<br />

gruppe zugeordnet. Je nach Gruppe und Betriebsgröße ergeben sich die E<strong>in</strong>satzzeiten und die Intervalle <strong>in</strong><br />

denen die Grundbetreuung wiederholt werden muss.<br />

Bedarfsgerechte Betreuung<br />

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer welche Betreuung und <strong>in</strong> wel-<br />

chem Umfang er <strong>in</strong> Anspruch nimmt.<br />

Anlassbezogene Betreuung<br />

Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch e<strong>in</strong>en Betriebsarzt oder e<strong>in</strong>e Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde <strong>in</strong> Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschut-<br />

zes betreuen zu lassen. Die besonderen Anlässe s<strong>in</strong>d fest vorgegeben (z.B. die E<strong>in</strong>richtung neuer Betriebsanla-<br />

gen, neue Arbeitstechniken, ...)<br />

Betriebsspezifische Betreuung<br />

Mit der betriebsspezifischen Betreuung, wird der <strong>in</strong>dividuelle Bedarf im <strong>Unternehmen</strong> untersucht. Den not-<br />

wendigen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt der Arbeitgeber anhand e<strong>in</strong>es Leistungskata-<br />

logs und <strong>in</strong> Abstimmung mit Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitsicherheit und der betrieblichen Interessenver-<br />

tretung.<br />

Seite 6 von 10


5. Sicherheitsbeauftragte<br />

In <strong>Unternehmen</strong> mit mehr als 20 Beschädigten muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Sicherheitsbeauftragter bestellt, d.h.<br />

schriftlich benannt werden. Der Sicherheitsbeauftragte soll e<strong>in</strong> Mitarbeiter vor Ort se<strong>in</strong>. Er arbeitet ehrenamt-<br />

lich. Er soll den Unternehmer bei der Durchführung des Unfallschutzes unterstützen, <strong>in</strong>sbesondere <strong>in</strong>dem er<br />

sich von dem Vorhandense<strong>in</strong> und der ordnungsgemäßen Benutzung der vorgeschriebenen Schutze<strong>in</strong>richtun-<br />

gen fortlaufend überzeugt. Der Sicherheitsbeauftragte trägt weder e<strong>in</strong>e zivilrechtliche noch e<strong>in</strong>e strafrechtli-<br />

che Verantwortung, wenn durch Verstoß gegen Sicherheitsbestimmungen e<strong>in</strong> Schaden entsteht. Wegen der<br />

Erfüllung se<strong>in</strong>er übertragenen Aufgaben darf er nicht benachteiligt werden.<br />

Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten ist e<strong>in</strong>e wesentliche Aufgabe der zuständigen Berufsgenossen-<br />

schaften. In dreitägigen Sem<strong>in</strong>aren vermitteln sie, <strong>in</strong> der Regel kostenfrei, das notwendige Fachwissen.<br />

Achtung: In der Praxis werden oftmals die Bezeichnungen "Sicherheitsbeauftragter" und "Sicherheitsfach-<br />

kraft" verwechselt.<br />

6. Arbeitschutzausschuss<br />

Der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es und der Unfallverhütung zu bera-<br />

ten. Der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss tritt m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal vierteljährlich zusammen. Nach dem Arbeitssicher-<br />

heitsgesetz (ASiG) besteht der <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss <strong>in</strong> Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigte aus<br />

− dem Arbeitsgeber oder e<strong>in</strong>em von ihm Beauftragten,<br />

− der Fachkraft für Arbeitssicherheit,<br />

− dem Betriebsarzt,<br />

− den Sicherheitsbeauftragten und<br />

− sofern vorhanden - zwei Mitgliedern des Betriebs- oder Personalrates.<br />

Gesetzliche Grundlagen und weitere Informationen<br />

− Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />

www.dguv.de (Gesetze, Regelwerke, Berufsgenossenschaften, allgeme<strong>in</strong>e Informationen)<br />

− Handwerkskammer Koblenz, Zentrum für Umwelt und Arbeitssicherheit:<br />

www.hwk-koblenz.de/umwelt (Branchenspezifische Informationen und Beratung von Mitgliedsunter-<br />

nehmen)<br />

Seite 7 von 10


Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation<br />

Standort: Arbeitsbereich:<br />

Berufsgruppe/Personen<br />

Tätigkeit: allgeme<strong>in</strong><br />

Information Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung<br />

BGI 560 Brandschutz ausreichend geeignete Feuerlöscher<br />

Risiko Term<strong>in</strong> wirksam<br />

G M K Maßnahmen<br />

Bear-<br />

Handl.<br />

beiter/<br />

bedarf<br />

Berater Erledigt Ja ne<strong>in</strong><br />

regelmäßige Überprüfung durch e<strong>in</strong>e Fachfirma<br />

Kennzeichnung der Standorte<br />

Standort darf nicht zugestellt werden: Freiräumen!<br />

Unterweisung der Mitarbeiter über den richtigen<br />

E<strong>in</strong>satz der Löscher und das Verhalten im Brandfall.<br />

Brandschutzübung<br />

..................<br />

BGI 509 Erste-Hilfe ausreichende Anzahl von Erste-Hilfe-Kästen<br />

u.s.w.<br />

Tätigkeit: Werkstatt / Handwerkszeug<br />

Information Ermittelte Gefährdungen und deren Beschreibung<br />

Kennzeichnung der Standorte<br />

regelmäßige Überprüfung auf Vollständigkeit<br />

Unterweisung der Mitarbeiter über den richtigen<br />

E<strong>in</strong>satz<br />

Ausbildung von Ersthelfern<br />

..................<br />

Risiko Term<strong>in</strong> wirksam<br />

G M K Maßnahmen<br />

Bear-<br />

Handl.<br />

beiter/<br />

bedarf<br />

Berater Erledigt Ja ne<strong>in</strong><br />

BGR 191 Fußverletzungen durch Herabfallen schwerer Teile Schutzschuhe zur Verfügung stellen und Benutzung veranlassen<br />

BGI 533 Hand-/Armverletzungen durch ungeschützte,<br />

sich drehende Teile<br />

u.s.w.<br />

..................<br />

Prüfen, ob Schutz am Handwerkzeug vorhanden und<br />

wirksam ist<br />

Handwerkzeuge sicher ablegen<br />

..................<br />

Seite 8 von 10


Unterweisung zur Arbeitssicherheit der Mitarbeiter<br />

Ort:<br />

Zeitraum<br />

Unterweisender<br />

Themen<br />

1. Allgeme<strong>in</strong>e Arbeitnehmerpflichten<br />

2. Arbeitssicherheitsorganisation des <strong>Unternehmen</strong>s<br />

3. Brandschutz<br />

4. Erste Hilfe<br />

5. Umgang mit Gefahrstoffen<br />

6. Anforderungen beim Umgang mit Masch<strong>in</strong>en, Werkzeugen und Arbeitsgeräten (anhand der Betriebsanweisungen)<br />

7. Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung<br />

8. Besondere Gefährdungen im <strong>Unternehmen</strong><br />

Bestätigung<br />

Mit me<strong>in</strong>er Unterschrift bestätige ich, dass ich den Inhalt der Belehrung zur Kenntnis genommen und<br />

verstanden habe.<br />

Nr. Name, Vorname Datum Unterschrift<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

Datum Unterschrift des Referenten<br />

Seite 9 von 10


Mögliche Themen e<strong>in</strong>er Mitarbeiterunterweisung<br />

Allgeme<strong>in</strong>er Teil<br />

• Allgeme<strong>in</strong>e Arbeitnehmerpflichten<br />

– Den Anweisungen der Vorgesetzten ist Folge zu leisten<br />

– Fehler/Störungen s<strong>in</strong>d sofort zu melden<br />

– defekte Masch<strong>in</strong>en/Werkzeuge/Geräte s<strong>in</strong>d nicht weiter zu benutzen<br />

– Sicherheitse<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d zu benutzen und dürfen nicht abmontiert oder unbrauchbar gemacht<br />

werden.<br />

– Informationen und Unfallverhütungsschriften, die den Beschäftigten im <strong>Unternehmen</strong><br />

zur Verfügung stehen<br />

• Arbeitssicherheitsorganisation des <strong>Unternehmen</strong>s<br />

– zuständige Ersthelfer<br />

– Fachkraft für Arbeitssicherheit<br />

– Sicherheitsbeauftragter<br />

– Ansprechpartner der Berufsgenossenschaft<br />

• Brandschutz<br />

– Alarmpläne, Brandschutzordnung<br />

– Flucht- und Rettungswege<br />

– Lage und Benutzung der Feuerlösche<strong>in</strong>richtungen<br />

– Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten<br />

– Bereiche mit Rauchverbot<br />

– Besondere betriebliche Brandgefahren<br />

• Erste Hilfe<br />

– Verhalten im Notfall (Ersthelfer, Notruf, Ärzte, Durchgangsärzte, Krankenhäuser)<br />

– Lage der Verbandkästen<br />

– E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s Verbandbuch<br />

– Unfallmeldung<br />

Spezifische Gefährdungen im <strong>Unternehmen</strong><br />

Hier liegt e<strong>in</strong> Schwerpunkt der Unterweisung! Es müssen die Themen behandelt werden, die <strong>in</strong> der Gefähr-<br />

dungsanalyse ermittelt wurden (siehe Kapitel 1. "Gefährdungsbeurteilung")<br />

Beispiele:<br />

• Umgang mit Gefahrstoffen<br />

– im <strong>Unternehmen</strong> e<strong>in</strong>gesetzte Gefahrstoffe<br />

– Betriebsanweisungen (Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, Verhalten<br />

im Gefahrfall, Erste Hilfe, Entsorgung)<br />

• Anforderungen beim Umgang mit Masch<strong>in</strong>en, Werkzeugen und Arbeitsgeräten<br />

– richtiger Umgang<br />

– Gefahren durch elektrischen Strom<br />

• Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung<br />

– Was ist wann zu tragen?<br />

– richtige Benutzung und Pflege<br />

• Weitere betriebsspezifische Themen ...<br />

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