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Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen

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Unternehmer mitgeteilt und Vorschläge zur Abhilfe gemacht. Arbeitsunfälle werden untersucht und Vor-<br />

schläge zur Verhütung unterbreitet. Die Fachkraft sollte ebenfalls darauf h<strong>in</strong>wirken, dass die Beschäftigten<br />

die Anforderungen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es e<strong>in</strong>halten. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann e<strong>in</strong> eigener Mitar-<br />

beiter mit e<strong>in</strong>er ausreichenden Qualifikation se<strong>in</strong> oder e<strong>in</strong>e externe Fachkraft. (Die Fachkraft für Arbeitssi-<br />

cherheit ist nicht der Sicherheitsbeauftragte!)<br />

Was ist e<strong>in</strong> Betriebsarzt?<br />

Der Betriebsarzt berät ebenso wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu allen Belangen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es.<br />

Dabei liegt der Schwerpunkt jedoch bei den mediz<strong>in</strong>ischen Aspekten. Als Betriebsarzt kann nicht e<strong>in</strong> „norma-<br />

ler" Hausarzt, sondern nur e<strong>in</strong> speziell ausgebildeter Arbeitsmediz<strong>in</strong>er bestellt werden. Der Betriebsarzt ist e<strong>in</strong><br />

<strong>zum</strong> „Arbeitsmediz<strong>in</strong>er“ ausgebildeter Arzt, der wie die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vom Unter-<br />

nehmer beauftragt wird.<br />

Übersicht der Betreuungsmöglichkeiten<br />

Unterneh-<br />

mensgröße<br />

Regelbetreuung Alternative Betreuung<br />

1 – 10 – Grundbetreuung und<br />

11 – 30/50<br />

(je nach BG)<br />

> 30/50<br />

(je nach BG)<br />

– Anlassbezogene Betreuung<br />

Diese Betreuung erfolgt durch<br />

Regelmäßige Betreuung mit festen E<strong>in</strong>satzzeiten<br />

– Schulung des Unternehmers und<br />

– Bedarfsgerechte Betreuung und<br />

– Anlassbezogene Betreuung<br />

und betriebsspezifischer Betreuung Ke<strong>in</strong>e alternative Betreuung möglich<br />

– Überbetrieblichen Dienst (sicherheitstechnische und arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung aus e<strong>in</strong>er Hand) oder<br />

– Freiberufliche Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte oder<br />

– Eigene Mitarbeiter mit entsprechender Aus- oder Weiterbildung (bei größeren <strong>Unternehmen</strong>)<br />

Grundbetreuung<br />

Für die Grundbetreuung legt die Vorschrift fixe E<strong>in</strong>satzzeiten fest. Dabei ist jede Branche e<strong>in</strong>er Gefährdungs-<br />

gruppe zugeordnet. Je nach Gruppe und Betriebsgröße ergeben sich die E<strong>in</strong>satzzeiten und die Intervalle <strong>in</strong><br />

denen die Grundbetreuung wiederholt werden muss.<br />

Bedarfsgerechte Betreuung<br />

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung entscheidet der Unternehmer welche Betreuung und <strong>in</strong> wel-<br />

chem Umfang er <strong>in</strong> Anspruch nimmt.<br />

Anlassbezogene Betreuung<br />

Der Unternehmer ist verpflichtet, sich bei besonderen Anlässen durch e<strong>in</strong>en Betriebsarzt oder e<strong>in</strong>e Fachkraft<br />

für Arbeitssicherheit mit branchenbezogener Fachkunde <strong>in</strong> Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschut-<br />

zes betreuen zu lassen. Die besonderen Anlässe s<strong>in</strong>d fest vorgegeben (z.B. die E<strong>in</strong>richtung neuer Betriebsanla-<br />

gen, neue Arbeitstechniken, ...)<br />

Betriebsspezifische Betreuung<br />

Mit der betriebsspezifischen Betreuung, wird der <strong>in</strong>dividuelle Bedarf im <strong>Unternehmen</strong> untersucht. Den not-<br />

wendigen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung ermittelt der Arbeitgeber anhand e<strong>in</strong>es Leistungskata-<br />

logs und <strong>in</strong> Abstimmung mit Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitsicherheit und der betrieblichen Interessenver-<br />

tretung.<br />

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