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Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen

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<strong>Grundsätzliches</strong> <strong>zum</strong> <strong>Arbeitsschutz</strong> <strong>in</strong> kle<strong>in</strong>en <strong>Unternehmen</strong><br />

Grundsätzlich ist jeder, der e<strong>in</strong>en Mitarbeiter beschäftigt, dazu verpflichtet, bestimmte organisatorische<br />

Maßnahmen zur Arbeitssicherheit zu treffen!<br />

Zu den Mitarbeitern zählen auch ger<strong>in</strong>gfügig Beschäftigte, Aushilfen und Putzfrauen und Leiharbeiter! Auch<br />

<strong>Unternehmen</strong>, <strong>in</strong> denen "noch nie etwas passiert" ist, müssen diese Maßnahmen treffen. Dabei geht es schon<br />

lange nicht mehr um die re<strong>in</strong>e Unfallverhütung, sondern auch um den Gesundheitsschutz.<br />

Maßnahmen, die jeder Arbeitgeber treffen muss:<br />

1. Gefährdungsbeurteilung<br />

Alle Arbeitsplätze müssen auf eventuelle Gefährdungen h<strong>in</strong> untersucht werden. Diese Analyse muss<br />

schriftlich festgehalten werden. Hilfen hierbei gibt es z. B. <strong>in</strong> Form von Checklisten bei der Berufsgenos-<br />

senschaft (BG). Die Gefährdungsbeurteilung ist e<strong>in</strong>e wichtige Grundlage für den betrieblichen Arbeits-<br />

schutz.<br />

2. Unterweisung<br />

Die Mitarbeiter müssen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal im Jahr zu allen sicherheitsrelevanten D<strong>in</strong>gen ihres Arbeits-<br />

platzes unterwiesen werden. Die Grundlage hierfür bildet die o. g. Gefährdungsbeurteilung. Diese Un-<br />

terweisung ist schriftlich festzuhalten und muss vom Unterwiesenen unterschrieben werden.<br />

3. Ersthelfer<br />

Damit für Erste-Hilfe-Leistungen genügend ausgebildete Helfer zur Verfügung stehen, muss für 2 -20<br />

anwesende Versicherte m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Ersthelfer zur Verfügung stehen.<br />

4. Sicherheitstechnische und Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung<br />

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, se<strong>in</strong>e Mitarbeiter sicherheitstechnisch und arbeitsmediz<strong>in</strong>isch betreuen<br />

zu lassen. Das heißt, es müssen <strong>in</strong> jedem <strong>Unternehmen</strong> e<strong>in</strong>e Fachkraft für Arbeitssicherheit und e<strong>in</strong> Be-<br />

triebsarzt beauftragt werden, die sich das <strong>Unternehmen</strong> ansehen und den Arbeitgeber <strong>in</strong> Bezug auf Ar-<br />

beitssicherheit beraten. In kle<strong>in</strong>en <strong>Unternehmen</strong> ist auch e<strong>in</strong>e „alternative Betreuung“ (Unternehmer-<br />

schulung) möglich.<br />

Jede Berufsgenossenschaft hat diese Regelungen anders gestaltet. Informieren Sie sich darüber!<br />

Maßnahmen, <strong>in</strong> <strong>Unternehmen</strong> mit mehr als 20 Mitarbeitern:<br />

5. Sicherheitsbeauftragte<br />

s<strong>in</strong>d Mitarbeiter, die sich im Kollegenkreis um die Arbeitssicherheit kümmert. Sie ersetzen nicht die Fach-<br />

kraft für Arbeitssicherheit!<br />

6. <strong>Arbeitsschutz</strong>ausschuss<br />

Dieser Ausschuss, der vierteljährlich zu allen betrieblichen Belangen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es tagt, setzt sich<br />

zusammen aus dem Arbeitgeber oder e<strong>in</strong>em von ihm Beauftragten, dem Betriebsarzt, der Fachkraft für<br />

Arbeitssicherheit, den Sicherheitsbeauftragten und – sofern vorhanden – zwei Betriebs- oder Personal-<br />

ratsmitgliedern.<br />

Auf den folgenden Seiten werden die hier aufgeführten Pflichten weiter erläutert.<br />

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