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Grundsätzliches zum Arbeitsschutz in kleinen Unternehmen

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Sie muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst se<strong>in</strong> und regelmäßig, m<strong>in</strong>destens jedoch jährlich wieder-<br />

holt werden.<br />

Durchführung<br />

Die Unterweisung wird am besten vom Vorgesetzten selbst durchgeführt; es kann aber auch e<strong>in</strong>e andere<br />

dafür geeignete Person damit beauftragt werden; der Vorgesetzte sollte aber <strong>in</strong> jedem Fall dabei se<strong>in</strong>. Die<br />

Unterweisung muss mündlich und <strong>in</strong> der Sprache der Beschäftigten erfolgen. Der Unterweisende sollte sich<br />

durch Nachfrage überzeugen, dass die Unterweisungs<strong>in</strong>halte verstanden wurden.<br />

Dokumentation<br />

Ausreichend ist e<strong>in</strong>e stichwortartige Auflistung der behandelten Themen, Namensliste mit Unterschrift der<br />

teilnehmenden Mitarbeiter usw., entsprechend dem beiliegenden Unterweisungsprotokoll. Da im Falle e<strong>in</strong>es<br />

schwereren Unfalls von den ermittelnden Behörden erfahrungsgemäß gleich nach dem Nachweis e<strong>in</strong>er Un-<br />

terweisung gefragt wird, sollte das Protokoll vom Vorgesetzten m<strong>in</strong>destens fünf Jahre aufbewahrt werden.<br />

3. Ersthelfer<br />

Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung<br />

m<strong>in</strong>destens 1 Ersthelfer zur Verfügung steht.<br />

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen <strong>in</strong> Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und <strong>in</strong> sonsti-<br />

gen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer ausgebildet se<strong>in</strong>.<br />

Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung erfolgt <strong>in</strong> der Regel bei<br />

− Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB),<br />

− Deutsches Rotes Kreuz (DRK),<br />

− Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH),<br />

− Malteser-Hilfsdienst (MHD) oder<br />

− berufsgenossenschaftlich dafür anerkannte Stellen<br />

Die Ausbildung erfolgt <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em acht Doppelstunden (2 Tage) umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang.<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer im Abstand von maximal 2 Jahren fortgebildet wer-<br />

den. Die Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an e<strong>in</strong>em vier Doppelstunden (1 Tag) umfassenden Erste-Hilfe-<br />

Tra<strong>in</strong><strong>in</strong>g.<br />

Wenn Mitarbeiter <strong>in</strong> Ihrer Freizeit beim DRK oder sonstigen Diensten tätig s<strong>in</strong>d, kann e<strong>in</strong>e Fortbildung über<br />

den Arbeitgeber entfallen. Ansonsten wird die Ausbildung als Grundkurs anerkannt, die regelmäßige Fortbil-<br />

dung alle 2 Jahre muss jedoch erfolgen. Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, des THW´s oder Katast-<br />

rophenschutzes ist zu klären, ob die Personen dort regelmäßige Erst-Helfer-Kurse absolvieren (Nachweis er-<br />

bitten!).<br />

4. Sicherheitstechnische und Arbeitsmediz<strong>in</strong>ische Betreuung<br />

Was ist e<strong>in</strong>e Fachkraft für Arbeitssicherheit?<br />

Die Hauptaufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit - auch Sicherheitsfachkraft genannt - ist die Unterstüt-<br />

zung des Unternehmers <strong>in</strong> den Fragen des <strong>Arbeitsschutz</strong>es. Sie berät bei der Planung, der Beschaffung und<br />

beim E<strong>in</strong>satz von Betriebsanlagen, Arbeitsmitteln, Schutzausrüstungen und der Gestaltung der Arbeitsplätze.<br />

Die Arbeitsstätten werden von der Fachkraft regelmäßig begangen. Die festgestellten Mängel werden dem<br />

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