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DAB regional | 12/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...

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<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Kammernachrichten | rechtsprechung<br />

Software-Nachlass für<br />

Mitglieder von <strong>Architekten</strong>kammern<br />

Das BKI Baukosteninformationszentrum hat beschlossen, allen<br />

<strong>Architekten</strong>kammern einen einheitlichen Software-Nachlass für<br />

ihre Mitglieder anzubieten. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass<br />

die Mitglieder der <strong>Architekten</strong>kammern auf BKI-Gr<strong>und</strong>versionen<br />

einen Preisnachlass von 20% auf den Netto-Verkaufspreis erhalten.<br />

Beim Bestellvorgang muss noch beachtet werden, dass eine<br />

Mitgliedschaftsbestätigung durch die Kammer in schriftlicher Form<br />

(Fax) abgegeben wird.<br />

Die Homepage des BKI finden Sie unter www.bki.de<br />

Aus der Rechtsprechung<br />

Honorarklausel für Bauzeitverzögerung: Was ist Mehraufwand<br />

der objektüberwachung?<br />

1. Ist vereinbart, dass der Architekt/ Ingenieur Anspruch auf ein Honorar<br />

hat, das sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone,<br />

der Honorartafel <strong>und</strong> den erbrachten Leistungen richtet, kommt es auf<br />

den für die Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand für die Bemessung<br />

der Vergütung nicht an.<br />

2. Ein vertraglich vereinbarter zusätzlicher Anspruch auf Vergütung des<br />

Mehraufwandes liegt deshalb nicht schon dann vor, wenn die vom <strong>Architekten</strong>/<br />

Ingenieur geschuldeten Leistungen über einen längeren<br />

Zeitraum erbracht werden müssen. n<br />

KG, Urteil vom 13.04.2010 – 21 U 191/08; BGH, Beschluss vom<br />

24.05.20<strong>12</strong> – VII Zr 80/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen),<br />

IBr 20<strong>12</strong>, 586<br />

Der Beschluss kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />

Quelle: ibr-online<br />

14 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />

KoNTAKT:<br />

Frau Kerstin Sprung, Tel.: 0431 570 650<br />

Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> erst nach Abmahnung<br />

Auch nach der Schuldrechtsreform kann ein <strong>Architekten</strong>vertrag aus<br />

wichtigem Gr<strong>und</strong> bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des<br />

<strong>Architekten</strong> gekündigt werden. Voraussetzung ist allerdings eine vorhergehende<br />

eindeutige Abmahnung, so das OLG Oldenburg in seinem<br />

Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong>. n<br />

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong> – 8 U 96/<strong>12</strong><br />

Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />

Quelle: ibr-online<br />

Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?<br />

Die Planung von Abdichtungsarbeiten beschäftigt immer wieder die Gerichte.<br />

Dieses Mal weist das OLG Stuttgart darauf hin, dass die Planung<br />

der Abdichtung eines Bauwerks bei einwandfreier handwerklicher Ausführung<br />

zu einer fachlich richtigen, vollständigen <strong>und</strong> dauerhaften Ausführung<br />

führen muss. Wie detailliert diese Planung sein muss, hängt<br />

von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind die Anforderungen<br />

an die Ausführung insbesondere unter Berücksichtigung der<br />

vorhandenen Boden- <strong>und</strong> Wasserverhältnisse <strong>und</strong> die Kenntnisse, die<br />

von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen<br />

<strong>und</strong> örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind. Sind Details der<br />

Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen<br />

im Einzelnen geplant <strong>und</strong> dem Unternehmer in einer jedes risiko<br />

ausschließenden Weise verdeutlicht werden. n<br />

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 – 10 U 67/10; BGH,<br />

Beschluss vom 28.06.20<strong>12</strong> – VII Zr 225/10 (NZB zurückgewiesen)<br />

Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />

Quelle: ibr-online<br />

Sachverständigenrecht<br />

Aktuelle entscheidung<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

Dr. Felix Lehmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel<br />

oLG Frankfurt: Vergütung für Sachverständige auch während<br />

der gerichtlich angeordneten Mittagspause! (Beschluss vom 4.<br />

November 2011, Az.: 5 – 2 Ste 7/11 – 2 – 4/11)<br />

Leitsatz der entscheidung<br />

Eine vom Gericht angeordnete Mittagspause ist jedenfalls dann, wenn<br />

der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine<br />

Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, als Wartezeit im Sinne von §<br />

8 Abs. 2 Satz 1 JVEG zu vergüten.<br />

Sachverhalt / entscheidung<br />

Wesentlicher Streitgegenstand dieses Verfahrens (Aktenzeichen: 5 – 2<br />

StE 7/11 – 2 – 4/11) war die Frage, ob der Gerichtssachverständige<br />

eine Vergütung in Höhe von 101,15 € (inkl. Umsatzsteuer) für eine vom<br />

Gericht angeordnete einstündige Mittagspause erhalten sollte.

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