DAB regional | 12/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...
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<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Kammernachrichten | rechtsprechung<br />
Software-Nachlass für<br />
Mitglieder von <strong>Architekten</strong>kammern<br />
Das BKI Baukosteninformationszentrum hat beschlossen, allen<br />
<strong>Architekten</strong>kammern einen einheitlichen Software-Nachlass für<br />
ihre Mitglieder anzubieten. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass<br />
die Mitglieder der <strong>Architekten</strong>kammern auf BKI-Gr<strong>und</strong>versionen<br />
einen Preisnachlass von 20% auf den Netto-Verkaufspreis erhalten.<br />
Beim Bestellvorgang muss noch beachtet werden, dass eine<br />
Mitgliedschaftsbestätigung durch die Kammer in schriftlicher Form<br />
(Fax) abgegeben wird.<br />
Die Homepage des BKI finden Sie unter www.bki.de<br />
Aus der Rechtsprechung<br />
Honorarklausel für Bauzeitverzögerung: Was ist Mehraufwand<br />
der objektüberwachung?<br />
1. Ist vereinbart, dass der Architekt/ Ingenieur Anspruch auf ein Honorar<br />
hat, das sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone,<br />
der Honorartafel <strong>und</strong> den erbrachten Leistungen richtet, kommt es auf<br />
den für die Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand für die Bemessung<br />
der Vergütung nicht an.<br />
2. Ein vertraglich vereinbarter zusätzlicher Anspruch auf Vergütung des<br />
Mehraufwandes liegt deshalb nicht schon dann vor, wenn die vom <strong>Architekten</strong>/<br />
Ingenieur geschuldeten Leistungen über einen längeren<br />
Zeitraum erbracht werden müssen. n<br />
KG, Urteil vom 13.04.2010 – 21 U 191/08; BGH, Beschluss vom<br />
24.05.20<strong>12</strong> – VII Zr 80/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen),<br />
IBr 20<strong>12</strong>, 586<br />
Der Beschluss kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />
Quelle: ibr-online<br />
14 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />
KoNTAKT:<br />
Frau Kerstin Sprung, Tel.: 0431 570 650<br />
Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> erst nach Abmahnung<br />
Auch nach der Schuldrechtsreform kann ein <strong>Architekten</strong>vertrag aus<br />
wichtigem Gr<strong>und</strong> bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des<br />
<strong>Architekten</strong> gekündigt werden. Voraussetzung ist allerdings eine vorhergehende<br />
eindeutige Abmahnung, so das OLG Oldenburg in seinem<br />
Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong>. n<br />
OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong> – 8 U 96/<strong>12</strong><br />
Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />
Quelle: ibr-online<br />
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?<br />
Die Planung von Abdichtungsarbeiten beschäftigt immer wieder die Gerichte.<br />
Dieses Mal weist das OLG Stuttgart darauf hin, dass die Planung<br />
der Abdichtung eines Bauwerks bei einwandfreier handwerklicher Ausführung<br />
zu einer fachlich richtigen, vollständigen <strong>und</strong> dauerhaften Ausführung<br />
führen muss. Wie detailliert diese Planung sein muss, hängt<br />
von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind die Anforderungen<br />
an die Ausführung insbesondere unter Berücksichtigung der<br />
vorhandenen Boden- <strong>und</strong> Wasserverhältnisse <strong>und</strong> die Kenntnisse, die<br />
von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen<br />
<strong>und</strong> örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind. Sind Details der<br />
Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen<br />
im Einzelnen geplant <strong>und</strong> dem Unternehmer in einer jedes risiko<br />
ausschließenden Weise verdeutlicht werden. n<br />
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 – 10 U 67/10; BGH,<br />
Beschluss vom 28.06.20<strong>12</strong> – VII Zr 225/10 (NZB zurückgewiesen)<br />
Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />
Quelle: ibr-online<br />
Sachverständigenrecht<br />
Aktuelle entscheidung<br />
Alle Rechte vorbehalten<br />
Dr. Felix Lehmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel<br />
oLG Frankfurt: Vergütung für Sachverständige auch während<br />
der gerichtlich angeordneten Mittagspause! (Beschluss vom 4.<br />
November 2011, Az.: 5 – 2 Ste 7/11 – 2 – 4/11)<br />
Leitsatz der entscheidung<br />
Eine vom Gericht angeordnete Mittagspause ist jedenfalls dann, wenn<br />
der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine<br />
Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, als Wartezeit im Sinne von §<br />
8 Abs. 2 Satz 1 JVEG zu vergüten.<br />
Sachverhalt / entscheidung<br />
Wesentlicher Streitgegenstand dieses Verfahrens (Aktenzeichen: 5 – 2<br />
StE 7/11 – 2 – 4/11) war die Frage, ob der Gerichtssachverständige<br />
eine Vergütung in Höhe von 101,15 € (inkl. Umsatzsteuer) für eine vom<br />
Gericht angeordnete einstündige Mittagspause erhalten sollte.