DAB regional | 12/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...
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<strong>DAB</strong> <strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />
3. Dezember 20<strong>12</strong>, 44. Jahrgang<br />
Offizielles Organ der Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer <strong>und</strong><br />
der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Ingenieurskammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Hamburg<br />
3 Rede von Henning Bieger zur Präsentation des Jahrbuchs<br />
Architektur in Hamburg 20<strong>12</strong><br />
5 AIV-Festball<br />
5 Weihnachtsgrüße HAK<br />
6 Pressemitteilung der HAK zur Peute<br />
7 Warnung vor unseriöse Branchenbuchbetreibern<br />
8 Literatur: HOAI kompakt von Stefan Deckers<br />
9 Literatur: Schriftenreihe – lieferbare Titel<br />
10 Ausstellung Genossenschaften im Museum für Arbeit<br />
10 Fortbildung<br />
Impressum <strong>DAB</strong><strong>regional</strong><br />
Herausgeber <strong>DAB</strong><strong>regional</strong>, Teil Hamburg:<br />
Hamburgische <strong>Architekten</strong>kammer<br />
Verantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der<br />
Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer für Öffentlichkeitsarbeit<br />
Grindelhof 40, 20146 Hamburg<br />
Telefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale)<br />
Telefax (0 40) 44 18 41-44<br />
E-Mail: gefroi@akhh.de<br />
Das <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> wird allen Mitgliedern der Hamburgischen<br />
<strong>Architekten</strong>kammer zugestellt.<br />
Der Bezug des <strong>DAB</strong> <strong>regional</strong> ist durch den Mitgliedsbeitrag<br />
abgegolten.<br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
<strong>12</strong> Neue Fortbildungsordnung beschlossen<br />
13 Jahrbuch Ingenieurbaukunst –<br />
made in Germany 20<strong>12</strong>/2013<br />
14 Software-Nachlass für Mitglieder von <strong>Architekten</strong>kammern /<br />
Aus der Rechtsprechung / Sachverständigenrecht –<br />
Aktuelle Entscheidung<br />
16 Mitgliedschaft im Versorgungswerk für angestellte<br />
<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieure / Offene Wettbewerbe <strong>und</strong><br />
VOF-Verfahren / BKI - Neuerscheinung<br />
17 Vorschau auf das Fortbildungsprogramm 1. Halbjahr 2013<br />
19 Lehrgänge im 1. Halbjahr 2013<br />
Herausgeber <strong>DAB</strong><strong>regional</strong>, Teil <strong>Schleswig</strong>-Holstein:<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Verantwortlich für die Regionalredaktion: Simone Schmid<br />
Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel<br />
Telefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale)<br />
Telefax (04 31) 5 70 65-25<br />
Internet aik-sh.de<br />
Das <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> wird allen Mitgliedern der <strong>Architekten</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein mit Ausnahme der<br />
Ingenieur-Mitglieder zugestellt.<br />
Der Bezug des <strong>DAB</strong> <strong>regional</strong> ist durch den Mitglieds beitrag<br />
abgegolten.<br />
Verlag, Vertrieb, Anzeigen:<br />
corps. Corporate Publishing Services GmbH<br />
Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf<br />
www.corps-verlag.de; verantwortlich für den<br />
Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie<br />
Verlag, Telefon (02 11) 54 227-684<br />
E-Mail: dagmar.schaafs@corps-verlag.de<br />
Druckerei: Bechtle Druck&Service,<br />
Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen<br />
<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 1
<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Seitenthema<br />
ArcHItekten- unD IngenIeurkAmmer ScHleSwIg-HolSteIn<br />
KörPErScHAFT DES öFFENTLIcHEN rEcHTS<br />
Neue<br />
Fortbildungsordnung<br />
beschlossen<br />
Fortbildungsordnung der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />
Präambel<br />
Kammermitglieder <strong>und</strong> Listenangehörige üben Berufe mit großer<br />
Verantwortung gegenüber ihren Auftraggebern <strong>und</strong> der<br />
Allgemeinheit aus.<br />
Die kontinuierliche Bewahrung <strong>und</strong> Erweiterung der persönlichen<br />
beruflichen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten dient aber nicht nur dem im<br />
öffentlichen Interesse liegenden Verbraucherschutz, sie ist darüber<br />
hinaus auch unerlässlich für eine dauerhaft erfolgreiche<br />
Berufsausübung <strong>und</strong> betrifft damit das berufliche Fortkommen jedes<br />
Einzelnen. Die nachfolgenden Vorschriften legen Maßstäbe für die<br />
berufliche Fortbildung fest, die als Leitfaden für die Gestaltung der<br />
individuellen Weiterbildungsaktivitäten dienen sollen.<br />
Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein will die<br />
Fortbildungsbereitschaft <strong>und</strong> –aktivitäten der<br />
Fortbildungsverpflichteten durch die Ausstellung von Zertifikaten<br />
fördern, welche sie zur Werbung neuer Aufträge nutzen können.<br />
Die Erteilung der Zertifikate erfolgt nach Maßgabe der<br />
nachfolgenden Bestimmungen:<br />
<strong>12</strong> <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Düsternbrooker Weg 71 l 24105 Kiel<br />
Tel.: +49(0)431-57065-0 l Fax: +49(0)431-57065-25<br />
info@aik-sh.de l www.aik-sh.de<br />
Weihnachtsgrüße der Kammergeschäftsstelle<br />
Die Geschäftsstelle ist zwischen Weihnachten <strong>und</strong> Neujahr nicht besetzt.<br />
Vorstand <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen wünschen allen Kammermitgliedern ein<br />
friedliches Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein erfolgreiches Neues Jahr.<br />
I. Fortbildung der Mitglieder <strong>und</strong> Listenangehörigen<br />
§1 Fortbildung<br />
(1) Um die Qualifikation <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit der in die<br />
Listen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 <strong>und</strong> 7<br />
<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong>gesetz (ArchIngKG)<br />
eingetragenen Personen zu erhalten, sind diese gemäß §<br />
3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ArchIngKG verpflichtet, sich beruflich<br />
fortzubilden. Sie sollten auch ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
Mitarbeiter dazu anhalten, sich beruflich fortzubilden.<br />
(2) Von der Pflicht zur Fortbildung ausgenommen sind<br />
Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong><br />
nicht mehr berufstätig sind, sowie Mitglieder, die nicht<br />
mehr berufsfähig sind.<br />
§ 2 Fortbildungsveranstaltungen<br />
Veranstaltungen zur Fortbildung in den Themenbereichen der<br />
Anlage sind:<br />
- Seminare, auch in der Form des E-learnings<br />
- Fachvorträge<br />
- Lehrgänge<br />
- Workshops<br />
- Kolloquien<br />
- Tagungen<br />
- Exkursionen<br />
- Inhouse-Schulungen
§ 3 Fortbildungsträger, Qualitätsanforderungen<br />
(1) Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein bietet allen Mitgliedern geeignete<br />
Fortbildungsveranstaltungen an.<br />
(2) Die Fortbildungsveranstaltungen der <strong>Architekten</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong>n, der Hochschulen sowie der<br />
Berufsverbände werden allgemein anerkannt.<br />
(3) Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-<br />
Holstein erkennt weiterhin Fortbildungsveranstaltungen<br />
von weiteren Fortbildungsträgern auf Antrag an, wenn<br />
es sich um qualifizierte Veranstaltungen gemäß § 2<br />
handelt.<br />
(4) Der Antrag auf Anerkennung gemäß Abs. 3 ist durch den<br />
Fortbildungsträger so rechtzeitig zu stellen, dass die<br />
Anerkennung vor der Durchführung der Veranstaltung<br />
erfolgen kann.<br />
(5) Die Kammer führt ein Verzeichnis der von ihr<br />
anerkannten Veranstaltungen.<br />
§ 4 Auswahl der Fortbildungsthemen<br />
Die Mitglieder wählen die Fortbildungsthemen aus dem<br />
Fortbildungsverzeichnis der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong><br />
<strong>Schleswig</strong>-Holstein oder aus der Liste der von der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein anerkannten Fortbildungsträger<br />
entsprechend ihrer Fachrichtung <strong>und</strong> entsprechend ihren beruflichen<br />
Aufgaben aus.<br />
§ 5 Umfang der Fortbildung<br />
Der Umfang der Fortbildung richtet sich nach dem individuellen<br />
Bedarf. In einem Jahr muss die Fortbildung mindestens <strong>12</strong><br />
Unterrichtsst<strong>und</strong>en (1 UE = 45 min.) betragen.<br />
§ 6 Nachweis der Fortbildung<br />
(1) Die Mitglieder weisen der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein die Teilnahme an<br />
anerkannten Fortbildungsveranstaltungen durch<br />
Bescheinigungen nach, aus denen Teilnehmername,<br />
Thema, Inhalt, Datum <strong>und</strong> Dauer der Veranstaltung<br />
ersichtlich sind.<br />
(2) Anerkennungsfähig ist neben der Teilnahme<br />
auch die Durchführung solcher Veranstaltungen durch<br />
Fortbildungsverpflichtete selbst.<br />
§ 7 Zertifizierung<br />
Wird für das laufende Kalenderjahr der Nachweis von mindestens<br />
<strong>12</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en bis zum 15. Januar des darauf folgenden<br />
Jahres durch Bescheinigung nachgewiesen, stellt die <strong>Architekten</strong>-<br />
<strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein ein Zertifikat, unter<br />
Bezeichnung des Büronamens, das ein Jahr gültig ist, aus.<br />
Kammernachrichten | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
§ 8 Nachweis <strong>und</strong> Überprüfung der Fortbildung<br />
(1) Jährlich oder aus besonderem Anlass wird bei den<br />
Mitgliedern durch eine zufällige Stichprobe ermittelt, ob<br />
der Mindestumfang der Fortbildung erreicht ist.<br />
(2) Wenn festgestellt wird, dass die Fortbildungspflicht nicht<br />
erfüllt wurde, kann die Kammer gestatten, dass die<br />
Fortbildung im folgenden Halbjahr nachgeholt wird.<br />
II. Schlussvorschriften<br />
§ 9 In-Kraft-Treten<br />
Diese Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsordnung wurde vom Vorstand<br />
der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein am<br />
05.11.20<strong>12</strong> beschlossen. Sie tritt am Tag der Veröffentlichung im<br />
Deutschen <strong>Architekten</strong>blatt in Kraft.<br />
Jahrbuch<br />
Ingenieurbaukunst - made<br />
in Germany 20<strong>12</strong>/13<br />
Am 22. Oktober 20<strong>12</strong> ist die neue Ausgabe des Jahrbuchs<br />
„Ingenieurbaukunst - made in Germany 20<strong>12</strong>/13“ erschienen. Das<br />
Jahrbuch stellt die interessantesten aktuellen Ingenieurbauprojekte<br />
deutscher Ingenieurbüros vor. Bei größeren Bestellungen als<br />
(Weihnachts-)Geschenk gewährt der Verlag Mengenrabatte<br />
bzw. Sonderkonditionen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese<br />
Information zum Buch auch unter Ihren Mitarbeitern zirkulieren<br />
lassen könnten.<br />
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INFoRMATIoNeN<br />
<strong>und</strong> einen Bestellschein<br />
finden Sie unter<br />
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<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 13
<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Kammernachrichten | rechtsprechung<br />
Software-Nachlass für<br />
Mitglieder von <strong>Architekten</strong>kammern<br />
Das BKI Baukosteninformationszentrum hat beschlossen, allen<br />
<strong>Architekten</strong>kammern einen einheitlichen Software-Nachlass für<br />
ihre Mitglieder anzubieten. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass<br />
die Mitglieder der <strong>Architekten</strong>kammern auf BKI-Gr<strong>und</strong>versionen<br />
einen Preisnachlass von 20% auf den Netto-Verkaufspreis erhalten.<br />
Beim Bestellvorgang muss noch beachtet werden, dass eine<br />
Mitgliedschaftsbestätigung durch die Kammer in schriftlicher Form<br />
(Fax) abgegeben wird.<br />
Die Homepage des BKI finden Sie unter www.bki.de<br />
Aus der Rechtsprechung<br />
Honorarklausel für Bauzeitverzögerung: Was ist Mehraufwand<br />
der objektüberwachung?<br />
1. Ist vereinbart, dass der Architekt/ Ingenieur Anspruch auf ein Honorar<br />
hat, das sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone,<br />
der Honorartafel <strong>und</strong> den erbrachten Leistungen richtet, kommt es auf<br />
den für die Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand für die Bemessung<br />
der Vergütung nicht an.<br />
2. Ein vertraglich vereinbarter zusätzlicher Anspruch auf Vergütung des<br />
Mehraufwandes liegt deshalb nicht schon dann vor, wenn die vom <strong>Architekten</strong>/<br />
Ingenieur geschuldeten Leistungen über einen längeren<br />
Zeitraum erbracht werden müssen. n<br />
KG, Urteil vom 13.04.2010 – 21 U 191/08; BGH, Beschluss vom<br />
24.05.20<strong>12</strong> – VII Zr 80/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen),<br />
IBr 20<strong>12</strong>, 586<br />
Der Beschluss kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />
Quelle: ibr-online<br />
14 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />
KoNTAKT:<br />
Frau Kerstin Sprung, Tel.: 0431 570 650<br />
Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> erst nach Abmahnung<br />
Auch nach der Schuldrechtsreform kann ein <strong>Architekten</strong>vertrag aus<br />
wichtigem Gr<strong>und</strong> bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des<br />
<strong>Architekten</strong> gekündigt werden. Voraussetzung ist allerdings eine vorhergehende<br />
eindeutige Abmahnung, so das OLG Oldenburg in seinem<br />
Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong>. n<br />
OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong> – 8 U 96/<strong>12</strong><br />
Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />
Quelle: ibr-online<br />
Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?<br />
Die Planung von Abdichtungsarbeiten beschäftigt immer wieder die Gerichte.<br />
Dieses Mal weist das OLG Stuttgart darauf hin, dass die Planung<br />
der Abdichtung eines Bauwerks bei einwandfreier handwerklicher Ausführung<br />
zu einer fachlich richtigen, vollständigen <strong>und</strong> dauerhaften Ausführung<br />
führen muss. Wie detailliert diese Planung sein muss, hängt<br />
von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind die Anforderungen<br />
an die Ausführung insbesondere unter Berücksichtigung der<br />
vorhandenen Boden- <strong>und</strong> Wasserverhältnisse <strong>und</strong> die Kenntnisse, die<br />
von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen<br />
<strong>und</strong> örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind. Sind Details der<br />
Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen<br />
im Einzelnen geplant <strong>und</strong> dem Unternehmer in einer jedes risiko<br />
ausschließenden Weise verdeutlicht werden. n<br />
OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 – 10 U 67/10; BGH,<br />
Beschluss vom 28.06.20<strong>12</strong> – VII Zr 225/10 (NZB zurückgewiesen)<br />
Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />
Quelle: ibr-online<br />
Sachverständigenrecht<br />
Aktuelle entscheidung<br />
Alle Rechte vorbehalten<br />
Dr. Felix Lehmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel<br />
oLG Frankfurt: Vergütung für Sachverständige auch während<br />
der gerichtlich angeordneten Mittagspause! (Beschluss vom 4.<br />
November 2011, Az.: 5 – 2 Ste 7/11 – 2 – 4/11)<br />
Leitsatz der entscheidung<br />
Eine vom Gericht angeordnete Mittagspause ist jedenfalls dann, wenn<br />
der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine<br />
Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, als Wartezeit im Sinne von §<br />
8 Abs. 2 Satz 1 JVEG zu vergüten.<br />
Sachverhalt / entscheidung<br />
Wesentlicher Streitgegenstand dieses Verfahrens (Aktenzeichen: 5 – 2<br />
StE 7/11 – 2 – 4/11) war die Frage, ob der Gerichtssachverständige<br />
eine Vergütung in Höhe von 101,15 € (inkl. Umsatzsteuer) für eine vom<br />
Gericht angeordnete einstündige Mittagspause erhalten sollte.
Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 4.11.2011) gewährte dem Sachverständigen<br />
auch für die gerichtlich angeordnete Mittagspause sein<br />
St<strong>und</strong>enhonorar. Dies folge aus § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG. Nach dieser<br />
regelung würden auch Wartezeiten zu der zu vergütenden erforderlichen<br />
Zeit zählen. Wartezeiten seien Zeiten, in denen der Sachverständige<br />
seiner gewöhnlichen Beschäftigung nachgegangen wäre, wenn er<br />
nicht aufgr<strong>und</strong> des Gutachtenauftrags am Gerichtstermin teilgenommen<br />
hätte. Es sei deshalb anerkannt, dass auch längere Verhandlungspausen<br />
zu entschädigen seien (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom<br />
21.9.2006, Az.: 1 Ws 553/06, JurBüro 2007, 491, 492 <strong>und</strong> KG Berlin,<br />
Beschluss vom 15.02.2011, Az.: 1 Ws 2/11, JurBüro 2011, 491, 492).<br />
Anders verhalte es sich mit üblichen Mittagspausen von einer St<strong>und</strong>e.<br />
Insoweit werde davon ausgegangen, der Sachverständige sei während<br />
einer einstündigen Mittagspause nicht infolge des Gutachtenauftrags<br />
an seiner regelmäßigen Beschäftigung gehindert, sondern wegen der<br />
Erfüllung allgemeiner menschlicher Bedürfnisse wie Ernährung <strong>und</strong> Erholung<br />
(OLG Koblenz a. a. O., KG Berlin a. a. O.).<br />
Der Senat folge dieser Auffassung jedoch nicht. Es könne nicht unterstellt<br />
werden, dass jeder Berufstätige regelmäßig Mittagspausen einlege,<br />
um Nahrung zu sich zu nehmen oder sich zu erholen. Es sei durchaus<br />
nicht unüblich, dass insbesondere beruflich sehr engagierte Personen<br />
– wie vorliegend der Sachverständige – auf eine Mittagspause<br />
verzichten würden, um ihren vielfältigen beruflichen Verpflichtungen<br />
nachzukommen. Deshalb sei jedenfalls dann, wenn der Sachverständige<br />
glaubhaft vorbringe, dass er üblicherweise keine Mittagspausen<br />
einlege, sondern arbeite, die vom Gericht angeordnete Mittagspause<br />
eine Zeit, in der der Sachverständige lediglich aufgr<strong>und</strong> seines Gutachtenauftrags<br />
seiner regelmäßigen Beschäftigung nicht nachgehen könne,<br />
so dass sie als Wartezeit zu vergüten sei. So liege der Fall hier. Der<br />
Sachverständige habe glaubhaft dargetan, dass er generell kein Mittagessen<br />
zu sich nehmen würde, sondern auch in der Mittagszeit arbeite<br />
<strong>und</strong> ihm deshalb durch die gerichtliche Mittagspause ein Zeitverlust<br />
„oktroyiert“ worden sei. Dies sei dahin zu verstehen, dass der Sachverständige<br />
üblicherweise keine Mittagspausen einlege, sondern auch in<br />
der Mittagspause arbeite.<br />
Darüber hinaus habe der Sachverständige gem. § <strong>12</strong> Abs. 1 Satz 2 Nr.<br />
4 JVEG Anspruch auf Ersatz des Betrags der auf die Vergütung für die<br />
Mittagspause anfallenden Umsatzsteuer.<br />
Sachverständigenpraxis<br />
Bedeutet diese Entscheidung das Ende der Mittagspause für Gerichtssachverständige,<br />
zumindest wenn sie gerade nicht eine Verhandlung<br />
bei Gericht haben? Gerade da Pausen erwiesenermaßen langfristig die<br />
Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Effektivität erhöhen, hoffentlich nicht. Zudem<br />
sollen regelmäßige Pausen auch gut für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> das Allgemeinbefinden<br />
sein. Natürlich gibt es Menschen, die mittags keine Pause<br />
einlegen, weil es terminlich nicht passt oder dadurch möglicherwei-<br />
rechtsprechung | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
se früher Feierabend gemacht werden kann, auch wenn dies nach Auffassung<br />
der o.g. Entscheidung des OLG Koblenz jeder Lebenserfahrung<br />
widersprechen soll <strong>und</strong> sich ein Sachverständiger bei Gericht den „allgemein<br />
üblichen Gepflogenheiten“ anpassen müsse. Zudem streicht<br />
stetiger Stress manche Mittagspause aus dem Terminkalender. Wenn<br />
jedoch ein Sachverständiger tatsächlich zusammen mit allen anderen<br />
Verfahrensbeteiligten eine Pause einlegt, sollte die Vergütungsuhr aufhören<br />
zu ticken. Ansonsten wird man in der Mittagspause in Gerichtskantinen<br />
bald nur noch zwangspausierende Sachverständige speisen<br />
sehen, die „nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen“ in ihrer rechnung versichern,<br />
normalerweise nie ein Mittagessen einzunehmen. Nur wenn<br />
Sachverständige oder auch Dolmetscher während der Mittagspause<br />
weiterhin für das Verfahren tätig sind, sollte dafür auch eine Vergütung<br />
gewährt werden.<br />
Ein weiteres Thema, bei dem Sachverständige gelegentlich auch auf<br />
„vergütungsresistente“ Kostenbeamten treffen können, sind reisezeiten.<br />
Denn der erforderliche Zeitaufwand im Sinne des § 8 Abs. 2<br />
JVEG umfasst nicht nur die Zeit, die für die Vorbereitung <strong>und</strong> Erstellung<br />
des Gutachtens benötigt worden ist. Ebenfalls zu vergüten ist die Zeit,<br />
in der ein Sachverständiger seiner gewöhnlichen Beschäftigung infolge<br />
seiner Heranziehung durch das Gericht nicht nachgehen konnte, wie<br />
z.B. bei reisezeiten. Bereits die Zeit, die dazu benötigt wird, den Ort zu<br />
erreichen, an dem die Leistung zu erbringen ist, ist vergütungspflichtig<br />
(vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.1.2007,<br />
Az.: 3 Ta 3/07). Auch wenn zahlreiche Kostenbeamte die entsprechenden<br />
Sachverständigenangaben mit ihrer Internet-Geheimwaffe<br />
Google Maps überprüfen, verbietet sich an dieser Stelle ein überstrenger<br />
Maßstab. So riskiert nämlich kaum ein Sachverständiger aufgr<strong>und</strong> der<br />
chronischen Parkplatznot vieler Gerichte zu spät zur Verhandlung zu<br />
erscheinen <strong>und</strong> richter, Parteien <strong>und</strong> Anwälte warten zu lassen. Auch<br />
beziehen die gängigen routenplaner weder kurze Tank- oder ruhepausen<br />
(bei längerer Fahrtzeit) noch die Parkplatz- <strong>und</strong> Verhandlungssaalsuche<br />
in ihre Berechnungen ein. Schließlich müssten auch Verzögerungen<br />
durch Staus auf der Hin- <strong>und</strong> rückfahrt erstattet werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
ist somit davon auszugehen, dass die Zeit für die<br />
Terminwahrnehmung bei Gericht – bildlich gesprochen – mit dem Packen<br />
der Tasche für den Termin beginnt <strong>und</strong> mit der rückkehr an den<br />
Arbeitsplatz endet.<br />
<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 15
<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Kammernachrichten<br />
Mitgliedschaft im Versorgungswerk für angestellte<br />
<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieure von Simone Schmid - Geschäftsführerin der AIK SH<br />
Auf die immer wieder an die Kammer gestellte Frage, weshalb angestellten <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieuren die Mitgliedschaft im Versorgungswerk<br />
der <strong>Architekten</strong> verwehrt bleibt, teilt nachfolgend das Versorgungswerk der <strong>Architekten</strong> Folgendes mit: „Die berufsständischen Versorgungswerke<br />
sind auf Landesrecht beruhende, öffentlich rechtliche Pflichtalterssicherungssysteme der Angehörigen der Kammern der freien Berufe<br />
(Ärzte, Apotheker, <strong>Architekten</strong>, rechtsanwälte etc.). Angestellt tätige Angehörige dieser Berufe werden gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI<br />
von der Versicherungspflicht in der Deutschen rentenversicherung befreit, wenn sie aufgr<strong>und</strong> ihrer Zugehörigkeit zu den genannten freien Berufen<br />
Pflichtmitglied der jeweils zuständigen Berufskammer <strong>und</strong> Pflichtmitglied ihres zuständigen berufsständischen Versorgungswerks sind.“<br />
Angestellte <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieure der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein sind keine Pflichtmitglieder <strong>und</strong> somit besteht<br />
keine Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein Mitglied im Versorgungswerk<br />
zu werden. Eine freiwillige Mitgliedschaft im Versorgungswerk neben der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen rentenversicherung ist<br />
möglich. Im Falle des Wechsels des B<strong>und</strong>eslandes <strong>und</strong> damit des Kammerwechsels verliert man, sofern man in eine Kammer wechselt, in welcher<br />
man nicht Pflichtmitglied ist, gr<strong>und</strong>sätzlich auch seine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk <strong>und</strong> wird Pflichtmitglied bei der Deutschen<br />
rentenversicherung. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, dennoch zu prüfen, ob Sie im rahmen einer Doppelmitgliedschaft Pflichtmitglied<br />
in Ihrem Versorgungswerk bleiben können.<br />
offene Wettbewerbe<br />
<strong>und</strong> VoF-Verfahren<br />
Offene Wettbewerbe sowie VOF-Verfahren als Präqualifikationsverfahren<br />
für Wettbewerbe sind seit November 20<strong>12</strong> auf<br />
der Homepage der Kammer unter „Wettbewerbswesen“ bzw.<br />
„Wettbewerbe/ VOF-Verfahren“ eingestellt.<br />
Christian Stoy<br />
Benjamin Lasshof<br />
Martin Strack<br />
Johannes Hawlik<br />
Elisabeth Beusker<br />
Objektdaten<br />
16 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />
Nutzungskosten<br />
Kosten von Bestandsimmobilien<br />
<strong>und</strong> statistische Kostenkennwerte<br />
BKI Gebäudemanagement<br />
NK4<br />
BKI-NK3vorne.indd 1 11.09.<strong>12</strong> 16:44<br />
BKI<br />
Neuerscheinung<br />
Im Oktober erschien folgende BKI-Publikation:<br />
BKI objektdaten Nutzungskosten NK 4<br />
Bestandsimmobilien mit statistischen Kostenkennwerten<br />
� WeITeRe INFoRMATIoNeN<br />
finden Sie unter www.bki.de/aktuelles-neuerscheinungen.html
Vorschau auf das Fortbildungsprogramm<br />
1. Halbjahr 2013<br />
Seminar-Datum Seminartitel Seminargebühr<br />
Di. 29.01.2013<br />
14.00 – 18.00 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Gr<strong>und</strong>lagen der Akustik<br />
70,00/ 80,00/ 95,00 €<br />
Do. 31.01.2013<br />
09.00 – 15.00 h<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
Fr. 01.02.2013<br />
14.00 – 20.00 h <strong>und</strong><br />
Sa. 02.02.2013<br />
09.30 – 17.00 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Di. 05.02.2013<br />
14.00 – 17.00 Uhr<br />
Büdelsdorf, Hotel Heidehof<br />
Do. 07.02.2013<br />
09.00 – 17.00 h <strong>und</strong><br />
Fr. 08.02.2013<br />
09.00 – 13.00 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Do. <strong>12</strong>.02.2013<br />
09.00 – 17.00 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Do.14.02.2013<br />
13.00 – 19.00 h <strong>und</strong><br />
Fr. 15.02.2013<br />
13.00 – 19.00 h<br />
Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />
Di. 19.02.2013<br />
09.00 – 15.00 h<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
HoAI für LandschaftsarchitektInnen<br />
Schwerpunkt: objektplanung Freianlagen<br />
Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />
Barrierefreie Kommunikation r<strong>und</strong> um den<br />
Bau<br />
- Mediative Verhandlungsführung mit Bauherren,<br />
Behörden <strong>und</strong> Kollegen -<br />
Aktuelle Tendenzen in der Umsetzung der<br />
Baustellenverordnung<br />
Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />
Wer bin ich? Wer sind Sie? Wie gehen wir miteinander<br />
um?<br />
Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />
Small Talk im beruflichen Kontext. einsteigen.<br />
Mitreden!<br />
Bauplanungsrecht<br />
HoAI für LandschaftsarchitektInnen<br />
Schwerpunkt: Flächenplanung<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
255,00/265,00/295,00 €<br />
55,00/65,00/85,00 €<br />
230,00/240,00/275,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
240,00/250,00/285,00€<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
Fortbildung | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
Das Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2013 liegt vor. Sie können es auf unserer Homepage unter www.aik-sh.de/<br />
fuer-kammermitglieder/fortbildung/seminare.html abrufen.<br />
Für Berufseinsteiger sowie <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Ingenieure, die sich der entwicklung auf dem Markt zielorientiert stellen möchten,<br />
bieten wir ab 2013 eine Reihe von Veranstaltungen an unter der Überschrift „Positionierung – Profilierung – Spezialisierung“.<br />
Der Wettbewerb wird immer härter. Ob als freiberuflicher Architekt/Ingenieur oder im Auftrag Ihres Arbeitgebers wird eine perfekte Beherrschung<br />
der Kommunikation <strong>und</strong> Präsentation immer wichtiger. Ein klares Profil ermöglicht Ihnen die konkrete Darstellung Ihres Büros <strong>und</strong> gewährleistet<br />
eine zielorientierte Akquisition. Mit der Spezialisierung auf einen Fachbereich beziehen Sie eine eindeutige Position <strong>und</strong> erleichtern Ihrem potentiellen<br />
Auftraggeber die Suche nach dem Fachmann. Den Weg dorthin unterstützt die Kammer mit Veranstaltungen u.a. zu verschiedenen Kommunikationstechniken,<br />
Zeitmanagement, Akquisitionsschulung, Präsentationstechnik sowie Kostenrechnung/ Wirtschaftlichkeitsanalyse <strong>und</strong><br />
Existenzgründung. Darüber hinaus wird es spezielle Lehrgänge <strong>und</strong> vertiefende Veranstaltungen geben, u.a. zu den Fachthemen Barrierefreies<br />
Planen <strong>und</strong> Bauen, Nachhaltiges Bauen, Energieberatung, Effizienzhausplanung, besondere Holzbau- <strong>und</strong> Brandschutzthemen. Nachfolgend finden<br />
Sie eine Vorschau auf das Programmangebot des 1. Halbjahres 2013<br />
<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 17
<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Fortbildung<br />
Seminar-Datum Seminartitel Seminargebühr<br />
Fr. 22.02.2013<br />
eC 3 – Stahlbau-Gr<strong>und</strong>lagen mit Hinweisen zu 155,00/165,00/195,00 €<br />
09.00 – 16.30 h<br />
eC 4 – Verb<strong>und</strong>bau<br />
Kiel, Hotel Birke<br />
Wiederholungsveranstaltung<br />
Di. 26.02.2013<br />
13.00 - 19.00 h<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
Do. 28.02.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Fr. 01.03.2013<br />
14.00 – 20.00 h <strong>und</strong><br />
Sa. 02.03.2013<br />
09.30 – 17.00 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Do. 07.03.2013<br />
09.00 - 16.30 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Fr. 08.03.2013<br />
09.00 – 16.30 h <strong>und</strong><br />
Sa. 09.03.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />
Fr. 08.03.2013<br />
13.00 – 17.00 h<br />
Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />
Di. <strong>12</strong>.03.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Di. 19.03.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
Do. 16.05.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
Mo. 27.05.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Kiel, AIK SH<br />
Do. 30.05.2013<br />
09.00 – 16.30 h<br />
Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />
Mi. 05.06.2013<br />
09.00 - 16.30 h<br />
Kiel, Hotel Birke<br />
18 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />
Flachdächer in Holzbauweise<br />
Aspekte der Farbgestaltung in Innenräumen<br />
Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />
Barrierefreie Kommunikation r<strong>und</strong> um den<br />
Bau<br />
- Mediative Verhandlungsführung mit Bauherren,<br />
Behörden <strong>und</strong> Kollegen -<br />
Laut, aber ohne Störung: Gr<strong>und</strong>lagen der<br />
Raumakustik in Bildungseinrichtungen<br />
DIN eN 1992-1-1: eC 2, Teil 1-1<br />
Anwendung in der Tragwerksplanung, im<br />
Stahlbeton- <strong>und</strong> Spannbetonbau<br />
eidechse, Fledermaus & Co - Besonderer Artenschutz<br />
in der Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungspraxis<br />
Warum Feng-Shui auch für moderne <strong>Architekten</strong><br />
interessant ist<br />
Die Baunutzungsverordnung<br />
Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />
Akquisition aktiv planen <strong>und</strong> strukturieren<br />
Positionierung- Profilierung - Spezialisierung<br />
Man kann nicht nicht kommunizieren (Watzlawick)<br />
Kommunikationstraining für <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong><br />
Planer<br />
Positionierung- Profilierung - Spezialisierung<br />
Holzbaukonzepte für anspruchsvolle Bauaufgaben<br />
im Bestand<br />
Positionierung- Profilierung - Spezialisierung<br />
Barrierefreies Bauen - ein Qualitätsmerkmal -<br />
Kosten/ Nutzenanalyse für barrierefreie<br />
Wohngebäude<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
255,00/265,00/295,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
310,00/330,00/390,00 €<br />
70,00/ 80,00/ 95,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
145,00/155,00/185,00 €<br />
155,00/165,00/195,00 €
Seminar-Datum Seminartitel Seminargebühr<br />
Mo. 10.06.2013<br />
Die Mängelrechte nach VoB/B <strong>und</strong> BGB 70,00/80,00/95,00 €<br />
14.00 – 18.00 h<br />
Neueste rechtsprechung des OLG <strong>Schleswig</strong> zum<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
privaten Bau-, <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Ingenieurrecht<br />
Do. 13.06.2013<br />
Wärmedämmung ... wo geht die Reise hin? 150,00/170,00 €<br />
10.00 - 16.00 h<br />
Neumünster, Holstenhallen<br />
In Kooperation mit der ArGE S.-H.<br />
Fr. 14.06.20<strong>12</strong><br />
Lübecker Bautag 2013<br />
70,00/ Studierende 10,00 €<br />
14.00 - 18.00 h<br />
Bauen mit Glas<br />
Fachhochschule Lübeck<br />
In Kooperation mit der FH Lübeck<br />
Do. 20.06.20<strong>12</strong><br />
Positionierung - Profilierung - Spezialisierung 155,00/165,00/195,00 €<br />
09.00 - 16.30 h<br />
Neumünster, Hotel Prisma<br />
Modernes Zeitmanagement<br />
Lehrgänge im 1. Halbjahr 2013<br />
05.03.2013 –<br />
04.06.2013<br />
jeweils 09.00 – 17.00 h<br />
Kiel, Hotel Birke<br />
15.04.2013 –<br />
07.05.2013<br />
jeweils 09.00 – 16.30 h<br />
Bad Bramstedt<br />
Mercure Hotel<br />
19.04.2013 – 01.06.2013<br />
B. Bramstedt u. Hamburg<br />
3. Lehrgang<br />
Barrierefreies Planen <strong>und</strong> Bauen Teil 1-6<br />
kann auch einzeln gebucht werden:<br />
Di. 05.03.2013 Teil 1: Gr<strong>und</strong>lagenseminar<br />
Do. 21.03.2013 Teil 2: Die barrierefreie, soziale Stadt<br />
Do. 18.04.2013 Teil 3: öffentliche Gebäudeplanung<br />
Mi. 15.05.2013 Teil 4: Barrierefreier Wohnraum/Produkte<br />
Di. 28.05.2013 Teil 5: Barrierefreie Garten- <strong>und</strong> Freiraumgestaltung/öffentl. Verkehrsraum<br />
Di. 04.06.2013 Teil 6: Qualifizierte Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung von Maßnahmen<br />
Lehrgang Koordinator Nachhaltiges Bauen<br />
In Kooperation mit der Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer<br />
kann auch einzeln gebucht werden:<br />
Mo. 15.04.2013 Teil 1: Übersicht der Systeme<br />
Di. 16.04.2013 Teil 2: Gestaltung<br />
Di. 23.04.2013 Teil 3: Energieeffizienz<br />
Do. 25.04.2013 Teil 4: Behaglichkeit / Schallschutz<br />
Mo. 29.04.2013 Teil 5: ökologie<br />
Di. 30.04.2013 Teil 6: Prozess<br />
Mo. 06.05.2013 Teil 7: ökonomie<br />
Lehrgang effizienzhaus<br />
In Kooperation mit der Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer<br />
Fortbildung | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />
880,00/1.100,00 €<br />
160,00/195,00 €<br />
1.200,00/1.500,00 €<br />
160,00/195,00 €<br />
1.200,00/1.500,00 €<br />
<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 19