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DAB regional | 12/12 - Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig ...

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<strong>DAB</strong> <strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />

3. Dezember 20<strong>12</strong>, 44. Jahrgang<br />

Offizielles Organ der Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer <strong>und</strong><br />

der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Ingenieurskammer <strong>Schleswig</strong>-Holstein | Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Hamburg<br />

3 Rede von Henning Bieger zur Präsentation des Jahrbuchs<br />

Architektur in Hamburg 20<strong>12</strong><br />

5 AIV-Festball<br />

5 Weihnachtsgrüße HAK<br />

6 Pressemitteilung der HAK zur Peute<br />

7 Warnung vor unseriöse Branchenbuchbetreibern<br />

8 Literatur: HOAI kompakt von Stefan Deckers<br />

9 Literatur: Schriftenreihe – lieferbare Titel<br />

10 Ausstellung Genossenschaften im Museum für Arbeit<br />

10 Fortbildung<br />

Impressum <strong>DAB</strong><strong>regional</strong><br />

Herausgeber <strong>DAB</strong><strong>regional</strong>, Teil Hamburg:<br />

Hamburgische <strong>Architekten</strong>kammer<br />

Verantwortlich i.S.d.P: Claas Gefroi, Referent in der<br />

Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer für Öffentlichkeitsarbeit<br />

Grindelhof 40, 20146 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 44 18 41-0 (Zentrale)<br />

Telefax (0 40) 44 18 41-44<br />

E-Mail: gefroi@akhh.de<br />

Das <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> wird allen Mitgliedern der Hamburgischen<br />

<strong>Architekten</strong>kammer zugestellt.<br />

Der Bezug des <strong>DAB</strong> <strong>regional</strong> ist durch den Mitgliedsbeitrag<br />

abgegolten.<br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

<strong>12</strong> Neue Fortbildungsordnung beschlossen<br />

13 Jahrbuch Ingenieurbaukunst –<br />

made in Germany 20<strong>12</strong>/2013<br />

14 Software-Nachlass für Mitglieder von <strong>Architekten</strong>kammern /<br />

Aus der Rechtsprechung / Sachverständigenrecht –<br />

Aktuelle Entscheidung<br />

16 Mitgliedschaft im Versorgungswerk für angestellte<br />

<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieure / Offene Wettbewerbe <strong>und</strong><br />

VOF-Verfahren / BKI - Neuerscheinung<br />

17 Vorschau auf das Fortbildungsprogramm 1. Halbjahr 2013<br />

19 Lehrgänge im 1. Halbjahr 2013<br />

Herausgeber <strong>DAB</strong><strong>regional</strong>, Teil <strong>Schleswig</strong>-Holstein:<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Verantwortlich für die Regionalredaktion: Simone Schmid<br />

Düsternbrooker Weg 71, 24105 Kiel<br />

Telefon (04 31) 5 70 65-0 (Zentrale)<br />

Telefax (04 31) 5 70 65-25<br />

Internet aik-sh.de<br />

Das <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> wird allen Mitgliedern der <strong>Architekten</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein mit Ausnahme der<br />

Ingenieur-Mitglieder zugestellt.<br />

Der Bezug des <strong>DAB</strong> <strong>regional</strong> ist durch den Mitglieds beitrag<br />

abgegolten.<br />

Verlag, Vertrieb, Anzeigen:<br />

corps. Corporate Publishing Services GmbH<br />

Kasernenstraße 69, 40213 Düsseldorf<br />

www.corps-verlag.de; verantwortlich für den<br />

Anzeigenteil: Dagmar Schaafs, Anschrift wie<br />

Verlag, Telefon (02 11) 54 227-684<br />

E-Mail: dagmar.schaafs@corps-verlag.de<br />

Druckerei: Bechtle Druck&Service,<br />

Zeppelinstraße 116, 73730 Esslingen<br />

<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 1


<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Seitenthema<br />

ArcHItekten- unD IngenIeurkAmmer ScHleSwIg-HolSteIn<br />

KörPErScHAFT DES öFFENTLIcHEN rEcHTS<br />

Neue<br />

Fortbildungsordnung<br />

beschlossen<br />

Fortbildungsordnung der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein.<br />

Präambel<br />

Kammermitglieder <strong>und</strong> Listenangehörige üben Berufe mit großer<br />

Verantwortung gegenüber ihren Auftraggebern <strong>und</strong> der<br />

Allgemeinheit aus.<br />

Die kontinuierliche Bewahrung <strong>und</strong> Erweiterung der persönlichen<br />

beruflichen Kenntnisse <strong>und</strong> Fähigkeiten dient aber nicht nur dem im<br />

öffentlichen Interesse liegenden Verbraucherschutz, sie ist darüber<br />

hinaus auch unerlässlich für eine dauerhaft erfolgreiche<br />

Berufsausübung <strong>und</strong> betrifft damit das berufliche Fortkommen jedes<br />

Einzelnen. Die nachfolgenden Vorschriften legen Maßstäbe für die<br />

berufliche Fortbildung fest, die als Leitfaden für die Gestaltung der<br />

individuellen Weiterbildungsaktivitäten dienen sollen.<br />

Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein will die<br />

Fortbildungsbereitschaft <strong>und</strong> –aktivitäten der<br />

Fortbildungsverpflichteten durch die Ausstellung von Zertifikaten<br />

fördern, welche sie zur Werbung neuer Aufträge nutzen können.<br />

Die Erteilung der Zertifikate erfolgt nach Maßgabe der<br />

nachfolgenden Bestimmungen:<br />

<strong>12</strong> <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Düsternbrooker Weg 71 l 24105 Kiel<br />

Tel.: +49(0)431-57065-0 l Fax: +49(0)431-57065-25<br />

info@aik-sh.de l www.aik-sh.de<br />

Weihnachtsgrüße der Kammergeschäftsstelle<br />

Die Geschäftsstelle ist zwischen Weihnachten <strong>und</strong> Neujahr nicht besetzt.<br />

Vorstand <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen wünschen allen Kammermitgliedern ein<br />

friedliches Weihnachtsfest <strong>und</strong> ein erfolgreiches Neues Jahr.<br />

I. Fortbildung der Mitglieder <strong>und</strong> Listenangehörigen<br />

§1 Fortbildung<br />

(1) Um die Qualifikation <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit der in die<br />

Listen nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 5 <strong>und</strong> 7<br />

<strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong>gesetz (ArchIngKG)<br />

eingetragenen Personen zu erhalten, sind diese gemäß §<br />

3 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ArchIngKG verpflichtet, sich beruflich<br />

fortzubilden. Sie sollten auch ihre Mitarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

Mitarbeiter dazu anhalten, sich beruflich fortzubilden.<br />

(2) Von der Pflicht zur Fortbildung ausgenommen sind<br />

Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben <strong>und</strong><br />

nicht mehr berufstätig sind, sowie Mitglieder, die nicht<br />

mehr berufsfähig sind.<br />

§ 2 Fortbildungsveranstaltungen<br />

Veranstaltungen zur Fortbildung in den Themenbereichen der<br />

Anlage sind:<br />

- Seminare, auch in der Form des E-learnings<br />

- Fachvorträge<br />

- Lehrgänge<br />

- Workshops<br />

- Kolloquien<br />

- Tagungen<br />

- Exkursionen<br />

- Inhouse-Schulungen


§ 3 Fortbildungsträger, Qualitätsanforderungen<br />

(1) Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein bietet allen Mitgliedern geeignete<br />

Fortbildungsveranstaltungen an.<br />

(2) Die Fortbildungsveranstaltungen der <strong>Architekten</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong>n, der Hochschulen sowie der<br />

Berufsverbände werden allgemein anerkannt.<br />

(3) Die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-<br />

Holstein erkennt weiterhin Fortbildungsveranstaltungen<br />

von weiteren Fortbildungsträgern auf Antrag an, wenn<br />

es sich um qualifizierte Veranstaltungen gemäß § 2<br />

handelt.<br />

(4) Der Antrag auf Anerkennung gemäß Abs. 3 ist durch den<br />

Fortbildungsträger so rechtzeitig zu stellen, dass die<br />

Anerkennung vor der Durchführung der Veranstaltung<br />

erfolgen kann.<br />

(5) Die Kammer führt ein Verzeichnis der von ihr<br />

anerkannten Veranstaltungen.<br />

§ 4 Auswahl der Fortbildungsthemen<br />

Die Mitglieder wählen die Fortbildungsthemen aus dem<br />

Fortbildungsverzeichnis der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong><br />

<strong>Schleswig</strong>-Holstein oder aus der Liste der von der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein anerkannten Fortbildungsträger<br />

entsprechend ihrer Fachrichtung <strong>und</strong> entsprechend ihren beruflichen<br />

Aufgaben aus.<br />

§ 5 Umfang der Fortbildung<br />

Der Umfang der Fortbildung richtet sich nach dem individuellen<br />

Bedarf. In einem Jahr muss die Fortbildung mindestens <strong>12</strong><br />

Unterrichtsst<strong>und</strong>en (1 UE = 45 min.) betragen.<br />

§ 6 Nachweis der Fortbildung<br />

(1) Die Mitglieder weisen der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein die Teilnahme an<br />

anerkannten Fortbildungsveranstaltungen durch<br />

Bescheinigungen nach, aus denen Teilnehmername,<br />

Thema, Inhalt, Datum <strong>und</strong> Dauer der Veranstaltung<br />

ersichtlich sind.<br />

(2) Anerkennungsfähig ist neben der Teilnahme<br />

auch die Durchführung solcher Veranstaltungen durch<br />

Fortbildungsverpflichtete selbst.<br />

§ 7 Zertifizierung<br />

Wird für das laufende Kalenderjahr der Nachweis von mindestens<br />

<strong>12</strong> Unterrichtsst<strong>und</strong>en bis zum 15. Januar des darauf folgenden<br />

Jahres durch Bescheinigung nachgewiesen, stellt die <strong>Architekten</strong>-<br />

<strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein ein Zertifikat, unter<br />

Bezeichnung des Büronamens, das ein Jahr gültig ist, aus.<br />

Kammernachrichten | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

§ 8 Nachweis <strong>und</strong> Überprüfung der Fortbildung<br />

(1) Jährlich oder aus besonderem Anlass wird bei den<br />

Mitgliedern durch eine zufällige Stichprobe ermittelt, ob<br />

der Mindestumfang der Fortbildung erreicht ist.<br />

(2) Wenn festgestellt wird, dass die Fortbildungspflicht nicht<br />

erfüllt wurde, kann die Kammer gestatten, dass die<br />

Fortbildung im folgenden Halbjahr nachgeholt wird.<br />

II. Schlussvorschriften<br />

§ 9 In-Kraft-Treten<br />

Diese Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungsordnung wurde vom Vorstand<br />

der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein am<br />

05.11.20<strong>12</strong> beschlossen. Sie tritt am Tag der Veröffentlichung im<br />

Deutschen <strong>Architekten</strong>blatt in Kraft.<br />

Jahrbuch<br />

Ingenieurbaukunst - made<br />

in Germany 20<strong>12</strong>/13<br />

Am 22. Oktober 20<strong>12</strong> ist die neue Ausgabe des Jahrbuchs<br />

„Ingenieurbaukunst - made in Germany 20<strong>12</strong>/13“ erschienen. Das<br />

Jahrbuch stellt die interessantesten aktuellen Ingenieurbauprojekte<br />

deutscher Ingenieurbüros vor. Bei größeren Bestellungen als<br />

(Weihnachts-)Geschenk gewährt der Verlag Mengenrabatte<br />

bzw. Sonderkonditionen. Wir würden uns freuen, wenn Sie diese<br />

Information zum Buch auch unter Ihren Mitarbeitern zirkulieren<br />

lassen könnten.<br />

� WeITeRe<br />

INFoRMATIoNeN<br />

<strong>und</strong> einen Bestellschein<br />

finden Sie unter<br />

www.bingk.de<br />

<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 13


<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Kammernachrichten | rechtsprechung<br />

Software-Nachlass für<br />

Mitglieder von <strong>Architekten</strong>kammern<br />

Das BKI Baukosteninformationszentrum hat beschlossen, allen<br />

<strong>Architekten</strong>kammern einen einheitlichen Software-Nachlass für<br />

ihre Mitglieder anzubieten. Ab sofort besteht die Möglichkeit, dass<br />

die Mitglieder der <strong>Architekten</strong>kammern auf BKI-Gr<strong>und</strong>versionen<br />

einen Preisnachlass von 20% auf den Netto-Verkaufspreis erhalten.<br />

Beim Bestellvorgang muss noch beachtet werden, dass eine<br />

Mitgliedschaftsbestätigung durch die Kammer in schriftlicher Form<br />

(Fax) abgegeben wird.<br />

Die Homepage des BKI finden Sie unter www.bki.de<br />

Aus der Rechtsprechung<br />

Honorarklausel für Bauzeitverzögerung: Was ist Mehraufwand<br />

der objektüberwachung?<br />

1. Ist vereinbart, dass der Architekt/ Ingenieur Anspruch auf ein Honorar<br />

hat, das sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone,<br />

der Honorartafel <strong>und</strong> den erbrachten Leistungen richtet, kommt es auf<br />

den für die Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand für die Bemessung<br />

der Vergütung nicht an.<br />

2. Ein vertraglich vereinbarter zusätzlicher Anspruch auf Vergütung des<br />

Mehraufwandes liegt deshalb nicht schon dann vor, wenn die vom <strong>Architekten</strong>/<br />

Ingenieur geschuldeten Leistungen über einen längeren<br />

Zeitraum erbracht werden müssen. n<br />

KG, Urteil vom 13.04.2010 – 21 U 191/08; BGH, Beschluss vom<br />

24.05.20<strong>12</strong> – VII Zr 80/10 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen),<br />

IBr 20<strong>12</strong>, 586<br />

Der Beschluss kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />

Quelle: ibr-online<br />

14 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />

KoNTAKT:<br />

Frau Kerstin Sprung, Tel.: 0431 570 650<br />

Kündigung aus wichtigem Gr<strong>und</strong> erst nach Abmahnung<br />

Auch nach der Schuldrechtsreform kann ein <strong>Architekten</strong>vertrag aus<br />

wichtigem Gr<strong>und</strong> bei einer schwerwiegenden Vertragsverletzung des<br />

<strong>Architekten</strong> gekündigt werden. Voraussetzung ist allerdings eine vorhergehende<br />

eindeutige Abmahnung, so das OLG Oldenburg in seinem<br />

Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong>. n<br />

OLG Oldenburg, Urteil vom 06.09.20<strong>12</strong> – 8 U 96/<strong>12</strong><br />

Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />

Quelle: ibr-online<br />

Wie detailliert sind Abdichtungsarbeiten zu planen?<br />

Die Planung von Abdichtungsarbeiten beschäftigt immer wieder die Gerichte.<br />

Dieses Mal weist das OLG Stuttgart darauf hin, dass die Planung<br />

der Abdichtung eines Bauwerks bei einwandfreier handwerklicher Ausführung<br />

zu einer fachlich richtigen, vollständigen <strong>und</strong> dauerhaften Ausführung<br />

führen muss. Wie detailliert diese Planung sein muss, hängt<br />

von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgeblich sind die Anforderungen<br />

an die Ausführung insbesondere unter Berücksichtigung der<br />

vorhandenen Boden- <strong>und</strong> Wasserverhältnisse <strong>und</strong> die Kenntnisse, die<br />

von einem ausführenden Unternehmer unter Berücksichtigung der baulichen<br />

<strong>und</strong> örtlichen Gegebenheiten zu erwarten sind. Sind Details der<br />

Ausführung besonders schadensträchtig, müssen diese unter Umständen<br />

im Einzelnen geplant <strong>und</strong> dem Unternehmer in einer jedes risiko<br />

ausschließenden Weise verdeutlicht werden. n<br />

OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2010 – 10 U 67/10; BGH,<br />

Beschluss vom 28.06.20<strong>12</strong> – VII Zr 225/10 (NZB zurückgewiesen)<br />

Das Urteil kann bei der Kammer abgefragt werden.<br />

Quelle: ibr-online<br />

Sachverständigenrecht<br />

Aktuelle entscheidung<br />

Alle Rechte vorbehalten<br />

Dr. Felix Lehmann, Vorsitzender Richter am Landgericht Kiel<br />

oLG Frankfurt: Vergütung für Sachverständige auch während<br />

der gerichtlich angeordneten Mittagspause! (Beschluss vom 4.<br />

November 2011, Az.: 5 – 2 Ste 7/11 – 2 – 4/11)<br />

Leitsatz der entscheidung<br />

Eine vom Gericht angeordnete Mittagspause ist jedenfalls dann, wenn<br />

der Sachverständige glaubhaft vorbringt, dass er üblicherweise keine<br />

Mittagspausen einlegt, sondern arbeitet, als Wartezeit im Sinne von §<br />

8 Abs. 2 Satz 1 JVEG zu vergüten.<br />

Sachverhalt / entscheidung<br />

Wesentlicher Streitgegenstand dieses Verfahrens (Aktenzeichen: 5 – 2<br />

StE 7/11 – 2 – 4/11) war die Frage, ob der Gerichtssachverständige<br />

eine Vergütung in Höhe von 101,15 € (inkl. Umsatzsteuer) für eine vom<br />

Gericht angeordnete einstündige Mittagspause erhalten sollte.


Das OLG Frankfurt (Beschluss vom 4.11.2011) gewährte dem Sachverständigen<br />

auch für die gerichtlich angeordnete Mittagspause sein<br />

St<strong>und</strong>enhonorar. Dies folge aus § 8 Abs. 2 Satz 1 JVEG. Nach dieser<br />

regelung würden auch Wartezeiten zu der zu vergütenden erforderlichen<br />

Zeit zählen. Wartezeiten seien Zeiten, in denen der Sachverständige<br />

seiner gewöhnlichen Beschäftigung nachgegangen wäre, wenn er<br />

nicht aufgr<strong>und</strong> des Gutachtenauftrags am Gerichtstermin teilgenommen<br />

hätte. Es sei deshalb anerkannt, dass auch längere Verhandlungspausen<br />

zu entschädigen seien (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom<br />

21.9.2006, Az.: 1 Ws 553/06, JurBüro 2007, 491, 492 <strong>und</strong> KG Berlin,<br />

Beschluss vom 15.02.2011, Az.: 1 Ws 2/11, JurBüro 2011, 491, 492).<br />

Anders verhalte es sich mit üblichen Mittagspausen von einer St<strong>und</strong>e.<br />

Insoweit werde davon ausgegangen, der Sachverständige sei während<br />

einer einstündigen Mittagspause nicht infolge des Gutachtenauftrags<br />

an seiner regelmäßigen Beschäftigung gehindert, sondern wegen der<br />

Erfüllung allgemeiner menschlicher Bedürfnisse wie Ernährung <strong>und</strong> Erholung<br />

(OLG Koblenz a. a. O., KG Berlin a. a. O.).<br />

Der Senat folge dieser Auffassung jedoch nicht. Es könne nicht unterstellt<br />

werden, dass jeder Berufstätige regelmäßig Mittagspausen einlege,<br />

um Nahrung zu sich zu nehmen oder sich zu erholen. Es sei durchaus<br />

nicht unüblich, dass insbesondere beruflich sehr engagierte Personen<br />

– wie vorliegend der Sachverständige – auf eine Mittagspause<br />

verzichten würden, um ihren vielfältigen beruflichen Verpflichtungen<br />

nachzukommen. Deshalb sei jedenfalls dann, wenn der Sachverständige<br />

glaubhaft vorbringe, dass er üblicherweise keine Mittagspausen<br />

einlege, sondern arbeite, die vom Gericht angeordnete Mittagspause<br />

eine Zeit, in der der Sachverständige lediglich aufgr<strong>und</strong> seines Gutachtenauftrags<br />

seiner regelmäßigen Beschäftigung nicht nachgehen könne,<br />

so dass sie als Wartezeit zu vergüten sei. So liege der Fall hier. Der<br />

Sachverständige habe glaubhaft dargetan, dass er generell kein Mittagessen<br />

zu sich nehmen würde, sondern auch in der Mittagszeit arbeite<br />

<strong>und</strong> ihm deshalb durch die gerichtliche Mittagspause ein Zeitverlust<br />

„oktroyiert“ worden sei. Dies sei dahin zu verstehen, dass der Sachverständige<br />

üblicherweise keine Mittagspausen einlege, sondern auch in<br />

der Mittagspause arbeite.<br />

Darüber hinaus habe der Sachverständige gem. § <strong>12</strong> Abs. 1 Satz 2 Nr.<br />

4 JVEG Anspruch auf Ersatz des Betrags der auf die Vergütung für die<br />

Mittagspause anfallenden Umsatzsteuer.<br />

Sachverständigenpraxis<br />

Bedeutet diese Entscheidung das Ende der Mittagspause für Gerichtssachverständige,<br />

zumindest wenn sie gerade nicht eine Verhandlung<br />

bei Gericht haben? Gerade da Pausen erwiesenermaßen langfristig die<br />

Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> Effektivität erhöhen, hoffentlich nicht. Zudem<br />

sollen regelmäßige Pausen auch gut für die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> das Allgemeinbefinden<br />

sein. Natürlich gibt es Menschen, die mittags keine Pause<br />

einlegen, weil es terminlich nicht passt oder dadurch möglicherwei-<br />

rechtsprechung | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

se früher Feierabend gemacht werden kann, auch wenn dies nach Auffassung<br />

der o.g. Entscheidung des OLG Koblenz jeder Lebenserfahrung<br />

widersprechen soll <strong>und</strong> sich ein Sachverständiger bei Gericht den „allgemein<br />

üblichen Gepflogenheiten“ anpassen müsse. Zudem streicht<br />

stetiger Stress manche Mittagspause aus dem Terminkalender. Wenn<br />

jedoch ein Sachverständiger tatsächlich zusammen mit allen anderen<br />

Verfahrensbeteiligten eine Pause einlegt, sollte die Vergütungsuhr aufhören<br />

zu ticken. Ansonsten wird man in der Mittagspause in Gerichtskantinen<br />

bald nur noch zwangspausierende Sachverständige speisen<br />

sehen, die „nach bestem Wissen <strong>und</strong> Gewissen“ in ihrer rechnung versichern,<br />

normalerweise nie ein Mittagessen einzunehmen. Nur wenn<br />

Sachverständige oder auch Dolmetscher während der Mittagspause<br />

weiterhin für das Verfahren tätig sind, sollte dafür auch eine Vergütung<br />

gewährt werden.<br />

Ein weiteres Thema, bei dem Sachverständige gelegentlich auch auf<br />

„vergütungsresistente“ Kostenbeamten treffen können, sind reisezeiten.<br />

Denn der erforderliche Zeitaufwand im Sinne des § 8 Abs. 2<br />

JVEG umfasst nicht nur die Zeit, die für die Vorbereitung <strong>und</strong> Erstellung<br />

des Gutachtens benötigt worden ist. Ebenfalls zu vergüten ist die Zeit,<br />

in der ein Sachverständiger seiner gewöhnlichen Beschäftigung infolge<br />

seiner Heranziehung durch das Gericht nicht nachgehen konnte, wie<br />

z.B. bei reisezeiten. Bereits die Zeit, die dazu benötigt wird, den Ort zu<br />

erreichen, an dem die Leistung zu erbringen ist, ist vergütungspflichtig<br />

(vgl. Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.1.2007,<br />

Az.: 3 Ta 3/07). Auch wenn zahlreiche Kostenbeamte die entsprechenden<br />

Sachverständigenangaben mit ihrer Internet-Geheimwaffe<br />

Google Maps überprüfen, verbietet sich an dieser Stelle ein überstrenger<br />

Maßstab. So riskiert nämlich kaum ein Sachverständiger aufgr<strong>und</strong> der<br />

chronischen Parkplatznot vieler Gerichte zu spät zur Verhandlung zu<br />

erscheinen <strong>und</strong> richter, Parteien <strong>und</strong> Anwälte warten zu lassen. Auch<br />

beziehen die gängigen routenplaner weder kurze Tank- oder ruhepausen<br />

(bei längerer Fahrtzeit) noch die Parkplatz- <strong>und</strong> Verhandlungssaalsuche<br />

in ihre Berechnungen ein. Schließlich müssten auch Verzögerungen<br />

durch Staus auf der Hin- <strong>und</strong> rückfahrt erstattet werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ist somit davon auszugehen, dass die Zeit für die<br />

Terminwahrnehmung bei Gericht – bildlich gesprochen – mit dem Packen<br />

der Tasche für den Termin beginnt <strong>und</strong> mit der rückkehr an den<br />

Arbeitsplatz endet.<br />

<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 15


<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Kammernachrichten<br />

Mitgliedschaft im Versorgungswerk für angestellte<br />

<strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieure von Simone Schmid - Geschäftsführerin der AIK SH<br />

Auf die immer wieder an die Kammer gestellte Frage, weshalb angestellten <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieuren die Mitgliedschaft im Versorgungswerk<br />

der <strong>Architekten</strong> verwehrt bleibt, teilt nachfolgend das Versorgungswerk der <strong>Architekten</strong> Folgendes mit: „Die berufsständischen Versorgungswerke<br />

sind auf Landesrecht beruhende, öffentlich rechtliche Pflichtalterssicherungssysteme der Angehörigen der Kammern der freien Berufe<br />

(Ärzte, Apotheker, <strong>Architekten</strong>, rechtsanwälte etc.). Angestellt tätige Angehörige dieser Berufe werden gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI<br />

von der Versicherungspflicht in der Deutschen rentenversicherung befreit, wenn sie aufgr<strong>und</strong> ihrer Zugehörigkeit zu den genannten freien Berufen<br />

Pflichtmitglied der jeweils zuständigen Berufskammer <strong>und</strong> Pflichtmitglied ihres zuständigen berufsständischen Versorgungswerks sind.“<br />

Angestellte <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong> Ingenieure der <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein sind keine Pflichtmitglieder <strong>und</strong> somit besteht<br />

keine Möglichkeit, nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Schleswig</strong>-Holstein Mitglied im Versorgungswerk<br />

zu werden. Eine freiwillige Mitgliedschaft im Versorgungswerk neben der Pflichtmitgliedschaft in der Deutschen rentenversicherung ist<br />

möglich. Im Falle des Wechsels des B<strong>und</strong>eslandes <strong>und</strong> damit des Kammerwechsels verliert man, sofern man in eine Kammer wechselt, in welcher<br />

man nicht Pflichtmitglied ist, gr<strong>und</strong>sätzlich auch seine Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk <strong>und</strong> wird Pflichtmitglied bei der Deutschen<br />

rentenversicherung. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie, dennoch zu prüfen, ob Sie im rahmen einer Doppelmitgliedschaft Pflichtmitglied<br />

in Ihrem Versorgungswerk bleiben können.<br />

offene Wettbewerbe<br />

<strong>und</strong> VoF-Verfahren<br />

Offene Wettbewerbe sowie VOF-Verfahren als Präqualifikationsverfahren<br />

für Wettbewerbe sind seit November 20<strong>12</strong> auf<br />

der Homepage der Kammer unter „Wettbewerbswesen“ bzw.<br />

„Wettbewerbe/ VOF-Verfahren“ eingestellt.<br />

Christian Stoy<br />

Benjamin Lasshof<br />

Martin Strack<br />

Johannes Hawlik<br />

Elisabeth Beusker<br />

Objektdaten<br />

16 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />

Nutzungskosten<br />

Kosten von Bestandsimmobilien<br />

<strong>und</strong> statistische Kostenkennwerte<br />

BKI Gebäudemanagement<br />

NK4<br />

BKI-NK3vorne.indd 1 11.09.<strong>12</strong> 16:44<br />

BKI<br />

Neuerscheinung<br />

Im Oktober erschien folgende BKI-Publikation:<br />

BKI objektdaten Nutzungskosten NK 4<br />

Bestandsimmobilien mit statistischen Kostenkennwerten<br />

� WeITeRe INFoRMATIoNeN<br />

finden Sie unter www.bki.de/aktuelles-neuerscheinungen.html


Vorschau auf das Fortbildungsprogramm<br />

1. Halbjahr 2013<br />

Seminar-Datum Seminartitel Seminargebühr<br />

Di. 29.01.2013<br />

14.00 – 18.00 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Gr<strong>und</strong>lagen der Akustik<br />

70,00/ 80,00/ 95,00 €<br />

Do. 31.01.2013<br />

09.00 – 15.00 h<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

Fr. 01.02.2013<br />

14.00 – 20.00 h <strong>und</strong><br />

Sa. 02.02.2013<br />

09.30 – 17.00 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Di. 05.02.2013<br />

14.00 – 17.00 Uhr<br />

Büdelsdorf, Hotel Heidehof<br />

Do. 07.02.2013<br />

09.00 – 17.00 h <strong>und</strong><br />

Fr. 08.02.2013<br />

09.00 – 13.00 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Do. <strong>12</strong>.02.2013<br />

09.00 – 17.00 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Do.14.02.2013<br />

13.00 – 19.00 h <strong>und</strong><br />

Fr. 15.02.2013<br />

13.00 – 19.00 h<br />

Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />

Di. 19.02.2013<br />

09.00 – 15.00 h<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

HoAI für LandschaftsarchitektInnen<br />

Schwerpunkt: objektplanung Freianlagen<br />

Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />

Barrierefreie Kommunikation r<strong>und</strong> um den<br />

Bau<br />

- Mediative Verhandlungsführung mit Bauherren,<br />

Behörden <strong>und</strong> Kollegen -<br />

Aktuelle Tendenzen in der Umsetzung der<br />

Baustellenverordnung<br />

Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />

Wer bin ich? Wer sind Sie? Wie gehen wir miteinander<br />

um?<br />

Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />

Small Talk im beruflichen Kontext. einsteigen.<br />

Mitreden!<br />

Bauplanungsrecht<br />

HoAI für LandschaftsarchitektInnen<br />

Schwerpunkt: Flächenplanung<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

255,00/265,00/295,00 €<br />

55,00/65,00/85,00 €<br />

230,00/240,00/275,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

240,00/250,00/285,00€<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

Fortbildung | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

Das Fortbildungsprogramm für das 1. Halbjahr 2013 liegt vor. Sie können es auf unserer Homepage unter www.aik-sh.de/<br />

fuer-kammermitglieder/fortbildung/seminare.html abrufen.<br />

Für Berufseinsteiger sowie <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Ingenieure, die sich der entwicklung auf dem Markt zielorientiert stellen möchten,<br />

bieten wir ab 2013 eine Reihe von Veranstaltungen an unter der Überschrift „Positionierung – Profilierung – Spezialisierung“.<br />

Der Wettbewerb wird immer härter. Ob als freiberuflicher Architekt/Ingenieur oder im Auftrag Ihres Arbeitgebers wird eine perfekte Beherrschung<br />

der Kommunikation <strong>und</strong> Präsentation immer wichtiger. Ein klares Profil ermöglicht Ihnen die konkrete Darstellung Ihres Büros <strong>und</strong> gewährleistet<br />

eine zielorientierte Akquisition. Mit der Spezialisierung auf einen Fachbereich beziehen Sie eine eindeutige Position <strong>und</strong> erleichtern Ihrem potentiellen<br />

Auftraggeber die Suche nach dem Fachmann. Den Weg dorthin unterstützt die Kammer mit Veranstaltungen u.a. zu verschiedenen Kommunikationstechniken,<br />

Zeitmanagement, Akquisitionsschulung, Präsentationstechnik sowie Kostenrechnung/ Wirtschaftlichkeitsanalyse <strong>und</strong><br />

Existenzgründung. Darüber hinaus wird es spezielle Lehrgänge <strong>und</strong> vertiefende Veranstaltungen geben, u.a. zu den Fachthemen Barrierefreies<br />

Planen <strong>und</strong> Bauen, Nachhaltiges Bauen, Energieberatung, Effizienzhausplanung, besondere Holzbau- <strong>und</strong> Brandschutzthemen. Nachfolgend finden<br />

Sie eine Vorschau auf das Programmangebot des 1. Halbjahres 2013<br />

<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 17


<strong>Schleswig</strong>-Holstein | Fortbildung<br />

Seminar-Datum Seminartitel Seminargebühr<br />

Fr. 22.02.2013<br />

eC 3 – Stahlbau-Gr<strong>und</strong>lagen mit Hinweisen zu 155,00/165,00/195,00 €<br />

09.00 – 16.30 h<br />

eC 4 – Verb<strong>und</strong>bau<br />

Kiel, Hotel Birke<br />

Wiederholungsveranstaltung<br />

Di. 26.02.2013<br />

13.00 - 19.00 h<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

Do. 28.02.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Fr. 01.03.2013<br />

14.00 – 20.00 h <strong>und</strong><br />

Sa. 02.03.2013<br />

09.30 – 17.00 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Do. 07.03.2013<br />

09.00 - 16.30 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Fr. 08.03.2013<br />

09.00 – 16.30 h <strong>und</strong><br />

Sa. 09.03.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />

Fr. 08.03.2013<br />

13.00 – 17.00 h<br />

Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />

Di. <strong>12</strong>.03.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Di. 19.03.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

Do. 16.05.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

Mo. 27.05.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Kiel, AIK SH<br />

Do. 30.05.2013<br />

09.00 – 16.30 h<br />

Bad Bramstedt, Mercure Hotel<br />

Mi. 05.06.2013<br />

09.00 - 16.30 h<br />

Kiel, Hotel Birke<br />

18 <strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong><br />

Flachdächer in Holzbauweise<br />

Aspekte der Farbgestaltung in Innenräumen<br />

Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />

Barrierefreie Kommunikation r<strong>und</strong> um den<br />

Bau<br />

- Mediative Verhandlungsführung mit Bauherren,<br />

Behörden <strong>und</strong> Kollegen -<br />

Laut, aber ohne Störung: Gr<strong>und</strong>lagen der<br />

Raumakustik in Bildungseinrichtungen<br />

DIN eN 1992-1-1: eC 2, Teil 1-1<br />

Anwendung in der Tragwerksplanung, im<br />

Stahlbeton- <strong>und</strong> Spannbetonbau<br />

eidechse, Fledermaus & Co - Besonderer Artenschutz<br />

in der Planungs- <strong>und</strong> Genehmigungspraxis<br />

Warum Feng-Shui auch für moderne <strong>Architekten</strong><br />

interessant ist<br />

Die Baunutzungsverordnung<br />

Positionierung - Profilierung - Spezialisierung<br />

Akquisition aktiv planen <strong>und</strong> strukturieren<br />

Positionierung- Profilierung - Spezialisierung<br />

Man kann nicht nicht kommunizieren (Watzlawick)<br />

Kommunikationstraining für <strong>Architekten</strong> <strong>und</strong><br />

Planer<br />

Positionierung- Profilierung - Spezialisierung<br />

Holzbaukonzepte für anspruchsvolle Bauaufgaben<br />

im Bestand<br />

Positionierung- Profilierung - Spezialisierung<br />

Barrierefreies Bauen - ein Qualitätsmerkmal -<br />

Kosten/ Nutzenanalyse für barrierefreie<br />

Wohngebäude<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

255,00/265,00/295,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

310,00/330,00/390,00 €<br />

70,00/ 80,00/ 95,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

145,00/155,00/185,00 €<br />

155,00/165,00/195,00 €


Seminar-Datum Seminartitel Seminargebühr<br />

Mo. 10.06.2013<br />

Die Mängelrechte nach VoB/B <strong>und</strong> BGB 70,00/80,00/95,00 €<br />

14.00 – 18.00 h<br />

Neueste rechtsprechung des OLG <strong>Schleswig</strong> zum<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

privaten Bau-, <strong>Architekten</strong>- <strong>und</strong> Ingenieurrecht<br />

Do. 13.06.2013<br />

Wärmedämmung ... wo geht die Reise hin? 150,00/170,00 €<br />

10.00 - 16.00 h<br />

Neumünster, Holstenhallen<br />

In Kooperation mit der ArGE S.-H.<br />

Fr. 14.06.20<strong>12</strong><br />

Lübecker Bautag 2013<br />

70,00/ Studierende 10,00 €<br />

14.00 - 18.00 h<br />

Bauen mit Glas<br />

Fachhochschule Lübeck<br />

In Kooperation mit der FH Lübeck<br />

Do. 20.06.20<strong>12</strong><br />

Positionierung - Profilierung - Spezialisierung 155,00/165,00/195,00 €<br />

09.00 - 16.30 h<br />

Neumünster, Hotel Prisma<br />

Modernes Zeitmanagement<br />

Lehrgänge im 1. Halbjahr 2013<br />

05.03.2013 –<br />

04.06.2013<br />

jeweils 09.00 – 17.00 h<br />

Kiel, Hotel Birke<br />

15.04.2013 –<br />

07.05.2013<br />

jeweils 09.00 – 16.30 h<br />

Bad Bramstedt<br />

Mercure Hotel<br />

19.04.2013 – 01.06.2013<br />

B. Bramstedt u. Hamburg<br />

3. Lehrgang<br />

Barrierefreies Planen <strong>und</strong> Bauen Teil 1-6<br />

kann auch einzeln gebucht werden:<br />

Di. 05.03.2013 Teil 1: Gr<strong>und</strong>lagenseminar<br />

Do. 21.03.2013 Teil 2: Die barrierefreie, soziale Stadt<br />

Do. 18.04.2013 Teil 3: öffentliche Gebäudeplanung<br />

Mi. 15.05.2013 Teil 4: Barrierefreier Wohnraum/Produkte<br />

Di. 28.05.2013 Teil 5: Barrierefreie Garten- <strong>und</strong> Freiraumgestaltung/öffentl. Verkehrsraum<br />

Di. 04.06.2013 Teil 6: Qualifizierte Betrachtung <strong>und</strong> Bewertung von Maßnahmen<br />

Lehrgang Koordinator Nachhaltiges Bauen<br />

In Kooperation mit der Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer<br />

kann auch einzeln gebucht werden:<br />

Mo. 15.04.2013 Teil 1: Übersicht der Systeme<br />

Di. 16.04.2013 Teil 2: Gestaltung<br />

Di. 23.04.2013 Teil 3: Energieeffizienz<br />

Do. 25.04.2013 Teil 4: Behaglichkeit / Schallschutz<br />

Mo. 29.04.2013 Teil 5: ökologie<br />

Di. 30.04.2013 Teil 6: Prozess<br />

Mo. 06.05.2013 Teil 7: ökonomie<br />

Lehrgang effizienzhaus<br />

In Kooperation mit der Hamburgischen <strong>Architekten</strong>kammer<br />

Fortbildung | <strong>Schleswig</strong>-Holstein<br />

880,00/1.100,00 €<br />

160,00/195,00 €<br />

1.200,00/1.500,00 €<br />

160,00/195,00 €<br />

1.200,00/1.500,00 €<br />

<strong>DAB</strong><strong>regional</strong> | <strong>12</strong>/<strong>12</strong> 19

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