Antrag verkehrsrechtliche Anordnung
Antrag verkehrsrechtliche Anordnung
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Die verbleibende Restfahrbahnbreite<br />
beträgt:<br />
Umleitung:<br />
Ist das Parken in diesem Bereich erlaubt?<br />
Ist das Parken gegenüber erlaubt?<br />
Gehweg:<br />
Ein Gehweg ist vorhanden?<br />
Der Gehweg ist auch nach Beginn der<br />
Maßnahme nutzbar?<br />
Die nutzbare Gehwegbreite beträgt:<br />
Ein Gehweg befindet sich gegenüber?<br />
Notgehweg erforderlich?<br />
________ m<br />
� Ja, über:<br />
� Ja<br />
� Ja<br />
� Ja<br />
� Ja<br />
________ m<br />
� Ja<br />
� Ja<br />
Absicherung: � durch Regelplan Nr. ________________<br />
� durch beiliegenden Regelplan in abgeänderter Form<br />
� durch beiliegenden Verkehrszeichenplan<br />
� Nein<br />
� Nein<br />
� Nein<br />
� Nein<br />
� Nein<br />
� Nein<br />
� Nein<br />
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können und<br />
zu unnötigen Verzögerungen führen. Diese Anträge werden zur Vervollständigung an den<br />
<strong>Antrag</strong>steller zurückgesandt. Die in diesem <strong>Antrag</strong>sformular abgefragten Angaben entsprechen den<br />
RSA Teil A 1.4 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Der Bauunternehmer ist<br />
grundsätzlich verpflichtet, dem <strong>Antrag</strong> zur Sicherung der Arbeitsstelle die erwähnten Pläne<br />
beizugeben. Diese Pläne sind unter Beachtung der Vorschriften der StVO, der Allgemeinen<br />
Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie den Richtlinien über die Sicherung von Arbeitsstellen an<br />
Straßen – RSA, den Richtlinien für die Umleitungsbeschilderungen – RUB, sowie den Richtlinien für<br />
Lichtsignalanlagen – RiLSA aufzustellen. Notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen werden in<br />
Rechnung gestellt.<br />
Es ist bekannt, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn eine Genehmigung<br />
vorliegt. Ungenehmigte Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum werden mit einer<br />
Ordnungswidrigkeit geahndet. Es wird versichert, dass der beantragte Straßenplatz nur zum<br />
genannten Zweck in Anspruch genommen wird.<br />
Bei Aufgrabungen auf Kreisstraßen: Es ist eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis<br />
als Straßenbaulastträger abzuschließen.<br />
Ansprechpartner: Geschäftsbereich Straßen, Fachbereich Straßenbau, Herr Eisele,<br />
Tel.: 07151/501-2456, e-Mail: w.eisele@rems-murr-kreis.de.<br />
____________________________ __________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />
Wichtig!<br />
Dieser <strong>Antrag</strong> kann nur fristgerecht bearbeitet werden, wenn er mindestens 8 Arbeitstage vor<br />
Beginn der Maßnahme eingereicht wird. Bei Maßnahmen mit erhöhtem Bearbeitungs-aufwand ist er<br />
mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme einzureichen.<br />
Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich bitte an oben genannte Ansprechpartner.<br />
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