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Antrag verkehrsrechtliche Anordnung

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Straßenverkehrsbehörde<br />

J.-F.-Weishaar-Straße 7-9<br />

71404 Korb<br />

(Eingangsdatum)<br />

Ansprechpartner:<br />

Frau Boßler:<br />

Telefon: 07151 9334-39<br />

Fax: 07151 / 9334-36<br />

<strong>Antrag</strong> auf Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum<br />

Hiermit wird die Erteilung einer <strong>verkehrsrechtliche</strong>n <strong>Anordnung</strong> und / oder einer<br />

Sondernutzungserlaubnis im Auftrag des Bauherrn für dessen Bauvorhaben beantragt.<br />

Bauherr: ____________________________________________________<br />

(Name, Anschrift)<br />

<strong>Antrag</strong>steller: ___________________________________________________<br />

(Firma / Name / Organisation)<br />

____________________________________________________<br />

(Straße)<br />

____________________________________________________<br />

(PLZ, Ort)<br />

____________________________________________________<br />

(Telefon / Fax)<br />

____________________________________________________<br />

(Verantwortlicher vor Ort: Vorname und Name<br />

während der Arbeitszeit erreichbar über Telefon / Handy)<br />

____________________________________________________<br />

(Privatanschrift gem. RSA Teil A 1.4)<br />

____________________________________________________<br />

(nach Arbeitsende erreichbar über Telefon / Handy)<br />

Art der Sperrung: � Gehwegsperrung<br />

� halbseitige Straßensperrung<br />

� Vollsperrung der Straße<br />

� Parkplatzsperrung<br />

� Sonstiges __________________________________________<br />

Art des Eingriffs: � Belagsarbeiten<br />

� Aufgrabung für ____________________________________m²<br />

� Lagerung von _____________________________________m²<br />

� Aufstellung eines Containers _________________________m²<br />

� Aufstellung eines Gerüstes___________________________m²<br />

� Sonstiges ________________________________________m²<br />

Ort der Sperrung: _____________________________________________________<br />

(Straße, Hausnummer)<br />

Zeitraum: _____________________________________________________<br />

Benötigte Fläche: _____________________________________________________<br />

(Länge x Breite)<br />

Seite 1 von 2


Die verbleibende Restfahrbahnbreite<br />

beträgt:<br />

Umleitung:<br />

Ist das Parken in diesem Bereich erlaubt?<br />

Ist das Parken gegenüber erlaubt?<br />

Gehweg:<br />

Ein Gehweg ist vorhanden?<br />

Der Gehweg ist auch nach Beginn der<br />

Maßnahme nutzbar?<br />

Die nutzbare Gehwegbreite beträgt:<br />

Ein Gehweg befindet sich gegenüber?<br />

Notgehweg erforderlich?<br />

________ m<br />

� Ja, über:<br />

� Ja<br />

� Ja<br />

� Ja<br />

� Ja<br />

________ m<br />

� Ja<br />

� Ja<br />

Absicherung: � durch Regelplan Nr. ________________<br />

� durch beiliegenden Regelplan in abgeänderter Form<br />

� durch beiliegenden Verkehrszeichenplan<br />

� Nein<br />

� Nein<br />

� Nein<br />

� Nein<br />

� Nein<br />

� Nein<br />

� Nein<br />

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können und<br />

zu unnötigen Verzögerungen führen. Diese Anträge werden zur Vervollständigung an den<br />

<strong>Antrag</strong>steller zurückgesandt. Die in diesem <strong>Antrag</strong>sformular abgefragten Angaben entsprechen den<br />

RSA Teil A 1.4 (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen). Der Bauunternehmer ist<br />

grundsätzlich verpflichtet, dem <strong>Antrag</strong> zur Sicherung der Arbeitsstelle die erwähnten Pläne<br />

beizugeben. Diese Pläne sind unter Beachtung der Vorschriften der StVO, der Allgemeinen<br />

Verwaltungsvorschrift zur StVO sowie den Richtlinien über die Sicherung von Arbeitsstellen an<br />

Straßen – RSA, den Richtlinien für die Umleitungsbeschilderungen – RUB, sowie den Richtlinien für<br />

Lichtsignalanlagen – RiLSA aufzustellen. Notwendige Änderungen bzw. Ergänzungen werden in<br />

Rechnung gestellt.<br />

Es ist bekannt, dass mit der Maßnahme erst begonnen werden darf, wenn eine Genehmigung<br />

vorliegt. Ungenehmigte Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum werden mit einer<br />

Ordnungswidrigkeit geahndet. Es wird versichert, dass der beantragte Straßenplatz nur zum<br />

genannten Zweck in Anspruch genommen wird.<br />

Bei Aufgrabungen auf Kreisstraßen: Es ist eine schriftliche Nutzungsvereinbarung mit dem Landkreis<br />

als Straßenbaulastträger abzuschließen.<br />

Ansprechpartner: Geschäftsbereich Straßen, Fachbereich Straßenbau, Herr Eisele,<br />

Tel.: 07151/501-2456, e-Mail: w.eisele@rems-murr-kreis.de.<br />

____________________________ __________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des <strong>Antrag</strong>stellers<br />

Wichtig!<br />

Dieser <strong>Antrag</strong> kann nur fristgerecht bearbeitet werden, wenn er mindestens 8 Arbeitstage vor<br />

Beginn der Maßnahme eingereicht wird. Bei Maßnahmen mit erhöhtem Bearbeitungs-aufwand ist er<br />

mindestens 14 Arbeitstage vor Beginn der Maßnahme einzureichen.<br />

Bei Fragen zu den Gebühren wenden Sie sich bitte an oben genannte Ansprechpartner.<br />

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