Vollzugsrichtlinien Naturschutz Moosareal - Gemeinde Fischbach ...
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GEMEINDE FISCHBACH -GÖSLIKON<br />
<strong>Vollzugsrichtlinien</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>Moosareal</strong><br />
vom 5. März 2012<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Fischbach</strong>-Göslikon erlässt, gestützt auf §§ 15 Abs. 4 und 51 Abs. 1 der<br />
Bau- und Nutzungsordnung vom 14. Oktober 1996, § 40 Abs. 3 lit. b des Baugesetzes vom<br />
19. Januar 1993, § 4 Abs. 2 lit. a des Polizeigesetzes vom 6. Dezember 2005 sowie § 37<br />
Abs. 2 lit. f des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes vom 19. Dezember 1978 für die <strong>Naturschutz</strong>zone <strong>Fischbach</strong>er<br />
Moos die folgenden Nutzungs- und Schutzbestimmungen:<br />
§ 1 Zweck<br />
Diese Richtlinien bezwecken, dass<br />
- die Freizeit- und Erholungsnutzung die Schutzziele möglichst wenig beeinträchtigt,<br />
- der Wert des Gebiets für die Bevölkerung sowie die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt<br />
nicht vermindert wird,<br />
- die Freizeit- und Erholungsnutzung dem Charakter des Gebiets entspricht und die Nutzungskonflikte<br />
gering bleiben.<br />
§ 2 Baden<br />
1<br />
Der Bereich, welcher für das Liegen, Baden u. dgl. zur Verfügung steht, beschränkt sich im<br />
zentralen Teil des Gebiets auf die Abschnitte ohne Röhricht und Wasserpflanzen. Er wird auf<br />
einer Orientierungstafel (mit Plan) dargestellt.<br />
2<br />
Das nackte Baden und Sonnenbaden sind untersagt.<br />
3<br />
Hunde dürfen nur schwimmen gelassen werden, wenn sich keine Menschen im Wasser<br />
befinden.<br />
4<br />
Die bestehenden Zugänge und Liegeplätze werden bei Bedarf durch Mahd oder andere<br />
Massnahmen offengehalten.<br />
§ 3 Wegegebot und Aufenthalt generell<br />
1 Im Nord- und Südteil des Gebiets dürfen die bestehenden Wege nicht verlassen werden.<br />
Lagern, Feuern u.dgl. sind nicht gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen.<br />
2 Im gesamten <strong>Moosareal</strong> sind ausserdem nicht erlaubt:<br />
- Das Befahren und Bereiten der Wege gemäss Waldgesetz.<br />
- Das Durchführen von festlichen und anderen Veranstaltungen.<br />
- Das Aufstellen von Zelten und jegliches Übernachten, auch im Freien.<br />
- Die Verwendung von Musikgeräten nach 22.00 Uhr.<br />
§ 4 Schwimmkörper<br />
Das Einsetzen und Verwenden von Booten, Flössen und anderen Schwimmkörpern (z.B.<br />
Surfbretter) ist untersagt. Ausgenommen sind Luftmatratzen und Schwimmhilfen im Badebereich.<br />
Zu den Schwimmhilfen zählen Schwimmflügel, Schwimmflossen, Schwimmbretter,<br />
Schwimmreifen, sowie Schwimmgürtel.<br />
§ 5 Fischen<br />
1 Das Fischen im Moossee ist nur mit Bewilligung des <strong>Gemeinde</strong>rates erlaubt.<br />
2 Für das Fischen stehen folgende Uferabschnitte zur Verfügung (Verweis auf Anhang 1 Situationsplan):<br />
- ganzjährig der Badebereich (Erholungsbereich)<br />
- 1. Juli bis 31. Dezember der nördliche Schutzbereich<br />
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GEMEINDE FISCHBACH -GÖSLIKON<br />
§ 6 Information und Aufsicht<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat sorgt zusammen mit der kantonalen Fachstelle für die notwendige Information<br />
und Aufsicht sowie die erforderlichen Markierungen der Schutzbereiche und Nutzungsgrenzen.<br />
§ 7 Vollstreckung<br />
Für die Vollstreckung dieses Reglements gilt, sofern nicht das Polizeireglement vom<br />
1. Januar 2010 zur Anwendung kommt, § 24 des Natur- und Landschaftsschutzdekrets.<br />
§ 8 Inkrafttreten<br />
Dieses Reglement ersetzt die Verfügung des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 6. März 1989 sowie die<br />
Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 15. Juni 1981 und tritt mit der Publikation in Kraft.<br />
Genehmigt an der Sitzung vom 5. März 2012 / <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Fischbach</strong>-Göslikon<br />
GEMEINDERAT FISCHBACH-GÖSLIKON<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>ammann: Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin:<br />
Walter Stierli Tamara Stöckli<br />
Im Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom ………………..…… wurde auf die Vollzugsrichtlinie<br />
<strong>Naturschutz</strong> <strong>Moosareal</strong> aufmerksam gemacht. Ausserdem wurden die Bestimmungen auf<br />
der <strong>Gemeinde</strong>homepage veröffentlicht.<br />
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GEMEINDE FISCHBACH -GÖSLIKON<br />
ANHANG 1<br />
Situationsplan Moossee<br />
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