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Vollzugsrichtlinien Naturschutz Moosareal - Gemeinde Fischbach ...

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GEMEINDE FISCHBACH -GÖSLIKON<br />

<strong>Vollzugsrichtlinien</strong> <strong>Naturschutz</strong> <strong>Moosareal</strong><br />

vom 5. März 2012<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Fischbach</strong>-Göslikon erlässt, gestützt auf §§ 15 Abs. 4 und 51 Abs. 1 der<br />

Bau- und Nutzungsordnung vom 14. Oktober 1996, § 40 Abs. 3 lit. b des Baugesetzes vom<br />

19. Januar 1993, § 4 Abs. 2 lit. a des Polizeigesetzes vom 6. Dezember 2005 sowie § 37<br />

Abs. 2 lit. f des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes vom 19. Dezember 1978 für die <strong>Naturschutz</strong>zone <strong>Fischbach</strong>er<br />

Moos die folgenden Nutzungs- und Schutzbestimmungen:<br />

§ 1 Zweck<br />

Diese Richtlinien bezwecken, dass<br />

- die Freizeit- und Erholungsnutzung die Schutzziele möglichst wenig beeinträchtigt,<br />

- der Wert des Gebiets für die Bevölkerung sowie die schützenswerte Tier- und Pflanzenwelt<br />

nicht vermindert wird,<br />

- die Freizeit- und Erholungsnutzung dem Charakter des Gebiets entspricht und die Nutzungskonflikte<br />

gering bleiben.<br />

§ 2 Baden<br />

1<br />

Der Bereich, welcher für das Liegen, Baden u. dgl. zur Verfügung steht, beschränkt sich im<br />

zentralen Teil des Gebiets auf die Abschnitte ohne Röhricht und Wasserpflanzen. Er wird auf<br />

einer Orientierungstafel (mit Plan) dargestellt.<br />

2<br />

Das nackte Baden und Sonnenbaden sind untersagt.<br />

3<br />

Hunde dürfen nur schwimmen gelassen werden, wenn sich keine Menschen im Wasser<br />

befinden.<br />

4<br />

Die bestehenden Zugänge und Liegeplätze werden bei Bedarf durch Mahd oder andere<br />

Massnahmen offengehalten.<br />

§ 3 Wegegebot und Aufenthalt generell<br />

1 Im Nord- und Südteil des Gebiets dürfen die bestehenden Wege nicht verlassen werden.<br />

Lagern, Feuern u.dgl. sind nicht gestattet. Hunde sind an der Leine zu führen.<br />

2 Im gesamten <strong>Moosareal</strong> sind ausserdem nicht erlaubt:<br />

- Das Befahren und Bereiten der Wege gemäss Waldgesetz.<br />

- Das Durchführen von festlichen und anderen Veranstaltungen.<br />

- Das Aufstellen von Zelten und jegliches Übernachten, auch im Freien.<br />

- Die Verwendung von Musikgeräten nach 22.00 Uhr.<br />

§ 4 Schwimmkörper<br />

Das Einsetzen und Verwenden von Booten, Flössen und anderen Schwimmkörpern (z.B.<br />

Surfbretter) ist untersagt. Ausgenommen sind Luftmatratzen und Schwimmhilfen im Badebereich.<br />

Zu den Schwimmhilfen zählen Schwimmflügel, Schwimmflossen, Schwimmbretter,<br />

Schwimmreifen, sowie Schwimmgürtel.<br />

§ 5 Fischen<br />

1 Das Fischen im Moossee ist nur mit Bewilligung des <strong>Gemeinde</strong>rates erlaubt.<br />

2 Für das Fischen stehen folgende Uferabschnitte zur Verfügung (Verweis auf Anhang 1 Situationsplan):<br />

- ganzjährig der Badebereich (Erholungsbereich)<br />

- 1. Juli bis 31. Dezember der nördliche Schutzbereich<br />

Seite 1


GEMEINDE FISCHBACH -GÖSLIKON<br />

§ 6 Information und Aufsicht<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat sorgt zusammen mit der kantonalen Fachstelle für die notwendige Information<br />

und Aufsicht sowie die erforderlichen Markierungen der Schutzbereiche und Nutzungsgrenzen.<br />

§ 7 Vollstreckung<br />

Für die Vollstreckung dieses Reglements gilt, sofern nicht das Polizeireglement vom<br />

1. Januar 2010 zur Anwendung kommt, § 24 des Natur- und Landschaftsschutzdekrets.<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Dieses Reglement ersetzt die Verfügung des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 6. März 1989 sowie die<br />

Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rats vom 15. Juni 1981 und tritt mit der Publikation in Kraft.<br />

Genehmigt an der Sitzung vom 5. März 2012 / <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Fischbach</strong>-Göslikon<br />

GEMEINDERAT FISCHBACH-GÖSLIKON<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>ammann: Die <strong>Gemeinde</strong>schreiberin:<br />

Walter Stierli Tamara Stöckli<br />

Im Bremgarter Bezirks-Anzeiger vom ………………..…… wurde auf die Vollzugsrichtlinie<br />

<strong>Naturschutz</strong> <strong>Moosareal</strong> aufmerksam gemacht. Ausserdem wurden die Bestimmungen auf<br />

der <strong>Gemeinde</strong>homepage veröffentlicht.<br />

Seite 2


GEMEINDE FISCHBACH -GÖSLIKON<br />

ANHANG 1<br />

Situationsplan Moossee<br />

Seite 3

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