NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See
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MARKT WAGING A. SEE<br />
<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />
<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />
Marktgemeinderates <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong><br />
vom 10.06.2010<br />
im <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong><br />
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen.<br />
Erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als <strong>die</strong> Hälfte.<br />
1. Bgm. Häusl Herbert CSU Barmbichler Andreas<br />
3. Bgm. Reiter Christian Huber Martin<br />
FWG Bogner Martina L<strong>am</strong>minger Michael<br />
Egger Josef Baderhuber Matthias<br />
Grünäugl Matthias B’90 Dandl Johann<br />
Hofmann Josef Haberlander Stefan<br />
Reiter Wilhelm Obermayer Johann<br />
Schneider Matthias Schwangler Franz<br />
ÖDP Huber Georg<br />
Rehrl Christine<br />
Folgende Gemeinderatsmitglieder waren entschuldigt:<br />
Hans Kern (Urlaub), Ludwig Kleißl (Krankheit), Dandl Martin (berufliche Gründe),<br />
Der Marktgemeinderat war d<strong>am</strong>it beschlussfähig.<br />
An der Beschlussfassung einzelner Tagesordnungspunkte haben wegen persönlicher Beteiligung<br />
(Art. 49 GO) <strong>die</strong> nachstehenden Gemeinderatsmitglieder (in Kl<strong>am</strong>mern nach dem N<strong>am</strong>en)<br />
nicht teilgenommen:<br />
An der <strong>Sitzung</strong> haben beratend teilgenommen:<br />
Kämmerer Bernhard Kraus, Touristinfoleiter (TL) Wolfgang Eckerlein<br />
Vorsitzender: Schriftführer:<br />
gez.: 1. Bgm. Häusl gez: Franz Röckenwagner<br />
............................................................... ...........................................................
I.) Öffentlicher Teil<br />
TAGESORDNUNG<br />
- 2 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
1. Genehmigung der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift (öffentlicher Teil vom 06.05.2010)<br />
2. Änderung der Geschäftsordnung <strong>des</strong> Marktes <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong><br />
3. Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Änderung der kommunalen Förderrichtlinien zur<br />
Durchführung kleinerer privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförde-<br />
rung<br />
4. Anpassung der Eigenbetriebsverordnung der Gemeindewerke <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong><br />
5. Änderung der Satzung für <strong>die</strong> Erhebung <strong>des</strong> Kurbeitrages<br />
6. Sonstiges
I. Öffentlicher Teil<br />
- 3 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
1. Bgm. Häusl begrüßte eingangs <strong>die</strong> anwesenden Marktgemeinderäte, <strong>die</strong> Zuhörer und den<br />
Vertreter der Presse und stellte <strong>die</strong> ordnungsgemäße Ladung und <strong>die</strong> Beschlussfähigkeit fest.<br />
Es bestand Einverständnis mit der Tagesordnung.<br />
Top: Anwesend: Betreff: (Az. 0241.42)<br />
1 18 Genehmigung der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift vom 06.05.2010<br />
(öffentlicher Teil)<br />
Die Niederschrift <strong>über</strong> <strong>die</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> vom 06.05.2010 wurde den Ratsmitgliedern vorab<br />
per e-mail und mit der <strong>Sitzung</strong>sladung zugestellt. Es wurden keine Einwände erhoben.<br />
3. Bgm. Christian Reiter wies daraufhin, dass unter Pkt. 8 c der Niederschrift Hans Kern unzutreffender<br />
Weise als 3. Bgm. bezeichnet wurde und bat um Richtigstellung. GL Röckenwagner<br />
sicherte <strong>die</strong>s zu.<br />
Top: Anwesend: Betreff: (Az. 0241.32)<br />
*****<br />
2 18 Änderung der Geschäftsordnung <strong>des</strong> Marktes <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong><br />
Vorlage der Verwaltung:<br />
Die Geschäftsordnung regelt u. a. <strong>die</strong> Kompetenzverteilung zwischen Gemeinderat und erstem<br />
Bürgermeister. Ziel einer Geschäftsordnung muss sein, ein effizientes Arbeiten der Behörde zu<br />
ermöglichen. Um <strong>die</strong>ses Ziel zu erreichen, sollen, gemessen an der Gemeindegröße, dem Bürgermeister<br />
auch Handlungsfreiheiten in finanziellen Angelegenheiten eingeräumt werden.<br />
Verwaltungen in vergleichbarer Größenordnungen haben deutlich höhere Wertgrenzen in ihrer<br />
Geschäftsordnung. Von Seiten der Kämmerei wird vorgeschlagen, <strong>die</strong> Grenze für <strong>über</strong>- und<br />
außerplanmäßige Ausgaben (siehe § 11 Abs. 2 Nr. 2c) von bisher 2.500 € bzw. 1.000 € auf jeweils<br />
8.000 € und <strong>die</strong> Grenze zum Abschluss von Verträgen etc. (§ 11 Abs. 2 Nr. 2d) von 5.000<br />
€ auf 15.000 € zu erhöhen.<br />
Die Änderung der Wertgrenzen trägt zum Einen zur Verbesserung der Effizienz bei und zum<br />
Anderen müssen sich Rat oder Ausschüsse nicht mit „Belanglosigkeiten“ beschäftigen.<br />
Diskussion:<br />
GR Matthias Grünäugl sprach sich für <strong>die</strong> Anhebung der Wertgrenzen aus, um eine effektive<br />
Arbeitsweise zu ermöglichen. Auf <strong>die</strong> Frage von GR Georg Huber berichtete Kämmerer Kraus,<br />
dass der Marktgemeinderat durch <strong>die</strong> Zustimmung zum Rechenschaftsbericht und zum Jahresabschluss<br />
<strong>die</strong> außer- bzw. <strong>über</strong>planmäßigen Ausgaben absegnet. Sollte ein Nachtragshaushalt<br />
erforderlich sein, so der Kämmerer, muss <strong>die</strong>ser ohnehin vom Marktgemeinderat beschlossen<br />
werden.<br />
Der Marktgemeinderat fasste daraufhin folgenden<br />
Beschluss:<br />
Für:<br />
18<br />
Gegen:<br />
0<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> beschließt, <strong>die</strong> Geschäftsordnung <strong>des</strong> Marktes <strong>Waging</strong> a.<br />
<strong>See</strong> wie folgt zu ändern:
- 4 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
Zu den Aufgaben <strong>des</strong> Bürgermeisters gehören insbesondere auch: (Einleitungstext § 11 Abs. 2<br />
Gesch.Ord.)<br />
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 c) wird wie folgt geändert:<br />
<strong>die</strong> Entscheidung <strong>über</strong> <strong>über</strong>planmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem<br />
Betrag von 8.000,-- € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und <strong>die</strong> Deckung<br />
gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO).<br />
§ 11 Abs. 2 Nr. 2 d) wird wie folgt geändert:<br />
der Abschluss von Verträgen, <strong>die</strong> Lieferungen und Leistungen an den Markt zum<br />
Gegenstand haben, sowie <strong>die</strong> Wahrnehmung von Rechten und Pflichten <strong>des</strong> Marktes<br />
aus solchen Verträgen, bis zu einer Wertgrenze von 15.000,-- €.<br />
Die Änderungssatzung liegt der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift als Anlage bei!<br />
Top: Anwesend: Betreff: (Az. 6141.0)<br />
*****<br />
3 18 Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Änderung der kommunalen Förderrichtlinien<br />
zur Durchführung kleinerer privater Baumaßnahmen im<br />
Rahmen der Städtebauförderung<br />
Vorlage der Verwaltung:<br />
Um Zuschüsse an Private für Fassadenrenovierungen u. ä. förderfähig auszahlen zu können ist<br />
entscheidend, dass ein Bewilligungsbescheid oder zumin<strong>des</strong>t <strong>die</strong> Bewilligung zum vorzeitigen<br />
Maßnahmenbeginn vorliegt. Grundlage für den Bewilligungsbescheid sind <strong>die</strong> kommunalen Förderrichtlinien.<br />
Die in der Anlage mitgesandten Förderrichtlinien entsprechen dem aktuellen<br />
Stand und müssen vom Gemeinderat beschlossen werden. Wir werden in wenigen Tagen <strong>die</strong><br />
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten. Sollten <strong>die</strong> Förderrichtlinien vom<br />
Gemeinderat beschlossen werden, können ab sofort <strong>die</strong> Zuschüsse wieder förderfähig an Private<br />
ausgezahlt werden.<br />
Diskussion:<br />
Kämmerer Bernhard Kraus erläuterte, dass <strong>die</strong> Förderrichtlinien für kleinere Maßnahmen bis<br />
5.000 € gelten und <strong>die</strong> Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom 02.06.2010 <strong>die</strong> Bewilligung<br />
für den Maßnahmenbeginn erteilt habe. Die Richtlinien wurden mit der Regierung abgestimmt,<br />
so der Kämmerer, es liege bereits ein Antrag aus der Bahnhofstraße vor.<br />
1. Bgm. Häusl erwähnte anerkennend, dass <strong>die</strong> Häuserfassaden im Marktbereich vorbildlich<br />
hergerichtet wurden, obwohl <strong>die</strong> Grundstückseigentümer den Großteil der Investitionen selber<br />
aufbringen mussten. Das Förderprogr<strong>am</strong>m habe sich als Impulsgeber für <strong>die</strong> privaten Sanierungsmaßnahmen<br />
bestens bewährt.<br />
Der Marktgemeinderat fasste daraufhin folgenden<br />
Beschluss:<br />
Für:<br />
18<br />
Gegen:<br />
0<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> nimmt <strong>die</strong> aktualisierten Förderrichtlinien zum<br />
kommunalen Förderprogr<strong>am</strong>m für <strong>die</strong> Bezuschussung kleinerer, privater Baumaßnahmen für <strong>die</strong><br />
Jahre 2010 bis 2013 zur Kenntnis und stimmt <strong>die</strong>sen uneingeschränkt zu. Die Förderrichtlinien<br />
liegen der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift als Anlage bei.<br />
*****
Top: Anwesend: Betreff: (Az. 8700.0)<br />
- 5 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
4 18 Anpassung der Eigenbetriebssatzung der Gemeindewerke <strong>Waging</strong><br />
a. <strong>See</strong><br />
Vorlage der Verwaltung:<br />
Aufgrund eines Urteils <strong>des</strong> Verwaltungsgerichts München empfiehlt das Landrats<strong>am</strong>t Traunstein,<br />
in <strong>die</strong> Eigenbetriebssatzung einen Passus aufzunehmen, der den Eigenbetrieb ausdrücklich<br />
ermächtigt, Abgabenbescheide zu erlassen.<br />
Die Wasser- und Kanalgebührenbescheide werden von den Gemeindewerken erlassen. Wir<br />
sollten <strong>des</strong>halb auf Nummer sicher gehen und <strong>die</strong> Regelung in <strong>die</strong> Eigenbetriebsverordnung<br />
aufnehmen. Die vom Landrats<strong>am</strong>t vorgeschlagene Ergänzung der Satzung wurde vom Bayer.<br />
Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich gebilligt. Die Regelung ist bisher noch nicht in der Mustersatzung<br />
enthalten.<br />
Diskussion:<br />
GL Franz Röckenwagner erläuterte <strong>die</strong> Hintergründe der vorgeschlagenen Änderung und verwies<br />
darauf, dass <strong>die</strong> vorgeschlagene Anpassung der Eigenbetriebssatzung mit der zuständigen<br />
Sachbearbeiterin im Landrats<strong>am</strong>t, Frau Wendlinger, abgestimmt wurde.<br />
Der Marktgemeinderat fasste daraufhin folgenden<br />
Beschluss:<br />
Für:<br />
18<br />
Gegen:<br />
0<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> beschließt, <strong>die</strong> Betriebssatzung für den Eigenbetrieb<br />
Gemeindewerke wie folgt zu ändern:<br />
In § 2 (Gegenstand <strong>des</strong> Unternehmens) wird folgender Absatz 3 ergänzt:<br />
><br />
In § 4 Abs. 2 (Zuständigkeiten der Werkleitung – laufende Geschäfte) werden folgende<br />
Punkte ergänzt:<br />
Bestehender Wortlaut Abs. 2: Die Werkleitung führt <strong>die</strong> laufenden Geschäfte der<br />
Gemeindewerke <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong>. Laufende Geschäfte sind insbesondere:<br />
><br />
In § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 (Zuständigkeit <strong>des</strong> Werkausschusses) wird folgender Satz<br />
ergänzt:<br />
Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss <strong>über</strong> alle<br />
Werksangelegenheiten, soweit nicht <strong>die</strong> Werkleitung (§ 4), der Marktgemeinderat (§ 6)<br />
oder der 1. Bürgermeister (§ 7) zuständig ist, insbesondere <strong>über</strong>:<br />
2. Die Festsetzung allgemeiner Versorgungs- und Benutzungsbedingungen sowie
- 6 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
allgemeiner Tarife, Gebühren und Beiträge, > und soweit sich der Marktgemeinderat <strong>die</strong>se Zuständigkeit nicht<br />
allgemein vorbehält.<br />
Die Änderungssatzung liegt der Niederschrift als Anlage bei.<br />
Top: Anwesend: Betreff: (Az. 9244.01)<br />
*****<br />
5 18 Änderung der Satzung für <strong>die</strong> Erhebung <strong>des</strong> Kurbeitrages<br />
Vorlage der Verwaltung:<br />
Bereits in der <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Gemeinderats <strong>am</strong> 06. Mai 2010 befasste sich der Rat mit dem Thema<br />
„Erhöhung <strong>des</strong> Kurbeitrages“. Tenor der Diskussion war, dass eine Erhöhung durchaus angebracht<br />
sei, man solle aber vor einem endgültigen Beschluss zur Erhöhung <strong>des</strong> Kurbeitrages <strong>die</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Interessen <strong>des</strong> Kur- und Fremdenverkehrs im Markt<br />
<strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> in <strong>die</strong> Entscheidungsfindung einbinden. Am 31. Mai 2010 tagte <strong>die</strong>se Arbeitsgemeinschaft<br />
und k<strong>am</strong> ebenfalls zur der Auffassung, dass einer Kurbeitragserhöhung nichts entgegenzusetzen<br />
ist. Priorität wird dem bereits aus der Gemeinderatssitzung vorliegenden Entwurf<br />
der Tourist-Information eingeräumt, den Hauptsaisonkurbeitrag von 65 Cent auf 80 Cent je<br />
Übernachtung ab dem 10. Lebensjahr zu erhöhen und den Beginn der Hauptsaison vom 01.06.<br />
auf den 01.05. eines Kalenderjahres vorzuverlegen. Aus der Mitte der Arbeitsgemeinschaft wurden<br />
aber drei weitere Varianten ins Spiel gebracht, nämlich:<br />
a) ein erhöhter Kurbeitrag (80 Cent), beginnend mit Pfingsten (variabler Starttermin)<br />
b) ein Wechsel von Vorsaisonkurbeitrag auf Hauptsaisonkurbeitrag immer zum 15. Mai mit den<br />
genannten 80 Cent.<br />
c) eine Erhöhung <strong>des</strong> Kurbeitrags für <strong>die</strong> Monate Juli und August auf 1 €, <strong>die</strong> restlichen 10 Kalendermonate<br />
für 50 Cent und<br />
Keine Diskussion gab es zu der angedachten Erhöhung <strong>des</strong> Jahreskurbeitrages für Dauerc<strong>am</strong>per<br />
und Zweitwohnungsbesitzer von 36 € auf 40 €.<br />
Die Alternativvorschläge ergeben folgende finanzielle Auswirkung:<br />
Modell Zeitraum Höhe Jahreserlöse Mehreinnahmen ges<strong>am</strong>t<br />
bisher 01.06. – 31.08. 0,65 130.476,00 €<br />
Variante neu 1 01.05. – 31.08. 0,80 159724,50 € 29.248,50 € 34.522,50 €<br />
Variante neu 2 16.05. – 31.08. 0,80 157.995,90 € 27.519,90 € 32.793,90 €<br />
Variante neu 3 01.07. – 31.08. 1,00 175.477,50 € 45.001,50 € 50.275,50 €<br />
Zweitwohnungen<br />
2009 18 €/36 € 47.466,00 €<br />
2011 20 €/40 € 52.740,00 € 5.274,00 €<br />
Diskussion:<br />
1. Bgm. Herbert Häusl ging nochmals auf das Ergebnis der Arbeitsgemeinschaftssitzung ein<br />
und stellte <strong>die</strong> vorgeschlagenen Änderungsmodelle vor. Etwas <strong>über</strong>rascht haben ihn <strong>die</strong> im Vergleich<br />
zu den anderen beiden Varianten deutlich höhere Einnahmen bei der Variante 3. Ein variabler<br />
Beginn <strong>des</strong> Zeitraums für den höheren Kurbeitrag ab den Pfingstferien wurde im Prinzip<br />
bereits in der <strong>Sitzung</strong> ausgeschlossen, favorisiert wurden <strong>die</strong> Kurtaxmodelle 1 und 3 so der Bürgermeister.<br />
GR Andreas Barmbichler begründete <strong>die</strong> von ihm vorgeschlagene Variante 3 d<strong>am</strong>it, dass man<br />
im Mai und Juni, also auch in den Pfingstferien, <strong>die</strong> Gäste nur mit sehr günstigen Pauschalangeboten<br />
anlocken könne. Der Großteil der Animation finde hingegen im Juli und August statt,<br />
wodurch in <strong>die</strong>sem Zeitraum auch <strong>die</strong> meisten Ausgaben anfallen, im Mai und Juni hingegen
- 7 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
werden deutlich weniger Veranstaltungen angeboten, weil einfach auch weniger Gäste in <strong>die</strong>ser<br />
Zeit da sind. Im Mai und Juni versuchen <strong>die</strong> Gäste günstigere Preise auszuhandeln, im Juli und<br />
August ist jeder froh, wenn er ein Quartier bekommt, da verhandelt keiner. Im Vergleich zu anderen<br />
Gemeinden, so Barmbichler, sei man auch mit einem Euro noch günstig, er könne aber<br />
auch mit der Variante 1 leben.<br />
GR Georg Huber sprach sich gegen eine Erhöhung <strong>des</strong> Kurbeitrages bereits im Mai aus, höchstens<br />
an Pfingsten könne er sich, wegen vereinzelter Veranstaltungsangebote wie z.B. <strong>die</strong> Filmtage,<br />
eine höhere Kurtaxe vorstellen. Eine Erhöhung auf einen Euro in der Hauptsaison finde er<br />
nicht angemessen, so GR Huber.<br />
GR Johann Obermayer bezeichnete es als positiv und aufschlussreich, dass <strong>die</strong> Vermieter vor<br />
einer Entscheidung mit ins Boot geholt wurden. Variante 1 würde ihm aber mehr zusagen, so<br />
GR Obermayer, da auch in der Vorsaison etwas geboten werde (z.B. autofreier Sonntag). Vom<br />
Chiemgau Tourismus e.V. sollten stärkere Synergieeffekte eingefordert werden. Eine Harmonisierung<br />
der Kurtaxen um den <strong>Waging</strong>er <strong>See</strong> wäre zudem wünschenswert.<br />
GR Josef Hofmann verwies auf <strong>die</strong> geringe finanzielle Auswirkung der Erhöhung der Kurtaxe.<br />
GR Georg Huber erinnerte an den Einwand <strong>des</strong> Fachgruppensprechers Markus Hauber, der in<br />
der Arbeitsgemeinschaft gegen einen Euro in der Hauptsaison argumentiert habe, weil der<br />
Sprung dann mit einer Verdoppelung von einem Tag auf den anderen einfach zu groß sei.<br />
Zum Abschluss der Diskussion begründete nochmals TL Wolfgang Eckerlein sein Anliegen einer<br />
Kurbeitragserhöhung d<strong>am</strong>it, dass zukünftig eine bessere Refinanzierung der Ausgaben<br />
möglich ist. Die letzten Anpassungen waren sehr moderat, wodurch ein gewisses Missverhältnis<br />
zwischen Angebot und Kosten auf der einen und den Beitragseinnahmen auf der anderen Seite<br />
entstanden ist. Die von GR Barmbichler vorgeschlagene Variante 3, <strong>die</strong> vom ursprünglichen<br />
Vorschlag abweiche, halte er durchaus für sinnvoll, erklärte Wolfgang Eckerlein, da könne er<br />
sich anschließen. Wir sollten auch Spielraum für <strong>die</strong> Entwicklung neuer Lösungen haben, nicht<br />
nur <strong>die</strong> heutigen Maßnahmen finanzieren, so Eckerlein.<br />
Der Marktgemeinderat fasste daraufhin folgenden<br />
Beschluss:<br />
Für:<br />
Gegen:<br />
16<br />
2<br />
HH.Stelle: Rech.Erg. 2008: HH-Ansatz 2009/2010: Auswirkung ab 2011:<br />
7900.1210 177.586,45 €<br />
190.000 €<br />
+ 50.000 €<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> beschließt, § 4 der Satzung für <strong>die</strong> Erhebung <strong>des</strong><br />
Kurbeitrages ab 01.01.2011 wie folgt zu ändern:<br />
Abs. 2:<br />
Der Beitrag beträgt pro Person und Aufenthaltstag<br />
a) in der Zeit vom 01.09. bis 30.06. eines jeden Jahres 0,50 €<br />
b) in der Zeit vom 01.07. bis 31.08. eines jeden Jahres<br />
Abs. 3:<br />
1,00 €<br />
Der Kurbeitrag beträgt für Zweitwohnungsbesitzer pro Person 40,- € pro Jahr, für Personen vom<br />
10. bis zum 18. Lebensjahr 20,- € pro Jahr.<br />
Top: Anwesend: Betreff: (Az. 0241.40)<br />
6 18 Sonstiges<br />
*****<br />
1. Bgm. Häusl informierte den Marktgemeinderat <strong>über</strong> ein Schreiben <strong>des</strong> Ordinariat vom<br />
05.05.2010 zum Stand der Planungsarbeiten zum Projekt Generalsanierung Kindergarten.<br />
Die Planungsmittel wurden freigegeben und das Projekt wurde für den Vergabeaus-
- 8 -<br />
Marktgemeinderatssitzung vom 10.06.2010<br />
schuss vorbereitet. Die Entscheidung wird nach Einreichung und Prüfung eines Finanzierungsplans<br />
getroffen.<br />
GL Röckenwagner schlägt vor, <strong>die</strong> Sportlerehrung <strong>am</strong> Die. 13.07. um 19:30 Uhr im<br />
Gasthaus Wölkh<strong>am</strong>mer abzuhalten. Mit dem Vorschlag besteht Einverständnis.<br />
3. Bgm. Christian Reiter lud zum nächsten CSU-Bürgerst<strong>am</strong>mtisch <strong>am</strong> Die. 29.06.2010<br />
um 19:30 Uhr im Strandkurhaus <strong>Waging</strong> ein. Es referieren zum Thema „Wie geht es weiter<br />
mit dem <strong>Waging</strong>er <strong>See</strong>“ <strong>die</strong> Staatssekretärin im Bayer. Umweltministerium Frau Melanie<br />
Huml und Landtagsabgeordneter Roland Richter.<br />
GR Martin Huber erkundigt sich nach der Werbung auf einem Reisebus. TL Wolfgang<br />
Eckerlein erläuterte kurz das Zustandekommen <strong>des</strong> Werbevertrages. Falls sich <strong>die</strong> Gelegenheit<br />
bietet, möchte er <strong>die</strong>se Werbemöglichkeit noch ausbauen.<br />
GR Georg Huber erkundigt sich wegen der Räumung zweier Biotopweiher <strong>am</strong> Grünbach<br />
bei Nirnharting und <strong>am</strong> Forstgraben bei Thal bezüglich einer etwaigen Kosten<strong>über</strong>nahme<br />
durch das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t. 1. Bgm. Häusl sicherte eine Überprüfung zu.<br />
GR Matthias Schneider berichtete, dass <strong>die</strong> Überschwemmungen <strong>am</strong> Forstgraben im<br />
Vergleich zum Grünbach und Dobelbach beim letzten Hochwasser in der 22. KW besonders<br />
stark waren. Er vermutete, dass das <strong>die</strong> ersten Auswirkungen von der Einleitung<br />
<strong>des</strong> Oberflächenwassers aus dem Baugebiet in Rückstetten sind. 1. Bgm. Häusl schlug<br />
vor, <strong>die</strong> Ereignisse als Grund für eine Anfrage bei der Nachbargemeinde zu nehmen.<br />
Der Bürgermeister führte weiter <strong>die</strong> Ausbauten an den Wildbächen als Grund an, dass<br />
das Hochwasser keine Schäden an Menschen und Gebäuden verursacht habe. GR<br />
Schneider sprach außerdem an, dass man beim letzten Hochwasser wieder enormen<br />
Mengen an Nährstoffeinträgen in den <strong>See</strong> beobachten konnte.<br />
GR Barmbichler räumte ein, dass <strong>die</strong> Verbauungen an den Wildbächen für <strong>die</strong> Anlieger<br />
Schutz bieten, aber durch <strong>die</strong> zunehmende Fließgeschwindigkeit und <strong>die</strong> dadurch bedingten,<br />
verstärkten Abschwemmungen der Nährstoffeintrag in den <strong>See</strong> erhöht wird, was<br />
sich sehr negativ auf <strong>die</strong> Wasserqualität auswirkt. Hier sollten schnellstmöglichst Gegenmaßnahmen<br />
erörtert werden. Barmbichler schlug weiter vor, der Marktgemeinderat<br />
sollte sich <strong>die</strong>sbezüglich Gedanken machen, ob aufgrund der Dringlichkeit im Hinblick<br />
auf <strong>die</strong> Wasserrahmenrichtlinie nicht doch ein eigener Ausschuss einberufen werden<br />
sollte.<br />
Herbert Häusl weist daraufhin, dass es einerseits gut ist, dass keine Menschen und Gebäude<br />
geschädigt wurden, andererseits sollte aber auch was für <strong>die</strong> Gewässer getan<br />
werden. Die Bildung eines eigenen Ausschusses habe der Marktgemeinderat bei der<br />
letzten Anfrage noch nicht als notwendig erachtet, was aber nicht für <strong>die</strong> ges<strong>am</strong>te Amtsperiode<br />
gelten muss.<br />
GR Matthias Baderhuber erkundigte sich, was der Grund für <strong>die</strong> Vorfahrtsänderung in<br />
Tettenberg ist. GL Röckenwagner sicherte zu, den Marktgemeinderat dar<strong>über</strong> zu informieren.