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NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See

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MARKT WAGING A. SEE<br />

<strong>NIEDERSCHRIFT</strong><br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong><br />

Marktgemeinderates <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong><br />

vom 14.01.2010<br />

im <strong>Sitzung</strong>ssaal <strong>des</strong> Rathauses <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong><br />

Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen. Erschienen sind nachstehende Mitglieder,<br />

also mehr als <strong>die</strong> Hälfte.<br />

1.Bgm. Häusl Herbert CSU Barmbichler Andreas<br />

2.Bgm. Kern Johann Huber Martin<br />

3.Bgm. Reiter Christian L<strong>am</strong>minger Michael<br />

FWG Reiter Willi Baderhuber Matthias<br />

Dandl Martin B’90 Dandl Johann<br />

Hofmann Josef Haberlander Stefan<br />

Bogner Martina Schwangler Franz<br />

Grünäugl Matthias ÖDP Huber Georg<br />

Rehrl Christine<br />

Der Marktgemeinderat war d<strong>am</strong>it beschlussfähig.<br />

Entschuldigt fehlten 4 Mitglieder, nämlich: Matthias Schneider, Josef Egger, Ludwig Kleißl<br />

(beruflicher Grund), Obermayer Johann (Krankheit);<br />

Unentschuldigt fehlten -- Mitglieder, nämlich:<br />

Die nachstehenden Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung<br />

einzelner Tagesordnungspunkte (in Kl<strong>am</strong>mern nach dem N<strong>am</strong>en) nicht anwesend:<br />

An der Beschlussfassung einzelner Tagesordnungspunkte haben wegen persönlicher Beteiligung<br />

(Art. 49 GO) <strong>die</strong> nachstehenden Gemeinderatsmitglieder (in Kl<strong>am</strong>mern nach dem<br />

N<strong>am</strong>en) nicht teilgenommen:<br />

An der <strong>Sitzung</strong> haben beratend teilgenommen:<br />

Kämmerer Bernhard Kraus, Bau<strong>am</strong>tsleiter Manfred Gries<br />

Vorsitzender: Schriftführer:<br />

gez. Häusl, 1. Bgm. gez. Röckenwagner<br />

...................................... ...................................


TAGESORDNUNG<br />

I.) Öffentlicher Teil<br />

1. Genehmigung der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift<br />

2. Referentenberichte<br />

3. Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Weiterführung der Budgetierung in<br />

der Touristinformation<br />

4. Entsendung eines weiteren Verbandsrates in den Schulverband Otting-<br />

Wonneberg<br />

5. Örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen<br />

6. Zweite Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der Marktgemeinde <strong>Waging</strong> a.<br />

<strong>See</strong> im Bereich Hochreit (Photovoltaikanlage)<br />

7. Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Hochreit“<br />

8. Sonstiges<br />

II.) Nichtöffentlicher Teil<br />

- 2 -


Bürgermeister Häusl begrüßte <strong>die</strong> anwesenden Gemeinderäte und stellte <strong>die</strong> ordnungsgemäße<br />

Ladung fest. Es besteht Einverständnis mit der Tagesordnung. Die Gemeinderäte<br />

Matthias Schneider und Josef Egger haben sich aus wichtigen, privaten Gründen<br />

entschuldigt. GR Ludwig Kleißl hat sich wegen eines wichtigen beruflichen Grun<strong>des</strong><br />

entschuldigt und GR Johann Obermayer ist erkrankt. Der Gemeinderat war d<strong>am</strong>it beschlussfähig.<br />

Top: Anwesend: Betreff:<br />

1 17 Genehmigung der Niederschrift <strong>über</strong> <strong>die</strong> öffentliche<br />

<strong>Sitzung</strong> vom 17.12.2009<br />

Die Niederschrift <strong>über</strong> <strong>die</strong> öffentliche <strong>Sitzung</strong> vom 17.12.2009 war den Ratsmitgliedern mit<br />

der Ladung zugestellt worden. Einwände gegen <strong>die</strong> Niederschrift wurden nicht geäußert.<br />

*****<br />

Top: Anwesend: Betreff:<br />

2 17 Referentenberichte<br />

Folgende Referentenberichte wurden in der <strong>Sitzung</strong> vorgetragen:<br />

Gemeindewerke ...................................................... Kern Johann<br />

Tourismus/Gewerbe ................................................ Barmbichler Andreas<br />

Gemeindliche Hilfsorganisationen ........................... Reiter Wilhelm<br />

Schulwesen/Kindergarten/Kinderspielplätze............ Bogner Martina<br />

Jugend .................................................................... Dandl Martin<br />

Sport und Vereine ................................................... Huber Martin<br />

Soziales .................................................................. Reiter Christian<br />

Seniorenheim .......................................................... Dandl Johann<br />

AGENDA 21............................................................ Huber Georg<br />

1. Bgm. Herbert Häusl bedankte sich bei den Referenten für <strong>die</strong> während <strong>des</strong> letzten Jahres<br />

geleistete Arbeit und für <strong>die</strong> interessanten Berichte. Die noch ausstehenden Referentenberichte<br />

werden in der Februarsitzung erfolgen.<br />

Die Referentenberichte liegen der <strong>Sitzung</strong>sniederschrift als Anlagen bei.<br />

*****<br />

Top: Anwesend: Betreff:<br />

3 17 Beratung und Beschlussfassung <strong>über</strong> <strong>die</strong> Weiterführung<br />

der Budgetierung in der Touristinformation<br />

1. Bgm. Häusl informierte den Marktgemeinderat dar<strong>über</strong>, dass Kämmerer Bernhard Kraus<br />

um Überprüfung der in 2005 mit der Tourist Information abgeschlossenen Budgetvereinbarung<br />

gebeten habe.<br />

Der Kämmerer wies eingangs seines Vortrages daraufhin, dass es sich um einen haushaltsrechtlichen<br />

Vorgang handle und bei der heutigen Diskussion eine Personaldebatte vermieden<br />

werden sollte. Er erläuterte kurz <strong>die</strong> Regeln der Budgetierung. Durch das Budget gibt<br />

der Gemeinderat, so Kraus, <strong>die</strong> Bewirtschaftungsbefugnis für <strong>die</strong> Ausgaben an den Budgetverantwortlichen,<br />

in <strong>die</strong>sem Fall dem Leiter der Tourist Information, ab. Dem Budgetverantwortlichen<br />

wird also <strong>die</strong> komplette Verantwortung für <strong>die</strong> vom Marktgemeinderat im Haushalt<br />

veranschlagten Ausgabemittel <strong>über</strong>tragen, der Marktgemeinderat hat kein Mitspracherecht<br />

- 3 -


mehr. Können in einem Haushaltsjahr Einsparungen erzielt werden, werden <strong>die</strong>se zu 70 % in<br />

das nächste Haushaltsjahr <strong>über</strong>nommen und stehen dort als zusätzliche Ausgabemittel zur<br />

Verfügung. Dieser Fall ist aber leider seit 2005 noch nie eingetreten, berichtete der Kämmerer,<br />

es ergaben sich regelmäßig Überschreitungen von ca. 10.000 – 15.000 €, obwohl das<br />

Budgetvolumen vor Beginn eines jeden Haushaltsjahres mit dem Budgetverantwortlichen<br />

abgesprochen wurde.<br />

Die logische Konsequenz, fuhr Bernhard Kraus fort, wäre der Entzug der Budgetverantwortung,<br />

was jedoch äußerst negative Auswirkungen auf den laufenden Betrieb hätte. Es<br />

müsste dann wieder jede einzelne Rechnung in der Verwaltung vorgelegt und vom Bürgermeister<br />

angeordnet werden, was einen zusätzlichen Arbeitsaufwand verursache. Zudem<br />

könne vor Ort <strong>am</strong> besten entschieden werden, welche Ausgaben sinnvoll sind und welche<br />

nicht.<br />

Auf Vorschlag in der Vorberatung zur heutigen <strong>Sitzung</strong> wurde zwischenzeitlich eine Dienstvereinbarung<br />

mit dem Budgetverantwortlichen abgeschlossen, <strong>die</strong> <strong>am</strong> 15.01.2010 in<br />

Kraft tritt und aus der Kämmerer Kraus <strong>die</strong> wichtigsten Punkte erläuterte.<br />

§ 2 Nr. 2 schreibt vor, dass im Urlaubs- oder Krankheitsfall <strong>des</strong> Budgetverantwortlichen eine<br />

Mitarbeiterin als verantwortliche Stellvertreterin benannt wird und <strong>die</strong> Rechnungen nicht <strong>über</strong><br />

längere Zeit liegen bleiben.<br />

§ 3 Nr. 1 schreibt dem Budgetverantwortlichen vor, dass eingehende Rechnungen innerhalb<br />

von sieben Werktagen nach Posteinlauf zur Auszahlung angewiesen werden müssen.<br />

§ 3 Nr. 2 schreibt vor, dass bei wichtigen Gründen, <strong>die</strong> einer Auszahlung widersprechen,<br />

dem Kämmerer Bericht erstattet werden muss.<br />

§ 4 Nr. 1 verpflichtet den Budgetverantwortlichen dazu, bereits bei Abschluss eines Vertrages<br />

<strong>die</strong> zu erwartende Ausgabe in eine Haushalts<strong>über</strong>wachungsliste einzutragen.<br />

§ 4 Nr. 2 schreibt einen vierteljährlichen Bericht zum Stand der Ausgaben beim Bürgermeister<br />

vor.<br />

§ 5 Nr. 1 regelt <strong>die</strong> Kürzung der Ausgabemittel im folgenden Haushaltsjahr bei Überschreitungen<br />

im laufenden Haushaltsjahr.<br />

GR Hans Dandl sprach sich für <strong>die</strong> Übertragung von Fehlbeträgen ins nächste Haushaltsjahr<br />

aus. Seine langjährige Budgeterfahrung habe gezeigt, dass sich der Budgetverantwortliche<br />

dann intensive Gedanken mache, wie er einsparen könne. Einen Entzug <strong>des</strong> Budget halte er<br />

nicht für sinnvoll, weil es eine nützliche Sache sei.<br />

GR Matthias Grünäugl vertrat <strong>die</strong> Meinung, dass man von einem „Touristikprofi“ <strong>die</strong> Einhaltung<br />

eines Budgets eigentlich erwarten müsste. Er forderte konsequente Maßnahmen gegen<strong>über</strong><br />

dem Budgetverantwortlichen und notfalls den Entzug <strong>des</strong> Budgets und <strong>die</strong> Bildung<br />

eines Fachgremiums zur Entscheidung <strong>über</strong> größere Haushaltsausgaben.<br />

1. Bgm. Herbert Häusl kündigte an, dass <strong>die</strong> in der Dienstvereinbarung festgelegten Vereinbarungen<br />

konsequent durchgezogen werden und Überschreitungen zukünftig als Fehlbetrag<br />

ins nächste Haushaltsjahr <strong>über</strong>nommen werden.<br />

GR Josef Hofmann rügte als Rechnungsprüfer das Zustandekommen der Budget<strong>über</strong>schreitung<br />

mit dem Beispiel der Ausgaben für <strong>die</strong> Filmtage. Bernhard Kraus erläuterte hierzu nochmals<br />

<strong>die</strong> Systematik <strong>des</strong> Budgets und versicherte, dass nicht alle Ausgabehaushaltsstellen<br />

im Einzelplan Tourismus im Budget enthalten sind.<br />

GR Andreas Barmbichler berichtete, dass er letztes Jahr bei der Rechnungsprüfung Pachtkosten<br />

für das Bajuwarenhaus in Höhe von ca. 3.000 € angemahnt habe. Kämmerer Kraus<br />

erwiderte hierzu, dass es nach seinem Kenntnisstand <strong>die</strong>sen Ausgabeposten im Haushalt<br />

<strong>über</strong>haupt nicht gebe. Zum Ausgabeposten „historisches Fest“ im Kurpark, dass offensichtlich<br />

<strong>über</strong> <strong>die</strong> Tourist Information abgewickelt wurde, äußerte Bernhard Kraus, dass der<br />

Budgetverantwortliche jederzeit das Recht habe, <strong>die</strong> Leistung einer Ausgabe abzulehnen.<br />

1. Bgm. Häusl bestätigte <strong>die</strong>s und bezeichnete <strong>die</strong> Dienstanweisung als faire Lösung.<br />

2. Bgm. Hans Kern erkundigte sich bezüglich der enormen Budgetsteigerung in 2009 um ca.<br />

100.000 € gegen<strong>über</strong> den Vorjahren. Kraus verwies hierzu auf den zusätzlichen Beitrag für<br />

den Chiemgau Tourismus e.V. in Höhe von 42.000 €. Das Budget enthielt im Haushaltsjahr<br />

2009 außerdem auch Einnahmen, <strong>die</strong> gegengerechnet wurden, was zu einer Steigerung <strong>des</strong><br />

Budgetvolumens führte, zukünftig werde man aber wieder ein reines Ausgabenbudget machen,<br />

so der Kämmerer.<br />

- 4 -


GR Georg Huber vertrat <strong>die</strong> Meinung, dass größere Ausgabeposten, <strong>die</strong> früher im Fremdenverkehrsausschuss<br />

beraten wurden, von einer kleineren Arbeitsgruppe geprüft werden sollten,<br />

zum einen ob sie sinnvoll sind und zum anderen, ob sie ins Budget gehören. Als Beispiel<br />

nannte er hierzu <strong>die</strong> Haushaltsstelle „Einrichtungen für den Gast“, <strong>die</strong> alle möglichen Ausgabepositionen<br />

enthalte.<br />

1. Bgm. Häusl bestätigte, dass hier begleitende Gespräche geführt werden könnten, <strong>die</strong><br />

Budgetverantwortung verbleibe jedoch beim Leiter der Tourist Information.<br />

3. Bgm. Christian Reiter bezeichnete das Budget als unentbehrlich, der Verantwortliche<br />

muss jedoch den Freiraum haben, zu sachfremden Ausgaben nein zu sagen. Etwas irritiert<br />

zeigte sich Reiter von den Ausgabeposten, <strong>die</strong> von den Rechnungsprüfern angezweifelt<br />

wurden, <strong>die</strong> haushaltsbindenden Verpflichtungen in der Dienstanweisung gingen ihm noch<br />

nicht weit genug.<br />

Kämmerer Bernhard Kraus bestätigte, dass <strong>die</strong> im Budget gebuchten Ausgaben ausnahmslos<br />

clean und zutreffend gebucht sind, dass jedoch bei einigen Rechnungen <strong>die</strong> Sinnhaftigkeit<br />

angezweifelt wurde. Christian Reiter bestätigte, dass da der Budgetverantwortliche<br />

zuständig sei und resümierte, dass der eingeschlagene Weg mit der Dienstanweisung<br />

vernünftig ist und in <strong>die</strong> richtige Richtung gehe.<br />

Auf <strong>die</strong> Frage von GR Matthias Baderhuber berichtete Bernhard Kraus, dass das Budget der<br />

Freiwilligen Feuerwehr bestens funktioniere und ins nächste Haushaltsjahr wieder eine<br />

Mehrbetrag <strong>über</strong>nommen werden könne.<br />

2. Bgm. Hans Kern sprach sich für eine konsequente Umsetzung der Dienstanweisung aus,<br />

<strong>die</strong> noch etwas umfangreicher sein könnte, notfalls müsse hier auch mit disziplinarischen<br />

Mitteln gearbeitet werden.<br />

1. Bgm. Herbert Häusl beendete den Tagesordnungspunkt mit dem Hinweis, dass eine<br />

Beschlussfassung nicht notwendig ist.<br />

*****<br />

Top.: Anwesend: Betreff:<br />

4 17 Entsendung eines weiteren Verbandsrates in den Schulverband<br />

Otting-Wonneberg<br />

Vorbericht der Verwaltung:<br />

In der letzten <strong>Sitzung</strong> <strong>des</strong> Schulverban<strong>des</strong> Otting-Wonneberg <strong>am</strong> 14.12.2009 wurde eine<br />

Verbandssatzung erlassen, <strong>die</strong> nach Ausfertigung an den Marktgemeinderat verteilt wird.<br />

Gemäß Art. 9 Abs. 3 <strong>des</strong> Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) besteht <strong>die</strong><br />

Verbandsvers<strong>am</strong>mlung aus den Bürgermeistern der beteiligten Verbandsgemeinden. Gemeinden<br />

mit mehr als 50 Verbandsschülern können zusätzlich noch einen weiteren Vertreter<br />

für <strong>die</strong> Verbandsvers<strong>am</strong>mlung für <strong>die</strong> Dauer der Wahlperiode bestellen. Aus der Marktgemeinde<br />

<strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> besuchen derzeit 56 Schüler <strong>die</strong> Schulen im Schulverband. Die<br />

Marktgemeinde hat nun <strong>die</strong> Möglichkeit, einen weiteren Vertreter in <strong>die</strong> Schulverbandsvers<strong>am</strong>mlung<br />

zu entsenden.<br />

1. Bgm. Häusl schlug in der folgenden Diskussion GR Matthias Baderhuber als Verbandsrat<br />

für den Schulverband Otting-Wonneberg vor.<br />

GR Stefan Haberlander schilderte <strong>die</strong> Angelegenheit mit der nicht zustande gekommenen<br />

Teilung der 1. Klasse und erkundigte sich, was <strong>die</strong> Gemeinde dazu tun kann. Im nächsten<br />

Jahr wird es noch schwieriger, weil dann 31 Schüler notwendig sind, d<strong>am</strong>it <strong>die</strong> Klasse geteilt<br />

wird. 1. Bgm. Häusl führte an, dass er <strong>die</strong> Angelegenheit bisher nur aus der Presse kenne,<br />

aber das Anliegen der Eltern und der Lehrerschaft gern unterstütze. Häusl sicherte zu, ein<br />

Anschreiben an das Schul<strong>am</strong>t zu veranlassen. Die Zuteilung der Lehrkräfte <strong>am</strong> Schuljahresbeginn<br />

stelle sich offensichtlich zunehmend als Problem dar.<br />

Anschließend stellte 1. Bgm. Häusl den Vorschlag der Verwaltung zur Abstimmung:<br />

- 5 -


Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> bestellt GR Matthias Baderhuber als weiteren<br />

Verbandsrat in den Schulverband Otting-Wonneberg. Die Bestellung erfolgt<br />

grundsätzlich bis zum Ende der Wahlperiode, wobei <strong>die</strong> Min<strong>des</strong>tschülerzahl für <strong>die</strong><br />

Bestellung von 50 Schülern laut Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz zu Beginn<br />

je<strong>des</strong> Schuljahres neu zu <strong>über</strong>prüfen ist. Als Vertreter wird Martin Dandl bestellt.<br />

*****<br />

Top.: Anwesend: Betreff:<br />

5 17 Örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen<br />

Vorlage der Verwaltung:<br />

Nach dem neuen Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz hat jede Kommune eine<br />

Bedarfsfeststellung und Bedarfsplanung durchzuführen. Im Vollzug <strong>des</strong> Art. 7 Abs. 1 BayKi-<br />

BiG entscheiden <strong>die</strong> Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der<br />

Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder im Alter von 1 – 15 Jahren für eine kindgerechte Bildung,<br />

Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote benötigen,<br />

schaffen und evtl. auch auswärts anerkennen.<br />

Nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG bestimmt <strong>die</strong> Kommune welche bestehenden Plätze zur<br />

Deckung <strong>des</strong> örtlichen Bedarfs notwendig sind und welche jeweilige Bedarf noch ungedeckt<br />

ist. Sie kann entsprechend Abs. 2 Satz 2 auch nicht in der Gemeinde gelegene Plätze als<br />

bedarfsnotwendig anerkennen, wenn zu erwarten ist, dass Eltern der Gemeinde <strong>die</strong>se Plätze<br />

in Anspruch nehmen. Bei der Anerkennung auswärtiger Einrichtungen als Bedarf, bringt der<br />

Gemeinde nicht nur eine anteilige Beteilung bei der kindbezogenen Förderung nach der Betreuungszeit,<br />

sondern auch bei den anfallenden Investitionskosten mit sich.<br />

Aufgrund <strong>die</strong>ser gesetzlichen Verpflichtung ist von der Gemeinde eine Bedarfsfeststellung<br />

sowie <strong>die</strong> Bedarfsplanung durchzuführen. Der Gemeinderat hat hier<strong>über</strong> zu entscheiden.<br />

Die örtliche Bedarfsplanung ist gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayKiBiG entsprechend den<br />

örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren und sollte längstens nach 3 Jahren<br />

wieder erfolgen.<br />

Kämmerer Bernhard Kraus stellte fest, dass <strong>die</strong> Bedarfsabfrage <strong>die</strong> Grundlage für <strong>die</strong> Förderung<br />

der Kindergartensanierung ist. Der vom Gemeinderat zur Kenntnis genommene Bedarf<br />

wird dann dem Landkreis vorgelegt und von <strong>die</strong>sem anerkannt. Der Bedarf für <strong>die</strong> 152 Kindergartenplätze<br />

für <strong>die</strong> kirchlichen Kindergärten in <strong>Waging</strong> und Otting muss ebenfalls anerkannt<br />

werden und ist <strong>des</strong>halb im folgenden Beschlussvorschlag enthalten:<br />

Beschluss: Für:<br />

17<br />

- 6 -<br />

Gegen:<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat hat <strong>die</strong> Berichterstattung der Verwaltung zur örtlichen Bedarfsplanung<br />

für Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> nach<br />

Art. 7 BayKiBiG zur Kenntnis genommen.<br />

Zu den einzelnen Betreuungsformen wird beschlossen:<br />

1. Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> Sach- und Rechtslage für <strong>die</strong> Kinderkrippe zur<br />

Kenntnis. Wegen <strong>des</strong> geplanten Baus einer Kinderkrippe wurde im Dezember eine<br />

aktuelle Bedarfsabfrage durchgeführt. Aufgrund <strong>des</strong> Umfrageergebnisses mit 24<br />

Kindern 2010/11, 32 Kindern 2011/12 und 22 Kindern 2012/13 ist der Bedarf für zwei<br />

Krippengruppen (eine Gruppe höchstens 12 Kinder) dringend erforderlich. Der<br />

Marktgemeinderat beschließt daher, in Kooperation mit der Kath. Kirchenstiftung<br />

im Kindergarten St. Maria den 4-gruppigen Kindergarten zu sanieren und den Bau<br />

von zwei Krippengruppen zu planen.


2. Für den Bereich Kindergärten werden <strong>die</strong> ges<strong>am</strong>ten von den Kirchengemeinden<br />

Otting und <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> vorgehaltenen 152 Betreuungsplätze den Trägern gegen<strong>über</strong><br />

als für den Markt <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> bedarfsnotwendig festgestellt. Eine<br />

Erhöhung der Betreuungsplätze hat derzeit nicht zu erfolgen.<br />

3. Für den Bereich Kinderhort sind derzeit keine weiteren Planungen veranlasst.<br />

4. Zum Planungsbereich Tagespflege wird <strong>die</strong> dargestellte Sach- und Rechtslage zur<br />

Kenntnis genommen. Weiteres ist nicht veranlasst.<br />

5. Die Verwaltung wird beauftragt, im Vollzug <strong>des</strong> Art. 7 BayKiBiG <strong>die</strong> örtliche Bedarfsplanung<br />

für Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong><br />

entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.<br />

*****<br />

Top.: Anwesend: Betreff:<br />

6 17 Zweite Änderung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes der<br />

Marktgemeinde <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> im Bereich Hochreit<br />

(Photovoltaikanlage)<br />

Der Vorsitzende <strong>über</strong>gibt das Wort an Bau<strong>am</strong>tsleiter Manfred Gries, mit <strong>des</strong>sen Vorschlag,<br />

<strong>die</strong> Tagesordnungspunkte 6 und 7 gleichzeitig zu behandeln, der Marktgemeinderat einverstanden<br />

war. Manfred Gries erläuterte <strong>die</strong> Zuständigkeit <strong>des</strong> Marktgemeinderates für<br />

Flächennutzungspläne und ging anschließend auf <strong>die</strong> vorliegenden Stellungnahmen ein:<br />

a) Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Der Vorentwurf zur zweiten Flächennutzungsplanänderung in der Marktgemeinde <strong>Waging</strong><br />

a.<strong>See</strong> hat in der Zeit vom 18.08. bis 24.09.2009 zu jedermanns Einsicht im Rathaus in <strong>Waging</strong><br />

a.<strong>See</strong> aufgelegen. Während <strong>die</strong>ser Zeit sind von Seiten der Bürger keine Anregungen<br />

und Bedenken zur Planung vorgetragen worden.<br />

b) Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />

***<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden insges<strong>am</strong>t<br />

11 Behörden und Fachstellen sowie 3 Nachbargemeinden beteiligt.<br />

ba) Von den mit Schreiben vom 13.08.2009 angeschriebenen Stellen haben sich bis<br />

zum heutigen Tag nicht geäußert:<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)<br />

Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz, Regionalstelle Inn-Salzach<br />

Gemeinde Taching a.<strong>See</strong><br />

Gemeinde Wonneberg<br />

bb) Folgende Stellen haben in ihren Schreiben das grundsätzliche Einverständnis<br />

zur Planung erklärt:<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.50 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 25.08.2009<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 16.09.2009<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 5.16 (Wasserrecht); Schreiben vom 31.08.2009<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.41 (Immissionsschutz); Schreiben vom 24.08.2009<br />

Stadt Traunreut; Schreiben vom 28.09.2009<br />

- 7 -


c) Folgende Stellen haben in ihren Schreiben Hinweise, Anregungen oder Bedenken<br />

vorgebracht:<br />

Regierung von Oberbayern, Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde; Schreiben vom<br />

22.09.2009<br />

Die Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde führt in ihrer Stellungnahme grundsätzlich aus, dass es<br />

gemäß dem Grundsatz B V 3.6 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogr<strong>am</strong>ms Bayern (LEP) anzustreben<br />

sei, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen. Es sei anzustreben,<br />

dass <strong>die</strong> Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten und weiter ausgebaut wird<br />

(vgl. LEP B V 3.3.3 G). Die weitere Entwicklung der Energieversorgung solle sich nachhaltig<br />

vollziehen. Dabei solle darauf hingewirkt werden, verstärkt erneuerbare Energiequellen zu<br />

nutzen (vgl. Regionalplan Südostoberbayern (RP 18) B V 7.1 Z). Neben der Energieeinsparung<br />

komme der Sonnenenergie in der Region besondere Bedeutung zu (vgl. RP 18 B V 7.2<br />

Z). Die geplante Photovoltaikanlage entspreche grundsätzlich <strong>die</strong>sen raumordnerischen Erfordernissen<br />

einer nachhaltigen Energieversorgung.<br />

Allerdings handle es sich auch bei Photovoltaikanlagen um Neubauflächen im Sinne <strong>des</strong><br />

Ziels B VI 1.1 LEP. Gemäß dem Ziel solle <strong>die</strong> Zersiedelung der Landschaft verhindert werden<br />

(vgl. auch RP 18 B II 3.1 Z). Neubauflächen sollen möglichst in Anbindung an geeignete<br />

Siedlungseinheiten ausgewiesen werden. Die Siedlungsentwicklung solle sich auf <strong>die</strong><br />

Hauptsiedlungsbereiche konzentrieren (vgl. RP 18 B II 3.2 Z).<br />

Schutzzweck <strong>des</strong> Ziels, <strong>die</strong> Zersiedelung der Landschaft zu verhindern und Neubauflächen<br />

an bestehende Siedlungseinheiten anzubinden, sei insbesondere <strong>die</strong> Erhaltung und der<br />

Schutz der freien Landschaft in ihrer jeweiligen Funktion. Nicht an Siedlungseinheiten angebundene<br />

Photovoltaikanlagen könnten demgegen<strong>über</strong> das Landschaftsbild zerreißen und<br />

beeinträchtigten daher in der Regel <strong>die</strong> Funktionsfähigkeit der Freiräume.<br />

Das Plangebiet sei nicht an eine geeignete Siedlungseinheit angebunden. Sowohl das landwirtschaftliche<br />

Einzelgehöft Hochreit 1 (Pimperl) als auch <strong>die</strong> Einöde Oed befänden sich im<br />

Außenbereich und stellten aufgrund ihrer geringen Größe keine geeignete Siedlungseinheit<br />

im Sinne <strong>des</strong> Ziels LEP B VI 1.1 dar.<br />

Im Ergebnis sei festzustellen, dass <strong>die</strong> geplante Photovoltaikanlage nicht dem Anbindungsgebot<br />

<strong>des</strong> Ziels B VI 1.1 LEP entspricht. Sie stehe somit den Erfordernissen der Raumordnung<br />

entgegen.<br />

Manfred Gries wies darauf hin, dass das vorliegende Schreiben zur geplanten Flächennutzungsplanänderung<br />

in Hochreit vor dem Rundschreiben <strong>des</strong> Bayer. Innenministeriums<br />

vom 19.11.2009 erstellt wurde.<br />

In der nachfolgenden Diskussion bedankte sich 3. Bgm. Christian Reiter für <strong>die</strong> sehr gute<br />

Ausarbeitung der Thematik durch Bau<strong>am</strong>tsleiter Manfred Gries und sprach sich für eine<br />

Zurückweisung der ablehnenden Stellungnahme aus. Es sei jedoch <strong>die</strong> Frage zu klären, so<br />

Reiter, ob durch das Festhalten <strong>am</strong> Einzelfall nicht später folgende Standorte verbaut werden.<br />

Manfred Gries äußerte hierzu, dass andere Gemeinden auch <strong>die</strong>sen Weg gehen und<br />

nur durch den Ausschluss anderer Standorte eine Zustimmung der Regierung erreicht werden<br />

könne.<br />

Auch Bürgermeister Häusl und GR Franz Schwangler sprachen sich dafür aus, dass künftig<br />

auch weitere Standorte für Freiflächenanlagen möglich sein sollten.<br />

Manfried Gries räumte ein, dass unter <strong>die</strong>ser Maßgabe <strong>die</strong> Abwägung eigentlich wieder<br />

geändert werden müsste und weist daraufhin, das z.B. Standorte für Windräder im Flächennutzungsplan<br />

festgelegt wurden, um andere unliebs<strong>am</strong>e Entwicklungen zu verhindern.<br />

GR Georg Huber vertrat <strong>die</strong> Meinung, dass Photovoltaikanlagen <strong>über</strong>wiegend auf Dachflächen<br />

errichtet werden sollten. Trotzdem sollten einige Standorte für Freiflächenanlagen <strong>am</strong><br />

Boden ermöglicht werden. Georg Huber spricht sich dafür aus, <strong>die</strong> Regelung mit den übrigen<br />

Standorten etwas pauschaler auszudrücken, aus naturschutzrechtlicher und aus touristischer<br />

Sicht seien Freiflächenanlagen durchaus vertretbar. Manfred Gries verwies hierzu auf das<br />

IME-Rundschreiben, dass den Ausschluss der übrigen Standorte voraussetzt, weil <strong>die</strong> Regierung<br />

den Standort Hochreit durch <strong>die</strong> fehlende Siedlungsanbindung als wenig geeignet<br />

hält und <strong>die</strong> Gemeinde nach vermeintlich besser geeigneten Standorten suchen soll. Dies<br />

kann nur durch Ausschluss anderer Standorte erfolgen. Bereiche wie Nirnharting, so Gries<br />

- 8 -


weiter, sind ohnehin aufgrund ihrer Einstufung als landschaftliches Vorranggebiet gesetzlich<br />

ausgeschlossen.<br />

3. Bgm. Reiter schlug vor, den vorliegenden Einzelfall durchzuziehen und anschließend in<br />

einem zweistufigen Konzept einen Ges<strong>am</strong>tplan zu erstellen.<br />

GR Matthias Grünäugl wies daraufhin, dass er mit dem Vorschlag, <strong>die</strong> anderen Standorte<br />

auszuschließen, gut leben könne, weil Photovoltaikanlagen auf Wiesen und Ackerböden<br />

nicht zuviel werden sollten. Die landschaftliche Beeinträchtigung bei der Errichtung auf<br />

Dächern ist nach Ansicht von GR Grünäugl deutlich geringer.<br />

Der Marktgemeinderat fasste daraufhin folgenden<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die<br />

Ablehnung wird nicht geteilt, denn der gegenständliche Standort für eine Freiflächen-<br />

Photovoltaikanlage ist mit den Zielen der Raumordnung innerhalb der Marktgemeinde<br />

<strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong> vereinbar.<br />

Gemäß den Handlungshinweisen <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern vom<br />

19.11.2009 kann ein von Siedlungseinheiten abgesetzter Standort ohne Vorbelastung,<br />

wie im vorliegenden Fall, dann mit den Zielen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogr<strong>am</strong>ms<br />

(LEP) vereinbar sein, wenn a) geeignete angebundene oder vorbelastete Standorte<br />

nicht vorhanden sind und b) der jeweilige Standort im Einzelfall sonstige öffentliche<br />

Belange nicht beeinträchtigt. Diese Voraussetzungen treffen für den gewählten<br />

Standort zu.<br />

Geeignete Siedlungseinheiten im Sinne der Handlungshinweise sind im<br />

Gemeindegebiet in erster Linie <strong>die</strong> Hauptorte <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong>, Otting und Tettenhausen,<br />

nachgeordnet <strong>die</strong> Ortschaften Gaden, Fisching, Feichten, Nirnharting, Thal und<br />

Holzhausen sowie Unteraschau s<strong>am</strong>t benachbartem Gewerbegebiet. Die Abwägung<br />

der Flächenbelange an den Ortsrändern <strong>die</strong>ser Orte ergibt, dass hier <strong>die</strong> Eignung für<br />

Flächen zur Nutzung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht oder nur in sehr<br />

eingeschränktem Maß gegeben ist.<br />

Wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet „<strong>Waging</strong>er-Tachinger <strong>See</strong>“ scheiden <strong>die</strong><br />

Orte Tettenhausen, Fisching und Gaden generell für entsprechende Nutzungen aus.<br />

Gleiches gilt für <strong>die</strong> Orte Feichten, Nirnharting und Thal wegen der Lage in einem<br />

landschaftlichen Vorranggebiet gemäß den Darstellungen im Regionalplan. Der<br />

Hauptort <strong>Waging</strong> und der ges<strong>am</strong>te Talbereich <strong>des</strong> <strong>See</strong>beckens einschließlich der<br />

bachbegleitenden Talauen erscheinen ebenfalls für derartige Anlagen wegen der<br />

Störung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> und der weiten Einsehbarkeit nicht geeignet. Auch<br />

Standorte im Bereich der weithin sichtbaren Ortschaften Otting und Holzhausen sind<br />

wenig geeignet, da sie dem Gebot <strong>des</strong> LEPs widersprechen würden, wonach<br />

landschaftsprägende Höhenrücken und Hanglagen von Bebauung freizuhalten sind.<br />

Auch liegen im Gemeindebereich keine geeigneten vorbelasteten Standorte vor, wie<br />

z.B. brachliegende, ehemals baulich genutzte Flächen oder Deponieflächen.<br />

Aufgrund <strong>die</strong>ser Ausschlusskriterien ist <strong>die</strong> Marktgemeinde <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong> gehalten,<br />

im nächsten Schritt ihrer Planungs<strong>über</strong>legungen auch nicht angebundene Standorte<br />

ohne Vorbelastung zu prüfen. Dabei müssen etwaige Angebotsflächen im sonstigen<br />

Gemeindebereich gesucht werden. Geeignete Flächen sollen hier eine gute Einbettung<br />

der Freiflächenanlagen in <strong>die</strong> natürliche Geländeform und eine möglichst umseitige<br />

Abschirmung, z.B. durch unmittelbar angrenzenden Waldbestand, bieten. Der<br />

gegenständliche Standort in Hochreit erfüllt <strong>die</strong>se Anforderungen.<br />

Hinzuweisen wäre darauf, dass bei der Auswahl <strong>des</strong> gegenständlichen Standortes<br />

intensive Vorgespräche und Ortsbesichtigungen mit der Unteren<br />

Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde stattgefunden haben.<br />

Beide Stellen haben <strong>des</strong>halb auch der Planung der Gemeinde in Ihren Stellungnahmen<br />

im Rahmen der Trägerbeteiligung grundsätzlich zugestimmt.<br />

- 9 -


Nachdem <strong>die</strong> Planung nach Überzeugung <strong>des</strong> Marktgemeinderats den aktuellen<br />

Handlungshinweisen <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern entspricht, wird<br />

an ihr unverändert festgehalten.<br />

Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Schreiben vom 14.09.2009<br />

***<br />

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein weist zunächst auf den Grundsätz gemäß<br />

der Anlage zur Verordnung <strong>über</strong> das LEP vom 08.08.2006 hin, wonach es anzustreben<br />

sei, dass <strong>die</strong> für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt<br />

notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden.<br />

Außerdem seien bei <strong>die</strong>ser Planung <strong>die</strong> Ziele der Raumordnung, insbesondere <strong>die</strong> Anbindung<br />

an geeignete Siedlungseinheiten, nicht beachtet.<br />

Mittlerweile würden in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Flächen für außerlandwirtschaftliche<br />

Nutzungen benötigt. Die Folge seien stark ansteigende Pachtpreise und eine<br />

Verknappung der verfügbaren Flächen, besonders für tierhaltende Betriebe. Alle bedeutenden<br />

Inanspruchnahmen von landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkten sich nachteilig auf<br />

<strong>die</strong> ohnehin extrem stark unter wirtschaftlichen Druck stehenden Betriebe aus.<br />

Die zunehmende Planung und Errichtung von großflächigen, erdgebundenen Solarparks<br />

habe im Dienstgebiet <strong>des</strong> AELF Traunstein mittlerweile agrarstrukturelle Bedeutung. Die<br />

Grund- und Pachtpreise in der Region seien weit <strong>über</strong>durchschnittlich hoch.<br />

Für den langfristigen Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft in der Region sei es dringend<br />

notwendig, gut landwirtschaftliche Nutzflächen für <strong>die</strong> Produktion von Nahrungsmitteln,<br />

Futtermitteln und Biomasse zu erhalten. Eine Nutzung für erdgebundene Photovoltaik-<br />

Anlagen würde <strong>die</strong>se Flächen <strong>über</strong> Jahrzehnte für eine landwirtschaftliche Produktion blockieren.<br />

In Dienstgebiet werde durch <strong>die</strong> Landwirtschaft bereits ein hoher Anteil an Energie aus regenerativen<br />

Energielieferanten erzeugt. Auf Grund <strong>des</strong> zu erwartenden extremen und langfristigen<br />

Flächenentzugs für <strong>die</strong> Landwirtschaft werde <strong>die</strong> vorliegende Planung abgelehnt.<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die<br />

vorgebrachten Einwendungen werden nicht geteilt. Die Grundsätze <strong>des</strong> spars<strong>am</strong>en<br />

Umgangs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und der verstärkten<br />

Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien stehen nebeneinander und<br />

gleichrangig im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogr<strong>am</strong>m Bayern und bedürfen im Einzelfall der<br />

Abwägung der unterschiedlichen Belange. Im vorliegenden Fall kann <strong>die</strong> Abwägung<br />

zugunsten <strong>des</strong> Standortes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ausfallen, weil <strong>die</strong><br />

Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung gar nicht entzogen wird sondern<br />

entsprechend der Begründung auch nach der Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

weiterhin als Schafweide genutzt werden wird.<br />

Was <strong>die</strong> raumordnerischen Einwendungen betrifft, so wird auf <strong>die</strong> vorangegangene<br />

Abwägung zur Stellungnahme der höheren Lan<strong>des</strong>planungsbehörde und auf <strong>die</strong><br />

einschlägigen Handlungshinweise <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

gemäß Schreiben vom 19.11.2009 verwiesen.<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein; Schreiben vom 29.09.2009<br />

***<br />

Das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein äußerte in seiner Stellungnahme das grundsätzliche<br />

Einverständnis zur gegenständlichen Planung<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden positiv beurteilt. Die Umgestaltung <strong>des</strong> verrohrten<br />

Entwässerungsgrabens zu einem offenen, naturnahen Fließgewässer und <strong>die</strong> Anlage<br />

eines kleinen Weihers führten zur Verbesserung der ökologischen Ges<strong>am</strong>tsituation und<br />

- 10 -


trügen zum Wasserrückhalt sowie zum Nährstoffrückhalt im oberen Einzugsgebiet <strong>des</strong><br />

Höllenbaches (<strong>Waging</strong>er <strong>See</strong>) bei. Die Ausgleichsmaßnahmen seien mit den wasserwirtschaftlichen<br />

Zielrichtungen vereinbar. Sie entsprächen ebenso den Zielen <strong>des</strong> Gewässerentwicklungsprogr<strong>am</strong>ms<br />

der Marktgemeinde <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong>.<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Der<br />

Hinweis wegen der rechtzeitigen Abstimmung der Gewässergestaltung mit dem<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t wird beachtet.<br />

Bund Naturschutz in Bayern e.V.; Schreiben vom 17.09.2009<br />

***<br />

Die Kreisgruppe Traunstein <strong>des</strong> Bund Naturschutz begrüßt es grundsätzlich sehr, dass <strong>die</strong><br />

Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in der Gemeinde <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong> weiter ausgebaut<br />

wird. Aus Gründen <strong>des</strong> Flächenverbrauches für <strong>die</strong> Landwirtschaft, der Auswirkungen<br />

auf das Landschaftsbild und <strong>des</strong> Verlustes an Flächen für <strong>die</strong> Naherholung plä<strong>die</strong>rt der Bund<br />

Naturschutz aber dafür, auf Freiflächenanlagen soweit wie möglich zu verzichten und vielmehr<br />

alle Anstrengungen zu unternehmen, vorrangig geeignete Dachflächen oder Fassadenflächen<br />

für <strong>die</strong> Installation von Photovoltaikmodulen zu verwenden. Auch das Erneuerbare-<br />

Energien-Gesetz steuere durch eine Differenzierung der Vergütungssätze <strong>die</strong> Entwicklung<br />

der Photovoltaikanlagen vorrangig auf Dachflächen.<br />

Die Gemeinde <strong>Waging</strong> habe bisher schon viele Anstrengungen unternommen, gemeindliche<br />

Dachflächen zur Verfügung zu stellen, um Bürgersolarkraftwerke zu errichten. Auch <strong>die</strong> private<br />

Solaranlagendichte liege <strong>über</strong> dem Landkreisdurchschnitt.<br />

Aus <strong>die</strong>sem Grund und weil <strong>die</strong> Fläche der geplanten Anlage mit 2,5 ha noch relativ klein sei,<br />

könnte der Bund Naturschutz in <strong>die</strong>sem Falle der Anlage einer Freiflächenphotovoltaikanlage<br />

zustimmen. Sie <strong>die</strong>ne der vom Bund Naturschutz angestrebten dezentralen Energieversorgung<br />

und könne ohne umfangreiche und störende Infrastrukturmaßnahmen errichtet werden.<br />

Allerdings sollten vorab, so der Bund Naturschutz, noch einige Fragen geklärt werden, z.B.<br />

ob im vorliegenden Fall eine Vergütung nach EEG bezahlt werden kann, welche Vorschriften<br />

für <strong>die</strong> Errichtung eines Zaunes gelten und wie <strong>die</strong> Boden<strong>über</strong>deckung bzw. Aufständerung<br />

geregelt wird.<br />

Abschließend begrüßt der Bund Naturschutz das Bestreben einer nur minimalen Bodenversiegelung.<br />

Mit den vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen bestehe Einverständnis.<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die<br />

aktuellen Vergütungsvorschriften <strong>des</strong> EEG sind nach Auffassung der Gemeinde keine<br />

planungsrelevanten Zulassungs- oder Ausschlusskriterien für den Standort sondern<br />

lediglich wirtschaftliche Vorgaben. Mit der Planung entspricht <strong>die</strong> Gemeinde dem<br />

Willen <strong>des</strong> Grundeigentümers, der unabhängig von den aktuellen EEG-Kriterien der<br />

Einspeisevergütung eine Photovoltaik-Nutzung anstrebt.<br />

Die Festsetzungen einer eventuellen Einzäunung sowie der Boden<strong>über</strong>deckung und<br />

der Aufständerung der einzelnen Module sind im Rahmen <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

entsprechend den Handlungshinweisen <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong><br />

Innern bzw. im Rahmen eines nachgeschalteten Baugenehmigungsverfahrens zu<br />

treffen.<br />

***<br />

- 11 -


E.ON Bayern AG; Schreiben vom 20.08.2009<br />

Die E.ON Bayern AG gibt in ihrer Stellungnahme allgemeine versorgungstechnische Hinweise.<br />

Es wird unter anderem auf bestehende Versorgungseinrichtungen der E.ON im Planbereich<br />

hingewiesen. Gegen das Planungsvorhaben bestünden keine grundsätzlichen Einwendungen,<br />

wenn dadurch der Bestand, <strong>die</strong> Sicherheit und der Betrieb der E.ON-Anlagen<br />

nicht beeinträchtigt werden.<br />

Weitere Hinweise betreffen etwaige Abgrabungen im Mastbereich, <strong>die</strong> Schutzzonenbereiche<br />

zur 20-kV-Freileitung mit den <strong>die</strong>sbezüglichen Bau- und Bepflanzungsbeschränkungen und<br />

einen Haftungsausschluss bei Beschädigung der Solarmodule durch eventuelle von den Leiterseilen<br />

herabfallende Eis- und Schneelasten.<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die<br />

Hinweise werden beachtet.<br />

c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Michael Frumm-Mayer,<br />

Weibhausen gefertigten Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Erläuterungsund<br />

Umweltbericht in der Fassung vom 04.08.2009 bzw. 14.01.2010. Die Verwaltung<br />

wird beauftragt, <strong>die</strong> öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

*****<br />

Top.: Anwesend: Betreff:<br />

7 17 Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplans „Photovoltaikanlage<br />

Hochreit“<br />

a) Stellungnahme zum Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Der Vorentwurf <strong>des</strong> Bebauungsplans „Photovoltaikanlage Hochreit“ hat in der Zeit vom<br />

18.08. bis 24.09.2009 zu jedermanns Einsicht im Rathaus in <strong>Waging</strong> a.<strong>See</strong> aufgelegen.<br />

Während <strong>die</strong>ser Zeit sind von Seiten der Bürger keine Anregungen und Bedenken zur Planung<br />

vorgetragen worden.<br />

b) Stellungnahme zum Ergebnis der Trägerbeteiligung<br />

***<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden insges<strong>am</strong>t<br />

11 Behörden und Fachstellen sowie 3 Nachbargemeinden beteiligt.<br />

- 12 -


a) Von den mit Schreiben vom 13.08.2009 angeschriebenen Stellen haben sich bis<br />

zum heutigen Tag nicht geäußert:<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.40 (Untere Bauaufsichtsbehörde)<br />

Lan<strong>des</strong>bund für Vogelschutz, Regionalstelle Inn-Salzach<br />

Gemeinde Taching a.<strong>See</strong><br />

Gemeinde Wonneberg<br />

bb) Folgende Stellen haben in ihren Schreiben das grundsätzliche Einverständnis<br />

zur Planung erklärt:<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.50 (Untere Bauaufsichtsbehörde); Schreiben vom 25.08.2009<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.14 (Untere Naturschutzbehörde); Schreiben vom 16.09.2009<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 5.16 (Wasserrecht); Schreiben vom 31.08.2009<br />

Landrats<strong>am</strong>t Traunstein, SG 4.41 (Immissionsschutz); Schreiben vom 24.08.2009<br />

Stadt Traunreut; Schreiben vom 28.09.2009<br />

bc) Folgende Stellen haben in ihren Schreiben Hinweise, Anregungen oder Bedenken<br />

vorgebracht:<br />

Dem Marktgemeinderat zeigte sich mit dem Vorschlag von Bau<strong>am</strong>tsleiter Manfred Gries einverstanden,<br />

<strong>die</strong> Beschlüsse aus Top. 6 analog zu <strong>über</strong>nehmen.<br />

Regierung von Oberbayern, Höhere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde; Schreiben vom<br />

22.09.2009<br />

Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Schreiben vom 14.09.2009<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein; Schreiben vom 29.09.2009<br />

Bund Naturschutz in Bayern e.V.; Schreiben vom 17.09.2009<br />

E.ON Bayern AG; Schreiben vom 20.08.2009<br />

c) Billigungs- und Auslegungsbeschluss<br />

Anschließend fasste der Marktgemeinderat den Billigungs- und Auslegungsbeschluss:<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Michael Frumm-Mayer,<br />

Weibhausen gefertigten Bebauungsplanentwurf einschließlich Erläuterungsbericht in<br />

der Fassung vom 12.08.2009 bzw. 14.01.2010. Die Verwaltung wird beauftragt, <strong>die</strong><br />

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.<br />

*****<br />

- 13 -


Top.: Anwesend: Betreff:<br />

8 17 Sonstiges<br />

a) Der Marktgemeinderat beteiligt sich wieder an der Gemeindemeisterschaft im Luftgewehrschießen.<br />

GR Willi Reiter schrieb <strong>die</strong> Teilnehmer der beiden Mannschaften auf.<br />

b) 1. Bgm. Häusl gab bekannt, dass für das Baurechtssemniar <strong>des</strong> Gemeinderats Taching<br />

a. <strong>See</strong> <strong>am</strong> 20.03.2010 noch Plätze frei sind.<br />

c) Kämmerer Bernhard Kraus erläuterte, wie in der letzten <strong>Sitzung</strong> vereinbart, einen Beispielfall<br />

für eine Förderung nach den Richtlinien der Städtebauförderung. Zuschüsse<br />

nach der Städtebauförderung werden nur von den förderfähigen Kosten gewährt, welche<br />

von den Ges<strong>am</strong>tkosten abweichen können. Bei Städtebaumaßnahmen auf Privatflächen<br />

ist zuerst der Eigenanteil <strong>des</strong> Grundstückseigentümer in Höhe eines Drittels der Ges<strong>am</strong>tkosten<br />

abzuziehen. Der verbleibende Betrag wird zu 60 % vom Freistaat Bayern und zu<br />

40 % von der Gemeinde finanziert. Der von der Städtebauförderung vorgeschriebene<br />

Min<strong>des</strong>tsatz für <strong>die</strong> Eigenbeteiligung <strong>des</strong> Grundstückseigentümers beträgt 25 %. In der<br />

Marktgemeinde <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> wurde aber seit Beginn der Städtebauförderung mit einem<br />

Drittel abgerechnet, was laut Kämmerer aufgrund der Gleichbehandlung auch jetzt<br />

bei den letzten Maßnahmen durchgezogen werden sollte. Von der Regierung wurde auch<br />

bestätigt, so Kraus, dass ein Drittel <strong>die</strong> gängige Verwaltungspraxis sei. Der Kämmerer<br />

verdeutlichte <strong>die</strong> Bezuschussung anschließend anhand eines Beispiels: Bei einer Baumaßnahme<br />

mit Ges<strong>am</strong>tkosten in Höhe von 30.000 € hat der Grundstückseigentümer<br />

10.000 € zu <strong>über</strong>nehmen, <strong>die</strong> restlichen Baukosten, sofern sie zuwendungsfähig sind,<br />

werden in Höhe von 12.000 € vom Freistaat und in Höhe von 8.000 € von der Gemeinde<br />

getragen.<br />

d) Anlässlich <strong>des</strong> schweren Unfalls <strong>am</strong> Bahn<strong>über</strong>gang in Otting informierte 1. Bgm. Häusl<br />

den Marktgemeinderat <strong>über</strong> ein Gespräch mit dem Leiter <strong>des</strong> staatlichen Bau<strong>am</strong>tes Sebald<br />

König, der dabei einen Ausbau der Staatsstrasse 2104 von Aichwies nach Otting mit<br />

Errichtung einer Bahnschranke ankündigte. Die Realisierung soll voraussichtlich in <strong>die</strong>sem<br />

Jahr erfolgen.<br />

- 14 -

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