NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See
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Beschluss: Für:<br />
Gegen:<br />
17<br />
0<br />
Der Marktgemeinderat <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> bestellt GR Matthias Baderhuber als weiteren<br />
Verbandsrat in den Schulverband Otting-Wonneberg. Die Bestellung erfolgt<br />
grundsätzlich bis zum Ende der Wahlperiode, wobei <strong>die</strong> Min<strong>des</strong>tschülerzahl für <strong>die</strong><br />
Bestellung von 50 Schülern laut Bayerischem Schulfinanzierungsgesetz zu Beginn<br />
je<strong>des</strong> Schuljahres neu zu <strong>über</strong>prüfen ist. Als Vertreter wird Martin Dandl bestellt.<br />
*****<br />
Top.: Anwesend: Betreff:<br />
5 17 Örtliche Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen<br />
Vorlage der Verwaltung:<br />
Nach dem neuen Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz hat jede Kommune eine<br />
Bedarfsfeststellung und Bedarfsplanung durchzuführen. Im Vollzug <strong>des</strong> Art. 7 Abs. 1 BayKi-<br />
BiG entscheiden <strong>die</strong> Gemeinden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der<br />
Bedürfnisse der Eltern und Ihrer Kinder im Alter von 1 – 15 Jahren für eine kindgerechte Bildung,<br />
Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote benötigen,<br />
schaffen und evtl. auch auswärts anerkennen.<br />
Nach Art. 7 Abs. 2 Satz 1 BayKiBiG bestimmt <strong>die</strong> Kommune welche bestehenden Plätze zur<br />
Deckung <strong>des</strong> örtlichen Bedarfs notwendig sind und welche jeweilige Bedarf noch ungedeckt<br />
ist. Sie kann entsprechend Abs. 2 Satz 2 auch nicht in der Gemeinde gelegene Plätze als<br />
bedarfsnotwendig anerkennen, wenn zu erwarten ist, dass Eltern der Gemeinde <strong>die</strong>se Plätze<br />
in Anspruch nehmen. Bei der Anerkennung auswärtiger Einrichtungen als Bedarf, bringt der<br />
Gemeinde nicht nur eine anteilige Beteilung bei der kindbezogenen Förderung nach der Betreuungszeit,<br />
sondern auch bei den anfallenden Investitionskosten mit sich.<br />
Aufgrund <strong>die</strong>ser gesetzlichen Verpflichtung ist von der Gemeinde eine Bedarfsfeststellung<br />
sowie <strong>die</strong> Bedarfsplanung durchzuführen. Der Gemeinderat hat hier<strong>über</strong> zu entscheiden.<br />
Die örtliche Bedarfsplanung ist gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 3 BayKiBiG entsprechend den<br />
örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren und sollte längstens nach 3 Jahren<br />
wieder erfolgen.<br />
Kämmerer Bernhard Kraus stellte fest, dass <strong>die</strong> Bedarfsabfrage <strong>die</strong> Grundlage für <strong>die</strong> Förderung<br />
der Kindergartensanierung ist. Der vom Gemeinderat zur Kenntnis genommene Bedarf<br />
wird dann dem Landkreis vorgelegt und von <strong>die</strong>sem anerkannt. Der Bedarf für <strong>die</strong> 152 Kindergartenplätze<br />
für <strong>die</strong> kirchlichen Kindergärten in <strong>Waging</strong> und Otting muss ebenfalls anerkannt<br />
werden und ist <strong>des</strong>halb im folgenden Beschlussvorschlag enthalten:<br />
Beschluss: Für:<br />
17<br />
- 6 -<br />
Gegen:<br />
0<br />
Der Marktgemeinderat hat <strong>die</strong> Berichterstattung der Verwaltung zur örtlichen Bedarfsplanung<br />
für Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet <strong>Waging</strong> a. <strong>See</strong> nach<br />
Art. 7 BayKiBiG zur Kenntnis genommen.<br />
Zu den einzelnen Betreuungsformen wird beschlossen:<br />
1. Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> Sach- und Rechtslage für <strong>die</strong> Kinderkrippe zur<br />
Kenntnis. Wegen <strong>des</strong> geplanten Baus einer Kinderkrippe wurde im Dezember eine<br />
aktuelle Bedarfsabfrage durchgeführt. Aufgrund <strong>des</strong> Umfrageergebnisses mit 24<br />
Kindern 2010/11, 32 Kindern 2011/12 und 22 Kindern 2012/13 ist der Bedarf für zwei<br />
Krippengruppen (eine Gruppe höchstens 12 Kinder) dringend erforderlich. Der<br />
Marktgemeinderat beschließt daher, in Kooperation mit der Kath. Kirchenstiftung<br />
im Kindergarten St. Maria den 4-gruppigen Kindergarten zu sanieren und den Bau<br />
von zwei Krippengruppen zu planen.