12.06.2013 Aufrufe

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See

NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nachdem <strong>die</strong> Planung nach Überzeugung <strong>des</strong> Marktgemeinderats den aktuellen<br />

Handlungshinweisen <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern entspricht, wird<br />

an ihr unverändert festgehalten.<br />

Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Schreiben vom 14.09.2009<br />

***<br />

Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein weist zunächst auf den Grundsätz gemäß<br />

der Anlage zur Verordnung <strong>über</strong> das LEP vom 08.08.2006 hin, wonach es anzustreben<br />

sei, dass <strong>die</strong> für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt<br />

notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden.<br />

Außerdem seien bei <strong>die</strong>ser Planung <strong>die</strong> Ziele der Raumordnung, insbesondere <strong>die</strong> Anbindung<br />

an geeignete Siedlungseinheiten, nicht beachtet.<br />

Mittlerweile würden in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Flächen für außerlandwirtschaftliche<br />

Nutzungen benötigt. Die Folge seien stark ansteigende Pachtpreise und eine<br />

Verknappung der verfügbaren Flächen, besonders für tierhaltende Betriebe. Alle bedeutenden<br />

Inanspruchnahmen von landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkten sich nachteilig auf<br />

<strong>die</strong> ohnehin extrem stark unter wirtschaftlichen Druck stehenden Betriebe aus.<br />

Die zunehmende Planung und Errichtung von großflächigen, erdgebundenen Solarparks<br />

habe im Dienstgebiet <strong>des</strong> AELF Traunstein mittlerweile agrarstrukturelle Bedeutung. Die<br />

Grund- und Pachtpreise in der Region seien weit <strong>über</strong>durchschnittlich hoch.<br />

Für den langfristigen Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft in der Region sei es dringend<br />

notwendig, gut landwirtschaftliche Nutzflächen für <strong>die</strong> Produktion von Nahrungsmitteln,<br />

Futtermitteln und Biomasse zu erhalten. Eine Nutzung für erdgebundene Photovoltaik-<br />

Anlagen würde <strong>die</strong>se Flächen <strong>über</strong> Jahrzehnte für eine landwirtschaftliche Produktion blockieren.<br />

In Dienstgebiet werde durch <strong>die</strong> Landwirtschaft bereits ein hoher Anteil an Energie aus regenerativen<br />

Energielieferanten erzeugt. Auf Grund <strong>des</strong> zu erwartenden extremen und langfristigen<br />

Flächenentzugs für <strong>die</strong> Landwirtschaft werde <strong>die</strong> vorliegende Planung abgelehnt.<br />

Beschluss: Für:<br />

Gegen:<br />

17<br />

0<br />

Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die<br />

vorgebrachten Einwendungen werden nicht geteilt. Die Grundsätze <strong>des</strong> spars<strong>am</strong>en<br />

Umgangs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und der verstärkten<br />

Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien stehen nebeneinander und<br />

gleichrangig im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogr<strong>am</strong>m Bayern und bedürfen im Einzelfall der<br />

Abwägung der unterschiedlichen Belange. Im vorliegenden Fall kann <strong>die</strong> Abwägung<br />

zugunsten <strong>des</strong> Standortes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ausfallen, weil <strong>die</strong><br />

Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung gar nicht entzogen wird sondern<br />

entsprechend der Begründung auch nach der Errichtung der Photovoltaikanlage<br />

weiterhin als Schafweide genutzt werden wird.<br />

Was <strong>die</strong> raumordnerischen Einwendungen betrifft, so wird auf <strong>die</strong> vorangegangene<br />

Abwägung zur Stellungnahme der höheren Lan<strong>des</strong>planungsbehörde und auf <strong>die</strong><br />

einschlägigen Handlungshinweise <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern<br />

gemäß Schreiben vom 19.11.2009 verwiesen.<br />

Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein; Schreiben vom 29.09.2009<br />

***<br />

Das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein äußerte in seiner Stellungnahme das grundsätzliche<br />

Einverständnis zur gegenständlichen Planung<br />

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden positiv beurteilt. Die Umgestaltung <strong>des</strong> verrohrten<br />

Entwässerungsgrabens zu einem offenen, naturnahen Fließgewässer und <strong>die</strong> Anlage<br />

eines kleinen Weihers führten zur Verbesserung der ökologischen Ges<strong>am</strong>tsituation und<br />

- 10 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!