NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des ... - Waging am See
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Nachdem <strong>die</strong> Planung nach Überzeugung <strong>des</strong> Marktgemeinderats den aktuellen<br />
Handlungshinweisen <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern entspricht, wird<br />
an ihr unverändert festgehalten.<br />
Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein; Schreiben vom 14.09.2009<br />
***<br />
Das Amt für Landwirtschaft und Forsten Traunstein weist zunächst auf den Grundsätz gemäß<br />
der Anlage zur Verordnung <strong>über</strong> das LEP vom 08.08.2006 hin, wonach es anzustreben<br />
sei, dass <strong>die</strong> für land- und forstwirtschaftliche Nutzung geeigneten Böden nur in dem unbedingt<br />
notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden.<br />
Außerdem seien bei <strong>die</strong>ser Planung <strong>die</strong> Ziele der Raumordnung, insbesondere <strong>die</strong> Anbindung<br />
an geeignete Siedlungseinheiten, nicht beachtet.<br />
Mittlerweile würden in erheblichem Umfang landwirtschaftliche Flächen für außerlandwirtschaftliche<br />
Nutzungen benötigt. Die Folge seien stark ansteigende Pachtpreise und eine<br />
Verknappung der verfügbaren Flächen, besonders für tierhaltende Betriebe. Alle bedeutenden<br />
Inanspruchnahmen von landwirtschaftlich genutzten Flächen wirkten sich nachteilig auf<br />
<strong>die</strong> ohnehin extrem stark unter wirtschaftlichen Druck stehenden Betriebe aus.<br />
Die zunehmende Planung und Errichtung von großflächigen, erdgebundenen Solarparks<br />
habe im Dienstgebiet <strong>des</strong> AELF Traunstein mittlerweile agrarstrukturelle Bedeutung. Die<br />
Grund- und Pachtpreise in der Region seien weit <strong>über</strong>durchschnittlich hoch.<br />
Für den langfristigen Erhalt einer leistungsfähigen Landwirtschaft in der Region sei es dringend<br />
notwendig, gut landwirtschaftliche Nutzflächen für <strong>die</strong> Produktion von Nahrungsmitteln,<br />
Futtermitteln und Biomasse zu erhalten. Eine Nutzung für erdgebundene Photovoltaik-<br />
Anlagen würde <strong>die</strong>se Flächen <strong>über</strong> Jahrzehnte für eine landwirtschaftliche Produktion blockieren.<br />
In Dienstgebiet werde durch <strong>die</strong> Landwirtschaft bereits ein hoher Anteil an Energie aus regenerativen<br />
Energielieferanten erzeugt. Auf Grund <strong>des</strong> zu erwartenden extremen und langfristigen<br />
Flächenentzugs für <strong>die</strong> Landwirtschaft werde <strong>die</strong> vorliegende Planung abgelehnt.<br />
Beschluss: Für:<br />
Gegen:<br />
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0<br />
Der Marktgemeinderat nimmt <strong>die</strong> vorliegende Stellungnahme zur Kenntnis. Die<br />
vorgebrachten Einwendungen werden nicht geteilt. Die Grundsätze <strong>des</strong> spars<strong>am</strong>en<br />
Umgangs mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken und der verstärkten<br />
Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien stehen nebeneinander und<br />
gleichrangig im Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogr<strong>am</strong>m Bayern und bedürfen im Einzelfall der<br />
Abwägung der unterschiedlichen Belange. Im vorliegenden Fall kann <strong>die</strong> Abwägung<br />
zugunsten <strong>des</strong> Standortes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ausfallen, weil <strong>die</strong><br />
Fläche der landwirtschaftlichen Nutzung gar nicht entzogen wird sondern<br />
entsprechend der Begründung auch nach der Errichtung der Photovoltaikanlage<br />
weiterhin als Schafweide genutzt werden wird.<br />
Was <strong>die</strong> raumordnerischen Einwendungen betrifft, so wird auf <strong>die</strong> vorangegangene<br />
Abwägung zur Stellungnahme der höheren Lan<strong>des</strong>planungsbehörde und auf <strong>die</strong><br />
einschlägigen Handlungshinweise <strong>des</strong> Bayerischen Staatsministeriums <strong>des</strong> Innern<br />
gemäß Schreiben vom 19.11.2009 verwiesen.<br />
Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein; Schreiben vom 29.09.2009<br />
***<br />
Das Wasserwirtschafts<strong>am</strong>t Traunstein äußerte in seiner Stellungnahme das grundsätzliche<br />
Einverständnis zur gegenständlichen Planung<br />
Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden positiv beurteilt. Die Umgestaltung <strong>des</strong> verrohrten<br />
Entwässerungsgrabens zu einem offenen, naturnahen Fließgewässer und <strong>die</strong> Anlage<br />
eines kleinen Weihers führten zur Verbesserung der ökologischen Ges<strong>am</strong>tsituation und<br />
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