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Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal

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<strong>Richtlinien</strong> für das Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />

1. Allgemeines<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> gibt im wöchentlichen Rhythmus ein Amtsblatt heraus. Dieses Amtsblatt ist<br />

das satzungsgemäße Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> <strong>und</strong> dient zusätzlich zur Information<br />

der Bevölkerung Es führt die Bezeichnung „Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong>“.<br />

Das Mitteilungsblatt gliedert sich in:<br />

- Amtlicher Teil<br />

Alle <strong>amtliche</strong>n Bekanntmachungen <strong>und</strong> Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong>, staatlicher<br />

<strong>und</strong> anderer öffentlicher Behörden <strong>und</strong> Stellen sowie sonstige allgemein interessante<br />

Beiträge<br />

- Nicht<strong>amtliche</strong>r Teil<br />

a) Kirchliche Nachrichten<br />

Berichte der Kirchengemeinden <strong>und</strong> der christlichen Gemeinschaften in der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Kraichtal</strong> <strong>und</strong> deren nachgeordneten Organisationen<br />

b) Vereinsnachrichten<br />

Berichte der ortsansässigen Vereine <strong>und</strong> vereinsähnlichen Gruppen<br />

c) Nachrichten politischer Parteien, Wählervereinigungen<br />

Berichte von Parteien, Wählervereinigungen, sofern in <strong>Kraichtal</strong> ein Ortsverband<br />

besteht.<br />

2. Redaktion<br />

Die Redaktion des Mitteilungsblattes ist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Kraichtal</strong> dem Sachgebiet<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Kultur <strong>und</strong> Touristik zugeordnet.<br />

Anschrift: <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong>, Redaktion Mitteilungsblatt, Postfach 1120, 76703 <strong>Kraichtal</strong><br />

Fax 07250/77 75, e-Mail: kultur@kraichtal.de<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen, <strong>amtliche</strong>r Teil: Vera Herberger, 07250/77 43<br />

Berichte Kirchen, Vereine, politische Parteien: Sybille Götz/Sabrina Dieterle, 07250/77 45<br />

Alle Berichte müssen in digitaler Form bei der Redaktion eingereicht werden. Es werden nur<br />

Berichte veröffentlicht, die mit der Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sind, der auch die<br />

Verantwortung für den Inhalt <strong>über</strong>nimmt. Anonym zugesandte Manuskripte werden nicht<br />

veröffentlicht. Urheberrechtliche Ansprüche müssen bereits bei der Vorlage der Beiträge oder<br />

der Bilder geltend gemacht werden.<br />

Redaktionsschluss ist montags um 10.00 Uhr. Fällt der Montag auf einen Feiertag, so ist der<br />

Redaktionsschluss am darauffolgenden Arbeitstag um 10.00 Uhr. Die Berichte müssen bis zu<br />

diesem Zeitpunkt der Mitteilungsblatt-Redaktion bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Kraichtal</strong> vorliegen.<br />

Dar<strong>über</strong> hinausgehende Änderungen der Erscheinungsweise, zum Beispiel aufgr<strong>und</strong> von Betriebsferien<br />

bei der Druckerei, werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.<br />

3. Gestaltung <strong>und</strong> Umfang der Berichte im nicht<strong>amtliche</strong>n Teil<br />

3.1 Inhaltliche Gestaltung der Texte<br />

Die Berichte im Mitteilungsblatt sollen nicht nur die Mitglieder der jeweiligen Gruppierung<br />

ansprechen, sondern auch Interesse bei der Bevölkerung hervorrufen. Die Überschriften sollen<br />

auf den Text hinweisen <strong>und</strong> Interesse wecken.<br />

1


Nicht veröffentlicht werden Berichte, die:<br />

- den <strong>Richtlinien</strong> nicht entsprechen<br />

- gegen gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> den allgemeinen Anstand sowie Sitte <strong>und</strong><br />

Moral verstoßen<br />

- nicht im Interesse der <strong>Stadt</strong> stehen<br />

- nicht in sachlicher Form verfasst sind<br />

- Beleidigungen <strong>und</strong> Diffamierungen enthalten<br />

- nicht der offensichtlichen Wahrheit entsprechen<br />

- in fremder Sprache, Dialekt oder Gedichtform vorgelegt werden<br />

- zu spät oder unvollständig eingereicht werden<br />

Änderungen an Texten, die in diesem Punkt nicht den <strong>Richtlinien</strong> entsprechen, müssen vom<br />

Verfasser vorgenommen werden.<br />

Der Umfang der Berichte muss aus Kostengründen begrenzt werden. Die Artikel sollen in<br />

kurzer sachlicher Form geschrieben sein.<br />

Nicht veröffentlicht werden deshalb:<br />

- Die einzelnen Speisen <strong>und</strong> Getränke bei Vereinsfesten. Beschränken Sie sich<br />

auf einen allgemeinen Hinweis (z. B. „Für Bewirtung ist gesorgt“/„Neben<br />

Mittagessen gibt es auch Kaffee <strong>und</strong> Kuchen).<br />

- Persönliche Glückwünsche, etwa zum Geburtstag des Vorsitzenden, Genesungs-<br />

wünsche an verletzte Spieler. Hier besteht die Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten .<br />

- Bei Sportberichten: die komplette Mannschaftsaufstellung, Beschimpfung der<br />

„unfairen“ Gegner, des „unfähigen/einseitigen“ Schiedsrichters, der Zuschauer ...<br />

- Der Spiel- bzw. Veranstaltungsplan für ein Halbjahr oder für die ganze Saison.<br />

- Die Namen aller Mitwirkenden, Helfer <strong>und</strong> Gönner bei einer Veranstaltung.<br />

Beschränken Sie sich auf einen allgemeinen Dank.<br />

- Berichte in „literarischer Form“, sei es im Dialekt, als Gedicht o. Ä.<br />

- Vereinsembleme, Grafiken, besondere Schriftzüge u.Ä.<br />

- Bilder von Festen <strong>und</strong> Ausflügen (s. dazu Punkt 3.3)<br />

Änderungen an Texten, die in diesem Punkt nicht den <strong>Richtlinien</strong> entsprechen, werden von<br />

der Redaktion vorgenommen.<br />

Die Berichterstattung der politischen Parteien muss sich auf kommunalpolitische Themen beschränken<br />

<strong>und</strong> darf nur in sachlicher Form abgefasst werden. Allgemeine<br />

Stellungsnahmen zu partei- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>espolitischen Themen werden nicht veröffentlicht. Die<br />

Berichterstattung muss die eigene Position darstellen <strong>und</strong> darf nicht andere Meinungen bewerten.<br />

Zugelassen sind Danksagungen nach Wahlen <strong>und</strong> die Bekanntgabe von Wahlergebnissen<br />

innerhalb der örtlichen Verbände (z.B. Generalversammlungen, Wahlen für die<br />

Kandidatenlisten bei Kommunal- <strong>und</strong> Kreistagswahlen). Die Reihenfolge der Mitteilungen<br />

richtet sich nach der Fraktionsstärke im Gemeinderat.<br />

Bei Vereinsjubiläen <strong>und</strong> herausragenden Veranstaltungen (z. B. Straßenfeste der Ortsvereine)<br />

besteht die Möglichkeit, einmalig im <strong>amtliche</strong>n Teil auf das Festprogramm hinzuweisen.<br />

Nachrufe von Ehrenvorsitzenden <strong>und</strong> Ehrenmitgliedern dürfen im nicht<strong>amtliche</strong>n Teil veröffentlicht<br />

werden, bei Nachrufen <strong>über</strong> verstorbene Mitglieder besteht die Möglichkeit eine<br />

Anzeige zu schalten.<br />

2


3.2 Umfang der Texte<br />

Für die Berichte gelten folgende max. Umfänge (Zeilenangabe gilt bei folgender Einstellung:<br />

Schriftart Arial, Schriftgröße 12, 75 Zeichen mit Leerzeichen pro Zeile):<br />

Vereine<br />

30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />

Bei Jahreshauptversammlungen <strong>und</strong> Jubiläen (25, 50 Jahre usw.) sind 60 Zeilen erlaubt<br />

(4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).<br />

Zusätzlich dazu dürfen die Abteilungen der Vereine (z.B. Jugendmannschaften (zählt als<br />

eine Abteilung), Tischtennis, Frauenchor usw.) 20 Zeilen (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen),<br />

insgesamt aber maximal 60 Zeilen für alle Abteilungen zusammen, veröffentlichen.<br />

Kirchen<br />

60 Zeilen (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />

Kirchenchöre <strong>und</strong> andere kirchliche Gruppen werden analog zu den Abteilungen der Vereine<br />

behandelt.<br />

Parteien:<br />

30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />

Bei Jahreshauptversammlungen sind 60 Zeilen erlaubt (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).<br />

3.3 Veröffentlichung von Bildern<br />

Der Abdruck von Bildern im Vereinsteil ist lediglich bei <strong>über</strong>regionalen Veranstaltungen,<br />

der Erringung herausragender Meisterschaften auf B<strong>und</strong>es-, Landes- oder Kreisebene oder<br />

bei besonderen Ehrungen <strong>und</strong> Ereignissen möglich .<br />

Ausnahmen von dieser Umfang- <strong>und</strong> Bilderzahlbegrenzung werden bei außergewöhnlichen<br />

Veranstaltungen, Jubiläen <strong>und</strong> dergleichen im Einzelfall nach Absprache mit der Redaktion<br />

zugelassen. Des weiteren bleibt es der Redaktion <strong>über</strong>lassen aus Platzgründen Bilder<br />

einzufügen.<br />

3.4 Veröffentlichung von Spenden<br />

Spenden von gewerblicher Seite<br />

Spendenbetrag ab 500,-- Euro: Bericht mit Foto<br />

Spendenbetrag 250,-- bis 500,-- Euro: Bericht ohne Foto.<br />

Spenden von privater Seite<br />

Spendenbetrag ab 125,-- Euro: Bericht mit Foto<br />

Im Einzelfall wird es immer wieder notwendig sein, die eingehenden Berichte aus Gründen der<br />

Vereinheitlichung <strong>und</strong> Gleichbehandlung der Vereine redaktionell zu bearbeiten. Hierfür bitten<br />

wir um Verständnis.<br />

<strong>Kraichtal</strong>, 07.11.2007<br />

Ulrich Hintermayer, Bürgermeister<br />

3


Veröffentlichungsvermerk:<br />

Vorstehende <strong>Richtlinien</strong> wurden im Mitteilungsblatt Nr. 46 vom 15.11.2007 öffentlich bekannt<br />

gemacht.<br />

<strong>Kraichtal</strong>, den 03.03.2008<br />

Ulrich Hintermayer<br />

Bürgermeister<br />

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