Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal
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<strong>Richtlinien</strong> für das Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong><br />
1. Allgemeines<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> gibt im wöchentlichen Rhythmus ein Amtsblatt heraus. Dieses Amtsblatt ist<br />
das satzungsgemäße Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong> <strong>und</strong> dient zusätzlich zur Information<br />
der Bevölkerung Es führt die Bezeichnung „Mitteilungsblatt der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong>“.<br />
Das Mitteilungsblatt gliedert sich in:<br />
- Amtlicher Teil<br />
Alle <strong>amtliche</strong>n Bekanntmachungen <strong>und</strong> Mitteilungen der <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong>, staatlicher<br />
<strong>und</strong> anderer öffentlicher Behörden <strong>und</strong> Stellen sowie sonstige allgemein interessante<br />
Beiträge<br />
- Nicht<strong>amtliche</strong>r Teil<br />
a) Kirchliche Nachrichten<br />
Berichte der Kirchengemeinden <strong>und</strong> der christlichen Gemeinschaften in der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Kraichtal</strong> <strong>und</strong> deren nachgeordneten Organisationen<br />
b) Vereinsnachrichten<br />
Berichte der ortsansässigen Vereine <strong>und</strong> vereinsähnlichen Gruppen<br />
c) Nachrichten politischer Parteien, Wählervereinigungen<br />
Berichte von Parteien, Wählervereinigungen, sofern in <strong>Kraichtal</strong> ein Ortsverband<br />
besteht.<br />
2. Redaktion<br />
Die Redaktion des Mitteilungsblattes ist bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Kraichtal</strong> dem Sachgebiet<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Kultur <strong>und</strong> Touristik zugeordnet.<br />
Anschrift: <strong>Stadt</strong> <strong>Kraichtal</strong>, Redaktion Mitteilungsblatt, Postfach 1120, 76703 <strong>Kraichtal</strong><br />
Fax 07250/77 75, e-Mail: kultur@kraichtal.de<br />
Gr<strong>und</strong>sätzliche Fragen, <strong>amtliche</strong>r Teil: Vera Herberger, 07250/77 43<br />
Berichte Kirchen, Vereine, politische Parteien: Sybille Götz/Sabrina Dieterle, 07250/77 45<br />
Alle Berichte müssen in digitaler Form bei der Redaktion eingereicht werden. Es werden nur<br />
Berichte veröffentlicht, die mit der Anschrift des Verfassers gekennzeichnet sind, der auch die<br />
Verantwortung für den Inhalt <strong>über</strong>nimmt. Anonym zugesandte Manuskripte werden nicht<br />
veröffentlicht. Urheberrechtliche Ansprüche müssen bereits bei der Vorlage der Beiträge oder<br />
der Bilder geltend gemacht werden.<br />
Redaktionsschluss ist montags um 10.00 Uhr. Fällt der Montag auf einen Feiertag, so ist der<br />
Redaktionsschluss am darauffolgenden Arbeitstag um 10.00 Uhr. Die Berichte müssen bis zu<br />
diesem Zeitpunkt der Mitteilungsblatt-Redaktion bei der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Kraichtal</strong> vorliegen.<br />
Dar<strong>über</strong> hinausgehende Änderungen der Erscheinungsweise, zum Beispiel aufgr<strong>und</strong> von Betriebsferien<br />
bei der Druckerei, werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.<br />
3. Gestaltung <strong>und</strong> Umfang der Berichte im nicht<strong>amtliche</strong>n Teil<br />
3.1 Inhaltliche Gestaltung der Texte<br />
Die Berichte im Mitteilungsblatt sollen nicht nur die Mitglieder der jeweiligen Gruppierung<br />
ansprechen, sondern auch Interesse bei der Bevölkerung hervorrufen. Die Überschriften sollen<br />
auf den Text hinweisen <strong>und</strong> Interesse wecken.<br />
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Nicht veröffentlicht werden Berichte, die:<br />
- den <strong>Richtlinien</strong> nicht entsprechen<br />
- gegen gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> den allgemeinen Anstand sowie Sitte <strong>und</strong><br />
Moral verstoßen<br />
- nicht im Interesse der <strong>Stadt</strong> stehen<br />
- nicht in sachlicher Form verfasst sind<br />
- Beleidigungen <strong>und</strong> Diffamierungen enthalten<br />
- nicht der offensichtlichen Wahrheit entsprechen<br />
- in fremder Sprache, Dialekt oder Gedichtform vorgelegt werden<br />
- zu spät oder unvollständig eingereicht werden<br />
Änderungen an Texten, die in diesem Punkt nicht den <strong>Richtlinien</strong> entsprechen, müssen vom<br />
Verfasser vorgenommen werden.<br />
Der Umfang der Berichte muss aus Kostengründen begrenzt werden. Die Artikel sollen in<br />
kurzer sachlicher Form geschrieben sein.<br />
Nicht veröffentlicht werden deshalb:<br />
- Die einzelnen Speisen <strong>und</strong> Getränke bei Vereinsfesten. Beschränken Sie sich<br />
auf einen allgemeinen Hinweis (z. B. „Für Bewirtung ist gesorgt“/„Neben<br />
Mittagessen gibt es auch Kaffee <strong>und</strong> Kuchen).<br />
- Persönliche Glückwünsche, etwa zum Geburtstag des Vorsitzenden, Genesungs-<br />
wünsche an verletzte Spieler. Hier besteht die Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten .<br />
- Bei Sportberichten: die komplette Mannschaftsaufstellung, Beschimpfung der<br />
„unfairen“ Gegner, des „unfähigen/einseitigen“ Schiedsrichters, der Zuschauer ...<br />
- Der Spiel- bzw. Veranstaltungsplan für ein Halbjahr oder für die ganze Saison.<br />
- Die Namen aller Mitwirkenden, Helfer <strong>und</strong> Gönner bei einer Veranstaltung.<br />
Beschränken Sie sich auf einen allgemeinen Dank.<br />
- Berichte in „literarischer Form“, sei es im Dialekt, als Gedicht o. Ä.<br />
- Vereinsembleme, Grafiken, besondere Schriftzüge u.Ä.<br />
- Bilder von Festen <strong>und</strong> Ausflügen (s. dazu Punkt 3.3)<br />
Änderungen an Texten, die in diesem Punkt nicht den <strong>Richtlinien</strong> entsprechen, werden von<br />
der Redaktion vorgenommen.<br />
Die Berichterstattung der politischen Parteien muss sich auf kommunalpolitische Themen beschränken<br />
<strong>und</strong> darf nur in sachlicher Form abgefasst werden. Allgemeine<br />
Stellungsnahmen zu partei- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>espolitischen Themen werden nicht veröffentlicht. Die<br />
Berichterstattung muss die eigene Position darstellen <strong>und</strong> darf nicht andere Meinungen bewerten.<br />
Zugelassen sind Danksagungen nach Wahlen <strong>und</strong> die Bekanntgabe von Wahlergebnissen<br />
innerhalb der örtlichen Verbände (z.B. Generalversammlungen, Wahlen für die<br />
Kandidatenlisten bei Kommunal- <strong>und</strong> Kreistagswahlen). Die Reihenfolge der Mitteilungen<br />
richtet sich nach der Fraktionsstärke im Gemeinderat.<br />
Bei Vereinsjubiläen <strong>und</strong> herausragenden Veranstaltungen (z. B. Straßenfeste der Ortsvereine)<br />
besteht die Möglichkeit, einmalig im <strong>amtliche</strong>n Teil auf das Festprogramm hinzuweisen.<br />
Nachrufe von Ehrenvorsitzenden <strong>und</strong> Ehrenmitgliedern dürfen im nicht<strong>amtliche</strong>n Teil veröffentlicht<br />
werden, bei Nachrufen <strong>über</strong> verstorbene Mitglieder besteht die Möglichkeit eine<br />
Anzeige zu schalten.<br />
2
3.2 Umfang der Texte<br />
Für die Berichte gelten folgende max. Umfänge (Zeilenangabe gilt bei folgender Einstellung:<br />
Schriftart Arial, Schriftgröße 12, 75 Zeichen mit Leerzeichen pro Zeile):<br />
Vereine<br />
30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />
Bei Jahreshauptversammlungen <strong>und</strong> Jubiläen (25, 50 Jahre usw.) sind 60 Zeilen erlaubt<br />
(4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).<br />
Zusätzlich dazu dürfen die Abteilungen der Vereine (z.B. Jugendmannschaften (zählt als<br />
eine Abteilung), Tischtennis, Frauenchor usw.) 20 Zeilen (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen),<br />
insgesamt aber maximal 60 Zeilen für alle Abteilungen zusammen, veröffentlichen.<br />
Kirchen<br />
60 Zeilen (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />
Kirchenchöre <strong>und</strong> andere kirchliche Gruppen werden analog zu den Abteilungen der Vereine<br />
behandelt.<br />
Parteien:<br />
30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />
Bei Jahreshauptversammlungen sind 60 Zeilen erlaubt (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).<br />
3.3 Veröffentlichung von Bildern<br />
Der Abdruck von Bildern im Vereinsteil ist lediglich bei <strong>über</strong>regionalen Veranstaltungen,<br />
der Erringung herausragender Meisterschaften auf B<strong>und</strong>es-, Landes- oder Kreisebene oder<br />
bei besonderen Ehrungen <strong>und</strong> Ereignissen möglich .<br />
Ausnahmen von dieser Umfang- <strong>und</strong> Bilderzahlbegrenzung werden bei außergewöhnlichen<br />
Veranstaltungen, Jubiläen <strong>und</strong> dergleichen im Einzelfall nach Absprache mit der Redaktion<br />
zugelassen. Des weiteren bleibt es der Redaktion <strong>über</strong>lassen aus Platzgründen Bilder<br />
einzufügen.<br />
3.4 Veröffentlichung von Spenden<br />
Spenden von gewerblicher Seite<br />
Spendenbetrag ab 500,-- Euro: Bericht mit Foto<br />
Spendenbetrag 250,-- bis 500,-- Euro: Bericht ohne Foto.<br />
Spenden von privater Seite<br />
Spendenbetrag ab 125,-- Euro: Bericht mit Foto<br />
Im Einzelfall wird es immer wieder notwendig sein, die eingehenden Berichte aus Gründen der<br />
Vereinheitlichung <strong>und</strong> Gleichbehandlung der Vereine redaktionell zu bearbeiten. Hierfür bitten<br />
wir um Verständnis.<br />
<strong>Kraichtal</strong>, 07.11.2007<br />
Ulrich Hintermayer, Bürgermeister<br />
3
Veröffentlichungsvermerk:<br />
Vorstehende <strong>Richtlinien</strong> wurden im Mitteilungsblatt Nr. 46 vom 15.11.2007 öffentlich bekannt<br />
gemacht.<br />
<strong>Kraichtal</strong>, den 03.03.2008<br />
Ulrich Hintermayer<br />
Bürgermeister<br />
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