Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal
Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal
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Nicht veröffentlicht werden Berichte, die:<br />
- den <strong>Richtlinien</strong> nicht entsprechen<br />
- gegen gesetzliche Vorschriften <strong>und</strong> den allgemeinen Anstand sowie Sitte <strong>und</strong><br />
Moral verstoßen<br />
- nicht im Interesse der <strong>Stadt</strong> stehen<br />
- nicht in sachlicher Form verfasst sind<br />
- Beleidigungen <strong>und</strong> Diffamierungen enthalten<br />
- nicht der offensichtlichen Wahrheit entsprechen<br />
- in fremder Sprache, Dialekt oder Gedichtform vorgelegt werden<br />
- zu spät oder unvollständig eingereicht werden<br />
Änderungen an Texten, die in diesem Punkt nicht den <strong>Richtlinien</strong> entsprechen, müssen vom<br />
Verfasser vorgenommen werden.<br />
Der Umfang der Berichte muss aus Kostengründen begrenzt werden. Die Artikel sollen in<br />
kurzer sachlicher Form geschrieben sein.<br />
Nicht veröffentlicht werden deshalb:<br />
- Die einzelnen Speisen <strong>und</strong> Getränke bei Vereinsfesten. Beschränken Sie sich<br />
auf einen allgemeinen Hinweis (z. B. „Für Bewirtung ist gesorgt“/„Neben<br />
Mittagessen gibt es auch Kaffee <strong>und</strong> Kuchen).<br />
- Persönliche Glückwünsche, etwa zum Geburtstag des Vorsitzenden, Genesungs-<br />
wünsche an verletzte Spieler. Hier besteht die Möglichkeit, eine Anzeige zu schalten .<br />
- Bei Sportberichten: die komplette Mannschaftsaufstellung, Beschimpfung der<br />
„unfairen“ Gegner, des „unfähigen/einseitigen“ Schiedsrichters, der Zuschauer ...<br />
- Der Spiel- bzw. Veranstaltungsplan für ein Halbjahr oder für die ganze Saison.<br />
- Die Namen aller Mitwirkenden, Helfer <strong>und</strong> Gönner bei einer Veranstaltung.<br />
Beschränken Sie sich auf einen allgemeinen Dank.<br />
- Berichte in „literarischer Form“, sei es im Dialekt, als Gedicht o. Ä.<br />
- Vereinsembleme, Grafiken, besondere Schriftzüge u.Ä.<br />
- Bilder von Festen <strong>und</strong> Ausflügen (s. dazu Punkt 3.3)<br />
Änderungen an Texten, die in diesem Punkt nicht den <strong>Richtlinien</strong> entsprechen, werden von<br />
der Redaktion vorgenommen.<br />
Die Berichterstattung der politischen Parteien muss sich auf kommunalpolitische Themen beschränken<br />
<strong>und</strong> darf nur in sachlicher Form abgefasst werden. Allgemeine<br />
Stellungsnahmen zu partei- <strong>und</strong> b<strong>und</strong>espolitischen Themen werden nicht veröffentlicht. Die<br />
Berichterstattung muss die eigene Position darstellen <strong>und</strong> darf nicht andere Meinungen bewerten.<br />
Zugelassen sind Danksagungen nach Wahlen <strong>und</strong> die Bekanntgabe von Wahlergebnissen<br />
innerhalb der örtlichen Verbände (z.B. Generalversammlungen, Wahlen für die<br />
Kandidatenlisten bei Kommunal- <strong>und</strong> Kreistagswahlen). Die Reihenfolge der Mitteilungen<br />
richtet sich nach der Fraktionsstärke im Gemeinderat.<br />
Bei Vereinsjubiläen <strong>und</strong> herausragenden Veranstaltungen (z. B. Straßenfeste der Ortsvereine)<br />
besteht die Möglichkeit, einmalig im <strong>amtliche</strong>n Teil auf das Festprogramm hinzuweisen.<br />
Nachrufe von Ehrenvorsitzenden <strong>und</strong> Ehrenmitgliedern dürfen im nicht<strong>amtliche</strong>n Teil veröffentlicht<br />
werden, bei Nachrufen <strong>über</strong> verstorbene Mitglieder besteht die Möglichkeit eine<br />
Anzeige zu schalten.<br />
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