Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal
Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal
Richtlinien über amtliche und nichtamtliche ... - Stadt Kraichtal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.2 Umfang der Texte<br />
Für die Berichte gelten folgende max. Umfänge (Zeilenangabe gilt bei folgender Einstellung:<br />
Schriftart Arial, Schriftgröße 12, 75 Zeichen mit Leerzeichen pro Zeile):<br />
Vereine<br />
30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />
Bei Jahreshauptversammlungen <strong>und</strong> Jubiläen (25, 50 Jahre usw.) sind 60 Zeilen erlaubt<br />
(4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).<br />
Zusätzlich dazu dürfen die Abteilungen der Vereine (z.B. Jugendmannschaften (zählt als<br />
eine Abteilung), Tischtennis, Frauenchor usw.) 20 Zeilen (1500 Zeichen inkl. Leerzeichen),<br />
insgesamt aber maximal 60 Zeilen für alle Abteilungen zusammen, veröffentlichen.<br />
Kirchen<br />
60 Zeilen (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />
Kirchenchöre <strong>und</strong> andere kirchliche Gruppen werden analog zu den Abteilungen der Vereine<br />
behandelt.<br />
Parteien:<br />
30 Zeilen (2250 Zeichen inkl. Leerzeichen)<br />
Bei Jahreshauptversammlungen sind 60 Zeilen erlaubt (4500 Zeichen inkl. Leerzeichen).<br />
3.3 Veröffentlichung von Bildern<br />
Der Abdruck von Bildern im Vereinsteil ist lediglich bei <strong>über</strong>regionalen Veranstaltungen,<br />
der Erringung herausragender Meisterschaften auf B<strong>und</strong>es-, Landes- oder Kreisebene oder<br />
bei besonderen Ehrungen <strong>und</strong> Ereignissen möglich .<br />
Ausnahmen von dieser Umfang- <strong>und</strong> Bilderzahlbegrenzung werden bei außergewöhnlichen<br />
Veranstaltungen, Jubiläen <strong>und</strong> dergleichen im Einzelfall nach Absprache mit der Redaktion<br />
zugelassen. Des weiteren bleibt es der Redaktion <strong>über</strong>lassen aus Platzgründen Bilder<br />
einzufügen.<br />
3.4 Veröffentlichung von Spenden<br />
Spenden von gewerblicher Seite<br />
Spendenbetrag ab 500,-- Euro: Bericht mit Foto<br />
Spendenbetrag 250,-- bis 500,-- Euro: Bericht ohne Foto.<br />
Spenden von privater Seite<br />
Spendenbetrag ab 125,-- Euro: Bericht mit Foto<br />
Im Einzelfall wird es immer wieder notwendig sein, die eingehenden Berichte aus Gründen der<br />
Vereinheitlichung <strong>und</strong> Gleichbehandlung der Vereine redaktionell zu bearbeiten. Hierfür bitten<br />
wir um Verständnis.<br />
<strong>Kraichtal</strong>, 07.11.2007<br />
Ulrich Hintermayer, Bürgermeister<br />
3