Anlage 30 Stellungnahme von Hans Kurzmann ... - Gemeinde Kürten
Anlage 30 Stellungnahme von Hans Kurzmann ... - Gemeinde Kürten
Anlage 30 Stellungnahme von Hans Kurzmann ... - Gemeinde Kürten
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1)<br />
2)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Hans</strong> <strong>Kurzmann</strong><br />
<strong>Anlage</strong> <strong>30</strong><br />
Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> wird mit dem Erschließungsträger einen städtebaulichen<br />
Vertrag abschließen in dem die Kosten der Erschließung<br />
des Wohngebietes vollständig auf den Erschließungsträger übertragen<br />
werden.<br />
Der Anregung 2 wird nicht gefolgt.<br />
Entgegen einer Bebauung im Innenbereich, die nur dem Einfügungsgebot<br />
des § 34 BauGB entsprechen muss, wird mit dem Bebauungsplan<br />
ein städtebauliches Konzept verfolgt, das seinen Niederschlag in<br />
konkreten Festsetzungen findet. Die Reduzierung des Konzeptes auf<br />
einzelne Bestandsgebäude ist nicht zielführend.<br />
Die Planung soll eine ortstypische Bebauung mit Einfamilienhäusern<br />
und barrierefreien Mehrfamilienhäusern und den Bau eines Seniorenpflegeheims<br />
vorbereiten. Um die den Gegebenheiten im Ortsteil Bechen<br />
angepasste Bebauung sicher zu stellen, wurden Festsetzungen<br />
zur Art der Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossigkeit, First- und<br />
Traufhöhen, überbaubaren Flächen, Bauweise, Anzahl der zulässigen<br />
Wohnungen u. v. m. in den Plan aufgenommen. Dabei ist das Plangebiet<br />
in verschiedene Bereiche gegliedert.<br />
Entlang der Zufahrtsstraße zur Kölner Straße sind Mehrfamilienhäuser<br />
zulässig, die in ihren Dimensionen Mehrfamilienhäusern an der Kölner<br />
Straße und Heiderjansfelder Straße gleichen. Sie werden mit einem<br />
Aufzug und Rufanlagen versehen und altengerecht und barrierefrei erstellt,<br />
so dass die Bewohner bei Bedarf den Service des benachbarten<br />
Seniorenzentrums mitnutzen können.<br />
Das Seniorenpflegeheim ist in einem größeren Gebäude bzw. Gebäudekomplex<br />
untergebracht, was aber für Gemeinbedarfeinrichtungen<br />
(z.B. Schulen) auch im ländlichen Bereich typisch ist. Die Einbindung<br />
in die Umgebung wird hier durch die Festsetzung einer Zweigeschossigkeit,<br />
einer Grundflächenzahl <strong>von</strong> 0,6, der überbaubaren Fläche und<br />
durch einen Pflanzstreifen zur Bestandsbebauung hin erreicht.<br />
Die Festsetzungen zur Einfamilienhausbebauung entsprechen im Wesentlichen<br />
den Vorgaben in anderen Baugebieten in <strong>Kürten</strong>.
1)<br />
2) 3)<br />
4)<br />
5)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Ursula <strong>Kurzmann</strong><br />
<strong>Anlage</strong> 31<br />
Der Anregung 1 und 5 wird nicht gefolgt.<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen,<br />
sowohl die Einrichtung <strong>von</strong> kleinen, dezentralen Wohnangeboten<br />
für Senioren als auch ein Senioren-Pflegezentrum mit vollstationären<br />
Pflegeplätzen der Pflegestufen II und III zu befürworten. Es<br />
wurden weiterhin bereits Anstrengungen unternommen, um altersgerechte<br />
Angebote zu schaffen. So wurden in Eichhof, Biesfeld und Bechen<br />
an zentralen Standorten Bauleitplanungen für betreutes Wohnen<br />
und Pflegeeinrichtungen aufgestellt.<br />
Trotz dieser Bemühungen besteht aber noch ein großer Fehlbedarf an<br />
stationären Pflegeplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Am 17.11.2010 waren<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> 3.727 Personen über 65 Jahre mit Hauptwohnsitz<br />
gemeldet. Bei einem rechnerischen Bedarf <strong>von</strong> 45 – 50 stationären<br />
Pflegeplätzen pro 1000 Einwohner über 65 Jahre besteht heute<br />
schon ein Bedarf an 167 – 186 Pflegeplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Auch die Bürgeragentur geht in ihren Berechnungen <strong>von</strong> einem perspektivischen<br />
Bedarf <strong>von</strong> rund 179 stationären Pflegeplätzen aus. Vorhanden<br />
sind bisher 59 stationäre Pflegeplätze im <strong>Gemeinde</strong>gebiet,<br />
weitere 12 Plätze sind in Vorbereitung, es verbleibt ein Fehlbedarf <strong>von</strong><br />
96 – 115 Plätzen. Auch wenn es gelingt, den Bedarf an stationären<br />
Pflegeplätzen durch die Förderung <strong>von</strong> barrierefreiem und betreutem<br />
Wohnen und die Etablierung <strong>von</strong> Tagespflegeplätzen zu senken, bleibt<br />
der Bau eines Pflegeheimes gerechtfertigt. Das geplante Pflegeheim in<br />
Bechen- Unterfeld stellt aufgrund seiner Lage eine sinnvolle Ergänzung<br />
zu dem vorhandenen Pflegeheim in Eichhof dar.<br />
Die Größe der geplanten Einrichtung mit 80 vollstationären Plätzen<br />
muss nicht zwangsläufig einen Verlust der Qualität der Betreuung bedeuten.<br />
Im Gegenteil kann bei einer großen Einrichtung ein größeres<br />
Spektrum an Leistungen angeboten werden, das auch dem Umfeld zu<br />
Gute kommen kann, z.B. im Hinblick auf die Versorgung mit medizinischen<br />
Dienstleistungen. Das Schaffen überschaubarer Einheiten für<br />
die Bewohner ist durch die Architektur des Gebäudes möglich, die
Qualität der Pflege wird wesentlich durch das Pflegekonzept bestimmt.<br />
Die Anregungen unter 2 werden zur Kenntnis genommen.<br />
Die Weiterentwicklung einer Siedlung in einem rund 3,5 - 4 ha großen<br />
Bereich hat regelmäßig Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.<br />
Diese Auswirkungen werden im Umweltbericht betrachtet und<br />
bewertet, nicht vermeidbare Eingriffe werden ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahmen<br />
werden in einem Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt und es werden ökologisch<br />
sinnvolle Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Vorbereitet wird die<br />
verbindliche Bauleitplanung durch die vorbereitende Bauleitplanung<br />
(Flächennutzungsplan) in deren Rahmen auch eine Bedarfsermittlung<br />
erfolgt ist. Sowohl bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes als<br />
auch bei der des Bebauungsplanes wird die Öffentlichkeit an der Planung<br />
beteiligt.<br />
Der Anregung 3 wird nicht gefolgt.<br />
Eine Wertminderung des Gebäudes Kölner Straße 319 ist nicht zu erkennen,<br />
da in die bisherige Nutzung und die Nutzungsmöglichkeiten<br />
des Grundstückes mit der Planung nicht eingegriffen wird.<br />
Der Anregung 4 wird nicht gefolgt.<br />
Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />
sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />
der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />
wurde.<br />
Das verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass die Zunahme des Verkehrs<br />
durch das Planvorhaben nicht wesentlich ist.
1)<br />
2)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Michaela Schwab, Bürgerin<br />
<strong>Anlage</strong> 32<br />
Die Anregung 1 wird teilweise gefolgt.<br />
Zum Bebauungsplan wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt,<br />
der die Eingriffe in Natur und Landschaft bilanziert und Vorschläge<br />
zu Kompensationsmaßnahmen macht. Die Eingriffe werden vollständig<br />
ausgeglichen. Kompensationsmaßnahmen werden im Bebauungsplan<br />
dort festgesetzt, wo sie ökologisch sinnvoll sind. Die Sinnhaftigkeit<br />
der Maßnahme kann sich dabei nicht an der Grenze eines Ortsteils<br />
orientieren.<br />
Der Anregung 2 wird teilweise gefolgt.<br />
Der Bebauungsplan setzt mittig im Plangebiet eine öffentliche Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung Spielplatz fest. Diese Fläche ist mit<br />
rund 1.200 m² deutlich größer als andere Spielplätze im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />
Die Gestaltung des Platzes ist der Ausführungsplanung überlassen,<br />
ggf. kann hier eine Fläche zum Ballspielen <strong>von</strong> kleineren Kindern<br />
genutzt werden. Nicht möglich ist aber die Unterbringung eines Bolzplatzes.<br />
Bolzplätze oder Ballspielplätze für Kinder über 14 Jahren verursachen<br />
Lärm, der nicht mehr als sozialadäquat angesehen werden<br />
kann. Bolzplätze müssen daher je nach Einzelfall größere Mindestabstände<br />
(z. B. 120 m) zur Wohnbebauung einhalten.
1)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Siegfried Breuer, Bürger<br />
<strong>Anlage</strong> 33<br />
Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Sie ist nicht festsetzungsrelevant sondern betrifft nur privatrechtliche<br />
Belange.<br />
.
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Christiane Buschhüter, Bürgerin<br />
<strong>Anlage</strong> 34<br />
Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Überschreitung der Bauflächen gegenüber den Ausweisungen des<br />
Flächennutzungsplans resultiert aus der Erschließung. Einerseits wird<br />
eine zusätzliche Fläche für ein Regenrückhaltebecken benötigt, andererseits<br />
ist eine beidseitig bebaute, der Topographie angepasste Erschließungsstraße<br />
vorgesehen, wodurch die Bauflächen im östlichen<br />
und westlichen Plangebiet überschritten werden. Im Gegenzug werden<br />
jedoch auch Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen<br />
ausgewiesen sind im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzt.<br />
Dies betrifft zum einen den „Pufferbereich“ zwischen dem Bereich<br />
„Im Kühlchen“ und die zentrale Grünfläche um den dortigen<br />
Kirschbaum mit Spielplatz. Von der im Flächennutzungsplan dargestellten<br />
Baufläche wird darüber hinaus nur ein Teil in Anspruch genommen<br />
(die Größe der Baufläche einschließlich der Überschreitung<br />
beträgt rund 60% der gesamten Baufläche). Da die Überschreitung<br />
mehr als geringfügig ist, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />
angepasst.<br />
Die Anregung 2 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die bestehenden Fußwegverbindungen im Bereich Unterfeld bleiben<br />
erhalten. Durch die neue Erschließungsstraße wird außerdem eine<br />
weitere Anbindung an die Wanderwege mit kürzeren Wegen zum<br />
ÖPNV geschaffen.<br />
Die Anregung 4 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Ein verbindlicher Entwurf für das Seniorenheim wird erst im Rahmen<br />
des Baugenehmigungsverfahrens erstellt. Im Genehmigungsverfahren<br />
müssen aber die Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes eingehalten<br />
werden. Dieser sieht Vorgaben zur Geschossigkeit, Grundflächenzahl,<br />
überbaubaren Fläche und zum Schaffen <strong>von</strong> Pflanzflächen<br />
als Puffer zur angrenzenden Wohnbebauung vor. Außerdem müssen<br />
die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, die z.B.<br />
in Abhängigkeit der Gebäudehöhe Mindestabstände zu Nachbargrundstücken<br />
fordern. Auch die Anzahl und Anordnung der Stellplätze<br />
wird abschließend im Baugenehmigungsverfahren geklärt.
5)<br />
Die Vorentwurfsplanungen des Planungsbüros Stratmann zum Neubau<br />
des Seniorenzentrums sehen die <strong>Anlage</strong> <strong>von</strong> Mitarbeiterparkplätzen<br />
und der Anlieferung im Norden des Seniorenzentrums vor. Näheres<br />
hierzu ist in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt.<br />
Die Anregungen 3 und 5 werden zur Kenntnis genommen.<br />
Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />
sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />
der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />
wurde.<br />
Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />
Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />
Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />
eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />
Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />
Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />
vorsieht.<br />
Das verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass die Zunahme des Verkehrs<br />
durch das Planvorhaben nicht wesentlich ist.<br />
Die Kölner Straße ist und bleibt aber eine stark befahrene Bundesstraße<br />
mit entsprechenden Lärmimmissionen.
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
5)<br />
6)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Dieter Czernetzki<br />
<strong>Anlage</strong> 35<br />
Der Anregung 1 wird nicht gefolgt.<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen,<br />
sowohl die Einrichtung <strong>von</strong> kleinen, dezentralen Wohnangeboten<br />
für Senioren, wie die Bürgeragentur sie empfiehlt, als auch ein<br />
Senioren-Pflegezentrum mit vollstationären Pflegeplätzen der Pflegestufen<br />
II und III zu befürworten.<br />
Um kleinere, dezentrale Angebote zu schaffen, wurden <strong>von</strong> den Gremien<br />
des Rates bereits Anstrengungen unternommen. So wurden in<br />
Eichhof, Biesfeld und Bechen jeweils auf zentrumsnahen Standorten<br />
Bauleitplanungen für betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften<br />
aufgestellt. Trotz dieser Bemühungen besteht aber nach wie vor ein<br />
Fehlbedarf an stationären Pflegeplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Immer<br />
wieder müssen Anfragen nach Pflegeplätzen abschlägig beschieden<br />
werden, die Angehörigen müssen ggf. lange Fahrtzeiten auf sich nehmen.<br />
Das geplante Pflegeheim in Bechen- Unterfeld stellt aufgrund seiner<br />
Lage eine sinnvolle Ergänzung zu dem vorhandenen Pflegeheim in<br />
Eichhof dar. Die Standorte liegen so an den wichtigsten Verkehrsachsen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>, dass das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet abgedeckt<br />
wird. Durch kleinere Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen kann<br />
das Angebot abgerundet werden.<br />
Der Anregung 2 wird nicht gefolgt.<br />
Der Neubaubedarf kann bei einer dezentral strukturierten <strong>Gemeinde</strong><br />
mit verschiedenen Ortsteilen <strong>von</strong> vergleichbarem städtebaulichem<br />
Gewicht und mit entsprechender Infrastruktur nicht auf einen Ortsteil<br />
konzentriert werden. Vielmehr muss <strong>von</strong> einem Eigenbedarf der jeweiligen<br />
Ortsteile ausgegangen werden. Bechen als einer der größten<br />
Ortsteile hat einen entsprechend großen Eigenbedarf und verfügt derzeit<br />
nicht über ein Neubaugebiet. Daher wird ein Teil der im Flächennutzungsplan<br />
dargestellten Wohnbaufläche nun in Anspruch genommen.<br />
Der Anregung 3 wird nicht gefolgt.<br />
Die Überschreitung der Bauflächen gegenüber den Ausweisungen des
Flächennutzungsplans resultiert aus der Erschließung. Einerseits wird<br />
eine zusätzliche Fläche für ein Regenrückhaltebecken benötigt, andererseits<br />
ist eine beidseitig bebaute, der Topographie angepasste Erschließungsstraße<br />
vorgesehen, wodurch die Bauflächen im östlichen<br />
und westlichen Plangebiet überschritten werden. Im Gegenzug werden<br />
jedoch auch Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen<br />
ausgewiesen sind im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzt.<br />
Dies betrifft zum einen den „Pufferbereich“ zwischen der Bestandsmischgebietsfläche<br />
„Im Kühlchen“ und die zentrale Grünfläche<br />
um den dortigen Kirschbaum mit Spielplatz. Von der im Flächennutzungsplan<br />
dargestellten Baufläche wird darüber hinaus nur ein Teil in<br />
Anspruch genommen (die Größe der Baufläche einschließlich der<br />
Überschreitung beträgt rund 60% der gesamten Baufläche).<br />
Der Anregung 4 wird nicht gefolgt.<br />
Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er ist nicht<br />
parzellenscharf und wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung näher<br />
ausgestaltet. Abweichungen <strong>von</strong> den Darstellungen in einem begrenzten<br />
Umfang sind daher üblich.<br />
Die Anregung 5 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Die Planung soll eine ortstypische Bebauung mit Einfamilienhäusern<br />
und barrierefreien Mehrfamilienhäusern und den Bau eines Seniorenpflegeheims<br />
vorbereiten. Um die den Gegebenheiten im Ortsteil Bechen<br />
angepasste Bebauung sicher zu stellen, wurden Festsetzungen<br />
zur Art der Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossigkeit, First- und<br />
Traufhöhen, überbaubaren Flächen, Bauweise, Anzahl der zulässigen<br />
Wohnungen u. v. m. in den Plan aufgenommen. Dabei ist das Plangebiet<br />
in verschiedene Bereiche gegliedert.<br />
Entlang der Zufahrtsstraße zur Kölner Straße sind Mehrfamilienhäuser<br />
zulässig, die in ihren Dimensionen Mehrfamilienhäusern an der Kölner<br />
Straße und Heiderjansfelder Straße gleichen. Sie werden mit einem<br />
Aufzug und Rufanlagen versehen und altengerecht und barrierefrei erstellt,<br />
so dass die Bewohner bei Bedarf den Service des benachbarten<br />
Seniorenzentrums mitnutzen können.<br />
Das Seniorenpflegeheim ist in einem größeren Gebäude bzw. Gebäudekomplex<br />
untergebracht, was aber für Gemeinbedarfseinrichtungen<br />
(z.B. Schulen) auch im ländlichen Bereich typisch ist. Die Einbindung<br />
in die Umgebung wird hier durch die Festsetzung einer Zweigeschossigkeit,<br />
einer Grundflächenzahl <strong>von</strong> 0,6, der überbaubaren Fläche und
durch einen Pflanzstreifen zur Bestandsbebauung hin erreicht.<br />
Die Festsetzungen zur Einfamilienhausbebauung entsprechen im Wesentlichen<br />
den Vorgaben in anderen Baugebieten in <strong>Kürten</strong>.<br />
Der Anregung 6 wird nicht gefolgt.<br />
Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />
sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />
der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />
wurde.<br />
Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />
Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />
Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />
eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />
Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />
Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />
vorsieht.<br />
Das Verkehrsgutachten belegt, dass eine Linksabbiegerspur oder ein<br />
Kreisverkehr nicht nötig sind.
1)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Eva Glaß<br />
<strong>Anlage</strong> 36<br />
Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Der Einmündungsbereich zum Plangebiet wird so gestaltet werden,<br />
dass dieser für Fußgänger gefahrlos überquert werden kann. Dies ist<br />
aber der Ausführungsplanung überlassen.<br />
Weiterhin wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in<br />
welchem sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />
der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und<br />
bestätigt wurde.<br />
Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />
Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />
Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />
eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />
Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />
Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />
vorsieht.
1)<br />
2)<br />
3)<br />
4)<br />
5)<br />
6)<br />
7)<br />
8)<br />
<strong>Stellungnahme</strong> eines Bürgers<br />
<strong>Anlage</strong> 37<br />
Der Anregung 1 wird nicht gefolgt.<br />
Beim Bebauungsplan 84 (Unterfeld) handelt es sich nicht um eine Hinterlandbebauung,<br />
oder auch zweite Reihe, die planungsrechtlich unzulässig<br />
sein kann. Vielmehr wird den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />
folgend Planungsrecht geschaffen, indem ein Bebauungsplan aufgestellt<br />
wird, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Die Darstellung<br />
<strong>von</strong> Bauflächen im Bereich Unterfeld ist im Übrigen nicht neu.<br />
Bereits im Flächennutzungsplan <strong>von</strong> 1978 war im Bereich Unterfeld eine<br />
Baufläche vorgesehen.<br />
Die Anregung 2 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />
sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />
der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />
wurde.<br />
Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />
Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />
Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />
eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />
Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />
Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />
vorsieht.<br />
Das verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass die Zunahme des Verkehrs<br />
durch das Planvorhaben nicht wesentlich ist.<br />
Den Anregungen 3 und 5 wird nicht gefolgt.<br />
Die Weiterentwicklung einer Siedlung in einem rund 3,5 - 4 ha großen<br />
Bereich hat regelmäßig Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.<br />
Diese Auswirkungen werden im Umweltbericht betrachtet und<br />
bewertet, nicht vermeidbare Eingriffe werden ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahmen<br />
werden in einem Landschaftspflegerischen<br />
Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt und es werden ökologisch<br />
sinnvolle Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Vorbereitet wird die<br />
verbindliche Bauleitplanung durch die vorbereitende Bauleitplanung<br />
(Flächennutzungsplan) in deren Rahmen auch eine Bedarfsermittlung<br />
erfolgt ist.
Der Anregung 4 wird nicht gefolgt.<br />
Es wird zwischen dem Erschließungsträger und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong><br />
ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher zum Inhalt hat, dass<br />
die gesamte Erschließungsmaßnahme incl. dem Regenrückhaltebecken<br />
durch den Erschließungsträger kostenneutral für die <strong>Gemeinde</strong><br />
zu erstellen ist.<br />
Der Anregung 6 wird nicht gefolgt.<br />
Der Neubaubedarf kann bei einer dezentral strukturierten <strong>Gemeinde</strong><br />
mit verschiedenen Ortsteilen <strong>von</strong> vergleichbarem städtebaulichem<br />
Gewicht und mit entsprechender Infrastruktur nicht auf einen Ortsteil<br />
konzentriert werden. Vielmehr muss <strong>von</strong> einem Eigenbedarf der jeweiligen<br />
Ortsteile ausgegangen werden. Bechen als einer der größten<br />
Ortsteile hat einen entsprechend großen Eigenbedarf und verfügt derzeit<br />
nicht über ein Neubaugebiet. Daher wird ein Teil der im Flächennutzungsplan<br />
dargestellten Wohnbaufläche nun in Anspruch genommen.<br />
Der Anregung 7 nicht gefolgt.<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen,<br />
sowohl die Einrichtung <strong>von</strong> kleinen, dezentralen Wohnangeboten<br />
für Senioren, als auch ein Senioren-Pflegezentrum mit vollstationären<br />
Pflegeplätzen der Pflegestufen II und III zu befürworten. Diesen<br />
Beschluss setzt der Bebauungsplan um.<br />
Die Anregung 8 wird zur Kenntnis genommen.<br />
Sie ist nicht festsetzungsrelevant. Jedoch hat das Verwaltungsgericht<br />
Köln am 25.05.2011 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.
<strong>Anlage</strong> 38<br />
Folgende Träger öffentlicher Belange haben mit ihrem Schreiben Stellung<br />
genommen, jedoch keine Anregungen vorgebracht:<br />
• Aggerverband<br />
• BEW<br />
• Bezirksregierung Arnsberg<br />
• Industrie- und Handelskammer Köln<br />
• Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />
• Landwirtschaftskammer NRW<br />
• RWE Energie AG