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Anlage 30 Stellungnahme von Hans Kurzmann ... - Gemeinde Kürten

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1)<br />

2)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> <strong>Hans</strong> <strong>Kurzmann</strong><br />

<strong>Anlage</strong> <strong>30</strong><br />

Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> wird mit dem Erschließungsträger einen städtebaulichen<br />

Vertrag abschließen in dem die Kosten der Erschließung<br />

des Wohngebietes vollständig auf den Erschließungsträger übertragen<br />

werden.<br />

Der Anregung 2 wird nicht gefolgt.<br />

Entgegen einer Bebauung im Innenbereich, die nur dem Einfügungsgebot<br />

des § 34 BauGB entsprechen muss, wird mit dem Bebauungsplan<br />

ein städtebauliches Konzept verfolgt, das seinen Niederschlag in<br />

konkreten Festsetzungen findet. Die Reduzierung des Konzeptes auf<br />

einzelne Bestandsgebäude ist nicht zielführend.<br />

Die Planung soll eine ortstypische Bebauung mit Einfamilienhäusern<br />

und barrierefreien Mehrfamilienhäusern und den Bau eines Seniorenpflegeheims<br />

vorbereiten. Um die den Gegebenheiten im Ortsteil Bechen<br />

angepasste Bebauung sicher zu stellen, wurden Festsetzungen<br />

zur Art der Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossigkeit, First- und<br />

Traufhöhen, überbaubaren Flächen, Bauweise, Anzahl der zulässigen<br />

Wohnungen u. v. m. in den Plan aufgenommen. Dabei ist das Plangebiet<br />

in verschiedene Bereiche gegliedert.<br />

Entlang der Zufahrtsstraße zur Kölner Straße sind Mehrfamilienhäuser<br />

zulässig, die in ihren Dimensionen Mehrfamilienhäusern an der Kölner<br />

Straße und Heiderjansfelder Straße gleichen. Sie werden mit einem<br />

Aufzug und Rufanlagen versehen und altengerecht und barrierefrei erstellt,<br />

so dass die Bewohner bei Bedarf den Service des benachbarten<br />

Seniorenzentrums mitnutzen können.<br />

Das Seniorenpflegeheim ist in einem größeren Gebäude bzw. Gebäudekomplex<br />

untergebracht, was aber für Gemeinbedarfeinrichtungen<br />

(z.B. Schulen) auch im ländlichen Bereich typisch ist. Die Einbindung<br />

in die Umgebung wird hier durch die Festsetzung einer Zweigeschossigkeit,<br />

einer Grundflächenzahl <strong>von</strong> 0,6, der überbaubaren Fläche und<br />

durch einen Pflanzstreifen zur Bestandsbebauung hin erreicht.<br />

Die Festsetzungen zur Einfamilienhausbebauung entsprechen im Wesentlichen<br />

den Vorgaben in anderen Baugebieten in <strong>Kürten</strong>.


1)<br />

2) 3)<br />

4)<br />

5)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Ursula <strong>Kurzmann</strong><br />

<strong>Anlage</strong> 31<br />

Der Anregung 1 und 5 wird nicht gefolgt.<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen,<br />

sowohl die Einrichtung <strong>von</strong> kleinen, dezentralen Wohnangeboten<br />

für Senioren als auch ein Senioren-Pflegezentrum mit vollstationären<br />

Pflegeplätzen der Pflegestufen II und III zu befürworten. Es<br />

wurden weiterhin bereits Anstrengungen unternommen, um altersgerechte<br />

Angebote zu schaffen. So wurden in Eichhof, Biesfeld und Bechen<br />

an zentralen Standorten Bauleitplanungen für betreutes Wohnen<br />

und Pflegeeinrichtungen aufgestellt.<br />

Trotz dieser Bemühungen besteht aber noch ein großer Fehlbedarf an<br />

stationären Pflegeplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Am 17.11.2010 waren<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> 3.727 Personen über 65 Jahre mit Hauptwohnsitz<br />

gemeldet. Bei einem rechnerischen Bedarf <strong>von</strong> 45 – 50 stationären<br />

Pflegeplätzen pro 1000 Einwohner über 65 Jahre besteht heute<br />

schon ein Bedarf an 167 – 186 Pflegeplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Auch die Bürgeragentur geht in ihren Berechnungen <strong>von</strong> einem perspektivischen<br />

Bedarf <strong>von</strong> rund 179 stationären Pflegeplätzen aus. Vorhanden<br />

sind bisher 59 stationäre Pflegeplätze im <strong>Gemeinde</strong>gebiet,<br />

weitere 12 Plätze sind in Vorbereitung, es verbleibt ein Fehlbedarf <strong>von</strong><br />

96 – 115 Plätzen. Auch wenn es gelingt, den Bedarf an stationären<br />

Pflegeplätzen durch die Förderung <strong>von</strong> barrierefreiem und betreutem<br />

Wohnen und die Etablierung <strong>von</strong> Tagespflegeplätzen zu senken, bleibt<br />

der Bau eines Pflegeheimes gerechtfertigt. Das geplante Pflegeheim in<br />

Bechen- Unterfeld stellt aufgrund seiner Lage eine sinnvolle Ergänzung<br />

zu dem vorhandenen Pflegeheim in Eichhof dar.<br />

Die Größe der geplanten Einrichtung mit 80 vollstationären Plätzen<br />

muss nicht zwangsläufig einen Verlust der Qualität der Betreuung bedeuten.<br />

Im Gegenteil kann bei einer großen Einrichtung ein größeres<br />

Spektrum an Leistungen angeboten werden, das auch dem Umfeld zu<br />

Gute kommen kann, z.B. im Hinblick auf die Versorgung mit medizinischen<br />

Dienstleistungen. Das Schaffen überschaubarer Einheiten für<br />

die Bewohner ist durch die Architektur des Gebäudes möglich, die


Qualität der Pflege wird wesentlich durch das Pflegekonzept bestimmt.<br />

Die Anregungen unter 2 werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die Weiterentwicklung einer Siedlung in einem rund 3,5 - 4 ha großen<br />

Bereich hat regelmäßig Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.<br />

Diese Auswirkungen werden im Umweltbericht betrachtet und<br />

bewertet, nicht vermeidbare Eingriffe werden ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahmen<br />

werden in einem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt und es werden ökologisch<br />

sinnvolle Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Vorbereitet wird die<br />

verbindliche Bauleitplanung durch die vorbereitende Bauleitplanung<br />

(Flächennutzungsplan) in deren Rahmen auch eine Bedarfsermittlung<br />

erfolgt ist. Sowohl bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes als<br />

auch bei der des Bebauungsplanes wird die Öffentlichkeit an der Planung<br />

beteiligt.<br />

Der Anregung 3 wird nicht gefolgt.<br />

Eine Wertminderung des Gebäudes Kölner Straße 319 ist nicht zu erkennen,<br />

da in die bisherige Nutzung und die Nutzungsmöglichkeiten<br />

des Grundstückes mit der Planung nicht eingegriffen wird.<br />

Der Anregung 4 wird nicht gefolgt.<br />

Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />

sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />

der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />

wurde.<br />

Das verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass die Zunahme des Verkehrs<br />

durch das Planvorhaben nicht wesentlich ist.


1)<br />

2)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Michaela Schwab, Bürgerin<br />

<strong>Anlage</strong> 32<br />

Die Anregung 1 wird teilweise gefolgt.<br />

Zum Bebauungsplan wird ein Landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt,<br />

der die Eingriffe in Natur und Landschaft bilanziert und Vorschläge<br />

zu Kompensationsmaßnahmen macht. Die Eingriffe werden vollständig<br />

ausgeglichen. Kompensationsmaßnahmen werden im Bebauungsplan<br />

dort festgesetzt, wo sie ökologisch sinnvoll sind. Die Sinnhaftigkeit<br />

der Maßnahme kann sich dabei nicht an der Grenze eines Ortsteils<br />

orientieren.<br />

Der Anregung 2 wird teilweise gefolgt.<br />

Der Bebauungsplan setzt mittig im Plangebiet eine öffentliche Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung Spielplatz fest. Diese Fläche ist mit<br />

rund 1.200 m² deutlich größer als andere Spielplätze im <strong>Gemeinde</strong>gebiet.<br />

Die Gestaltung des Platzes ist der Ausführungsplanung überlassen,<br />

ggf. kann hier eine Fläche zum Ballspielen <strong>von</strong> kleineren Kindern<br />

genutzt werden. Nicht möglich ist aber die Unterbringung eines Bolzplatzes.<br />

Bolzplätze oder Ballspielplätze für Kinder über 14 Jahren verursachen<br />

Lärm, der nicht mehr als sozialadäquat angesehen werden<br />

kann. Bolzplätze müssen daher je nach Einzelfall größere Mindestabstände<br />

(z. B. 120 m) zur Wohnbebauung einhalten.


1)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Siegfried Breuer, Bürger<br />

<strong>Anlage</strong> 33<br />

Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Sie ist nicht festsetzungsrelevant sondern betrifft nur privatrechtliche<br />

Belange.<br />

.


1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Christiane Buschhüter, Bürgerin<br />

<strong>Anlage</strong> 34<br />

Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Überschreitung der Bauflächen gegenüber den Ausweisungen des<br />

Flächennutzungsplans resultiert aus der Erschließung. Einerseits wird<br />

eine zusätzliche Fläche für ein Regenrückhaltebecken benötigt, andererseits<br />

ist eine beidseitig bebaute, der Topographie angepasste Erschließungsstraße<br />

vorgesehen, wodurch die Bauflächen im östlichen<br />

und westlichen Plangebiet überschritten werden. Im Gegenzug werden<br />

jedoch auch Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen<br />

ausgewiesen sind im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzt.<br />

Dies betrifft zum einen den „Pufferbereich“ zwischen dem Bereich<br />

„Im Kühlchen“ und die zentrale Grünfläche um den dortigen<br />

Kirschbaum mit Spielplatz. Von der im Flächennutzungsplan dargestellten<br />

Baufläche wird darüber hinaus nur ein Teil in Anspruch genommen<br />

(die Größe der Baufläche einschließlich der Überschreitung<br />

beträgt rund 60% der gesamten Baufläche). Da die Überschreitung<br />

mehr als geringfügig ist, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren<br />

angepasst.<br />

Die Anregung 2 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die bestehenden Fußwegverbindungen im Bereich Unterfeld bleiben<br />

erhalten. Durch die neue Erschließungsstraße wird außerdem eine<br />

weitere Anbindung an die Wanderwege mit kürzeren Wegen zum<br />

ÖPNV geschaffen.<br />

Die Anregung 4 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Ein verbindlicher Entwurf für das Seniorenheim wird erst im Rahmen<br />

des Baugenehmigungsverfahrens erstellt. Im Genehmigungsverfahren<br />

müssen aber die Rahmenbedingungen des Bebauungsplanes eingehalten<br />

werden. Dieser sieht Vorgaben zur Geschossigkeit, Grundflächenzahl,<br />

überbaubaren Fläche und zum Schaffen <strong>von</strong> Pflanzflächen<br />

als Puffer zur angrenzenden Wohnbebauung vor. Außerdem müssen<br />

die bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden, die z.B.<br />

in Abhängigkeit der Gebäudehöhe Mindestabstände zu Nachbargrundstücken<br />

fordern. Auch die Anzahl und Anordnung der Stellplätze<br />

wird abschließend im Baugenehmigungsverfahren geklärt.


5)<br />

Die Vorentwurfsplanungen des Planungsbüros Stratmann zum Neubau<br />

des Seniorenzentrums sehen die <strong>Anlage</strong> <strong>von</strong> Mitarbeiterparkplätzen<br />

und der Anlieferung im Norden des Seniorenzentrums vor. Näheres<br />

hierzu ist in der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt.<br />

Die Anregungen 3 und 5 werden zur Kenntnis genommen.<br />

Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />

sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />

der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />

wurde.<br />

Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />

Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />

Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />

eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />

Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />

Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />

vorsieht.<br />

Das verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass die Zunahme des Verkehrs<br />

durch das Planvorhaben nicht wesentlich ist.<br />

Die Kölner Straße ist und bleibt aber eine stark befahrene Bundesstraße<br />

mit entsprechenden Lärmimmissionen.


1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

5)<br />

6)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Dieter Czernetzki<br />

<strong>Anlage</strong> 35<br />

Der Anregung 1 wird nicht gefolgt.<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen,<br />

sowohl die Einrichtung <strong>von</strong> kleinen, dezentralen Wohnangeboten<br />

für Senioren, wie die Bürgeragentur sie empfiehlt, als auch ein<br />

Senioren-Pflegezentrum mit vollstationären Pflegeplätzen der Pflegestufen<br />

II und III zu befürworten.<br />

Um kleinere, dezentrale Angebote zu schaffen, wurden <strong>von</strong> den Gremien<br />

des Rates bereits Anstrengungen unternommen. So wurden in<br />

Eichhof, Biesfeld und Bechen jeweils auf zentrumsnahen Standorten<br />

Bauleitplanungen für betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften<br />

aufgestellt. Trotz dieser Bemühungen besteht aber nach wie vor ein<br />

Fehlbedarf an stationären Pflegeplätzen im <strong>Gemeinde</strong>gebiet. Immer<br />

wieder müssen Anfragen nach Pflegeplätzen abschlägig beschieden<br />

werden, die Angehörigen müssen ggf. lange Fahrtzeiten auf sich nehmen.<br />

Das geplante Pflegeheim in Bechen- Unterfeld stellt aufgrund seiner<br />

Lage eine sinnvolle Ergänzung zu dem vorhandenen Pflegeheim in<br />

Eichhof dar. Die Standorte liegen so an den wichtigsten Verkehrsachsen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>, dass das gesamte <strong>Gemeinde</strong>gebiet abgedeckt<br />

wird. Durch kleinere Einrichtungen in den einzelnen Ortsteilen kann<br />

das Angebot abgerundet werden.<br />

Der Anregung 2 wird nicht gefolgt.<br />

Der Neubaubedarf kann bei einer dezentral strukturierten <strong>Gemeinde</strong><br />

mit verschiedenen Ortsteilen <strong>von</strong> vergleichbarem städtebaulichem<br />

Gewicht und mit entsprechender Infrastruktur nicht auf einen Ortsteil<br />

konzentriert werden. Vielmehr muss <strong>von</strong> einem Eigenbedarf der jeweiligen<br />

Ortsteile ausgegangen werden. Bechen als einer der größten<br />

Ortsteile hat einen entsprechend großen Eigenbedarf und verfügt derzeit<br />

nicht über ein Neubaugebiet. Daher wird ein Teil der im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Wohnbaufläche nun in Anspruch genommen.<br />

Der Anregung 3 wird nicht gefolgt.<br />

Die Überschreitung der Bauflächen gegenüber den Ausweisungen des


Flächennutzungsplans resultiert aus der Erschließung. Einerseits wird<br />

eine zusätzliche Fläche für ein Regenrückhaltebecken benötigt, andererseits<br />

ist eine beidseitig bebaute, der Topographie angepasste Erschließungsstraße<br />

vorgesehen, wodurch die Bauflächen im östlichen<br />

und westlichen Plangebiet überschritten werden. Im Gegenzug werden<br />

jedoch auch Flächen, die im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen<br />

ausgewiesen sind im Bebauungsplan als Grünflächen festgesetzt.<br />

Dies betrifft zum einen den „Pufferbereich“ zwischen der Bestandsmischgebietsfläche<br />

„Im Kühlchen“ und die zentrale Grünfläche<br />

um den dortigen Kirschbaum mit Spielplatz. Von der im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Baufläche wird darüber hinaus nur ein Teil in<br />

Anspruch genommen (die Größe der Baufläche einschließlich der<br />

Überschreitung beträgt rund 60% der gesamten Baufläche).<br />

Der Anregung 4 wird nicht gefolgt.<br />

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Er ist nicht<br />

parzellenscharf und wird im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung näher<br />

ausgestaltet. Abweichungen <strong>von</strong> den Darstellungen in einem begrenzten<br />

Umfang sind daher üblich.<br />

Die Anregung 5 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Die Planung soll eine ortstypische Bebauung mit Einfamilienhäusern<br />

und barrierefreien Mehrfamilienhäusern und den Bau eines Seniorenpflegeheims<br />

vorbereiten. Um die den Gegebenheiten im Ortsteil Bechen<br />

angepasste Bebauung sicher zu stellen, wurden Festsetzungen<br />

zur Art der Nutzung, Grundflächenzahl, Geschossigkeit, First- und<br />

Traufhöhen, überbaubaren Flächen, Bauweise, Anzahl der zulässigen<br />

Wohnungen u. v. m. in den Plan aufgenommen. Dabei ist das Plangebiet<br />

in verschiedene Bereiche gegliedert.<br />

Entlang der Zufahrtsstraße zur Kölner Straße sind Mehrfamilienhäuser<br />

zulässig, die in ihren Dimensionen Mehrfamilienhäusern an der Kölner<br />

Straße und Heiderjansfelder Straße gleichen. Sie werden mit einem<br />

Aufzug und Rufanlagen versehen und altengerecht und barrierefrei erstellt,<br />

so dass die Bewohner bei Bedarf den Service des benachbarten<br />

Seniorenzentrums mitnutzen können.<br />

Das Seniorenpflegeheim ist in einem größeren Gebäude bzw. Gebäudekomplex<br />

untergebracht, was aber für Gemeinbedarfseinrichtungen<br />

(z.B. Schulen) auch im ländlichen Bereich typisch ist. Die Einbindung<br />

in die Umgebung wird hier durch die Festsetzung einer Zweigeschossigkeit,<br />

einer Grundflächenzahl <strong>von</strong> 0,6, der überbaubaren Fläche und


durch einen Pflanzstreifen zur Bestandsbebauung hin erreicht.<br />

Die Festsetzungen zur Einfamilienhausbebauung entsprechen im Wesentlichen<br />

den Vorgaben in anderen Baugebieten in <strong>Kürten</strong>.<br />

Der Anregung 6 wird nicht gefolgt.<br />

Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />

sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />

der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />

wurde.<br />

Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />

Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />

Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />

eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />

Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />

Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />

vorsieht.<br />

Das Verkehrsgutachten belegt, dass eine Linksabbiegerspur oder ein<br />

Kreisverkehr nicht nötig sind.


1)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> <strong>von</strong> Eva Glaß<br />

<strong>Anlage</strong> 36<br />

Die Anregung 1 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Der Einmündungsbereich zum Plangebiet wird so gestaltet werden,<br />

dass dieser für Fußgänger gefahrlos überquert werden kann. Dies ist<br />

aber der Ausführungsplanung überlassen.<br />

Weiterhin wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in<br />

welchem sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />

der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und<br />

bestätigt wurde.<br />

Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />

Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />

Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />

eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />

Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />

Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />

vorsieht.


1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

5)<br />

6)<br />

7)<br />

8)<br />

<strong>Stellungnahme</strong> eines Bürgers<br />

<strong>Anlage</strong> 37<br />

Der Anregung 1 wird nicht gefolgt.<br />

Beim Bebauungsplan 84 (Unterfeld) handelt es sich nicht um eine Hinterlandbebauung,<br />

oder auch zweite Reihe, die planungsrechtlich unzulässig<br />

sein kann. Vielmehr wird den Vorschriften des Baugesetzbuches<br />

folgend Planungsrecht geschaffen, indem ein Bebauungsplan aufgestellt<br />

wird, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird. Die Darstellung<br />

<strong>von</strong> Bauflächen im Bereich Unterfeld ist im Übrigen nicht neu.<br />

Bereits im Flächennutzungsplan <strong>von</strong> 1978 war im Bereich Unterfeld eine<br />

Baufläche vorgesehen.<br />

Die Anregung 2 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Es wurde zwischenzeitlich ein Verkehrsgutachten erstellt, in welchem<br />

sowohl die derzeitige Situation als auch die zukünftige Leistungsfähigkeit<br />

der Kölner Straße und der neuen Anbindung geprüft und bestätigt<br />

wurde.<br />

Gemeinsam mit StraßenNRW als Baulastträger der B 506 und der<br />

Kreispolizei sowie dem Straßenverkehrsamt des Rheinisch- Bergischen-<br />

Kreises wurde das Verkehrsgutachten diskutiert und es wurde<br />

eine einvernehmliche Lösung gefunden, die neben einer leistungsfähigen<br />

Ein- und Ausfahrt, eine Verbreiterung der Busbuchten und eine<br />

Querungshilfe über die Kölner Strasse im Bereich der Bushaltestellen<br />

vorsieht.<br />

Das verkehrstechnische Gutachten zeigt, dass die Zunahme des Verkehrs<br />

durch das Planvorhaben nicht wesentlich ist.<br />

Den Anregungen 3 und 5 wird nicht gefolgt.<br />

Die Weiterentwicklung einer Siedlung in einem rund 3,5 - 4 ha großen<br />

Bereich hat regelmäßig Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.<br />

Diese Auswirkungen werden im Umweltbericht betrachtet und<br />

bewertet, nicht vermeidbare Eingriffe werden ausgeglichen. Die Kompensationsmaßnahmen<br />

werden in einem Landschaftspflegerischen<br />

Begleitplan zum Bebauungsplan ermittelt und es werden ökologisch<br />

sinnvolle Kompensationsmaßnahmen festgesetzt. Vorbereitet wird die<br />

verbindliche Bauleitplanung durch die vorbereitende Bauleitplanung<br />

(Flächennutzungsplan) in deren Rahmen auch eine Bedarfsermittlung<br />

erfolgt ist.


Der Anregung 4 wird nicht gefolgt.<br />

Es wird zwischen dem Erschließungsträger und der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong><br />

ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, welcher zum Inhalt hat, dass<br />

die gesamte Erschließungsmaßnahme incl. dem Regenrückhaltebecken<br />

durch den Erschließungsträger kostenneutral für die <strong>Gemeinde</strong><br />

zu erstellen ist.<br />

Der Anregung 6 wird nicht gefolgt.<br />

Der Neubaubedarf kann bei einer dezentral strukturierten <strong>Gemeinde</strong><br />

mit verschiedenen Ortsteilen <strong>von</strong> vergleichbarem städtebaulichem<br />

Gewicht und mit entsprechender Infrastruktur nicht auf einen Ortsteil<br />

konzentriert werden. Vielmehr muss <strong>von</strong> einem Eigenbedarf der jeweiligen<br />

Ortsteile ausgegangen werden. Bechen als einer der größten<br />

Ortsteile hat einen entsprechend großen Eigenbedarf und verfügt derzeit<br />

nicht über ein Neubaugebiet. Daher wird ein Teil der im Flächennutzungsplan<br />

dargestellten Wohnbaufläche nun in Anspruch genommen.<br />

Der Anregung 7 nicht gefolgt.<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kürten</strong> hat in seiner Sitzung am 23.06.2010 beschlossen,<br />

sowohl die Einrichtung <strong>von</strong> kleinen, dezentralen Wohnangeboten<br />

für Senioren, als auch ein Senioren-Pflegezentrum mit vollstationären<br />

Pflegeplätzen der Pflegestufen II und III zu befürworten. Diesen<br />

Beschluss setzt der Bebauungsplan um.<br />

Die Anregung 8 wird zur Kenntnis genommen.<br />

Sie ist nicht festsetzungsrelevant. Jedoch hat das Verwaltungsgericht<br />

Köln am 25.05.2011 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt.


<strong>Anlage</strong> 38<br />

Folgende Träger öffentlicher Belange haben mit ihrem Schreiben Stellung<br />

genommen, jedoch keine Anregungen vorgebracht:<br />

• Aggerverband<br />

• BEW<br />

• Bezirksregierung Arnsberg<br />

• Industrie- und Handelskammer Köln<br />

• Landesbetrieb Wald und Holz NRW<br />

• Landwirtschaftskammer NRW<br />

• RWE Energie AG

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